wir möchten Euch darüber informieren, dass ein Strafverfahren gegen Sista Oloruntoyin von der Black Community Coalition of Justice & Self-Defence
am 03. Februar 2022, um 09:00 Uhr,
im Gerichtssaal 176
Amtsgericht Hamburg stattfinden wird
(Strafjustizgebäude/Criminal Justice Building, Sievekingplatz 3)
Sista Oloruntoyin (LaToya Manly-Spain) muss sich wegen des Vorwurfs der „Abhaltung einer verbotenen oder nicht angemeldeten Kundgebung und Demonstration trotz Verbots oder polizeilicher Aufforderung zur Auflösung nach § 26 Versammlungsgesetz“ verantworten. Am 5. Juni 2020 versammelten sich rund 5000 Demonstranten aus Solidarität vor dem US-Konsulat in Hamburg, um ein starkes Signal in die Welt zu senden. Wir sehen die juristische Kriminalisierung von Sista Oloruntoyin als einen Angriff auf die Schwarze Community in Hamburg und alle Protestierenden. Wir rufen alle zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen zur aktiven Unterstützung und Solidarität auf.
Politische Aktionen gegen rassistische Polizeigewalt dürfen nicht kriminalisiert werden. Die CoVid-Pandemie darf nicht dazu missbraucht werden, politische Aktionen zu unterdrücken. Es wird ein öffentliches Gerichtsverfahren sein. Die Zahl der Besucher wird entsprechend den geltenden Corona-Beschränkungen und der Größe des Gerichtssaals begrenzt sein. Allerdings wird es auch draußen einen aktiven Protest geben.
Um den Gerichtssaal zu betreten, muss man keine Dokumente vorlegen. Handys und Kameras sind nicht erlaubt – Papier und Stifte zur Dokumentation hingegen schon.
GERECHTIGKEIT FÜR FLOYD! -STOPPT DAS TÖTEN VON SCHWARZEN! – STOPPT DEN RASSISTISCHEN TERRORISMUS IN DEN USA! Solidarität mit der Familie von George Floyd und mit den Familien aller unbewaffneten Schwarzen, die von staatlichen Agenten und bewaffneten Zivilisten in den USA und weltweit getötet wurden – TOUCH ONE! TOUCH ALL! – BLACK LIVES MATTER!
Stoppt die Verunglimpfung von Schwarzen Aktivistinnen!
Kommt zur Gerichtsverhandlung und vor das Gerichtsgebäude und zeigt eure Solidarität in und mit der Black Community in Hamburg gegen die repressive Hamburger Rechtsprechung!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Politische Aktionen gegen rassistische Polizeigewalt dürfen nicht kriminalisiert werden!
Friedlicher Protest ist kein Verbrechen und Organisator*innen von Versammlungen sind keine Erfüllungsgehilfen von polizeilichen Entscheidungen!
TOUCH ONE – TOUCH ALL – Freispruch für Sista Oloruntoyin!
Das Landgericht Hamburg hat einen Strafbefehl gegen Sista Oloruntoyin (LaToya Manly-Spain) von der Black Community Coalition for Justice & Self-Defence erlassen, die als eine der Organisatorinnen und Leiterinnen der „Justice For Floyd“, #BlackLivesMatter Protestkundgebung am 5. Juni 2020 vor dem US-Konsulat die Verantwortung übernommen hatte.
Sollte sie für schuldig befunden werden, drohen ihr 2 Monate Haft.
Sie wird nun öffentlich vor Gericht gestellt am
3. Februar 2022 um 9:00 Uhr
Gerichtssaal 176 des Hamburger Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz 3
Wir versammeln uns am 3. Februar 2022 ab 8:00 Uhr vor dem Strafjustizgebäude am Sievekingplatz.
HINTERGRUND
Am 25. Mai 2020 wurde Bruder George Floyd in Minneapolis von dem Polizeibeamten Derek Chauvin vor laufenden Kameras brutal ermordet. 9 Minuten und 25 Sekunden lang kniete er sich in den Nacken von Bruder George Floyd und raubte ihm Atem und Leben. Das grausame Video hat nicht nur Schwarze Menschen weltweit traumatisiert, sondern auch internationale Proteste auf allen Kontinenten ausgelöst. Die Hamburger Solidaritätsproteste fanden nach laufenden Tagen der Massenproteste in den USA am 5. Juni mit 5.000 Teilnehmer*innen vor dem US-Konsulat am Alsterufer und am 6. Juni 2020 vor dem Rathaus und am Jungfernstieg mit insgesamt 15.000 Menschen statt.
Die Protestkundgebung am 5. Juni 2020 wurde mit voraussichtlich 5.000 Teilnehmern organisiert und angemeldet. Die Polizei ließ nach ihrer Auslegung der Hamburger Korona-Schutzverordnung maximal 250 Personen zu. Die Black Community, afrikanische Organisationen, Schwarze politische Vereinigungen und die Hamburger Zivilgesellschaft schlossen sich erfolgreich der weltweiten Empörung gegen rassistische Polizeigewalt an – trotz Corona an zwei aufeinanderfolgenden Tagen!
Diese globalen Massenproteste in Solidarität mit der Familie von George Floyd und der weltweiten Black Lives Matter-Bewegung trugen maßgeblich zu einem Paradigmenwechsel im Strafprozess bei: Die beteiligten Polizeibeamten wurden umgehend entlassen, der Mörder wurde inzwischen in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und ist verurteilt. Dieser Weg der Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit für ein von einem Staatsdiener brutal getötetes Schwarzes Leben war und ist eine außergewöhnliche Ausnahme von der peinlichen Staatsräson mit systematischer Straflosigkeit für die Mörder Schwarzer Leben und konnte nur durch organisierten zivilen Ungehorsam und weltweite Massenproteste durchgesetzt werden, wie sie am 5. Juni 2020 auch in Hamburg stattfanden.
Die repressive Haltung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die nur eine Schwarze Aktivistin für den entscheidenden und angemessenen antirassistischen zivilen Ungehorsam ins Visier nimmt und strafrechtlich verfolgt, ist ein Angriff auf unsere Schwarzen/Afrikanischen/Migranten-Communities. Dass dieselbe Staatsanwaltschaft alle Anklagepunkte gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des UKE-Krankenhauses, die für die Ermordung von Bruder Tonou Mbobda am 21. April 2019 verantwortlich sind, verworfen hat, zeigt ihre rassistische Voreingenommenheit und die Perversion von Werten und Gesetzen durch diese Institution. Die Fälle von Bruder Tonou Mbobda, Bruder Yaya Jabbie und Bruder Achidi John, die alle von staatlicher Seite oder in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen getötet wurden, zeigen genau denselben systemischen Rassismus und die strukturelle rassistische Straflosigkeit, die die Notwendigkeit für die antirassistischen Massenproteste vom 5. und 6. Juni 2020 überhaupt erst geschaffen haben.
Wir rufen daher die Hamburger Zivilgesellschaft auf, sich erneut zu solidarisieren – dieses Mal mit der Black Community in Hamburg und Sista Oloruntoyin vor Gericht und in der Öffentlichkeit!
Kommt zur Gerichtsverhandlung und vor das Gericht und zeigt Eure Solidarität gegen die repressive Hamburger Rechtsprechung!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Politische Aktionen gegen rassistische Polizeigewalt dürfen nicht kriminalisiert werden!
Friedlicher Protest ist kein Verbrechen!
Black Lives Matter! – Auch die von Schwarzen politischen Aktivist*innen im Kampf gegen eine rassistische Polizei-Justiz!
3. Februar 2022 um 9:00 Uhr
Gerichtssaal 176 des Hamburger Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz 3
Wir versammeln uns am 3. Februar 2022 ab 8:00 Uhr vor dem Strafjustizgebäude am Sievekingplatz.
TOUCH ONE – TOUCH ALL – Freispruch für Sista Oloruntoyin!
]]>This is to inform that there will be a criminal court case against Sista Oloruntoyin of the Black Community Coalition of Justice & Self-Defence
on 03. February 2022, at 09:00 am,
at courtroom 176
Amtsgericht Hamburg
(Strafjustizgebäude/Criminal Justice Building, Sievekingplatz 3)
Sista Oloruntoyin (LaToya Manly-Spain) faces criminal charges for allegedly “holding a prohibited or unregistered manifestation and rally in spite of ban or police order to disperse in accordance with Paragraph 26 of the law on assemblies”. About 5000 protesters joined in solidarity to send a strong signal across the globe. We are seeing this juridical criminalisation of Sista Oloruntoyin as an attack on the Black Community in Hamburg and all protesters. We call on all civil society groups and organisations to come out in active support and solidarity.
Political action against racist police brutality should not be criminalised. The CoVid Pandemic cannot be abused to repress political action. It will be a public court case. The amount of visitors will be limited according to current Corona restrictions and the size of the courtroom. However there will be an active protest also outside.
To enter the court, one does not have to show any documents. Mobile phones or cameras are not allowed – but paper and pens for documentation are.
JUSTICE FOR FLOYD! -STOP KILLING BLACKS! – STOP THE RACIAL TERRORISM IN THE USA! Solidarity with the family of George Floyd and with the families of all unarmed Blacks killed by agents of state and armed civilians in the USA and Worldwide – TOUCH ONE! TOUCH ALL! – BLACK LIVES MATTER!
Stop the scape-goating of Black women activists!
Come to the court hearing and in front of the courthouse and show your solidarity within and together with the Black Community in Hamburg against the repressive Hamburg jurisprudence!
Our solidarity against their repression!
Political actions against racist police brutality should not be criminalised!
Peaceful protest is not a crime and organizers of assemblies are not vicarious agents of police decisions!
TOUCH ONE – TOUCH ALL – Acquittal for Sista Oloruntoyin!
The Hamburg District Court has issued a criminal order against Sista Oloruntoyin (LaToya Manly-Spain) of the Black Community Coalition for Justice & Self-Defence, who had taken over responsibility as one of the organizers and leaders of the “Justice For Floyd”, ‘BlackLivesMatter protest rally on June 5, 2020 in front of the US Consulate.
If found guilty, she is facing the danger of 2 months imprisonment.
She will now be publicly tried on
February 3, 2022 at 9:00 a.m.
Courtroom 176 of the Hamburg Criminal Justice Building at Sievekingplatz 3
We will gather in front of the Criminal Justice Building at Sievekingplatz on FEBRUARY 3. 2022 starting at 8:00 am.
BACKGROUND
On May 25, 2020, Brother George Floyd was brutally murdered with cameras filming in Minneapolis by police officer Derek Chauvin, who spent an agonizing 9 minutes and 25 seconds kneeling on the neck of Brother George Floyd, taking away his breath and life. The gruesome video not only traumatized Black people worldwide, but also triggered international protests on all continents. The Hamburg protests in solidarity took place after running days of mass protests in the U.S. on June 5 with 5,000 participants* in front of the U.S. Consulate at Alsterufer and on June 6, 2020 in front of Rathaus -City Hall and on Jungfernstieg with a total of 15,000 people.
The June 5, 2020 protest rally was organized and registered on with an expected 5,000 participants. The police allowed a maximum of 250 people according to their interpretation of the Hamburg’s Corona Protection Ordinance. The Black Community, African organisations, Black political associations and Hamburg civil society successfully joined in the global outrage against racist police brutality – despite Corona for two consecutive days!
This global mass protests in solidarity with the George Floyd family and the Black Lives Matter-movement worldwide strongly contributed to a shift of paradigm in the criminal case: the police officers involved were fired promptly, and the killer was meanwhile found guilty of all charges and is sentenced. This course of accountability and justice for a Black life being brutally taken by an officer of state was and still is an extraordinary exception from the painful reason of state with systematic impunity for the killers of Black lives and could only be pushed through by means of organised civil disobedience and worldwide mass protests as took place on June 5 in Hamburg.
The repressive mind set of the public prosecution of Hamburg in targeting and prosecuting just one Black activist woman for the crucial and appropriate anti-racist civil disobedience is an attack on our Black/ African /Migrant Communities while the same prosecution office turned down all charges against those responsible staff of the UKE hospital responsible for the killing of Brother Tonou Mbobda on April 21 in 2019 exposes the racial bias and perversion of values and laws of this institution. The cases of Brother Tonou Mbobda, Brother Yaya Jabbie and Brother Achidi John who all have been killed at the hands of state and or together with state institution display the very same systemic racism and structural racist impunity that generated the need for the very anti-racist mass protests of June 5 and 6 2020 in the first place.
We therefore call on Hamburg civil society and to renew their solidarity once again – this time with the Black Community in Hamburg and Sista Oloruntoyin in court and in public!
Come to the court hearing and in front of the courthouse and show your solidarity against the repressive Hamburg jurisprudence!
Our solidarity against their repression!
Political actions against racist police brutality should not be criminalised!
Peaceful protest is not a crime!
Black Lives Matter! – also that of Black political activists in the fight against a racist police justice!
Note:
February 3, 2022 at 9:00 a.m.
Courtroom 176 of the Hamburg Criminal Justice Building at Sievekingplatz 3
We will gather in front of the Criminal Justice Building at Sievekingplatz on February 3, 2022 starting at 8:00 am.
TOUCH ONE – TOUCH ALL – Acquittal for Sista Oloruntoyin!
]]>Am 21. April 2019 wurde Bruder Tonou Mbobda durch 3 Sicherheitsmitarbeiter vor der Klinik für Psychiatrie zu Tode fixiert. Eine Reanimation nach seinem lage- und gewaltbedingten Kreislaufzusammenbruch zog sich über 60min hin. Die darauf folgende intensivmedizinische maschinelle Beatmung blieb erfolglos und wurde am 26.04.2019 nach der Feststellung des Hirntodes beendet.
Bei der Aufnahmeuntersuchung am 16.04.2019 wurde ein pathologisches EKG aufgezeichnet und ein deutlich erniedrigter Kaliumwert in einer Blutprobe festgestellt – beides wurde weder beachtet, noch weiter abgeklärt oder gar behandelt. Stattdessen wurden Medikamente angeordnet, die ein bekanntes Risiko für Nebenwirkungen auf das Herz und den Herzrhythmus haben.
Der Angriff der Securitys erfolgte ohne Rechtsgrundlage und ohne ärztliche Aufsicht. Die angewendete Fixierung in Bauchlage widersprach der S3-Leitlinie der DGPPN, nach der genau diese Fixierung in Bauchlage ausdrücklich zu vermeiden ist…
Anlässlich des 2. Jahrestages der Ermordung von Bruder Tonou Mbobda vor der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg hat die Black Community Coalition for Justice & Self-Defense die Rechtsbeistände der Familie Mbobda – RÄ Gabriele Heinecke und RA Dr. Schneider-Addae-Mensah – gemeinsam mit Marianne Balle´ Moudoumbou von PAWLO (Pan-African Women’s Empowerment & Liberation Organisation) und Tahir Della von der ISD (Initiative Schwarze Menschen in Deutschland) zu einer Pressekonferenz eingeladen, um über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften, das Klageerzwingungsverfahren, institutionellen Rassismus und dessen systematische Erscheinungsformen zu sprechen.
Wir dokumentieren hier sowohl das Video der gesamten PK, als auch die einzelnen Beiträge darunter.
Pressekonferenz TONOU MBOBDA | 26.04.2021:
Die Einzelbeiträge:
Dr. Schneider-Addae-Mensah vertritt die Mutter von Bruder Tonou Mbobda und hat nach der skandalösen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften einen Antrag zur sog. Klageerzwingung beim OLG Hamburg gestellt. Hier erläutert er seine juristischen Einschätzungen zu den vorliegenden Sachverhalten im Fall sowie zum bisherigen Verlauf des Verfahrens:
RÄ Gabriele Heinecke vertritt die Schwester von Bruder Tonou Mbobda und hat nach der fragwürdigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaften einen Antrag zur sog. Klageerzwingung beim OLG Hamburg gestellt. Hier erläutert sie ihre juristischen Einschätzungen zu den vorliegenden Sachverhalten im Fall sowie zum bisherigen Verlauf des Verfahrens:
Bruder Mwayemudza von unserer Black Community Coalition for Justice & Self-Defense analysiert den institutionellen Rassismus am verantwortlichen UKE und dessen Reproduktion und Bestätigung durch die Staatsanwaltschaften Hamburgs und den Wissenschaftsausschuss des Hamburger Senats:
Sista Moudoumbou von der Pan-African Women’s Empowerment & Liberation Organisation (https://pawlo.org/) erinnert daran, dass die Tötung kein Einzelfall ist, weil immer wieder Schwarze Menschen und darunter auch Schwarze Frauen umgebracht werden. Die Tötungen werden regelmäßig nicht angemessen rechtsstaatlich verfolgt oder nachvollziehbar aufgeklärt. Deutschland wird seit Jahrzehnten international wegen seines institutionellen Rassismus und Racial Profilings angeprangert – unternimmt aber nichts dagegen:
Bruder Tahir Della von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (https://isdonline.de/) und der Kampagne Death in Custody (https://deathincustody.noblogs.org/) berichtet über systemischen Rassismus und Verhinderung von Strafverfolgung in den über 150 Todesfällen, die die Kampagne Death in Custody bisher zusammengetragen hat. Polizei und Justiz unterliegen demnach einem institutionalisierten Rassismus, der allderdings systematisch verleugnet wird:
TONOU MBOBDA – DAS WAR MORD!
No Justice – No Peace!
Touch One – Touch ALL!
]]>
Hamburg, den 19.04.2021
Klageerzwingungsverfahren im Fall Tonou Mbobda
Rechtsbeugung und Täter-Opfer-Umkehr durch eine institutionell rassistische Justiz
Die Argumentationslinien der Hamburger Staatsanwaltschaften zur Einstellung der Ermittlungen im Fall des gewaltsam getöteten Studenten Bruder Tonou Mbobda zeigen ein auffällig hohes Maß an zwanghaft konstruierter Kriminalisierung gegen einen Schwarzen Psychiatriepatienten, dessen besondere Menschen- und Patientenrechte offenkundig verletzt wurden. Stattdessen stellen sie subjektive Mutmaßungen auf der Grundlage der Schutzbehauptungen der gewalttätig handelnden Personen an, um die unverantwortliche Anordnung und tödliche Anwendung von Gewalt ohne jede Rechtsgrundlage juristisch zu rechtfertigen.
PDF_2021-04-19_Klageerzwingungsverfahren-im-Fall-Tonou-Mbobda
Die Einstellungsverfügung des zuständigen Staatsanwalts Lars Mahnke im Fall des Studenten und Psychiatriepatienten Bruder Tonou Mbobda, der am 21.4.2019 im Universitätsklinikum Eppendorf von 3 Sicherheitsleuten angegriffen und zu Tode fixiert wurde, bescheinigt den Tätern nicht nur ein angeblich berechtigtes Notwehrrecht, sondern auch noch eine weit darüber hinausgehende „lebensrettende Absicht“ bei ihrer Tötung. Für ein körperliches Eingreifen oder gar Zwangsmaßnahmen gab es zum Tatzeitpunkt keine rechtliche Grundlage. Die Sicherheitsmitarbeiter umkreisten den friedlich sitzenden und rauchenden Patienten, forderten ihn auf, sofort auf die Station zurückzukehren, wobei einer der 3 Securities ihn von hinten an der Schulter packte. Staatsanwalt Mahnke fasst diese Umstellung und den körperlichen Eingriff nur anhand der Aussagen der direkt beteiligten UKE-Mitarbeiter*innen zusammen. Damit spricht er dem ohne Rechtsgrundlage angegriffenen und brutalisierten Patienten das Recht auf körperliche Verteidigung grundsätzlich ab und konstruiert dann in Umkehrung der Kausalreihenfolge ein angebliches „Notwehrrecht“ für die Sicherheitsleute, die mit ihrer unangemessenen Gewalt eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge verursacht haben.
Staatsanwalt Mahnke setzt dieses Muster der einseitigen Schuldzuweisung an das Schwarze Opfer weiter fort, indem er sich auf rassistische Stereotypen von Bruder Tonou Mbobda als dem „aggressiven“ (großen-starken-gefährlichen-schwarzen?) Patienten zurückgreift, der die 3 „hilfsbereiten“ Männer mit sich „umgerissen“ habe. Die potenziell tödliche und laut S3-Leitlinie der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) „Prävention von Zwang: Prävention und Therapie von aggressivem Verhalten bei Erwachsenen“ (2018) strikt zu vermeidende Fixierung in Bauchlage ist für die Staatsanwaltschaft ebenso „irrelevant“ wie die fahrlässige Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht durch das Unterlassen einer fachärztlichen Herzdiagnostik bei pathologischem Aufnahme-EKG. Dabei hätte die erst nach dem Tod festgestellte schwere Herzerkrankung des Patienten bereits mehrfach erkannt werden können bzw. müssen. Die unterlassene Behandlung eines in den Laboruntersuchungen auffälligen Kaliummangels, der zusätzliche Risiken für lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen hervorrufen kann und die fehlende ärztliche Überwachung und Anleitung bei der selbst ärztlich angeordneten Zwangsmaßnahme sind weitere einfach übergangene Sorgfaltspflichtverletzungen, die die Hamburger Staatsanwaltschaften systematisch ausblenden. Stattdessen wird auch hier der getötete Patient wieder „selbst schuldig“ gesprochen an seinem eigenen Tod: seine unerkannte Herzerkrankung wird zur „Ursache“ erklärt.
Die Bestätigung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft durch Ablehnung der Beschwerde der Familie erkennt deren Argumentationen zur fehlenden Rechtsgrundlage, zur fehlenden medizinischen Versorgung und Überwachung sowie zur kausal tödlichen Gewaltanwendung seitens des Sicherheitsdienstes erneut nicht an und ergänzt die zynische „Rechtfertigung“ der Tötung zusätzlich noch durch die Konstruktion, dass der Patient ja sogar „festgehalten werden musste“, da er sonst nach dem „Verlassen des Krankenhausgeländes“ ggf. durch einen „Verkehrsunfall“ bei möglicherweise „unvorsichtigem Überqueren einer Fahrbahn“ hätte gefährdet werden können. Dass es hierfür überhaupt gar keine tatsächlichen Anhaltspunkte gab, verdeutlicht die interessensgeleitete Willkür dieser juristischen Strafvereitelung. Die zuständige Staatsanwältin Dr. Eva Maria Ogiermann konstatiert in Anlehnung an die bereits von Staatsanwalt Mahnke konstruierte „Lagerzeugen“-Theorie – wonach alle Patienten, die zu unmittelbaren Zeugen der Tötung wurden, der sie behandelnden Klinik „feindlich gesinnt“ oder zumindest „befangen“ wären – zwar einerseits einen Mangel an „wirklich neutralen Zeugen“, geht andererseits aber dennoch davon aus, „… dass der Geschädigte unkontrolliert und wahnhaft aggressiv um sich schlug und damit eine Gefahr für sich und andere darstellte“. Deshalb müsse seine Tötung letztlich straffrei bleiben. Dr. Ogiermann wertet die Umzingelung und den Schultergriff durch den Wachmann nicht als situativen Anlass für die Reaktion des Patienten, die erst dadurch im Tatablauf erfolgte. So kann sie dann Bruder Tonou Mbobda ohne Berücksichtigung seines besonders schützenswerten Patientenstatus ungehemmt als „Aggressor“ darstellen und damit seine Tötung rechtfertigen.
Dass bei den Ermittlungen insbesondere die unterlassene Diagnostik und Therapie vorhandener schwerwiegender Risikofaktoren, aber auch die fehlende ärztliche Überwachung einer vorhersehbaren sowie beabsichtigten Gewaltanwendung unter Verstoß gegen die S3-Leitlinie nicht beachtet wurde, ist vor dem Hintergrund der „Schlussargumentation“ mit einer vermeintlichen „Unschuldsvermutung“ zur Verhinderung einer möglichen gerichtlichen Entscheidung der Rechtsbeugung im Sinne einer Strafvereitelung verdächtig. Trotz aller für den fatalen Ausgang besonders relevanten Faktoren davon auszugehen, dass nach einer ordnungsgemäßen und umfassenden richterlichen Beweiserhebung und -bewertung keine „hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ bestehen könne, ist nicht nur eine Unterschlagung von Beweismitteln, sondern eine besonders perfide Form der vorausgreifenden Amtsanmaßung. Dieses Verhalten untergräbt nicht nur das Recht der Familie auf ein rechtsstaatliches Verfahren, sondern verhindert grundsätzlich die tatsächliche Beurteilung aller relevanten Tatbestände der Verantwortung, von einer (nicht strafbefreienden) Unkenntnis über klar vermeidbare Irrtümer bis hin zu Fahrlässigkeit, Unterlassungen oder zugrundeliegenden impliziten oder expliziten Handlungsmotiven gegenüber einem Schwarzen Psychiatriepatienten.
Die gezielte Stigmatisierung des Getöteten als „wahnhaften Aggressor“, vor dem „alle und auch er vor sich selbst“ mit allen Mitteln und unter allen Umständen „geschützt“ werden müssen, bildet die Grundlage für die Straffreiheit aller Verantwortlichen. Die besonderen Schutzrechte des getöteten Patienten wurden systematisch ignoriert, um das Recht zu töten zu legalisieren. Diese klassische und menschenverachtende Täter-Opfer-Umkehrung ermöglicht die Aufrechterhaltung des Status quo einer gewalttätigen Psychiatrie, die immer wieder tötet. Um den „Ruf der Institution“ zu schützen, die eigentlich zu sorgfältiger Diagnostik und Therapie sowie zur Wahrung der Interessen der Patienten verpflichtet ist, wird die „Schuld“ am Tod vollständig dem Patienten selbst zugeschrieben und die Institution in die „Unschuld“ vermeintlicher Unwissenheit gehüllt. Die Institution UKE wird von der Staatsanwaltschaft selbst mit der forensischen Untersuchung beauftragt und damit zusätzlich darin unterstützt, die zentralen Fragen gar nicht erst zu stellen. Während sich das UKE sozusagen selbst „untersucht“, fühlt sich die Staatsanwaltschaft auf der Basis einseitig eingeschränkter und suggestiver „Ermittlungen“ zum Richtertum berufen. Damit werden zentrale rechtsstaatliche Prinzipien willfährig außer Kraft gesetzt und der bereits vor und während der Tötungshandlung praktizierte institutionelle Rassismus seitens des UKE durch eine rassistisch stigmatisierende Justiz „reingewaschen“ und strukturell „begründet“.
Analytisch gesehen kann institutioneller Rassismus als all jene rassistischen Einstellungen definiert werden, die in den Traditionen, Überzeugungen, Meinungen und Mythen einer ethnischen Gruppe zu finden sind und sich fest in deren kulturelles Denken eingeschrieben haben, weil sie historisch so lange praktiziert und perpetuiert wurden, dass sie als allgemeine Tatsachen akzeptiert oder als „normale“ Verhaltenspraktiken verstanden werden. Diese Rassismen gehen somit von den Institutionen der Gesellschaft aus, von ihren Gesetzen, Normen und ihrer internen Logik, und sind unabhängig davon, ob die Akteure innerhalb ihrer Institutionen absichtlich rassistisch sind oder nicht. In der Folge werden Rechte, Leistungen und oder qualitative Standards verweigert oder eingeschränkt und damit der Menschenwert anderer ethnischer Gruppen abgewertet, kriminalisiert oder dämonisiert. Und genau das ist hier im Fall von Bruder Tonou Mbobda lehrbuchmäßig geschehen. Immer wieder werden Menschen in Psychiatrien oder von der Polizei zu Tode fixiert und immer wieder werden solche gewaltsame und extralegale Tötungen durch Staatsanwaltschaften für „rechtmäßig“ erklärt. Die lange schon bekannten und lebensbedrohlichen Mechanismen des sog. lagebedingten Erstickungstodes werden dabei durch ebenso unsinnige wie unwissenschaftliche Behauptungen einfach vom Tisch gewischt – bis der nächste Mensch wieder genauso umgebracht wird, weil nichts gelernt wurde und man halt die routinierten Gewaltpraktiken unbedingt bleiben will.
Bruder Tonou Mbobda erfüllte fast alle so genannten „Risikofaktoren“ für den lagebedingten Erstickungstod, der aus medizinischer Sicht keine rein äußere Erstickung ist, sondern in einem Teufelskreis aus erhöhtem Sauerstoffbedarf (Aufregung und Anstrengung) und gleichzeitig verringerter Möglichkeit zur Sauerstoffaufnahme durch von außen induzierter Einengung der Atemwege (z.B. durch Reizgas) und/oder Behinderung der Atmungsbeweglichkeit durch Bauchlage, Fixierung der Arme auf dem Rücken und zusätzlicher Gewichtsbelastung durch Sitzen oder Knien auf dem Rücken entsteht und bei dann zunehmender Kompression des Brustkorbes zu Herzüberlastung und Kreislaufstillstand führen kann:
Fast alle diese „Risikofaktoren“ wirken nicht aus sich selbst heraus oder aus dem eigenen Körper, sondern führen mittelbar zu impliziten Überreaktionen der Anwender*innen tödlicher Gewalt sowie zu einem verminderten Bewusstsein für lebensbedrohliche Warnzeichen oder die Hilferufe eines sterbenden Opfers. Und der eine letzte Faktor einer Herzerkrankung kann bei unbekannten Patient*innen generell nie ausgeschlossen werden und ist bei psychiatrischen Patient*innen überdurchschnittlich häufig. Und dass eine schwarze Hautfarbe ein „Risikofaktor“ für das Sterben an einer Erstickungslage ist, ist nicht „genetisch“, sondern schlicht rassistisch.
Dass die berechtigten Fragen der Familie und unserer Gemeinschaft nach den Gründen für den Tod und der Verantwortung dafür durch die verfassungsmäßige Verweigerung wirklich zielgerichteter Ermittlungen nun einfach unbeantwortet und folgenlos bleiben sollen, ist nur die eine Seite der systemischen Medaille. Auf der anderen Seite steht der mindestens ebenso berechtigte Wunsch der Betroffenen und ihrer Hinterbliebenen, dass ein solch ungerechtfertigter Todesfall zumindest zu entsprechenden Veränderungen in den Abläufen und Praktiken der verantwortlichen Institutionen führt, damit eine Wiederholung einer solchen Tragödie für weitere Patienten und deren Angehörige möglichst vermieden werden kann. Aber auch dieser Wunsch wird durch die Verhinderung einer angemessenen und umfassenden juristischen Aufarbeitung zynisch verweigert. Offenbar soll es nach dem Willen der deutschen Institutionen und Behörden systematisch und regelmäßig genau so weitergehen wie bisher – zumindest verantwortungslose Tötungen sollen straffrei bleiben.
Wir als Black Community Coalition for Justice & Self-Defense und in der Black Community Hamburg nehmen das nicht mehr einfach nur so hin! Antischwarzer Rassismus am UKE und in Hamburg hat eine kontinuierliche Tradition, der wir uns organisiert entgegenstellen werden. Psychische Krankheiten sollten kein Todesurteil sein. Schwarzsein sollte kein Todesurteil sein. Wir werden den institutionell gewobenen Mantel des Schweigens zerreißen, die Verantwortlichen beim Namen nennen und eine Gerechtigkeit einfordern, die ihren Namen auch verdient – denn diese muss auch eine Anerkennung und Beendigung der rassistischen und immer wieder tödlichen Praktiken beinhalten.
Und das werden wir allen dazu notwendigen Mitteln tun: By all means necessary!
Verantwortung heißt Veränderung!
Genug ist genug!
#JusticeForMbobda
#TouchOne – #TouchALL
Black Community Coalition for Justice & Self-Defense
BLACK COMMUNITY Hamburg
Mitzeichner*innen:
ARRiVATi
ARCA – Afrikanisches Bildungszentrum e.V.
AKONDA – Eine Welt Cafe
Tschoobe´ for Freedom
ASUIHA – African Survival in Hamburg
ALAFIA – Afrika Festival
Black Media Group Germany
CECAM e.V.
African Heritage
Lessan e.V.
]]>Wir bedanken uns ausdrücklich für diese zivilgesellschaftliche Solidarität mit Unterstützung unserer Forderungen nach vollständiger Aufklärung, der Übernahme von Verantwortung und Rechenschaft für den gewaltvollen Tod von Bruder Tonou Mbobda sowie angemessenen Konsequenzen mit transparenten Veränderungen aller der Bedingungen, die zu seinem und vor ihm schon zum Tod von Achidi John (2001) geführt haben.
Aus der Pressemitteilung von Mitarbeiter*innen der HAW (PDF-Link):
„Rassismus in Deutschland: Der Fall William Tonou-Mbobda
William Tonou-Mbobda war 2009 aus Kamerun nach Deutschland gekommen, um zu studieren. 2019 verstarb er nach einem Einsatz von Sicherheitskräften in der Hamburger Uniklinik Eppendorf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall. Das Verfahren wurde ohne Anklage eingestellt. Dagegen wehren sich Mitarbeiter*innen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), unter ihnen auch namhafte Professor*innen.
Neben der HAW haben auch Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Universität Hamburg, der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg, sowie der Universität zu Köln, der FH Kiel, der Universität Oldenburg, der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), der Bergische Universität Wuppertal, der Universität Siegen, der Universität Bielefeld, der Universität Vechta, der Ruhr-Universität Bochum, der Alice Salomon Hochschule Berlin, der Hochschule für Technik und
Wirtschaft Berlin, der Theologischen Hochschule Friedensau, der Universität Mannheim, der Europa-Universität Flensburg, der Hochschule für Gesundheit Bochum, der Universität Bremen, der Universität Kassel, der Johannes Gutenberg- Universität Mainz, der Universität Göttingen und der Universität Lüneburg den offenen Brief unterschrieben.“
Offener Brief an die Hamburger Staatsanwaltschaft (PDF-Link)
Hamburg, 31.08.2020
An die Staatsanwaltschaft Hamburg, z.H. Oberstaatsanwalt Lars Mahnke,
mit Bestürzen mussten wir feststellen, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall William Tonou-Mbobdas ohne Erhebung einer Anklage eingestellt hat. Als Angehörige verschiedener Hamburger Hochschulen möchten wir unserer Trauer und unserer Empörung über die gewaltvollen Umstände, unter denen ein Schwarzer Student zu Tode gekommen ist, Ausdruck verleihen. Wir sind fassungslos und es verletzt zutiefst unser Rechtsempfinden, dass eine vollständige und nachvollziehbare Aufklärung des Falles in all seinen rechtsstaatlich relevanten Dimensionen bisher ausblieb und er von der Hamburger Staatsanwaltschaft ad acta gelegt werden soll. Mit Blick auf die schleppenden Ermittlungen im
Kontext von Gewalt gegenüber Schwarzen Menschen (bspw. Oury Jalloh, Rooble Warsame, Yaya Jabbi, Ousman Sey, Christy Schwundeck, Laya-Alama Condé) verstehen wir eine Aufklärung als wichtiges politisches Signal.
Wir schließen uns den Forderungen der Black Community Hamburg an, nach denen:
Wir halten eine lückenlose Aufklärung der Todesumstände William Tonou-Mbobdas und insbesondere die Prüfung dieser auf die Reproduktion rassistischer Diskriminierung für unabdingbar, um eine an den Grund- und Menschenrechten orientierte medizinische Behandlung sowie Justiz und Rechtsprechung zu gewährleisten und zu signalisieren, dass es ein Interesse der Justiz und Rechtssprechung ist, allen in Hamburg lebenden Menschen Schutz und Sicherheit zu bieten.
Verfasser*innen:
Awista Gardi, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF-Projekt, HAW Hamburg
Dr. Elina Marmer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Koordination CHIEF-Projekt, HAW Hamburg
Dr. Cornelia Sylla, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF-Projekt, HAW Hamburg
Laura Röhr, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, HAW Hamburg
Prof. Dr. Sabine Stövesand, Lehrende an der HAW Hamburg
Prof. Dr. Annita Kalpaka, Lehrende an der HAW Hamburg
Pauline Runge, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HAW Hamburg und Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Fabian Fritz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, HAW Hamburg
Liesa Rühlmann, Promovierende und Dozentin, Universität Hamburg
Cornelius Lätzsch, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg „Vernachlässigte Themen der Flüchtlingsforschung“ der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Erstunterzeichner*innen:
Anna van Hoorn, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im CHIEF Projekt, HAW Hamburg
Isabel Collien, Leitung der Stabsstelle Gleichstellung, HAW Hamburg
Dr. Anne Vogelpohl, Lehrende an der HAW Hamburg
Dennis Hölzer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, HAW Hamburg
Prof. Dr. Louis Henri Seukwa, Lehrender an der HAW Hamburg
Prof. Dr. Efthimia Panagiotidis, Lehrende an der HAW Hamburg
Lynn Mecheril, Projektmitarbeiterin für Antidiskriminierung und Diversity, HAW Hamburg
Prof. Dr. Joachim Schroeder, Lehrender an der UHH
Katharina Rybarski, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Simone Plöger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promotionsstudentin, Universität Hamburg
Jennifer Adolé Akue-Dovi, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Judith Keinath, fremdsprachliche Angestellte, Universität Hamburg
Florian Muhl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Hamburg
Lena Narawitz, Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg „Vernachlässigte Themen der Flüchtlingsforschung“ der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Paweł Mehring, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Cornelia Springer, Wissenschaftliche Koordination „Engagementförderung durch universitäre Lehre“, Universität Hamburg
Dr. Uta Wagner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Dr. Frauke Meyer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Projekt „Transformationen am Fluchtort Stadt“, Universität Hamburg und Dozentin an der Fachschule für Soziale Arbeit Alsterdorf
Julian Ibrahim Jusuf, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Laura Adam, Promovierende und Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg
Miriam Bach, Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Carolina Colmenares Díaz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Promovierende und Dozentin, Universität Hamburg
Jonas Kohlschmidt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Hamburg
Anna Heudorfer, Promovierende an der UHH (Fakultät Erziehungswissenschaft)
Prof. Dr. Tilman Lutz, Lehrender an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
Negin Shah Hosseini, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HAW Hamburg und Promovierende im Kooperativen Graduiertenkolleg der UHH und HAW Hamburg
Dr. Tania Mancheno
Prof. Mechtild Gomolla, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Niklas-Max Thönneßen, Promovierender im Kooperativen Graduiertenkolleg der Universität Hamburg und HAW Hamburg
Dr. Oliver Leistert, wissenschaftlicher Mitarbeiter ICAM, Leuphana Universität Lüneburg
Prof. Dr. Johanes Richter, Lehrender an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Hamburg
Prof. em. Dr. Karl-Josef Pazzini, Universität Hamburg
Prof. Dr. Vassilis Tsianos, FH-Kiel
Sabrina Sarkodie-Gyan
Samia Aden, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kassel
Lena Rathsack, Studentin, Lehramt für Sonderpädagogik
Prof. Dr. Manuela Westphal, Universität Kassel
Prof. Dr. Constantin Wagner, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dr. Magdalena Knappik, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bergische Universität Wuppertal
Prof’in Dr. Anke Wischmann, Europa-Universität Flensburg
Meryem Choukri, Doktorandin an der Universität Warwick und Gießen sowie Lehrbeauftragte der Universität Hamburg
Dr. Karin Kämpfe, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Zami Khalil, Psychologe (M.Sc.) Medical School Hamburg und Lehrbeauftragter der Universität Hamburg
Lola Köttgen, Promotions-Studentin an der Universität Hamburg (Erziehungswissenschaft)
Prof. Dr. Alisha M.B. Heinemann, Lehrende an der Universität Bremen
Dr. Johanna Sigl, Leuphana Universität Lüneburg
Anne-Sophie Waag, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Mannheim
Pia Garske, Mitarbeiterin Universität Göttingen
Dr. Caroline Schmitt, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Olezia Boga, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Kassel
Tassilo Schuster, Promovierender an der Universität Hamburg
Dr. Tanja Ehmann
Lisa Basten, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)
Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, Bergische Universität Wuppertal
Jan Wolter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrender an der Universität Oldenburg
Tobias Linnemann, Promovierender im Promotionsprogramm Migrationsgesellschaftliche Grenzformationen an der Universität Oldenburg
Olaf Berg, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam
Isidora Randjelović, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Sabine Broeck, Universität Bremen
Veronika Kourabas, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Bielefeld
Dr. Silke Betscher, Lektorin am Institut für Ethnologie und Kulturwissenschaft/ Universität Bremen
und Vertretungsprofessorin für Gesundheit und Diversität/ Hochschule für Gesundheit Bochum
Prof. Dr. Daniel Bendix, Lehrender an der Theologischen Hochschule Friedensau
Olga Gerstenberger, wissenschaftliche Mitarbeiterin Alice-Salomon-Hochschule
Prof. Dr. Susan Kamel, Professorin für Museologie an der HTW Berlin
Prof. Dr. Iman Attia, Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Karim Fereidooni, Lehrender an der Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Paul Mecheril, Lehrender an der Universität Bielefeld
Isabel Dean, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Siegen
Dr. phil. Fatoş Atali-Timmer, Universität Oldenburg
Jana Kavermann, Promotionsstudentin Bergische Universität Wuppertal
Jessica Schülein, WissenschaftlicheMitarbeiterin Universität zu Köln
Dr. Vanessa E. Thompson, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fakultät für Kulturwissenschaften, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Kiana Ghaffarizad, Doktorandin an der Universität Vechta
Prof. ́in Dr. Júlia Wéber, Lehrende an der Hochschule Neubrandenburg
Prof. Dr. Susanne Spindler, Lehrende an der HS Düsseldorf
Prof. Dr. Barbara Schramkowski, Duale Hochschule Baden-Württemberg
Prof. Dr. Claus Melter, Fachhochschule Bielefeld
Alessandra Domizi, Doktorandin an der Universität Mannheim
Soniya Alkis, CvO Universität Oldenburg; Studentin
Barbara J. Funck, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Arbeitsbereich Interkulturelle Bildung, Universität Bremen
Prof. Dr. Barbara Schäuble, Lehrende Alice Salomon Hochschule Berlin
Olga Zitzelsberger, TU Darmstadt
Prof. Dr. Heike Radvan, BTU Cottbus Senftenberg
Dr. Inke Du Bois, Universität Bremen
Netzwerk (rassismus)kritische Migrationsforschung, Repräsentation, Community und Empowerment, Universität Bremen
Kritnet – Netzwerk Kritische Migrations- und Grenzregimeforschung
Bildung – Macht – Rassismus; Rassismuskritische Veranstaltungsreihe; Studentische Initiative der Universität Hamburg und HAW
BLACK COMMUNITY COALITION FOR JUSTICE & SELF-DEFENSE
Hamburg, 11. August 2020
Wie wir heute Abend erfahren mussten, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das lange verschleppte Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall unseres Bruders Tonou-Mbobda ohne Erhebung einer Anklage einfach eingestellt.
Es ist nun bald ein Jahr und 4 Monate her, dass Bruder Tonou Mbobda im UKE getötet wurde – einem Ort, an dem er während einer psychischen Erkrankung Zuflucht und Heilung suchte. Zum Zeitpunkt des Angriffs saß er ruhig auf einer Bank, zum Zeitpunkt des Angriffs war er weder bewaffnet noch gewalttätig. Wir glauben, dass Bruder Tonou Mbobda, wenn er weiß gewesen wäre, anders behandelt worden und heute noch am Leben sein könnte.
Wie konnte Bruder Tonou-Mbobda im UKE sterben? Wir müssen die Wahrheit erfahren.
Es ist nun bald ein Jahr und 4 Monate her und die Fragen der Familie, warum der Sohn, Bruder und Cousin William Tonou-Mbobda getötet wurde, sind immer noch unbeantwortet. Das ist ein anhaltendes Trauma. Gleichzeitig aber ist es wiederkehrende Realität tagtäglicher Erfahrung von rassistischer Brutalität und Verachtung für das Leben Schwarzer Menschen in Deutschland, dass diese immer wieder offensichtlich straffrei getötet werden dürfen. Die unfassbare Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Angesicht der aktuellen weltweiten Massenproteste der #BlackLivesMatter-Bewegung auch hier in Deutschland und auch hier in Hamburg ist ein Schlag ins Gesicht der trauernden Familie, unserer Black Community hier in Hamburg und weltweit. Sie zeigt einmal mehr eindrücklich, wie berechtigt und notwendig diese Massenproteste sind und bleiben, weil Schwarze Leben auch hier in Deutschland weder zählen, noch einer angemessenen Strafverfolgung würdig erscheinen!
Institutioneller Rassismus und strukturelle Gewalt sind in allen öffentlichen Institutionen so tief verwurzelt, dass selbst in einem führenden Universitätskrankenhaus wie dem UKE ein Schwarzer Patient einfach so und ohne strafrechtliche Konsequenzen getötet werden darf. Wenn die Männer des Sicherheitsdienstes und das Pflegepersonal die damalige Situation im Einklang mit geltenden Richtlinien (insbesondere der S3-Richtlinie der DGPPN zur Vermeidung von Zwang) und unter vorgeschriebener ärztlicher Aufsicht behandelt hätten, wäre Bruder Tonou-Mbobda heute vielleicht noch am Leben.
Die Vertuschungen und Ausreden, die Verschleppung und anhaltende Straffreiheit im Fall Tonou-Mbobda erinnern uns an die vielen Fälle von Oury Jalloh bis Mareame N´deye Sarr in Deutschland, Adama Traoré und Wissam El Yamni in Frankreich, Rocky Bennett und Stephen Lawrence im Großbritannien und viele andere mehr. All diese schrecklichen Vorfälle sind Belege für strukturellen Rassismus und seine systematische Leugnung.
Unsere Geduld ist am Ende. Genug ist Genug!
Wir fordern Gerechtigkeit, Verantwortung und Rechenschaftspflicht in allen Belangen
Inoffizielle Entschuldigungen und geheuchelte Anteilnahme haben schon vor der unsägliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht ausgereicht. Die Institutionen müssen Verantwortung übernehmen und mit jener Last, die wir Schwarzen so lange er- und mittragen müssen, endlich angemessen umgehen. Stattdessen werden sie sich nun bestätigt fühlen in ihrer menschenverachtenden Einschätzung „Alles richtig gemacht“ zu haben, wenn sie einen Schwarzer Menschen getötet haben. Wir sind es leid, aus Menschenverachtung sterben zu müssen. Wir sind es leid, dass Strafverfolgung systematisch unterbunden wird. Wir sind es leid, dass genau dadurch nichts geändert wird. Wir sind es leid, dass Weiße Angestellte und Polizisten ungestraft töten dürfen.
Bruder Tonou-Mbobda‘s Tod darf nicht straffrei bleiben!
Sein Leben darf nicht wegen des Machtmissbrauchs einiger Verantwortlicher entwertet werden.
Wir werden uns nicht zum Schweigen bringen lassen und wir sind nicht allein. Die ganze Welt wird von diesem Fall erfahren und sehen, wie ignorant damit umgegangen wird. Wir sind solidarisch mit der Familie, die diese Folter des Wartens nun noch länger ertragen muss und wir verurteilen die Staatsanwaltschaft Hamburg für die unverantwortliche Einstellung der Strafverfolgung ohne gerichtliche Beweiserhebung.
Wir fordern Gerechtigkeit!
Es ist an der Zeit, das ungestrafte Töten von Schwarzen Menschen endlich zu beenden
Es ist an der Zeit, Bruder Tonou Mbobda Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Ohne die Anerkennung und Einordnung der ganzen Wahrheit, kann es keine Gerechtigkeit geben!
Wir fordern die Hamburger Bürgerschaft und Zivilgesellschaft zum Handeln auf:
– Fordern Sie gemeinsam mit uns eine Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft im Fall Tonou-Mbobda ein!
– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für die Einrichtung eines unabhängigen, von der Zivilgesellschaft getragenen Ausschusses zur Untersuchung aller Handlungen und Unterlassungen, die zum gewaltsamen Tod von Bruder Tonou-Mbobda geführt haben.
– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für ein Verbot von potentiell tödlich endenden Zwangsfixierungen in Bauchlage in der Psychiatrie sowie in der Polizeipraxis und bei Sicherheitsdiensten.
– Sorgen Sie mit uns gemeinsam für mehr und angemessenere Schulungen zu Deeskalation und gewaltfreien Interventionen für Polizeibeamte und städtisches Sicherheitspersonal mit der gesetzlichen Berechtigung zur Anwendung von sogenanntem einfachem(!) Zwang.
Wir rufen Sie dazu auf, die wichtige Arbeit zu leisten und unseren Communities zuzuhören!
Wir rufen Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird, damit der Schutz und die Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt stehen und rassistisches Profiling und alle Fälle rassistischer Brutalität effektiv unterbunden werden können.
Der Tod von Bruder Tonou Mbobda ist ein Symbol für ein System, das sich endlich ändern muss!
Unser tiefes Mitgefühl gilt der Familie Tonou-Mbobda. Wir stehen ihnen in ihrem Kampf für Gerechtigkeit an ihrer Seite.
Black Community Coalition for Justice & Self-Defense
Kontakt: [email protected]
Sister Oloruntoyin – mobil: +49157-85508102
Brother Mwayemudza – mobil: +49176-99621504
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