Momentan prozessiert der Psychotherapeut Martin Wendisch gegen das Netzwerk Kritische Psychotherapie Köln-Bonn. Er hatte vor zweieinhalb Jahren das Buch „Kritische Psychotherapie“ im Hogrefe-Verlag herausgegeben und in seinen eigenen Beiträgen an vielen Stellen Argumentationsfiguren rechtsradikaler, antifeministischer und strukturell antisemitischer Ideologie eingebaut. So ist unter anderem von einem „deep state“ und den „Globalisten“ die Rede, welche im Hintergrund die Strippen ziehen sollen, um eine „Neue Weltordnung“ zu errichten etc.
Das Netzwerk Kritische Psychotherapie hatte darauf mit einer ausführlichen Kritik des Buches reagiert: https://kritische-psychotherapie.de/data/sites/4/2022/03/Analyse-einer-Kritik-von-Rechtsaussen.pdf
Martin Wendisch wollte, dass das Netzwerk die Kritik zurücknimmt und reagierte daraufhin mit einer Unterlassungsklage im Eilverfahren. Er scheiterte mit dieser Klage in drei Instanzen. Die Gerichte erklärten, die ausführlich begründete Kritik des Netzwerks sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Hogrefe stellte in der Zwischenzeit den Vertrieb des Buches ein und kündigte den Vertrag mit Martin Wendisch. Einzelheiten hier: https://kritische-psychotherapie.de/kritik-von-rechtsaussen/
Eigentlich sollte die Geschichte hier zuende sein, doch nun hat Martin Wendisch überraschenderweise eine Klage im Hauptverfahren eingereicht.
Dieser Prozess ist im größeren gesellschaftlichen Kontext der sog. SLAPP-Verfahren zu sehen („strategic lawsuit against public participation“ = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung). In diesen Verfahren klagen Einzelpersonen oder Institutionen gegen Personen oder NGOs, um sie einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterdrücken. Meist werden diese Klagen von denen eingereicht, die über einen höheren Status, mehr finanzielle Mittel oder bessere Kontakte verfügen als die Personen, die öffentliche Kritik üben möchten.
Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 14. März 2024 um 09:00 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Saal 337, und lasst den Genossen nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Freitag, 12. Januar
Freitag, 19. Januar
Freitag, 26. Januar
Freitag, 2. Februar
Freitag, 9. Februar
Freitag, 16. Februar
Freitag, 23. Februar
Freitag, 8. März (Plädoyers der Generalstaatsanwaltschaft und der Verteidigung)
Freitag, 15. März (U r t e i l s v e r k ü n d u n g)
Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr, Saal II, Gebäude E, Konrad-Adenauer-Str. 20, Frankfurt/M.
Zeigt Solidarität im Prozess und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
Der Genosse freut sich auch über Post (in: kurmancî, türkisch, arabisch)
Ali Özel, Obere Kreuzäckerstr.6, JVA Frankfurt/M. 1, 60435 Frankfurt/M
Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
[email protected]
www.nadir.org/azadi
Im Rahmen der bundesweiten Kampagne Endfossil:Occupy kam es in FFM im Dezember 2022 zu einer Besetzung des Audimax der Goethe-Universität, welche durch die Cops auf Anordnung des Hochschulpräsidiums gewaltsam geräumt wurde. Dem Genossen wird vorgeworfen in diesem Zusammenhang an einer Gefangenbefreiung beteiligt gewesen zu sein.
Zeigt dem Genossen, dass er mit dem Verfahren nicht alleine ist und begleitet den Prozess solidarisch! Gemeint sind wir alle!
Es soll eine Kundgebung geben. Genauere Infos dazu kommen in Kürze.
Wann: Dienstag, 17.10.2023, Prozessbeginn 09:30 Uhr
Wo: Amtsgericht Frankfurt, Saal 24E, 2. Obergeschoss
Freitag, 6. Oktober
Montag, 9. Oktober
Freitag, 13. Oktober
Mittwoch, 18. Oktober
Freitag, 20. Oktober
Montag, 30. Oktober (Neu)
Mittwoch, 8. November
Montag, 13. November
Freitag, 17. November
Freitag, 24. November
Freitag, 1. Dezember
Freitag, 15. Dezember
Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr, Saal II, Gebäude E, Konrad-Adenauer-Str. 20, Frankfurt/M.
Zeigt Solidarität im Prozess und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
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In sozialen Medien wirbt die arbeiterjugend (SDAJ) um Solidarität mit Luca. Luca ist Haupt- und Realschullehrer. Nun wird seine Teilnahme an einer Demonstration am 1. Mai 2021 kriminalisiert. In erster Instanz wurde er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt und nun soll er sein Refrendariat nicht mehr antreten dürfen. Die Staatsanwaltschaft ist zudem in Revision getreten, um das Strafmaß weiter zu verschärfen. Am Mittwoch,dem 27. September beginnt um 10:00 Uhr der Prozess.
Im Aufruf zur Kundgebung heißt es: „Vor Gericht wurde Luca jetzt zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Durch das Urteil ist er nun vorbestraft und darf sein Refrendariat nicht mehr antreten. Das kommt einem de facto Berufsverbot gleich. […] Wir lassen uns von diesem Staat und seinen Institutionen nicht einschüchtern. Es handelt sich um einen politisch motivierten Angriff – dagegen müssen wir aktiv werden, gemeinsam mit den Gewerkschaften, anderen Parteien und Jugendverbänden sowie Lucas Kollegium.“
Es gibt auch eine Petition auf change.org zu Gunsten Lucas (LINK).
Wir können uns der Forderung Freispruch für Luca! nur anschließen und fordern alle Linken auf, Lucas Prozess solidarisch zu begleiten! Kein Berufsverbot! #LasstLucaLehren
Wann: 27.09.23 um 09:00 Uhr (Kundgebung) und 10:00 Uhr (Prozessbeginn)
Wo: Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße
Montag, 18. September
Freitag, 22. September
Mittwoch, 27. September
Freitag, 29. September
Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr, Saal II, Gebäude E, Konrad-Adenauer-Str. 20, Frankfurt/M.
Zeigt Solidarität im Prozess und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
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Montag, 21. August
Freitag, 25. August
Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr, Saal II, Gebäude E, Konrad-Adenauer-Str. 20, Frankfurt/M.
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Mittwoch, 7. Juni
Montag, 12. Juni
Freitag, 16. Juni
Mittwoch, 21. Juni
Freitag, 23. Juni
Mittwoch, 28. Juni
Freitag, 30. Juni
Alle Verhandlungen beginnen jeweils um 9.30 Uhr, Konrad-Adenauer-Str. 20, Frankfurt/M, vermutlich in Sitzungssaal 165 C, Gebäude C.
Zeigt Solidarität im Prozess und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
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Ein weiterer „Terrorismus“-Prozess, der seit dem 11. April 2022 vom Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt/M. gegen den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö.(59) alias „Xebat“ geführt wird, steht vor seinem Abschluss. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft haben inzwischen plädiert und für den Angeklagten eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten beantragt. Eine Forderung, die es in dieser Höhe lange nicht gegeben hat. Das letzte Mal verurteilte das OLG Düsseldorf im Jahre 2015 einen Kurden zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe.
Im Gegensatz zu dieser Strafhöhe, für die sich die Bundesanwaltschaft des Dankes des türkischen Regimes gewiss sein kann, hat die Verteidigung in der Verhandlung am 21. April für ihren Mandanten auf Freispruch plädiert.
Abdullah Ö. war am 11. Mai 2021 in Heilbronn festgenommen worden. Auch gegen ihn wurde wegen PKK-Mitgliedschaft ermittelt und ihm vorgeworfen, von August 2019 bis Juni 2020 für verschiedene „PKK-Gebiete“ verantwortlich tätig gewesen zu sein und die typischen Leitungsaufgaben – organisatorische, personelle und propagandistische Arbeiten – wahrgenommen zu haben.
Seit seiner Festnahme befindet sich Abdullah Ö. in U-Haft in der JVA Frankfurt/M.
]]>Vor dem 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/M. wird am 24. April 2023 das Staatsschutzverfahren gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ö. (55) eröffnet, der sich seit seiner Festnahme am 24. Mai vergangenen Jahres unter verschärften Bedingungen in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt/M. I befindet.
Die Generalstaatsanwaltschaft beschuldigt Ali Ö. alias „Dijwar“, als Mitglied in der ausländischen „terroristischen“ Vereinigung PKK eine „Kader“-Tätigkeit“ ausgeübt zu haben. So soll er seit Mitte Juli 2019 bis zu seiner Festnahme für die politische und organisatorische Betreuung der Gebiete „Gießen“, später „Kassel“ und „Erfurt“ verantwortlich gewesen sein. Dabei habe er Versammlungen durchgeführt, die Arbeit von Aktivist:innen koordiniert oder zur Teilnahme an Festivals oder anderen Großveranstaltungen mobilisiert, Nachwuchs angeworben und Spendengeldkampagnen überwacht. Eine individuelle Straftat wird ihm nicht vorgeworfen.
Die Legitimierung zur strafrechtlichen Verfolgung und Durchführung dieses politisch motivierten Verfahrens hat das Bundesjustizministerium mit der Ermächtigung vom 6. September 2011 erteilt (§129b Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 StGB).
Wie in allen 129a/b-Verfahren üblich basiert die Anklage auf „Erkenntnissen“ aus Durchsuchungen und hierbei beschlagnahmten Unterlagen, aus der Fahrzeuginnenraumüberwachung, der Observierung eines bestimmten Personenkreises sowie einer umfassenden Kontrolle der Telekommunikation.
Weil er in der Türkei staatlicher Repression ausgesetzt war, ist Ali Ö. Ende 1994 nach Deutschland exiliert und hat hier politisches Asyl beantragt, das jedoch abgelehnt wurde. In den Folgejahren erhielt der Kurde regelmäßig Aufenthaltstitel in Form von Duldungen.
Seit der Vater von sechs Kindern in Deutschland lebt, hat er sich für den gerechten Kampf der Kurdinnen und Kurden um Befreiung, gegen Kolonialisierung, für Frieden, Demokratie und Selbstbestimmung politisch eingesetzt. Dass dieses Engagement für den Kurden auch hier angesichts der staatlichen Kriminalisierungspolitik gegenüber der kurdischen Bewegung folgenreich war, hat er schmerzlich erleben müssen: Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung (§129 StGB), Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz und im Oktober 2016 Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten nach §129a/b StGB. Dieses systematisch als „Terrorismus“ kriminalisierte politische Engagement wird mit diesem Verfahren fortgeführt in dem Bestreben, die politische Identität und Gesinnung des Angeklagten zu brechen. Ob dieses Ziel aber erreicht wird, dürfte mehr als fraglich sein.
AZADÎ ruft dazu auf, den Prozess gegen Ali Ö. zu besuchen und auf diese Weise Öffentlichkeit herzustellen für ein Verfahren, dem handfeste wirtschaftliche, geostrategische und NATO- Interessen zugrunde liegen. Den politischen Charakter aller 129b-Verfahren macht alleine schon die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums zur strafrechtlichen Verfolgung deutlich, die im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien und des Kanzleramtes erteilt wird.
Der Prozess beginnt am 24. April 2023, um 9:30 Uhr, in Saal 7 im Gebäude E des OLG Frankfurt/M., Konrad-Adenauer Str. 20.
Das Verfahren wird am Freitag, 28. April, 13:00 Uhr, in Sitzungssaal 165 C, Gebäude C fortgesetzt.
Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
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Am Mittwoch, den 1. März finden gleich zwei Prozesse parallel statt. Es findet eine gemeinsame Soli-Kundgebung um 08:30 Uhr statt.
Zum einen wird der Gerichtsprozess gegen einen Genossen fortgesetzt, dem gefährliche Körperverletzung und Landesfriedensbruch am 1. Mai 2021 vorgeworfen werden. Es sollen vergangene und eingestellte Verfahren gegen ihn neu aufgerollt werden. Das Soli-Bündnis rechnet mit einem starken Verfolgungswillen und vielen Polizei-Zeug:innen. Umso wichtiger ist die Präsenz solidarischer Prozessbegleitung!
Ort: Amtsgericht Frankfurt, Gebäude E, Saal 27 (2. OG)
Datum: Mittwoch, 01. März
Uhrzeit: Kundgebung 08:30 Uhr; Prozess: 09:00 Uhr
Am gleichen Morgen wird auch im Fall der Abseilaktionen an der A5 weiterverhandelt! Diese fanden aus Protest gegen die Danni-Räumung statt. Am Mittwoch werden die Plädoyers erwartet. Egal wie es ausgeht, der Kampf um’s Klima geht auch mit Abseilaktionen weiter (z.B. in der ersten März-Woche).
Die Kundgebung um 08:30 Uhr ist für beide Prozesse! Danach wird sich auf die Gerichtssäle verteilt.
Zeigt euch solidarisch mit den Betroffenen und kommt zu den Prozessen und Kundgebungen ab 08:30 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt! Gemeint sind wir alle!
]]>Am 03.02 startet im Amtsgericht Frankfurt a.M. der Prozess gegen 5 der #Danni11, denen #Unnötigung im Zuge einer Abseilaktion an der A5 am 26.10.2020 vorgeworfen wird. Es folgen zwei weitere Prozesstage: 07.02. 08.02. Startzeit jeweils 09 Uhr. Um auf die #Klimakatastrophe aufmerksam zu machen und ein deutliches Zeichen gegen den Ausbau der #KeineA49 und der damit verbundenen Rodung des Dannenröder Forsts zu setzen, entrollten zahlreiche Klimaaktivisti Transparente an etlichen Autobahnbrücken. Fünf von ihnen sind nun angeklagt. Kommt zum Prozess nach Frankfurt! Zeigt euch solidarisch und lasst uns gemeinsam klar stellen, dass Klimaschützen kein Verbrechen ist!
Lasst die Angeklagten nicht allein!
Ort: Amtsgericht Frankfurt
Datum: Freitag, 03. Februar; Dienstag, 07. Februar, Mittwoch, 08. Februar
Uhrzeit: jeweils 09:00 Uhr
Am kommenden Dienstag, den 05. Juli um 08:30 Uhr steht eine Genossin in Wiesbaden vor Gericht. Ihr wird im Rahmen einer Autobahnabseilaktion im Oktober 2020 besonders schwere Nötigung, Vermummung sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Aktion richtete sich gegen die Rodung des Dannenröder Forsts sowie den weiteren Autobahnausbau und steht für den Kampf um Klimagerechtigkeit.
Dieses Maß an Repression ist uns als Taktik bereits bekannt – derart an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe zeigen aber wie groß das Interesse des Staates ist, Aktivist*innen der Klimagerechtigkeitsbewegung zu zermürben.
Kommt daher zum Gerichtsprozess und zeigt unserer Genossin, dass sie nicht alleine ist.
Klimakampf heißt Klassenkampf!
Die Verhandlung findet im Amtsgericht Wiesbaden in der Mainzer Straße 124 in Raum 0.006 statt und beginnt um 9 Uhr. Die Kundgebung ist ab 08:30 angemeldet.
Das Gericht ist circa 10 Minuten vom Hauptbahnhof entfernt und gut mit der Buslinie 6 zu erreichen.
Webseite mit ein paar grundsätzlichen Infos: Abhängen ist kein Verbrechen
]]>Diesen Mittwoch, den 29. Juni 2022, steht in Fulda wieder ein Genosse vor Gericht. Diesmal geht es um angebliches Stickerkleben gegen Rechts. Diese soll er auf einer Kundgebung zu diesem Prozess in Fulda ohne Genehmigung geklebt haben.
Es kursiert bereits ein Aufruf zur Prozessbegleitung, den wir hier dokumentieren:
Unserem Genossen wird vorgeworfen in Fulda gemeiner Weise einen Sticker verklebt zu haben. Der bürgerliche Klassenstaat findet solche Aktionen sind wohl Anlass genug, um unseren Genossen die volle Härte des „Rechtsstaates“ spüren zu lassen.
Er steht nun vor Gericht, weil er Widerspruch gegen das Bußgeld von 88,50€ eingelegt hat. Wir sagen: der Verfolgungswahn kotzt uns an und das Bußgeld ist völlig absurd. Dieser Angriff reiht sich ein in die maßlos übertriebene Überwachung und Repression gegen Linke und Antifas. Wir lassen unseren Genossen nicht alleine, denn ein Angriff auf einen ist ein Angriff auf uns alle!
Kommt deshalb mit uns am 29.06. zum Prozess nach Fulda. Beginn der Kundgebung ist um 9:30 Uhr vor dem Oberlandesgericht.
+++ Gegen den Staat und seine willkürliche Repression +++
Der Vorwurf lautet auch diesmal „Hausfriedensbruch“. Getroffen sind einmal zwei und einmal drei Besetzer*innen. Wer sich fragt, wie man in diesem Haus den Frieden brechen kann, der*die muss sich nicht fragen, wie die Genoss*innen unterstützt werden können:
Kommt am Freitag, den 10.06. zum Amtsgericht Höchst! Wir bleiben auch nach über 2 Jahren solidarisch und begleiten den Prozeß gemeinsam. Getroffen wird sich jeweils 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn (also um 08:30 und 10:30) in Höchst vor dem Amtsgericht.
Unsere Wut ist groß! Die Urteilsverkündung am Freitag musste unterbrochen werden, weil dieser Wut Luft gemacht wurde. Auch hier kam es zu einem Polizeieinsatz. Dass dieser Prozess wieder mit Polizeigewalt endete, wo er doch nur wegen der brutalen und falschen Räumung des Dannis begann, spricht Bände. Auch die zweite Instanz hat keine Gerechtigkeit und keine Aufklärung gebracht. Unsere Forderung bleibt: Freiheit für Ella! Jetzt sofort! Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Was von diesem Verfahren zu halten ist, sagen Ellas Abschlussworte besser, als wir es könnten:
]]>Schlusserklärung
In Gesellschaften, die die Macht so sehr horten, dass sie beginnen, Oppositionelle als Feinde zu definieren, werden Aktivist*innen zu einer der verletzlichsten Gruppen. Sie beginnen zu verschwinden, in Gefängnissen, im Schweigen, im Exil und oft auch durch die Tür des Todes. Dies geschieht sowohl mit den Mitteln der Autokratien als auch der Demokratien. Die Folgen sind dieselben, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß: verweigerte Freiheit, angespannte Beziehungen, geistige, emotionale und körperliche Gesundheit und der Verlust einer ganzheitlicheren, angenehmeren Welt, die jetzt hätte sein können. Diese Ergebnisse betreffen uns alle, die wir diese Realität teilen. Nicht nur Menschen wie ich, die hinter Gittern sitzen.
Der Grund für unser Verschwinden aus dem Leben der Menschen und den Orten, die wir lieben, ist auch in diesen politischen Systemen derselbe: Es geht darum, die Opposition zu unterdrücken.
Lassen wir bitte endlich alle Illusionen über den Hauptgrund für meine Verfolgung fallen. Wir sollten nicht so tun, als sei der Hauptgrund, warum ich hier bin, ein angeblicher Angriff auf die Polizei, genauso wenig wie wir so tun würden, als säße Alexej Navalney wegen Veruntreuung in einem russischen Gefängnis oder als säße Aun San Su Ki wegen illegaler Walkie-Talkies in einem Gefängnis in Myanmar oder als würden Hexen wegen verfluchter und misslungener Ernte verbrannt, wir sollten uns nicht mit einer Fußbewegung ablenken, die eine minimale Kraft in Richtung eines Polizisten hatte, nicht in sein Gesicht, nicht an seinen Kopf, sondern an seinen Helm. Wir dürfen auch nicht glauben, dass ein angebliches Knie, das der Polizist D111 nicht einmal im Videobeweis aufzeigen kann, ein vernünftiger Grund für meine Inhaftierung seit November 2020 sein kann.
Lassen wir uns nicht von einer Staatsanwaltschaft täuschen und ablenken, die die brutale und inkompetente Vorgehensweise der Polizei leugnet, wie sie in den vielen Merkmalen meiner Verhaftung zu sehen ist; dass sie in meinen Sicherheitsgurt griffen, wiederholt daran zogen, mich mit metallischer Kletterausrüstung auf meine Hand schlugen (die danach mindestens 3 Wochen lang Schmerzen hatte); dass man mir mit voller Wucht ins Gesicht schlug, mir in 15m instabiler Höhe mit einem Tasereinsatz drohte, grundlos Schmerzgriffe anwendeten, dass sie den “Rettungsgurt” nicht richtig anlegen konnten, mich auf den Boden legten, auf mir standen, während die durch den Gurt eingeschränkte Blutversorgung mir in den Kopf schoss und hatte dann blitzartig Gedanken an sexuelle Gewalt, während ich da lag und zu einem Kreis von männlichen Personen aufschaute, als ich gerade 4 ihrer Hände zwischen meinen Beinen hatte, die mir die Kleidung auf- und abrissen und mich fesselten. Mein verängstigter Zustand kann mir nicht abgestritten werden.
Mehr noch, als D111 mit den Kommentaren über mich und meinen verzweifelten Zustand konfrontiert wurde, kicherte er haemisch als Antwort, dass „ich alles verdient habe, was ich bekommen habe“. Kann man diesen Leuten wirklich trauen?
Aber sehen wir die Elemente als das, was sie sind, die Provokation von K214 durch sein unnötiges Ziehen an meiner Sicherheitsausrüstung, sein daraufhin verletztes Ego, als mein Fuß es wagte, ihm zu sagen, er solle mit dieser Aggression aufhören, und eine Demonstrantin, die sich nicht nur mit ihrer Meinung widersetzt, sondern buchstäblich und unbequem für die Polizei und den Staat, ihren Körper für die Liebe zu ihrem Planeten aufs Spiel setzt.
Frau Mareen Fischer, ich habe ein paar Dinge über die staatliche Kriminalisierung von mir zu sagen. Am 23. März vergangener Woche wurde mir gesagt, ich sei als „Staatsfeind“ bezeichnet worden, und ich muss Ihr Missverständnis aufklären. Ich habe nicht die Absicht, mir jemanden zum Feind zu machen. Ich würde mich gerne mit Ihnen zusammensetzen, uns einen Tee einschenken und versuchen, uns gegenseitig zu verstehen, indem wir falsche Annahmen in Frage stellen. Ich würde dies sogar mit den Polizisten K214 und D111 tun, denn ich möchte nicht, dass diese Kriegsmentalität zwischen uns Aktivisten und dem von Ihnen vertretenen Staatsapparat fortbesteht. Ebenso würde ich Tarek Al Wazir einladen, den Verkehrsminister, der für den Ökozid verantwortlich ist, den die Autobahn A49 verursacht hat, die Geschäftsführer von DEGES und STRABAG, die dieses Projekt durchführen, können ebenfalls kommen, und gemeinsam können wir den Glauben dekonstruieren, dass wir getrennt sind, während wir in Wirklichkeit alles, was wir anderen antun, uns selbst antun.
Außerdem haben Sie in Ihrem Schlussplädoyer den Richter und die Schöff*innen aufgefordert, meine Freiheit aufgrund meiner Ansichten zur Demokratie weiter zu verweigern. Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, über die Demokratie als das nachzudenken, was sie ist: ein System der Mehrheitsherrschaft, in dem Entscheidungen von einigen wenigen Auserwählten getroffen werden, die abgehoben sind von denen über die sie entschieden. Sie beruht nicht auf einem Konsens mit den am stärksten Betroffenen, wie die Anwohner der A49 und jeder anderen Gemeinde, der ein demokratisch erarbeitetes Projekt aufgezwungen wurde, sehr deutlich sehen. Dieses Profitieren ohne Rücksicht auf die Konsequenzen ist ein kolonialer „Kater“ (engl. hangover). Bitte lassen Sie uns nüchtern werden und erkennen, dass Herrschaft mit Gewalt eine Situation ist, in der man nur verlieren kann, und dass wir es viel viel besser machen können als so.
Dieser Wille zur Macht über andere ist der grundlegende Unterschied zwischen Staatstreuen und Leuten aus der Bewegung, die wollen, dass wir nur über uns selbst herrschen. Dieser Drang, andere zu kontrollieren, ist in der Angst verwurzelt. Die Angst, dass die freien Menschen um einen herum nicht auf die Interessen der anderen Rücksicht nehmen und man deshalb unter Missachtung leidet. Das ist eine schreckliche Situation, die man durchlebt hat, und ein Trauma, das viele von uns erlebt haben.
Das einzige Heilmittel dagegen ist die Praxis der gegenseitigen Fürsorge. Das Sehen, Hören, Fühlen und Verstehen füreinander ist das, was die Bewegung in autonomen Zonen wie dem Dannenröder Forst schafft.
Die freiere Welt, in der wir leben wollen, ist auch für Sie, sie ist bereits darauf bedacht, die Luft, die wir beide atmen, das Wasser, das wir beide trinken, zu reinigen, die Fähigkeiten mit Ihren Kindern und Enkeln zu teilen, die Naturlandschaften, die sie genießen werden, und das günstige Klima, das sie bewahren wird, zu schützen.
Auch wenn die Schaffung der gemeinsamen Zukunft, die unsere Generation will und braucht, im Gange ist, sind wir leider weit davon entfernt, und wir entfernen uns noch weiter davon mit jedem gefällten Baum, mit jedem Gramm Treibhausgas mehr in der Atmosphäre, mit jeder Beziehung, die durch mangelnde Rücksichtnahme und Konsens zerbrochen ist, jedes Mal, wenn wir meinen, wir müssten akzeptieren, was wir nicht wollen, und uns dafür entscheiden, nichts zu ändern. Jede Wasserquelle wird verseucht, und damit auch jedes Wesen.
Merdan K., ein Genosse aus dem Rhein-Main-Gebiet, sitzt seit letztem Herbst in Stuttgart-Stammheim im Knast. Gegen ihn wurde am 17. März 2022 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess eröffnet. Der Vorwurf lautet „Vollkader“ der in Deutschland seit 1993 verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu sein, das heißt juristisch: „Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland“ (§129b StGB). In seinem Grußwort für den diesjährigen Tag der politischen Gefangenen schrieb Merdan, dass er dem deutschen Staat „leider mitteilen“ muss: „Ihr habt es wieder nicht geschafft!“ – nicht geschafft, den Einsatz für Frieden und Freiheit zu brechen.
Die nächsten Prozesstermine, jeweils vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, sind Freitag, der 25. März, 09:15 Uhr, und Freitag, der 8. April, 14:00 Uhr. Ab da sind bis Ende Juni jeweils zwei Termine pro Woche, dienstags und donnerstags um 09:15 Uhr, angesetzt. (PM von Azadi)
Im Knast hier in der JVA Preungesheim sitzt ein anderer Genosse: Abdullah Ö. (ganz links im Bild). Er wurde am 11. Mai 2021 in Heilbronn verhaftet und wird seit dem in Untersuchungshaft gehalten. Auch hier handelt es sich um einen 129a/b-Vorwurf. Abdullah soll seit 2019 unter anderem Versammlungen organisiert, Vereinsmitglieder zur Teilnahme an Veranstaltungen mobilisiert, Spendenkampagnen durchgeführt oder Kontakte zu anderen „PKK-Kadern“ unterhalten zu haben. (Infos in Azadi Info 212) Sein Prozess beginnt am
Mittwoch, dem 30. März Montag, dem 11. April um 09:30 Uhr vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, Sitzungssaal 165 C!
Achtung! Prozess wurde wegen Corona verschoben!
Wie in solchen Verfahren üblich werden beide keine konkreten Straftaten vorgeworfen. Das heißt, die Handlungen, die ihnen vorgeworfen werden, sind in Deutschland legal. Einzig und allein, weil diese in Zusammenhang oder zu Gunsten der illegalisierten PKK stattgefunden haben sollen, sitzen Merdan, Abdullah und viele weitere Genoss:innen in deutschen Gefängnissen. Die strafrechtliche Verfolgung fußt dabei einer Ermächtigung durch das Bundesministerium für Justiz, die mit juristischen Mitteln kaum anfechtbar ist. Die Bundesrepublik unterstützt mit diesem politischen Prozess den brutalen Kampf der türkischen Regierung gegen die kurdische Bewegung.
Die Rote Hilfe e.V. fordert schon lange ein sofortiges Ende der Bekämpfung und Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und die unverzügliche Aufhebung des seit über 20 Jahren bestehenden PKK-Verbots. Das hat auch die Frankfurter Antirepressions-Demo am Tag der politischen Gefangenen am 18. März gefordert. Unsere Solidarität gilt allen, die wegen ihres Einstehens für ein freies Kurdistan von staatlicher Repression getroffen werden.
Freiheit für Merdan und Abdullah!
Aktuelle Nachrichten zur Repression gegen Kurd:innen findet ihr bei azadi info
Zeigt euch solidarisch mit Abdullah und kommt zur Prozesseröffnung am 30. März um 09:30 Uhr am Oberlandesgericht Frankfurt! Freiheit für alle politischen Gefangenen!
You are not alone!
Ella hat ihren befristeten Hungerstreik wie geplant beendet, den sie letzte Woche begonnen hatte. Laut ihren Verteidigerinnen wehrte sich Ella damit gegen die Verschleppung des Verfahrens durch das Gericht. Am 15. Februar sind die Hauptbelastungszeugen des SEK von ihren ursprünglichen Aussagen zurückgetreten, die zur Verurteilung in der ersten Instanz geführt hatten. Doch das Gericht hat sich bisher nicht mit der Aufhebung des Haftbefehls befasst und Ella noch nicht freigelassen. Das führte spätestens bei den darauffolgenden Terminen zu Verblüffung und Wut bei Ella, Verteidigung und Prozessbeobachter:innen. Die Reaktion war einerseits ein Befangenheitsantrag gegen den Richter, und eben Ellas Hungerstreikt vom 03. bis zum 08. März.
In ihrem Prozessbericht erklären die Genoss:innen auf „Wald Statt Asphalt“ zum Befangenheitsantrag:
Am 01. März hatte es im Berufungsverfahren von Ella in Anwesenheit zahlreicher Medienvertreter:innen und Zuschauer:innen, die zum Großteil mit einem Urteil gerechnet hatten, eine überraschende Entwicklung gegeben. Der Richter weigerte sich, Ella frühzeitig aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Daraufhin stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Denn nach Aufassung der Verteidigung wurde Ella bei der Zeugenbefragung der beiden SEK-Beamten, auf deren Aussagen Ellas Verurteilung beruhte, in den wesentlichen Punkten entlastet. Laut der Verteidigung zeige die ausgesetzte vorzeitige Entlassung Ellas, dass der Richter seine Unparteilichkeit verloren habe.
Im Prozessauftakt hatte der Richter noch seine Sympathie für diejenigen bekundet, die gegen die A49 demonstrierten. Er habe das früher auch getan. Doch bis heute sitzt Ella in Haft: Das sind inzwischen 469 Tage! Und jeder Tag, der verstreicht, ob wegen Corona oder anderen Gründen, ist einer mehr, den Ella in Haft sitzen muss. Der Richter hatte auch gesagt, dass Ella hier stellvertretend für die ganze Bewegung sitzt und sie wörtlich als „politische Angeklagte“ bezeichnet. Nun will man sie nicht gehen lassen, obwohl die Anklage in sich zusammen stürzt. Das bestätigt den politischen Chrakter des Prozesses.
Wir schließen uns allen an, die sagen: Ella muss raus! Sofort!
Schickt ihr Post. (Adresse) Informiert euch und andere über den Prozess. Erhöhen wir den Druck.
Mehr Infos – und auch den Link zum Film, der inzwischen endlich vor Gericht gewürdigt wurde: https://wald-statt-asphalt.net/free-ella/
Unser Beitrag zu Ella und der Repression gegen die hessische Umweltbewegung in der aktuellen RHZ: PDF hier
PM des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.: rote-hilfe.de
Aktuelle PM der Verteidigerinnen:
]]>Nachdem in der Hauptverhandlung am 15.02.2022 die schweren Belastungen durch SEK-Beamte erhoben sich als unwahr herausstellten (nach fast 15 Monaten Haft), hatte die Verteidigung einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls und Haftentlassung gestellt, da das Gericht von sich aus die Haftfrage nicht erörterte.
Aufgrund der veränderten Rechtslage waren sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch das Landgericht Gießen verpflichtet, mit der Haftfrage sich von Amts wegen zu befassen. Diese Befassung von Amts wegen erfolgte nicht.
Nachdem weder der Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls vom 18.0.2022 beschieden wurde, noch die seitens des Gericht angekündigte Entscheidung über die Haft erfolgte, verteidigte die Angeklagte sich gegen diese Unterlassung und Missachtung mit Befangenheitsanträgen, sowie einem bis zum 08.03.2022 befristeten Hungerstreik, der zwischenzeitlich beendet wurde.
Über die Befangenheitsanträge wurde noch nicht entschieden.
Der Fortsetzungstermin am 10.03.2022 ist wegen einer Corona-Erkrankung (Gericht) aufgehoben; der nächste Verhandlungstermin ist der 23.3.2022.
Die seit 15 Monaten inhaftierte Umweltaktivistin „“ELLA“ befindet sich seit Donnerstag, dem 03.03.2022 in der JVA – Preungesheim – Frankfurt am Main – in einem befristeten Hungerstreik bis zum 08.03.2022.
„Ella“ kämpft mit dem Hungerstreik für die Sache der Freiheit – auch für ihre Freiheit. Sowie dies ihre Verteidigerinnen schon am 18.02.2022 im Gerichtssaal gefordert haben.
Mit dem Hungerstreik bis zum 08.03.2022 (dem „Internationalen Frauentag“) bringt „Ella“ auch ihre Solidarität für die Verwundbarsten dieser Welt, den Frauen, zum Ausdruck.
Da können wir nur ergänzen: Ella muss raus! Das Gericht muss aufhören diesen Prozess weiter in die Länge zu ziehen und unsere Genossin in Haft zu halten. Seid solidarisch mit Ella und allen politischen Gefangenen. Informiert euch und andere!
UPDATE dazu: Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.
]]>„Am 21.01.2022 wird sich ein Antifaschist vor dem Landgericht Fulda verantworten müssen. Es ist bereits der vierte Prozess in Folge den der junge Mann auf sich nehmen muss. Die Fuldaer Staatsanwaltschaft fordert ein Strafmaß in Form einer Geldstrafe in von 2250€ in Tagessätzen. In Zeiten wo Lina E. der Prozess gemacht wird, ist solch eine Nachricht keine Seltenheit, absurd wird es jedoch, wenn man erfährt wofür der Antifaschist vor Gericht steht – für das Rufen einer Demoparole….
Im April 2018 wird der Geflüchtete Matiullah J. von einem Polizisten im Fuldaer Münsterfeld erschossen. Der 19 jährige Afghane hatte an einem Freitagmorgen, wohl in Folge eines psychotischen Anfalls, begonnen vor einer Bäckerei zu randalieren. Nachdem er mehrere Passanten attackierte, ist es den anrückenden Polizeibeamten nicht möglich gewesen, ihn zu überwältigen. Erst 14 Schüsse aus der Waffe eines Beamten, von denen vier den afghanischen Refugee trafen, waren von Nöten um den Polizeieinsatz und das Leben des 19 Jährigen zu beenden. Relativ schnell wurde im Anschluss der Schütze von der Fuldaer Staatsanwaltschaft aufgrund von ,,Notwehr“ freigesprochen. Viele Fragen zum Verlauf und zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes blieben unbeantwortet und die Stimmen einer kritischen Öffentlichkeit von der osthessischen Presse und Politik im Keim erstickt. Ein Jahr später war es daher einigen Aktivist*Innen wichtig, auf den Fall Matiullah und auf rassistische Polizeigewalt im Allgemeinen durch eine Demonstration aufmerksam zu machen. Im Anschluss der Demo wurde nicht nur die Veranstalterin, sondern auch mehrere Demonstrationsteilnehmer mit massiver Repression überzogen. Neben Anzeigen wegen Beleidigung und meineidigen Aussagen, kam es sogar zu einer Hausdurchsuchung aufgrund eines kritischen Facebook-Kommentars!
Unter den Angeklagten befindet sich auch besagter Antifaschist, der aufgrund der Parole: ,,Bullen morden, der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack!“ nun eine Anzeige hinnehmen muss. Zwei auf der Demonstration anwesende Polizisten fühlten sich durch die verallgemeinernde Parole beleidigt. Verließ der Angeklagte das Fuldaer Amtsgericht während des ersten Prozesses noch mit einem richterlichen Freispruch, so legte die Fuldaer Staatsanwaltschaft gleich Revision gegen dieses ein. Nach einem Revisionsprozess beim Oberlandesgericht Frankfurt entschied dieses, einen dritten Prozess am Fuldaer Amtsgericht anzusetzen. Innerhalb dessen wurde der Antifaschist für schuldig gesprochen. Es scheint hierbei nur ein schwacher Trost für den Angeklagten gewesen zu sein, dass die Zahl der Tagessätze heruntergesetzt und die Geldstrafe innerhalb einer zweijährigen Bewährung (eine sogenannte Verwarnung auf Strafvorbehalt) ausgesprochen wurden. Doch auch dieses Urteil währte nicht lange. Der Fuldaer Staatsanwaltschaft schien es zu Milde und sie legte erneut Revision ein. Der nächste Prozess ist nun für den 21.01.2022 ausgeschrieben.
Vor dem Hintergrund, dass die Fuldaer Justiz in den letzten Jahren neonazistische Straftaten mit niedrigen Geldstrafen belegte, oder sie im Fall eines gewaltsamen Angriffs auf einen Antifaschisten vor dem Fuldaer Kaufland, gleich gar freisprachen, ist verständlich, wo für die Fuldaer Justiz der Feind steht. Wir sagen Schluss mit der Repression gegen unseren Genossen! Der bisherige Umgang entbehrt sich jeglicher Verhältnismäßigkeit – er ist pure Schikane um antifaschistische Politik zu kriminalisieren und mundtot zu machen.
Kommt am 21.01.22, um 09:00 Uhr an das Landgericht Fulda und setzt ein Zeichen gegen ihre Repression!“
Lasst den Genossen nicht alleine! Es wird eine gemeinsame Zuganreise geben. Wer nicht dabei sein kann, informiert sich und andere über den Prozess und seinen Ausgang. Wir dürfen diese Kriminalisierung von Demoparolen nicht zulassen. Vor allem nicht von dieser: Zuviele Menschen sterben durch Staatsgewalt und in Gewahrsam von Polizist*innen!
]]>„Am 01.02. startet im Amtsgericht Frankfurt a.M. der Prozess gegen 5 der #Danni11, denen #Unnötigung im Zuge einer Abseilaktion an der A5 am 26.10.2020 vorgeworfen wird. Angesetzt sind bisher vier Prozesstage:
01.02. (Startzeit jeweils um 09:00 Uhr)
08.02.
17.02.
22.02.
Update: Die Termine fallen wegen Corona aus und sind noch nicht neu terminiert.
Um auf die Klimakatastrophe aufmerksam zu machen und ein deutliches Zeichen gegen den Ausbau der #KeineA49 und der damit verbundenen Rodung des Dannenröder Forsts zu setzen, entrollten zahlreiche Klimaaktivisti Transparente an etlichen Autobahnbrücken. Fünf von ihnen sind nun angeklagt. Kommt zum Prozess nach Frankfurt! Zeigt euch solidarisch und lasst uns gemeinsam klar stellen, dass Klimaschützen kein Verbrechen ist!“
Mehr Infos findet ihr auf Wald statt Asphalt.
Kommt zu den Prozessen im Februar am Amtsgericht Frankfurt: Lasst die Betroffenen nicht allein, sondern stellt euch an ihre Seite. Seid da und bringt Genoss*innen mit. Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
]]>Dafür stehen nun die Termine fest. Immer um 09:00 Uhr am Landgericht Gießen im sogenannten externen Sitzungssaal (Udersbergstraße 43):
Mo, 17.01. (Prozessauftakt)
Mi, 19.01.
Mo, 24.01.
Fr, 04.02.
Mi, 09.02.
Di, 15.02.
Fr, 18.02.
Di, 01.03.
Update! Da die Außenstelle des Landgerichts wirklich weit draußen ist und von Frankfurt per öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen ist, gibt es die Möglichkeit per Soli-Bus anzureisen! Mitfahrt nur geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. Tickets gegen Spende und nur so lange der Vorrat reicht! Es werden nicht alle Plätze besetzt werden.
Abfahrt am 17.01. um 07:00 Uhr! Bitte bei uns per E-Mail anmelden. Abfahrtsort wird dann bekannt gegeben.
Briefe an Ella, gerne auf Englisch:
UWP 1
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt am Main
Tipps zum Briefe schreiben findet ihr hier und hier.
Weitere Infos bei Wald Statt Asphalt und Free Them All
Adbusting-Aktion anlässlich des Jahrestags ihrer Verhaftung (Indymedia)
Lasst Ella nicht allein! Informiert euch und andere über den Prozess. Schreibt ihr, sammelt Spenden und kommt zu den Kundgebungen am Knast. Kommt am 17. Januar, 09:00 Uhr mit uns im Soli-Bus (oder auf anderen Wegen) zum Prozessauftakt nach Gießen! Das geht uns alle an!
]]>Das Erste-Mai-Bündnis zum „Tag der Wut“ ruft zur Prozesskundgebung auf:
„Im Zuge des revolutionären 1. Mai in Frankfurt am Main mussten sich der Staat und die Bullen nicht nur mit einer ausdrucksstarken Demonstration, sondern auch mit einer entschiedenen Reaktion auf ihre Prügelorgie auseinandersetzen.
Sie haben versucht, uns einzuschüchtern und den Wind aus den Segeln zu nehmen. Doch wir haben an diesem Tag gezeigt und werden es auch bei den anstehenden Prozessen: wir lassen uns nicht einschüchtern & wir stehen zusammen!
Nun stehen mehrere Prozesse im Nachgang dieses ersten Mais an. Prozesse, die den unbedingten Willen dieser Klassenjustiz widerspiegeln, hier ein Exempel zu statuieren. Die Anklagen sind teils beruhend auf den 2017er Bullenschubsparagraphen und spiegeln in keinem Fall die Realität wieder. Wie bei den Genossen Dy, Jo, Lina, Ella und Findus geht es auch bei diesen Prozessen nicht um eine Aufarbeitung der eigentlichen Geschehnisse, sonst müsste sich die bürgerliche Justiz mit dem versuchten Totschlag durch die eigenen Bullen, Strafvereitelung im Amt durch das frühzeitige Abseilen der Einsatzleitung oder der mutwilligen Gefährdung Dritter auseinandersetzen. Es geht darum uns abzuschrecken, voneinander zu isolieren und uns die Motivation zu rauben. Es geht darum, die eigene Prügelorgie zu vertuschen und andere zu beschuldigen.
In den kommenden Wochen stehen drei der Genoss*innen vor Gericht. Dreimal will der bürgerliche Staat bestrafen.
Wir aber lassen unsere Genoss*innen nicht alleine. Wir überlassen sie nicht der Klassenjustiz, wir stehen an ihrer Seite und laden daher alle, die mit uns an ihrer Seite stehen wollen zu den Kundgebungen vor den Prozessen ein:
1. Prozess: 25.11.21
2. Prozess: 06.12.21
3. Prozess: 17.01.21
Jeweils um 08:15 Uhr vor dem Eingang von Gebäude E in der Hammelsgasse 1.“
Da können wir als Rote Hilfe nur noch hinzufügen: Lasst die Genoss*innen nicht alleine, kommt zu den Prozesskundgebungen und begleitet die Prozesse!
Außerdem: Da es im Zuge der 1.Mai-Verfahren inzwischen auch schon zu mehreren Hausdurchsuchungen kam: Räumt bei euch auf! Lest euch unsere Broschüre zu Hausdurchsuchungen durch und informiert eure Genoss*innen über Repression und Solidarität!
]]>Seit dem 26.11.2020 sitzt „Ella“ in der JVA Preungesheim ein. Sie hatte mit vielen anderen gegen die Rodung des Dannenröder Waldes protestiert, der mitten in der Klimakrise einer Autobahn weichen sollte. Mit einem Großaufgebot der Polizei und unter Gefährdung von Menschenleben wurden in Mittelhessen wochenlang Aktivist*innen von den Bäumen geholt, die sie schützen wollten. Auch Ella wurde in 15 Metern Höhe, teils ohne Beachtung ihrer Sicherung, brutal von einer SEK-Einheit vom Baum geholt.
Von Beginn an versuchten die Sicherheitsbehörden den lebensgefährlichen Polizeieinsatz umzudeuten, Ella zu verfolgen und verschleppten sie in Untersuchungshaft. Mit dieser faktischen Erzwingungshaft wollen die Repressionsbehörden die Herausgabe ihrer Personalien erpressen und ihr die Haft mit lange fehlender veganer Ernährung, massiven Besuchs- und Kontakteinschränkungen und anderen Schikanen möglichst ungemütlich zu machen. Durch eine Verlegung innerhalb der Haftanstalt sollte sie auch von den regelmäßigen Solidaritätskundgebung vor der JVA ferngehalten werden – ohne Erfolg.
Im Juni 2021 wurde Ella wegen „gefährlicher Körperverletzung“, „Widerstand“ und „tätlichem Angriff in erster Instanz zu 2 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Mit dem Urteil sollte ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um die gesamte Klimabewegung einzuschüchtern. Daher gilt es umso mehr solidarisch zu sein: mit Briefen und Postkarten an Ella, bei den regelmäßigen Kundgebungen vor der JVA und anderswo und bei der Begleitung des weiteren Verfahren ab Januar 2022.
!!UPDATE!!
Deshalb: Lasst die Gefangenen nicht allein! Kommt alle zu einer (oder beiden) der zwei Kundgebungen am 26. November um 16:00 Uhr und um 18:00 Uhr an der JVA Preungesheim!
Be ready!
Schon einmal für das neue Jahr vormerken: Am ersten Freitag im Januar (07.01.2022) wird es vermutlich auch wieder eine Knastkundgebung geben! Zieht euch warm an!
Außerdem stehen schon die Termine für das Verfahren für dem Landgericht Gießen (Saal 105) fest, jeweils um 09:00 Uhr:
UPDATE! Prozessauftakt verschoben auf den 17. Januar, im externen Sitzungssaal
Alle Termine hier.
Briefe an Ella, gerne auf English:
UWP 1
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt am Main
Mehr Infos: „Für ein Ende der Gewalt – Rise up for Solidarity – BAFA Blockade unterstützen!“
Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch 6. Oktober 2021 um 12:00 Uhr zur Kundgebung auf der Konstablerwache und zum Prozess am Landgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 20 und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 3. Dezember 2020 um 13:00 Uhr zum Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, Saal 1.120 und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 3. September 2020 um 13:30 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 28, 2. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Am 20. August um 11 Uhr soll im Amtsgericht Fulda ein Gerichtsprozess gegen einen Antifaschisten wegen vermeintlicher Beleidigung von zwei Polizisten verhandelt werden. Der Angeklagte soll sich auf einer Gedenkdemonstration für den am 13. April 2018 durch die Schüsse eines Polizeibeamten getöteten Refugees Matiullah J. gehör verschafft haben, indem er eine rassismus- und polizeikritische Parole skandierte. Das es nun zu einer Anzeige wegen angeblicher Beleidigung durch eine komplett verallgemeinernde Parole kam, ist nicht etwa auf den angekratzten Stolz zweier osthessischer Polizeibeamter zurückzuführen, vielmehr ist es eine politische Strategie um antifaschistischen Aktivismus zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Dabei ist es kein Zufall, dass die Parole von der Fuldaer Justiz völlig falsch wiedergegeben wird, sondern auch gleich eine übertriebene Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25 € gefordert wird.
Einen besonderen Beigeschmack hat es, dass die Staatsanwaltschaft Fulda nach einer Beschwerde des Bruders des getöteten Matiullah J. gegen die Einstellung der Ermittlungen, diese nun wieder aufnehmen muss. Scheinbar wird mehr Energie darauf verwendet Antifaschistinnen strafrechtlich zu verfolgen, als das Handeln der Polizei rechtsstaatlich zu überprüfen. Auch in diesem Sinne gilt es den Antifaschisten zu unterstützen.
Schon in den letzten Jahren machte die Fuldaer Justiz auf sich aufmerksam, wobei rechtsextreme Straftäter mit einem Freispruch oder geringen Geldstrafen rechnen durften und linken Aktivist*innen das volle repressive Ausmaß entgegenschlug. So kam es nach der Demonstration vom 13. April zu mehreren Anzeigen und sogar politisch-motivierten Hausdurchsuchungen.
In Zeiten von AfD und NSU 2.0 kommt es nun darauf an zu zeigen, dass wir mit den Praktiken von Justiz und Polizei nicht einverstanden sind und unsere Proteste nicht kriminalisieren lassen.
Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 20. August 2020 um 11:00 Uhr zum Amtsgericht Fulda, Königstraße 38 und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Der Elbchaussee-Prozess zeigte vor allem zweierlei: den unbedingten Willen der Strafverfolgungsbehörden, für die Vorkommnisse während des G20-Gipfels Schuldige zu präsentieren und den politischen Willen, jeglichen Protest zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Im Verlauf des Prozesses wurden die von der Staatsanwaltschaft präsentierten polizeilichen Ermittlungsergebnisse reihenweise als manipuliert und tendenziös entlarvt. Mehrfach bezeichneten Zeug*innen der Anklage die von der Polizei vorgelegten schriftlichen Aussagen während des Prozesses als „Quatsch“ oder falsch dargestellt. In der Urteilsbegründung beklagte selbst das Gericht „die politische Stimmungsmache“ und Hetze der Staatsanwaltschaft von Beginn an, die in unverhältnismäßiger U-Haft, der Verschleppung Jugendlicher nach Hamburg oder politisch gesteuertem Aussageverhalten sichtbar wurde.
Um einen „schädlichen Einfluss“ durch eine kritische Prozessbegleitung von solidarischen Strukturen wie der Roten Hilfe zu verhindern, fand der Prozess gegen die fünf Angeklagten die meiste Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die vier Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet gestanden ihre Teilnahme an dem Protestzug auf der Elbchaussee ein, bedauerten dessen Verlauf und die Form der Aktion, die nicht ihre sei. Das Gericht wertete die Einlassungen „in der Nähe zur Reueerklärung“, vermisste aber eine glaubwürdige Entschuldigung, so dass sie sich kaum strafmildernd auswirkten. Die Prozessstrategie, mit distanzierenden Aussagen einen Freispruch zu erreichen, ging somit nicht auf.
Loïc, der 5. Angeklagte, machte im Prozess auf die Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung aufmerksam. Sein Unverständnis über eine Bestrafung für Geschehnisse, die die Angeklagten nicht selbst begangen haben, drückte er direkt nach Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude aus: „This is no justice, this is shit“. Dagegen wurde und wird kein*e Polizeibeamte*r für die Gewalt anderer in der Einheit oder sogar für die eigens ausgeübte Gewalt während der Gipfelproteste belangt. Loïc distanzierte sich nicht für die Geschehnisse an der Elbchaussee und entschuldigte sich für nichts. In seiner Prozesserklärung ordnete er die Proteste gegen den G20-Gipfel und ihre Legitimität in einen größeren politischen Kontext ein.
Das Urteil ist eine deutliche Absage an den Versuch der Staatsanwaltschaft, aus dem bloßen Mitlaufen eine Mittäterschaft an gewalttätigen Auseinandersetzungen zu konstruieren und politische Auseinandersetzungen in die Nähe von Hooligan-Schlägereien zu rücken. Der Protestmarsch auf der Elbchaussee falle durch seinen von Beginn an „unfriedlichen Verlauf“ nicht unter den Schutz des Versammlungsrechts, urteilte das Gericht. Allerdings sei durch die Wahl der gemeinsamen schwarzen Kleidung ein gemeinsamer Rückhalt für gewalttätige Aktionen erzeugt worden, der den Angeklagten als Solidarisierung und psychische Beihilfe ausgelegt wurde, so dass sie wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verurteilt wurden. Mit dieser Argumentation konnte das Gericht einzelne für die Taten anderer abstrafen und so ein offensichtlich politisch motiviertes Exempel zum Elbchaussee-Komplex statuieren. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung jedoch ausdrücklich, dass mit dem Urteil kein Präzedenzfall für die Beurteilung anderer Demonstrationen ergangen sei und bezog sich damit vor allem auf die Verfahren zum Rondenbarg.
Spenden – Widerstand braucht Solidarität
Damit die Betroffenen mit finanziellen Folgen nicht alleine gelassen werden sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen! Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung!
Auch eine Mitgliedschaft bei uns hilft uns weiter, da die regelmäßigen Beitragszahlungen kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen.
Spendet mit dem Stichwort G20 auf unser Sonderkonto!
Rote Hilfe e.V.
Stichwort „G20“
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen
oder direkt an das Spendenkonto der Ortsgruppe Frankfurt:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank
Nachdem ein erster Prozess im Zusammenhang mit der Demonstration „NSU 2.0 den Prozess machen!“ am 13. Januar 2020 unter großer Anteilnahme solidarischer Menschen mit der Einstellung des Verfahrens endete, folgt nun ein zweiter Prozess.
Weitere Infos auf der Homepage der Ortsgruppen Mainz & Wiesbaden.
Zeigt Solidarität und kommt am Montag 23. März 2020 um 13:15 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
Prozesshilfe Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden
IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!
Nach dem Ende der Demo „NSU 2.0 den Prozess machen!“ im März 2019, die von einem riesigen Polizeiaufgebot, teilweise dreireihig eingekesselt und ständig abgefilmt, begleitet wurde, stürmten Greiftrupps der Polizei die voll besetzte S-Bahnebene der Hauptwache, um auf dem Heimweg befindliche Demonstrant*innen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Unseren Genossen wird im Rahmen dieser unverfrorenen Polizeiaktion Beamtenbeleidigung, bzw. angebliche Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Wenn von Nazis und Rechtsradikalen durchsetzte Polizeitruppen antifaschistische Demonstrationen abfilmen, ist das Verdecken des Gesichts ein legitimer Selbstschutz.
Zeigt Solidarität und kommt am Montag 13. Januar 2020 um 14:00 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 23, 2. OG und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
Soli-Barabend
Datum und Zeit: Freitag 17. Januar 2020 – 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Ehemaliges Polizeigefängnis Klapperfeld, Klapperfeldstraße 5, Frankfurt
Prozesshilfe Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden
IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!
Anklage: G20-Protest als unpolitischer Hooliganismus
Die Anklage will nachweisen, dass sich die fünf Angeklagten allein durch die Teilnahme an der Demonstration, aus der heraus zahlreiche Autos und Geschäfte angegriffen wurden, des schweren Landfriedensbruchs strafbar gemacht haben. Vier der fünf Angeklagten wird keine eigenhändige Straftat vorgeworfen. Mit ihrer Anklage stützt sich die Staatsanwaltschaft auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Mai 2017, das sich jedoch explizit auf Auseinandersetzungen zwischen Fußball-Hooligans bezog. Das Gericht wertete das „ostentative Mitmarschieren“, also ein bewusst herausforderndes Mitlaufen in einer Gruppe, als psychische Beihilfe für die gewalttätigen Hooligans. Der BGH schloss in seinem Urteil eine Anwendung auf Demonstrationen allerdings ausdrücklich aus.
In der Beweisaufnahmen will und muss die Staatsanwaltschaft Hamburg den Angeklagten nachweisen, dass die Schäden an der Elbchaussee mit dem Wissen und Wollen aller Teilnehmenden der Demonstration verursacht wurden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer gemeinsamen Planung und Organisation aus. Die Teilnehmenden hätten sich vorab im Donners Park getroffen, gemeinsam in schwarze Kleidung umgezogen und seien dann losmarschiert. In der Anklage stützt sich die Staatsanwaltschaft dabei auf vermeintliche Zeug*innenaussagen wie diese: „Etwa eine halbe Stunde später ging das Drama los. Plötzlich waren sie alle schwarz gekleidet und formierten sich zu einem schwarzen Block“. Allein bestritten mehrere Zeug*innen in der Hauptverhandlung, dies gegenüber der Polizei so gesagt zu haben. Das hätten sie gar nicht gekonnt, da sie es nur im Vorbeilaufen wahrgenommen haben, gar keine Sicht darauf hatten oder ähnliches. Wie die Polizei auf solche Aussagen kam? Sie müsse sie falsch verstanden haben. Diese und ähnliche Vorfälle gab es mehrmals im Prozessverlauf. Die mehrmonatige Arbeit der SOKO Schwarzer Block scheint wohl auch darin bestanden zu haben, sich Aussagen auszudenken, die zu ihrer Sicht des Geschehens passten.
Auch die Aussagen der geladenen Mitglieder der SOKO blieben so unergiebig, ungenau und an der Sache vorbei, dass selbst die Kammer vorerst auf die Ladung weiterer Beamter verzichten will. Der „Fallführer Elbchaussee“ konnte auch unter Vorhaltung ihrer Aussagen nicht erklären, wie Innensenator Grote, Polizeipräsident Meyer, der G20-Einsatzleiter Dudde oder SOKO-Leiter Hieber auf ihre Aussagen im Sonderausschuss des Senats kamen. Die SOKO versuchte alle Teilnehmenden der Demonstration an der Elbchaussee zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft machte die Ermittlungsvorgabe, dass der Aufzug von Anfang an gewalttätig gewesen wäre. Durch den unfriedlichen Verlauf hätte es sich demnach nie um eine Versammlung gehandelt. Bis heute wurde jedoch nicht ermittelt, wann und wo sich der Zug denn gebildet hat.
Die Anklage beruft weitgehend auf Ermittlungshypothesen, die sich auf „Analyse und Lageeinschätzung“ stützen. Die SOKO interpretierte also Videos, Luftbilder und anderes Bildmaterial und versuchte Rückschlüsse zu ziehen. Belastbare Beweise, mit denen beispielsweise eine gemeinsame Planung belegt werden könnte, bietet an Tatsachen arme Anklage kaum. So ließ sich das Konstrukt des Verfassungsschutzes nicht bestätigen, dass die italienische ‚Autonomia Diffusa‘ für die die Straftaten verantwortlich wäre, obwohl es von der SOKO lange als Arbeitshypothese verfolgt wurde. Ein Staatsschutzbeamter, der die SOKO beriet, bekundete trotzdem, dass diese Taten eher zu aus dem Ausland angereisten Klientel passen würden. Straftaten von deutschen Autonomen wären eher „institutionalisiert“ und sie seien darauf bedacht, dass Gewalt „vermittelbar“ sei. Diese Erkenntnis hätte er seiner Lektüre von u.a. ‚Autonome in Bewegung‘ oder ‚Der kommende Aufstand‘ zu verdanken.
Trotz des großen Verfolgungswillens und politischem Druck, den die Staatsanwaltschaft durch einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und zahlreiche Beschwerden beim Oberlandesgericht zeigte, erhärtete die Verhandlung die Anklage bislang nicht. Dies und eigene Einlassungen bewirkten, dass zwischenzeitlich zwei weitere Angeklagte die U-Haft verlassen durften. Die Haftbefehle gegen die vier teils minderjährigen Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet wurden aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft zog ihren angekündigten Widerspruch dagegen mittlerweile zurück. In ihren Einlassungen gaben vier Angeklagte an, an der Demonstration auf der Elbchaussee teilgenommen, sie aber vorzeitig verlassen zu haben. Das Konstrukt der Anklage eines homogenen gewalttätigen Blocks bekam dadurch zusätzliche Risse. Zudem gaben die Angeklagten an, dass sie mit dem Verlauf nicht gerechnet und ihn so nicht gewollt hätten.
Das Verfahren wird mindestens bis zum 20. September fortgesetzt. Trotz der Verlängerung des Prozesses muss damit gerechnet werden, dass bis zum Abschluss des Verfahrens noch weitere Termine nötig sind.
Hintergrund
Am 18. Dezember 2018 wurde der der sogenannte Elbchausee-Prozess gegen Can, Halil, Loic und zwei weitere Genossen eröffnet. Beim Prozessauftakt, sowie an den ersten Verhandlungstagen ist der Zuschauerraum des Gerichtssaals voll, viele Genoss*innen insbesondere aus dem Rhein-Main Gebiet waren angereist, um ihre Solidarität mit den Gefangenen und der Legitimität der G20 Proteste in allen ihren Formen Ausdruck zu verleihen. Doch die Öffentlichkeit wurde nach dem dritten Prozesstag unter dem Vorwand des Jugendschutzes in Bezug auf die Minderjährigkeit zweier Angeklagter ausgeschlossen. Von da an konnten nur noch Familienangehörige an den Verhandlungen teilnehmen, der Zuschauerraum blieb leer.
Vorläufige Freilassung und Einlassung
Umso erfreulicher war es, als am 14. Februar Halil und Can aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Mit Freude wurde die Nachricht der Entlassung aufgenommen und die beiden am Knasttor in Empfang genommen. Sie können endlich nach langer Zeit wieder nach Frankfurt/Offenbach zurückkehren und ihren Liebsten und Genoss*innen nah sein. Auch wenn der Prozess noch weiter geht, können Halil und Can so etwas Kraft schöpfen.
Die beiden Genossen waren schon einmal nach einer positiv ausgefallenen Haftprüfung im November aus der Haft entlassen worden. Damals ging es um eine Haftverschonung und nach dem Einspruch der Staatsanwaltschaft, mussten sie nach zwei Stunden in Freiheit die Haft wieder antreten.
Der Einspruch der Staatsanwaltschaft berief sich auf eine mögliche Fluchtgefahr. Da die beiden sich jedoch freiwillig zum erneuten Haftantritt stellten, war die Argumentation der Staatsanwaltschaft schwer zu halten und so führte die zweite Haftprüfung letztlich zur Aufhebung des Haftbefehls gegen alle vier Angeklagte aus dem Raum Frankfurt/Offenbach.
Dieser Haftentlassung ging in der Woche zuvor eine Einlassung der Vier voraus. Über ihre Rechtsanwält*innen ließen sie erklären, dass sie zunächst auf der Demo anwesend waren und identisch mit einer Vierergruppe sind, die auf den von der Polizei gesammelten Videos mehrfach auftaucht. Gleichzeitig gaben sie an, den Aufzug zu einem bestimmten Zeitpunkt verlassen zu haben weil sie mit dem Verlauf, den das Ganze nahm, nicht gerechnet hätten und das so auch nicht wollten.
So sollte dem Konstrukt einer „ostentativ auftretenden Gruppe“ entgegengewirkt werden, das alle Anwesenden für alle Taten und alle entstandenen Schäden haftbar machen möchte, unabhängig davon, ob sie in der Situation eine passive oder aktive Rolle einnehmen.
Wir als United we Stand FFM/ OF stehen weiterhin hinter unseren Genossen. Für uns zeigt sich an dieser Stelle die Dringlichkeit angeklagte Genoss*innen zu stärken und sie unsere direkte und politische Solidarität spüren zu lassen. Sowohl auf der Straße als auch im Gerichtssaal.
Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Verfahren, das auf zusätzliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit abzielt, stellen sich für die Soli-Arbeit neue Herausforderungen. Hier müssen wir gemeinsam diskutieren und als Linke einen Umgang finden, der auf unserer gemeinsamen Stärke, der Solidarität, fußt.
Die Haftentlassung von Halil und Can werten wir als eine Möglichkeit zur gemeinsamen Diskussion, die uns vorher durch die U-Haft genommen war.
Der Elbchaussee-Prozess wurde mittlerweile schon bis in den Juni verlängert. Loic, der fünfte Angeklagte, ist weiterhin in Untersuchungshaft. Den angeklagten Genossen in erster Linie, aber auch ihren Familienangehörigen sowie ihren Freund*innen, steht weiterhin ein schwieriger Weg bevor. Dieser muss nun weiter gemeinsam bestritten werden.
Wir wünschen den Angeklagten dafür viel Kraft. Wir stehen an eurer Seite.
United we Stand FFM/OF
]]>Nachdem der erste Prozesstag im September kurzfristig abgesagt wurde, die Frankfurter Rundschau einen Artikel zum zweiten Prozesstag veröffentlicht hat, der dritte Prozesstag im Dezember auch kurzfristig abgesagt wurde, hier der vierte Prozesstag vor dem Landgericht
Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 20. März 2019 um 13:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Die Polizei verhinderte das Zeigen des Transparents und nahm sieben Personen fest. Zwei Menschen aus Frankfurt/M. erhielten Strafbefehle mit dem Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, beide legten Einspruch ein. Am 18.03.2019, dem Tag der politischen Gefangenen, findet der Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Turmstraße 91,
Raum 456, ab 9.15 h statt.
Nutzen wir diesen Tag, um den Protest gegen deutsche Rüstungsexporte fortzusetzen und unsere Solidarität mit den Kämpfen der kurdischen Bevölkerung in Rojava/Syrien und in der Türkei auszudrücken.
Kommt um 8.30 h zum Amtsgericht Tiergarten, bringt Transparente mit, besucht den Prozess.
Weitere Infos unter https://rheinmetallentwaffnen.noblogs.org/
]]>Nicht zuletzt als Reaktion auf diese Solidarität hat die Staatsanwaltschaft – leider erfolgreich – den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, sodass bis zu den Schlussplädoyers nur noch die Eltern der Angeklagten anwesend sein dürfen! Wir werden unsere Genoss*innen aber nicht allein lassen!
Möglichkeiten sie zu unterstützen gibt es viele und es wird auch wieder eine organisierte Anreise geben. Meldet euch bei uns, wenn ihr mitfahren wollt!
Das absurde Strafmaß bei einer äußerst fragwürdigen Beweislage offenbart die Stoßrichtung der Strafverfolgung. Vor Gericht stand weniger die einzelne Tat – diese war besonders für die Staatsanwaltschaft kaum von Interesse, welche in der Verhandlung nahezu keine Frage an die Zeugen hatte – vielmehr stand der breite, legitime Protest gegen die privatisierte, kapitalorientierte Nutzung des öffentlichen Raums zur Verhandlung.
Das aktuelle gesellschaftliche Klima, in dem selbstverwaltete, solidarische Lebens- und Wohnformen nicht nur durch Worte, staatliche Justiz und kapitalistische Investor*innen, sondern auch durch Brandsätze2) angegriffen werden, muss ein Grund mehr sein sich angesprochen zu fühlen, sich zu solidarisieren. Während das Ermittlungsinteresse seitens der Behörden die Brandanschläge der letzten Wochen auf den Knotenpunkt in Schwalbach, die Au, die Schwarze 7, das Café ExZess, das Lila Luftschloss, das Wohnprojekt Assenland – wie nicht anders zu erwarten – mehr als verhalten war und die Behörden keine klare politische Motivation erkennen wollen, zeigt die Justiz hier ihre Zähne.
Wir finden es richtig dieses Urteil nicht einfach zu schlucken und werden den angeklagten Genossen auch bei seiner Berufungsverhandlung solidarisch unterstützen. Aber auch die Staatsanwaltschaft will sich nicht zufriedengeben und hat ebenfalls Berufung eingelegt. Damit ist wieder alles offen.
Kommt zum Prozess, lasst den Genossen nicht allein und schaut der Justiz auf die Finger.
Friede den Hütten! Krieg den Palästen!
1) Um die Nutzung das Philosophicum sowie um den gesamten Campus Bockenheim gibt es seit vielen Jahren eine breite Auseinandersetzung. 2014 wollte die Projektgruppe Philosophicum das Gebäude von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG kaufen um Konzepte für ein solidarisches Wohnen in diesem Gebäude zu entwickeln und zu realisieren. Die ABG verkaufte das Philosophicum schlussendlich trotz öffentlicher Zusagen gegenüber der Projektgruppe an den meistbietenden Privatinvestor. Dieser errichtete dort einen privaten Apartmentkomplex mit Zimmerpreisen von 670 Euro.
2) Pressmitteilung des Mietshäuser Syndikats Rhein-Main
Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 31. Januar 2019 um 13:00 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Zeigt Solidarität und kommt am Montag, 10. Dezember 2018 um 13:15 Uhr zum Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, Saal/Raum 16-120 (Altbau) und lasst die Angeklagte nicht alleine! Angeklagt ist eine – gemeint sind wir alle!
]]>Dem Genossen wird vorgeworfen, sich bei den Protesten zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März 2015 passiv mit einer Plastikfolie als Schutz gegen Pfefferspray bewaffnet zu haben.
In den Augen der Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der Schutzbewaffnung bzw. der passiven Bewaffnung nach § 17a Versammlungsgesetz. Das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht geführt. Vor dem Amtsgericht wurde er zu 40 Tagessätzen verurteilt. Einen Prozessbericht gibt es hier.
Nachdem der erste Prozesstag im September kurzfristig abgesagt wurde, die Frankfurter Rundschau einen Artikel zum zweiten Prozesstag veröffentlicht hat, hier der dritte Prozesstag vor dem Landgericht
Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 12. Dezember 2018 um 15:00 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
Wir wollen unsere Freund*innen nicht alleine lassen. Daher werden wir gemeinsam mit dem Bus von Frankfurt nach Hamburg fahren. Abfahrt ist in der Nacht von Montag (17.12.) auf Dienstag (18.12.) in Frankfurt. Die Rückfahrt ist für Dienstag Abend geplant. Ihr könnt Tickets für den Bus zum Preis von 20 €, 30 € oder 40 € bei der Roten Hilfe Frankfurt am 12. November und am 26. November ab 20:00 Uhr bei unserer Beratung im Café Exzess kaufen. Außerdem gibt es Solitickets, die ihr gegen eine kleine Spende ebenfalls erwerben könnt und damit die Busfahrt sowie die Angeklagten finanziell unterstützt.
Seid solidarisch und unterstützt die Angeklagten!
]]>Razzien am Main
Am Morgen des 27. Juni kam es bundesweit zu einer weiteren Durchsuchungswelle bei Anti-G20-Aktivist*innen. In Frankfurt und Offenbach wurden vier Personen durch die Polizei nach Hamburg verschleppt. Den jungen Männern wird vorgeworfen, sich an Aktionen freitagmorgens in der Hamburger Elbchaussee beteiligt zu haben. Zwei der Festgenommen waren zum Tatzeitpunkt noch unter 18 Jahre alt und gelten somit vor dem Gesetz als so genannte Heranwachsende. Auf dieser Grundlage konnte erreicht werden, dass zumindest die Haftbefehle für die beiden Jugendlichen außer Vollzug gesetzt wurden. Diese mussten allerdings ihre Pässe abgeben und sind verpflichtet, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Die beiden volljährigen Männer befinden sich seitdem jedoch in Untersuchungshaft im Hamburger Gefängnis Holstenglacis.
Der Staat teilt aus
Die Anklage ordnet die Beschuldigten willkürlich dem Komplex Elbchaussee zu, um in der Öffentlichkeit „Schuldige“ präsentieren zu können und die Rechtsbrüche und die massive Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen während der G20-Protestwoche zu kaschieren. Die harten Urteile, die bislang nach G20 gefällt wurden, reihen sich ein in die Faschisierung der Staatsapparate, am deutlichsten sichtbar in den neuen Präventiv- und Polizeigesetzen (etwa das bayerische PAG). Hinzu kommen die innere Aufrüstung und immer ausgedehntere Überwachung sowie die politische Repression und die harten Strafen gegen alle, die sich gegen die herrschenden Verhältnisse wehren.
Angesichts der verhältnismäßigen Stille bei Angriffen auf Geflüchtete(nunterkünfte), bei abertausenden Toten im Mittelmeer etc. erscheint es doch mehr als verwunderlich welche Empörung ein paar zerstörte Scheiben und Autos hervorrufen. Dass schon am selben Abend den Geschädigten eine Zahlung von 40 Millionen Euro zugesichert wurde (zum Vergleich: den Angehörigen der Opfer des NSU wurde nach jahrelanger Schikane, Kriminalisierung und Stigmatisierung insgesamt(!) eine Million Euro Entschädigung gewährt), verdeutlicht die massive Diskrepanz bei der Wahrnehmung des Wertes von Menschenleben im Vergleich zu Waren und Konsumgütern.
Vorwürfe? Kollektiv- und Kontaktschuld!
Der Zynismus von Polizei und Justiz ist in Anbetracht der Vorwürfe unerträglich. Am frühen Morgen des ersten Gipfeltages machten einige hundert Aktivist*innen ihrer Wut über die bestehenden Verhältnisse Luft und verdeutlichten ihre Unversöhnlichkeit unter anderem durch das Entglasen von Konsulaten, Banken und Ämtern und das Anzünden von Autos in der im Villenviertel gelegenen Elbchaussee. Obwohl es keinerlei polizeiliche Foto- oder Videoaufnahmen von den Geschehnissen gibt, hat die Polizei nun vier junge Männer aus dem Rhein-Main-Gebiet als vermeintliche Täter präsentiert. Die Vorwürfe – Brandstiftung, Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung – basieren auf einem „Bewegungsprofil“, das die Polizei über die vier erstellt haben will: Sie habe die Gruppe auch zu anderen Gelegenheiten in Hamburg beobachten können, so etwa ganz ohne schwarze Vermummung beim Bäcker in Altona. Konkrete Taten werden ihnen nicht vorgeworfen, außer dass sie vor Ort gewesen sein sollen und einer der Beschuldigten eine Mülltonne auf die Straße gezogen habe. Es ist offensichtlich, dass es hier darum gehen soll, Menschen von künftigem politischem Protest abzuhalten und eine ganze Bewegung einzuschüchtern, indem Einzelne drakonisch bestraft werden.
Isolationshaft und Willkür
Die Absurdität der Vorwürfe knüpft an die bisherigen G20-Prozesse an, genauso wie die Anordnung von U-Haft wegen der angeblichen „Schwere der Tat“ und vermeintlicher „Fluchtgefahr“. Dazu die Schikanen, die die zwei im Knast ertragen müssen: Der jüngere war in den ersten drei Tagen durchgehend eingesperrt. Erst danach bekam er eine Stunde Hofgang täglich. Seitdem wurde seine Zelle mindestens viermal ohne Angabe von Gründen durchsucht und er selbst wiederholt spontanen Leibesvisitationen unterzogen. Die einzige Möglichkeit, die ihnen gelassen wird, um aus der Zelle raus zukommen und soziale Kontakte zu haben, ist, im Knast zu arbeiten. Auch wenn sich manches inzwischen gelockert hat, durften die beiden sich bis heute nicht sehen und sind immer wieder wahllosen Schikanen und der Willkür der Schließer ausgesetzt. Diese nannten als Begründung nur: „Weil wir es können“.
Druck machen!
Ganz offensichtlich dienen diese Haftbedingungen dazu, Druck auf die zwei auszuüben und sie zu Aussagen zu bewegen. In Anbetracht der mangelhaften Beweislage gegen sie ist das kein Wunder. Auch eine weitere Person sitzt seit Oktober ebenfalls im Hamburger Holstenglacis in Untersuchungshaft, nachdem sie per Europäischem Haftbefehl von Frankreich ausgeliefert wurde. Auch ihr werden Straftaten im Zusammenhang mit den Aktionen auf der Elbchaussee vorgeworfen. Die Polizei möchte nach mehr als einem Jahr Arbeit der eigens eingerichteten SoKo „Schwarzer Block“ gern Ergebnisse vorweisen, und das heißt „Schuldige“ bestrafen. Machen wir es den Inhaftierten leichter im Knast und erzeugen wir unsererseits Druck auf die Behörden! Der Prozess gegen alle vier Beschuldigten beginnt am 18. Dezember. Obwohl vor dem Jugendgericht geführt, wird er öffentlich sein – und lange dauern: Es sind bereits 30 (dreißig!) Prozesstage bis Mai terminiert. Die Anklageschrift besteht weitgehend aus der Beschreibung von beschädigten Autos sowie einer Handvoll Indizien, dass die vier Beschuldigten irgendwie vor Ort gewesen sein sollen. Dieser Show-Prozess muss begleitet und kritisiert werden!
Schreibt Postkarten und Briefe, kommt zum Prozess und zeigt ihnen, dass wir sie mit dieser Repression nicht allein lassen! Wir werden weiter Post schicken, mit eurer Hilfe alle Prozesstage begleiten und „den Scheiß aufdrehen“ bis sie wieder frei sind. Der Grund dafür ist einfach: Weil wir es können.
Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, Saal 237.
Weitere Prozesstermine, immer 9:30 – 16:00 Uhr:
Dienstag 8. Januar 2019, 9:00-9:15 (Achtung Sprungtermin!)
Donnerstag 10. Januar 2019
Dienstag 15. Januar 2019
Donnerstag 17. Januar 2019
Dienstag 22. Januar 2019
Donnerstag 24. Januar 2019
Dienstag 29. Januar 2019
Donnerstag 31. Januar 2019
Donnerstag 7. Februar 2019
Freitag 8. Februar 2019
Donnerstag 14. Februar 2019
Freitag 15. Februar 2019
Mittwoch 20. Februar 2019
Donnerstag 21. Februar 2019
Freitag 22. Februar 2019, 9:00-9:15 (Achtung Sprungtermin!)
Montag 18. März 2019
Donnerstag 28. März 2019
Freitag 29. März 2019
Donnerstag 4. April 2019
Freitag 5. April 2019
Freitag 26. April 2019
Donnerstag 2. Mai 2019
Freitag 3. Mai 2019
Donnerstag 9. Mai 2019
Freitag 10. Mai 2019
Dienstag 28. Mai, 9:00-9:15 (Achtung Sprungtermin!)
Mittwoch 19. Juni 2019
Donnerstag 20. Juni 2019
Mittwoch 26. Juni 2019
Längere Pause
Montag 29. Juli 2019
Dienstag 30. Juli 2019
Dienstag 13. August 2019
Dienstag 20. August 2019
Mittwoch 21. August 2019
Dienstag 27. August 2019
Mittwoch 04. September 2019
Donnerstag 05. September 2019
Donnerstag 19. September 2019
Freitag 20. September 2019
Weitere Infos bei UNITED WE STAND
Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: G20
Zeigt Solidarität und kommt am Montag 17. September 2018 um 9:00 Uhr, Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 28, 2. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Zeigt Solidarität und kommt am Montag, 10. September 2018 um 9:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
Der Prozesstermin wurde wenige Minuten vor Beginn verschoben. Neuer Termin: Montag, 19. November 2018 um 13:00 Uhr.
]]>Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag 12. Juli 2018 um 14:00 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 25, 2. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>An Bord: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Vertreter von Umweltverbänden, die Grünen-Vorsitzende Simone Peter und Bahn-Vorstand Ronald Pofalla. Drei der Aktivist*innen seilten sich von der Bahnhofswartungsbrücke auf das ICE Dach ab, zwei weitere Personen ketteten sich vor dem ICE an die Gleise. Der Zug nahm seine Reise mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung wieder auf. Die Aktion war medial höchst erfolgreich und protestierte gegen die unverschämt schlechte deutsche Klimapolitik.
In der Hauptverhandlung vom November 2017 wurde eine der Angeklagten nach zehn Stunden Prozess freigesprochen, die anderen zwei Angeklagten an einem zweiten Prozesstag Frankfurt am Main zu 40 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht verwarnt. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Wo die Anklage in erster Instanz ursprünglich noch § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr lautete, wurde diese ca. 30 Minuten vor Urteilsspruch in § 240 StGB Nötigung abgewandelt. Dies wird nun in zweiter Instanz erneut verhandelt.
Nähere Infos auf dem Blog: traintonowhere.blackblogs.org
Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht
Zeigt Solidarität und kommt am Dienstag, 3. Juli 2018 um 9:15 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind drei – gemeint sind wir alle!
Es gibt einen Treffpunkt, für alle die den Prozess besuchen wollen: Um 9:00 Uhr vor dem Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2! Kommt zahlreich!
]]>Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 19. April 2018 um 14:15 Uhr zum Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 11, 2. OG und lasst die Angeklagte nicht alleine! Angeklagt ist eine – gemeint sind wir alle!
Bericht vom ersten Prozesstag:
Mietfrage vor Gericht
Eine Genossin soll im Rahmen einer „Stadt für alle“-Fahrraddemo ein blaues Farbei auf eine Luxusimmobilie geworfen und andere dazu angestachelt haben. Die Anklage wirft ihr auch vor, das Mauerwerk vorher mit einer Wasserbombe „befeuchtet“ zu haben. Die Angeklagte kritisierte in einer Prozesserklärung die Mietpolitik in Frankfurt. Die Gefährdung des öffentlichen Friedens ginge nicht von dem ihr vorgeworfenen Landfriedensbruch aus, sondern auf die auf die Verdrängung von sozial Schwachen gerichtete Mietpolitik zurück. Richter Mulch, der in den 90ern selbst zum Wegzug aus Frankfurt gezwungen war, da er keine bezahlbare Wohnung fand, stimmte danach den Ausführungen der Angeklagten zu.
Allerdings würden Farbbeutel keine Wohnungen und Obdachlosen retten. Ein Mittel dazu hatte die Angeklagte aber zuvor genannt, Hausbesetzungen. Dazu wand der Richter ein, dass die damaligen Westend-Besetzer*innen heute „gut situiert“ seien und sich heute im Westend keine Normalverdiener*in mehr eine Wohnungen leisten könne. Es folgten weitere Diskussionen um die Mietfrage zwischen Gericht und Verteidigung, bevor nach 20 Minuten die weitere Beweisaufnahme fortgesetzt wurde. Die Verteidigung widersprach der Verwendung der Lichtbilder in der Akte, da ihre Herkunft unklar war. Da der Richter Mulch zudem auf die Ladung von in der Akte aufgeführten Zeug*innen des Vorfalls verzichtet hatte, da er keine „unbeteiligten Zivilisten“ in das Verfahren reinziehen wollte, wurde das Verfahren vertagt. Trotz großem Ermittlungsaufwand mit Hausdurchsuchung etc. ist es der Polizei seit einem Jahr weder gelungen, die Beamten die, die Bilder gemacht haben ausfindig zu machen noch die Höhe des Schadens an der Fassade zu ermitteln.
Der Prozesstermin ist verschoben!!!
Am 28. November 2015 blockierten Aktivist*innen bei einem Zwischenstopp am Frankfurter Hauptbahnhof den Sonderzug von Berlin zu den Klimaverhandlungen in Paris.
An Bord: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Vertreter von Umweltverbänden, die Grünen-Vorsitzende Simone Peter und Bahn-Vorstand Ronald Pofalla.
Drei der Aktivist*innen seilten sich von der Bahnhofswartungsbrücke auf das ICE Dach ab, zwei weitere Personen ketteten sich vor dem ICE an die Gleise.
Der Zug nahm seine Reise mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung wieder auf. Die Aktion war medial höchst erfolgreich und protestierte gegen die unverschämt schlechte deutsche Klimapolitik.
In der Hauptverhandlung vom November 2017 wurde eine der Angeklagten nach zehn Stunden Prozess freigesprochen, die anderen zwei Angeklagten an einem zweiten Prozesstag Frankfurt am Main zu 40 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht verwarnt. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Wo die Anklage in erster Instanz ursprünglich noch § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr lautete, wurde diese ca. 30 Minuten vor Urteilsspruch in § 240 StGB Nötigung abgewandelt. Dies wird nun in zweiter Instanz erneut verhandelt.
Nähere Infos auf dem Blog: traintonowhere.blackblogs.org
Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht
Zeigt Solidarität und kommt am Dienstag, 20. März 2018 um 9:15 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Saal 1 und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind drei – gemeint sind wir alle!
Es gibt einen Treffpunkt, für alle die den Prozess besuchen wollen: Um 9:00 Uhr am ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld! Kommt zahlreich!
Obwohl Staatsanwältin Stefanie Queißer seit nunmehr drei Monaten gegen die I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit ermittelt, gelingt es dem I-SEC-Anwalt Helmut Naujoks Hausverbote und anhängige Verfahren gegen Betriebsratsmitglieder endlos in die Länge zu ziehen. Alles mit dem einzigen Ziel, die Betriebsratswahlen 2018 zu sabotieren.
Wo bleibt der gesetzlich garantierte Schutz von Betriebsräten?
Eine Richterin des Arbeitsgerichts Frankfurt hat die Ketten von Hausverboten längst als unzulässig bezeichnet und statt dessen eine grundsätzliche Zugangsberechtigung festgestellt. Aber aufgrund verschiedener Ansichten zur Vollstreckbarkeit eines Zwangsgeldes von 25.000,- Euro für jeden Tag der Zuwiderhandlung innerhalb des Frankfurter Arbeitsgerichts spielt auch hier die Zeit für die Firma – und gegen die Betriebsratsmitglieder, die eigentlich die Betriebsratswahlen 2018 vorbereiten müssen. Das entsprechende Gerichtsurteil zum Hausverbot können das I-SEC Management und Helmut Naujoks offensichtlich straffrei ignorieren. Gegen drei von fünf Hausverbote, die das Gericht aufgehoben hat, liegt eine Beschwerde vor. Sie werden in die nächste Instanz gehen.
Naujoks benutzt Arbeitsgerichte
Am 07. März ist nun endlich ein Kammertermin bezüglich des 1. Antrags auf Zustimmungsersetzung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Mario S. angesetzt. Mario S. setzt sich mit seinem Kollegen, dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Erhan C. für die Enlastung des I-SEC-Personals durch Neueinstellungen ein. Geld, welches das Management in den Taschen von Helmut Naujoks scheinbar besser aufgehoben sieht. Für den Fall, dass das Gericht das erste Kündigungsersuchen kassiert, liegt bereits eine zweite Kündigung vor. Indem das Arbeitsgericht aber jeden weiteren Schmuh, den Helmut Naujoks im Auftrag von I-SEC zusammenkonstruiert, ernsthaft jeweils einzeln verhandelt, mach es sich zum Handlungsgehilfen des Unternehmens.
Luftsicherheit? So groß scheint die Gefahr nicht zu sein
Dabei geht es um nichts geringeres als die Luftsicherheit an Deutschlands größten Flughafen. Berichte über mangelhafte Kontrollen und überlastetes und fehlendes Personal scheinen weder bei der Bundespolizei oder im Innenministerium Sorgen, geschweige denn Reaktionen, auszulösen. Und das trotz allem wildem Geheule, wie groß die Terrorgefahr in Deutschland angeblich sei. Versuche der Kontaktaufnahme scheiterten bisher an der Suche nach der Person, die überhaupt entschieden hat, hoheitliche Aufgaben an ein deart unseriöses Unternehmen wie I-SEC auszulagern. Wir bleiben dran – schließlich erfolgt 2019 eine neue Ausschreibung.
Die I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH führt im Auftrag der Bundespolizei mit rund 1.450 Beschäftigten am Frankfurter Flughafen (Fraport) den Großteil der Sicherheitskontrollen durch. I-SEC ist außerdem an den Flughäfen Hannover und Hamburg aktiv.
Mehr Infos gibt es u.a. hier:
https://arbeitsunrecht.de/i-sec-staatsanwaltschaft-ermittelt-wg-betriebsratsbehinderung/
https://arbeitsunrecht.de/i-sec-naujoks-sittenwidrige-millionen-klage-gegen-br-mitglieder/
https://arbeitsunrecht.de/update-i-sec-will-drittem-betriebsratsmitglied-kuendigen/
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/frankfurter-flughafen-wer-kontrolliert-hier-wen-1.3783999
https://www.jungewelt.de/artikel/323396.gesch%C3%A4ftsmodell-besteht-aus-ausbeutung.html
Zeigt Solidarität und kommt am Mittwoch, 07. März 2018 um 10:45 Uhr zum Arbeitsgericht Frankfurt, Saal C30.10, Gutleutstr. 130 und lasst den Kollegen nicht alleine!
Quelle: https://arbeitsunrecht.de/termin/arbg-ffm-i-sec-naujoks-betriebsratsvorsitzenden/
]]>Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 07. Februar 2018 um 9:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
]]>Zeigt Solidarität und kommt am Donnerstag, 18. Januar 2018 um 9:30 Uhr zum Landgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude E, Saal 20, 1. OG und lasst den Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
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