1923 rief die Internationale Rote Hilfe den 18. März zum internationalen Tag der politischen Gefangenen aus. Wir nutzen diesen jährlichen Kampftag und zeigen unsere Solidarität mit allen von Repression betroffenen Genoss*innen.
Dieser Tag fordert uns auch heute dazu auf, besonders auf die inhaftierten Genoss*innen aufmerksam zu machen und auch sie unsere Solidarität spüren zu lassen. Wir möchten ihnen dafür danken, dass sie uns in diesen Zeiten durch ihre Taten immer noch zeigen, dass militanter Antifaschismus gelebt wird und sich seit Jahrzehnten den faschistischen Strukturen effektiv und kontinuierlich in den Weg stellen. Ihre Kämpfe werden wir weiterführen, jeden Tag – den Kampf gegen Nazis, den Kampf gegen das kapitalistische System mit seiner Klassenjustiz.
Während wir hier draußen gegen Nazis kämpfen, organisieren sich unsere Genoss*innen in den Knästen. Trotz schlimmster Bedingungen, wie zum Beispiel Isolationshaft, Besuchsverbote und sonstigem sozialen Entzug verlieren sie ihren Kampfgeist nicht.
Wir wollen hiermit alle gefangenen Genoss*innen grüßen und ihnen viel Kraft wünschen!
Wir denken hierbei neben vielen anderen Inhaftierten, insbesondere an die Antifaschist*innen, die in Kürze ihre Prozesse erwarten. Wir denken an Lina und alle Mitangeklagten aus dem „Antifa Ost Verfahren“, welche am 19. März 2025 das Urteil der Revision ihrer Haftstrafen erwarten. Wir denken an die*der inhaftierte Genoss*in Maja, gegen welche*n am 06. März der Prozess in Ungarn im sogenannten „Budapest-Komplex“ eröffnet wurde, sowie der inhaftierten Genoss*in Hanna für die in diesem Komplex der Prozess am 19. Februar begann. Wir denken an die inhaftierte Genoss*in Daniela Klette, für die am 25. März in Celle ein Prozess beginnt, welcher voraussichtlich über ein Jahr dauern wird. Und wir denken auch an all Jene, welche sich auf Grund staatlicher Verfolgung im Untergrund befinden.
Kampf ihrer Klassenjustiz!
Gegen politische Repression und für die Freilassung aller politischen Gefangenen!
Die Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand ruft unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ für Samstag, den 24. August, zu Demonstrationen in Hamburg und Karlsruhe auf. Wir zeigen uns ebenfalls solidarisch mit den betroffenen Genoss*innen, stellen uns gegen Repressionen und schließen uns somit der Demonstration an.
Am Freitag den 23.08. um 20 Uhr, wollen wir mit euch die gemeinsame Anreise zur Demo im Antifaschistischen Café vorbereiten.
Weitere Infos zur Kampagne und dem Rondenbargverfahren findet ihr hier: gemeinschaftlich.noblogs.org
Solidarität ist unsere Waffe!
Gemeinsam haben wir uns am 04.04.2023 solidarisch gezeigt und am Amtsgericht organisiert einen Prozess begleitet.
Wiedereinmal haben sich Bullen und Staatsanwaltschaft zu willigen Erfüllungsgehilfen der Nazis gemacht, indem diese jede noch so absurde Lügengeschichte der Faschist*innen vorgeben zu glauben, um diese als Vorwand für Repressionen gegen Antifaschist*innen zu nutzen und obendrein den Nazis damit auch noch wissentlich Namen und Adressen der Beschuldigten aushändigen.
Dieses Vorgehen ist keineswegs neu, sondern reiht sich ein in eine Vielzahl an Ereignissen, welche die enge Verflechtung von Repressionsorganen und faschistischen Organisationen belegen und von der Zivilgesellschaft unlängst als „Braunschweiger Zustände“ beschrieben werden.
Gegen diese gemeinschaftlichen Angriffe von Staat und Faschist*innen stehen wir solidarisch zusammen.
Dem Vorwurf Martin Kiese, dem alten Nazischwein, als „altes Nazischwein“ bei einer Protestkundgebung gegen „Die Rechte“ angeblich beleidigt zu haben, konnte mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl und einer organisierten Prozessführung entgegengetreten werden. Für die beschuldigte Person gab es eine Einstellung auf Kosten der Staatskasse.
Kampf dem Faschismus!
]]>Am Donnerstag den 30.03.2023 fand erneut ein Prozess am Amtsgericht statt, mit dem Ziel Antifaschist*innen zu kriminalisieren. Auch dieser Prozess wurde von uns solidarisch begleitet, der Gerichtssaal von uns gefüllt und so der beschuldigten Person der Rücken gestärkt.
Die politische Prozessführung, begann an diesem Tag mit einer Erklärung der angeklagten Person, welche die „Braunschweiger Zustände“ aufzeigt.
Es folgt die Prozesserklärung, wie sie am 30.03.2023 verlesen wurde:
„Ich solidarisiere mich ausdrücklich mit allen Menschen, denen die Polizei mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts in den letzten 2 Jahren die Türen eingetreten hat.
Ich solidarisiere mich mit David Janzen, der nun wieder einmal unverhohlene Morddrohungen und Psychoterror erdulden muss.
Ich solidarisiere mich mit der KZ-Gedenkstelle Schillstraße, wo eine Gipsfigur mit antisemitischer Aufschrift niedergelegt wurde.
Ich solidarisiere mich mit dem Journalisten, der von einem stadtbekannten Nazi in der Öffentlichkeit antisemitisch beleidigt wurde. Ich solidarisiere mich mit der jüdischen Bevölkerung, die immer wieder hin nehmen muss, dass Antisemitismus immer noch nicht konsequent verfolgt wird.
Ich solidarisiere mich mit dem Radfahrer, der vor fast 2 Jahren auf dem Frankfurter Platz von Neonazis krankenhausreif geprügelt wurde.
Alle diese Menschen haben von den Braunschweiger Behörden und Gerichten wenig bis nichts zu erwarten. Es werden günstige Sozialprognosen ausgestellt, Mengenrabatt für Straftaten vergeben, Verfahren verschleppt oder fallen gelassen. Es werden seitens der Braunschweiger Strafverfolgungsbehörden teils seitenlange Texte verfasst, warum Volksverhetzung keine Volksverhetzung sein kann, warum offensichtliche Morddrohungen und Brandanschläge nur Sachbeschädigungen sind.
„Braunschweiger Zustände“ sind ein Schlagwort, das inzwischen überregional bekannt ist und viele Menschen schütteln nur noch den Kopf darüber, mit welcher Energie als links identifizierte Menschen in dieser Stadt verfolgt werden und Neonazis sich wieder und wieder ins Fäustchen lachen können. Diese Zustände sind in dieser Stadt so normal geworden, dass aufmerksame Menschen schon gar nicht mehr darüber verwundert sind.
Das Vorgehen der Braunschweiger Behörden ist nicht nur eine Gefahr für Menschen, die sich antifaschistisch engagieren oder anderweitig nicht in das Weltbild von Faschisten passen, sie gibt auch die Gewaltenteilung der Lächerlichkeit preis, wenn Judikative und Exekutive immer mehr zu einem autoritären Eins verschmelzen und die Legislative hilflos daneben steht.
Ich erwarte nicht, dass mir hier irgend jemand zuhört, außer denen, die von der Staatsgewalt, mit der auch ich hier überzogen werde, selbst schon direkt oder indirekt betroffen waren und schließe deshalb mit den Worten:
Antifaschismus ist kein Verbrechen. Und wenn es als eines gehandhabt und verfolgt wird, sollten gerade die Behörden sehr wachsam sein, auf welchen Zug sie bei Verfahren wie diesem aufspringen.“
Der Prozesstag endete für den Genossen mit einer Verurteilung, doch für uns bleibt klar, Antifaschismus ist kein Verbrechen!
Solidarität ist unsere Waffe!
]]>Die Staatsanwaltschaft Braunschweig versucht erneut Antifaschist*innen zu kriminalisieren. Wir werden Öffentlichkeit schaffen und uns solidarisch mit der beschuldigten Person zeigen. Hierzu rufen wir zur gemeinsamen Prozessbegleitung auf und wollen uns um 09:45 Uhr am Donnerstag den 30.03. vor dem Amtsgericht treffen.
Lasst uns zeigen das niemand alleine ist und wir zusammen der Repression entgegentreten.
Rote Hilfe Braunschweig – [email protected]
]]>In dem Verfahren zum Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vom 19.02.2022 konnte am Amtsgericht eine Einstellung auf Kosten der Staatskasse erwirkt werden. Hier ist der Prozessaufruf.
Bereits vor Prozessbeginn verständigte sich die beschuldigte Person entschlossen mit dem verteidigenden Anwalt darauf, dass einem Einstellungsangebot des Gerichts ohne Kostenübernahme der Anwaltskosten oder gar einer Einstellung mit Auflagen, nicht zugestimmt wird.
Der Prozess wurde nach Rote-Hilfe-Standards geführt, die Aussage konsequent verweigert und die lückenhaften Zeugenaussagen des angeblich geschädigten Bullen vom Anwalt angegriffen.
Nach dem geplanten, konsequenten Ablehnen des ersten Einstellungsangebots des Gerichts ohne Übernahme der Anwaltskosten, musste die Richterin, aufgrund der miserablen Beweismittel gegen die Genoss*in und den Aussagen des geladenen Bullen, die sich selbst und seinem eigenen Bericht widersprachen, schlussendlich eine Einstellung des Verfahrens mit der Übernahme sämtlicher Kosten anbieten, der zugestimmt wurde.
Wir freuen uns über die entschlossene Prozessführung der angeklagten Person und bedanken uns bei allen Genoss*innen die sich bei diesem Prozess solidarisch gezeigt haben.
Ohne Solidarität geht es nicht!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>Zusammenfassung der bevorstehenden Prozesstermine im Dezember, für die wir zur solidarischen Prozessbegleitung aufrufen:
05.12.2022 – 09:45 Uhr Amtsgericht [Bericht]
07.12.2022 – 08:30 Uhr Amtsgericht [Bericht]
14.12.2022 – 8:30 Uhr Landgericht [Bericht]
Weitere Infos und die Aufrufe zu den einzelnen Prozessterminen erreicht ihr durch Klick auf die Termine.
Solidarität ist unsere Waffe!
]]>Und erneut wurde einer der vom Amtsgericht angesetzten Prozesstermine, zum Komplex der Blockaden vom 03.07.2021 seitens des Gerichtes auf unbekannt verschoben.
Aktuell stehen die Urteile in den von der Staatsanwaltschaft ausgehenden Berufungsverfahren, gegen die bisher gewonnenen Freisprüche zu den Vorwürfen der Blockade in der Münchenstraße noch aus. Der nächste Prozesstermin am Landgericht hierzu ist erst im Januar 2023 angesetzt.
Solange das Amtsgericht nicht alle weiteren Prozesstermine frühzeitig absagt und weitere Vorladungen zur Hauptverhandlung gegen die beschuldigten Genoss*innen im vornherein zurückhält, bis das ausstehende Urteil des Landgerichts fällt, müssen wir weiter davon ausgehen, dass dies reine Schikane durch die jeweiligen Richter*innen ist.
Wir lassen uns jedoch hiervon nicht demotivieren und werden zu jedem einzelnen der angesetzten Prozesstermine solidarisch zur Prozessbegleitung aufrufen und die Genoss*innen unterstützen.
Solidarität ist unsere Waffe!
]]>16.11.2022 – 09:00 uhr – Amtsgericht BS
Weitere Infos und die Aufrufe zu den einzelnen Prozessterminen erreicht ihr durch Klick auf die Termine.
Solidarität ist unsere Waffe!
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Bereits in einem anderen Prozess gegen einen weiteren beschuldigten Genossen in der gleichen Sache, konnte ebenfalls vor einiger Zeit eine Einstellung seines Verfahrens am Landgericht erwirkt werden.
Nach einer solidarischen Kundgebung vor dem Gericht, wurde der Prozess mit einer gemeinsamen Prozesserklärung der Beschuldigten im Gerichtssaal eröffnet. Diese geben wir hier wieder:
Wenn Antifaschismus kriminalisiert wird, ist dies bereits der Beweis für dessen Notwendigkeit! Gerichte, Behörden und Exekutive der herrschenden Klasse sind Teil des Problems. Deswegen wird die Klassenjustiz nie Anteil am Kampf gegen den Faschismus haben.
Die Notwendigkeit sich entschlossen auf die Straßen zu begeben um sich auf allen Ebenen Faschist*innen entgegen zu stellen bleibt bestehen. Ob Partei, Kameradschaft oder die Rassist*in von nebenan, es gilt: Keinen Raum und keinen Meter für Faschist*innen und ihre Propaganda!
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft legt immer wieder offen, wie sehr sie die Nazis für die Aufrechterhaltung der hegemonialen Machtverhältnisse braucht. Sie schaut bei Brandanschlägen ebenso verlässlich weg wie bei faschistischen Gewalttaten gegen Menschen. Sie nimmt mit der Hofierung einer Hand voll Nazis billigend in Kauf, dass diese Alle angreifen, die nicht in ihr menschenfeindliches Weltbild passen. Den notwendigen Widerstand gegen diese Zustände nutzt sie, um eben jenen, so hart es ihr der Zeitgeist erlaubt, anzugreifen und mit vollkommen willkürlich ausgestellten Anzeigen eine Rechtfertigung für einen konstant wachsenden Polizeiapparat zu bekommen. Genau wie die Faschist*innen selbst versucht sie damit die Grenzen des Sagbaren sowie die des Machbaren immer weiter zu verschieben. Jenes Verhalten zeigt in aller Deutlichkeit die ganze Widerwärtigkeit des bürgerlichen Staates. Dieser bürgerliche Staat und seine Erfüllungsgehilf*innen waren nie, sind nicht und werden nie Kämpfer*innen gegen Faschist*innen sein, sondern sich immer mit ihnen verbünden, um sie mit aller Macht weiter in ihrem verachtenswerten Handeln zu stärken.
Wer gegen Nazis kämpft kann sich auf den Staat nicht verlassen!
Wie der Anarchist Gustav Landauer hervorhob: „Vom Individuum beginnt alles; und am Individuum liegt alles“. Wir danken jede*r einzelnen Genoss*in die an diesem Morgen am 12.09.2020 versucht hat der AfD entgegen zu treten um den Parteitag der Faschist*innen zu verhindern oder so schwer wie möglich zu machen.
Wir danken auch jedem sich heute solidarisch zeigenden Menschen hier im oder vor dem Gericht. Die gezeigte Solidarität lässt uns spüren, dass wir nicht alleine sind und unsere Solidarität, unser Zusammenhalt als Antifaschist*innen erneut stärker sein wird als ihre Repression.
Für uns ist klar, Antifaschismus ist Zivilcourage und wer diese bekämpft, gehört bekämpft.
Nie wieder Faschismus!
Die Richter*in machte bereits vor der Beweisaufnahme und Zeug*innenbefragung der geladenen Bullen deutlich, dass sie einer Einstellung nicht im Wege stehe. Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft musste ebenfalls einsehen, dass nicht zuletzt, durch die bereits erteilte Einstellung in dem Parallelverfahren eine Instanz höher am Landgericht, die Druckmittel und Ansatzpunkte zu den Vorwürfen fehlen.
Somit konnte gemeinsam mit den Verteidigern der beiden Antifaschisten erwirkt werden, dass das Verfahren gegen die Auflage einer Zahlung an die Gedenkstätte KZ-Außenlager Schillstraße in Braunschweig, eingestellt wird.
Wiedermal konnte durch die gelebte Solidarität, das sich nicht Einschüchternlassen durch Bullen, Staatsanwaltschaft und Gericht, sowie den Entschluss den Prozess gemeinsam, organisiert und politisch mit der Roten Hilfe zu führen, erreicht werden, dass die Repressionsorgane der herrschenden Klasse zurückrudern mussten.
Wir gehen gestärkt aus diesen Prozessen und werden beim nächsten Versuch der Faschist*innen, sich in Braunschweig Raum zu nehmen, wieder auf der Straße sein.
Nie wieder Faschismus!
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