Landgericht – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org Tue, 26 Apr 2016 17:44:37 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://freeschubi.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/777/2019/01/cropped-cropped-hangarheader-1-32x32.jpg Landgericht – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org 32 32 Plädoyers verlesen – Schubi soll über 4 Jahre in Haft https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/ https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/#respond Tue, 26 Apr 2016 17:44:37 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=308 Continue reading ]]> Nach fast 30 Prozesstagen geht Schubis Verhandlung dem Ende entgegen. Am 25. April wurden die Schlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre und neun Monate Haft, Schubis Verteidigung einen Freispruch. Ein Urteilsspruch könnte bereits am 28. April folgen.

Auch ohne Totschlag: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und neun Monate Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft hält Schubi – bis auf zwei Ausnahmen – in allen Anklagepunkten der versuchten und vollendeten gefährlichen Körperverletzung, des schweren Landfriedensbruch und Verstößen gegen das Vermummungsverbot für überführt. Die zwei Ausnahmen betreffen zum einen den bisherigen Vorwurf des versuchten Totschlags, der nach Willen der Anklage zur gefährlichen Körperverletzung heruntergestuft werden soll. Zur Erinnerung: Der geschädigte Polizist von der BFE M-V hatte lediglich eine leichte Rippenprellung und angeblich auch eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) davon getragen. Diese hatte ihm der zuständige Polizeiarzt, ein Allgemeinmediziner, vor Gericht bescheinigt. Trotzdem will die Staatsanwaltschaft Schubi allein für diese Tat drei Jahre hinter Gitter schicken. Die zweite Abweichung von der Anklageschrift betrifft einen der leichteren Steinwürfe, die Schubi zur Last gelegt werden. Hier habe der Prozess keinen Zusammenhang zwischen dem Wurf und der vom Polizisten präsentierten Verletzung (ein roter Fleck) ergeben, weshalb «nur» eine versuchte gefährliche Körperverletzung in Frage komme.

Aus mehreren Einzelstrafen ergebe sich somit die geforderte Gesamtstrafe von vier Jahren und neun Monaten, zudem soll Schubi die Kosten des Verfahrens und die Kosten des Nebenklägers (dem angeblichen PTBS-Polizisten) tragen. Die lange U-Haft Schubis und die lange Verfahrensdauer seien strafmildernd berücksichtigt worden, während die Art der Tatausführung und die Vielzahl der Vorwürfe strafverschärfend bewertet wurden, sagte der Staatsanwalt weiter.

Ein verrückter Zeuge und wenig belastbare Gutachten

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft und wahrscheinlich auch des Gerichts gründet sich dabei – vereinfachend gesagt – auf zwei Themenkomplexe:

  • mehrere anthropologische Gutachten, in denen Schubis Körpermerkmale, Proportionen, Laufstil usw. mit den Aufnahmen von vermummten Tätern von Polizeivideos verglichen wurden
  • den Aussagen des Hauptbelastungszeugen Thomas C., einem ehemaligen Mithäftling Schubis.

Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass die Gutachten Schubis vermeintliche Täterschaft belegt hätten und Thomas C., der von einer psychologischen Gutachterin als «pathologischer Lügner» bezeichnet wurde, glaubwürdig sei.

in den anthropologischen Gutachten konnte die Sachverständige Wittwer-Backofen bei der Betrachtung der Aufnahmen mit vermummten Tatverdächtigen nur Merkmalsübereinstimmungen mit geringer Wertigkeit finden. Übersetzt bedeutet dies, dass sie keine Merkmale finden konnte, die Schubis Identität mit den Vermummten ausschließen würden, aber auch keine, die eine Identität mit hoher Wahrscheinlichkeit oder gar Sicherheit belegen würden. Die von ihr gefundenen Merkmale erreichten regelmäßig nur die zweitschlechteste Kategorie – schlechter wäre nur noch die Kategorie «Identität ausgeschlossen».
Eigentlich sollte hier nun der Grundsatz in dubio pro reo greifen, doch nicht so vor dem Landgericht Rostock. Die Kammer hat durch Wortmeldungen und in Beschlüssen mehrfach sehr deutlich gemacht, dass sie der Argumentation insgesamt folgt, so dass wir keine Entscheidung zugunsten Schubis erwarten können.

Thomas C. hatte sich 2015 an den Landesverfassungsschutz gewandt und dort ausgesagt, dass Schubi die Vorwürfe ihm gegenüber in der Haft gestanden hätte. Dies erscheint nicht nur angesichts von Schubis konsequenter Aussageverweigerung mehr als zweifelhaft. Thomas C. wurde im März 2016 vorzeitig aus der Haft entlassen und war zuvor psychologisch begutachtet worden. Die Sachverständige kam dabei zu dem Schluss, dass C. ein übersteigertes Selbstbewusstsein mit oberflächlichem Charme habe und ein «pathologischer Lügner» sei. Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaft den teils wirren und widersprüchlichen Aussagen C.s Glauben schenken will, so wurden am Montag auch weitere Beweisanträge der Verteidigung als unbegründet abgelehnt, die weitere Lügen C.s hätten beweisen sollen. Erneut festigte sich der Eindruck, dass der einzige Belastungszeuge unter keinen Umständen «beschädigt» werden darf.

Verteidigung fordert Freispruch

Schubis Verteidigung forderte einen Freispruch und holte zu einem kritischen Rundumschlag gegen Staatsanwaltschaft und das Gericht aus. Der Anwalt griff die Darstellungen des PTBS-Polizisten erneut an, wonach der Beamte eben nicht vom Stein getroffen auf den Boden geschleudert wurde und dort benommen liegen blieb, bis ein Kollege ihm aufhalf und in Sicherheit brachte: «So werden Geschichten erzählt, die so nicht stattgefunden haben». Er untermauerte seine Zweifel mit (bereits gezeigten) Videoaufnahmen, auf denen zu sehen ist, dass sich der BFEler nach dem Treffer selbst auf eine nahe Treppe setzt und wenige Sekunden später ohne Hilfe aufsteht und sich entfernt. Benommen wirkt er nicht, es ist sogar zu erkennen, wie er per Sprechfunk kommuniziert. Diese Unwahrheiten betreffen nicht den Kern der Ereignisse, dass also ein Stein geworfen und den Beamten auch getroffen habe, doch die Darstellungen werden dramatisiert und es stelle sich die Frage nach dem Warum.

Die Darstellungen Thomas C.s seien «absolut unglaubhaft» und teils widersprüchlich. Doch alle Anträge, mit denen C.s Unwahrheiten hätten belegt werden können, hatte das Gericht abgelehnt, «weil sie [die Kammer] meinen, darauf komme es nicht an». Eine Verurteilung auf Grundlage von C.s Angaben sei unzulässig, sagte der Anwalt weiter. Und wenn Schubi schon einige Tatvorwürfe gegenüber C. gestanden haben soll, warum dann nicht alle? Das Gericht müsse sich überlegen, wie es auch die weiteren Taten auf Grundlage von C.s Aussage Schubi zurechnen wolle.

Die Erkenntnisse der Sachverständigen zu Kleidung des Täters und den Körperbau Schubis seinen «eigentlich fast ohne jeden Aussagewert». Kleidung, die der oder die Täter getragen hätten, ist bei Schubi nicht gefunden worden. Bei so ähnlich aussehenden Kleidungsstücken seien keine Spuren zu finden gewesen und es habe sich um preisgünstige Allerweltsmodelle gehandelt. In Richtung Staatsanwaltschaft sagte der Anwalt weiter, man müsse «schon genau hinsehen. So wie sie es darstellen, war es jedenfalls nicht.»

Eskalation nach verunglücktem Polizeieinsatz

Anschließend kritisierte er das polizeiliche Vorgehen, als die Beamten bei den Spielen gegen Leipzig und Dresden den Tribünenumlauf des Stadions gestürmt und «Sprint geräumt» hätten, während gleichzeitig gegnerische Fans die Hansaanhänger hätten angreifen wollen. Erst dadurch seien die Situationen eskaliert und Gegenstände auf die Einsatzkräfte geworfen worden. Der «offensichtlich verunglückte Polizeieinsatz führte mehr und mehr zur Eskalation». Man müsse sich doch fragen, warum solche Ausschreitungen immer dann geschehen, wenn die Polizei so ungeschickt agiere.

Zum Schluss seines Plädoyers griff er das Gericht und Staatsanwaltschaft frontal an und warf beiden vor, Schubi wegen seines Linksseins verfolgt zu haben. «Ich kann nur davor warnen, Jagd auf eine bestimmte Gesinnung zu machen». Die mehr als einjährige U-Haft Schubis war immer wieder mit Fluchtgefahr begründet worden, die wiederum auf seine politische Einstellung zurückgeführt worden war. Auch nach seiner Entlassung, nach der er keine Meldeauflagen etc. bekommen hatte, war er immer zur Verhandlung erschienen: «Sie haben sich geirrt und, objektiv betrachtet, jemanden der Freiheit beraubt». Angesichts eines Richters einer anderen Kammer, dessen Urteil in einem anderen Verfahren jüngst vom BGH wegen krassen Fehlverhaltens kassiert worden war, sprach der Anwalt von einer «Wagenburgmentalität» im Rostocker Landgericht, die jede Selbstkontrolle des Gerichts verhindere. Schubi befürchte, «bei diesem Gericht nicht in den besten Händen zu sein, was eine objektive Betrachtung der Geschehnisse angeht». Die Aufgabe von Gerichten sei es aber, auch polizeiliches Verhalten kritisch zu beleuchten und zurückhaltend zu urteilen. «Ich mache mir keine Illusionen über den Ausgang des Verfahrens, jedenfalls was die Verurteilung angeht». Er forderte einen Freispruch und eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

Urteilsspruch könnte am Donnerstag erfolgen

Der zweite Verteidiger soll am Donnerstag plädieren. Es ist möglich, dass bereits danach das Urteil gesprochen wird. Wir haben keinen Anlass uns Illusionen hinzugeben, das Gericht würde Schubi nicht wieder in den Knast stecken wollen. Zeigt eure Solidarität und kommt am Donnerstag, den 28.4. um 9:30 Uhr ins Landgericht Rostock!

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/feed/ 0
„Sag ma, hat dich ´ne Micky Maus gebissen?!“ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/10/07/sag-ma-hat-dich-ne-micky-maus-gebissen/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/10/07/sag-ma-hat-dich-ne-micky-maus-gebissen/#respond Wed, 07 Oct 2015 20:42:09 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=144 Continue reading ]]> Am heutigen Prozesstag wurde die unterbrochene Hauptverhandlung mit der Befragung des Zeugen Thomas C. fortgeführt. Diese hatte in der vorvergangenen Sitzung, am 14.09. nicht zuletzt aufgrund der Angewohnheit des Zeugen, zu langatmigen Ausführungen anzusetzen, nicht mehr beendet werden können. Die bizarren Ausführungen des Informanten während seiner letzten Anhörungen ließen die Frage aufkommen, was an diesem Prozesstag alles so zur Sprache kommen würde.

Zunächst antwortete der Zeuge noch auf einige verbliebene Nachfragen des Vorsitzenden Richters. Dieser gab allerdings sehr schnell das Fragerecht weiter. Der Oberstaatsanwalt versuchte mit Nachfragen Thomas C. dazu zu bewegen, sich endlich auf konkrete Aussagen festzulegen. Einer jeden der wenigen eindeutigen Antwort folgten allerdings oftmals Relativierungen und Einschränkungen des Befragten.
Der Vertreter der Nebenklage versuchte daher dem Zeugen nochmal alle zur Sprache gebrachten Ausführungen, in einem konstruktiv interpretierten Zusammenhang nahezulegen. Anklage wie Nebenklage können aus nachvollziehbaren Gründen kein Interesse an einem Belastungszeugen haben, der vor allem für sich selbst ein Problem ist. Der Vertreter der Nebenklage legte daher Thomas C. dessen, bislang missverständlich oder auch absurd klingende Angaben in einer Weise zurecht, dass diese einen Ablauf der Geschehnisse ergaben, welcher sich in groben Zügen mit den bisher eingeführten Beweisen und Zeugenaussagen deckte. Doch der unberechenbare Zeuge funkte hier auch dem Nebenklagevertreter dazwischen und wies dessen Deutung ab.

Damit hatte zum ersten Mal auch die Verteidigung die Möglichkeit, jenen Zeugen zu befragen, der sich aus freien Stücken beim Justizministerium und dem Landesamt für Verfassungsschutz andienen wollte, um aus rein „ethisch-moralischen Gründen“ den Angeklagten zu belasten. Doch bereits zu diesem Zeitpunkt hatte der Informant wie bereits bei seiner ersten Anhörung tiefe Einblicke in seine persönlichen Eigenheiten gegeben. So hatte C. zuvor auf Nachfrage der Kammer zur Frage über psychische Probleme bereits den bemerkenswerten Satz geäußert: „Das kann schon mal sein, dass man da psychisch belastet ist. Ich bin das selbst ja manchmal auch – nicht.“ Kurz darauf gab er zu Protokoll, den Angeklagten gefragt zu haben, ob diesen „ne Micky Maus gebissen hat?“ Auf seine Motivation hin befragt, sich per Brief an das Justizministerium zu wenden, antwortete der Zeuge: „Ein Kugelschreiber und Papier. Des weiteren Briefpapier und eine Briefmarke. Da muss ich ganz menschlich antworten.“ So sei dies halt gewesen.

Thomas C. springt über jedes Stöckchen was ihm in Form einer gestellten Suggestivfrage hingehalten wird – auch und gerade wenn er sich dabei selbst widerspricht. Sobald er dann doch mal eine Falle wittert, vergisst er die Ernsthaftigkeit seiner Lage als Zeuge vor der Kammer und reagiert wie ein bockiges Kind. Wenn ihm in dieser Situation der Vorsitzende mit einer betont ruhigen und langsamen Redeweise, als väterlicher Kümmerer, der ja alles nur zu gut versteht, entgegenkommt, beruhigt sich der Zeuge schnell wieder und das Spiel beginnt von vorn.

Die Fragen der Verteidigung zielen darauf ab, Widersprüche in den Aussagen des Informanten zwischen seinen Angaben vor der Kammer und dem Gespräch mit Beamten des Staatsschutzes freizulegen. Zur Absurdität, auch des heutigen Prozesstages, trägt aber erneut bei, dass der Zeuge kaum eine einzige Aussage macht, ohne dieselbe Aussage oft noch im gleichen Schachtelsatzgefüge wieder zu relativieren. Dies führt dazu, dass alle Befragungen des Zeugen sehr lange dauern. Er windet sich um klare Aussagen herum und verliert sich statt dessen immer wieder in Ausflüchte. Sehr selten werden einfache Nachfragen der Kammer oder der Verteidigung mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet. Sehr häufig kommt der Zeuge statt dessen mit einer Geschichte um die Ecke, die oft zum Kern der Frage keinen Bezug hat, oder sich im Laufe der Ausführungen von diesem Kern wegbewegt. Auch in einer weiteren Hinsicht scheint die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage zu stehen, hatte Thomas C. doch bei seiner eigenen Festnahme, bei der er mit großen Bargeldsummen und 1,8 kg Marihuana zuhause erwischt wurde, behauptet, von den festnehmenden Polizeibeamt_innen misshandelt worden zu sein. Dass die angeblichen Misshandlungen danach in den nachfolgenden Strafverfahren vor dem Amts- und Landgericht nicht belegt werden konnten, machte seine Behauptungen nicht gerade glaubwürdiger.

Im Zuschauerraum des Saals befand sich an diesem Verhandlungstage auch eine Delegation internationaler Staatsanwält_innen. Während einer Pause stellen sich die internationalen Gäste, die sich untereinander auf Englisch verständigen, die Frage worauf die Verteidigung mit ihren Nachfragen abhebt. „I assume they try to undermine the liability of this man.“ erklärt eine Begleiterin, welche die Aussagen und Fragen simultan übersetzt hatte. „We don’t need this anymore“ antwortet eine der Prozessbeobachterinnen. „Everyone knows what’s going on. Everybody has made their opinion about the liability enough already.“ Es scheint als habe die Delegation trotz Sprachbarriere und Filterung über die Verkehrssprache Englisch dennoch einen so tiefen und prägenden Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Zeugen erhalten, dass klar ist, was von dessen Äußerungen zu halten sei. Noch vor dem Ende der heutigen Sitzung verließen die internationalen Gäste dann auch den Verhandlungssaal des Landgerichts.

Immerhin konnte für die Öffentlichkeit noch etwas Licht in die Frage nach einer angeblichen Ausspähung des Vorsitzenden Richters durch Unterstützer_innen des Angeklagten gebracht werden. Die auch heute wieder erneuerte Behauptung des Zeugen C., dass es eine solche Überwachung durch eine „antifaschistische Zelle“ gegeben hätte und dass in diesem Zuge auch Fotos vom Vorsitzenden auf einer Grillparty gefertigt worden seien, hatte dazu geführt, dass der Haftraum von Schubi durchsucht und der Zeuge C vor Gericht geladen wurde. Nach intensivem Nachfragen konnte der Zeuge auch schon bei seiner letzten Vernehmung keinerlei Details dazu angeben, was auf diesem Foto zu sehen gewesen sei. Auch die angegebenen Daten ,zu welchem Zeitpunkt er von diesem Foto Kenntnis erlangt habe, machten in den verschiedenen Versionen, die der Zeuge allein am heutigen Tage angab keinerlei Sinn. Der Eindruck drängte sich auf, dass es gar kein Bild gegeben haben könnte, infolge dessen die Repression gegen Schubi in Gang gesetzt worden war. In dieser Situation kam die Verteidigung von Schubi Thomas C. entgegen und zeigte ein Bild einer Person, das im Frühjahr unter den Gefangenen der JVA Waldeck kursiert sein soll. Bei der Inaugenscheinnahme des Bildes waren die Reaktionen des Gerichts eindeutig. Der vorsitzende Richter versicherte lachend, dass er nicht die Person auf dem Bild sei, während der Oberstaatsanwalt schmunzelnd noch ergänzte, dass es sich aber um eine andere Person des Landgerichts Rostock handle.

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2015/10/07/sag-ma-hat-dich-ne-micky-maus-gebissen/feed/ 0
Alle Prozessberichte bei der BWRH auf einen Blick https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/19/alle-prozessberichte-bei-der-bwrh-auf-einen-blick/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/19/alle-prozessberichte-bei-der-bwrh-auf-einen-blick/#respond Wed, 19 Aug 2015 10:22:33 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=45 Continue reading ]]> Einen guten Überblick über das bisherige Verfahren findet ihr in den ausführlichen Berichten der Blau Weiß Roten Hilfe.

Prozesstag 25

Prozesstag 24

Prozesstag 23

Prozesstag 20, 21 und 22

Prozesstag 18 und 19

Prozesstag 17

Prozesstag 16

Prozesstag 15

Prozesstag 14

Prozesstag 12 und Prozesstag 13

Prozesstag 11

Prozesstag 10

Prozesstag 09

Prozesstag 08

Prozesstag 07

Prozesstag 06

Prozesstag 05 und Prozesstag 04

Prozesstag 03

Prozesstag 02

Prozesstag 01
Kommentar der Blau Weiß Roten Hilfe zu den Äußerungen des Innenministers des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU) zum Haftprüfungstermin von Schubi.

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/19/alle-prozessberichte-bei-der-bwrh-auf-einen-blick/feed/ 0