Verfassungsschutzbericht https://plakativ.blackblogs.org recherche | antirepression | öffentlichkeitsarbeit zur Kriminalisierung von Adbusting Tue, 18 Jan 2022 14:17:52 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 Parl. Anfrage: Mit DNA-Analysen gegen veränderte Bundeswehr-Poster? https://plakativ.blackblogs.org/2021/01/12/parl-anfrage-mit-dna-analysen-gegen-veraenderte-bundeswehr-poster/ Tue, 12 Jan 2021 05:59:44 +0000 http://plakativ.blackblogs.org/?p=160 Continue reading Parl. Anfrage: Mit DNA-Analysen gegen veränderte Bundeswehr-Poster? ]]>

In einer parlamentarischen Anfrage stellten die Abgeordneten Helm und Schrader (Die Linke) dem Berliner Senat Fragen zur Analyse von DNA-Spuren, welche das Berliner Staatsschutz-LKA 521 in Ermittlungen zu veränderten Werbepostern der Bundeswehr durchführte. In seiner Antwort hält Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) diese Vorgehensweise für gerechtfertigt. „Dass die Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen zur Aufklärung dieser Bagatellen zum Mittel der DNA-Analyse greifen, geht eindeutig zu weit“ sagt hingegen Prof. Dr. El-Ghazi von der Uni Trier. „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“

Breite Kritik an „Gas, Wasser, Schießen“-Werbung
Doch um was geht es? Die Bundeswehr warb 2019 mit dem Slogan „Gas, Wasser, Schießen“ um Personal. Diese Taktlosigkeit im Umgang mit der deutschen Vergangenheit sorgte für breite Kritik in der Öffentlichkeit. Unter anderem der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Renke Brahms kritisierte die Werbung: „Das Wort Gas im Zusammenhang mit Schießen und Militär lässt wenig Fingerspitzengefühl und geschichtliches Bewusstsein bei den Verantwortlichen erkennen“. Er forderte daher den Stopp der Kampagne.

https://www.evangelisch.de/inhalte/156588/08-06-2019/kritik-bundeswehr-werbung-verteidigungsministerium-ueberwiegend-positive-kommentaren

„Gas, Shoa, Schießen“ statt „Gas, Wasser, Schießen“
In Berlin beließen es Aktivist*innen anlässlich des Tages der Bundeswehr nicht bei Kritik und schritten zur Tat. Sie bemalten und beklebten Bundeswehr-Poster rund um das Flugfeld Tempelhof. Hier sollte eine Flugshow mit Militärmaschinen stattfinden, die das Militär jedoch kurzfristig und kleinlaut mangels Genehmigungen absagte. Die Variante der Kommunikationsguerilla lautete dann: „Gas, Shoa, Schießen. Die Bundeswehr wurde von Nazigenerälen gegründet. Weiterhin entwickeln viele Soldat*innen ein rechtes Weltbild.“ Auf einem anderen Motiv stand im Original: „Bundeswehr macht den Meister“, auf der Adbusting-Version hingegen: „Bundeswehr macht den Franco A.“

https://de.indymedia.org/node/33870

LKA ermittelt, weil es Adbusting die Bundeswehr „lächerlich“ macht
Die Aktion sorgte für einigen Ärger bei der Berliner Staatsschutzabteilung 521, die im alten Flughafengebäude untergebracht ist. Die LKA-Abteilung 521 ist immer wieder Gegenstand der Berichterstattung der Hauptstadtpresse, weil sich die Beamt*innen zu Weihnachten Nazi-Grüße in ihre Chatgruppe posteten, den islamistischen Attentäter Anis Amri von der Observationsliste strichen, um Hausbesetzer*innen überwachen zu können, Daten von Linken an Nazis weitergaben oder „privat“ Drohbriefe mit „dienstlichen“ Informationen an Aktivist*innen schickten, ohne dass dies ernsthafte Folgen für die Beamt*innen gehabt hätte. Diese für ihren Rechtsdrall berüchtigte Abteilung sah angesichts der beklebten und bemalten Bundeswehr-Poster selbstverständlich dringenden Handlungsbedarf. Die Beamt*innen ließen die sichergestellten Poster auf DNA-Spuren untersuchen. Adbusting mache die Bundeswehr „lächerlich“, so laut Akte die dienstliche Begründung für die Maßnahme.

Parlamentarische Anfrage wegen DNA-Analyse
Die Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader fragten nun den Innensenat: „Aus welchen Gründen hat das Berliner LKA 521 – Polizeilicher Staatsschutz in einem Ermittlungsverfahren (231 Ujs 1941/19) wegen eines Vorfalls von Adbusting, bei dem im Rahmen des „Tags der Bundeswehr“ Bundeswehrplakate mit verfremdenden politischen Botschaften in Schaufenstervitrinen gehängt wurden, eine DNA-Spurenanalyse zur Eingabe in die DNA-Analysedatei (DAD) angefordert?“

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25890.pdf

DNA is ok sagt Staatssekretär Akmann
Der Staatssekretär des Innensenates, Torsten Akmann (SPD) gibt die DNA-Analyse gegen veränderte Werbeposter zu: „Eine kriminaltechnische Untersuchung, auch im Hinblick auf DNA-Spuren, wurde zur Ermittlung des oder der Tatverdächtigen in Auftrag gegeben. (…) Es wurde die kriminaltechnische Untersuchung von zehn Spurenträgern beauftragt. (…) Es liegen bislang keine Untersuchungsergebnisse vor.“ Die Maßnahme sei legal, gerechtfertigt und verhältnismäßig, da es sich um eine Maßnahme gemäß § 163 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gehandelt habe.

Merkwürdige Rechtsgrundlage
§ 163 Abs. 1 Strafprozessordnung lautet: „Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.“

Prof. Dr. El-Ghazi: Vorgehen nicht gestattet
Doch an dieser Rechtfertigung gibt es Kritik. „Die Ermittlungsbehörden berufen sich auf eine Ermächtigungsgrundlage, die ihr Vorgehen nicht abdeckt“, sagt Prof. Dr. El-Ghazi von der Uni Trier: „Die allgemeine Ermittlungsgeneralklausel in § 163 StPO, auf die sich der Senat beruft, gestattet dieses Vorgehen nicht. Die Strafprozessordnung sieht für die grundsätzlich sehr eingriffsintensive Maßnahme der DNA-Analyse spezielle Regelungen wie § 81e oder § 81g StPO vor.“

„Nicht verhältnismäßig“
Prof. Dr. El-Ghazi bezweifelt außerdem die Verhältnismäßigkeit: „Ob diese Vorschriften die Durchführung der Analyse und die Speicherung der Daten in der DNA-Analyse-Datei beim BKA erlaubt hätten, hängt vom konkreten Einzelfall ab, insbesondere natürlich davon, ob sich die Maßnahme mit Blick auf die Schwere der zu verfolgenden Straftat als verhältnismäßig darstellt. Dies ist schon deshalb zweifelhaft, weil die Ermittlungsbehörden in vielen Fällen recht schnell zum Ergebnis hätten kommen können, dass die Aktionen überhaupt gar nicht strafbar oder geringfügig sind.“

„In vielen Fällen verwirklicht Adbusting überhaupt keinen Straftatbestand“, erklärt El-Ghazi weiter: „Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass es Konstellationen geben kann, in denen Adbuster*innen den Tatbestand der einfachen Sachbeschädigung erfüllen. Dies gilt dann, wenn sie das Originalplakat dauerhaft verändern. Mit Blick auf den geringen Wert der Plakate reden wir hier aber maximal von Bagatellkriminalität.“

Kritik auch aus Bremen vom ZERP
Auch Andreas Gutmann vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) der Universität Bremen kritisiert im Juni 2020 in einem Kommentar auf verfassungsblog.de die Ermittlungen: „Dass hier unbewusst-bewusst die Unverhältnismäßigkeit in Kauf genommen wurde, zeigt schon ein Blick in die (den Verfassern vorliegende) Akte. (…) Die strafrechtliche Ermittlung selbst stellt einen Grundrechtseingriff dar, der selbstverständlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren muss. Daran bestehen aber im Tempelhof-Fall erhebliche Zweifel.“

https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

Sogar Staatssekretär Akmann zweifelt an der Strafbarkeit von Adbusting
Sogar Staatssekretär Akmann beschreibt in seiner aktuellen Antwort anhand eines konkreten eingestellten Verfahrens die mangelnde Strafbarkeit oder Geringfügigkeit von Adbusting-Aktionen (Im konkreten Fall hatte das LKA eine Hausdurchsuchung angeregt): „[Die Anregung zur Durchsuchung] wurde mangels Anfangsverdacht (…) sowie mangels Vorliegen von objektiven Anhaltspunkten für die Strafbarkeit des sog. ‚Adbustings‘ abgelehnt.“ Bereits in einer vorangegangenen parlamentarischen Anfrage vom November 2019 hatte der Staatssekretär das Verändern von Werbeplakaten lediglich als „minderschwere Kriminalität“ bezeichnet.

Zweifel auch beim LKA 521
Polizeiakten aus dem Archiv der Soligruppe plakativ zeigen, dass es selbst beim Staatsschutz 521 zunächst Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von DNA-Analysen bei beklebten Werbepostern gab. In Bezug auf ein anderes Adbusting, bei dem es nicht um die Bundeswehr ging, schrieb der damalige Sachbearbeiter Kriminalkommissar Scholz am 19.4.2016 zur Strafanzeige 160409-1433-027709: „Insbesondere in Bezug auf die Sache erscheint eine Untersuchung auf möliche (sic) DNA-Spuren und Auswertung absolut unverhältnismäßig. Aus diesem Grund wurde hiervon abgesehen.“ Staatssekretär Akmann drückt sich in der aktuellen Antwort um eine Bewertung dieser Aussage. Die Senatsverwaltung könne die Akte nicht finden und suggeriert, das angegebene Aktenzeichen gäbe es nicht (für Rückfragen (z.B. wo die Akte liegt…) ist Kriminalkommissar Scholz vom LKA 521 dienstlich unter 030 4664 952119 erreichbar).

Gegen ‚Antirepression‘ und ‚Antimilitarismus‘
Sind DNA-Analysen an veränderten Werbeplakaten verhältnismäßig? Wenn es nach Staatssekretär Akmann geht, lautet die Antwort Ja. Bereits in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom November 2019 rechtfertigte Akmann den Fakt, dass der Staatsschutz 521 sich mit beklebten Werbepostern beschäftigt, folgendermaßen: „(…) wegen der überwiegend anzunehmenden Zusammenhänge mit den Themenkomplexen ‚Antirepression‘ und ‚Antimilitarismus‘ war das für politisch motivierte Kriminalität -links- zuständige Kommissariat mit der Bearbeitung betraut.“ Entscheidend scheint für Akmann nicht die Schwere oder die Strafbarkeit einer Aktion zu sein, sondern der Inhalt.

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-21553.pdf

Ermittlungen wegen des Inhaltes der Aktion
Dass für das Handeln der Beamt*innen rechtliche Überlegungen im Vergleich zum Inhalt eher unbedeutend waren, vermutete bereits das Team um Andreas Gutmann vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) der Universität Bremen im schon erwähnten Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 2. Juni 2020: „Insgesamt entsteht gerade vor dem Hintergrund des in aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting der Verdacht, dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert wird – gerade wenn diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr auseinandersetzen. Ein solches Vorgehen gegen ein bestimmtes Meinungsspektrum ist jedoch grundrechtlich bedenklich.“

Legal, illegal scheißegal
„Das ein tief in Nazinetzwerke verstrickter Staatsschutz nach dem Motto „legal, illegal, scheißegal agiert, ist wenig überraschend“ sagt Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ. „Und das ein sozialdemokratischer Senator das deckt, zeigt wie sehr man sich bei der Verteidigung demokratischer Institutionen auf die SPD verlassen kann.“ Die Soligruppe plakativ gründete sich im Herbst 2019 anlässlich eines Gerichtsprozesses wegen Adbusting, um solidarische Öffentlichkeitsarbeit zu dem Fall zu machen. Der Prozess endete mit einer Einstellung. In der Folge nervte die Gruppe mit Öffentlichkeitsarbeit und parlamentarischen Anfragen Geheimdienste und besonders den Staatsschutz 521.

Erfolgreiche Soli-Arbeit
Mit Erfolg: Seit dem Gerichtsprozess 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Berlin fast alle Adbusting-Verfahren ein, weil in vielen Fällen keine Strafbarkeit erkennbar war. Auch erlaubte die Staatsanwaltschaft dem LKA Hausdurchsuchungen wegen beklebter Poster keine Hausdurchsuchungen mehr. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht strich das Innenministerium den Absatz zu Adbusting, weil das Bekleben von Werbetafeln doch nicht gewalttätig sei. Die Berliner Behörden stoppten 2020 außerdem das Melden von Adbusting an das Terrorabwehrzentrum GETZ. „Wenn die Geheimen öffentlich rechtfertigen müssen, warum ein Staatsschutz oder ein Terrorabwehrzentrum bunte Werbebilder gucken statt rechten Terror zu verhindern, macht das die Verunsicherungsbehörden weit mehr lächerlich, als es Adbustings je könnten“ erklärt Klaus Poster.

Mehr Infos:

Bilder der Adbusting-Aktion mit „Gas, Shoa, Schießen“ und „Bundeswehr macht den Franco A.“ vom Tag der Bundeswehr 2019, dessen Poster das LKA 521 auf DNA-Spuren untersuchen ließ:
https://de.indymedia.org/node/33870

Die aktuelle parlamentarische Anfrage im Original:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25890.pdf

Die parlamentarische Anfrage vom November 2019 im Original:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-21553.pdf

Der Beitrag zu DNA und Adbusting von Andreas Gutmann und seinem Team vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) der Universität Bremen:
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

Ein Artikel in der Legal Tribune Online, in der drei Uni-Profs die Rechtslage zu Adbusting ganz genau erklären:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hausdurchsuchung-nach-adbusting-jurastudentin-verfassungsbeschwerde-strafbar-diebstahl-sachbeschdigung-urheberrechtsverletzung/

Die Kritik des Friedensbeauftragten der EKD, Remke Brams an den „Gas, Wasser, Schießen“-Postern der Bundeswehr:
https://www.evangelisch.de/inhalte/156588/08-06-2019/kritik-bundeswehr-werbung-verteidigungsministerium-ueberwiegend-positive-kommentaren

]]>
Bundesinnenministerium: Adbusting doch nicht gewalttätig https://plakativ.blackblogs.org/2020/11/20/bundesinnenministerium-adbusting-doch-nicht-gewalttaetig/ Fri, 20 Nov 2020 17:00:25 +0000 http://plakativ.blackblogs.org/?p=147 Continue reading Bundesinnenministerium: Adbusting doch nicht gewalttätig ]]>

Neue Erkenntnisse im Adbusting-Komplex: Das Bundesinnenministerium rückt von seiner Linie ab, dass veränderte Werbeposter dem gewalttätigen Linksextremismus zugeordnet werden können. Auch bei der Staatsanwaltschaft Berlin bezweifelt man zusehends die Strafbarkeit von Adbusting. In zwei Verfahren entschied die Behörde, dass es nicht strafbar sei, wenn Menschen ihre eigenen Poster in fremde Werbevitrinen hängen und lehnte u.a. Hausdurchsuchungen ab. Trotzdem beobachtet der MAD weiterhin das Bekleben von Werbepostern.

Innenministerium: Adbusting doch nicht gewalttätig
Noch im Verfassungsschutzbericht 2018 nannte das Bundesinnenministerium die Aktionsform des Adbustings, bei der die Aussage von Werbeplakaten mit Farbe oder Überklebern verändert wird, in einem Atemzug mit „physischen Angriffen auf Polizeikräfte“ und ärgerte sich über kritische Poster, die der Polizei „institutionellen Rassismus“ und „willkürliche Gewaltanwendung“ z.B. beim G20-Gipfel unterstellten. Die linke Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke fragte nun in einer aktuellen Fragestunde nach, warum Adbusting im neuen Verfassungsschutzbericht nicht mehr erwähnt werde.  Die Antwort der Bundesregierung: „Im Berichtsjahr 2019 lag der Schwerpunkt vor allem auf der zunehmend enthemmter werdenden Gewaltanwendung durch Linksextremisten. Die Darstellung des „Adbustings“ entfiel daher aufgrund der anders gewählten inhaltlichen Gewichtung“ (Frage 68, S. 151 https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19191.pdf ).

Ulla Jelpke: „Lächerlich, Adbusting in die Nähe von Gewalt zu rücken“
„Offenbar hat selbst der Verfassungsschutz eingesehen, wie lächerlich der Versuch war, künstlerische Verfremdung von Werbeplakaten für Polizei und Bundeswehr auch nur in die Nähe gewalttätiger Übergriffe zu rücken“ sagt die Abgeordnete Ulla Jelpke dazu. Dass Adbusting überhaupt erfasst wurde, zeige allerdings, dass die Künstlerinnen und Künstler mit dieser Aktionsform einen Nerv bei den staatlichen Institutionen getroffen hätten, so die Obfrau der Linksfraktion im Innenausschuss weiter: „Es ist weiterhin notwendig, den strukturellen Rassismus bei der Polizei ebenso wie den Einsatz der Bundeswehr für die Sicherung der Profite des Kapitals mit geeigneten Mitteln aufzudecken und anzuprangern. Adbusting ist eine phantasievolle und gewaltfreie Form der politischen Aufklärung.“
https://www.ulla-jelpke.de/2020/11/mad-registriert-weiterhin-militaerkritische-plakate/

Adbusting ist Thema im Terrorabwehrzentrum
Ulla Jelpke hatte bereits im Frühjahr 2020 mit einer Kleinen Anfrage nachgefragt, warum der Geheimdienst das Bekleben von Werbepostern mit physischen Angriffen auf Polizeikräfte gleichsetze und wollte auch wissen, wie viele Beamte schon durch Adbusting-Aktionen zu Schaden gekommen sei. Die Bundesregierung musste zugegen: Niemand. Dafür hatte sich das Geheimsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ) in 2018/19 gleich vier Mal mit Adbusting beschäftigt:
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/172/1917240.pdf

Adbusting-Aktionen mit dem Geheimdienst
Dieser vom Bundesamt für Verfassungsschutz zu verantwortende „Adbusting-Skandal“ sorgte für breite Berichterstattung und Kommunikatonsguerilla-Gruppen namen den Geheimdienst nun erst Recht aufs Korn (eine Übersicht der Aktionen:  https://plakativ.blackblogs.org/2020/07/09/adbusting-leider-nicht-mehr-i… ). Das Innenministerium dazu „Der Verzicht auf die Erwähnung sogenannter Adbusting-Aktionen im Berichtsteil „Linksextremismus“ im Verfassungsschutzbericht 2019 steht nicht im Zusammenhang mit Reaktionen auf deren Darstellung im Bericht für das Jahr 2018.“

„Auch unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt“
Die Aufführung von Adbusting im Verfassungsschutzbericht wurde auch von dem Bremer Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Fischer Lescano in einem Gutachten kritisiert: „Insgesamt entsteht gerade vor dem Hintergrund des in aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting der Verdacht, dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert wird – gerade wenn diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr auseinandersetzen. (…) Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt. (…) Gleiches gilt etwa auch für eine Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht, dessen Eingriffscharakter das BVerfG mit verallgemeinerungsfähigen Erwägungen in Bezug auf die Pressefreiheit betont (Rn. 50 ff.).“
 https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

Staatsanwaltschaft Berlin: Adbusting nicht strafbar, wenn man eigene Poster mitbringt
Derweil sieht die Staatsanwaltschaft Berlin wohl bereits länger als bisher bekannt keinen Anlass mehr, Adbusting zu kriminalisieren; zumindest wenn bei dieser Aktionsform Aktivist*innen ihre eigene Plakate in Werbevitrinen hängen. Das stellte die Behörde in zwei Entscheidungen, die der Soligruppe plakativ zugespielt wurden, deutlich klar. 

Am 1.5.2020 legte die Berliner Polizei eine Person in Handschellen, weil diese in eine Werbevitrine ein selbstgemachtes Poster hängte, dass die in Berlin geplante Ausrichtung des „Tags der Bundeswehr“ kritisierte. Kritik an der Bundeswehr, da versteht die Staatsschutzabteilung 521 keinen Spaß und beantragte sofort mit einem Dringlichkeitsbeschluss eine Hausdurchsuchung. Um die Verhältnismäßigkeit zu simulieren, behauptete das LKA, dass es sich um „Schweren Diebstahl“ handeln würde. Der Trick dabei: Bei besonders schwerem Diebstahl (also dem Diebstahl von besonders abgesicherten Gütern, man stelle sich zum Beispiel einen Tresor vor, der erstmal geknackt werden muss) liegt das Mindeststrafmaß bei drei Monaten Knast aufwärts.

Hausdurchsuchung abgelehnt
Doch der Staatsschutz beim LKA kassierte eine herbe Absage. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag ab und verfügte außerdem die sofortige Einstellung des Verfahrens: „Eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls durch das Abhängen der ursprünglich im Schaukasten befestigten Plakate scheidet bereits aus, da die Plakate hinter dem Kasten versteckt aufgefunden wurden. Eine Zueignungsabsicht kann daher nicht festgestellt werden“ (Staatsanwaltschaft Berlin, 18.5.2020, 231 Js 1331/20)

Der Trick mit dem Diebstahl
Ein neuer Aktenfund der Soligruppe plakativ zeigt: Der Staatsschutz-Abteilung lag im Mai 2020 bereits eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin aus dem Dezember 2019 vor, die den Trick mit dem Schweren Diebstahl für illegal erklärte. Am 3.12.2019 stellte die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren gegen eine Adbuster*in ein. Die Betroffene hatte zusammen mit einer Freundin ein verändertes Bundeswehrposter in eine Werbevitrine gehängt, und war dabei von der Polizei gestellt worden. Im September 2019 veranstaltete das LKA 521 deswegen drei Hausdurchsuchungen im Umfeld der Betroffenen. Auch dabei verwendete das LKA den Trick, zu behaupten, dass es sich bei Adbusting um „Schweren Diebstahl“ handeln würde und rechtfertigte damit die Razzien.

Adbusting ist kein Diebstahl
Doch der Einstellungsbeschluss 231/Js1812/19 vom 3.12.2019 stellt klar, dass die Staatsanwaltschaft im Gesehen keinen Schweren Diebstahl erkennen kann: „Strafrechtlich ist der Sachverhalt vom 13.05.2019 wie folgt zu bewerten: Eine Strafbarkeit gemäß§ 243 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB kommt nicht in Betracht: Zum einen ist die Anwendbarkeit wegen Abs. 2 StGB fraglich. Zum anderen käme hier nur Versuch in Betracht. Da aber aus anderen Fällen des sog. Adbusting bekannt ist, dass die ursprünglichen Plakate nicht immer mitgenommen, sondern teilweise auch in dem Werbekasten belassen werden, kann hier nicht unterstellt werden, dass die Beschuldigten das ursprüngliche Plakat mitnehmen wollten.“ Folgerichtig erfolgte die Einstellung wegen Geringfügigkeit (§153 StPO, Staatsanwältin Eppert, 231/Js1812/19).

 

MAD sammelt weiter Daten zu Adbusting
Auch wenn Staatsanwaltschaften die Strafbarkeit von Adbusting mittlerweile immer mehr bezweifeln und auch das Bundesamt für Verfassungsschutz beim Adbusting keine Gewalttätigkeit mehr erkennen kann, sammelt der Militärische Abwehrdienst munter weiter Daten. Laut der Antwort der Regierung auf die aktuelle Frage der abgeordneten Jelpke hat der Militärgeheimdienst im Jahr 2020 schon dreizehn Adbusting-Aktionen registriert. Dabei sammelt der Geheimdienst weiter wie selbstverständlich Meinungsäußerungen: „ Aufhängen von selbstgestalteten Plakaten mit die Bundeswehr diffamierendem Inhalt.“

„Langsam wird’s eng für den Staatsschutz“
„Langsam wird’s eng für den Staatsschutz und die Geheimdienste“ sagt Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ. „Nicht mal mehr das Innenministerium hält an der Story, das Adbusting gewalttätig sei, fest. Und immer mehr Staatsanwält*innen bezweifeln die Strafbarkeit. Nur der MAD und das Berliner LKA halten noch an der Rechtsauffasung fest, das Hausdurchsuchungen, DNA-Untersuchungen und geheimdienstliche Listen verhältnismäßig seien, weil Adbusting die Bundeswehr „gar lächerlich“ mache.“

Adbusting ist doch nicht gewalttätig:
Frage 68, S. 151 https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19191.pdf

Adbusting-Aktionen mit dem Geheimdienst:
https://plakativ.blackblogs.org/2020/07/09/adbusting-leider-nicht-mehr-im-verfassungsschutzbericht/

Gutachten zur Rechtswidrigkeit des Vorgehens des LKAs von Prof. Dr. Fischer-Lescano:
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

Der Adbusting-Beschluss der Staatsanwaltschaft Berlin 231 Js 1331/20 vom 18.5.2020:
http://plakativ.blackblogs.org/2020/06/24/sta-berlin-adbusting-ist-straffrei-wenn-man-seine-eigenen-poster-mitbringt/

 

Am 21.11.20 erschien in der jungen welt ein Artikel von Felix Jota zur neuen Einschätzung des Bundesinnenministeriums bezüglich Adbusting.

https://www.jungewelt.de/artikel/390927.adbusting-adbusting-ist-politische-aufklärung.html

]]>
ND: Keine Verfassungsfeinde. https://plakativ.blackblogs.org/2020/07/14/nd-keine-verfassungsfeinde/ Tue, 14 Jul 2020 13:55:24 +0000 http://plakativ.blackblogs.org/?p=11

Das nd berichtet online und gedruckt darüber, dass Adbusting nicht mehr im sogenannten „Verfassungsschutzbericht“ des Geheimdienstes „Bundesamt für Verfassungsschutz“ zu finden ist und führt diese Veränderung auf unsere Öffentlichkeitsarbeit zurück. Vielen Dank für die Props.

Nowak, Peter: Keine Verfassungsfeinde. nd 14.7.2020:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1139068.keine-verfassungsfeinde.html

]]>
Kleine Anfrage: Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum beschäftigt sich mit Adbustings https://plakativ.blackblogs.org/2020/02/24/kleine-anfrage-extremismus-und-terrorismusabwehrzentrum-beschaeftigt-sich-mit-adbustings/ Mon, 24 Feb 2020 23:30:09 +0000 http://plakativ.blackblogs.org/?p=116 Continue reading Kleine Anfrage: Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum beschäftigt sich mit Adbustings ]]>

Adbusting-Skandal beim Verfassungsschutz: Beim sogenannten Adbusting verfremden Aktivist*innen Werbeposter z.B. der Polizei, der Bundeswehr oder des Verfassungsschutz bis zur Kenntlichkeit. Diese politische Freizeitbeschäftigung hält der Geheimdienst für so bedrohlich, dass im aktuellen Verfassungsschutzbericht davor gewarnt wird. Doch damit nicht genug: Eine Kleine Anfrage der Linken Ulla Jelpke zeigt, dass sich das „Gemeinsame Extremismus und Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ)“ in den letzten zwei Jahren viermal mit dem Überkleben von Werbung beschäftigt hat.

„Es wäre ganz herrlich mit anzusehen, wie die Überwachungsbehörden sich hier lächerlich machen“ findet Klaus Poster von der Soligruppe Plakativ. „Doch leider brauchen wir angesichts von rechten Prepper-Mörder*innen, die sich teilweise aus den Magazinen von Polizei und Militär bedienen, eine gesellschaftliche Debatte, ob wir uns weiter Behörden leisten wollen, die auf dem rechten Augen blind sind.“

Mit Adbusting in den VS-Bericht

Der aktuelle Verfassungsschutzbericht 2018 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) führt als Bedrohung für den Staat auch veränderte Werbeplakate an. Als Beleg dient dem BfV das Bild einer Adbusting-Aktion, bei der Imagewerbung der Berliner Polizei mit dem Slogan „Da für 5003 Schlagstockeinsätze pro Jahr und die beste G20-Party“ bis zur Kenntlichkeit entstellt wurde. Die erwähnte Aktion zum Polizeikongress 2018 kritisierte darüber hinaus auf weiteren Postern institutionellen Rassismus, sexistisches Macker*innentum und Überwachung.  Dazu stellte die Linksfraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage: „Nicht Adbusting, das polizeiliches Fehlverhalten anprangert, ist das Problem, sondern das polizeiliche Fehlverhalten selbst. Hierüber wäre eine Debatte nötig“, begründeten die Abgeordnet*innen ihre Anfrage.

Ist Adbusting Terror?

Die deutschen Geheimdienste beschäftigen sich noch weitaus häufiger mit dem Überkleben von Werbeplakaten, als bisher angenommen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage muss Staatssekretär Günther Krings (Innenministerium) zugeben: „Darüber hinaus wurden 2018 und 2019 vier Sachverhalte als Adbusting-Aktion im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Links (GETZ-L) eingebracht“. „Das GETZ wurde 2012 gegründet, um rechte Mörderbanden wie den „Nationalsozialistischen Untergrund“ zu jagen“, erklärt Klaus Poster von der Soligruppe Plakativ. „Und nun beschäftigen die sich mit dem Verändern von Werbeplakaten durch Linke.“ Auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat laut Antwort auf die Kleine Anfrage eine ausführliche Datensammlung zu veränderten Werbeplakaten der Bundeswehr angelegt. Der MAD erfasst Zeit, Ort, Art und Urheber*innen der Adbustings in seinen Datenbanken.

Gewalttaten?

Um die Einordnung von Adbusting in den Bereich „Linksextremismus“ zu rechtfertigen, behauptet das BfV in der Antwort zudem mehrmals – genau wie im VS-Bericht – dass eine linksextremistische Gesinnung mit „physischer Gewalt“ gegen Vertreter*innen des Staates einher ginge. Deshalb fragten die Abgeordnet*innen auch, wie viele Personen bei Adbustings bisher zu Schaden kamen. In der Antwort muss das Ministerium wenig überraschend kleinlaut zugeben: „Keine der als Adbusting bekannt gewordenen Straftaten ist als Gewaltdelikt eingestuft. Bei den hier bekannt gewordenen Taten kamen keine Personen zu Schaden“.

Ist unsachliche Kritik linksextrem?

Dazu führt das BfV aus, dass „selbstverständlich“ nicht alle Adbustings und auch nicht jede Kritik an Polizei und Staats „linksextrem“ seien. Für die im VS-Bericht erwähnte Adbusting-Aktion zum Polizeikongress ergäbe sich diese Zuordnung jedoch aus einem Bekenner*innenschreiben. Darin hieß es angeblich „verallgemeinernd“ und über eine „sachliche Kritik deutlich hinausgehend“: „In unser Gesellschaft steht Polizei für Gewaltausübung und institutionellen Rassismus. Und wer ein Problem mit sexistischen Übergriffen hat, sollte sich gar nicht erst bewerben.“ 

Polizei ist ausführende Gewalt

„Also ich hab in der Schule gelernt, dass in der Demokratie letztlich die Polizei die Exekutive als ausführende Gewalt vertrete“ wundert sich Klaus Poster von der Soligruppe Plakativ. „Der Staat hat Verstrickungen in den NSU, Polizist*innen schreiben Drohbriefe, arbeiten mit Racial Profilings und Angehörige von Polizei und Militär bilden faschistische Prepper-Netzwerke. Angesichts dessen abzustreiten, dass die Polizei ein Problem mit institutionellem Rassismus habe, ist lächerlich. Und wer das mit dem Sexismus nicht glaubt, möge sich bitte einmal mit einer ganz normalen Streife der Berliner Bereitschaftspolizei unterhalten“. Es sei außerdem sehr unterhaltsam, dass das BfV nicht einmal einen unsachlichen Satz a la „kapitalistisches Schweinesystem“ oder „faschistische Fratze“ präsentieren könne, um den Vorwurf der Unsachlichkeit zu belegen. „Das BfV sollte sich statt immer mehr Überwachungstechnik, lieber mal mehr Politische Bildung und Medienkompetenz zulegen“ empfiehlt Klaus Poster von der Soligruppe Plakativ.

Ist Adbusting strafbar?

Das BfV behauptet außerdem, dass Adbusting immer strafbar sei. Das ist hoch umstritten. Gerade erst im Dezember stoppte das Kriminalgericht Moabit einen Prozess gegen Adbusting und stellte das Verfahren ein: „Wenn ich Ihnen einen Tipp geben darf: Wenn man schon Plakate austauscht, dann nimmt man die Originale nicht mit“ sagte die Richterin abschließend. Mindestens ein weiteres Verfahren wegen Adbustings stellte das Gericht im Dezember ohne Prozess sang- und klanglos ein.

Minderschwer

„Es handelt sich um minderschwere Kriminalität“ betonte dann auch der Berliner Innenstaatssekretär Akmann angesichts der Angewohnheit der Polizei, wegen überklebter Werbeplakate Hausdurchsuchungen zu veranstalten. Die Thüringer Staatsanwaltschaft positionierte sich in der Vergangenheit noch deutlicher: „Wir haben das eingestellt, weil das nicht strafbar ist“. Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte im Jahr 2018 Verfahren wegen Adbustings ein.

Gesellschaftliches Kopfschütteln

Doch die Kommunikationsguerilla gibt sich auch nachdenklich: „Wenn die Bundesregierung es nicht selbst geschrieben hätte, würde einem das kaum jemand glauben: Rechte Politiker*innen von Grünen bis AfD hetzen das Land auf, bei Bundeswehr, Polizei und Militär bereiten sich Nazi-Prepper auf den Tag X vor und angesichts mehrerer rechter Anschläge beschäfftigt sich das Extremismus-und Terrorabwehrzentrum mit überklebten Postern“ entrüstet sich Klaus Poster.

Knallende Sektkorken bei der Kommunikationsguerilla

In der Adbusting-Szene dürften derweil die Sektkorken knallen. „Was kann sich eine Kommunikationsguerilla mehr wünschen, als dass ein staatlicher Gewaltapparat gleich bei ein paar kritischen Plakaten das Extremismus- und Terrorabwehrzentrum anruft?“ fragt sich Klaus Poster von der Soligruppe Plakativ. Genau so eine Überreaktion angesichts von Papier und Kleister delegitimiere die Überwachung einer Gesellschaft durch Geheimdienste viel nachhaltiger, als es eine Adbusting-Aktion je könnte. „Hier zeigt sich die faschistische Fratze des kapitalitischen Schweinesystems!“ schließt Klaus Poster die Bewerbung für einen Eintrag im nächsten Verfassungschutzberich ab.

Mehr Infos:

Passende Bilder von einer Adbusting Aktion mit dem Verfassungsschutz:
https://de.indymedia.org/node/63532

Die Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag:
https://www.linksfraktion.de/nc/parlament/parlamentarische-initiativen/detail/einordnung-von-adbusting-als-linksextremes-gewaltdelikt-durch-das-bundesamt-fuer-verfassungsschutz/

Gerichtsprozess wegen Adbusting im Oktober 2019 in Berlin eingestellt:
https://taz.de/Ermittlungen-gegen-Adbusting-in-Berlin/!5628984/

Berliner Innensenat: Adbusting ist minderschwer:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1129263.werbeplakate-polizei-mit-kackbratze-beschaeftigt.html

Adbusting-Verfahren in Thüringen eingestellt:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128063.zentrum-fuer-politische-schoenheit-ermittlungen-die-es-nie-haette-geben-duerfen.html

Bekenner*innenschreiben Adbustings zum Polizeikongress 2018:
http://maqui.blogsport.eu/2018/02/07/b-polizeikongress-protest-mit-adbusting-am-alex/

Adbustings mit dem Verfassungsschutz:
https://taz.de/Fake-Verfassungsschutz-Plakate-in-Berlin/!5662099/

]]>
„Inszenierung versaut“: Interview zu Adbusting in der Jungle World https://plakativ.blackblogs.org/2019/10/10/inszenierung-versaut-interview-zu-adbusting-in-der-jungle-world/ Thu, 10 Oct 2019 17:14:53 +0000 http://plakativ.blackblogs.org/?p=76 Die Genoss*in Alexander Schulte von maqui.blogsport.eu hat der Jungle World ein Interview gegeben. Unter dem Titel „Inszenierung versaut“ analysiert Schulte, warum das BfV auf Adbusting so allergisch reagiert:

https://jungle.world/artikel/2019/41/inszenierung-versaut

]]>
nd schreibt über Adbusting im Verfassungsschmutzbericht https://plakativ.blackblogs.org/2019/10/03/nd-schreibt-ueber-adbusting-im-verfassungsschmutzbericht/ Thu, 03 Oct 2019 16:00:16 +0000 http://plakativ.blackblogs.org/?p=69

Das nd bericht über Adbusting im Verfassungsschutzbericht:

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1126663.adbusting-duennhaeutige-schutzleute.html

]]>