Free Schubi – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org Thu, 07 Jan 2016 15:14:05 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://freeschubi.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/777/2019/01/cropped-cropped-hangarheader-1-32x32.jpg Free Schubi – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org 32 32 Schubi nach 387 Tage aus der U-Haft entlassen https://freeschubi.blackblogs.org/2016/01/07/schubi-nach-387-tage-aus-der-u-haft-entlassen/ https://freeschubi.blackblogs.org/2016/01/07/schubi-nach-387-tage-aus-der-u-haft-entlassen/#comments Thu, 07 Jan 2016 15:14:05 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=252 Continue reading ]]> Schubi ist heute am 07.01.2016 nach 13 Monaten im Knast aus der U-Haft in der JVA Waldeck entlassen worden! Das Oberlandesgericht in Rostock hob den Haftbefehl am Donnerstag auf. Als Grund nennt das Gericht, dass der Prozess vom Landgericht verschleppt wurde. Ausführliche Informationen bei der BWRH.

Wir freuen uns, dass Schubi wieder bei uns ist!

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Mord ist ihr Hobby https://freeschubi.blackblogs.org/2015/09/15/mord-ist-ihr-hobby/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/09/15/mord-ist-ihr-hobby/#respond Tue, 15 Sep 2015 09:03:31 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=102 Continue reading ]]> Von fehlender Anteilnahme der Lokalpresse an dem am Rostocker Landgericht stattfindenden Prozess gegen Schubi kann keine Rede sein. Für die Norddeutschen Neuesten Nachrichten (NNN) berichtet regelmäßig ein und dieselbe Journalistin. Dabei verbreitet die Zeitung nicht nur eine voreingenommene und identifizierende Berichterstattung – regelmäßig kommt es zu schlichten Falschmeldungen.

In ihrem jüngsten Artikel, einem Bericht über den 11. Prozesstag gibt die ältere Dame mit dem Faible für spektakuläre Kriminalfälle über weite Strecken Behauptungen eines ehemaligen zeitweiligen Mitgefangenen des Angeklagten in einer Form wieder, die diese als Tatsachen erscheinen lassen. Allerdings geraten der passionierten Gerichtsreporterin selbst dabei die Fakten durcheinander.

„Sein Mitgefangener Thomas C. (45) verbüßt zurzeit eine dreijährige Haftstrafe und bewohnt in der Justizvollzugsanstalt die Zelle gegenüber dem Angeklagten. “ – Thomas C. war in den ersten drei Monaten des Jahres zwischenzeitlich in Waldeck inhaftiert. Seit Verlegung im Frühjahr diesen Jahres ist der Häftling allerdings in die JVA Bützow überstellt worden.

„Auch wäre der Polizeisportverein in Schwerin beobachtet worden, in dem fast alle Beamten trainieren.“ – Die Zeiten in denen der Verein Dynamo Schwerin – welcher im Prozess ganz explizit mit diesem Namen benannt wurde – in erster Linie ein Polizeisportverein gewesen ist, sind mit dem Fall der Mauer im Jahre 1989 nun schon einige Jahre dahin.

„Der Zeuge berichtete weiter, dass der Angeklagte über Freunde die private Umgebung des Vorsitzenden Richters, den er als „seinen persönlichen Feind“ betrachte, ausspionieren ließ. Er habe ein Foto gesehen, das den Richter im Garten zeige, so Thomas C. “ – Der Zeuge hat dies nicht berichtet, sondern lediglich behauptet. Allerdings konnte der auf wiederholtes und drängendes Nachfragen des Richters seine Angaben kaum plausibilisieren. So konnte der als Zeuge aussagenden Informant des Staatsschutzes über das Foto, das er angeblich gesehen haben will, auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters keinerlei detaillierte Angaben machen. Bereits am 28.07. hatte die Journalistin in der NNN zudem berichtet, dass ein solches Foto bei der Zellendurchsuchung des Angeklagten nicht gefunden wurde.

Weitere fehlerhafte Darstellungen finden sich in den vergangenen Berichten der Journalistin. Bei der „schwere[n] Verletzung des Polizisten“ (5.Juni 2015) handelt es sich nach Darstellung eines Amtsarztes im Zeugenstand um ein Hämatom, umgangssprachlich auch „blauer Fleck“ genannt.

Aus einer am Rande eines früheren Prozesstages getätigten Mitteilung des Oberstaatsanwalts zu einem neuen Fall in Saarbrücken, bei dem ein Anfangsverdacht einer Straftat derzeit geprüft (!) würde, leitet die Journalistin am 28.07. die irreführende Konsequenz ab, dass es für den Angeklagten so langsam eng werde. Im aktuellen Verfahren geht es allerdings ausschließlich um Fussballspiele, welche in Rostock stattgefunden haben. Dies wurde auch von der Anklage betont, jedoch anscheinend nicht von allen Anwesenden wahrgenommen.

In ihrem Artikel zum Verhandlungstag am 31.07. schrieb die Journalistin von Filmaufnahmen, in denen ein Mann „mit grüner Windjacke und Strickmütze“ zu sehen sei, der eine „prallgefüllte Tüte“ übergibt. Immer und immer wieder wurden an diesem Tage dieselben Videosequenzen den verschiedenen Zeugen vorgespielt. Anschließend befragte die Kammer und der Staatsanwalt, sowie die Anwälte der Verteidigung die Zeugen. In der besagten Videosequenz ist allerdings nur ein Mann zu sehen, der mit einer schwarzen Jacke bekleidet ist und halbleere Plastiktüte unbekannten Inhalts übergibt.

Berichterstattung darf im Dienste der öffentlichen Meinungsbildung durchaus zuspitzen. Die Zuspitzung kippt jedoch dann, wenn die Unschuldsvermutung für den Angeklagten in einem noch laufenden Verfahren nicht mehr gilt. Zu Pointieren, ohne einer Vorverurteilung Vorschub zu leisten, gehört zu den Qualitätskriterien, die den professionellen Journalismus von einer bloßen Meinungsäußerung unterscheiden. Bei der Verbreitung von Falschmeldungen wird allerdings eine Grenze überschritten. So faszinierend bestimmte Gerichtsverfahren bisweilen seien mögen, die Unterscheidung zwischen der Informationsfunktion journalistischer Arbeit und der Unterhaltungsfunktion von Kriminalromanen sollte unbedingt gewahrt bleiben.

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Post an Schubi https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/23/post-an-schubi/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/23/post-an-schubi/#respond Sun, 23 Aug 2015 11:54:29 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=57 Continue reading ]]> Briefe und Postkarten sind für Gefangene sowohl willkommene Ablenkung vom öden Alltag als auch Ausdruck eurer Solidarität. Wenn ihr Schubi schreiben wollt, könnt ihr die Sendungen an das Postfach der Ortsgruppe Rostock der Roten Hilfe schicken. Die Briefe und Postkarten werden ihm dann zugesandt.

Rote Hilfe e. V. – Ortsgruppe Rostock
Postfach 141011
18021 Rostock

Hinweise zum Briefeschreiben an Gefangene finden sich unter anderem hier und hier.

In diesem Sinne: Schreibt euch die Finger wund! Zeigt Schubi, dass er nicht alleine ist!

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Alle Prozessberichte bei der BWRH auf einen Blick https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/19/alle-prozessberichte-bei-der-bwrh-auf-einen-blick/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/19/alle-prozessberichte-bei-der-bwrh-auf-einen-blick/#respond Wed, 19 Aug 2015 10:22:33 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=45 Continue reading ]]> Einen guten Überblick über das bisherige Verfahren findet ihr in den ausführlichen Berichten der Blau Weiß Roten Hilfe.

Prozesstag 25

Prozesstag 24

Prozesstag 23

Prozesstag 20, 21 und 22

Prozesstag 18 und 19

Prozesstag 17

Prozesstag 16

Prozesstag 15

Prozesstag 14

Prozesstag 12 und Prozesstag 13

Prozesstag 11

Prozesstag 10

Prozesstag 09

Prozesstag 08

Prozesstag 07

Prozesstag 06

Prozesstag 05 und Prozesstag 04

Prozesstag 03

Prozesstag 02

Prozesstag 01
Kommentar der Blau Weiß Roten Hilfe zu den Äußerungen des Innenministers des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU) zum Haftprüfungstermin von Schubi.

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Free Schubi! https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/04/hallo-welt/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/04/hallo-welt/#comments Tue, 04 Aug 2015 18:23:14 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=1 Continue reading ]]> Am Morgen des 16.12.2014 wird Schubi verhaftet. Seitdem sitzt er in der JVA Waldeck in Untersuchungshaft, mittlerweile steht er vor Gericht. Ihm wird unter anderem gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen, weil er im Rahmen von Spielen des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig und Dynamo Dresden im Jahre 2014 Steine gegen Polizist_innen geworfen haben soll. Ein Steinwurf ist als versuchter Totschlag in die Anklageschrift eingegangen. Was Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits unmittelbar nach dem Spiel gegen Dynamo Dresden im November 2014 gefordert hatte, sollte die Staatsanwaltschaft Rostock umsetzen: Hart durchgreifen und Abschrecken. Ihre Beweisführung stützt die Staatsanwaltschaft auf zusammengeschnittenes Videomaterial der Polizei und Aussagen von Beamt_innen und Sachverständigen. Sie sollen die angreifenden und vermummten Personen auf den Videos als Schubi identifizieren. Überdies versucht die Staatsanwaltschaft ein Bild von Schubi als Täter zu zeichnen, der aus politischer Überzeugung Straftaten gegen Polizist_innen begehen würde.

Auf dieser Grundlage wurde am 17.07.2015, über sechs Monate nach seiner Verhaftung, der Prozess am Landgericht Rostock eröffnet. Eigentlich war der Prozessbeginn bereits für Juni terminiert worden, doch aufgrund wiederholter Verfahrensfehler des Gerichts konnte das Verfahren erst verspätet starten. Dennoch bleibt Schubi weiterhin in Untersuchungshaft. Die Begründung: Fluchtgefahr und ein befürchtetes Abtauchen in den Untergrund. Bisher sind fünf Prozesstage vergangen, an denen Polizist_innen aus unterschiedlichen Einheiten und Sachverständige gehört wurden. Weitere Termine bis November diesen Jahres sind angesetzt.

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