Allgemein https://remagensoli.blackblogs.org Tue, 22 Oct 2013 19:34:28 +0000 en-GB hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 Remagen 2013 — Den Nazis Entgegentreten! https://remagensoli.blackblogs.org/2013/10/22/remagen-2013-den-nazis-entgegentreten/ Tue, 22 Oct 2013 19:34:28 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/2013/10/22/remagen-2013-den-nazis-entgegentreten/ Continue reading ]]> Remagen 2013 — Den Nazis Entgegentreten!

*Trotz der länderübergreifenden Verbote Neonazistischer Kameradschaften und Gruppen, mobilisieren die Nazis auch 2013 für einen “Trauermarsch” nach Remagen.*

*Trotz massiver Repression gegenüber AntifaschistInnen die sich in und um Remagen gegen Nazis engagieren. Geht auch der Antifaschistische Protest in eine neue Runde!*

*Anfang des Jahres gab es erstmal einen Teilerfolg für einige der Kriminalisierten AntifaschistischInnen, das Landgericht Koblenz sprach in zweiter Instanz eine Gruppe von 6 Angeklagten frei.*

*Diese waren noch in erster Instanz vor dem Amtsgericht in Sinzig für die “psychischen Unterstützung” der sogenannten Haupttäter für schuldig befunden worden und zu Geldstrafen von 70 Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe verurteilt worden.*

*”Ziel ist weniger die rechtskräftige Bestrafung, sondern eher die Angeklagten und deren politische Mitstreiter zu verunsichern, damit diese sich in Zukunft bei Protesten zurückhalten”, meint Rechtsanwalt Tom Siebert, der einen der sechs Antifaschisten vertrat.*

*Zeigen wir das ihnen das nicht gelungen ist.*

Mehr Infos zu dem Urteil: Hier

Die Antifaschistische Kampagne gegen den Naziaufmarsch am 23. November
in Remagen.

NS Verherlichung Stoppen!

Mehr In­for­ma­tio­nen zu den Ǵegen­ak­ti­vi­tä­ten: http://​remagen.​blackblogs.​org

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Kriminalisierung eines Antifaschisten nimmt kein Ende – Einladung zur Prozeßbeobachtung https://remagensoli.blackblogs.org/2013/10/15/kriminalisierung-eines-antifaschisten-nimmt-kein-ende-einladung-zur-prozessbeobachtung/ Tue, 15 Oct 2013 20:35:44 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/?p=26 Continue reading ]]> Einladung zur Prozessbeobachtung. Von Wolfgang Huste

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freunde und Freundinnen, sehr geehrte Damen und Herren,hiermit lade ich Dich/Sie zu meinem vierten (!) Gerichtsprozess in dieser Angelegenheit ein. Um was geht es? Siehe ganz unten. Über euer zahlreiches Erscheinen als Geste der Solidarität würde ich mich sehr freuen.

Mein Termin zur Hauptverhandlung in meinem Berufungsverfahren ist am Dienstag, den 29.10.2013, 13.30 Uhr, Sitzungssaal 49, im Gerichtsgebäude des Landgerichts Koblenz, Karmeliterstraße 14.

Da es sich um einen politischen Prozess handelt, werde ich ihn keinesfalls auf der privaten Ebene ausfechten, denn das wäre ja unpolitisch. Es geht um die generelle Frage, ob das Verbreiten von Aufrufen zur friedlichen Blockade von Neonazidemos von der vom Grundgesetz garantierten allgemeinen Meinungs- und Demonstrationsfreiheit gedeckt sind, oder ob solche Aufrufe bzw. das Verbreiten solcher Aufrufe eine Straftat darstellen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat angeordnet, dass nun eine andere kleine Strafkammer am Landgericht Koblenz diesen Sachverhalt noch einmal erörtern soll. Falls ich vor dem Landgericht Koblenz zum zweiten Mal freigesprochen werde und der Staatsanwalt wiederum Einspruch gegen das Urteil einlegt, dann geht es im nächsten Jahr vor das Verfassungsgericht, so wurde es mit meinem Anwalt beschlossen. Venceremos!

Am 24. April 2013 haben vier Richter am Oberlandesgericht Koblenz entschieden, auf Antrag des Oberstaatsanwaltes, dass mein damaliger Freispruch vor dem Landgericht Koblenz noch einmal neu aufgerollt werden soll, diesmal vor einer anderen kleinen Strafkammer. Am 20. September 2012 wurde ich vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ohne Einschränkungen freigesprochen (zuvor hat mich das Amtsgericht Ahrweiler dazu „verdonnert“, 2500 Euro Strafe zu zahlen. Damals legte ich Einspruch gegen dieses Urteil ein).

Es wird mir vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, weil ich einen Aufruf zur Blockade eines Aufmarsches von Neonazis, der am 11. September 2011 in Dortmund stattfand, im August 2011 auf meinem Blog www.wolfgang-huste-ahrweiler.de veröffentlichte (dort findet sich der Aufruf noch heute). Dieser Aufruf wurde von mehreren hundert anderen Menschen ebenfalls unterschrieben, unter anderem von der kompletten damaligen Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE. NRW, von Abgeordneten des Bundestages, von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern und von zahlreichen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertretern- auch vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Ulrich Sierau, SPD. Keiner (!) dieser Personen wurde bisher angeklagt (was ich auch keinesfalls möchte, selbstverständlich nicht!)!

 http://www.scharf-links.de/46.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=34895&cHash=803407e3b4

 http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-Blockadeaufruf-im-Blog-verbreitet-Gericht-hebt-Freispruch-gegen-Nazigegner-Huste-auf-_arid,587885.html

 http://www.dielinke-rhlp.de/nc/die_linke/presse/pressemitteilungen_des_landesverbandes/detail/artikel/auf-dem-linken-auge-halluzinierend/

 http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/kreis-ahrweiler/Freispruch-aufgehoben-OLG-verweist-Verfahren-zurueck-ans-Landgericht-article1037710.html

 http://176.28.52.173/Politik/Freispruch-wurde-aufgehoben-14567.html

 Siehe auch im Internet unter „Solidarität mit Wolfgang Huste“

Die Rechtsradikalen beziehen sich schon auf dieses Urteil: http://www.dortmundecho.org/2013/04/urteil-blockadeaufruf-nach-dortmund-strafbar/

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Oberstaatsanwalt kanns nicht lassen – mal wieder Revision! https://remagensoli.blackblogs.org/2013/04/12/oberstaatsanwalt-kanns-nicht-lassen-mal-wieder-revision/ Fri, 12 Apr 2013 20:31:50 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/?p=25 Continue reading ]]> In eigener Sache! Ich bitte um eure Solidarität und um die Verbreitung dieser unten aufgeführten Info, vielen Dank! Wolfgang Huste

Wie ihr sicherlich noch wisst, wurde ich am 20. September 2012 vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ohne Einschränkungen freigesprochen.

Zu eurer allgemeinen Erinnerung: Es wurde mir damals vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, weil ich einen Aufruf zur Blockade eines  Neonaziaufmarsches, der am 11. September 2011 in Dortmund stattfand, auf meinem Blog www.wolfgang-huste-ahrweiler-de veröffentlichte. Dieser Aufruf wurde von mehreren hundert anderen Menschen ebenfalls unterschrieben, unter anderem von der kompletten damaligen Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE. NRW, von Abgeordneten des Bundestages, von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern und von zahlreichen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertretern- auch vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Ulrich Sierau, SPD. Keiner (!) dieser Personen wurde angeklagt! Nur bei mir wollte man ein Exempel statuieren, mich politisch einschüchtern, weil man davon ausging, dass man in der tiefen, konservativen Provinz gegen engagierte Linke und Gewerkschafter gerichtlich „unbehelligter“ agieren kann als in einer Großstadt. Weil ich nicht nur im Kreis Ahrweiler als sozialistisch und antifaschistisch gesinnter homo politicus bekannt bin und seit Jahren sehr engagiert gegen Faschos und Rassisten vorgehe, hat man anscheinend mich für einen entsprechenden „Musterprozess“ ausgesucht. Man hat aber wohl nicht damit gerechnet, dass ich mich vehement wehre, in dieser Angelegenheit Öffentlichkeit schaffe-  auf allen Ebenen. Das Amtsgericht Ahrweiler hat mich am 26. Juni dazu verdonnert, 2500 Euro Strafe zu zahlen. Da ich als guter und engagierter Demokrat und Antifaschist- was für mich aufs Selbe herauskommt – aber sofort Einspruch beim Landgericht Koblenz einlegte und mein Einspruch am 20.09.12 als Freispruch endete, musste ich diese Strafe nicht zahlen. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist hat aber der Oberstaatsanwalt einen Revisionsantrag beim Landesgericht Koblenz eingereicht. Er fordert die Neuverhandlung meines Verfahrens an einer anderen kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz. Ich werte das als versuchte Rechtsbeugung, nach dem Motto: „Ich klage so lange gegen Herrn Huste, bis ich – der Oberstaatsanwalt- mein Wunschurteil gegen Herrn Huste in meiner Tasche habe!“.

Nun müssen drei unabhängige (?) Richter_Innen vom Oberlandesgericht Koblenz darüber entscheiden, ob seinem Revisionsantrag stattgegeben wird oder nicht. Er unterstellt mir in seiner schriftlichen Begründung (in aller Kürze von mir zusammengefasst), dass ich den damaligen Naziaufmarsch nicht be-, sondern verhindern wollte (nebenbei: Am Tage des Naziaufmarsches befand ich mich nicht in Dortmund, sondern in Bad Neuenahr). Da ist es ihm auch egal, ob meine Absichten friedlicher oder unfriedlicher Natur waren.  Der Oberstaatsanwalt spekuliert also, hält sich nicht an überprüfbare Fakten. Mein Strafverteidiger vertritt die Meinung, dass dieser Revisionsantrag auf äußerst schwachen Füßen steht. Ich sehe das auch so. Falls aber dem Revisionsantrag dennoch stattgegeben wird (was wir eher nicht vermuten), dann landet das Verfahren über Kurz oder Lang beim Verfassungsgericht in Karlsruhe. Bisher agieren alle Richter und Richterinnen in der politischen und juristischen „Grauzone“, wenn es um solche und ähnliche Blockadeaufrufe geht. Die aktuelle Rechtssprechung geht eher dahin, dass die meisten Richterinnen und Richter der Ansicht sind, dass Blockadeaufrufe gegen Neonaziaufmärsche unter genau definierten Bedingungen straffrei bleiben müssen, weil sie Bestandteil des im Grundgesetz garantieren Demonstrations- und Meinungsrechts sind. Außerdem beziehe ich mich noch zusätzlich auf das Potsdamer Abkommen, in dem ein Passus existiert, der sinngemäß besagt, dass alle (!) faschistisch und rassistisch agierende Gruppen, Organisationen zu verbieten sind. Das ist weder ein juristischer Kann-, noch ein Soll- Auftrag, sondern ein Muß-Auftrag! Ich vermute, der Oberstaatsanwalt strebt ein Grundsatzurteil an.

Bitte macht diese Information mit euren Möglichkeiten bekannt. Ich bitte auch diesmal um eure Solidarität, vielen Dank!

Die Hauptverhandlung findet statt am Mittwoch, 24.April, ab 10 Uhr vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, Dienstgebäude II, Regierungsstraße 7, Sitzungssaal 10, stattfinden.

Ich lade euch alle zu dieser öffentlichen Sitzung ein. Schaffen wir gemeinsam eine breite Öffentlichkeit! Unsere Stärke ist die Solidarität!

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Freispruch 1. Klasse für die angeklagten Antifaschisten von Remagen! https://remagensoli.blackblogs.org/2013/03/08/freispruch-1-klasse-fuer-die-angeklagten-antifaschisten-von-remagen/ Fri, 08 Mar 2013 20:58:57 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/2013/03/08/freispruch-1-klasse-fuer-die-angeklagten-antifaschisten-von-remagen/ Continue reading ]]> Pressemitteilung 06.03.2013

Am 5. März endete der Prozess gegen die angeklagten Antifaschisten von
Remagen vor dem Koblenzer Landgericht mit Freispruch!
Ihnen war vorgeworfen worden, beteiligt gewesen zu sein, als ein Polizist am Rande eines Naziaufmarschs und der Gegenproteste in Remagen im November 2010 verletzt wurde.

Damit endete der Berufungsprozess am Landgericht nach drei Verhandlungstagen, einen Tag früher als vom Gericht geplant. In erster Instanz hatte der Prozess gegen die Angeklagten vor dem Amtsgericht Sinzig nach sechs Verhandlungstagen mit Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs geendet. Die Richterin in Koblenz revidierte das erstinstanzliche Urteil, mit dem die Angeklagten jeweils zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden waren. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Koblenz Rechtsmittel eingelegt. Während die Angeklagten einen Freispruch forderten, wollte die Staatsanwaltschaft ein Urteil von mindestens 90 Tagessätzen. Dies hätte für die Angeklagten eine Vorstrafe bedeutet. Die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf gemeinschaftlich begangene Körperverletzung; im Zuge des Prozesses zielte die Staatsanwaltschaft dann aber auf eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs ab.

Die Richterin am Koblenzer Landgericht folgte nicht der Beweisführung der Koblenzer Staatsanwaltschaft: Der Polizist konnte direkt nach dem Vorfall bei einer Gegenüberstellung niemanden identifizieren. Zwei Monate später jedoch gelang ihm dies bei seiner Vernehmung beim Koblenzer Staatsschutz. Auf Bildern konnte er sechs Menschen erkennen, die bei dem Vorfall zweifelsfrei beteiligt gewesen sein sollen. Diese sechs wurden dann auch angeklagt. Es drängt sich das Bild auf, dass es den Ermittlungsbehörden um eine Verurteilung um jeden Preis ging, um jeglichen antifaschistischen Protest zu kriminalisieren. Die Richterin spielte dieses Spielchen jedoch nicht mit. Den Angeklagten konnte lediglich nachgewiesen werden, in Remagen gewesen zu sein. Deshalb urteilte das Gericht nach dem Grundsatz “im Zweifel für die Angeklagten” und sprach alle frei; die Kosten für das gesamte Verfahren bleiben somit beim Staat.

Das Urteil aus einem anderen Verfahren im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch 2010 in Remagen besteht leider nach wie vor: Der angebliche Haupttäter, der den Polizisten damals verletzt haben soll, war zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden — trotz fehlender Beweise und nur aufgrund der Aussage eines einzigen Polizisten. Zu dem inakzeptablen Urteil gegen den Antifaschisten kamen darüberhinaus noch die immensen entstandenen Prozesskosten zu Lasten des Verurteilten.

“Natürlich freuen wir uns über den Freispruch im aktuellen Prozess”, betont Alexandra Reinhardt, Pressesprecherin der Solidaritätsgruppe für die Betroffenen. Trotzdem ist es bezeichnend für die hiesigen Zustände, dass erst in zweiter Instanz die Einsicht siegt, dass der bloße Wille der Staatsanwaltschaft nicht ausreicht, um Menschen aufgrund ihres politischen Engagements zu verurteilen”.

Als weiteres Beispiel für die politischen Skandalprozesse gegen antifaschistisch engagierte Menschen im nördlichen Rheinland-Pfalz, kann der Fall Wolfgang Huste aus Ahrweiler dienen. Huste, bekennender Linker und Gewerkschafter, wurde 2012 ein Strafbefehl über 3000 Euro zugestellt. Der Grund: Der Beschuldigte hatte auf seiner Homepage einen Aufruf zur friedlichen Blockade gegen einen Naziaufmarsch in Dortmund veröffentlicht. Auch hier konnte erst durch Einspruch des Beschuldigten und dem damit erzwungenen Gerichtsverfahren ein Freispruch erwirkt werden.

“Es kann nicht sein, dass von staatlicher Repression Betroffene erst durch mehrere gerichtliche Instanzen gehen müssen um ihr Recht durchzusetzen. Wir hoffen, dass dieser juristische Teilerfolg ein Schritt in die Zukunft ist” so Alexandra Reinhardt über das Ergebnis des Prozesses gegen die sechs Antifaschisten.

Ausführliche Informationen zu den Hintergründen:
http://remagensoli.blackblogs.org

Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen
c/o Buchladen Le Sabot . Breite Str. 76 . 53111 Bonn
Kontakt über: [email protected]

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Pressemitteilung: Berufungsprozess gegen Antifaschisten am Landgericht Koblenz https://remagensoli.blackblogs.org/2013/03/01/pressemitteilung-berufungsprozess-gegen-antifaschisten-am-landgericht-koblenz-2/ Fri, 01 Mar 2013 11:40:15 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/2013/03/01/pressemitteilung-berufungsprozess-gegen-antifaschisten-am-landgericht-koblenz-2/ Continue reading ]]> +++Prozess parallel zum Naziprozess gegen das Aktionsbüro Mittelrhein gelegt +++Urteil verschoben –+++Sonst mal wieder nichts Neues++++

Am 28. Februar fand der zweite Prozesstag im Berufungsprozess gegen sechs Antifaschisten am Landgericht Koblenz statt. Neue Erkenntnisse brachte dieser Tag wenig bis keine. Somit hätte gestern das Urteil gesprochen werden können, welches aufgrund der nicht vorhandenen Beweiskraft wohl zu Gunsten der Angeklagten ausfallen wird. Dieses Ende – nach immerhin 9 Prozesstagen (7 in erster Instanz) – wäre mehr als überfällig. Dies sieht die Staatsanwaltschaft anscheinend anders und zieht den Prozess unnötig in die Länge.
Wie zuvor von der “Solidaritätsgruppe Remagen” kritisiert wurde, fand der Prozess gegen das Aktionsbüro Mittelrhein in der selben Etage des Landgerichts statt. Dem “Aktionsbüro Mittelrhein” wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung der Prozess gemacht, hauptsächlich soll die Neonazikameradschaft mit erheblichen Übergriffen auf Antifaschist_innen sowie einer organisierten „Anti-Antifa“-Arbeit in Erscheinung getreten sein. Es ist völlig unverständlich und unverantwortlich den Prozess gegen die sechs angeklagten Antifaschisten zeitgleich und am selben Ort mit einem Prozess gegen die Naziszene zu legen. Die Betroffenen der Nazigewalt, die zwei Säle weiter verhandelt wird, müssen so mit weit über 20 Nazis auf einem Flur stehen und Zeug_innen alleine dort auf ihre Anhörung warten. Wiederholt kam es in der Vergangenheit in Koblenz im Rahmen von Prozessen gegen die Neonaziszene zu Einschüchterungsversuchen und Bedrohungssituation in der Stadt.
Der nächste Prozesstermin, an dem die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gehalten werden sollen und ein Urteil zu erwarten ist, findet am Dienstag, dem 5.März, am Landgericht Koblenz statt.

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Presseerklärung 25.2.2013 https://remagensoli.blackblogs.org/2013/02/26/presseerklaerung-25-2-2013/ Mon, 25 Feb 2013 23:26:00 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/2013/02/26/presseerklaerung-25-2-2013/ Continue reading ]]> Ein besorgter Staatsschutz, kein John-Wayne-Staatsanwalt und nichts Neues

Beim Berufungsprozess gegen 6 Antifaschisten am 21. Februar 2013 am Koblenzer Landgericht sah sich der Chef des Koblenzer Staatsschutzes Frank Thomas besorgt um. Doch diesmal ist es noch mal gut gegangen, denn der eigentlich parallel hätte stattfindende Prozess gegen die Neonazis des Aktionsbüros Mittelrhein fiel aus. Obwohl die Anklage gegen den AB Mittelrhein sich vorallem auf massive und systematische Bedrohung und Angriffe von AntifaschistInnen beruft, legte die Staatsanwaltschaft Koblenz beide Termine fast zeitgleich in das selbe Gebäude!

Beim kommenden Termin des Prozesses gegen die sechs Antifaschisten am 28. Februar wird es jedoch für die Angeklagten und die ProzessbesucherInnen gefährlich, denn dann müssen sie damit rechnen, von den 30-50 Neonazis, die sich dann im selben Gebäude aufhalten, bedroht oder angegriffen zu werden. Schon bei früheren Prozessen kam es zu bedrohlichen Situationen für die ProzessbesucherInnen, die von Nazis des AB Mittelrhein in und vor dem Gerichtsgebäude fotografiert wurden. Der Staatsschutz Koblenz weiß schon länger von den Überschneidungen der Termine, da er bei der Aufklärung der Verbrechen des AB Mittelrhein eine entscheidene Rolle spielt. Die Besorgnis von Polizei und Justiz scheint nur dann zu gelten, wenn es um die Einschränkung von Bürgerrechten oder den Schutz von politischer Prominenz geht. Der Staatsschutz sorgt sich nur zum Schein, aber scheint sich nicht zu sorgen.

Ansonsten gab es beim Prozess gegen die Antifaschisten am 21. Februar nicht viel Neues. Ob die Straftat Landfriedensbruch überhaupt begangen wurde, blieb mehr als fraglich und keinem der Angeklagten konnte diese nachgewiesen werden.

Polizei und Justiz sollten nach dem Bekanntwerden der Dimension des Rechtsterrorismus im November 2011 ihrer Aufgabe nachkommen und den Schutz von Menschen nicht wieder mit Füßen treten. Sie müssen die Sicherheit der ProzessteilnehmerInnen garantieren und dürfen nicht kurze Zeit später wieder so tun, als hätten sie nichts gewusst.

Mehr zu den Prozessen und was hat das zum Teufel mit John Wayne zu tun verraten wir hier!

Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen

c/o Buchladen Le Sabot . Breite Str. 76 . 53111 Bonn

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Pressemitteilung: Berufungsprozess gegen Antifaschisten am Landgericht Koblenz https://remagensoli.blackblogs.org/2013/02/11/pressemitteilung-berufungsprozess-gegen-antifaschisten-am-landgericht-koblenz/ Mon, 11 Feb 2013 11:44:22 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/?p=21 Continue reading ]]> Ende Februar beginnt am Landgericht Koblenz der Berufungsprozess gegen sechs Antifaschist_innen, die wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch angeklagt sind. Vorgeworfen wird ihnen, im Zuge der Proteste gegen den jährlich statt findenden Naziaufmarsch in Remagen, als Teil einer Gruppe Landfriedensbruch begangen zu haben. Im März 2012 wurden diese in einem Prozess ohne konkrete Beweise zu 70 Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe verurteilt. Einzig ihre Anwesenheit auf einer Demonstration wurde als Beweis für ihre Schuld genutzt. Die Anklage wegen Körperverletzung wurde fallen gelassen

Der Prozess stellte sich in erster Instanz als ein klarer Versuch von Kriminalisierung antifaschistischen Engagements dar. Der Vorwurf des „Landfriedensbruch“ diente letztendlich der absurden Konstruktion einer passiven Tatbeteiligung der Beschuldigten. Einzig die vermutete Anwesenheit reichte für eine Verurteilung aus. Allerdings basiert die Beweiskraft über die Anwesenheit ebenfalls auf sich widersprechenden Aussagen von Polizeibeamt_innen. Die Beweisaufnahme zeigte ein fragwürdiges Vorgehen der Polizei bei der Identifikation der Beschuldigten auf. Unterschiedliche Aussagen, wage Vermutungen und lückenhafte Erinnerungen waren die Grundlage, auf der die Staatsanwaltschaft ihre Anklage stützte und der sich das Gericht anschloss. Es zeigen sich Ähnlichkeiten zum Fall Tim H. in Dresden, der bundesweite Aufmerksamkeit erlangte. Auf einer ebenso dünnen Beweiskraft wird die bloße Anwesenheit von Antifaschist_innen genutzt, um diese stellvertretend zu verurteilen: Abschreckung ist hier das Ziel.

„Wir sehen hier einige Parallelen zum Versuch der sächsischen Justiz im Fall Tim H., legitimen Protest gegen den jährlichen Naziaufmarsch in Dresden zu kriminalisieren“, so Tim Sonnenschein von der Remagen Solidaritätsgruppe. „Dort gab es auch eine Verurteilung eines Gegendemonstranten ohne Beweise oder eine konkrete Zuordnung einer Tatbeteiligung. In Dresden wie in Remagen marschieren jährlich Neonazis auf. Antifaschistischer Protest ist hier notwendig. Genau dieser soll verhindert werden“

„Wir rufen nicht nur alle Antifaschist_innen, sondern auch die Presse dazu auf, die Berufungsverhandlung kritisch zu begleiten, um einer erneuten skandalösen Verurteilung entgegenzuwirken,“ fordert Sonnenschein.


Hintergründe: Die Situation in Remagen

Seit 2009 marschieren jährlich mehrere hundert Neonazis durch Remagen, um an die sogenannten »Rheinwiesenlager« zu erinnern. Die Nazis versuchen, die in diesen alliierten Kriegsgefangenenlagern Gestorbenen als zu Unrecht Ermordete darzustellen und damit “den Deutschen” den ersehnten Opferstatus zuzusprechen. Gleichzeitig soll die Grausamkeit der Alliierten dargestellt werden, um die Schuld “der Deutschen” zu relativieren. Dieser Naziaufmarsch stellt inzwischen den größten regelmäßig stattfindenden in Rheinland-Pfalz dar. Auch 2010 versammelten sich 300 Neonazis für diese geschichtsrevisionistische Veranstaltung. Dem Aufruf von antifaschistischen Gruppen und dem „Bündnis Remagen für Frieden und Demokratie“ zu einer Mahnwache und Gegenprotesten folgten etwa 200 Menschen. Zu Beginn der Mahnwache versuchten einige Gegendemonstrant_innen auf die Route der Nazis zu kommen, was jedoch aufgrund der starken Polizeipräsenz nicht gelang. Die Gegendemonstrant_innen zogen sich daher zurück, wobei es zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei kam, bei der einige Antifaschist_innen durch Schlagstockeinsatz und Tränengas, sowie ein Polizist leicht am Kopf verletzt wurden. Insgesamt gab es in Folge des Vorfalls 15 Festnahmen von Antifaschist_innen.
Der Hauptangeklagte, der den Polizisten verletzt haben soll, wurde bereits in einem Berufungsverfahren im Oktober 2011, ohne Beweise und konkrete Identifikation, zu 1 ½ Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ein Zeuge der Verteidigung, der im ersten Prozess gegen den Hauptangeklagten im Gerichtssaal wegen angeblicher Falschaussage verhaftet worden war, wurde inzwischen ebenfalls verurteilt. Seine Aussage war nahezu identisch mit der Aussage, einer als Zeugin geladenen Polizistin. Gegen weitere 6 der 15 festgenommen Antifaschist_innen wurde Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch erhoben. Im März 2012 wurden diese ohne Beweise und Zeug_innen, die eine Tatbeteiligung bestätigen können, zu 70
Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe verurteilt. Einzig ihre Anwesenheit auf einer Demonstration genügte hier zu einer Verurteilung. Im Februar 2012 beginnt nun der Berufungsprozess vor dem Landgericht Koblenz.

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Stand der Dinge 02.2013: Weitere Prozesse wegen Remagen stehen an! https://remagensoli.blackblogs.org/2013/02/02/stand-der-dinge-02-2013-weitere-prozesse-wegen-remagen-stehen-an/ Sat, 02 Feb 2013 15:49:49 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/2013/02/02/stand-der-dinge-02-2013-weitere-prozesse-wegen-remagen-stehen-an/ Continue reading ]]> Die nächsten Berufungsverhandlungen wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs gegen die sechs Antifaschist_innen, die im November 2010 an Protesten gegen den Naziaufmarsch in Remagen teilgenommen hatten, stehen an! Leider ist nicht auszuschließen, dass es wieder zu ähnlich skandalösen Urteilen kommen wird, wie bei den bereits stattgefundenen Prozessen.

Die Prozesse um Remagen sind Teil einer massiven Kriminalisierung antifaschistischer Proteste. Am deutlichsten zeigte die sächsische Demokratie 16.01.2013, was sie von antifaschistischen Protesten hält. Nach einem lächerlichen Verfahren wurde Tim zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen bei den Anti-Nazi Protesten/Blockaden vom 19.02.2011 in Dresden mit einem Megafon zum Durchfließen von Polizeiketten aufgerufen zu haben. Weder das Polizeivideo noch die geladenen Zeugen konnten ihn belasten bzw. identifizieren. Trotzdem wurde er von Richter Hans Hlavka wegen Körperverletzung, Beleidigung und besonders schwerem Landfriedensbruch verurteilt.

Das Aburteilen ohne Vorliegen von Beweisen in Remagen wie in Dresden zeigt, dass die Unschuldsvermutung für antifaschistischen Widerstand nicht gilt. Wo Gerichte politisch urteilen, wo legitimer Protest kriminalisiert wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Gemeint sind wir alle, betroffen sind einzelne.
Lassen wir sie nicht allein.
Solidarität mit allen kriminalisierten Antifaschist_innen.

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Stand der Dinge 04.2012 https://remagensoli.blackblogs.org/2012/11/24/stand-der-dinge-04-2012/ Fri, 23 Nov 2012 23:11:39 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/2012/11/24/stand-der-dinge-04-2012/ Continue reading ]]> Remagen-Prozesse

Ergebnisse der Prozesse im Zusammenhang mit Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 20.11.2010 in Remagen.

Nachdem im Oktober 2011 der Hauptangeklagte auch im Berufungsprozess – ohne Beweise – wegen des Vorwurfs der Körperverletzung an einem Polizisten skandalöserweise verurteilt worden ist, sind mittlerweile auch noch weitere Antifaschisten verurteilt worden.

Der Zeuge der Verteidigung, der im ersten Prozess gegen den Hauptangeklagten im Gerichtssaal wegen angeblicher Falschaussage verhaftet worden war, obwohl er fast genau das gleiche wie eine als Zeugin geladene Polizistin aussagte, wurde inzwischen ebenfalls verurteilt, obwohl die Anklage äußerst fragwürdig war.

Die sechs Personen, die angeklagt waren, weil ihnen Landfriedensbruch und schwere Körperverletzung (ebenfalls an dem Polizisten) vorgeworfen wurde, wurden letzten Monat alle zu 70 Tagessätzen (in unterschiedlicher Höhe) verurteilt. Zwar war die Anklage wegen Körperverletzung fallen gelassen worden, aber die wegen Landfriedensbruchs blieb aufrecht erhalten und führte schließlich zur Verurteilung – obwohl keine konkreten Tatbeteiligungen nachgewiesen werden konnten. Die sechs gehen alle in Berufung. Wir hoffen natürlich auf Freisprüche, aber darauf kann man sich leider nicht verlassen, umso weniger, als das zuständige Landgericht Koblenz für seine Härte bekannt ist.

Wegen der großen Zahl an Verurteilungen und vieler stattgefundener Verhandlungstage (die jeder viele zusätzliche Kosten verursachen), müssen wir weiterhin dringend Geld für die Prozesskosten sammeln!

Infos auf: www.remagensoli.blackblogs.org

Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen

April 2012

Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V.
Kto.Nr. 400 723 8302
GLS Bank
BLZ 430 609 67
Stichwort “Remagen”

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Presseerklärung 24.01.2012 https://remagensoli.blackblogs.org/2012/11/24/ein-john-wayne-staatsanwalt-und-ein-nsu-sympatisant/ Fri, 23 Nov 2012 23:04:31 +0000 http://remagensoli.blackblogs.org/2012/11/24/ein-john-wayne-staatsanwalt-und-ein-nsu-sympatisant/ Continue reading ]]> Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen

c/o Buchladen Le Sabot . Breite Str. 76 . 53111 Bonn

Ein John-Wayne-Staatsanwalt und ein NSU-Sympatisant

Am Montag, den 23.1.2012 wurde die Verhandlung gegen sechs Menschen, die im November 2010 an Protesten gegen den Naziaufmarsch in Remagen teilgenommen hatten, fortgesetzt. Während des Prozesses wurde deutlich, dass es keinerlei Beweise für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gibt. Die beiden als Zeugen geladenen Polizisten konnten keinem der Angeklagten eine konkrete Tat zuordnen und brachten durch ihre Aussagen keine neuen Erkenntnisse. Oberstaatsanwalt Schmengler, bekannt für sein unmögliches und einem Vertreter der Justiz nicht angemessenes Verhalten vor Gericht, unterbrach Zeugen bei ihren Aussagen und wollte den Anwälten vorschreiben, welche Fragen sie zu stellen hätten. Die 6 anwesenden Verteidiger wollten aufgrund der fehlenden Beweise das Verfahren beenden. Doch die Anklagevertretung vermittelt den Eindruck, dass sie diesen Prozess – wieder einer1 ohne Beweise, belastende Zeugen oder Indizien – in die Länge ziehen will.

Am Montag ebenfalls anwesend war ein bekannter Neonazi vom Aktionsbüro Mittelrhein, der gerne auf seinem twitter Account über seine Gewalttaten gegenüber Antifaschist_innen prahlt. Er ist Bewohner des „braunen Hauses“ in Bad Neuenahr, in dem an Silvester eine Sympathisantenparty für die NSU stattfand2. Die Besuche von Mitgliedern des nationalsozialistisch orientierten Aktionsbüro Mittelrhein bei den Prozessen gegen Antifaschist_innen dienen dazu, Namen und Adressen der Angeklagten zu erfahren und Besucher_innen wenn möglich zu fotografieren, um diese dann einzuschüchtern, deren Eigentum zu zerstören oder sie körperlich anzugreifen. Erstaunlich, dass dies anscheinend die zahlreich anwesenden Polizisten vom Staatsschutz überhaupt nicht interessiert – sollten ihnen doch diese frei zugänglichen Informationen aus Zeitungen und elektronischen Medien ebenfalls bekannt sein. Der o.g. Neonazi des Aktionsbüro Mittelrhein ist im Internet sogar mit Bild schnell auffindbar.

Abzuwarten bleibt, ob von Seiten der Polizei und der Justiz weiterhin solch eine Blauäugigkeit gegenüber der Gefahr von gewalttätigen, dem nationalsozialistischen Geist verpflichteten Neonazis an den Tag gelegt wird und die Bedrohung durch diese einfach ignoriert wird.

Oberstaatsanwalt Schmengler wird auch in der nächsten Folge von “Ein John-Wayne-Staatsanwalt und ein NSU-Sympatisant” am kommenden Donnerstag den 26.1. um 9 Uhr im Amtsgericht Sinzig (großer Sitzungssaal 23) wieder in einer der Hauptrollen zu sehen sein.

Ausschluss der Neonazi-Besucher vom Prozess!
Freispruch für die angeklagten Antifaschisten!
Ausführlichere Informationen zu den Hintergründen des
Prozesses finden Sie unter

www.remagensoli.blackblogs.org

Alexandra Reinhardt
Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten
Antifaschist_inn_en von Remagen
Bonn, den 24.01.2012

Email: [email protected]

Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten
Antifaschist_inn_en von Remagen
c/o Buchladen Le Sabot . Breite Str. 76 . 53111 Bonn

1Zu
den anderen Prozessen im Zusammenhang mit den Antinazi-Protesten im
November 2010 in Remagen siehe http://remagensoli.blackblogs.org

2Siehe http://www.infobuero.org/media/flyer-abmittelrhein-sylvester-20111.jpg

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