Vom 23.-25.August 2024 fanden in Greifswald anarchistische Tage statt. Radio Dreyeckland war in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und sprach mit Menschen die Workshops durchführten, die am Awareness-Stand von AwA* Menschen Support anboten, einer Besucherin und jemandem von der Orga-Crew. So ging es, neben zahlreichen anderen Themen bei den anarchistischen Tagen unter anderem, um Grundlagen sowie politische Theorie des Anarchismus, um die Gestaltung des Lebens ohne Lohnarbeit, um Anarch@feminismus, aber auch historische Rückblicke, wie jenen auf die „Schwarze Scharen“, die Widerstandsgruppen von anarchistischen und anarcho-syndikalistischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den letzten Jahren der Weimarer Republik, wurden angeboten.
Für das leibliche Wohl wurde vor, nach und während des vielen Inputs auch gesorgt. Zudem wurden Kinofilme, beispielsweise Einhundertvier gezeigt. Der Film macht anschaulich, wie quälend lange es dauert, 104 Personen von einem sinkenden Schlauchboot zu bergen.
Am letzten Veranstaltungstag fand von 10-18 Uhr eine Buchmesse mit über 10 Verlagen statt.
Die Collage kann hier angehört werden.
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Die Gerichte und der Justizapparat sind mitverantwortlich für die stärker werdenden Repression gegen linke Aktivist*innen und Antifaschist*innen. Diese nehmen neben der Polizei und den Parlamenten eine zentrale Rolle bei der Verfolgung und Verurteilung ein. Das Rostocker Landgericht in der August-Bebel-Straße wurde am 14.04. angegriffen. Zur Beschädigungen des Gebäudes wurden Farbbomben genutzt. Die Gläser zerbarsten und die Farbe verteilte sich über die Wände des Gerichtsgebäudes. Der graue Klotz wurde etwas bunter.
Für mehr Krawalle. Für mehr Farbe gegen Bullen und Justiz!
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]]>Nach Beendigung der Kundgebung wollten sich die solidarischen Menschen auf den Heimweg begeben. Die Beamt*innen warteten bereits an der nächsten Straßenecke. An dieser zogen sie eine Person heraus und drängten sie an den Straßenrand, um eine an den Haaren herbeigezogene polizeiliche Maßnahme zu erzwingen. Daraufhin solidarisierten sich die beistehenden Personen und brachten ihren Unmut über die Schikane zum Ausdruck. Die Beamt*innen zögerten nicht und nahmen ihr Pfefferspray in Gebrauch. Einige Genoss*innen wurden durch die unerklärliche Überreaktion der Beamt*innen verletzt und mussten ärztlich versorgt werden. Das Agieren der Polizei war am Tag der politischen Gefangenen in Rostock beispiellos.
In der Nacht vom 19. zum 20.03. wurde das Rostocker Polizeirevier in der Ulmenstraße mithilfe von Pyrotechnik angegriffen. Für einige Minuten erstrahlte das Revier in roten Flammen. Erneut konnten Rostocker Genoss*innen ihren Unmut zeigen über die steigende Repression gegen linke Aktivist*innen hier und überall. Für mehr Widerstand in Zeiten in denen klare Kante gegen Nazis, Staatsfeind Nr. 1 bedeutet. Für ein solidarisches Rostock!
Gegen ihre Repression. Freiheit und Glück allen Gesuchten, Untergetauchten und Gefangenen. Free Maja, Tobi, Gabriele und Ilaria. Free all Antifas!
Scheiß Bullen!
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Während rechte Politiker und Medien sich in den letzten Wochen darüber aufregten, dass im Zuge einer Bustour zum Mehmet-Turgut-Gedenken durch die Polizei „Waffen“ gefunden wurden, gedachten wir erneut den vielen Todesopfern rechter Gewalt. Egal ob in Hanau oder Rostock.
Wir wissen, dass rechte Gewalt kein Phänomen längst vergangener Tage ist. Wer anders aussieht oder sich anders kleidet, erlebt die Gewalt am eigenen Leib. Die Polizei guckt weg oder ist selbst Teil des Problems.
Letztes Wochenende stürmte sie zwei Busse der friedlichen Gedenktour unter dem Vorwand „präventiver Gefahrenabwehr“. Gefunden wurden Pfefferspray, Schlauchschals, Teleskopstöcke und Messer, mit denen Brote geschmiert wurden.
Oh nein: Während Neonazis Löschkalk, Leichensäcke und Schusswaffen horten und regelmäßig tödliche Anschläge begehen, ziehen die verrückten Linken mit Pfeffer und Teli durchs Land, um sich zu verteidigen.
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Am Abend vorher konnten wir mit 60 Antifaschist:innen einen Stadtteilspaziergang in Rostock Toitenwinkel durchführen. Dabei wurden Plakate und Sticker verklebt, die an Mehmet Turgut erinnern und die Forderung nach der Straßenumbennug in Mehmet-Turgut-Weg unterstreichen.
Die gefährlichste Bustour des Jahres
Vor 20 Jahren, am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in einem Imbiss in Rostock Toitenwinkel vom NSU ermordet. Dies nahmen ca 80 Antifaschist:innen zum Anlass, die Gedenkwoche an Mehmet Turgut mit einer antifaschistischen Bustour durch Mecklenburg-Vorpommern zu starten. Der NSU war nicht nur zu dritt, er konnte sich auf ein großes Neonazinetzwerk an Unterstützer:innen verlassen. So auch in MV.
In zwei Reisebussen fuhren wir in das Dorf Püschow im Landkreis Rostock. Dort lebt der langjährige Neonazi David Petereit. Petereit, stellvertretender Vorsitzender der NPD in Mecklenburg-Vorpommern gehört zum Unterstützungsumfeld des NSU. Er erhielt Geld vom Kerntrio und bedankte sich dafür öffentlich in dem von ihm herausgegebenen Neonazizine „Der Weisse Wolf“.(https://antifainfoblatt.de/aib120/der-weisse-wolf-und-die-nsu-morde-im-norden https://www.nsu-watch.info/2012/05/nsu-brief-bei-petereit-gefunden/ )
Ein Grund für uns, ihn zu Hause zu besuchen. Mit Sprechchören, Gesprächen und Flyern informierten wir seine Nachbarschaft über die Machenschaften Petereits und seiner ungeahndeten Mitschuld am Mord an Mehmet Turgut. Zudem wurde ein Schild mit Informationen über ihn vor seinem Grundstück aufgestellt.Der sonst eher öffentlichkeitsscheue und auf Anonymität bedachte Petereit war auch persönlich anzutreffen und sichtlich aufgebracht über unseren Besuch.
Nach diesem ersten Zwischenhalt ging es für uns entspannt weiter. Nach einem von der Polizei erzwungenen Halt in Rostock, der ohne weitere Maßnahmen verlief ging es weiter nach Güstrow.
Güstrow steht symbolisch für eine Region, in der sich der NSU sehr wohl fühlte. Einige Kilometer weiter, in Krakow am See machte das Trio Urlaub, traf sich mit Holger Gerlach und anderen Neonazis auch aus der Region. (https://antifainfoblatt.de/aib137/wie-unbekannt-war-der-nsu) Außerdem wurde 2014 bei einer Hausdurchsuchung eine der „NSU-CDs“ gefunden. (Link) Aber nicht nur deshalb ist Güstrow ein spannender Ort für Antifaschist:innen. Seit den 90er Jahren ist die Stadt ein Hotspot rechter Gewalt in MV. Drumherum liegen zahlreiche völkische Siedlungen und mehrere Neonazikader aus der Region wohnen hier. Güstrow ist zudem der Ort, an dem das Terrornetzwerk „Nordkreuz“ auf dem Schießplatz der „Baltic Shooters“ trainiert hat und die Munitionsbestände zur Tötung politischer Gegner sammelte. (Link)Während einer Kundgebung wurde durch NSU-Watch über die Verbindungen des NSU nach MV informiert und die Kontinuität rechten Terrors im Bundesland aufgezeigt. Im Anschluss wurde auch hier ein Schild mit Informationen zu Güstrow und rechtem Terror aufgestellt.Nach einer kleinen Stärkung präsentierte sich noch der III. Weg Kader David Mallow beim Kampfsporttraining im nahegelegenen Park. (https://indyhro.blackblogs.org/2017/06/15/hro-outing-neonazi-david-mallow/ )
Von Güstrow aus ging es zum Innenministerium in Schwerin. Dort wurde daran erinnert wie die rassistische Ermittlungsarbeit zum Mord an Mehmet Turgut lief und welche Rolle der Verfassungsschutz als Finanzier der rechten Szene spielte, wie sehr seine V-Leute im Unterstützungsumfeld tätig waren und wie die Behörde versuchte dies zu vertuschen in dem sie, auch in MV, im großem Stil Akten vernichteten. Wie auch an den vorherigen Stationen wurde hier eine Informationstafel zur Verstrickung von Behörden und Rechtsterrorist:innen aufgestellt.
Der letzte Halt unserer Bustour sollte die angemeldete Kundgebung „Mehmet-Turgut-Weg jetzt!“ In Rostock auf dem Neuen Markt werden. Dort sollte über die Biografie Mehmet Turguts berichtet werden und über das Versagen der Stadtpolitik, 20 Jahre nach seinem Mord den „Neudierkower Weg“ in „Mehmet-Turgut-Weg“ umzubenennen. Diese Kundgebung, an der in Rostock 50 Menschen teilnahmen, sollte jedoch nie erreicht werden.
Von Schlauchtüchern und anderen gefährlichen Gegenständen
Wie schon Eingans erwähnt gab es immer wieder Zwischenfälle mit der Polizei. Nachdem David Petereit eine Anzeige wegen mutmaßlicher Sachbeschädigung stellte, wurden unsere beiden Busse mit einem riesigen Polizeiaufgebot (+10 Wannen, BFE, Helikopter) abgefangen und nach Rostock gelotst. Auf einem Parkplatz warteten schon behelmte und vermummte BFE-Einheiten aus Schleswig-Holstein, die im Zuge ihres Einsatzes um das Heimspiel des F.C. Hansa Rostock nichts besseres zu tun hatten als uns davon abzuhalten unsere angemeldete Kundgebung in Güstrow zu besuchen. Der Grund dieses Stopps konnte uns lange Zeit nicht erklärt werden. Als der Einsatzleitung klar wurde, dass die angeblich begangenen Straftaten nicht ausreichten um weitere Maßnahmen zu veranlassen konnten wir unsere Reise fortsetzen. Ab diesem Zeitpunkt wurden unsere Busse von einem Zivilfahrzeug des Staatsschutzes (DBR-ED-253 – Nissan Pajero) eng begleitet. Dies sollte nicht der letzte Kontakt mit der Polizei bleiben.
Während unserem Halt vor dem Innenministerium, um Passant:innen über die Verstrickung von Staat und Rechtsterrorismus zu informieren fiel den Anwesenden Polizist:innen der Hammer auf, den wir offensichtlich zum Errichten der Informationstafeln schon den ganzen Tag bei uns führten. Dieser wurde kurzerhand als „gefährlicher Gegenstand“ beschlagnahmt und ein Teilnehmer zu einer Personalienfeststellung beiseite genommen. Die Polizei versuchte eine erkennungsdienstliche Maßnahme zu erpressen indem sie drohten den abgegebenen Personalausweis nur im Gegenzug für eine Fotobehandlung wieder auszuhändigen. Dieser Erpressungsversuch konnte erfolgreich verhindert werden. Nach längerem Hin und Her war die Maßnahme beendet, alle Teilnehmenden bestiegen die Busse für die letzte Fahrt des Tages zur angemeldeten Kundgebung nach Rostock.
Zwanzig Minuten später wurden beide Busse auf der A14 von mehreren Polizeiwaagen abgefangen. Die Bullen, wahrscheinlich unter dem Einfluss von zuviel „Alarm für Cobra11“, sahen ihren großen Moment gekommen und bremsten die beiden Busse in einem sehr gefährlichen Manöver auf der Autobahn aus. Die Busse wurden ohne Sonderzeichen von der Autobahn auf den nächstgelegenen Rastplatz „Pröbbower See Ost“ gedrängt. Auf diesem eröffnete sich uns ein martialisches Bild. Auf dem Rastplatz war eine große Kontrollstelle der Polizei errichtet worden, wieder die behelmten und vermummten BFE Einheiten aus Schleswig-Holstein vom Vormittag und Bereitschaftspolizei aus MV. Fast der gesamte Parkplatz war voll mit Polizei. Innerhalb kürzester Zeit und ohne Angabe von Gründen stürmte die BFE den ersten Reisebus. Eine fahrende Person wurde dabei brutal aus dem Bus gezogen und musste gefesselt auf den Asphalt knien. Die Polizei schüchterte die Teilnehmenden durch Geschrei, Androhung von Gewalt und Schläge gegen die Sitze massiv ein. Alle Anwesenden wurden permanent gefilmt, wurden gezwungen eine Zwangshaltung einzunehmen und medizinische Masken abzulegen. Auch der zweite Bus wurde durch die BFE gestürmt. Auch nach mehrmaligem Erfragen des Grundes für die Maßnahme wurde entweder nicht geantwortet oder immer unterschiedliche Angaben gemacht. Oft wurde von den Bullen auf des eigene Unwissen verwiesen, oder nur gesagt, dass der Grund für die Kontrolle die Anweisung ihrer Vorgesetzten sei.Alle Aktivist:innen wurden nacheinander abgeführt, teilweise unter Anwendung von Zwang durchsucht, abgetastet und ihre Identitäten wurden festgestellt. Von einigen wurden Fotos zur erkennungsdienstlichen Behandlung angefertigt. Wir wollen noch einmal die massiven Grundrechtseingriffe dieser Maßnahmen betonen. So durften wir die Toiletten nur ohne Privatsphäre mit geöffneter Tür unter den Augen der Bullen benutzen. Außerdem wurden beide Busse, teilweise rechtswidrig ohne Zeug:innen durchsucht und alle Privatgegenstände wie Taschen und Jacken auseinander genommen. Nach ca 2 1/2 Stunden konnten wir weiter nach Rostock fahren.
Wir sind uns sicher, dass die völlig verhältnislose Maßnahme reine Schikane war und die Bullen nur Interesse daran hatten rauszufinden wer sich in den Bussen befand. Die gefunden Gegenstände, die zu wilden Berichterstattung der lokalen Presse führten, hatten wir, wie immer bei solchen Aktionen dabei. Antifaschistischer Selbstschutz ist, gerade in MV, notwendig, um sich gegen Angriffe von Neonazis zur Wehr setzen zu können. Der gestrige Tag zeigt eimal mehr, dass wir uns eben nicht auf die Polizei verlassen können. Der ganze Tag lief unsererseits völlig friedlich ab, aber die Inhalte unserer Tour haben scheinbar gereicht um die Polizei zu so einer massiven Kontrolle zu bringen.
Wir sind nach dieser Aktion zuversichtlich und selbstbewusst. Die Schikanen, die uns den Tag über begleiteten, haben uns nur einmal mehr gezeigt, dass wir den richtigen Nerv getroffen haben und der Staat bis heute nicht hören will inwieweit er mit rechtem Terror verstrickt ist. Wir lassen uns von solchen Drangsalierungen nicht einschüchtern und stehen gemeinsam ein für die Erinnerung an Mehmet Turgut und diejenigen, die rechten Terror in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht haben.
Nazis morden, der Staat macht mit, der NSU war nie zu dritt!
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Die Durchsuchungen reihen sich ein in eine lange Liste von Angriffen auf die antifaschistische Bewegung, welche in den letzten Jahren stattfanden. Im Antifa-Ost-Prozess wurden Genoss*innen zu hohen Haftstrafen verurteilt, weil sie angeblich gefährliche militante Neonazis angriffen. Unter anderem diesen Genoss*innen galten die solidarischen Graffiti, deren vermeintliche Urheber*innen jetzt ebenfalls vom Staat belangt werden.
Neonazis horten Waffen, verüben Anschläge, töten Menschen. Der Staat hindert sie nicht daran, im Gegenteil. Verstrickungen staatlicher Behörden, beispielsweise des Verfassungsschutzes, in rechte Umtriebe wie den NSU wurden nie aufgeklärt. Rechte Polizisten, die sich in Chatgruppen organisieren und zum Beispiel in die Drohbriefserie des NSU 2.0 verwickelt waren, erfahren keine ernstzunehmenden Konsequenzen. Soldaten und Polizisten, welche im Nordkreuznetzwerk planten, Linke zu ermorden gehen weiter ihrer Arbeit nach.
Für uns ist daher klar: Militanter Antifaschismus, Angriffe auf Neonazis, sind richtig und notwendig. Graffiti, welche „die Antifa verherrlichen“ und klarstellen, was von Bullen und Nazis zu halten ist ebenso!
In Rostock bekundeten einige Genoss*innen ihre Solidarität durch zahlreiche Tags im Stadtgebiet. Solidarischen Menschen sind außerdem die Graffiti-Videos aus Nürnberg, wie dieses zu empfehlen:
Antifa Nürnberg Graffiti-Video 2
Freiheit und Glück für alle inhaftierten und verfolgten Genoss*innen!
Kein schönes Leben für Kronzeugen und politische Verräter!
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Man kennt es nicht anders aus Sachsen und dem Rest Deutschlands: Neonazis wie Leon Ringl beschaffen Waffen und planen die Tötung linker Menschen. Ebenso wie SEK-Polizisten und Soldaten um Marko Groß (Nordkreuz-Administrator), welche tausende Schuss Munition beiseite schafften und bereits Leichensäcke für die potentiellen Opfer ihrer Hinrichtungen besorgten. Währenddessen interessiert die staatlichen Behörden vor allem das Privatleben linker Aktivist*innen.
Besonders in Connewitz gehören Hausdurchsuchungen schon fast zum Alltag und dienen vor allem der Drangsalierung Betroffener. Beweise für als Straftaten verunglimpfte politische Aktionen werden dabei selten gefunden, dafür aber umso mehr persönlicher Besitz zerstört und Menschen belästigt.
Als Reaktion auf den erneuten staatlichen Angriff auf Linke versammelten sich in Rostock solidarische Menschen. Die örtlichen Gesetzeshüter*innen reagierten hektisch. Teilweise führten sie Identitätsfeststellungen durch und rannten Personen hinterher. Dieser Einschüchterungsversuch hielt solidarische Menschen jedoch nicht davon ab sich zu sammeln und dieses Foto als Zeichen der Solidarität nach Leipzig zu senden.
Gegen sächsische Verhältnisse!
Bullen raus aus unseren Wohnungen!
Freiheit und Glück für alle Inhaftierten und Verfolgten!
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‚Den Preis für die Freiheit unserer Freund*innen in die Höhe treiben!‘
Letzte Nacht haben wir einen Fahrkartenautomaten der RSAG in der Rostocker Südstadt angezündet. Unsere Beweggründe wurden in einem Hamburger Bekenner_innen Schreiben gut auf den Punkt gebracht:
‚Den Preis für die Freiheit unserer Freund*innen in die Höhe treiben!‘
Im Antifa-ost Prozess aber auch in vielen anderen Verfahren der letzten zeit wurden Antifaschist_innen zu hohen Haftstrafen verurteilt. Das ist nicht überraschend. Wir haben vom Staat nichts zu erwarten als seine Feindschaft.
Staatliche Strukturen sind seit jeher in faschistische Umtriebe verstrickt. Die Liste der Beispiele ist lang. Hier seien nur das vom Verfassungsschutz mit aufgebaute NSU-Netzwerk, welches Menschen aus rassistischen Motiven ermordete, und das von Soldaten und Bullen gebildete Nordkreuznetzwerk, welches vor hatte politische gegner_innen zu töten, genannt.
Die Repression gegen konsequente Antifaschist_innen ist daher nur folgerichtig. Und sie wirkt. In Angesicht der scheinbar übermächtigen Staatsgewalt fällt es vielen schwer weiterzumachen. Auch wir spüren jeden Tag wie unsere Handlungsspielräume immer kleiner werden. Wie die Angst vor Repressionsschlägen viele Aktionen begleitet.
Zumindest für einen kurzen Moment haben wir letzte Nacht diese Angst überwunden. Bewusst wählten wir einen Fahrkartenautomaten, da wir denken, dass diese relativ einfach (brennbares wie grillanzünder, kleber o.ä. in das fach aus dem die tickets genommen werden, klappe mit irgendwas offen halten damit luft rankommt, anzünden) und mit geringem Repressionsrisiko zerstört werden können. Der verursachte Schaden trifft die RSAG, welche der Stadt gehört.
Auch sind diese Automaten absolut nutzlose Dinger. Der öffentliche Nahverkehr sollte kostenlos für alle nutzbar sein. Ticketpreise treffen schon immer die Menschen mit geringen Einkommen am härtesten, während diese oft auch die sind, die am meisten auf den Nahverkehr angewiesen sind. Die Klimakatastrophe ist ein weiteres gutes Argument für die Abschaffung aller Ticketautomaten – wir haben schon mal angefangen.
Inspiriert hat uns dieser Aufruf https://kontrapolis.info/9393/ und wir hoffen dass sich uns viele anschließen werden.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
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Gegen die Polizeistadt!
Freiheit für alle Antifas!
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Andreas ist am 27.01.2020 auf einer Ausführung zur Radiologie nach Güstrow gebracht worden, um seine Schilddrüse untersuchen zu lassen. Die Ausführung hat in Fußfesseln stattgefunden, welche mit einer Fluchtgefahr begründet worden sind. Die Fluchtgefahr wiederum begründete die Anstalt mit unseren Beiträgen (wobei sie uns und die GG/BO durcheinanderbrachte). Weiter unten könnt ihr euch die Interpretation des Knastes zu unseren Beiträgen durchlesen – was wir euch sehr ans Herz legen, sie laden zum lachen ein.
Gegen diese Fesselung wehrte sich Andreas gerichtlich. Wir dokumentieren folglich den Verlauf des Rechtstreites, weil er auch anderen Gefangenen helfen kann, sich juristisch gegen Fesselung und/oder gegen Repression durch unsere Beiträge zu wehren. Und, weil der gesamte Verlauf, in welchem der Knast und das Gericht immer wieder unsere Beiträge kommentieren, interpretieren und bewerten, wirklich witzig ist.
Der Verlauf:
Am 27.01.2020 ist Andreas gefesselt der Radiologie in Güstrow vorgeführt worden. Die Fesselung an den Füßen war in dem Wohngebiet, in der sich die Radiologie befindet, bereits beim Aussteigen aus dem Transporter für jeden sichtbar. Auch in der Arztpraxis musste Andreas mit den angelegten Fußfesseln im Warteraum verweilen, wo sich zahlreiche Besucher*innen befanden.
Andreas wandte sich direkt zwei Tage später, also am 29.01.20, mit seiner Rechtsanwältin und mithilfe des §109 StVollzG, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, an das Landgericht Rostock. Er begründete seinen Antrag mit einer fehlenden Fluchtgefahr. Die detaillierten Argumente und juristischen Feinheiten, welche Andreas anwendete, könnt ihr hier nachlesen.
Am 27.03.20 versuchte der Knast das Landgericht davon zu überzeugen, dass Andreas Antrag doch bitte als unbegründet verworfen werden solle. Im Wesentlichen berief sich der Knast dabei darauf, dass Andreas keine Lockerungen besäße und deswegen von Fluchtgefahr ausgegangen werden müsse (wir können auch nur die sehr platte Argumentation des Knastes wiedergeben, nicht für dessen Sinn garantieren).
Weswegen Andreas keine Lockerungen zugestanden werden, macht die Anstalt dabei sehr deutlich:
Der Antragsteller wende sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen gegen die Justiz und den Vollzug im Besonderen. Dabei beschränke er sich nicht auf das permanente Schreiben von Beschwerden und Anträgen auf gerichtliche Entscheidung, sondern er versuche auch auf anderen Wegen, dem Strafvollzugssystem zu schaden. So werde in Aufrufen der GG/BO (Gefangenengewerkschaft), als deren Sprecher für die JVA Bützow er sich regelmäßig bezeichnen lasse, unter anderem in einem Beitrag der Homepage mit ausdrücklichem Bezug auf Einlassungen des Antragstellers ausgeführt: „Wir wissen, dass der gesamte Justizapparat mit vielen Faschist*innen besetzt ist. Was wir dagegen tun können, ist sie zu benennen und gegen sie zu agieren. Wenn ihr also von faschistischen Justizschweinen wisst, schreibt uns gerne Namen und was ihr sonst noch so wisst!“, „Wir rufen dazu auf, kreativ dagegen vorzugehen. Wir lassen uns vom Staat und seinen Institutionen nicht vorschreiben, was gut und schlecht für uns ist. Wir fällen selbst Entscheidungen, ohne Vorgabe vom Staat und ohne seine Bevormundung.“ und „Deswegen müssen die Knäste geöffnet und die Gefangenen frei gelassen werden.“
Aus Sicht der Antragsgegnerin sei der Antragsteller aktuell somit ein Gefangener, der jede Gelegenheit nutzen werde, um der Antragsgegnerin und den dortigen Bediensteten zu schaden und in Misskredit zu bringen. Dem Antragsteller sei sehr wohl bewusst, wie er die größtmögliche Wirkung gegen die Antragsgegnerin erreiche. Dazu würden u.a. skandalisierte, z.T. frei erfundene Berichte gehören, die in den Medien größtmögliche Resonanz erzeugen würden. Der Antragsteller wisse, dass ein Bericht über eine erfolgreiche Flucht selbstverständlich ein entsprechendes Echo finden würde, so dass allein dadurch eine hinreichende Motivation beim Antragsteller für eine Flucht gesehen werde.
Zusammenfassend lasse sich feststellen, dass die Ausführung mit Blick auf die Gefahr der Entweichung bei der konkreten Ausführung, einem hochproblematischen Gefangenen zu einer unübersichtlichen Örtlichkeit durchgeführt worden sei.
Offensichtlich hätte sich der Knast etwas besseres einfallen lassen sollen. Das Gericht, augenscheinlich auch darum bemüht, unsere Beiträge zu interpretieren, erwiederte daraufhin am 04.05.21:
Die Darlegungen der Antragsgegnerin vermögen eine solche einfache Gefahr der Entweichung jedoch nicht zu begründen. Dies gilt zunächst für den vorgebrachten Umstand, dass der Antragsteller permanent Beschwerden und Anträge auf gerichtliche Entscheidung schreibe.
Abgesehen davon, dass es dem Antragsteller frei steht, von den ihm nach dem Gesetz zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, ergibt sich aus diesem Verhalten für sich genommen kein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefahr der Entweichung. Näheres hierzu hat auch die Antragsgegnerin nicht ausgeführt.
Auch die Tätigkeit des Antragstellers bei der Gefangenengewerkschaft und die insoweit veröffentlichten Aufrufe deuten nicht auf eine konkrete Gefahr der Entweichung gerade bei dem Antragsteller am 27.01.2020 hin. Selbst die Formulierung „Deswegen müssen die Knäste geöffnet und die Gefangenen frei gelassen werden.“ lässt diesen Schluss nicht zu. Ihr ist kein Aufruf zur Flucht zu entnehmen. Sie ist zudem derart allgemein und provokant verfasst, dass schon der ernsthafte Glaube der Verfasser an eine realistische Umsetzung solcher Forderungen zu bezweifeln ist.
Weiter trägt auch die Begründung der Antragsgegnerin, der Antragsteller nutze jede Gelegenheit, um der Antragsgegnerin und den dortigen Bediensteten zu schaden und diese in Misskredit zu bringen, nicht die angeordnete Fesselung. Selbst wenn dies der Fall wäre, ist kein Zusammenhang zu einer Gefahr der Entweichung ersichtlich. Dass der Antragsteller nach Auffassung der Antragsgegnerin wisse, dass ein Bericht über eine erfolgreiche Flucht selbstverständlich ein entsprechendes Echo finden würde, was allein als hinreichende Motivation für eine Flucht gesehen werden könne, geht dies ohne weitere Anzeichen nicht über eine rein theoretische und konstruiert wirkende Möglichkeit hinaus.
Schließlich genügt es zur Begründung der Gefahr der Entweichung auch nicht, auf die allgemeinen situationsabhängigen Risiken bei Ausführung, Vorführung und Transport zu verweisen. Denn § 78 Abs. 6 StVollzG M-V setzt unabhängig davon eine Fluchtgefahr voraus. Anderenfalls hätte die Regelung eine Fesselung für jeden Fall der Ausführung, Vorführung oder des Transportes vorgesehen, was aber gerade nicht der Fall ist.
In diesem Beschluss vom 04.05.2021 hatte das Landgericht Rostock im Aktenzeichen 13 StVK 194/20 (3) festgehalten:
1. Es wird festgestellt, dass die Fußfesselung des Antragstellers am 27.01.2020 rechtswidrig war.
2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers.
3. Der Gegenstandswert wird auf 300,00 € festgesetzt.
Wahrendessen legte Andreas im Rahmen eines Amtshaftungsprozesses am 10.01.21 Zivilklage (Vorklage) ein, um über Prozesskostenhilfe entscheiden zu lassen. Diese erfolgte auch sehr schnell und seine Rechtsanwältin reichte eine Hauptklage im September 2021 gegen die JVA Bützow ein, aus der wir wie folgt zitieren:
Der Kläger macht gegen die Beklagte Schmerzensgeldansprüche gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG wegen rechtswidrig ergangener Fesselungen geltend. Die Beklagte hatte mehrfach die Fesselung des Klägers angeordnet, obwohl es hierfür keine Rechtsgrundlage gegeben hat. Der Kläger wurde trotz fehlender konkreter Fluchtgefahren immer wieder gefesselt.
Am 23.03.2022 hatte das Landgericht Rostock im Aktenzeichen 10 O 812/21 beschlossen:
1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 300,– € zu zahlen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird auf 300,00 € festgesetzt.
Damit hat Andreas für diese Fesselung 300,-€ erstritten und das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern muss nun das Geld an Ihn auszahlen. Da es sich hier um ein Schmerzensgeld handelt, kann dies auch nicht aufgerechnet werden.
Wir freuen uns für Andreas über 300 Euro Schmerzensgeld und danken außerdem dem Knast und dem Gericht für den wirklich amüsanten Verlauf.
Webadresse: https://criminalsforfreedom.noblogs.org/2022/04/gefangener-gewinnt-rechtsstreit-gegen-knast-buetzow/
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