Solidarität – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org Tue, 13 Sep 2016 14:58:52 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://freeschubi.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/777/2019/01/cropped-cropped-hangarheader-1-32x32.jpg Solidarität – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org 32 32 Revision und ein Präzedenzfall https://freeschubi.blackblogs.org/2016/09/13/revision-und-ein-praezedenzfall/ https://freeschubi.blackblogs.org/2016/09/13/revision-und-ein-praezedenzfall/#respond Tue, 13 Sep 2016 14:58:52 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=344 Continue reading ]]> Anfang August, drei Monate nach Schubis Verurteilung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft, hat das Landgericht das schriftliche Urteil fertiggestellt. Auf 176 Seiten breitet die Kammer aus, warum sie Schubi verurteilt hat. Wie im Rest des Verfahrens, hat die Kammer dabei Fehler gemacht. Den Verfahrensbeteiligten wurden unterschiedliche Versionen des Urteils zugestellt. Auf der einen hatte alle drei Richter_innen unterschrieben, auf der anderen nicht, weil ein Richter in Elternzeit gegangen sei. Unterschiedliche Urteilsversionen sind jedoch aus naheliegenden Gründen unzulässig und so wäre die Zustellung formal ungültig gewesen. Das fiel auch dem Gericht auf, weshalb es das Urteil einige Wochen später vorsichtshalber noch einmal zustellte – diesmal einheitlich.

Mit dem schriftlichen Urteil konnten Schubis Verteidiger_innen nun die Revisionsbegründung vorbereiten. Am 9. September wurde die 600-seitige Schrift beim Rostocker Landgericht eingereicht. Nun muss unter anderem die Bundesanwaltschaft zum Verfahren Stellung nehmen, bevor der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet. Wann das sein wird, ist vollkommen offen. Wahrscheinlich irgendwann 2017.

Doch warum ist die vom Landgericht verschlampte Urteilszustellung wichtig? Weil die vierwöchige Frist, innerhalb der die Revisionsbegründung durch Schubis Verteidigung eingereicht werden musste, ab der Zustellung des Urteils lief. Eigentlich müsste die Frist mit der erneuten Zustellung des Urteils auch erneut begonnen haben, doch für so einen Fall gibt es bisher keine höchstrichterliche Rechtssprechung. Trotzdem mussten die Anwält_innen aber mit der „neuen“ Urteilsversion arbeiten, so dass die Vier-Wochen-Frist durch diesen Gerichtsfehler defacto weiter verkürzt wurde. Der Bundesgerichtshof wird wohl auch darüber zu befinden haben, ob eine Revisionsfrist mit Neuzustellung des Urteils erneut beginnt. Was wie trockener Jurakram klingt, bedeutet, dass daraus ein Präzedenzfall mit bundesweiten Auswirkungen werden könnte.

Auch wenn es gerade etwas ruhiger um Schubi wird, ist das Verfahren also nicht beendet. Wir sammeln weiterhin Spenden für die Prozesskosten – spendet für Schubi!

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2016/09/13/revision-und-ein-praezedenzfall/feed/ 0
Plädoyers verlesen – Schubi soll über 4 Jahre in Haft https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/ https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/#respond Tue, 26 Apr 2016 17:44:37 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=308 Continue reading ]]> Nach fast 30 Prozesstagen geht Schubis Verhandlung dem Ende entgegen. Am 25. April wurden die Schlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre und neun Monate Haft, Schubis Verteidigung einen Freispruch. Ein Urteilsspruch könnte bereits am 28. April folgen.

Auch ohne Totschlag: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und neun Monate Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft hält Schubi – bis auf zwei Ausnahmen – in allen Anklagepunkten der versuchten und vollendeten gefährlichen Körperverletzung, des schweren Landfriedensbruch und Verstößen gegen das Vermummungsverbot für überführt. Die zwei Ausnahmen betreffen zum einen den bisherigen Vorwurf des versuchten Totschlags, der nach Willen der Anklage zur gefährlichen Körperverletzung heruntergestuft werden soll. Zur Erinnerung: Der geschädigte Polizist von der BFE M-V hatte lediglich eine leichte Rippenprellung und angeblich auch eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) davon getragen. Diese hatte ihm der zuständige Polizeiarzt, ein Allgemeinmediziner, vor Gericht bescheinigt. Trotzdem will die Staatsanwaltschaft Schubi allein für diese Tat drei Jahre hinter Gitter schicken. Die zweite Abweichung von der Anklageschrift betrifft einen der leichteren Steinwürfe, die Schubi zur Last gelegt werden. Hier habe der Prozess keinen Zusammenhang zwischen dem Wurf und der vom Polizisten präsentierten Verletzung (ein roter Fleck) ergeben, weshalb «nur» eine versuchte gefährliche Körperverletzung in Frage komme.

Aus mehreren Einzelstrafen ergebe sich somit die geforderte Gesamtstrafe von vier Jahren und neun Monaten, zudem soll Schubi die Kosten des Verfahrens und die Kosten des Nebenklägers (dem angeblichen PTBS-Polizisten) tragen. Die lange U-Haft Schubis und die lange Verfahrensdauer seien strafmildernd berücksichtigt worden, während die Art der Tatausführung und die Vielzahl der Vorwürfe strafverschärfend bewertet wurden, sagte der Staatsanwalt weiter.

Ein verrückter Zeuge und wenig belastbare Gutachten

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft und wahrscheinlich auch des Gerichts gründet sich dabei – vereinfachend gesagt – auf zwei Themenkomplexe:

  • mehrere anthropologische Gutachten, in denen Schubis Körpermerkmale, Proportionen, Laufstil usw. mit den Aufnahmen von vermummten Tätern von Polizeivideos verglichen wurden
  • den Aussagen des Hauptbelastungszeugen Thomas C., einem ehemaligen Mithäftling Schubis.

Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass die Gutachten Schubis vermeintliche Täterschaft belegt hätten und Thomas C., der von einer psychologischen Gutachterin als «pathologischer Lügner» bezeichnet wurde, glaubwürdig sei.

in den anthropologischen Gutachten konnte die Sachverständige Wittwer-Backofen bei der Betrachtung der Aufnahmen mit vermummten Tatverdächtigen nur Merkmalsübereinstimmungen mit geringer Wertigkeit finden. Übersetzt bedeutet dies, dass sie keine Merkmale finden konnte, die Schubis Identität mit den Vermummten ausschließen würden, aber auch keine, die eine Identität mit hoher Wahrscheinlichkeit oder gar Sicherheit belegen würden. Die von ihr gefundenen Merkmale erreichten regelmäßig nur die zweitschlechteste Kategorie – schlechter wäre nur noch die Kategorie «Identität ausgeschlossen».
Eigentlich sollte hier nun der Grundsatz in dubio pro reo greifen, doch nicht so vor dem Landgericht Rostock. Die Kammer hat durch Wortmeldungen und in Beschlüssen mehrfach sehr deutlich gemacht, dass sie der Argumentation insgesamt folgt, so dass wir keine Entscheidung zugunsten Schubis erwarten können.

Thomas C. hatte sich 2015 an den Landesverfassungsschutz gewandt und dort ausgesagt, dass Schubi die Vorwürfe ihm gegenüber in der Haft gestanden hätte. Dies erscheint nicht nur angesichts von Schubis konsequenter Aussageverweigerung mehr als zweifelhaft. Thomas C. wurde im März 2016 vorzeitig aus der Haft entlassen und war zuvor psychologisch begutachtet worden. Die Sachverständige kam dabei zu dem Schluss, dass C. ein übersteigertes Selbstbewusstsein mit oberflächlichem Charme habe und ein «pathologischer Lügner» sei. Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaft den teils wirren und widersprüchlichen Aussagen C.s Glauben schenken will, so wurden am Montag auch weitere Beweisanträge der Verteidigung als unbegründet abgelehnt, die weitere Lügen C.s hätten beweisen sollen. Erneut festigte sich der Eindruck, dass der einzige Belastungszeuge unter keinen Umständen «beschädigt» werden darf.

Verteidigung fordert Freispruch

Schubis Verteidigung forderte einen Freispruch und holte zu einem kritischen Rundumschlag gegen Staatsanwaltschaft und das Gericht aus. Der Anwalt griff die Darstellungen des PTBS-Polizisten erneut an, wonach der Beamte eben nicht vom Stein getroffen auf den Boden geschleudert wurde und dort benommen liegen blieb, bis ein Kollege ihm aufhalf und in Sicherheit brachte: «So werden Geschichten erzählt, die so nicht stattgefunden haben». Er untermauerte seine Zweifel mit (bereits gezeigten) Videoaufnahmen, auf denen zu sehen ist, dass sich der BFEler nach dem Treffer selbst auf eine nahe Treppe setzt und wenige Sekunden später ohne Hilfe aufsteht und sich entfernt. Benommen wirkt er nicht, es ist sogar zu erkennen, wie er per Sprechfunk kommuniziert. Diese Unwahrheiten betreffen nicht den Kern der Ereignisse, dass also ein Stein geworfen und den Beamten auch getroffen habe, doch die Darstellungen werden dramatisiert und es stelle sich die Frage nach dem Warum.

Die Darstellungen Thomas C.s seien «absolut unglaubhaft» und teils widersprüchlich. Doch alle Anträge, mit denen C.s Unwahrheiten hätten belegt werden können, hatte das Gericht abgelehnt, «weil sie [die Kammer] meinen, darauf komme es nicht an». Eine Verurteilung auf Grundlage von C.s Angaben sei unzulässig, sagte der Anwalt weiter. Und wenn Schubi schon einige Tatvorwürfe gegenüber C. gestanden haben soll, warum dann nicht alle? Das Gericht müsse sich überlegen, wie es auch die weiteren Taten auf Grundlage von C.s Aussage Schubi zurechnen wolle.

Die Erkenntnisse der Sachverständigen zu Kleidung des Täters und den Körperbau Schubis seinen «eigentlich fast ohne jeden Aussagewert». Kleidung, die der oder die Täter getragen hätten, ist bei Schubi nicht gefunden worden. Bei so ähnlich aussehenden Kleidungsstücken seien keine Spuren zu finden gewesen und es habe sich um preisgünstige Allerweltsmodelle gehandelt. In Richtung Staatsanwaltschaft sagte der Anwalt weiter, man müsse «schon genau hinsehen. So wie sie es darstellen, war es jedenfalls nicht.»

Eskalation nach verunglücktem Polizeieinsatz

Anschließend kritisierte er das polizeiliche Vorgehen, als die Beamten bei den Spielen gegen Leipzig und Dresden den Tribünenumlauf des Stadions gestürmt und «Sprint geräumt» hätten, während gleichzeitig gegnerische Fans die Hansaanhänger hätten angreifen wollen. Erst dadurch seien die Situationen eskaliert und Gegenstände auf die Einsatzkräfte geworfen worden. Der «offensichtlich verunglückte Polizeieinsatz führte mehr und mehr zur Eskalation». Man müsse sich doch fragen, warum solche Ausschreitungen immer dann geschehen, wenn die Polizei so ungeschickt agiere.

Zum Schluss seines Plädoyers griff er das Gericht und Staatsanwaltschaft frontal an und warf beiden vor, Schubi wegen seines Linksseins verfolgt zu haben. «Ich kann nur davor warnen, Jagd auf eine bestimmte Gesinnung zu machen». Die mehr als einjährige U-Haft Schubis war immer wieder mit Fluchtgefahr begründet worden, die wiederum auf seine politische Einstellung zurückgeführt worden war. Auch nach seiner Entlassung, nach der er keine Meldeauflagen etc. bekommen hatte, war er immer zur Verhandlung erschienen: «Sie haben sich geirrt und, objektiv betrachtet, jemanden der Freiheit beraubt». Angesichts eines Richters einer anderen Kammer, dessen Urteil in einem anderen Verfahren jüngst vom BGH wegen krassen Fehlverhaltens kassiert worden war, sprach der Anwalt von einer «Wagenburgmentalität» im Rostocker Landgericht, die jede Selbstkontrolle des Gerichts verhindere. Schubi befürchte, «bei diesem Gericht nicht in den besten Händen zu sein, was eine objektive Betrachtung der Geschehnisse angeht». Die Aufgabe von Gerichten sei es aber, auch polizeiliches Verhalten kritisch zu beleuchten und zurückhaltend zu urteilen. «Ich mache mir keine Illusionen über den Ausgang des Verfahrens, jedenfalls was die Verurteilung angeht». Er forderte einen Freispruch und eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

Urteilsspruch könnte am Donnerstag erfolgen

Der zweite Verteidiger soll am Donnerstag plädieren. Es ist möglich, dass bereits danach das Urteil gesprochen wird. Wir haben keinen Anlass uns Illusionen hinzugeben, das Gericht würde Schubi nicht wieder in den Knast stecken wollen. Zeigt eure Solidarität und kommt am Donnerstag, den 28.4. um 9:30 Uhr ins Landgericht Rostock!

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/feed/ 0
„Free Schubi“ im AIB https://freeschubi.blackblogs.org/2015/12/18/free-schubi-im-aib/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/12/18/free-schubi-im-aib/#respond Fri, 18 Dec 2015 15:59:16 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=235 Im AIB Nr. 108 findet ihr ebenfalls einen Bericht der Soligruppe über das Verfahren gegen Schubi (Stand August 2015).

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2015/12/18/free-schubi-im-aib/feed/ 0
Was hat das mit Politik zu tun? https://freeschubi.blackblogs.org/2015/09/12/was-hat-das-mit-politik-zu-tun/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/09/12/was-hat-das-mit-politik-zu-tun/#respond Sat, 12 Sep 2015 11:01:07 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=85 Continue reading ]]> Der Fall Schubi ist im Vergleich zu laufenden wie auch im Rückblick auf vergangene Verfahren vielleicht ’nur‘ einer von vielen. Und für die eine oder den anderen mag sich auf den ersten Blick der  politische Kontext noch nicht erschlossen haben. Dazu tragen unter anderen auch die bisherigen Medienberichte bei, die ihn schnell als schuldigen Hooligan abgeurteilt haben. Dieser Artikel soll die politische Dimension dieses Verfahrens aufzeigen, und verdeutlichen, dass der Fall Schubi ein Angriff auf einen von uns und damit ein Angriff auf uns alle ist.

Nach fast neumonatiger U-Haft zieht der Fall von Schubi allmählich seine Bahnen. Die wachsende Unterstützung von Personen sowohl aus Fußball- wie aus explizit antifaschistischen Kreisen, freut uns und vor allem Schubi sehr. Dass die Kriminalisierung antifaschistischen Handelns nicht neu ist, wissen wir, aber derzeit lässt sich von einer Repressionwelle sprechen: Erinnert sei hier an Valentin und Genoss_innen in Bremen, an Paul in München oder auch an Joel aus Stockholm, der nach wie vor wegen der Verteidigung gegen ein Angriff von Neonazis wegen versuchten Mordes einsitzt. Nun mögen sich einige fragen, inwiefern Schubis Fall in dieselben oder ähnliche Zusammenhänge eingeordnet werden kann oder sollte. Nach dem Motto: Fußball ist Fußball und Politik ist Politik? Ist Schubi da nicht einfach ein Fußballfan, dem eine Straftat gegenüber Bullen im Zusammenhang mit Spielen des F.C. Hansa Rostock vorgeworfen werden? Mitnichten.
  
„Politische Erfahrung kann man nicht wie einen Fußball abgeben“
Ähnlich wie Genoss_innen aus Berlin dies neulich in einem Interview formulierten, gilt das wohl für jede_n von uns. In Fast allen Bereichen unseres Lebens – auf der Arbeit, in der Schule oder Uni, in der Familie, unter Freunden oder auch in der eigenen Szene – müssen Positionen individuell oder kollektiv ausgehandelt werden. Ob das nun die Beleidigung des Chefs, die gegen einen selbst oder eine Kollegin oder einen Kollegen gerichtet ist, ob dies chauvinistische Sprüche des Vaters, ein latenter Kulturrassimus des Kumpels oder die niveaulosen Äußerungen auf einer eskalierenden Party sind. Jede_r von uns macht diese Erfahrungen und kann sie mal mehr, mal weniger gut mit dem eigenen politischen Anspruch in Einklang bringen. Ein politisches Selbstverständnis haben, heißt dann vor allem, sich diesen Herausforderungen zu stellen und nicht immer nur in seiner Wohlfühl-Umgebung zu verbleiben, in der darüber weggesehen wird.
Mögliche Argumente, wie, dass sich ein „politisches Ich“ nicht mit bestimmten Fußballvereinen vereinbaren lasse, verkennen existierende Realitäten und schaffen identitäre Kategorisierungen. Da Fußball eben nicht Fußball und Politik eben nicht nur Politik ist, ist es durchaus möglich ein antifaschistischer Hansa-Fan zu sein, wie der Fall Schubi zeigt. Mehr noch: Auch die Fußballszene kann, nein sie sollte, ein Ort linker Intervention sein. Dass dies, wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, eine mühselige Aufgabe ist, die nichts mit dem Erhalt einer Wohlfühl-Umgebung zu tun hat, wissen alle, die rassistischen, homophoben oder sexistischen Sprüchen contra bieten.

„Keine Naziklamotten auf der Piste“ – Politik im Knast

Dass Schubi nicht ’nur‘ irgendein Fußballtyp ist, zeigt sich auch im Knast. So werden inhaftierte Neuankömmlinge von anderen Mitgefangenen angehalten, beim Ausgang ‚auf der Piste‘ lieber keine Nazi-Klamotten zu tragen, da der Gefangene Schubi hier einsitzt. Ebenso versucht Schubi seit Beginn der U-Haft das isolierende System des Gefängnisses aufzubrechen und  kollektive Rechte zu erstreiten. Im Knast-Alltag versucht er zunehmend eine solidarische Praxis zu etablieren, indem er beispielsweise die im Knast wertvollen Produkte wie Zigaretten oder Kaffee an Mitgefangene ohne Gegenleistung verschenkt und damit die Knast-Hierarchie selbst in Frage stellt. Auch informiert er Mithäftlinge regelmäßig über politische Themen am schwarzen Brett,  woraus sogar eine kollektive Organisierung entstand. So gründete Schubi mit anderen Gefangenen in der JVA Waldeck eine Gefangenengewerkschaft,  die in der GG/BO organisiert ist und mittlerweile das Gefängnis mit den meisten Gewerkschaftsmitgliedern ist. Das ist mehr an politischem Engagement, als manch Andere/r in Freiheit zustande bringt.

„Wie würden Sie Herrn S. denn politisch einordnen?“

Schubis Links-Sein spielt auch in seinem Verfahren eine bedeutende Rolle. Dass Schubis politische Einstellung auch aus Perspektive von Gericht, Staat und Bullen relevant ist, wurde bereits vor der Verhaftung  bei der Durchsuchung von Schubis Wohnung deutlich. Anstatt die im Videomaterial sichtbare Tatbekleidung zu suchen, lässt sich dem  Protokoll entnehmen, dass vielmehr Kleidung, Poster und CDs, die eine  Szenezugehörigkeit und eine politische Einstellung nachzeichnen sollen, gesucht wurden. Auch bei der Vernehmung von Zeugen, sowohl bei  der staatsanwaltlichen Vernehmung wie auch vor Gericht, wurde dezidiert nach Schubis politischer Einstellung gefragt und bei Aussageverweigerung teilweise durch provokative Formulierungen erzwungen.
Ein Höhepunkt der gezielten Repression gegen einen  Antifaschisten bildet die Unterstellung militanter Aktionen durch den Staatsschutz. Über die Zusammenarbeit von Staatsschutz, Verfassungsschutz, Polizei und Gericht in dem Fall von Schubi werden wir in Kürze berichten. 
]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2015/09/12/was-hat-das-mit-politik-zu-tun/feed/ 0
Post an Schubi https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/23/post-an-schubi/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/23/post-an-schubi/#respond Sun, 23 Aug 2015 11:54:29 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=57 Continue reading ]]> Briefe und Postkarten sind für Gefangene sowohl willkommene Ablenkung vom öden Alltag als auch Ausdruck eurer Solidarität. Wenn ihr Schubi schreiben wollt, könnt ihr die Sendungen an das Postfach der Ortsgruppe Rostock der Roten Hilfe schicken. Die Briefe und Postkarten werden ihm dann zugesandt.

Rote Hilfe e. V. – Ortsgruppe Rostock
Postfach 141011
18021 Rostock

Hinweise zum Briefeschreiben an Gefangene finden sich unter anderem hier und hier.

In diesem Sinne: Schreibt euch die Finger wund! Zeigt Schubi, dass er nicht alleine ist!

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/23/post-an-schubi/feed/ 0