Urteil – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org Tue, 13 Sep 2016 14:58:52 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://freeschubi.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/777/2019/01/cropped-cropped-hangarheader-1-32x32.jpg Urteil – Free Schubi https://freeschubi.blackblogs.org 32 32 Revision und ein Präzedenzfall https://freeschubi.blackblogs.org/2016/09/13/revision-und-ein-praezedenzfall/ https://freeschubi.blackblogs.org/2016/09/13/revision-und-ein-praezedenzfall/#respond Tue, 13 Sep 2016 14:58:52 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=344 Continue reading ]]> Anfang August, drei Monate nach Schubis Verurteilung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft, hat das Landgericht das schriftliche Urteil fertiggestellt. Auf 176 Seiten breitet die Kammer aus, warum sie Schubi verurteilt hat. Wie im Rest des Verfahrens, hat die Kammer dabei Fehler gemacht. Den Verfahrensbeteiligten wurden unterschiedliche Versionen des Urteils zugestellt. Auf der einen hatte alle drei Richter_innen unterschrieben, auf der anderen nicht, weil ein Richter in Elternzeit gegangen sei. Unterschiedliche Urteilsversionen sind jedoch aus naheliegenden Gründen unzulässig und so wäre die Zustellung formal ungültig gewesen. Das fiel auch dem Gericht auf, weshalb es das Urteil einige Wochen später vorsichtshalber noch einmal zustellte – diesmal einheitlich.

Mit dem schriftlichen Urteil konnten Schubis Verteidiger_innen nun die Revisionsbegründung vorbereiten. Am 9. September wurde die 600-seitige Schrift beim Rostocker Landgericht eingereicht. Nun muss unter anderem die Bundesanwaltschaft zum Verfahren Stellung nehmen, bevor der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet. Wann das sein wird, ist vollkommen offen. Wahrscheinlich irgendwann 2017.

Doch warum ist die vom Landgericht verschlampte Urteilszustellung wichtig? Weil die vierwöchige Frist, innerhalb der die Revisionsbegründung durch Schubis Verteidigung eingereicht werden musste, ab der Zustellung des Urteils lief. Eigentlich müsste die Frist mit der erneuten Zustellung des Urteils auch erneut begonnen haben, doch für so einen Fall gibt es bisher keine höchstrichterliche Rechtssprechung. Trotzdem mussten die Anwält_innen aber mit der „neuen“ Urteilsversion arbeiten, so dass die Vier-Wochen-Frist durch diesen Gerichtsfehler defacto weiter verkürzt wurde. Der Bundesgerichtshof wird wohl auch darüber zu befinden haben, ob eine Revisionsfrist mit Neuzustellung des Urteils erneut beginnt. Was wie trockener Jurakram klingt, bedeutet, dass daraus ein Präzedenzfall mit bundesweiten Auswirkungen werden könnte.

Auch wenn es gerade etwas ruhiger um Schubi wird, ist das Verfahren also nicht beendet. Wir sammeln weiterhin Spenden für die Prozesskosten – spendet für Schubi!

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2016/09/13/revision-und-ein-praezedenzfall/feed/ 0
„Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet“* https://freeschubi.blackblogs.org/2016/05/04/richtet-nicht-auf-das-ihr-nicht-gerichtet-werdet/ https://freeschubi.blackblogs.org/2016/05/04/richtet-nicht-auf-das-ihr-nicht-gerichtet-werdet/#respond Wed, 04 May 2016 16:46:20 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=317 Continue reading ]]>

Nach 30 langen Verhandlungstagen ging am 2. Mai der Prozess gegen Schubi am Landgericht Rostock zu Ende. Die Kammer verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten.

Die Urteilsbegründung

In der etwa einstündigen Verlesung der Urteilsbegründung richtete der Vorsitzende Richter eine längere Eingangsrede an den Angeklagten und das Publikum. Die ca. 100 Besucher_innen reagierten darauf wiederholt mit Zwischenrufen. In seiner Ansprache avancierte der Richter zu einem wahren „Extremismus“-Kenner. Gewalt gegen öffentliche Bedienstete sei nicht hinnehmbar, so der Richter. Er begründete dies damit, dass „Angriffe auf Polizeibeamte oder auch zum Beispiel auf Feuerwehrleute die brennende Asylbewerberheime beschützen, … nicht zu tolerieren“ seien. Und mit Angriffen auf Asylunterkünfte kennt er sich aus: Er war es, der die beiden Neonazis Thomas Hocke und Florian Hillner Anfang des Jahres wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu einer minimalen Haftstrafe von 5 Jahren verurteilt hatte, nachdem sie im Oktober 2014 versucht hatten, eine bewohnte Unterkunft in Groß Lüsewitz (Landkreis Rostock) mit Molotow-Cocktails in Brand zu setzen. Für den Richter sind rechte und linke „Hetzer“ gleich.

Er unterstellte Schubi Hass gegen Polizei und Staat, den dieser bei Fußballspielen ausgelebt habe. Dies begründete er mit dessen antifaschistischer Haltung und Funden aus Schubis Wohnung, wie etwa linken Plakaten. Obwohl es mit der Anklage nichts zu tun hatte, warf das Gericht Schubi erneut vor, Fluchthilfe unterstützt zu haben. Auf eine entsprechende Anweisung der Polizei hätte er in seiner Tätigkeit als Schiffsoffizier entgegnet, dass er sich nicht an Abschiebungen beteilige – ein wahrer Staatsfeind eben, so soll man die Thematisierung dieser Episode in Prozess und Urteilsverkündung wohl interpretieren. Vom Publikum erhielt Schubi dafür langen Applaus, das Gericht hatte jedoch nur Missbilligung für ihn übrig.

Ein Steinwurf auf den Nebenkläger, der dabei leicht verletzt wurde, wurde mit einer Einzelstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten bestraft. Die harte Strafe, die sogar noch sechs Monate über der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt, wurde unter anderem mit der Geschwindigkeit begründet, die der Stein beim Aufprall gehabt haben soll. Empörte Zwischenrufe wiesen darauf hin, dass vor 6 Jahren am gleichen Landgericht ein Neonazi einen Feuerlöscher von einer Empore aus mehreren Metern Höhe auf Antifaschist_innen geworfen hatte (die, nebenbei bemerkt, keine Körperschutzausrüstung angelegt hatten). Damals wurde der sogenannte Pölchow-Prozess vor Gericht verhandelt. Der Neonazi, der damals den Feuerlöscher geworfen hatte, war straffrei davon gekommen. Der Vorsitzende Richter in Schubis Verfahren wiegelte den wütenden Einwurf des Prozessbeobachters damit ab, dass er sich um diesen Vorfall später kümmern werde.

Die Polizist_innen, die auf richterliche Anordnung seit dem achten Verhandlungstag im Juli letzten Jahres im Gerichtssaal verweilen um die richterliche Hoheit im Saal durchsetzen zu können, beobachteten das Publikum derweil. Eine Polizistin versuchte mehrfach Personen während der Verhandlung abzufilmen, versteckte die Kamera jedoch, wenn sie dabei beobachtet wurde. Bereits im Juli hatten Prozessbeobachter_innen bemerkt, dass Polizist_innen im Gerichtssaal Filmaufnahmen gemacht hatten, was damals durch die Verteidigung beanstandet wurde.

Auch die Verteidigung griff der Vorsitzende Richter an, indem er dieser vorwarf, die Kammer mit „dumpfen Populismus“ bewusst diskreditiert zu haben. Insbesondere die Einschätzung der Verteidigung in ihren Plädoyers, dass an Schubi aus politischer Überzeugung ein Exempel statuiert werden solle, schien dem Vorsitzenden nicht gefallen zu haben.

Das Urteil

Wegen versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Vermummungsverbot wurde Schubi zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Weiterhin muss er 300 Euro (!) Schmerzensgeld an den Nebenkläger, einen Polizisten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) zahlen, der von einem Steintreffer eine Rippenprellung davon getragen hatte. Die Kammer hatte „keinen Zweifel“, dass Schubi, trotz der schwachen Beweislage, der Täter sei, der beim Spiel des FC Hansa Rostock gegen Dynamo Dresden im November 2014, Steine auf Polizeibeamte geworfen hatte. Für die Tatvorwürfe vom Spiel des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig wurde er hingegen freigesprochen, weil ihm keine Würfe nachgewiesen werden konnten.

Bei beiden Spielen bestanden die Beweismittel vor allem aus Videomaterial der Polizei, das überhaupt nur schleppend in das Verfahren eingeführt wurde. Der Unterschied, warum die Kammer die Beweislage beim Spiel gegen Dynamo Dresden anders bewertet, ist der ehemalige Mithäftling und Zeuge Thomas C.. Im Sommer 2015 hatte er sich an den Verfassungsschutz MV gewandt und „Bericht erstattet“. Er behauptete, Schubi habe die Vorwürfe vom Spiel gegen Dresden ihm gegenüber zugegeben. Außerdem versprach C. „Erkenntnisse“ über die linke Szene in Rostock. Der von einer Sachverständigen vor Gericht als „pathologischer Lügner“ klassifizierte C. avancanierte damit zum Hauptbelastungszeugen, dessen Glaubwürdigkeit für die Kammer durch nichts, aber auch rein gar nichts zu erschüttern war.

Die Gesamtstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten liegt nur oberflächlich betrachtet unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 4 Jahren und 9 Monaten. Deren Forderung bezog sich auf alle fünf Anklagepunkte, verurteilt wurde Schubi nun nur wegen drei Anklagepunkten. Damit ist das Gericht bei der Strafzumessung im Grunde über das von der Anklage geforderte Strafmaß deutlich hinaus gegangen. Schubis Verteidigung hatte einen Freispruch sowie Entschädigung für die U-Haft gefordert und kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

*Fußnote: Matthäus 7:1 – Eines der bei Schubi gefundenen und in der Urteilsverkündung thematisierten Plakate zeigt ein Zitat („Der Mensch ist am wenigsten er selbst, wenn er in seiner eigenen Person spricht. Gib ihm eine Maske und er wird dir die Wahrheit sagen“), dessen Urheber Oscar Wilde der Richter allerdings unter den Tisch fallen ließ. Stattdessen sollte der Spruch wohl Schubis angebliche Bereitschaft zur Vermummung und Gewaltausübung gegen Polizist*innen illustrieren – oder so. Da die Zitatrecherche offensichtlich nicht zu den Stärken der Kammer gehört, haben wir in diesem Fall den Urheber gleich mitgeliefert.
]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2016/05/04/richtet-nicht-auf-das-ihr-nicht-gerichtet-werdet/feed/ 0
Plädoyers verlesen – Schubi soll über 4 Jahre in Haft https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/ https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/#respond Tue, 26 Apr 2016 17:44:37 +0000 http://freeschubi.blogsport.eu/?p=308 Continue reading ]]> Nach fast 30 Prozesstagen geht Schubis Verhandlung dem Ende entgegen. Am 25. April wurden die Schlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre und neun Monate Haft, Schubis Verteidigung einen Freispruch. Ein Urteilsspruch könnte bereits am 28. April folgen.

Auch ohne Totschlag: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und neun Monate Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft hält Schubi – bis auf zwei Ausnahmen – in allen Anklagepunkten der versuchten und vollendeten gefährlichen Körperverletzung, des schweren Landfriedensbruch und Verstößen gegen das Vermummungsverbot für überführt. Die zwei Ausnahmen betreffen zum einen den bisherigen Vorwurf des versuchten Totschlags, der nach Willen der Anklage zur gefährlichen Körperverletzung heruntergestuft werden soll. Zur Erinnerung: Der geschädigte Polizist von der BFE M-V hatte lediglich eine leichte Rippenprellung und angeblich auch eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) davon getragen. Diese hatte ihm der zuständige Polizeiarzt, ein Allgemeinmediziner, vor Gericht bescheinigt. Trotzdem will die Staatsanwaltschaft Schubi allein für diese Tat drei Jahre hinter Gitter schicken. Die zweite Abweichung von der Anklageschrift betrifft einen der leichteren Steinwürfe, die Schubi zur Last gelegt werden. Hier habe der Prozess keinen Zusammenhang zwischen dem Wurf und der vom Polizisten präsentierten Verletzung (ein roter Fleck) ergeben, weshalb «nur» eine versuchte gefährliche Körperverletzung in Frage komme.

Aus mehreren Einzelstrafen ergebe sich somit die geforderte Gesamtstrafe von vier Jahren und neun Monaten, zudem soll Schubi die Kosten des Verfahrens und die Kosten des Nebenklägers (dem angeblichen PTBS-Polizisten) tragen. Die lange U-Haft Schubis und die lange Verfahrensdauer seien strafmildernd berücksichtigt worden, während die Art der Tatausführung und die Vielzahl der Vorwürfe strafverschärfend bewertet wurden, sagte der Staatsanwalt weiter.

Ein verrückter Zeuge und wenig belastbare Gutachten

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft und wahrscheinlich auch des Gerichts gründet sich dabei – vereinfachend gesagt – auf zwei Themenkomplexe:

  • mehrere anthropologische Gutachten, in denen Schubis Körpermerkmale, Proportionen, Laufstil usw. mit den Aufnahmen von vermummten Tätern von Polizeivideos verglichen wurden
  • den Aussagen des Hauptbelastungszeugen Thomas C., einem ehemaligen Mithäftling Schubis.

Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass die Gutachten Schubis vermeintliche Täterschaft belegt hätten und Thomas C., der von einer psychologischen Gutachterin als «pathologischer Lügner» bezeichnet wurde, glaubwürdig sei.

in den anthropologischen Gutachten konnte die Sachverständige Wittwer-Backofen bei der Betrachtung der Aufnahmen mit vermummten Tatverdächtigen nur Merkmalsübereinstimmungen mit geringer Wertigkeit finden. Übersetzt bedeutet dies, dass sie keine Merkmale finden konnte, die Schubis Identität mit den Vermummten ausschließen würden, aber auch keine, die eine Identität mit hoher Wahrscheinlichkeit oder gar Sicherheit belegen würden. Die von ihr gefundenen Merkmale erreichten regelmäßig nur die zweitschlechteste Kategorie – schlechter wäre nur noch die Kategorie «Identität ausgeschlossen».
Eigentlich sollte hier nun der Grundsatz in dubio pro reo greifen, doch nicht so vor dem Landgericht Rostock. Die Kammer hat durch Wortmeldungen und in Beschlüssen mehrfach sehr deutlich gemacht, dass sie der Argumentation insgesamt folgt, so dass wir keine Entscheidung zugunsten Schubis erwarten können.

Thomas C. hatte sich 2015 an den Landesverfassungsschutz gewandt und dort ausgesagt, dass Schubi die Vorwürfe ihm gegenüber in der Haft gestanden hätte. Dies erscheint nicht nur angesichts von Schubis konsequenter Aussageverweigerung mehr als zweifelhaft. Thomas C. wurde im März 2016 vorzeitig aus der Haft entlassen und war zuvor psychologisch begutachtet worden. Die Sachverständige kam dabei zu dem Schluss, dass C. ein übersteigertes Selbstbewusstsein mit oberflächlichem Charme habe und ein «pathologischer Lügner» sei. Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaft den teils wirren und widersprüchlichen Aussagen C.s Glauben schenken will, so wurden am Montag auch weitere Beweisanträge der Verteidigung als unbegründet abgelehnt, die weitere Lügen C.s hätten beweisen sollen. Erneut festigte sich der Eindruck, dass der einzige Belastungszeuge unter keinen Umständen «beschädigt» werden darf.

Verteidigung fordert Freispruch

Schubis Verteidigung forderte einen Freispruch und holte zu einem kritischen Rundumschlag gegen Staatsanwaltschaft und das Gericht aus. Der Anwalt griff die Darstellungen des PTBS-Polizisten erneut an, wonach der Beamte eben nicht vom Stein getroffen auf den Boden geschleudert wurde und dort benommen liegen blieb, bis ein Kollege ihm aufhalf und in Sicherheit brachte: «So werden Geschichten erzählt, die so nicht stattgefunden haben». Er untermauerte seine Zweifel mit (bereits gezeigten) Videoaufnahmen, auf denen zu sehen ist, dass sich der BFEler nach dem Treffer selbst auf eine nahe Treppe setzt und wenige Sekunden später ohne Hilfe aufsteht und sich entfernt. Benommen wirkt er nicht, es ist sogar zu erkennen, wie er per Sprechfunk kommuniziert. Diese Unwahrheiten betreffen nicht den Kern der Ereignisse, dass also ein Stein geworfen und den Beamten auch getroffen habe, doch die Darstellungen werden dramatisiert und es stelle sich die Frage nach dem Warum.

Die Darstellungen Thomas C.s seien «absolut unglaubhaft» und teils widersprüchlich. Doch alle Anträge, mit denen C.s Unwahrheiten hätten belegt werden können, hatte das Gericht abgelehnt, «weil sie [die Kammer] meinen, darauf komme es nicht an». Eine Verurteilung auf Grundlage von C.s Angaben sei unzulässig, sagte der Anwalt weiter. Und wenn Schubi schon einige Tatvorwürfe gegenüber C. gestanden haben soll, warum dann nicht alle? Das Gericht müsse sich überlegen, wie es auch die weiteren Taten auf Grundlage von C.s Aussage Schubi zurechnen wolle.

Die Erkenntnisse der Sachverständigen zu Kleidung des Täters und den Körperbau Schubis seinen «eigentlich fast ohne jeden Aussagewert». Kleidung, die der oder die Täter getragen hätten, ist bei Schubi nicht gefunden worden. Bei so ähnlich aussehenden Kleidungsstücken seien keine Spuren zu finden gewesen und es habe sich um preisgünstige Allerweltsmodelle gehandelt. In Richtung Staatsanwaltschaft sagte der Anwalt weiter, man müsse «schon genau hinsehen. So wie sie es darstellen, war es jedenfalls nicht.»

Eskalation nach verunglücktem Polizeieinsatz

Anschließend kritisierte er das polizeiliche Vorgehen, als die Beamten bei den Spielen gegen Leipzig und Dresden den Tribünenumlauf des Stadions gestürmt und «Sprint geräumt» hätten, während gleichzeitig gegnerische Fans die Hansaanhänger hätten angreifen wollen. Erst dadurch seien die Situationen eskaliert und Gegenstände auf die Einsatzkräfte geworfen worden. Der «offensichtlich verunglückte Polizeieinsatz führte mehr und mehr zur Eskalation». Man müsse sich doch fragen, warum solche Ausschreitungen immer dann geschehen, wenn die Polizei so ungeschickt agiere.

Zum Schluss seines Plädoyers griff er das Gericht und Staatsanwaltschaft frontal an und warf beiden vor, Schubi wegen seines Linksseins verfolgt zu haben. «Ich kann nur davor warnen, Jagd auf eine bestimmte Gesinnung zu machen». Die mehr als einjährige U-Haft Schubis war immer wieder mit Fluchtgefahr begründet worden, die wiederum auf seine politische Einstellung zurückgeführt worden war. Auch nach seiner Entlassung, nach der er keine Meldeauflagen etc. bekommen hatte, war er immer zur Verhandlung erschienen: «Sie haben sich geirrt und, objektiv betrachtet, jemanden der Freiheit beraubt». Angesichts eines Richters einer anderen Kammer, dessen Urteil in einem anderen Verfahren jüngst vom BGH wegen krassen Fehlverhaltens kassiert worden war, sprach der Anwalt von einer «Wagenburgmentalität» im Rostocker Landgericht, die jede Selbstkontrolle des Gerichts verhindere. Schubi befürchte, «bei diesem Gericht nicht in den besten Händen zu sein, was eine objektive Betrachtung der Geschehnisse angeht». Die Aufgabe von Gerichten sei es aber, auch polizeiliches Verhalten kritisch zu beleuchten und zurückhaltend zu urteilen. «Ich mache mir keine Illusionen über den Ausgang des Verfahrens, jedenfalls was die Verurteilung angeht». Er forderte einen Freispruch und eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

Urteilsspruch könnte am Donnerstag erfolgen

Der zweite Verteidiger soll am Donnerstag plädieren. Es ist möglich, dass bereits danach das Urteil gesprochen wird. Wir haben keinen Anlass uns Illusionen hinzugeben, das Gericht würde Schubi nicht wieder in den Knast stecken wollen. Zeigt eure Solidarität und kommt am Donnerstag, den 28.4. um 9:30 Uhr ins Landgericht Rostock!

]]>
https://freeschubi.blackblogs.org/2016/04/26/plaedoyers-verlesen-schubi-soll-ueber-4-jahre-in-haft/feed/ 0