Hier noch ein Artikel aus dem TAGESSPIEGEL dazu.
]]>Zuerst wollten Sie dafür den Marienplatz in Görlitz nutzen. Nachdem zahlreiche Görlitzer Parteien und Vereine Gegenkundgebungen angemeldet hatten, mussten die Organisator*innen feststellen, dass sie es schlicht und einfach vergessen hatten ihre Demonstration anzumelden. Deshalb muss ihre Demonstration dann auch kurzfristig auf den Postplatz verlegt werden. Auch einen Aufruf hat die Gruppe offensichtlich vergessen. Zumindest sucht man den auf ihrer Internetseite vergebens. Man belässt es offensichtlich lieber bei dem einzelnen sehr allgemein gehaltenen Satz „Grenzen sichern, Gewalt und Kriege stoppen“. Wie man das machen will oder was man überhaupt darunter zu verstehen hat bleibt vollkommen im Dunkeln. Insgesamt beeindruckende Zeichen der maßlosen Dummheit der „Görlitz wehrt sich“ – Organisator*innen.
Wer hinter der Demonstration konkret steckt ist noch nicht sicher. Bei Betrachtung diverser Facebook – Eintragungen liegt jedoch der Schluss nahe, dass es eine Gruppe um den christlichen Fundamentalisten Jens Jäschke ist, die hier die Fäden zieht. Jäschke ist nach eigenen Angaben Mitglied in der kommunalpolitischen Gruppe „Zur Sache e.V.“. Außerdem stellt er sich im Internet als Immobilienmakler und Antiquitätenhändler dar. Der „Zur Sache e.V.“ sitzt auch in Stadtrat in Görlitz und seine Mitglieder sind immer wieder auch durch rechtspopulistische Äußerungen
aufgefallen. Teilweise gibt es auch direkte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von „Zur Sache e.V.“ und organisierten Neonazis (siehe z.B. hier: https://linksunten.indymedia.org/de/node/150189). So verwundert es auch nicht, dass sich bei Facebook bereits einige gewaltbereite, teilweise vorbestrafte Neonazis aus Görlitz und dem Landkreis für die Demonstration angekündigt haben.
Besonders auffällig ist die Facebook – Teilnehmer*innenliste auch dahingehend, dass ca. die Hälfte aller angekündigten Teilnehmer*innen aus Polen stammen. Auch darunter findet man zahlreiche Personen aus der gewaltbereiten polnischen Faschisten-und Hooliganszene. Darunter auch einige aus dem Nationalradikalen Lager (Obóz Narodowo-Radykalny). Diese Gruppe vertritt teils nationalistisch- und antisemitisch-terroristische Ansichten und steht in Polen unter starker Beobachtung, nachdem sie zahlreiche v.a. homophobe Ausschreitungen initiiert hatten.
Die Gruppe war bereits im Sommer dieses Jahres in Zgorzelec mit rassistischen Demonstrationen und Aktionen auffällig geworden. Wie sich die mögliche Teilnahme dieser Personengruppen auf die Demonstration von „Görlitz wehrt sich“ auswirkt, wird sich noch zeigen. Zumal die Protagonist*innen von „Görlitz wehrt sich“ normaler Weise auch gerne gegen die polnischen Nachbarn hetzen.
Mut macht in diesem Zusammenhang aber, dass sich in Görlitz recht schnell ein breites Bündnis gegen die Demonstration zusammen fand und klar machen will, dass es in Görlitz auch viele Menschen gibt, die sich gegen „Görlitz wehrt sich“ und Rassismus im Allgemeinen wehren wollen.
]]>Die islamistisch – fundamentalistische Gruppe „Islamischer Staat“ versucht im kurdisch selbst verwalteten Gebiet (Rojave) in Syrien eine Terrorherrschaft aufzubauen. Bereits seit mehreren Monaten leisten die sozialistisch-demokratisch ausgerichteten regionalen Selbstverteidigungseinheiten Yekîneyên Parastina Gel (YPG und YPJ – Frauenverbände) massiven Widerstand und versuchen das das selbstverwaltete multi-ethnische Projekt Rojava zu verteidigen. Dabei gibt es bisher kaum nennenswerte Unterstützung von Außen.
Mittlerweile haben sich einige linke Gruppen in einer Kampagne zusammen geschlossen, um die Menschen in Rojave, die dort kämpfenden Einheiten und die Flüchtlinge in der Region zu unterstützen. Auch wir unterstützen als Antifa Görlitz die Verteidigung dieses emanzipatorischen Gesellschaftsentwurfs im Nahen Osten und wollen daher auch hier auf die Kampagne aufmerksam machen. Auch wenn man als Linke Gruppe mit einem emanzipatorischen Anspruch Waffen gegenüber immer ein kritisches Verhältnis haben sollte, sind sie in der gegenwärtigen Situation und im Angesicht der tödlichen Bedrohung momentan leider wohl ein unverzichtbarer Bestandteil des Widerstandes.
Bereits am 11. Oktober beteiligten sich Görlitzer Antifa – Aktivist_innen auch an einer Solidaritäts – Kundgebung der Görlitzer Linksjugend auf dem Görlitzer Marienplatz, an der ca. 50 Personen teilnahmen. Dabei wurde folgendes Flugblatt an interessierte Passant_innen verteilt:
“
Weitere Infos:
Waffen für Rojava
Hintergrund des Veranstaltungsmonat
Seit dem Skandal um die massenhafte Datenabfrage durch Sächsische
Polizeibehörden kam es mehrfach zu Diskussionen rund um das Thema des
Datenschutzes und den damit einhergehenden Ermittlungen auf Bildung
einer kriminellen Vereinigung (§129).
Doch nicht nur antifaschistische und antimilitaristische Aktivist_Innen
sind von Überwachung und Repressionen betroffen. So fallen unter anderem
Migrant_Innen und Fußballfans einer massiven Kriminalisierung zum Opfer.
Oftmals wird an ihnen durchexerziert was später auch bei politischen
Aktivist_Innen Anwendung findet. So waren die „Gewalttäter Sport
Dateien“ die Blaupause für die „Gewalttäter Links Dateien“ und die
Überwachung von Migrationsströmen mit Drohnen der Vorgeschmack auf die
nächste Demonstration.
Da all dies nicht nur in Sachsen geschieht wollen wir den Blickwinkel
erweitern und den Monat November nutzen, um die sog.
Sicherheitsarchitektur auf europäischer Ebene genauer zu beleuchten. Wie
funktioniert eigentlich das Projekt EU? Was steckt hinter einer Losung
wie „Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“? Wer
sind die Akteure der Sicherheitszusammenarbeit? Was haben Migration und
Fußball damit zu tun? Welche Strategien, von der
Telekommunikationsüberwachung bis zur Aufstandsbekämpfung, gibt es? Und
wie verhält es sich mit der „Radikalisierung Europas“ und dem Begriff
des Extremismus?
In vielseitigen Vorträgen werden wir versuchen diese und weitere Fragen
zu klären. Zwei themenbezogene Ausstellungen sollen die
Veranstaltungsreihe abrunden.
Mehr Infos findet ihr auf dem blog:
KLICK
In Moskau ist dies bereits der sechste Mord an Antifaschisten durch militante Rechtsextreme. Im April 2006 starb der 19-jährige Alexandr Rjuchin an Messerstichen, im März 2008 wurde bei einem Messerangriff Alexej Krylow getötet, im Oktober 2008 wurde Fedor Filatow, ein Anführer antifaschistischer Skinheads, neben seinem Hauseingang ermordet und am 28. Juni 2009 starb der Antifaschist Ilja Dshaparidse bei einem Überfall der Rechtsextremisten.
Vorausgegangen war dieser Berufungsverhandlung ein Schnellverfahren am 06.04.2009 in dem er mit einer 6 monatige Haftstrafe sowie 3 jährigem Einreiseverbot für Frankreich verurteilt wurde.
Der Prozeß fand in 2. Instanz am Cours d‘appel de Colmar, am 29.07.2009 statt.
Die Anklage lautete:
Tragen einer Waffe 6. Grades (Eisenstange), T-Shirt „anarchistes, black bloc“
Richter: verliest die Anklageschrift
Im Zuge des (Anti-) NATO-Gipfel am 02.04.09 in Strasbourg wird der Angeklagte beschuldigt sich mit einer Eisenstange, was einer Bewaffnung 6. Grades entspricht und einem schwarzen T-Shirt, in einer unerlaubten Gruppierung in einem Waldstück bewegt zu haben.
Neben dem Polizeiaufgebot waren ebenfalls Helikopter und Kameras im Einsatz. Diese haben Aufzeichnungen und Fotos der Situation am 02.04.09 18h an der Ecke Rue de la Couronne (?)/ Rue de la Chapelle gemacht. Dort fand eine nicht genehmigte Demonstration statt.
17 Leute wurden zu diesem Zeitpunkt (gegen 18h) zusammen mit dem Angeklagten festgenommen, der Angeklagte fand sich auf dem Boden liegend wieder.
Es gibt keine Kamera die eine Beteiligung des Angeklagten an einer gewaltvollen Handlung aufgezeichnet hat.
Richter2:
Vom zweiten Richter wurde der Angeklagte bezüglich seiner persönlichen Situation befragt. Vor allem relevant waren Aussagen zu seinem bisherigen Werdegang und seinen polizeilichen Registrierungen. Der Angeklagte sagte aus, keine Eintragungen im Strafregister zu haben. Der Richter sagte daraufhin, dass er dies bezweifle, der Angeklagte könne ja viel erzählen.
Jan sagte zum Anklagepunkt der Bewaffnung, dass er die Eisenstange lediglich mitgenommen habe, um sein Zelt zu reparieren, da dieses kaputt gewesen sei. Da er sich in Strasbourg nicht ausgekannt habe, sei er Leuten hinterher gegangen, die vermutlich auch zurück in das Camp wollten. So sei in die Situation im Wald geraten, bei der er festgenommen wurde.
Auf Nachfrage des Richters warum Jan bei der Polizei keine Aussagen gemacht hätte, antwortete Jan, dass dies in Deutschland so üblich wäre.
Staatsanwalt:
Betreffend dem Angeklagten T. gab der Staatsanwalt zu verstehen, dass dieser sich in einer illegalen Zusammenrottung mit anderen Menschen befunden hätte. Er betonte, dass in einer Demokratie das Demonstrieren legal wäre, da die Demonstrationsordung Regeln vorgibt, denen man zu gehorchen habe und dies daher keine illegale Sache sei.
Illegal ist es aber, an einer nicht genehmigten Zusammenrottung teilzunehmen und sich in dieser mit einer Eisenstange aufzuhalten, da die Eisenstange dazu benutzt werden könne Menschen zu bedrohen, zu verletzten oder sogar umzubringen!
Der Polizist, der zum Zeitpunkt der einzige Zeuge war, hatte ausgesagt, dass der Angeklagte zum Festnahme Zeitpunkt ein schwarzes T-Shirt dabei hatte auf dem Anarchie, Rebellion und Gewaltverherrlichung propagiert wurde.
Die Zeugenaussage des Polizisten erachtete er als glaubwürdig, da dieser den französischen Staat repräsentiere und seine Arbeit mache.
Niemand hätte zwar gesehen, wie der Angeklagte etwas kaputt gemacht habe, aber als Beweis für seine Handlung reiche die Eisenstange die er bei sich trug.
„Unglücklicherweise“, sei die Eisenstange NUR als Waffe der 6. Kategorie eingeordnet worden.
Im Gegensatz zur Aussage des Polizisten stehe die Aussage des Angeklagten, der sich in einer Zusammenrottung mit mehreren Menschen befunden hätte, eine Eisenstange bei sich trug, sowie ein gewaltverherrlichendes T-Shirt.
Wer ein T-Shirt mit einer eindeutigen Positionierung zu einem politischen Lager trägt, der müsse zumindest mit diesem Lager sympathisieren!
Laut der vorliegenden Akte gäbe es keinen Zweifel an der Schuldigkeit des Angeklagten und die bereits erhobene Haftstrafe von 6 Monaten und das 3 jährige Einreiseverbot seien für ihn angebracht.
Außerdem habe der Angeklagte sowieso schon ein bisschen mehr als die Hälfte abgesessen.
Der Staatsanwalt hält an dieser Strafe fest.
Verteidigerin Mengus:
Geht detailliert auf die Situation in Strasbourg (Helikopter, massive Polizeipräsenz,…) über das gesamte Wochenende ein. Die ganze Stadt habe sich im Ausnahmezustand befunden.
Der Angeklagte sei am 1. April nach Strasbourg gereist um sich auf dem Protestcamp niederzulassen. Er habe weder die örtlichen Gegebenheiten gekannt, noch die französische Sprache gesprochen, um sich in irgendeiner Form verständigen zu können.
Parallel zum Gipfel in Strasbourg habe der G20 Gipfel stattgefunden, bei dem ein Mensch ums Leben gekommen sei. Die Situation sei danach nicht nur in London, sondern auch in Strasbourg angespannt gewesen.
Permanentes Polizeiaufgebot und Helikoptereinsätze hätten dazu geführt, dass Menschen in Panik geraten seien. Viele hätten Angst vor den Tränengasgranaten der Polizei gehabt.
Auf Grund der Zustände wäre die Situation eingetreten, in der sich der Angeklagte wieder gefunden habe.
Die Gruppe die im Wald festgenommen wurde, hätte keinerlei Latten oder ähnliches dabei gehabt im Gegensatz zu organisierten Gruppen.
Sie kritisierte die extreme Gewalt von Seiten der Polizei und sprach von einer repressiven und Exempel statuierenden Justiz.
Vom Angeklagten wäre in keiner Form irgendeine physische Gewalt ausgegangen.
Überall wären Kameras gewesen, dennoch gäbe es keinerlei Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung des Angeklagten.
Natürlich könnten Eisenstangen töten, aber im Falle des Angeklagten sei man in diesem Punkt, einer völlig falschen Einschätzung unterlegen, da dieser die Eisenstange nur aufgesammelt habe, um sein Zelt befestigen zu können.
6 Monate Haftstrafe wären in diesem Fall völlig unangebracht
Die Anwältin kritisierte die Haftzeit und den erlebten Krankenhausaufenthalt des Angeklagten als Rechtsverletzung. Der Angeklagte habe sich nach seiner Blinddarm OP in einem Krankenzimmer wieder gefunden, welches kein Fenster gehabt hatte und 24h beleuchtet gewesen sei. Ihm sei weder Buch, Stift noch Papier gereicht worden, so dass ihm nur die Möglichkeit geblieben wäre an die Decke zu starren.
Der Angeklagte sei Freizusprechen, da ihn keinerlei Schuld träfe.
Verteidiger Lederle:
Er sagte, er wäre als junger Mensch auch auf Demos gegangen. Er ging wiederholend auf den Ausnahmezustand in Strasbourg, zum NATO-Gipfel ein und betonte die Friedfertigkeit seines Mandanten. Er verlas eine Zeugenaussage die die Friedfertigkeit seines Mandanten belegen sollte und wies noch einmal darauf hin, dass die Nichtaussagen des Angeklagten beim Polizeiverhör der deutschen üblichen Praxis geschuldet sei, bei der nichts ohne Anwesenheit eines Anwaltes ausgesagt werden würde.
Urteil: FREISPRUCH
Yeahhaaaaaa!
]]>Wer kann Aussagen zum Vorgehen der Polizei(Tränengas, Gummigeschosse) machen und/oder bestätigen, dass es sich um keine Demonstationssituation handelte, sondern um Flucht vor massiver Polizeigewalt? Wer kann Aussagen dazu machen, dass keine Gewalt von den Flüchtenden ausging?
Hinweis: Diese Anfrage ist von J. selbst gewollt und mit Anwälten abgesprochen.
Es sollte vermieden werden, Namen von Menschen zu nennen, die damit nicht einverstanden sind. Menschen die einwilligen genannt zu werden sollten bitte auch eine Aussage machen.
Die Aussagen bitte per Brief oder verschlüsselter Mail an die Rote Hilfe Dresden.
Ausweiskopie beifügen!
Adresse:
Rote Hilfe Dresden
Rudolf-Leonhard-Str. 39
01097 Dresden
*Wir leiten diese dann an den Anwalt weiter und werden Euch dann mitteilen ob und wie die Aussage benutzt wird.*
*Wir möchten allerdings noch darauf hinweisen, dass wir sonst zu Aussageverweigerung raten und auf folgende Website verweisen: www.aussageverweigerung.info
anmerkung:
ausweiskopie (pdf) als anhang an mail auch verschlüsseln
pgp-key bei anarchiaDD