Wir rufen zur solidarischen Prozessbegleitung am Mittwoch den 09.08. um 12:30 Uhr auf. Beteiligt euch an der Unterstützung der beschuldigten Person am Amtgericht.
Erneut wird versucht den erfolgreichen Protest gegen den AfD-Parteitag vom 03.07.2021 Antifaschist*innen zu kriminalisieren. Alle bereits am Gericht geführten Prozesse zu der Sache mit dem Vorwurf der „Nötigung“ wegen einer Blockade an diesem Tag endeten mit Freisprüchen. Selbst die Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft haben nur dazu geführt, dass weitere Beschuldigte mit dem gleichen Vorwurf eine Einstellung des Verfahrens per Post erhielten. Dennoch wird nun versucht die Beschuldigten mit dem Vorwurf des „Widerstands“ zu kriminalisieren.
Wir lassen nicht zu das antifaschistischer Widerstand durch die Repressionsorgane angegriffen wird!
Kommt zur Prozessbegleitung und lasst uns der beschuldigten Person den Rücken stärken.
09.08.2023 – 12:30 Uhr – Amtsgericht Braunschweig
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>*Update*: Der Termin wurde seitens des Gerichts abgesagt!
Am kommenden Freitag den 03. Februar sollen weitere Antifaschist*innen wegen der Beteiligung an Protesten gegen einen AfD-Parteitag in Braunschweig vom Mai 2021, kriminalisiert werden.
Diese Anklagen reihen sich in eine Vielzahl von Vorwürfen und Repressionen im Bezug auf die starken Proteste gegen die damaligen Veranstaltungen der AfD zwischen 2019 und 2021.
In diesem Zeitraum versuchte die AfD mehrfach, beginnend mit dem Bundesparteitag 2019 in der VW-Halle und darauf folgender Landesparteitage in der Millenium Halle, sowie größerer Veranstaltungen in der Stadthalle, Braunschweig als überregionale Bühne für ihre faschistische Politik zu nutzen.
Bei all diesen Versuchen trafen die Faschist*innen auf organisierten Protest und vielfältige Aktionen, die die Veranstaltungen der AfD erschwerten und störten.
Die resultierten Repressionen sind Zeichen dafür, wie sehr die Klassenjustiz mit dem Faschismus verbunden ist. Sie schützt diesen, weil sie selbst Teil davon ist.
Wir lassen niemanden in diesem Kampf alleine vor den Gerichten und werden uns auch dieses Mal solidarisch mit den beschuldigten Antifaschist*innen zeigen.
Kommt zur Prozessbegleitung am Freitag den 03. Februar um 08:30 am Amtsgericht.
Getroffen hat es viele – Gemeint sind wir alle!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>Bei den vergangenen Prozessen am 27.01. konnten erneut am Amtsgericht zwei weitere Freisprüche erkämpft werden. Am Freitag den 27.01. wurden zwei der zuvor am 18.01. gestarteten Prozesse fortgeführt. Ziel dieser Prozesse war es, durch neu gewonnene Zeug*innen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Nachermittlungen der Bullen ermittelt worden waren, die beschuldigten Antifaschist*innen zu belasten und zu verurteilen.
Hierbei ging es erneut um Prozesse aus dem Komplex der vorgeworfenen Nötigungen im Zuge der Repressionen gegen die erfolgreiche Blockade in der Münchenstraße am 03.07.2021 gegen den AfD-Landesparteitag.
Nun konnten im Laufe der beiden Prozesstage jedoch schnell und einfach durch die Verteidigung der Beschuldigten festgestellt werden, dass die Aussagen der neuen Zeug*innen, bei denen es sich unter anderem um einen Tontechniker des Landesparteitages handelte, die vorgeworfenen Nötigungen nicht stützen.
Die beiden Freisprüche reihen sich nun in die bereits im letzten Jahr gewonnenen Freisprüche ein. Auch dieses Mal musste die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft einlenken und schlussendlich ebenfalls auf Freispruch plädieren.
Nun gilt es abzuwarten, ob dieser neue Stand ausreicht, damit die Staatsanwaltschaft in Braunschweig im Gesamten einsieht, dass sie mit dem Versuch, die Proteste und die Blockade mit einer konstruierten Nötigung zu kriminalisieren, gescheitert ist.
Ob die Staatsanwaltschaft nun gegen die neuen Freisprüche, wie gegen die vergangenen aus dem letzten Jahr, entgegen der Zustimmung der Sitzungsvertretung im Prozess, Berufung einlegt und die Urteile nicht akzeptieren will, gilt es abzuwarten.
Klar ist, dass mit diesen Prozessen durch die konsequente und einheitliche Prozessführung nach den Grundsätzen der Roten Hilfe, erneut eine Grundlage für noch kommende Prozesse in dieser Sache geschaffen wurde.
Alle noch folgenden Prozesstermine werden nur umso deutlicher machen, dass die Unmenge an einzelnen Prozessen, trotz eindeutiger Ergebnisse, der Schikane dienen und als Mittel der Repression demotivieren soll.
Wir werden uns weiterhin solidarisch mit allen Beschuldigten zeigen und in den Prozessen zusammen mit den Angeklagten weiterhin organisiert und konsequent der Repression entgegentreten.
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>Gegen den AfD-Landesparteitag gab es am 03.07.2021 mehrere Blockaden, die die Faschist*innen bei der Anreise zu ihrem Parteitag störten.
Neben den zahlreichen Beschuldigten die wegen einer erfolgreichen Blockade von diesem Tag wegen angeblicher Nötigung angeklagt sind, gibt es auch Genoss*innen die wegen weiterer Blockaden an anderer Stelle ein Bußgeld wegen angeblichen Ordnungswidrigkeiten zahlen sollen.
Zum Teil konnten diese Verfahren bereits am Amtsgericht eingestellt werden und einige erhielten sogar im Vorfeld ihrer Prozesse ein Einstellungsangebot ohne Geldauflagen vom Gericht.
Nachdem nun mehrere Monate Ruhe um die letzten noch offenen Ordnungswidrigkeiten war, sollen nun wieder Prozesse hierzu erfolgen.
Wir rufen daher erneut zur solidarischen Prozessbegleitung auf und wollen eine der beschuldigten Personen am kommenden Dienstag den 24.01.23 um 13:30 Uhr am Amtsgericht unterstützen. Zeigt eure Solidarität und lasst die betroffenen von Repression nicht allein vor dem Gericht.
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>Eine Vielzahl an solidarischen Genoss*innen begleiteten am 11.01.23 den zweiten Berufungsprozess im Zusammenhang der Vorwürfe zur erfolgreichen Blockade des AfD Parteitages am 03.07.2021.
Bereits kurz nach Prozessbeginn entstand die Notwendigkeit eines Rechtsgesprächs zwischen Anwalt, Richter und Staatsanwaltschaft, sowie den beiden Schöffen, abseits der Öffentlichkeit. Das entschlossene Auftreten des Verteidigers der beschuldigten Genoss*in bei der Urteilsverkündung am Amtsgericht und der Forderung an einem Freispruch festzuhalten, sorgte mit der Argumentation der sogenannten „zweiten Reihe Rechtsprechung“ dafür, dass das Gericht über eine Einstellung des Verfahrens beraten musste.
Der klägliche Versuch der Staatsanwaltschaft, mit Hilfe einer Nachermittlung, weitere Zeug*innen für den Prozess aufzufinden, scheiterte weitestgehend. Die bislang nachträglich ermittelten Zeug*innen, wie z.B. der Fahrer eines Transporters, welcher zu Arbeit in die Millenium-Halle wollte, in der der Parteitag der faschistischen AfD stattfand, konnten bereits vor dessen Anhörung durch die Verteidigung in Frage gestellt werden.
Und so kam es an diesem Tag zu keiner Beweisaufnahme oder Befragung der geladenen Zeug*innen, sondern dazu, dass das Gericht eine Einstellung ohne Geldauflage in den Raum stellte. Die Staatsanwaltschaft muss nun beim Vorgesetzten um Erlaubnis bitten, bevor diese Niederlage eingestanden werden kann. Somit wurde der Prozess nach etwa einer Stunde vertagt, um zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung des Gerichts mitzuteilen.
Die Genoss*in bedankt sich für die Solidarität und betont: „Niemand geht von einem fairen Prozess aus! Nichtsdestotrotz sind die bisherigen Freisprüche, beziehungsweise diese Einstellung, ein wichtiges Signal und wegweisend für die kommenden Prozesse. Allein diese Einstellung ohne Geldauflage scheint der Versuch der Staatsanwaltschaft irgendwie das Gesicht zu wahren. Denn wenn wir zurückschauen, war das nicht nur eine sehr erfolgreiche Blockade, sondern bisher auch ein klarer Sieg für den Antifaschismus!“
Interessant werden nun die bevorstehenden Prozesstermine am Amtsgericht, mit denen es bereits nächste Woche am 18.01.23 ab 8:30 weitergehen soll.
In die drei Prozesse, die für diesen Tag in der selben Sache angesetzt sind, starten wir mit drei gewonnen Freisprüchen am Amtsgericht und einer Einstellung am Landgericht.
Wir lassen uns und unsere Proteste nicht kampflos kriminalisieren!
Antifaschismus ist kein Verbrechen!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>11.01.2023 – 08:00 Uhr Landgericht [Aufruf, Bericht]
Terminblock: [Aufruf]
18.01.2023 – 08:30 Uhr Amtsgericht
18.01.2023 – 10:00 Uhr Amtsgericht
18.01.2023 – 11:00 Uhr Amtsgericht
24.01.2023 – 13:30 Uhr Amtsgericht [Aufruf]
27.01.2023 – 8 Uhr am Amtsgericht (Fortsetzung 18.01.) [Aufruf]
Weitere Infos und die Aufrufe zu den einzelnen Prozessterminen erreicht ihr durch Klick auf die Termine.
Solidarität ist unsere Waffe!
]]>Am Mittwoch den 11.01. soll der zweite Berufungsprozess zum Komplex „Münchenstraße“ am Landgericht in Braunschweig stattfinden. Die Vorwürfe beziehen sich auf die erfolgreichen Blockaden gegen einen AfD-Parteitag vom 03.07.2021. Wir rufen dazu auf, sich solidarisch mit der von Repression betroffenen Person zu zeigen und den Prozess gemeinsam am 11.01. um 8:00 Uhr zu begleiten.
Lasst uns zusammen Öffentlichkeit gegen die Klassenjustiz und die Repression gegen Antifaschist*innen schaffen. Wir wollen den Beschuldigten in dieser Sache weiterhin zeigen, dass sie nicht alleine sind. Beschuldigt werden viele, gemeint ist aber das antifaschistische Engagement, welches an diesem Tag erneut entschlossen von Vielen auf die Straße gebracht wurde.
Durch eine konsequente Prozessführung im Rahmen der Roten Hilfe und die damit verbundene Aussageverweigerung gegenüber Bullen und Gericht konnten bei den bisher geführten Prozessen am Amtsgericht in Braunschweig bereits drei Freisprüche zu den vorgeworfenen Nötigungen erkämpft werden. Den erkämpften Freisprüchen am Amtsgericht konnte selbst die heuchlerische Klassenjustiz nichts entgegen setzen. Am Landgericht erhofft sich die Staatsanwaltschaft nun ein politisches Urteil. Irgendetwas soll hier konstruiert werden, um Menschen abzuschrecken und zu bestrafen, wenn sie sich politisch zeigen. Die Proteste und Blockaden gegen die AfD bleiben legitim und notwendig und wir werden diese vehement verteidigen!
Die Staatsanwaltschaft hat durch die Erhebung der Strafbefehle den deutlichen Willen, die Beschuldigten zu verurteilen, aufgezeigt sowie dass dieses System zum Schutz von Nazis da ist. Bei den erlangten Freisprüchen ist die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen und hatte aufgrund der schwachen Ermittlungsakten Nachermittlungen veranlasst.
Und auch die bisherige Richter*in am Landgericht hat im ersten vergangenen Berufungs-prozess bereits gezeigt, dass sie Feind*in des Antifaschismus ist. Ihr Prozess war beherrscht von Einschüchterungen gegenüber dem Beschuldigten und den Genoss*innen, die als Begleitung im Saal waren.
Bei dem bisherigen Prozessmarathon, der vorwiegend geprägt war von kurzfristigen Terminaufhebungen seitens des Amtsgerichts, dem Versuch das öffentliche Interesse kleinzuhalten und die Prozessbegleitung einzuschränken, wurde konsequent eine Sache bewiesen: Solidarität ist unsere Waffe!
In kontinuierlicher Abstimmung unter den Beschuldigten und deren Unterstützungsumfeld wurde mit der Roten Hilfe die Prozessführung geplant und die Solidaritätsarbeit organisiert.
Zuletzt erhielten vereinzelt beschuldigte Genoss*innen trotz der abgeschlossenen Nachermittlungen Einstellungsangebote vom Gericht. Auch hier werden die Repressionsorgane bemerken müssen, dass die organisierten Beschuldigten geschlossen agieren. Wir werden ihre faulen Deals nicht annehmen.
Antifaschismus ist kein Verbrechen! Alle laufenden Verfahren sind ohne Geldauflagen einzustellen und die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück zu ziehen!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>Am Amtsgericht kam es Anfang des Jahres zu einer Verurteilung mit einer hohen Geldstrafe für die beschuldigte Person. Der Vorwurf lautete „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Rahmen der Proteste gegen den AfD-Landesparteitag vom 15. Mai 2021.
Um die Repressionen gegen Antifaschist*innen nicht einfach hinzunehmen, entschied sich die beschuldigte Person in Abstimmung mit der Roten Hilfe und dem zuständigen Anwalt gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Nun wurde der Prozess am 14. Dezember neu am Landgericht verhandelt. Unter der Begleitung mehrerer Genoss*innen, die die beschuldigte Person solidarisch während des Verfahrens unterstützten, begann der Prozess bei derselben Richter*in, die vor kurzem bereits bei einem Prozess zur „Blockade Münchenstraße“ sehr deutlich gemacht hat, was sie von antifaschistischen Protesten hält.
Auch dieses Mal konnte sie es nicht lassen Blockaden und den Tatbestand der Nötigung, der bei diesem Verfahren überhaupt nicht vorgeworfen wurde, zu moralisieren und zu entpolitisieren. Erneut versuchte sie auch den Zuschauer*innen deutlich zu machen, dass nicht das antifaschistische Engagement hier am Gericht angeklagt sei und das sie auch keine Richter*in kenne, die so denke. Dass aktuell faschistische Reichsbürger*innen, unter denen u.a. neben Bullen und Soldaten auch mindestens eine Richter*in war, als Terrorzelle in den Medien sind, scheint die Richter*in nicht wahrhaben zu wollen.
Nachdem sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Richter*in zugeben mussten, dass die vorgeworfene Tat im untersten strafbaren Bereich sei, konnte das Verfahren ohne Anhörung der geladenen Bullenzeugen, unter einer geringen Auflage eingestellt werden. Die Kosten der Strafe konnten somit auf ein Fünftel reduziert werden.
Für uns steht selbstverständlich weiterhin fest, dass unter der Klassenjustiz keine Gerechtigkeit am Gericht zu erlangen ist. Wir werden nicht mit Bullen oder Gerichten kooperieren. Wir werden, wie auch bei diesem Prozess, keine Geständnisse abgeben, keine Reue bekennen oder andere Einlassungen für eine geringere Strafe abgeben. Nur unsere Entschlossenheit und Solidarität kann uns im Kampf gegen die Repressionen helfen. Der Versuch die Betroffenen einzuschüchtern, geht nach hinten los, denn wir stehen zusammen. Vor und nach den Prozessen.
Schafft Rote Hilfe!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>Erneut muss eine beschuldigte Person vor Gericht, weil diese gegen den AfD-Landesparteitag vom 15. Mai 2022 mit vielen anderen in Braunschweig erfolgreich protestiert hat. Diese erfolgreichen Blockaden sind ein deutliches Zeichen gegen die Nazis und den Bullen weiterhin ein Dorn im Auge. Dabei steht einer der übliche Vorwürfe im Raum, mit dem die Proteste kriminalisiert werden, weil er keinerlei Beweise benötigt und jeder Bulle sich an irgendeine angebliche Handlung erinnert: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Wir sind vom Vorgehen der Bullen und der Justiz wenig überascht. Diese schützen seit jeher Nazis und werden das auch in Zukunft weiterhin tun. So verschwinden ganz zufällig Beweisaufnahmen, Bullen widersprechen sich in den eigenen Aussagen und trotz alledem übernehmen die Gerichte unhinterfragt eben jene Darstellungen. Auch dass so gut wie jede Woche neue Fälle von rechten Chatgruppen in der Polizei auftauchen, Munition im Militär verschwindet, Nazis sich bewaffenen um den Umsturz zu planen, zeigt, dass wir uns auf Politik und Staatsgewalt nicht verlassen können und wollen!
Kommt am 14.12. um 8:30 Uhr zum Landgericht und zeigt eure Solidarität mit der beschuldigten Person. Lasst uns ein Zeichen setzen, dass wir uns bei der Bekämpfung von Nazis nicht auf Staat und Bullen verlassen, sondern nur auf uns. Unsere Solidarität gilt den Protesten gegen die AfD, den Beschuldigten, den Aktionen. Wir lassen euch nicht alleine und stehen Schulter an Schulter mit euch!
Organisiert euch! Zusammen gegen Repression!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>Am 7. Dezember fand erneut ein Prozess am Amtsgericht im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Landesparteitag der AfD vom 3. Juli 2021 statt. Der angeklagten Genoss*in wird ein angeblicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen vorgeworfen.
Die Bullen versuchten auch hier wieder einmal durch eine übertriebene Präsenz vor Ort eine Drohkulisse aufzubauen. Bereits vor Prozessbeginn positionierten sich die Bullen sowohl in zivil wie auch in Uniform vor dem Gerichtssaal, um – laut eigener Aussage – für „Sicherheit“ während des Prozesses zu sorgen.
Und während wieder einmal das öffentliche Interesse am Prozesss vom Gericht ignoriert wurde und lediglich 3 Genoss*innen die Prozessbegleitung ermöglicht wurde, sammelten sich trotzdem schon früh morgens zahlreiche Genoss*innen vorm Amtsgericht, um die angeklagte Genoss*in zu unterstützen und mit ihr solidarisch zu zeigen.
Wie üblich, widersprachen sich die Bullenzeug*innen selbst und das katastrophale Videomaterial dokumentierte so gut wie nichts von dem angeblichen Vorfall. Dies hielt die Richter*in jedoch nicht davon ab, die Bullenaussagen als glaubhaft einzustufen und im Rahmen des Vorwurfs ein Urteil gegen die Genoss*in auszusprechen.
Die Genoss*in verweigerte konsequent die Zusammenarbeit mit den Bullen und dem Gericht. Die Kosten konnten so vom ursprünglichen Strafbefehl stark reduziert werden. Bei den nun anfallenden Kosten unterstützt die Rote Hilfe selbstverständlich solidarisch.
Organisiert euch! Zusammen gegen Repression!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
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