Joe – ABC Rhineland https://abcrhineland.blackblogs.org Anarchist Black Cross Rhineland - Freiheit für alle Gefangenen! Freedom for all prisoners! Sun, 02 Dec 2018 13:16:08 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 Verfahren gegen Joe nach zwei Jahren eingestellt: Bericht https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/11/30/verfahren-gegen-joe-nach-zwei-jahren-eingestellt-bericht/ https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/11/30/verfahren-gegen-joe-nach-zwei-jahren-eingestellt-bericht/#comments Fri, 30 Nov 2018 23:00:42 +0000 http://abcrhineland.blackblogs.org/?p=1763 Continue reading Verfahren gegen Joe nach zwei Jahren eingestellt: Bericht ]]> deutsch

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Am 27. November 2018 startete die dritte und damit letzte Runde der Gerichte gegen Joe. Es folgt ein Überblick über das Verfahren:

Festnahme & Haft

Joe wurde in der Nacht vom 24. auf den 25. Januar 2017 am Kölner Hauptbahnhof vorläufig festgenommen und am folgenden Tag im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens in Hauptverhandlungshaft in die JVA Köln verfrachtet.

1. Instanz: AG Köln

Bereits wenige Tage nach der Festnahme fand am 27. Januar 2017 die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Köln statt. Laut Anklage habe er bei einer Kontrolle am Kölner Hauptbahnhof, versucht sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen und dabei einen Polizeibeamten erst beleidigt und seinen Kollegen dann mit einem Pfefferspray bedroht.

Der Prozess konzentrierte sich nach der Einräumung der Beleidigung und einer Teileinstellung nach §154 StPO bzgl. des dritten Anklagepunktes auf den Widerstand im besonders schwerem Fall. Die Staatsanwaltschaft sah die „Drohung mit Gewalt Widerstand zu leisten“ als bewiesen an, da der Angeklagte ein Pfefferspray eben dazu angeblich nutzen wollte.

Joe erklärte in seiner Einlassung, er hab das Pfefferspray nur in der Hand gehabt, um es vor einer Festnahme loszuwerden, war allerdings im Blickfeld der Beamten, woraufhin er dazu keine Möglichkeit mehr sah. Neben dem Richter schien sich damals der Meinung der Staatsanwaltschaft kaum eine*r der Anwesende im Saal anzuschließen.

So wurde Joe in erster Instanz zu einer 6-monatigen Haftstrafe ausgesetzt auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und Joe entlassen. Joe und sein Verteidiger legten Rechtsmittel ein.

2. Instanz / Berufung LG Köln

Am 12. Juli des selben Jahres fand vor dem LG Köln dann die Berufung statt. Wieder war der Fokus der Verhandlung auf die Widerstandshandlung gerichtet:

Zeuge R., der sich doch nach Meinung des Richters durch die Handlung von Joe bitte bitte bedroht gefühlt haben sollte, erläuterte recht kurz und schmerzfrei seine Erinnerung auf den Tatabend. Er habe über Funk Bescheid bekommen und versucht Joe beim Verlassen des Hbf am Breslauer Platz zu stellen. Joe sei dabei auf ihn zu gerannt, habe versucht auszuweichen, was nicht klappte. Auch auf wiederholte Nachfrage des Richters hin, lies er sich nicht beirren und blieb dabei, dass er sich durch den Gegenstand in Joes Hand, welchen er erst im Nachhinein als Pfeffer identifizieren konnte, nicht bedroht fühlte. Sei halt Teil des Jobs, dafür sei er ausgebildet.

Und so kam ein für die Prozessbeobachter*innen wenig überraschendes Urteil: Teilfreispruch für den Widerstand im besonders schweren Fall und eine Verurteilung wegen Beleidigung.

Das Strafmaß bestimmte das Gericht am Ende ganz stumpf in der Tilgung des Zahlungsmittels Geld. Bei den Angaben zur Person zu Beginn der Verhandlung hatte Joe angegeben, kein Einkommen und auch keine Sozialleistungen zu beziehen und weitere Nachfragen des Richters darüber, “wovon er denn lebe” mit einem emotionslosen “von Luft und Liebe” abgewürgt. Eben diese nun zu Beschränken liegt dann letzten Endes doch nicht in der Macht der Gerichte und so stand am Ende eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 20 Euro: der Angeklagte habe eine abgeschlossene Lehre und habe so die Möglichkeit ein Einkommen von 600Euro/Monat zu erarbeiten, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Revision

Joe und sein Verteidiger gingen erneut ins Rechtsmittel und griffen so das Landgerichtsurteil schriftlich an. Weder die Schuldfähigkeit des Angeklagten sei berücksichtigt noch die Gründe für seine Erwerbslosigkeit ermittelt worden.

Das OLG Köln hob somit das Berufungsurteil am 3. Dezember 2017 auf und verwies es erneut zurück ans Landgericht: eine etwaige Alkoholisierung, nachdem laut Akte der Angeklagte vor der Tat Wein, Bier und Vodka konsumierte, könne auf verminderte Schuldfähigkeit nach §21 StGB schließen lassen. Eine Berechnung der maximalen Blutkonzentration und dem Grad der Alkoholisierung zur Tatzeit sei nicht zu übergehen.

Berufung 2.0

So wurde nun am 27.November 2018 erneut vor dem Landgericht Köln verhandelt, wenn auch nur kurz über die Möglichkeiten einer Einstellung: Ohne Auflagen kam für den Staatsanwalt wie schon im Vorfeld bekannt auch jetzt nicht in Frage. Es folgten Diskussionen über BZR Einträge und andere laufende Verfahren und schließlich doch – nach zwei Tagen Haft, 3 Hauptverhandlungen und zwei Jahren Verfahrensdauer – eine Einigung auf:

Einstellung nach §153a StPO mit einer Auflage über 60 Sozialstunden bei der “Tafel” abzuleisten innerhalb einer Frist von 4 Monaten.

Last but least: das fast unvermeidliche Wort an den Angeklagten. Er möge aus dieser “Chance” nun Konsequenzen für sein Leben und “Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen”.

Es endet wie es begann: mit einem Lacher der Strafverfolgungsbehörden, der uns das Mittagsessen wieder hochkommen lässt.
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Berufungsprozess Joe https://abcrhineland.blackblogs.org/2017/07/07/berufungsprozess-joe/ Fri, 07 Jul 2017 00:55:37 +0000 http://abcrhineland.blackblogs.org/?p=821 Continue reading Berufungsprozess Joe ]]> deutsch

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Am 12.Juli 2017 findet der Berufungsprozess gegen Joe vor dem Landgericht Köln statt.

Joe war im Januar am Kölner Hauptbahnhof festgenommen und nach zwei Tagen Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schwerem Fall nach §113(2) StGB und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt auf Bewährung verurteilt worden.

Der Prozess findet um 11.30 Uhr in der 02. Etage, Sitzungssaal 0209, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln statt.

Kommt zahlreich!

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Joe wieder frei! https://abcrhineland.blackblogs.org/2017/01/28/joe-wieder-frei/ Sat, 28 Jan 2017 23:59:53 +0000 http://abcrhineland.blackblogs.org/?p=754 Continue reading Joe wieder frei! ]]> deutsch

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Nachdem Joe Mittwoch Nacht am Hauptbahnhof festgenommen und seit dem im Rahmen des Beschleunigten Verfahrens in der JVA Ossendorf festgehalten wurde, verhandelte heute das AG Köln gegen Joe wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schwerem Fall nach §113(2) StGB und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Der Prozess konzentrierte sich nach der Einräumung der Beleidigung und einer Teileinstellung nach §154 StPO bzgl. des dritten Anklagepunktes auf den Widerstand im besonders schwerem Fall. Die Staatsanwaltschaft sah die „Drohung mit Gewalt Widerstand zu leisten“ als bewiesen an, da der Angeklagte ein Pfefferspray eben dazu angeblich nutzen wollte. Der Angeklagt erklärte in seiner Einlassung, er hab das Pfefferspray nur in der Hand gehabt, um es vor einer Festnahme loszuwerden, war allerdings im Blickfeld der Beamten, woraufhin er dazu keine Möglichkeit mehr sah. Neben dem Richter schien sich der Meinung der Staatsanwaltschaft kaum eine*r der Anwesende im Saal – darunter ca. 12 solidarische Prozessbeobachter*innen – anzuschließen. Selbst einzelne Justizbeamte nickten zustimmend während des Plädoyer des Verteidigers.

So wurde Joe in erster Instanz zu einer 6-monatigen Haftstrafe ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Rechtsmittel wie Berufung und Revision sind innerhalb von einer Woche einzulegen.

Der Haftbefehl wurde aufgehoben und Joe konnte am Ausgang des Gerichts von seinen Freund*innen wieder in Freiheit empfangen werden.
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Joe in Hauptverhandlungshaft – Prozess! https://abcrhineland.blackblogs.org/2017/01/26/joe-in-hauptverhandlungshaft-prozess/ Thu, 26 Jan 2017 21:09:25 +0000 http://abcrhineland.blackblogs.org/?p=751 Continue reading Joe in Hauptverhandlungshaft – Prozess! ]]> deutsch

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In der Nacht vom 24. auf den 25. Januar wurde Joe am Kölner HBF von Bullen festgenommen und sitzt nun im Rahmen eines sog. Beschleunigten Verfahrens in Hauptverhandlungshaft in der JVA Ossendorf. Der Prozess wird voraussichtlich morgen Nachmittag (ab 13.30Uhr) vor dem Kölner Amtsgericht stattfinden. Der genaue Termin wird erst morgen festgelegt – wer per SMS morgen Mittag über die genaue Uhrzeit informiert werden möchte, schicke bitte eine Mail (pgp-Schlüssel) ans ABC.


Das Beschleunigte Verfahren gibt es seit 1994 und kann bei „kleineren Delikten“ mit Haftstrafen bis zu einem Jahr angeordnet werden. Da die BV bei aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden Fällen mit „eindeutiger Beweislage“ angeordnet werden, sind rechtsstaatlich logisch auch die Verteidigungsrechte der Angeklagten eingeschränkt. Bei der Hauptverhandlungshaft wird der*die Angeklagt*e zusätzlich von der Außenwelt und somit möglichen Unterstützer*innen isoliert. Die kurze Zeit bis zum Prozess macht eine umfangreiche Vorbereitung quasi unmöglich.

Da Joes Akte erst morgen an die Verteidigung geht, ist unklar, was genau ihm* vorgeworfen wird. Aktuell gehen wir von den Vorwürfen „Beleidigung“, „versuchte gefährliche Körperverletzung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ aus. Der Anwalt wird die Akte erst morgen - also erst am Prozesstag - erhalten.

Umso wichtiger ist es nun zu zeigen, dass wir auch innerhalb eines Beschleunigten Verfahrens reagieren und unser Compas unterstützen können! Kommt zum Prozess! 
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