Das abc rheinland löst sich auf
Nach sechs Jahren Antirep-Arbeit mit vielen vielen Erlebnissen lösen wir uns nun als Anarchist Black Cross Rhineland auf.
Die Arbeit in unserer Gruppe war persönlich und politisch sehr fordernd, wir sind ein paar mal zu oft über unsere eigenen Grenzen gegangen und können die Kapazitäten dafür nicht weiter aufbringen.
Wir bedanken uns bei allen, die uns als Gruppe so tatkräftig unterstützt haben. Durch euer Vertrauen in unsere Arbeit und in uns als Personen und Gruppe. Durch eure zahlreichen Ratschläge, Kritik und aufmunternde Worte. Durch die unzähligen Briefe von euch, die an die Gefangenen gingen und die eine wichtige Stütze im Gefangenensupport ausmachen. Durch die vielen Spenden über die wir sowohl materiell als auch finanziell von Repression Betroffenen unter die Arme greifen konnten. Durch die Diskussionen, Beiträge und öffentlichen Prozessführungen, die die vielen Themen rund um Repression in den unterschiedlichsten Kreisen bekannt gemacht haben.
Erhaltene Spenden – sowohl materielle als auch finanzielle – werden wir für noch laufende Verfahren nutzen bzw. an andere uns nahestende Antirepressionsgruppe weitergeben.
Der Blog und die Mailadresse bleiben bestehen und werden weiterhin evtl bespielt bzw. gelesen. vielleicht melden wir uns nochmal, vielleicht auch nicht.
]]>Folgender Bericht wurde uns zugesandt. Vielen Dank!
Im heutigen [Anm. 22. März 2021], vorraussichtlich letzten Verhandlungstag gegen ein*e der Hambi9 bot sich der Verteidigung ein müheloser Erfolg. Angeklagt war Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.
Dieser Vorwurf benötigt irgendeine Handlung, die die Repressionsorgane als "Gewalt" auslegen können, wozu auch Anketten zählt. Die Anklage schwafelte denn auch irgendwas von "Stahlseilen", mit denen sich die angeklagte UP an der Seilkonstruktion des über einem Tripod hängenden Skypod befestigt hätte. Mehr als diese Anklageschrift kannte der wie üblich glorreich unvorbereitete Staatsanwalt jedoch nicht von der Akte.
Nun konnten sich von den vier anwesenden Polizeizeugen drei zwar mit Müh und Not daran erinnern, dass es diese Konstellation "Skypod über Tripod" gegeben habe, außer dem Schriftführer Schleich, der nur im Auto saß und anhand des Funkverkehrs seinen Bericht schrieb, konnte sich aber keiner erinnern, dass der Skypod geräumt wurde.
Der erste Zeuge, Herr Berghauer vom Kölner "Höheninterventionsteam", meinte sich sogar zu erinnern, dass die Person nicht geräumt worden wäre, sondern selbstständig sich in ein Baumhaus neben dem Weg (DeathPop, Anm. des protokollierenden Zuschauis) begeben hätte. Er, ebenso wie der zweite Klettercop, konnten nur von der Räumung des Tripods berichten. Jener war sich nicht einmal sicher, ob der Skypod, an dessen Existenz er sich durchaus erinnerte, zu der Räumung dieses Tripods gehörte oder nicht vielmehr während der Großräumung im September 2018 angetroffen wurde. Glück für uns, dass das HIT erst zur Reulung begonnen hat, ihre Einsätze selbst zu dokumentieren, so waren die Zeugen ausnahmsweise mal tatsächlich auf ihre Erinnerungen angewiesen, statt sich wie üblich eigentlich nur an ihre Berichte zu erinnern.
Abgerundet wurde das ganze durch Pauli, Kölner Klettercop, mit so tollen Zitaten wie: "Ich hab in der Zeit - ich übertreib jetzt bestimmt - bestimmt im dreistelligen Bereich Leute runtergeholt von irgendwo" und "Das ist für mich ja nichts besonderes, da fährste nach Hessen, holst Leute runter vom Baum, fünf Minuten später bist du schon wieder woanders." An den Einsatz, um den es ging, konnte er sich aber gar nicht mehr erinnern.
Es folgte ein Rechtsgespräch zwischen Anwältin, Staatsanwalt und Richter hinter verschlossenen Türen, bei denen nochmal um eine Einstellung verhandelt wurde, um zu vermeiden, was unausweichlich folgte: Das skurrilste Plädoyer der Staatsanwaltschaft seit längerem: "Wie ja schon besprochen, ich wiederhol jetzt nur für die, die nicht dabei waren, was der Richter eben gesagt hat…"
Einziger Streitpunkt war am Ende die Frage, ob es für die sieben Wochen U-Haft Entschädigung geben sollte, was Richter und Staatsanwalt verneinten, aber dagegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde möglich.
Damit geht ein Verfahren in der Hauptsache wohl zu Ende, das nie wäre begonnen worden, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht bereits 2018 auf die Polizeiführung gehört hätte, die nach dem schriftlichen Bericht des Zeugen Schleich die vorgeworfene Handlung nicht als Widerstand, sondern als nicht strafbare Sitzblockade einstufte und die jetzt freigesprochene Person nur zur Personalienfeststellung in Gewahrsam nahm.
Die UP fand das ganze Verfahren lehrreich und äußerte mit ihren letzten Worten ihre Dankbarkeit für das Gelernte:
“Liebe Staatsanwaltschaft, lieber Richter,
Vielleicht sollte ich mich bei euch bedanken. Bevor ihr euch entschieden habt, mich ins Gefängnis zu schicken, hatte ich volles Vertrauen in die Justiz. Ich wollte eigentlich studieren, voll integriert in die Gesellschaft sein.
Ich dachte "Gefängnisse sind für böse Menschen, dadurch werden sie sicher besser" aber ihr habt mir gezeigt, dass die Menschen, die in U-Haft sitzen, einfach sehr arm sind oder aus dem falschen Land kommen.
Ihr habt mich etwas über strukturellen Rassismus und Klassismus gelehrt. Da hab ich gelernt, solidarisch zu sein, indem ich für analphabete Menschen Briefe an ihre Verwandtschaft geschrieben habe, die keinen anderen Weg hatten mit ihnen zu kommunizieren. Dank ihnen habe ich gesehen, die bösen Menschen sind vielleicht die, die die Freiheitsberaubung der anderen organisiert, nicht die, die um ein mal schön zu riechen ein Parfum geklaut haben. Nicht die, die wegen Mundraub den ersten Geburtstag von ihrem Kind nicht mitfeiern werden.
Ihr habt mich besser überzeugt als alle Bücher über anarchistische Theorien. Ich werde für meine Rechte und die von anderen kämpfen und dabei das Gesetz so oft wie nötig brechen, was ich vorher noch nie gemacht hatte. Ihr habt meinem Leben ein Ziel gegeben. Danke für die Radikalisierung.“
]]>Am Montag, den 22. März 2021 finden zwei weitere Strafgerichtsverhandlungen im Hambi-Kontext statt. Die Betroffenen freuen sich über solidarische Prozessbegleitung!
In Aachen wird ab 13 Uhr erneut in der Berufungsverhandlung über einen "tätlichen Angriff /Körperverletzung" (= Cop am Ellenbogen verletzt) verhandelt. In der 1. Instanz vorm AG Düren wurde bereits eine Geldstrafe über 60 Tagessätze verhängt.
In Kerpen wird ab 9 Uhr nun nach drei Jahren ein dritter Versuch für die Hauptverhandlung gegen eine UP der Hambi9 gewagt. Die UP wurde 2018 noch vor der großen September-Räumung während einer Barrikadenräumung festgenommen und saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft.
Beim ersten Verhandlungstag im März 2018 wurde die Person aus der Haft entlassen, das Verfahren allerdings vom Hauptverfahren abgetrennt und an den Jugendrichter übergeben. Im Dezember 2020 wurde erneut verhandelt, aber nur kurz: während Richter Königsfeld nach seinen bisherigen, stark politisch motivierten, Auftritten u.a. gegen Eule oder UPIII fast gelangweilt auf sämtliche Sicherheitspolizeilichen Vorkehrungen (Ausweiskontrolle, Cops, Taschenkontrollen usw.) verzichtete und zu einer Einstellung bereit schien, pochte die Staatsanwaltschaft auf die Angabe der Personalien bzw. das Einwilligen in eine Erkennungsdienstliche Behandlung als Auflage für eine Einstellung.
Dazu kam, dass wieder einmal keine für "die Aufklärung des Sachverhalts" hilfreiche Zeugen geladen waren, sodass der Prozess erneut verschoben wurde. Da der Mangel an Dokumentation von Polizeieinsätzen bereits in mehreren Hambi-Prozessen, insbesondere in den Hambi9 - Prozessen auseinandergepflückt wurde, bleibt also abzuwarten, ob diesen Montag tatsächlich das Verfahren zumindest in der 1. Instanz beendet werden wird.
]]>+++ ABGESAGT! Der Prozess findet voraussichtlich im März 2021 statt. +++
Quelle: Rote Hilfe Ortsgruppe Freiburg
Am 07.12. soll um 09:00 Uhr am Landgericht Aachen in Raum A 1.010 ein Prozess gegen einen Freiburger Aktivisten wegen der Räumung des Hambacher Waldes im September 2018 stattfinden. Der Beschuldigte wurde dabei bereits vor einem Jahr vom Amtsgericht Düren freigesprochen, die Staatsanwaltschaft will aber scheinbar den neu geschaffenen Paragrafen §114 bis an seine Grenzen treiben.
Der Vorwurf: Der Aktivist soll einen Polizeibeamten bei seiner Festnahme getreten haben. Dazu wurden beim ersten Prozess zwei Beamt*innen als Zeug*innen gehört. Der angeblich geschädigte Beamte selbst konnte sich nicht wirklich erinnern, ob es überhaupt einen Tritt gegeben hatte. Eine weitere Polizeibeamtin sagte dann aber aus den angeblichen Tritt gesehen zu haben. In einer Situation als der Beschuldigte bereits am Boden war und der angeblich Geschädigte ihm bereits auf dem Rücken kniete. Die Staatsanwaltschaft sah daraufhin den Tritt als bewiesen an. Sie argumentierte weiter, dass der Tritt auch gar nicht nötig sei zur Verurteilung. Dafür reichte laut Staatsanwalt das alleinige Zurennen auf die Polizeikette. Das Amtsgericht folgte dieser Logik nicht und urteilte deshalb mit einem Freispruch.
Das neue Verfahren wurde bereits mehrfach verschoben, aber die Staatsanwaltschaft will dennoch weiter ihre Argumentation durchsetzten. Sollte diese Argumentation des „Zurennens“ auf Beamt*innen zu einer Verurteilung führen, hätte dies zur Folge das Aktivist*innen willkürlich zu hohen Geldstrafen verurteilt werden könnten. In diesem Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
]]>Was lange währt, wird endlich... naja, wird endlich überhaupt etwas. Fast drei Jahre nach der Festnahme findet am Montag, 7. Dezember 2020 ein Prozess der ersten Instanz gegen eins der Hambi 9 in Kerpen statt. Die Person heißt im Justizsystem UP3, saß von Januar bis März 2018 in Untersuchungshaft, weil mensch vorgeworfen wird, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. I StGB) geleistet zu haben. Laut Anklage soll das am 22. Januar 2018 so passiert sein:]]>Nach einem ersten, spannenden Prozesstag im März 2018 wurde UP3 entlassen und das Verfahren ans Jugendgericht übergeben. Und hier sind wir nun. Kommt zahlreich - und vermummt, aber trotzdem mit Ausweis, wenn ihr ins Gebäude wollt. Wann & Wo: 7. Dezember 2020, 9 Uhr Amtsgericht Kerpen, Raum 112 Nordring 2 - 8 50171 Kerpen
Lang ist's her. Endlich ein Bericht: Am 15. März 2018 fand der erste Verhandlungstag gegen die Hambi4 vor dem Amtsgericht Kerpen statt. Um die Frage Warum? hier überhaupt verhandelt wird, wird es an diesem Tag nicht gehen. Dafür umso ausführlicher um das Wie?. Eigens für den Prozesstag hatte Joachim Rau, Direktor des Amtsgerichts, eine sitzungspolizeiliche Anordnung verfügt, nach der Besucher*innen das Gerichtsgebäude und insbesondere den Verhandlungssaal nur gegen Vorlage des Personalausweises betreten dürfen. Der Prozess beginnt mit etwas Verzögerung um 14.30 Uhr, was den zahlreich erschienenen Pressevertreter*innen genügend Zeit gibt, die Angeklagten mit ihren Kameras abzulichten. Die vier Angeklagten, zu diesem Zeitpunkt alle bereits zwei Monate in Untersuchungshaft, sitzen mit ihren Verteidiger*innen und zwei Dolmetscher*innen auf der linken Seite im Saal. Ihnen gegenüber Staatsanwalt (StA) Schützeberg aus Aachen als Vertreter der Anklage. Direkt nach dem Aufruf der Vorsitzenden Richterin Pretzell zur Sache beanstandet RA Hatlé die ausgebliebene Ladung seines Mandanten UP2 zur Haftprüfung am 23. Februar. Bis zum Prozesstermin hatte sich die Vorsitzende nicht zu dem entsprechenden Antrag geäußert. Die Vorsitzende kommt dem nach, indem sie ankündigt, diese direkt vor Ort nachzuholen: „Dann klären wir das jetzt im Haftkeller!“ UP2, RA Hatlé und die Richterin verlassen den Saal, in der Wartezeit verteilt die Französisch-Dolmetscherin Bonbons an die Angeklagten und Justizwachteln. Das Ergebnis der Haftprüfung ist wenig überraschend: der Haftbefehl wird weiter aufrecht erhalten. Was nun folgt, ist ein 60minütiges Stühlerücken und Aktenzerren inkl. zahlreicher Rügen der Verteidiger*innen mit dem Ergebnis, dass an diesem Verhandlungstag die StA nicht einmal mehr dazu kommen wird, die Anklageschrift zu verlesen. Die Pressevertreter RA Hatlé macht darauf aufmerksam, dass die Pressevertreter in seine Unterlagen schauen können, da die für sie vorgesehenen Stühle weniger als einen Meter von ihm entfernt sind. Die Situation scheint überfordernd für Frau Pretzell: „Was soll ich da machen?“ StA Schützeberg hilft aus, bietet der Presse die Sitzplätze neben seinem an, die Presse rückt auf, RA Hatlé kann seine Verteidigung (vorerst) ohne ungewünschte Mitleser*innen fortsetzen. Die Öffentlichkeit Nun meldet sich RA Mertens, Verteidiger von UP11, mit einer Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit, die Frau Pretzell allerdings nicht entgegen nehmen möchte, da sie ihrer Meinung nach zum falschen Zeitpunkt in der Verhandlung gestellt wurde. Auf Nachfrage von RA Mertens, wann die Strafprozessordnung (StPO) seine Wortmeldung denn vorsehe, antwortet die Richterin mit einem charmanten: „Ich diskutiere hier nicht mit Ihnen, Herr Anwalt!“ RA Mertens beanstandet irgendwas, die anderen drei Verteidiger*innen schließen sich an. Die Z]]>wergeeugen Richterin Pretzell will endlich die Zeugen aufrufen, was sie auch tut. Als sich die Tür öffnet, treten sechs Polizeibeamte, fast alle in Uniform inklusive Schusswaffen, schwungvoll in den Saal. Lediglich der von gesangsfreudigen Unterstützer*innen, die entweder ihre ID nicht angeben konnten oder wollten oder aber keinen Sitzplatz mehr bekommen haben, angestimmte „Hey Zwerge, hey Zwerge, hey Zwergo, ho!“ – Gesang, der aus dem Gang in den Verhandlungssaal dringt, schafft es die Ernsthaftigkeit der Zeugen angemessen zu würdigen. Das schallende Gelächter des Publikums gefällt Frau Pretzell gar nicht. Mit mürrischen Blick zum Publikum belehrt sie die Zeugen. Die Angeklagten Wenigstens die Personalienaufnahme der Angeklagten erfolgt kurz und knapp. Diese äußern sich nämlich einfach gar nicht. Die Sitzungspolizei Jetzt erhält RA Mertens offiziell das Wort. Er rügt den Ausschluss der Öffentlichkeit, da die sitzungspolizeilichen Maßnahmen sich nur auf den Sitzungssaal nicht aber auf das gesamte Gerichtsgebäude beziehen dürften. Außerdem seien die RAe im Vorfeld nicht über die Maßnahme informiert worden. Frau Pretzell beschließt und verkündet daraufhin: „Ist mir egal.“ Die Akten Mit der nächsten Rüge kommen wir dann auch schon zum Hauptpunkt des ersten Verhandlungstages. RA Hatlé beantragt die Aussetzung des Verfahrens wegen fehlender hinreichender Akteneinsicht. Ihm sei die Akte nur bis Blatt 156 zur Verfügung gestellt worden. Auch einem telefonischen Antrag auf vollständige Akteneinsicht sei das Gericht bis zum Verhandlungsbeginn nicht nachgekommen. Hinzu fehle in seiner Aktenkopie ein für die Verhandlung wichtiger Bescheid des Oberlandesgerichts über seine Haftbeschwerde – auch vor Ort wurde diesem Antrag bisher noch nicht nachgekommen. RA Hatlé sieht die unvollständige Akteneinsicht vor allem als Problem, da aus Blatt 1 bis 156 für ihn nicht hervorgeht, dass sein Mandant UP2 „unlösbar an einem Holzpfosten des Tripod“ befestigt wäre oder „in seiner Jackentasche die ganze Zeit ein Messer mit sich geführt hätte“. Ihm wurde heute unmittelbar vor Verhandlungsbeginn die zweibändige Akte mit augenscheinlich mehr als 400 Blatt ausgehändigt. Ein ausführliches Gespräch um seinen Mandaten in die aktuelle Lage einzuführen war ihm nicht möglich. Als er dies im Vorfeld der Verhandlung (damit erklärt sich auch die Verzögerung zu Beginn um 30 Minuten) versuchte, wurde er mindestens zweimal von Justizwachtmeistern unterbrochen, er und sein Mandant mögen doch bitte zum Saal kommen. RA Hatlé sieht sich als Verteidiger in dieser Situation “naturgemäß außer Stande den weiteren Ermittlungsverlauf in der Akte nachzuvollziehen und kann somit die notwendige Befragung der Zeugen nicht dergeartet vorbereiten”. Für die StA zählt das alles nicht. Auf Blatt 62 und 66 beziehe sich die Anklage auf den Tatablauf und den Fundort des Messers, alles danach sei doppelt oder Schriftsätze und Entscheidungen. Die Aktendoppel Nun mischt sich wieder die Verteidigung des Angeklagten UP11 ein: die Anklage beziehe sich klar auf Teile der Akte, die seinem Kollegen nicht vorlägen. Stellt sich die Frage, ob die Rechtsanwälte überhaupt identische Bände haben? RA Hatlé setzt nach: Er vertraue natürlich der Staatsanwaltschaft, möchte sich aber nicht wegnehmen lassen, die Ermittlungen selbst zu würdigen, was für ihn einschließt Kenntnis über diese Ermittlungen zu erlangen. Als Reaktion darauf: Lacher im Publikum. Und es geht weiter, er zitiert den Staatsanwalt mit einer Aussage aus der heutigen Verhandlung: „Was weiß ich denn, was in welchem Aktenteil steht.“ Nun scheint auch die Richterin einzuknicken. Sie gibt zu, dass die Verteidigung da „in der Tat ein Problem anspreche“. Die Inhaftierten Es wird klar, dass hier heute nicht mehr weiter verhandelt wird. Bleibt noch die Frage nach den Haftbefehlen. Die StA beantragt eine Abtrennung der Verfahren gegen die Angeklagten UP1 und UP3, da gegen beide aufgrund der Altersuntersuchung womöglich ein Jugendgericht entscheiden müsse. Weiter beantragt er die Haftfortdauer für den Angeklagten UP2, da gegen diesen Vorwürfe mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten erhoben werden. Dessen Anwalt Hatlé beantragt die Entscheidung über die Haftfortdauer nur auf Grundlage des ihm vorliegenden Teils der Akte zu treffen, da die Verzögerung der Verhandlung klar Justizmängeln zuzuschreiben sei. UP2 dafür „büßen zu lassen“ sei unverhältnismäßig. Wofür trägt er an diesem Ablauf Verantwortung? Dafür, dass er nicht auf sein Recht auf eine faire Verteidigung verzichtet? Die Richterin folgt in ihrem Beschluss den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Die Haftbefehle gegen UP1, UP3 und UP11 werden aufgehoben, die Verfahren gegen UP1&UP3 an das Jugendgericht übergeben, UP2 bleibt bis zum Fortsetzungstermin in zwei Wochen in Haft. Immerhin eins hat der Tag gebracht: nun sollen alle Verteidiger*innen jeweils eine identische Kopie der Hauptakte bekommen. Die Sitzblockade Im Gericht mag der Tag vorbei sein, doch vor dem Gerichtsgebäude ist noch lange nicht Schluss. An der Hofausfahrt, der einzigen Möglichkeit durch die der nun letzte Inhaftierte der Räumung vom 22. Januar „UP2“ per Justiztransporter zurück in die JVA gebracht werden kann, errichtet sich spontan eine wütend skandierende und singende Sitzblockade. Eine Soliaktion, die nicht nur eine zusätzliche Besuchsmöglichkeit schafft, da zwei Menschen während der ungeplanten Wartezeit zu UP2 kurz in den Haftkeller dürfen, sondern die auch von den Cops erst über zwei Stunden später geräumt werden kann, da wegen eines Fußballsspieles keine freie Hundertschaften zur Verfügung steht. Als die Cops eintreffen und sich im Regen für einen weiteren Einsatz fertig machen, löst sich die Blockade auf.
Quelle: abcdd
Zum ersten Mal in der Geschichte von Belarus rebellieren Menschen im ganzen Land gegen die Diktatur.
Viele Tausende von Demonstrationen finden nicht nur in der Hauptstadt, sondern auch in Kleinstädten statt. Die Menschen gehen auf die Straßen und protestieren nicht nur friedlich gegen die Autorität, sondern kämpfen gegen den Staatsapparat – sie helfen Freund:innen und Mitstreiter:innen und gehen in den Konflikt mit der Polizei.
Am 10. August wurden zum ersten Mal Barrikaden in den Straßen von Minsk gebaut und die Demonstrant:innen nutzen Molotowcocktails. Einige Betriebe und Firmen traten in den Streik.
In den letzten Tagen haben wir gemeinsam Schulter an Schulter in den Strassen gespürt, was die Energie der Bevölkerung bedeutet. Wir haben erkannt, dass wir gemeinsam einen Tyrannen stürzen können!
Die Blockade des Internets konnte den Nachrichtenfluss nicht aufhalten. Menschen auf der ganzen Welt haben erfahren, dass die belarussische Diktatur bereit ist, die Bevölkerung in Blut zu ertränken, nur um an der Macht zu bleiben. Innerhalb von drei Tagen haben Polizei und innere Truppen mehr als 5000 Menschen festgenommen, Hunderte litten unter Polizeigewalt. Mindestens ein Mensch wurde getötet.
Jetzt ist internationale Solidarität im Kampf gegen Lukaschenko wichtiger denn je. Deshalb rufen wir alle auf, sich dem internationalen Tag der Aktionen in Solidarität mit der belarussischen Bevölkerung anzuschließen! In welcher Form ist es möglich Solidarität zum Ausdruck zu bringen? Organisiert Kundgebungen und Demonstrationen vor belarussischen Botschaften und anderen Institutionen die belarussiche Macht repräsentieren. Macht kollektive Fotos. Nehm an direkten Aktionen teil. Jede, auch die kleinste Solidarität kann das Feuer der Rebellion unterstützen, das die Diktatur in unserem Land niederreißen wird!
Sendet eure Berichte an [email protected] oder postet in sozialen Netzwerken mit dem hashtag #Belarus.
Mehr Infos: Wie kam es zur rebellion gegen die Diktatur in Belarus?
]]>Quelle: abc Wien
… und alle sehen zu. Das, was seit mindestens einem Jahr im Knast in Neapel mit Andreas passiert, ist ein Resultat, das sowohl der deutsche als auch der italienische Staat zu verantworten haben. Trotz seines schlechten Gesundheitszustands wird Andreas trotz gegenteiliger Versprechen der Anstaltsleitung eine adäquate medizinische Versorgung verweigert. Er wird immer wieder stundenweise für fragwürdige bzw. sinnlose Untersuchungen in ein Krankenhaus gebracht und danach wieder in den Knast. Bei Andreas wurde vor mindestens einem Jahr Krebs diagnostiziert, dieser hat im ganzen Körper gestreut und er hat unsagbare Schmerzen. Er kann kaum mehr gehen, nur mehr Babynahrung zu sich nehmen, er bricht Blut und ist oft tagelang bewußtlos. Sein italienischer Anwalt kämpft auf allen Ebenen für eine Haftentlassung aufgrund von Haftunfähigkeit, aber eine Verlegung in den Hausarrest wurde nun abgelehnt. Andreas geht es sehr schlecht, Suizid scheint für ihn in der aktuellen Situation der einzige Ausweg. Sowohl der italienische als auch der deutsche Staat kennen Andreas Gesundheitszustand. Niemand rührt auch nur einen Finger, fundamentale Menschenrechte scheinen für Gefangene nicht zu gelten. Was hier passiert ist Mord. Und auch jeder Selbstmord im Knast ist nichts anderes, denn hinter Gittern gibt es keine freien Entscheidungen mehr. Wir können nicht tatenlos zusehen, obwohl wir unendlich traurig und wütend sind und keine Ideen mehr haben, was wir tun können. Konfrontiert die deutschen und italienischen Behörden mit ihrer Untätigkeit, ruft beim Auswärtigen Amt an, der Boschaft und dem Konsulat. Nieder mit allen Knästen! Nieder mit allen Staaten! ABC Wien, 2.Juli 2020]]>