Rostock – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org Wed, 07 Oct 2015 20:42:09 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://freeschubi.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/777/2019/01/cropped-cropped-hangarheader-1-32x32.jpg Rostock – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org 32 32 „Sag ma, hat dich ´ne Micky Maus gebissen?!“ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/10/07/sag-ma-hat-dich-ne-micky-maus-gebissen/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/10/07/sag-ma-hat-dich-ne-micky-maus-gebissen/#respond Wed, 07 Oct 2015 20:42:09 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=144 Continue reading ]]> Am heutigen Prozesstag wurde die unterbrochene Hauptverhandlung mit der Befragung des Zeugen Thomas C. fortgeführt. Diese hatte in der vorvergangenen Sitzung, am 14.09. nicht zuletzt aufgrund der Angewohnheit des Zeugen, zu langatmigen Ausführungen anzusetzen, nicht mehr beendet werden können. Die bizarren Ausführungen des Informanten während seiner letzten Anhörungen ließen die Frage aufkommen, was an diesem Prozesstag alles so zur Sprache kommen würde.

Zunächst antwortete der Zeuge noch auf einige verbliebene Nachfragen des Vorsitzenden Richters. Dieser gab allerdings sehr schnell das Fragerecht weiter. Der Oberstaatsanwalt versuchte mit Nachfragen Thomas C. dazu zu bewegen, sich endlich auf konkrete Aussagen festzulegen. Einer jeden der wenigen eindeutigen Antwort folgten allerdings oftmals Relativierungen und Einschränkungen des Befragten.
Der Vertreter der Nebenklage versuchte daher dem Zeugen nochmal alle zur Sprache gebrachten Ausführungen, in einem konstruktiv interpretierten Zusammenhang nahezulegen. Anklage wie Nebenklage können aus nachvollziehbaren Gründen kein Interesse an einem Belastungszeugen haben, der vor allem für sich selbst ein Problem ist. Der Vertreter der Nebenklage legte daher Thomas C. dessen, bislang missverständlich oder auch absurd klingende Angaben in einer Weise zurecht, dass diese einen Ablauf der Geschehnisse ergaben, welcher sich in groben Zügen mit den bisher eingeführten Beweisen und Zeugenaussagen deckte. Doch der unberechenbare Zeuge funkte hier auch dem Nebenklagevertreter dazwischen und wies dessen Deutung ab.

Damit hatte zum ersten Mal auch die Verteidigung die Möglichkeit, jenen Zeugen zu befragen, der sich aus freien Stücken beim Justizministerium und dem Landesamt für Verfassungsschutz andienen wollte, um aus rein „ethisch-moralischen Gründen“ den Angeklagten zu belasten. Doch bereits zu diesem Zeitpunkt hatte der Informant wie bereits bei seiner ersten Anhörung tiefe Einblicke in seine persönlichen Eigenheiten gegeben. So hatte C. zuvor auf Nachfrage der Kammer zur Frage über psychische Probleme bereits den bemerkenswerten Satz geäußert: „Das kann schon mal sein, dass man da psychisch belastet ist. Ich bin das selbst ja manchmal auch – nicht.“ Kurz darauf gab er zu Protokoll, den Angeklagten gefragt zu haben, ob diesen „ne Micky Maus gebissen hat?“ Auf seine Motivation hin befragt, sich per Brief an das Justizministerium zu wenden, antwortete der Zeuge: „Ein Kugelschreiber und Papier. Des weiteren Briefpapier und eine Briefmarke. Da muss ich ganz menschlich antworten.“ So sei dies halt gewesen.

Thomas C. springt über jedes Stöckchen was ihm in Form einer gestellten Suggestivfrage hingehalten wird – auch und gerade wenn er sich dabei selbst widerspricht. Sobald er dann doch mal eine Falle wittert, vergisst er die Ernsthaftigkeit seiner Lage als Zeuge vor der Kammer und reagiert wie ein bockiges Kind. Wenn ihm in dieser Situation der Vorsitzende mit einer betont ruhigen und langsamen Redeweise, als väterlicher Kümmerer, der ja alles nur zu gut versteht, entgegenkommt, beruhigt sich der Zeuge schnell wieder und das Spiel beginnt von vorn.

Die Fragen der Verteidigung zielen darauf ab, Widersprüche in den Aussagen des Informanten zwischen seinen Angaben vor der Kammer und dem Gespräch mit Beamten des Staatsschutzes freizulegen. Zur Absurdität, auch des heutigen Prozesstages, trägt aber erneut bei, dass der Zeuge kaum eine einzige Aussage macht, ohne dieselbe Aussage oft noch im gleichen Schachtelsatzgefüge wieder zu relativieren. Dies führt dazu, dass alle Befragungen des Zeugen sehr lange dauern. Er windet sich um klare Aussagen herum und verliert sich statt dessen immer wieder in Ausflüchte. Sehr selten werden einfache Nachfragen der Kammer oder der Verteidigung mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet. Sehr häufig kommt der Zeuge statt dessen mit einer Geschichte um die Ecke, die oft zum Kern der Frage keinen Bezug hat, oder sich im Laufe der Ausführungen von diesem Kern wegbewegt. Auch in einer weiteren Hinsicht scheint die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage zu stehen, hatte Thomas C. doch bei seiner eigenen Festnahme, bei der er mit großen Bargeldsummen und 1,8 kg Marihuana zuhause erwischt wurde, behauptet, von den festnehmenden Polizeibeamt_innen misshandelt worden zu sein. Dass die angeblichen Misshandlungen danach in den nachfolgenden Strafverfahren vor dem Amts- und Landgericht nicht belegt werden konnten, machte seine Behauptungen nicht gerade glaubwürdiger.

Im Zuschauerraum des Saals befand sich an diesem Verhandlungstage auch eine Delegation internationaler Staatsanwält_innen. Während einer Pause stellen sich die internationalen Gäste, die sich untereinander auf Englisch verständigen, die Frage worauf die Verteidigung mit ihren Nachfragen abhebt. „I assume they try to undermine the liability of this man.“ erklärt eine Begleiterin, welche die Aussagen und Fragen simultan übersetzt hatte. „We don’t need this anymore“ antwortet eine der Prozessbeobachterinnen. „Everyone knows what’s going on. Everybody has made their opinion about the liability enough already.“ Es scheint als habe die Delegation trotz Sprachbarriere und Filterung über die Verkehrssprache Englisch dennoch einen so tiefen und prägenden Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Zeugen erhalten, dass klar ist, was von dessen Äußerungen zu halten sei. Noch vor dem Ende der heutigen Sitzung verließen die internationalen Gäste dann auch den Verhandlungssaal des Landgerichts.

Immerhin konnte für die Öffentlichkeit noch etwas Licht in die Frage nach einer angeblichen Ausspähung des Vorsitzenden Richters durch Unterstützer_innen des Angeklagten gebracht werden. Die auch heute wieder erneuerte Behauptung des Zeugen C., dass es eine solche Überwachung durch eine „antifaschistische Zelle“ gegeben hätte und dass in diesem Zuge auch Fotos vom Vorsitzenden auf einer Grillparty gefertigt worden seien, hatte dazu geführt, dass der Haftraum von Schubi durchsucht und der Zeuge C vor Gericht geladen wurde. Nach intensivem Nachfragen konnte der Zeuge auch schon bei seiner letzten Vernehmung keinerlei Details dazu angeben, was auf diesem Foto zu sehen gewesen sei. Auch die angegebenen Daten ,zu welchem Zeitpunkt er von diesem Foto Kenntnis erlangt habe, machten in den verschiedenen Versionen, die der Zeuge allein am heutigen Tage angab keinerlei Sinn. Der Eindruck drängte sich auf, dass es gar kein Bild gegeben haben könnte, infolge dessen die Repression gegen Schubi in Gang gesetzt worden war. In dieser Situation kam die Verteidigung von Schubi Thomas C. entgegen und zeigte ein Bild einer Person, das im Frühjahr unter den Gefangenen der JVA Waldeck kursiert sein soll. Bei der Inaugenscheinnahme des Bildes waren die Reaktionen des Gerichts eindeutig. Der vorsitzende Richter versicherte lachend, dass er nicht die Person auf dem Bild sei, während der Oberstaatsanwalt schmunzelnd noch ergänzte, dass es sich aber um eine andere Person des Landgerichts Rostock handle.

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Über die bedenklichen Parallelen zu Dresdener Justizskandalen https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/27/ueber-die-bedenklichen-parallelen-zu-dresdener-justizskandalen/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/27/ueber-die-bedenklichen-parallelen-zu-dresdener-justizskandalen/#respond Thu, 27 Aug 2015 14:31:13 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=63 Continue reading ]]> Weit im Vorfeld der Eröffnung der Hauptverhandlung am Rostocker Landgericht hatten Schubis Verteidiger einen umfassenden Einblick in die Ermittlungsakte beantragt. Trotz der großen Menge von Videoaufzeichnungen, hatten die Rechtsanwälte allerdings nur einige, kleinere Zusammenschnitte erhalten, welche den mutmaßlich einen und selben „Intensivtäter“ beim Begehen von Straftaten im Rahmen der Spiele des FC Hansa Rostock zeigen soll. Aus diesen Zusammenschnitten wird wenig über die Umstände des dort gezeigten Geschehens ersichtlich. Daher beantragte die Verteidigung abermals nach der Eröffnung des Prozesses am Rostocker Landgericht endlich einen vollumfassenden Einblick in die Akte zu bekommen, um der Wahrung der Rechte des Angeklagten auf einen fairen Prozess durch eine rechtmäßige Verteidigung nachkommen zu können.

Dabei führte einer der Verteidiger aus, dass er keinem der Prozessbeteiligten eine pauschale Unterstellung machen wolle. Sein Vertrauen in die Ermittlungsarbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft würde aber auch nicht so weit gehen, dass er nicht selbst einen Blick auf das ungeschnittene Material werfen wollen würde. Der Rechtsanwalt begründete dies mit zwei Fällen aus der jüngeren Vergangenheit, in denen erst die von der Verteidigung erzwungene Sichtung ungeschnittener Videoaufzeichnungen die Unschuld der jeweils angeklagten Personen bewiesen werden konnte.

Bei diesen Fällen handelt es sich um die bundesweit bekannt gewordenen Skandalprozesse gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König und den Antifaschisten Tim H. aus Berlin. Beiden wurden Straftaten im Rahmen der Gegenproteste zum größten europäischen Naziaufmarsch am 19. Februar in Dresden vorgeworfen. Neben den beiden Prozessen gegen Lothar König und Tim H. machten auch die übrigen Ermittlungen rund um die Gegenproteste in Dresden Schlagzeilen, da Polizeibeamte zudem ein Rechtsanwaltsbüro und Räume der Dresdener Linkspartei stürmten, sowie im Laufe des Tages per Funkzellenabfrage rund eine Million Handydaten erfasst hatte.

Dem Jugendpfarrer König wurde zur Last gelegt sich des „schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruches“ und der Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie der versuchten Strafvereitelung schuldig gemacht zu haben. Weiterhin ermittelten die sächsischen Behörden gegen Lothar König wegen des Verdachtes der Zugehörigkeit zu einer „Antifa Sportgruppe“, welche gezielt in Dresden Jagd auf Neonazis machen würde und deren Kopf und Anführer er sei.

Der Seelsorger als Rädelsführer?

Die Anklage gegen Lothar König stützte sich auf die Behauptung, dass König als Fahrer und Halter des VW-Busses der Jenaer Jungen Gemeinde während der Demonstrationen und der anschließenden Krawalle in Dresden zu Gewalt aufgerufen haben soll. Laut Staatsanwalt sei aus seiner Lautsprecheranlage auf dem Autodach in einer Menschenmenge unter anderem gerufen worden sein: „Deckt die Bullen mit Steinen ein“. König soll, so die Dresdener Staatsanwaltschaft, versucht haben ein Einsatzfahrzeug der Polizei von der Straße zu drängen. Im Verlauf des Vorfalls seien dann mehrere Steine auf Polizeiwagen geflogen. Der Jugendpfarrer habe anschließend Verdächtige in sein Auto aufgenommen.

Der Prozess gegen den Jenaer Jungendseelsorger wurde noch vor der eigentlichen Eröffnung im Frühjahr 2013 wieder verschoben, weil ein Anwalt der Verteidigung durch einen Zufall in den Akten des Gerichts mehr als 170 Seiten ungeordnetes Material entdeckte, welche der Verteidigung bis zu diesem Zeitpunkt vorenthalten wurde. Auch der weitere Prozess war geprägt von einem unbedingten Verurteilungswillen der Dresdener Staatsanwaltschaft. Es wurde von vornherein einseitig ermittelt, entlastende Akten unterschlagen und auch der Umstand, dass gegen den Pfarrer bloße Vermutungen sowie Falschaussagen von Polizeibeamten anstelle von Beweisen vorlagen, führte erst sehr spät im Sommer 2013 zu einer Aussetzung des Verfahrens.
Hintergrund war, dass die Verteidigung erst während des Verfahrens mitten im Juni 2013 Kenntnis von der Existenz von ca. 160 Stunden unausgewerteten Videomaterials erlangte. Die dann von der Verteidigung nach eigener Auswertung eingebrachten Videoauschnitte aus dem neuen Beweismaterial führten dazu, dass Lothar König auf ganzer Linie entlastet und die ihm zur Last gelegten Anklagepunkte widerlegt wurden.

„Kommt nach vorne!“ – Der Fall Tim H.

Ähnlich, wenn auch weniger prominent wahrgenommen, spielte sich ein weiterer sächsischer Justizskandal ab, der die Auseinandersetzungen vom 19. Februar 2011 zum Gegenstand hatte. Der Berliner Antifaschist Tim H. wurde im Januar 2013 in erster Instanz wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung durch das Amtsgericht Dresden zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 19. Februar in der Dresdner Südvorstadt mit einem Megafon zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen hatte. Beim Durchfließen einer Absperrung waren vier Polizisten verletzt worden, wobei einer der Beamten als „Nazischwein“ beschimpft worden war.

Auch gegen Tim H. sagte ein Polizeibeamter aus, der bereits auf Grund seines Auftretens im Verfahren gegen Lothar König von der Verteidigung wegen Fälschung von Beweismitteln angezeigt wurde. Der skandalöse Ablauf des Verfahrens gegen Lothar König führte auch bei der Verteidigung von Tim H. dazu, auf die eigenständige Sichtung des gesamten Videobeweismaterial zu bestehen. Mit Erfolg: in den Aufnahmen tauchten mehrere, andere Personen auf, die die selben vagen Merkmale aufwiesen wie Tim H., wodurch das Urteil aus erster Instanz nicht aufrecht erhalten werden konnte. Der Berliner Antifaschist wurde vom Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruches freigesprochen und musste lediglich eine Geldstrafe wegen Beleidigung zahlen.

Welche Bedeutung haben die Dresdener Verfahren für den aktuellen Rostocker Fall?

Auch im Rostocker Verfahren gegen Schubi liegt offensichtlich ein hohes Verurteilungsinteresse vor und ebenso wird der Verteidigung nur sehr widerwillig und häppchenweise Zugang zu einem Teil der polizeilichen Videoaufzeichnungen gewährt. Ob das Videomaterial im Rostocker Verfahren ähnlich suggestiv und manipulierend zusammengeschnitten wurde wie dies in Dresden gegen Lothar König und Tim H. der Fall war, kann derzeit weder bestätigt, noch ausgeschlossen werden.
Ob durch diese Videos eine Entlastung des Angeklagten möglich ist, konnte bislang ebenfalls kaum geklärt werden. Die Beweismittel liegen bislang nur bei der Polizei vor und Oberstaatsanwalt Krüger sieht bislang keine Veranlassung, diesen Zustand zu ändern. In einem ersten, patzigen Antwortschreiben teilte er der Verteidigung mit, dass er als Herr des zur Anklage gebrachten Ermittlungsverfahrens sich nicht in der Lage sähe der Polizei Anweisungen zu erteilen. Doch die Verteidigung beließ es nicht dabei, sich das Recht auf Akteneinsicht verwehren zu lassen und beantragte daraufhin die Heranziehung aller an diesem Tage angefertigten Videoaufzeichnungen als Beweismittel im Gerichtsverfahren, um damit die Blockadehaltung auf Seiten der Staatsanwaltschaft aufzubrechen. Statt dem Recht zu geben, lehnte das Gericht am 27.08.2015 in einer 35 Seiten umfassenden Begründung ab, das beantragte Videomaterial in den Prozess einzuführen. Ohne es selbst bisher gesehen zu haben, verwies es darauf, dass das Beweismaterial zu keinen neuen Erkenntnissen führen würde.

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Alle Prozessberichte bei der BWRH auf einen Blick https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/19/alle-prozessberichte-bei-der-bwrh-auf-einen-blick/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/19/alle-prozessberichte-bei-der-bwrh-auf-einen-blick/#respond Wed, 19 Aug 2015 10:22:33 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=45 Continue reading ]]> Einen guten Überblick über das bisherige Verfahren findet ihr in den ausführlichen Berichten der Blau Weiß Roten Hilfe.

Prozesstag 25

Prozesstag 24

Prozesstag 23

Prozesstag 20, 21 und 22

Prozesstag 18 und 19

Prozesstag 17

Prozesstag 16

Prozesstag 15

Prozesstag 14

Prozesstag 12 und Prozesstag 13

Prozesstag 11

Prozesstag 10

Prozesstag 09

Prozesstag 08

Prozesstag 07

Prozesstag 06

Prozesstag 05 und Prozesstag 04

Prozesstag 03

Prozesstag 02

Prozesstag 01
Kommentar der Blau Weiß Roten Hilfe zu den Äußerungen des Innenministers des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU) zum Haftprüfungstermin von Schubi.

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Free Schubi! https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/04/hallo-welt/ https://freeschubi.blackblogs.org/2015/08/04/hallo-welt/#comments Tue, 04 Aug 2015 18:23:14 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=1 Continue reading ]]> Am Morgen des 16.12.2014 wird Schubi verhaftet. Seitdem sitzt er in der JVA Waldeck in Untersuchungshaft, mittlerweile steht er vor Gericht. Ihm wird unter anderem gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen, weil er im Rahmen von Spielen des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig und Dynamo Dresden im Jahre 2014 Steine gegen Polizist_innen geworfen haben soll. Ein Steinwurf ist als versuchter Totschlag in die Anklageschrift eingegangen. Was Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits unmittelbar nach dem Spiel gegen Dynamo Dresden im November 2014 gefordert hatte, sollte die Staatsanwaltschaft Rostock umsetzen: Hart durchgreifen und Abschrecken. Ihre Beweisführung stützt die Staatsanwaltschaft auf zusammengeschnittenes Videomaterial der Polizei und Aussagen von Beamt_innen und Sachverständigen. Sie sollen die angreifenden und vermummten Personen auf den Videos als Schubi identifizieren. Überdies versucht die Staatsanwaltschaft ein Bild von Schubi als Täter zu zeichnen, der aus politischer Überzeugung Straftaten gegen Polizist_innen begehen würde.

Auf dieser Grundlage wurde am 17.07.2015, über sechs Monate nach seiner Verhaftung, der Prozess am Landgericht Rostock eröffnet. Eigentlich war der Prozessbeginn bereits für Juni terminiert worden, doch aufgrund wiederholter Verfahrensfehler des Gerichts konnte das Verfahren erst verspätet starten. Dennoch bleibt Schubi weiterhin in Untersuchungshaft. Die Begründung: Fluchtgefahr und ein befürchtetes Abtauchen in den Untergrund. Bisher sind fünf Prozesstage vergangen, an denen Polizist_innen aus unterschiedlichen Einheiten und Sachverständige gehört wurden. Weitere Termine bis November diesen Jahres sind angesetzt.

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