Update: der Prozesstermin fällt aus.
Wir zeigen unsere Solidarität bei der Fortsetzung des Prozesses gegen einen Genossen und wollen am Dienstag den 22.10.24 um 8:30 Uhr gemeinsam den Prozess am Amtsgericht Braunschweig begleiten. Lassen wir den von Repression betroffene Antifaschisten nicht alleine und machen wieder einmal deutlich: „Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle!“. Kommt zur Unterstützung!
]]>Wir rufen zur solidarischen Prozessbegleitung am Mittwoch den 09.08. um 12:30 Uhr auf. Beteiligt euch an der Unterstützung der beschuldigten Person am Amtgericht.
Erneut wird versucht den erfolgreichen Protest gegen den AfD-Parteitag vom 03.07.2021 Antifaschist*innen zu kriminalisieren. Alle bereits am Gericht geführten Prozesse zu der Sache mit dem Vorwurf der „Nötigung“ wegen einer Blockade an diesem Tag endeten mit Freisprüchen. Selbst die Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft haben nur dazu geführt, dass weitere Beschuldigte mit dem gleichen Vorwurf eine Einstellung des Verfahrens per Post erhielten. Dennoch wird nun versucht die Beschuldigten mit dem Vorwurf des „Widerstands“ zu kriminalisieren.
Wir lassen nicht zu das antifaschistischer Widerstand durch die Repressionsorgane angegriffen wird!
Kommt zur Prozessbegleitung und lasst uns der beschuldigten Person den Rücken stärken.
09.08.2023 – 12:30 Uhr – Amtsgericht Braunschweig
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>In dem Verfahren zum Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vom 19.02.2022 konnte am Amtsgericht eine Einstellung auf Kosten der Staatskasse erwirkt werden. Hier ist der Prozessaufruf.
Bereits vor Prozessbeginn verständigte sich die beschuldigte Person entschlossen mit dem verteidigenden Anwalt darauf, dass einem Einstellungsangebot des Gerichts ohne Kostenübernahme der Anwaltskosten oder gar einer Einstellung mit Auflagen, nicht zugestimmt wird.
Der Prozess wurde nach Rote-Hilfe-Standards geführt, die Aussage konsequent verweigert und die lückenhaften Zeugenaussagen des angeblich geschädigten Bullen vom Anwalt angegriffen.
Nach dem geplanten, konsequenten Ablehnen des ersten Einstellungsangebots des Gerichts ohne Übernahme der Anwaltskosten, musste die Richterin, aufgrund der miserablen Beweismittel gegen die Genoss*in und den Aussagen des geladenen Bullen, die sich selbst und seinem eigenen Bericht widersprachen, schlussendlich eine Einstellung des Verfahrens mit der Übernahme sämtlicher Kosten anbieten, der zugestimmt wurde.
Wir freuen uns über die entschlossene Prozessführung der angeklagten Person und bedanken uns bei allen Genoss*innen die sich bei diesem Prozess solidarisch gezeigt haben.
Ohne Solidarität geht es nicht!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – [email protected]
]]>Gemeinsam wollen wir am Montag den 05.12. um 09:45 Uhr einen Prozess am Amtsgericht begleiten und der beschuldigten Person unsere Solidarität zeigen.
Am 19.02.2022 wurde eine Demonstration des Bündnis gegen Rechts, mit dem Motto „Kein Platz für Nazis“ angegriffen, die an diesem Tag sowohl dem Gedenken der Opfer von Hanau galt, als auch gegen den selbsternannten „Karnevalsumzug“ des damaligen Ablegers der faschistischen Kleinstpartei „Die Rechte“ gerichtet war.
Damals stoppten die Bullen die Demonstration des Bündnis, damit die Nazis durch die Stadt laufen konnten. Später griffen die Bullen die Demo erneut an. Unter Gewalt wurden Demoteilnehmer*innen festgenommen und ihnen wurden Platzverweise aufgrund herbeigedichteter Beschuldigungen erteilt. Bei dem gewaltsamen Angriff auf die Demonstration wurde mindestens eine Person so stark verletzt, dass diese mit einem Rettungswagen ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht werden musste.
Mit den nun beschuldigten Genoss*innen und den angesetzten Prozessterminen sind wir alle gemeint. Die Angriffe der Bullen, die Repression und die Schikanen vor Gericht sollen uns Antifaschist*innen demotivieren und einschüchtern. So bereiten Bullen und Klassenjustiz den Faschist*innen den Weg.
Nur unsere fortlaufende Kontinuität im Kampf gegen die Nazis und die entschlossene Solidarität gegen die Repression kann dem entgegen wirken.
Kommt zum Gericht und lasst uns zeigen, dass niemand alleine steht. Prozessbegleitung um 09:45 Uhr am Amtsgericht.
Hoch die Solidarität!
]]>Und erneut wurde einer der vom Amtsgericht angesetzten Prozesstermine, zum Komplex der Blockaden vom 03.07.2021 seitens des Gerichtes auf unbekannt verschoben.
Aktuell stehen die Urteile in den von der Staatsanwaltschaft ausgehenden Berufungsverfahren, gegen die bisher gewonnenen Freisprüche zu den Vorwürfen der Blockade in der Münchenstraße noch aus. Der nächste Prozesstermin am Landgericht hierzu ist erst im Januar 2023 angesetzt.
Solange das Amtsgericht nicht alle weiteren Prozesstermine frühzeitig absagt und weitere Vorladungen zur Hauptverhandlung gegen die beschuldigten Genoss*innen im vornherein zurückhält, bis das ausstehende Urteil des Landgerichts fällt, müssen wir weiter davon ausgehen, dass dies reine Schikane durch die jeweiligen Richter*innen ist.
Wir lassen uns jedoch hiervon nicht demotivieren und werden zu jedem einzelnen der angesetzten Prozesstermine solidarisch zur Prozessbegleitung aufrufen und die Genoss*innen unterstützen.
Solidarität ist unsere Waffe!
]]>16.11.2022 – 09:00 uhr – Amtsgericht BS
Weitere Infos und die Aufrufe zu den einzelnen Prozessterminen erreicht ihr durch Klick auf die Termine.
Solidarität ist unsere Waffe!
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Bereits in einem anderen Prozess gegen einen weiteren beschuldigten Genossen in der gleichen Sache, konnte ebenfalls vor einiger Zeit eine Einstellung seines Verfahrens am Landgericht erwirkt werden.
Nach einer solidarischen Kundgebung vor dem Gericht, wurde der Prozess mit einer gemeinsamen Prozesserklärung der Beschuldigten im Gerichtssaal eröffnet. Diese geben wir hier wieder:
Wenn Antifaschismus kriminalisiert wird, ist dies bereits der Beweis für dessen Notwendigkeit! Gerichte, Behörden und Exekutive der herrschenden Klasse sind Teil des Problems. Deswegen wird die Klassenjustiz nie Anteil am Kampf gegen den Faschismus haben.
Die Notwendigkeit sich entschlossen auf die Straßen zu begeben um sich auf allen Ebenen Faschist*innen entgegen zu stellen bleibt bestehen. Ob Partei, Kameradschaft oder die Rassist*in von nebenan, es gilt: Keinen Raum und keinen Meter für Faschist*innen und ihre Propaganda!
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft legt immer wieder offen, wie sehr sie die Nazis für die Aufrechterhaltung der hegemonialen Machtverhältnisse braucht. Sie schaut bei Brandanschlägen ebenso verlässlich weg wie bei faschistischen Gewalttaten gegen Menschen. Sie nimmt mit der Hofierung einer Hand voll Nazis billigend in Kauf, dass diese Alle angreifen, die nicht in ihr menschenfeindliches Weltbild passen. Den notwendigen Widerstand gegen diese Zustände nutzt sie, um eben jenen, so hart es ihr der Zeitgeist erlaubt, anzugreifen und mit vollkommen willkürlich ausgestellten Anzeigen eine Rechtfertigung für einen konstant wachsenden Polizeiapparat zu bekommen. Genau wie die Faschist*innen selbst versucht sie damit die Grenzen des Sagbaren sowie die des Machbaren immer weiter zu verschieben. Jenes Verhalten zeigt in aller Deutlichkeit die ganze Widerwärtigkeit des bürgerlichen Staates. Dieser bürgerliche Staat und seine Erfüllungsgehilf*innen waren nie, sind nicht und werden nie Kämpfer*innen gegen Faschist*innen sein, sondern sich immer mit ihnen verbünden, um sie mit aller Macht weiter in ihrem verachtenswerten Handeln zu stärken.
Wer gegen Nazis kämpft kann sich auf den Staat nicht verlassen!
Wie der Anarchist Gustav Landauer hervorhob: „Vom Individuum beginnt alles; und am Individuum liegt alles“. Wir danken jede*r einzelnen Genoss*in die an diesem Morgen am 12.09.2020 versucht hat der AfD entgegen zu treten um den Parteitag der Faschist*innen zu verhindern oder so schwer wie möglich zu machen.
Wir danken auch jedem sich heute solidarisch zeigenden Menschen hier im oder vor dem Gericht. Die gezeigte Solidarität lässt uns spüren, dass wir nicht alleine sind und unsere Solidarität, unser Zusammenhalt als Antifaschist*innen erneut stärker sein wird als ihre Repression.
Für uns ist klar, Antifaschismus ist Zivilcourage und wer diese bekämpft, gehört bekämpft.
Nie wieder Faschismus!
Die Richter*in machte bereits vor der Beweisaufnahme und Zeug*innenbefragung der geladenen Bullen deutlich, dass sie einer Einstellung nicht im Wege stehe. Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft musste ebenfalls einsehen, dass nicht zuletzt, durch die bereits erteilte Einstellung in dem Parallelverfahren eine Instanz höher am Landgericht, die Druckmittel und Ansatzpunkte zu den Vorwürfen fehlen.
Somit konnte gemeinsam mit den Verteidigern der beiden Antifaschisten erwirkt werden, dass das Verfahren gegen die Auflage einer Zahlung an die Gedenkstätte KZ-Außenlager Schillstraße in Braunschweig, eingestellt wird.
Wiedermal konnte durch die gelebte Solidarität, das sich nicht Einschüchternlassen durch Bullen, Staatsanwaltschaft und Gericht, sowie den Entschluss den Prozess gemeinsam, organisiert und politisch mit der Roten Hilfe zu führen, erreicht werden, dass die Repressionsorgane der herrschenden Klasse zurückrudern mussten.
Wir gehen gestärkt aus diesen Prozessen und werden beim nächsten Versuch der Faschist*innen, sich in Braunschweig Raum zu nehmen, wieder auf der Straße sein.
Nie wieder Faschismus!
]]>Nach nun zwei Jahren nach den absurden Kantholzgeschichten und dem angeblichen und unüberprüfbaren einzelnen Schlag auf eine Bullenhand, zieht das Landgericht nun einen ersten Schlusstrich unter das erste der drei Verfahren in Braunschweig wegen des AfD-Landesparteitages am 12.09.2020. Das Berufungsverfahren mit dem Ziel der Staatsanwaltschaft, die Strafe aus dem Urteil am Amtgericht gegen den Genossen noch zu erhöhen, findet damit nicht statt. [mehr]
Der Einschüchterungsversuch von Bullen und Staatsanwaltschaft, jeglichen Protest mit absurden und erfundenen Vorwürfen maximal zu bestrafen, läuft also bisher ins Leere. Wie auch bei den Prozessen um G20-Rondenbarg versuchen die Repressionsorgane in Braunschweig den, in jeder Form legitimen, Protest gegen die AfD durch Pauschalurteile anzugreifen. Im Komplex Rondenbarg wurde mit „ostentativen“, also durch Anwesenheit unterstützendes, „Mitmarschieren“ gegen alle beteiligten Genoss*innen ermittelt.
In dem jetzt eingestellenten Fall in Braunschweig argumentierte die Staatsanwaltschaft mit einer „gemeinsamer Tatabsicht“. Diese blieb genauso unbewiesen wie auch absurd in der behaupteten Form.
Dank an alle die sich solidarisch gezeigt haben und den Genossen in allen Phasen der Repression unterstützt haben.
Unterstützen wir uns gegenseitig in unseren Kämpfen und lasst uns gemeinsam weiter Seite an Seite stehen. Grade wenn sie versuchen uns zu isolieren und mit ihrem Rechtssystem zu bekämpfen.
Am 05.10.22 soll dann im selben Tatvorwurf am Amtsgericht der Prozess für zwei weitere Beschuldigte weiter gehen [Prozessbericht erster Verhandlungstag]. Achtet auf weitere Ankündigungen und lasst uns auch hier wieder unsere Solidarität mit den Genossen zeigen.
Solidarität ist unsere Waffe!
Werdet jetzt mitglied der Roten Hilfe! [https://www.rote-hilfe.de/aktiv-werden/mitglied-werden]
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