BFE – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org Fri, 29 Apr 2016 14:29:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://freeschubi.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/777/2019/01/cropped-cropped-hangarheader-1-32x32.jpg BFE – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org 32 32 Erneute Kritik am Prozess: Plädoyer der Verteidigung II https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/29/erneute-kritik-am-prozess-plaedoyer-der-verteidigung-ii/ https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/29/erneute-kritik-am-prozess-plaedoyer-der-verteidigung-ii/#respond Fri, 29 Apr 2016 14:29:17 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=315 Continue reading ]]> Am Donnerstag, den 28.04.2016, hielt Schubis Pflichtverteidiger sein Plädoyer und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Wie bereits am Montag, ließ allerdings auch der zweite Verteidiger erkennen, dass er nicht an ein gerechtes Urteil der Kammer gegen Schubi glaube. Stattdessen legte er seinen Eindruck dar, dass an Schubi ein Exempel statuiert werden solle. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass bis heute für die angebliche Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) des Nebenklägers kein Gutachten eines für solche Diagnosen zugelassenen Experten vorliegt.

Gleich zu Beginn seines Plädoyers machte der Rechtsanwalt deutlich, dass er davon ausgehe, dass das Urteil des Gerichts bereits feststehe. Eine Verurteilung vor Gericht sei auch keine Seltenheit. Denn nur 3 % der angeklagten Fälle werden frei gesprochen, so der Anwalt. Dies läge vor allem daran, dass einmal getroffene Entscheidung nicht wieder revidiert werden würden. Aus Sicht der Verteidigung hatte die Kammer des Landgerichts schon mehrfach gezeigt, dass sie nicht bereit ist, von der Schuldzuweisung gegen Schubi abzuweichen, trotz fehlender Beweise. Ein Jahr lang hatte das Gericht die Hauptverhandlung verschleppt. Erst seit April diesen Jahres schien das Gericht aus unerkennbaren Gründen das Verfahren auf einmal beschleunigen zu wollen. Als einschneidenden Verhandlungstag nannte der Anwalt den 13.04., ein Tag an dem die Sitzung von morgens bis 22:30 Uhr gedauert hatte. Aus Sicht des Verteidiger hatte das Gericht damit seine „Fürsorgepflicht“ gegenüber allen Prozessbeteiligten und Bediensteten am Landgericht verletzt, die in dieser Zeit anwesend sein mussten. Er kritisierte ebenso erneut, dass der Verteidigung das Videobeweismaterial nicht in Gänze und zeitnah zur Verfügung gestellt wurde. Schubis Pflichtverteidiger monierte, dass das Gericht lieber den Lügen des Zeugen Thomas C. glaube, als das Videomaterial umfassend auszuwerten. Der Rechtsanwalt hinterfragte weiterhin, warum sich der Zeuge Thomas C. mit seiner belastenden Aussage an den Verfassungsschutz (VS) in MV gewandt hatte. Vor Gericht und in einem psychologischen Gutachten hatte dieser Zeuge zu erkennen gegeben, dass er politisch anders denke, als der Angeklagte. Schubis Verteidiger sah darin das Motiv, warum er sich an den VS gewandt hat. Wäre es ihm allein um die Tat gegangen, hätte er sich an das Gericht oder die Polizei gewendet, so der Pflichtverteidiger.

Weiterhin kritisierte er die Staatsanwaltschaft, die in ihrer Begründung der langen U-Haft von Schubi eine Neigung zu Verschwörungstheorien erkennen ließe. Um Schubi in Haft zu halten, hatte die Staatsanwaltschaft Schubi als einen politischen Täter gezeichnet und dafür auf die Aussagen des VS-Informanten C. und der umfangreichen Literatursammlung des Angeklagten in seiner Zelle zurückgegriffen. Daraus konstruierte die Staatsanwaltschaft letztlich ein absurdes Konglomerat einer politischen Haltung, die von den Roten Brigaden bis Stauffenberg reichen sollte, auf Grund derer der Angeklagte in U-Haft bleiben müsse, da ansonsten ein Untertauchen in den Untergrund zu erwarten sei. Am Montag hatte Schubis Wahlverteidiger bereits darauf hingewiesen, dass damit Schubi zu Unrecht seiner Freiheit beraubt wurde.

Wie auch in anderen Strafverfahren so ist auch in Schubis Verfahren eine Deutungshoheit der Polizei erkennbar. Der PTBS-Polizist und Nebenkläger hatte selbst das Strafverfahren wegen versuchten Totschlags eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft übernahm diesen Vorwurf, ohne dies noch einmal zu überprüfen und stufte erst nach Sichtung des Videomaterials in der Hauptverhandlung den Vorwurf des versuchten Totschlags auf eine gefährliche Körperverletzung zurück. Ohne den Vorwurf des versuchten Totschlags wäre Schubis Verfahren jedoch vor dem Amtsgericht behandelt worden und hätte nach Ansicht seiner Verteidiger nicht ein Jahr gedauert. Zudem berichtete Schubis Pflichtverteidiger von vergleichbaren Verfahren, wo ein Angeklagter trotz Vorstrafe bei einem ähnlichen Vorwurf und Beweislage nur auf Bewährung verurteilt wurde. Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist nicht davon auszugehen, dass Schubi ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, obwohl er keine Vorstrafen aufweist.

Zuletzt kritisierte der Verteidiger die Darstellung des Nebenklägers als „schwer verletzt“ wie es sowohl in der Presse als auch vor Gericht immer wieder geheißen hatte. Er machte deutlich, dass es sich bei einer Rippenprellung nicht um eine schwere Verletzung handle. Zudem stellte er die Diagnose der PTBS in Frage. Diese dürfe nämlich nur durch Psycholog_innen oder Psychiater_innen mit Spezialkenntnissen in Traumafolgestörungen diagnostiziert werden. Im Falle des geschädigten BFE-Polizisten hatte diese Diagnose jedoch der Allgemeinmediziner und Polizeiarzt vermutet. Ein psychologisches Gutachten des Polizisten, das eine PTBS hätte belegen können, läge indes nicht vor.

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Machten Polizeizeugen falsche Angaben zum Tathergang? https://freeschubi.blackblogs.org/2015/10/23/machten-polizeizeugen-falsche-angaben-zum-tathergang/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/10/23/machten-polizeizeugen-falsche-angaben-zum-tathergang/#respond Fri, 23 Oct 2015 14:06:24 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=165 Continue reading ]]> Mit einem Paukenschlag endete der heutige Verhandlungstag im Prozess gegen Schubi am Landgericht Rostock. Die Verteidigung stellte einen detaillierten Antrag auf Inaugenscheinnahme und Hinzuziehung von Videoaufzeichnungen. Die entsprechenden Aufnahmen sollen belegen, dass Zeugen bei ihren Aussagen nicht die Wahrheit gesagt hatten. Besonders brisant: bei diesen Zeugen handelt es sich um Polizeibeamte, unter anderem um den Nebenkläger im Verfahren, einen Polizisten der BFE MV.

Konsterniert schaute die Kammer in den Raum während einer der Verteidigeranwälte den Antrag verlas. Das besagte Videomaterial, dass der Verteidigung nicht etwa durch die Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zur Verfügung gestellt worden war, sondern der Verteidigung vielmehr zufällig über ein Gutachten in die Hände gefallen sei, zeige den Tathergang, der Schubi zu Last gelegt wird, aus einer bisher unbekannten Perspektive. Die Verteidigung hatte immer wieder beantragt, weiteres Videomaterial zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die bisherige Beweisführung basierte jedoch vor allem auf zusammengeschnittenes Videomaterial der diensthabenden und betroffenen Einheiten während des besagten Spieltages im November 2014. Auf diesem Videomaterial war der vermeintliche „Treffer“, der als versuchter Totschlag in die Anklage einging, jedoch nicht zu sehen. Bei der Zeugenvernehmung des Nebenklägers und seiner Kolleg_innen erzählten diese allerdings einhellig einen Vorgang, in dem der Nebenkläger getroffen zu Boden ging, dort benommen lag und nur mit Hilfe seiner Kollegen den Ort des Geschehens verlassen konnte. Sollte das Videomaterial, wie im Antrag gefordert in der Hauptverhandlung vorgeführt werden, würde sich dort allerdings zeigen, dass drei der als Zeugen auftretenden Polizeibeamten bei ihren Aussagen nicht zutreffende Angaben gemacht haben. Es sei u. a. zu sehen, wie der Geschädigte nicht zu Boden gegangen ist. Weiterhin habe er auch keine Hilfe durch seine Kolleg_innen bekommen. Er sei sogar noch 20 Minuten nach dem Vorfall weiterhin im Einsatz gewesen.
Die Verteidiger unterstrichen mit ihrem Antrag nochmals die Notwendigkeit einer Zurverfügungstellung allen Videomaterials, das an den betreffenden Spieltagen gefertigt wurde: „Es ist ein Irrtum zu glauben, die Polizeiakten reichten für die Aufklärung.” Die Staatsanwaltschaft, sowie die Kammer habe offensichtlich nicht, so lautete einer der in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe, selbstständig die Videoaufzeichnungen geprüft, sondern sich blind vertrauend darauf verlassen, dass die Angaben der Polizei schon stimmen würden. Über den Antrag wurde in der heutigen Sitzung nicht mehr entschieden.

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Free Schubi! https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/04/hallo-welt/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/04/hallo-welt/#comments Tue, 04 Aug 2015 18:23:14 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=1 Continue reading ]]> Am Morgen des 16.12.2014 wird Schubi verhaftet. Seitdem sitzt er in der JVA Waldeck in Untersuchungshaft, mittlerweile steht er vor Gericht. Ihm wird unter anderem gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen, weil er im Rahmen von Spielen des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig und Dynamo Dresden im Jahre 2014 Steine gegen Polizist_innen geworfen haben soll. Ein Steinwurf ist als versuchter Totschlag in die Anklageschrift eingegangen. Was Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits unmittelbar nach dem Spiel gegen Dynamo Dresden im November 2014 gefordert hatte, sollte die Staatsanwaltschaft Rostock umsetzen: Hart durchgreifen und Abschrecken. Ihre Beweisführung stützt die Staatsanwaltschaft auf zusammengeschnittenes Videomaterial der Polizei und Aussagen von Beamt_innen und Sachverständigen. Sie sollen die angreifenden und vermummten Personen auf den Videos als Schubi identifizieren. Überdies versucht die Staatsanwaltschaft ein Bild von Schubi als Täter zu zeichnen, der aus politischer Überzeugung Straftaten gegen Polizist_innen begehen würde.

Auf dieser Grundlage wurde am 17.07.2015, über sechs Monate nach seiner Verhaftung, der Prozess am Landgericht Rostock eröffnet. Eigentlich war der Prozessbeginn bereits für Juni terminiert worden, doch aufgrund wiederholter Verfahrensfehler des Gerichts konnte das Verfahren erst verspätet starten. Dennoch bleibt Schubi weiterhin in Untersuchungshaft. Die Begründung: Fluchtgefahr und ein befürchtetes Abtauchen in den Untergrund. Bisher sind fünf Prozesstage vergangen, an denen Polizist_innen aus unterschiedlichen Einheiten und Sachverständige gehört wurden. Weitere Termine bis November diesen Jahres sind angesetzt.

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