Prozesse – Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Mainz & Ortsgruppe Wiesbaden https://rhmzwi.blackblogs.org Deine linke Schutz- und Solidaritätsorganisation Wed, 14 Dec 2022 13:01:30 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://rhmzwi.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/721/2018/11/favicon.gif Prozesse – Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Mainz & Ortsgruppe Wiesbaden https://rhmzwi.blackblogs.org 32 32 Solidarität für Hafrah und Özgur! https://rhmzwi.blackblogs.org/solidaritaet-fuer-hafrah-und-oezgur/ Wed, 14 Dec 2022 13:01:23 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=521 In Koblenz befinden sich zur Zeit zwei politische Gefangene in Haft. Am 28. November wurde vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Prozess gegen Özgür A. eröffnet. Zuvor fand vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt, auf der Solidarität mit dem Angeklagten bekundet und gegen die Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung protestiert wurde. In Redebeiträgen sind die unmenschlichen Haftbedingungen als auch der Prozess an sich scharf kritisiert worden.
Nicht Menschen wie Özgür A. sollten vor Gericht stehen, sondern jene des türkischen Regimes, die für völkerrechtswidrige Angriffskriege verantwortlich sind, die insbesondere mit deutschen Waffen geführt würden. Die Redner:innen forderten die sofortige Freilassung von Özgür A., ein Ende der Repressionen sowie die Beendigung des Angriffskrieges in Kurdistan.

Mehr Infos und Unterstützungsmöglichkeiten:
https://nadir.org/nadir/initiativ/azadi/presse/2022/221125.html


Außerdem wurde am 24. Oktober 2022 auf Veranlassung der deutschen Strafverfolgungsbehörden per Europäischem Haftbefehl eine Kurdin auf dem Flughafen Brüssel fest- und in Auslieferungshaft genommen. Sie war auf dem Rückweg von Rojava in ihren Heimatort im Saarland. Ihr wird vorgeworfen, sich an Aktivitäten der PKK-Jugendorganisation beteiligt zu haben (§129b StGB). Inzwischen befindet sie sich in der JVA Koblenz in U-Haft. Sie heißt Hafrah E., sie kann deutsch und kurdisch.
Wer ihr schreiben möchte, wende sich bitte an Azadî

Mehr Infos:
https://nadir.org/nadir/initiativ/azadi/

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Solidarität mit Soli Antifa Ost https://rhmzwi.blackblogs.org/solidaritaet-mit-soli-antifa-ost/ Wed, 03 Aug 2022 14:24:10 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=519

Aus aktuellem Anlass sprechen die Rote Hilfe Ortsgruppen Kassel, Marburg-Gießen, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt den Soli Antifa Ost Strukturen ihre Solidarität aus.

Dass einer der Angeklagten im „Lina-Verfahren“, Johannes Domhöver, sich zum Kronzeugen gegen seine ehemaligen Genoss:innen macht, ist der Super-GAU aus Sicht der Antirepression. Wieviele Genoss:innen er verraten hat und verraten wird, wissen wir noch nicht, aber der Schaden, den er damit anrichtet, ist immens.
Wir solidarisieren uns deshalb mit Soli Antifa Ost, weil manche die bizarre Behauptung aufstellen, man habe Johannes zu diesem Schritt gedrängt. Johannes war bereits vorher die Solidarität entzogen worden, da er als Täter sexualisierter Gewalt geoutet worden war. Wir sagen: Jedes Outing eines Täters sexualisierter Gewalt ist prinzipiell richtig! Dass Johannes nun Kronzeuge ist, ist seine Entscheidung gewesen. Dass es nötig war, ihn zu outen, liegt ebenfalls in seiner Verantwortung. Zu behaupten, dass seine umfangreichen Aussagen über linke Strukturen nun eine Art Retourkutsche dafür seien, dass man ihn für seine wiederholten Gewalttaten gegenüber Genossinnen outgecallt hat, ist widerlich.

Das eigentliche Problem ist, dass sexualisierte Gewalt in unserer Gesellschaft kaum Konsequenzen für die Täter hat und auch Linke und Linksradikale damit mehr schlecht als recht umgehen. Es wird gedeckt, verschwiegen und kleingeredet. Was wir dagegen brauchen ist das Vertrauen ineinander, dass wir uns gegenseitig keine Gewalt antun, unsere Bedürfnisse achten und unsere Genoss:innen nicht verraten. Dieses Vertrauen hat Johannes nicht nur verletzt, sondern auch durch seine wiederholten Übergriffe und jetzt das Kronzeugenprogramm erschüttert. Dass so etwas nicht wieder passiert, ist in unser aller Verantwortung. Auch als Antirepressionsstrukturen müssen wir uns grundsätzlich mit dem Thema sexualisierter Gewalt (in der Linken) auseinandersetzen.

Staatliche Repression gegen unsere Strukturen setzt auch immer auf Spaltung. Es gibt kaum einen größeren Keil als das Kronzeugenprogramm. Gerade jetzt müssen wir solidarisch miteinander bleiben! Es kann nicht sein, dass wir uns darüber streiten, ob man „Verständnis“ für den Schritt von Johannes aufbringen kann, seine Genoss:innen zu verraten. Es kann nicht sein, dass wir darüber streiten, ob wir sexualisierte Gewalt verurteilen.

Wir wissen, dass die Arbeit von Soli-Kreisen stets anstrengend und kompliziert ist. Die konkreten Entwicklungen machen die nicht leichter. Dafür verdient ihr unseren Respekt. Danke für euer Engagement, liebe Genoss:innen!

Ein paar Links:
Outing (mit Trigger Warnung): https://de.indymedia.org/node/156448
Johannes Domhöver als Kronzeuge: https://www.soli-antifa-ost.org/le-b-hausdurchsuchungen-im-antifa-ost-verfahren-johannes-domhoever-ist-kronzeuge/
Mehr Infos zum Verfahren findet ihr selbstverständlich auf: https://www.soli-antifa-ost.org

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Antifaschist*innen nach TDDZ Worms vor Gericht // Termin verschoben auf den 26.09. https://rhmzwi.blackblogs.org/antifaschistinnen-nach-tddz-worms-vor-gericht-montag-11-juli-10-uhr-amtsgericht-worms/ Mon, 04 Jul 2022 15:51:02 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=512 Über 2 Jahre sind vergangen seit sich rund 1000 Antifaschist*innen dem letzten TDDZ entgegenstellten.
Jetzt kommt es zu den ersten Gerichtsverfahren.
Die Anklage lautet: „tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten“. 
Der Antifaschist habe, in der Absicht den Polizisten körperlich zu schädigen und um die Absperrkette der Polizisten zu überwinden, den Polizisten im Stile eine Läufers überrannt.

Im Video ist zu sehen, wie Polizisten den Antifaschisten von hinten zu Boden bringen und ihm auf den Kopf schlagen.

Video - Polizisten bringen Antifaschist zu Boden, Worms

Am 11.07. wird der Prozess um 10:00 Uhr im Amtsgericht Worms beginnen. 
Der Prozess wurde kurzfristig verschoben und wird am 26. September stattfinden.
 
Presse und und Zuschauer*innen sind Willkommen.
 
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Einschüchterungsversuch gegen Klimabewegung: 1 Jahr und 9 Monate Haft für Ella https://rhmzwi.blackblogs.org/einschuechterungsversuch-gegen-klimabewegung-1-jahr-und-9-monate-haft-fuer-ella/ Tue, 05 Apr 2022 11:41:59 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=489

Am heutigen Freitag, 1. April 2022, fand der Berufungsprozess gegen „Ella“ am elften Verhandlungstag sein befürchtetes Ende: Indem das Landgericht Gießen eine Haftstrafe von 21 Monaten verhängte, hält es weiterhin an seiner Verfolgungswut gegen die Klimaaktivistin fest.

Zwar ist die Haftdauer niedriger als in der ersten Instanz, die ein Urteil über 27 Monate Gefängnis ausgesprochen hatte, aber die Beweise sind in der Berufungsverhandlung wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Angesichts des eindeutigen Videomaterials mussten die polizeilichen Hauptbelastungszeugen einräumen, in ihren Aussagen gelogen zu haben; sie waren nachweislich zu keinem Zeitpunkt gefährdet, wie sie zuvor behauptet hatten. Der konkrete Vorwurf gegen „Ella“, die weiterhin ihren Namen den Repressionsorganen nicht preisgibt, besteht in einer abwehrenden Beinbewegung, die sie bei der Räumung der Baumdörfer im Dannenröder Wald im November 2020 in Richtung eines SEK-Beamten gemacht haben soll. Dieser packte die Waldbesetzerin in 15 Metern Höhe am Bein und versuchte, sie in die Tiefe zu ziehen. Dabei schlugen die Beamten Ella mit Fäusten und einem Metallschloss. Obwohl die Beinbewegung hingegen keinen Beamten berührte, dient sie als Vorwand, um die Aktivistin seit nunmehr fast eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft zu halten. Selbst nachdem die SEK-Beamten ihre Falschaussagen eingestanden hatten, verweigerte der Richter eine Haftprüfung.

„Das heutige Urteil klingt nach einem schlechten Aprilscherz, aber es ist leider traurige Realität einer Justiz, die sich die Klimabewegung zur neuen Zielscheibe auserkoren hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.. „Schon das Urteil am Montag, mit dem den Profitinteressen des Energieriesen RWE Vorrang vor dem Klimaschutz eingeräumt und das Dorf Lützerath zur Zerstörung freigegeben wird, hat gezeigt, dass die Justiz Klimazerstörung als schützenswertes Ziel betrachtet und jegliche Gegenwehr dagegen zu unterbinden versucht. An Ella soll nun ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um die Klimabewegung einzuschüchtern,“ fügte Sommerfeld hinzu.

„Doch das wird ihnen nicht gelingen: Weder lässt sich Ella entmutigen noch die Aktivist*innen, die sich weiterhin gegen die Zerstörung des Planeten einsetzen – ob mit Baumbesetzungen, Autobahnblockaden oder den Protesten im Lützi. Wir als Rote Hilfe e. V. stellen diesen Angriffen der Justiz unsere Solidarität entgegen und unterstützen Ella ebenso wie alle anderen Klimaaktivist*innen, die von Repression betroffen sind. Freiheit für Ella und alle anderen politischen Gefangenen!“

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Solidarität mit Björn! #ing1508 Update 2022 https://rhmzwi.blackblogs.org/solidaritaet-mit-bjoern-ing1508/ Thu, 22 Apr 2021 07:58:50 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=441

Update Februar 2022:
Björn ist raus aus dem Knast!
Sein Anwalt konnte durchsetzen, dass trotz anfänglicher Ablehnung des Gerichts, jetzt der Ansatz „Therapie statt Strafe“ umgesetzt wird.

Update: Björn ist auf eigenen Wunsch in der JVA Schwerte

Liebe Genoss*innen,

leider haben wir jetzt erfahren, dass am kommenden Freitag, den 23.4.2021 um 9 Uhr der Prozess gegen den Antifaschisten Björn eröffnet wird.
Ihm wird vorgeworfen am 15.8. in Ingelheim Cops tätlich angegriffen zu haben, öfters ohne Fahrschein gefahren zu sein und anderes.

Er wurde am 14.11.20 im Danni festgenommen und sitzt seitdem im Knast. Für ihn und andere haben wir am 19.3 eine Knastkundgebung mit 45 Leuten vor dem Knast in Rohbach durchgeführt.
https://rhmzwi.blackblogs.org/leben-heisst-widerstand-nachbericht-zur-knastkundgebung-in-rohrbach/ dort findet ihr auch eine Rede von seinem Anwalt und ein längeres Video von der Kundgebung.

Der Prozess soll mit 14 Belastungszeugen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach (John-F.-Kennedy-Str. 17) beginnen. Da wären ein paar solidarische Menschen im Gerichtssaal echt super – auch wenn es jetzt sehr kurzfristig ist – und für  Björn, der seit über vier Monaten im Knast sitzt, eine konkrete solidarische Unterstützung.

 

Mit solidarischen Grüßen,
Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz

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OLG Koblenz eröffnet §§129a/b-Verfahren gegen Hüseyin A. https://rhmzwi.blackblogs.org/olg-koblenz-eroeffnet-%c2%a7%c2%a7129a-b-verfahren-gegen-hueseyin-a/ Thu, 07 Jan 2021 20:15:39 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=365 Am 8. Januar (9.00 Uhr, Saal 10, Regierungsstraße 7, Koblenz)  beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Koblenz der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten

Hüseyin A.

Bereits im August 2020 war Mazhar Turan von diesem Gericht zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt und im Oktober 2020 das §129b-Verfahren gegen Gökmen Çakil eröffnet worden.

_Keine individuelle Straftat_

Dem 60-Jährigen, der im Mai 2020 festgenommen wurde, wirft die Anklage vor, von Mitte August 2015 bis Ende Juli 2016 als hauptamtlicher Kader unter dem Decknamen „Çolak“ das PKK-Gebiet Mainz mit den Räumen Wiesbaden, Bad Kreuznach und Rüsselsheim verantwortlich geleitet zu haben.

Grundlage der Anklage sind auch in diesem Verfahren die intensive Telekommunikationsüberwachung und Observationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und „Erkenntnisse“ des Bundeskriminalamtes.

Danach sei Hüseyin A. vornehmlich für das Organisieren von Demonstrationen, Veranstaltungen, Spendenkampagnen, den Verkauf von Eintrittskarten sowie das Verbreiten von „PKK-Publikationen“ verantwortlich gewesen. Eine individuelle Straftat in Deutschland wird ihm nicht zur Last gelegt.

Mit diesen Aktivitäten habe er sich – so die Anklage – an einer ausländischen „terroristischen“ Vereinigung (§§129a/b StGB) beteiligt, „deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet“ sei, „Straftaten des Mordes oder Totschlags zu begehen“, weil zur Organisationsstruktur der PKK auch „bewaffnete Einheiten“ gehörten, „die ausdrücklich ein Recht auf ‚aktive Verteidigung‘ und Vergeltungsangriffe gegen türkische Sicherheitsbehörden in Anspruch“ nähmen.

_Pro und kontra Selbstverteidigungsrecht_

Was deutsche Anklagebehörden als „Terrorismus“ einstufen und strafrechtlich verfolgen, hat der Kassationshof in Brüssel in einem Verfahren gegen Dutzende kurdische Politiker und Medienschaffende in ein völlig anderes Licht gestellt. Das Gericht stellte fest, dass es sich nach belgischer Rechtsauffassung bei dem Konflikt zwischen der Türkei und der PKK um einen nichtinternationalen Konflikt mit andauerndem Charakter und hoher Intensität handelt. Aufgrund der weit entwickelten Organisation der PKK sowie der Kämpfer*innen der Guerilla HPG müsse das humanitäre Völkerrecht auf diesen Konflikt angewendet werden. Die Kampfhandlungen der PKK jedenfalls könnten nicht als terroristisch eingestuft werden. Das wäre der Fall, wenn diese nicht in einem Zusammenhang mit dem Konflikt stehen würden, was dann wiederum als Kriegsverbrechen geahndet werden müsse, nicht aber als „terroristisches“ Handeln.

Diese gänzlich andere Sicht auf die kurdische Bewegung macht deutlich, dass auch das Verfahren gegen Hüseyin A. politisch motiviert und von einer verheerenden Opportunitätslogik deutscher Außenpolitik geprägt ist.

_Verfolgt in der Türkei – verfolgt in Deutschland_

Einschlägige Erfahrungen mit der türkischen und bundesdeutschen Justiz hat Hüseyin A. bereits gemacht. So war er, ursprünglich zum Tode verurteilt, wegen seines politischen Engagements 20 Jahre und 7 Monate in türkischer Haft. Hiervon musste er zwei Jahre bei täglicher Folter, deren Zeitpunkt er selbst hat bestimmen müssen, in einer Dunkelzelle im Gefängnis von Maraş zubringen. Außerdem hatte Hüseyin A. bei brutalen Angriffen faschistischer „Grauer Wölfe“, die mit dem Ruf „Tod den Aleviten“ Ende der 1970er Jahre das Haus seines Onkels stürmten, ihn und vier Familienmitglieder töteten, eine Hand verloren.

Nach seiner Haftentlassung im Februar 2001 ist er wegen erneut drohender Festnahme zu seinen in Deutschland lebenden Geschwistern geflohen.

Doch verhaftet wurde er wieder, diesmal im Juli 2008 in Deutschland. Die Anklage bezichtigte ihn, sich als angeblicher Sektorleiter „Süd“ und Deutschlandverantwortlicher der PKK in einer – damals noch – „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 StGB) betätigt zu haben. Ein Jahr später wurde er vom Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt, die er bis zum letzten Tag hat verbüßen müssen. Der „Freilassung“ im April 2012 folgte eine dreijährige Führungsaufsicht.

_Wer verletzt Gedanken der Völkerverständigung?_

Und nun steht er wieder vor Gericht, diesmal als mutmaßliches Mitglied einer „terroristischen“ Vereinigung (§§129a/b StGB). Nicht angeklagt dagegen sind der Staatsterrorismus des türkischen Regimes und die deutschen Rüstungsexporte, die mit dazu beitragen, die Expansionsbestrebungen von Recep T. Erdoğan zu unterstützen. Wenn die Bundesregierung der kurdischen Bewegung vorwirft, dass sich deren Tätigkeit gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, dann sei gefragt, wie Militäraggressionen und Waffenlieferungen zu werten sind, die sich explizit gegen andere Völker und Staaten richten.

AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für

Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln

Tel. mobil: 0163 – 0436 269

O4. Januar 2021

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Verfahrensausgang vom 2.12.2020 in Wiesbaden – Mit Erklärung https://rhmzwi.blackblogs.org/verfahrensausgang-vom-2-12-2020-in-wiesbaden-mit-erklaerung/ Tue, 15 Dec 2020 19:25:05 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=357 In der Verhandlung wegen einer Blockadeaktion gegen die rechten „Gelbwesten“ Anfang 2019, die uns als Versammlungssprengung vorgeworfen wurde haben wir folgendes heute erreicht:

– gegen eine Angeklagte wurde die Geldstrafe gegenüber dem Strafbefehel verringert & mit einer schon bestehenden zu einer Gesamtstrafe zusammengelegt, sodass eine Eintrag im Führungszeugnis vermieden wurde.
– das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde eingestellt (gegen gemeinnützige Geldzahlung).

Wie schon am letzten Verhandlungstag im Juli gegen einen weiteren Mitangeklagten (Geldstrafe blieb bei Höhe aus Strafbefehl), blieb die Richterin inhaltlich unnachgiebig bei ihrer Hardliner-Auffassung, die auch friedliche Blockadeaktionen als „grobe Störung oder Gewaltandrohung zur Vereitelung der Durchführung einer Versammlung“ wertet. Dem entgegenstehend verlangt die Rechtssprechung des BVerfG nach einer Differenzierung zwischen eher symbolischen, demonstrativen Blockaden (die ebenfalls unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit stehen) und solchen, die nur dazu dienen etwas physisch durchzusetzen (z.B. die Nicht-Durchführung einer Versammlung). Es sind zahlreiche Leute erschienen, um uns solidarisch zu begleiten. Das hat sicher dazu beigetragen, dass sich die Stimmung im Gericht nicht gänzlich gegen uns wendete, auch trotz dem Umstand, dass gut die Hälfte den Saal nach kurzer Zeit wieder verlassen musste, da aktuell die Zuschauer*innen-Zahlen wegen der Covid19-Situation begrenzt werden und wir Angeklagten uns keine weitere Verschiebung bzw. Vertagung der Verhandlung gewünscht hatten. An dieser Stelle noch einmal ein großer Dank an alle, die zur Unterstützung gekommen sind.

Einlassung einer Angeklagten

zum Prozess wegen Blockadeaktion gegen die „Gelbwesten“ in Wiesbaden

Als erstes möchte ich etwas klarstellen:

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass ein Gericht den „Gelbwesten“ ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garatieren muss. Ihre Versammlungsfreiheit steht unter dem Schutz des Grundgesetz, was auch bedeutet, dass die Polizei diese Versammlungsfreiheit gegen Dritte schützen und durchsetzen muss.

Ich stelle das nicht in Frage. Das ist nicht der Grund für meinen Einspruch gegen den Strafbefehl. Und es war übrigens auch nicht der Grund weshalb ich mich an der fraglichen Aktion beteiligt hatte. Auch wenn vielleicht dem Gericht der Eindruck entstanden ist, es müsste auch deshalb Strafen verhängen, bloß um uns an diese einfachsten Grundlagen des Versammlungsrechts zu erinnern.

Ich möchte den Fokus hingegen wieder darauf legen, dass wir Angeklagten ebenfalls an einer Versammlung teilgenommen haben, die den Schutz der Versammlungsfreiheit genießt. Aber diese Teilnahme alleine soll schon den Tatbestand der Versammlungssprengung erfüllen und damit strafbar sein.

Versammlungssprengung wird neben der Absicht die andere Versammlung zu verhindern so definiert, dass Gewalttätigkeiten begangen, angedroht oder grobe Störungen verursacht werden.

Also das Erste: Zu keinem Zeitpunkt ist irgendjemand davon ausgegangen, dass unsere Gegendemonstration unfriedlich gewesen sein soll. Es hat von uns niemand irgendeine Gewalttätigkeit begangen.

Und ein für radikale Linke typischer Kleidungsstil kann zwar ein Hinweis auf die politische Ausrichtung einer Demonstration sein, aber das alleine kann nicht als Androhung von Gewalttätigkeiten gewertet werden.

Ich habe mir selbst den Livestream von Henryk Stöckl noch etliche Male angeschaut. Der ist auf YouTube noch öffentlich verfügbar, von der Userin Inge Steinmetz hochgeladen. Nirgends wird eine Drohung mit Gewalt auch nur angedeutet, keine drohenden Gesten, keine Äußerungen von Aggression.

Das einzige was bleibt, was es in den Ermittlungsbericht und den Strafbefehl geschafft hat, ist dass unser Einhaken bzw. an den Hände halten als Menschenkette der anderen Seite signalisieren würde, dass es für sie „kein Durchkommen“ gebe. Dieses „Signalisieren“, wie so schön formuliert wurde, ist aber genau Teil der inhaltlichen Kommunikation, die wir als Demonstration in die Öffentlichkeit tragen wollten.

Wie wenig tatsächlich bedrohlich daran war, ist auch daran zu erkennen, dass die Menschenkette zwar tatsächlich aufschloss, als einige Teilnahmer*innen der Gelbwesten vorbei wollten, aber -und ab hier wird das im Ermittlungsbericht einfach verschwiegen- dann unbehelligt an den Gegendemonstrant*innen vorbeigehen konnten, weniger als eine Armlänge entfernt.

Es wurden -von niemandem, zu keinem Zeitpunkt in den eineinhalb Stunden- auch nur irgendwelche Anstalten gemacht, die Symbolik unserer Protestform auch tatsächlich in eine körperliche Barriere umzusetzen und damit eine Blockade physisch durchzusetzen.

Von Gewaltandrohungen kann also keine Rede sein, also bleibt nur noch die grobe Störung. Worin soll die denn nun liegen?

Gemessen an dem, was bei Gegendemonstrationen zu erwarten ist, war der gesamte Verlauf beider Versammlungen ziemlich störungsfrei. Mehr als verbale Außeinandersetzungen gab es während der Versammlungen nicht – auch nicht bei aufgeheizter Stimmung und geringer Polizeistärke. Ja, manche von uns, so auch ich waren vermummt, aber kann das alleine die gegenerische Versammlung in ihrer Durchführung stören? Die Vermummung wurde auch nicht genutzt um unerkannt irgendwelche Störungen durchzuführen.

Ich persönlich kann sagen, dass ich mich einfach deshalb vermummt habe, weil ich nicht vor tausenden rechtsradikalen Zuschauer*innen mit meinem Gesicht groß herangezoomt im Livestream von Henryk Stöckl zu erkennen sein wollte. Es mag sein, dass ich mich hier strafbar gemacht haben könnte. Aber das hängt nicht mit dem Vorwurf der Versammlungssprengung zusammen.

Wodurch wurde also die Gelbwesten-Demo angeblich grob gestört? …höchstens durch die räumlich kollidierende Anwesenheit unserer Gegendemo selbst. Anders kann der Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht zu verstehen sein.

Dass die Gelbwesten-Demo eineinhalb Stunden warten musste, stellte für sie natürlich ein Hindernis dar. Aber die eineinhalb Stunden kamen keineswegs zustande, weil wir der Räumungsaufforderung nicht nachgekommen wären. Die Aufforderungen erfolgten ja erst ganz zum Ende dieses Zeitraums und wir sind ihnen zeitnah nachgekommen, ohne dass Zwangsmittel eingesetzt wurden. Die uns unterstellte grobe Störung hängt also einzig an unserer Teilnahme an der Gegendemo.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießt aber so eine blockierende Gegendemo ebenfalls den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, so lange die Blockade „nicht Selbstzweck, sondern ein dem Kommunikationsanliegen untergeordnetes Mittel zur symbolischen Unterstützung ihres Protests und damit zur Verstärkung der kommunikativen Wirkung in der Öffentlichkeit“ ist.

Nach dieser Differenzierung war unser Gegenprotest rechtlich eine „passive Blockade“ und nicht eine, die eine Verhinderung der gegnerischen Versammlung bewirken konnte oder bezwecken sollte.

Solche Blockadesituationen sind Alltag bei Gegendemonstrationen und werden üblicherweise ohne Störungen und ohne anschließende Gerichtsverfahren aufgelöst.

Der einzige Grund, den ich sehe, warum es an diesem Tag anders war, ist der, dass die Polizeikräfte nicht davon ausgegangen sind, dass es Gegendemonstrant*innen geben würde und sich für den Fall, dass Zwangsmittel benötigt würden, nicht ausreichend aufgestellt sahen. Um diese -wie sich herausstellte- Fehleinschätzung zu begründen, wurde im Ermittlungsbericht darauf eingegangen, dass die Wiesbadener „Gelbwesten“ ja nicht als rechtsradikal einzuordnen seien. Hier beißt sich dann irgendwie die Katze in den Schwanz. Unser Gegenprotest hatte ja gerade den Zweck diesen verharmlosenden Eindruck möglichst frühzeitig in der Öffentlichkeit zu korrigieren, bevor sich eine weitere rechte Straßenbewegung manifestieren kann und medial mit Verharmlosung und Akzeptanz bedacht wird. Wie schnell sich die Dynamiken solcher diffus-rechter Bewegungen bedrohlich entwickeln, sehen wir ja auch aktuell wieder sehr deutlich in Deutschland. Insofern war die von uns gewählte Form des Protestes selbstverständlich der kommunikativen Wirkung in der Öffentlichkeit geschuldet – keineswegs Selbstzweck oder eine illegale Selbsthilfeaktion. Für diese gewählte Form des Protests, die natürlich von dem inhaltlichen Anliegen nicht getrennt werden kann, sollen wir nun kriminalisiert werden, einzig weil -so hat es zumindest den Anschein- die Verantwortlichen bei der Polizei eine unserer inhaltlichen Einschätzung entgegengesetzte Auffassung von der „Gelbwesten“ Szene hatten.

Aber das Grundgesetz schützt auch die Freiheit selbst über die die Form eines Protests zu entscheiden, nicht nur über die Inhalte.

Ich sehe hier auf ganzer Linie eine politisch tendenziöse Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Ich halte das für gefährlich. Und für mich reiht sich das ein in einen allgemeinen Trend der Ausweitung strafrechtlicher Tatbestände für Demonstrierende. Im Ergebnis führt das zu einer stetig zunehmenden Kriminalisierung linker Protestformen.

Genau wegen dieser Sorgen konnte ich den Strafbefehl im Punkt der Versammlungssprengung nicht einfach hinnehmen.

Eins kann doch nicht sein: Wir, weiße, nichtjüdische Mehrheitsdeutsche, denken wohlig und mit beruhigtem Gewissen daran, wie gestern noch die bunten Normalos von Politik und Öffentlichkeit gefeiert wurden, weil sie mit einer friedlichen Blockade ein Zeichen gegen Neonazis setzten wie von der Partei „Die Rechte“; aber wenn tatbestandsmäßig genau das selbe gemacht wird, bloß nun von Leuten, die einem vielleicht zu links sind, die vielleicht nicht ganz so bunt angezogen sind und deren Gegner man nicht so trennscharf als sogenannte „Extremisten“ eingeordnet bekommt, dann soll das auf einmal unter Straftatbestände fallen? Dabei ist es gerade auch die etwas diffuser rechtsradikale, äußerlich oft unaufällige, von Verschwörungsdenken geprägte Mischszene, die -scheinbar zusammenhangslos immer neuen Anlässen suchend- es schafft, völkischen statt demokratische Ideen wirklich breit zu propagieren und zu normalisieren, damit einhergehend dann auch antisemitische Denkmuster und ein Aufgehen im nationalen Kollektiv.

Deshalb möchte ich gegen Ende noch kurz auf die strittige Einschätzung der Wiesbadener Gelbwesten bzw. „WirSindVielMehr“ aus unserer Sicht eingehen. Grundsätzlich friedlich und harmlos ist das ganze nämlich kaum. Dies ist bloß eine -leider erfolgreiche- Selbstinszenzierung. In Wiesbaden wurden Gegendemonstrierende an diesem ersten Demotag noch bei der Abreise im Bahnhof von Gelbwesten-Teilnehmern bedrängt und bedroht. Einige Zeit darauf wurde meine eigene damalige Wohnung von der Szene um die Wiesbadener Gelbwesten ausgespäht. Immer wieder wurden bei den sich wiederholenden Demonstrationen Gegner*innen der Gelbwesten durch den Livestreamer einzeln herangezoomt, dem Online-Publikum genüsslich zum „merkt euch die Gesichter“ vorgeworfen, entsprechende Ausschnitte teils von Dritten auf Youtube mit explizit ausgebreiteten Gewaltfantasien äußerst brutaler und sexistischer Art zusammengeschnitten.

Weil für uns keiner dieser Vorfälle besonders unerwartet kam, nur aus diesem Grund haben sich manche von uns in dieser Menschenkette vermummt, eben auch ich. Ich muss mich selbst zu einer Gruppe zählen, wo ich von Rechten nicht nur deshalb bedroht bin, weil ich mich aktiv entscheide ihnen als Gegenerin entgegenzutreten. Aber ich mache mir auch keine Illusionen und ich erwarte nicht, dass mich das bestehende Strafrecht deswegen vom Vermummungsverbot ausgenimmt.

Ich lege es ja nicht darauf an einen Prozess politisch zu führen. Was diesen Prozess erst politisch gemacht hat, ist dass die Abwägung kollidierender Versammlungsrechte zu einer Frage des subjektiv sympathischeren Eindrucks gemacht wurde und die harmlose Selbstinszenzierung der Gelbwesten unkritisch als Tatsache übernommen wurde.

Und diese so harmlose und nicht-rechtsradikale Einschätzung der Gelbwesten, wie sie sich noch in den Ermittlungsberichten und den ersten Presseartikeln findet, hatte sich im weiteren Verlauf dann ja auch stark relativiert. In der Presseöffentlichkeit wurden antifaschistische Rechercheergebnisse breit aufgegriffen und Vernetzungen kritisch eingeordent. Auch ein Journalist, der unsere Blockadeaktion entschieden ablehnt, kam nach einigen Monaten und dem Verlauf der folgenden Demonstrationen nicht um die offensichtliche Tatsache herum, dass die Wiesbadener Gelbwesten von Rechtsradikalen dominiert wurden und schrieb, dass Experten sie als „Türöffner nach rechts“ analysieren.

Insofern hat unser frühzeitiges kommunikative Wirken in der Öffentlichkeit ja auch seinen Zweck erfüllt.

Dass dies von der Straße ausgehen musste und nicht alleine von irgendwelchen Infoveranstaltungen und Artikeln für das linke und linksliberale Milieu, das ergibt sich für mich auch nicht zuletzt aus der Symbolik der Warnwesten selbst. Deren Bedeutung, die ganze Ausrichtung der Gilet Jaunes in Frankreich war selbst von Anfang an Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen.

Die Festlegung darauf, dass es sich um eine soziale Massenbewegung im Bündnis mit den Gewerkschaften und der radikalen Linken handeln sollte und nicht um eine nationalistische, verschwörungspopulistische, womöglich auch rassistische Massenbewegung, das erfolgte erst und einzig auf der Straße selbst: Indem antifaschistische Gilet Jaunes letzteren Fraktionen klare Grenzen aufgezeigt und gesetzt hatten.

Genau von dieser letzteren Fraktion fühlte sich aber die hießige verschwörungspopulistische und diffus rechtsradikale Szene inspiriert, sodass sie als der deutsche Ableger der Gilet Jaunes verstehen gesehen werden wollten, als die Gelbwesten.

Um nun der Öffentlichkeit zu signalisieren, dass dieser Anspruch völlig verfehlt ist, war die Form unserer Gegendemonstration einfach inhaltlich die angemessenste und im gesellschaftlichen Kontext die passendste. Und zwar, weil die Gilet Jaunes im Gegensatz zu den deutschen, rechten Gelbwesten nie dafür bekannt waren, dass die Polizei für sie Blockaden räumte. Stattdessen waren sie immer selbst die Blockierenden von Straßen und Plätzen, die sich sämtlichen Zwangsmittel des Staates aussetzen mussten – mit allen harten und oft brutalen Konsequenzen, und zwar nicht etwa im Kampf für rechte Verschwörungsmythen und nationales Kollektiv, sondern für reale, soziale Interessen, schlicht Klasseninteressen.

Mein Fazit zu den Vorwürfen wegen des Demonstrationsgeschehens ist:

Den Gelbwesten haben wir weder ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen, noch dessen Ausübung vereitelt. Die uns als Versammlungssprengung vorgeworfenen Handlungen sind eine legitime Protestform, mit der auf die öffentliche Meinungsbildung eingewirkt werden sollte. Unsere Gegendemonstration fällt selbst unter den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Den kollidierenden Ansprüchen beider Seiten auf dieses Grundrecht rechtsstaatlich Genüge zu tun, kann nach meiner Auffassung nicht heißen, die bloße Versammlungsteilnahme der einen Seite schon als Straftat zu kriminalisieren.

Mir wird zusätzlich vorgeworfen, mich auf der Gegendemonstration vermummt zu haben. Dazu merke ich an, dass ich damit meine Indentität vor dem Internet-Publikum der Gelbwesten und Henryk Stöckls verbergen wollte und nie beabsichtigt, hatte eine Identifizierung durch die Polizei zu vereiteln.

 

 

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Repression gegen Antifaschismus – Prozess in Wiesbaden am Mittwoch, den 2. Dezember 2020 https://rhmzwi.blackblogs.org/repression-gegen-antifaschismus-prozess-in-wiesbaden-am-mittwoch-den-2-dezember-2020/ Sat, 21 Nov 2020 11:21:57 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=353 Die meisten dürfte schon wissen worum es geht. In Wiesbaden gibt es wegen einer Blockadeaktion gegen eine rechten Demo 2019 Prozesse gegen noch 3 Antifaschist*innen, zwei davon werden am 02. Dezember verhandelt. Eine erste Verhandlung gegen eine weitere Person endete im Juli mit der Bestätigung des Strafbefehls (also Geldstrafe).
Den Antifaschist*innen wird „Versammlungssprengung“ vorgeworfen wegen der bloßen Teilnahme an einer spontanen Gegenversammlung in Form einer Menschenkette. Tatsächlich wurden die rechtradikalen/verschwörungsideologischen „Gelbwesten“ für eineinhalb Stunden blockiert, keineswegs ihre Versammlung gesprengt. Es reiht sich in die zunehmende repressive Einschränkung linker Protestformen ein, dass eine passive Blockade mit diesem Paragraphen kriminalisiert wird und ist bundesweit (bisher) nicht üblich.
 
Natürlich wünschen sich die Betroffenen möglichst viel Solidarität und Öffentlichkeit. Geht zur Verhandlung und sagt noch mehr Menschen Bescheid. Leider werden wahrscheinlich wegen der Pandemie nicht viele Zuschauer*innen reingelassen.
 
Haltet euch also (wenn ihr könnt) den Verhandlungstermin frei: *02.12.20* um *13:30 Uhr* am *Amtsgericht Wiesbaden*
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Solidarität ist eine Waffe! Frankfurter Prozesse gegen Antifaschisten – Wird verschoben! https://rhmzwi.blackblogs.org/solidaritaet-ist-eine-waffe-frankfurter-prozesse-gegen-antifaschisten-fortsetzung-am-23-03/ Sat, 07 Mar 2020 16:25:48 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=278 ACHTUNG, der Prozesstermin wird verschoben. Wenn der neue Termin bekannt ist, werden wir ihn hier veröffentlichen.

Am 23. März 2020 muss sich unser Genosse Michael Wilk, (AKU-Wiesbaden) wegen angeblicher Widerstandshandlungen vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Der Prozess ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich die Polizei Straftatbestände selbst erschafft. Ein erster Prozess in diesem Zusammenhang hatte am 13. Januar 2020 gegen Ralf Dreis (FAU) unter großer Anteilnahme solidarischer Menschen mit der Einstellung des Verfahrens geendet.

Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die mit `NSU 2.0´ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess gegen den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. In den Drohschreiben, wurde ihre zweijährige Tochter mit dem Tode bedroht. Bei den Ermittlungen wurde aufgedeckt, dass ihre Daten von einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt stammen. Außerdem wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Mehrere Beamte wurden vom Dienst suspendiert, gegen mittlerweile 60 hessische Gesetzeshüter wird wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Umtriebe ermittelt.

Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu zehn Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Nur durch Zufall hatte es keine Verletzten oder Toten gegeben. Schon im Dezember 2018 hatten Aktivist*innen des autonomen Kulturzentrums Metzgerstraße in Hanau einen 46-jährigen Mann auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen seit Dezember 2019 in U-Haft genommene Mann, war aber nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden.

Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP, CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“

Die von ca. 3500 Menschen besuchte Demo: „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft!“ im März 2019, wurde von einem empörend großen Polizeiaufgebot begleitet. Große Teile der Demonstration waren ständig, zum Teil dreireihig, eingekesselt. Mindestens vier Wasserwerfer standen an Kreuzungen drohend bereit. Darüber hinaus wurde die Demonstration ununterbrochen gefilmt. Dieses Abfilmen ganzer Demonstrationen war in der Vergangenheit schon mehrfach von Gerichten als illegal eingestuft worden, was von der Polizei dreist ignoriert wird. Trotz dieser Widrigkeiten ging die Demo nach mehreren Stunden ruhig zu Ende.

Da es keinerlei Grund für weitere Polizeimaßnahmen gab und diese trotzdem erfolgten, kann das nur als repressive Reaktion auf die vielen polizeikritischen Redebeiträge gewertet werden.

Als kurz nach 17 Uhr müde und erschöpfte Demonstrant*innen auf ihre S-Bahn nach Wiesbaden warteten, stürmte ein Greiftrupp der Polizei den voll besetzten Bahnsteig, um einen Menschen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Bei einfahrender S-Bahn und ca. 200 Menschen auf dem Bahnsteig ein unverantwortlicher Einsatz. Schon in der Prozesserklärung vom 13. Januar hatte Ralf Dreis deutlich gemacht, dass die in den Strafbefehlen gemachten Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, „zu großen Teilen aus Auslassungen, Halbwahrheiten und Unwahrheiten“ bestehen und die Gewalt während der Verhaftungsaktion eindeutig von der Polizei ausging.

Die Tatsache, dass dann im November 2019 in Hannover vermummte Nazis unter Polizeischutz demonstrierten und die Polizeiführung nach Kritik öffentlich erklärte, dies sei keine Vermummung, die Nazis wollten nur nicht als solche erkannt werden, macht den Einsatz in Frankfurt im Nachhinein noch fragwürdiger. Unabhängig davon, dass der angeblich vermummte Demonstrant nicht vermummt war, und sein Verfahren nach zwei Monaten eingestellt wurde, ist bei solchen Aussagen und der immer wieder öffentlich werdenden Zusammenarbeit von Polizeibeamten mit Nazis und Rechtsradikalen, das Verdecken des Gesichts auf antifaschistischen Demos ein legitimer Selbstschutz.

Und um es noch einmal klar zu sagen. Nicht nur wie jetzt erneut in Hanau, nein, seit Jahrzehnten bedrohen, schlagen, mordbrennen und morden Nazis. Mehr als 210 durch Rechtsradikale in Deutschland ermordete Menschen seit 1990, machen das Ausmaß des faschistischen Terrors mehr als deutlich.

Wir als Antifaschisten und Antifaschistinnen stehen dagegen für ein gleichberechtigtes, solidarisches Leben für alle Menschen.

Im Prozess gegen Michael Wilk am Montag, den 23.03.2020, um 13:15 Uhr, im Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Gebäude 6 E, 1. OG, wird es darum gehen einen klaren Freispruch zu erkämpfen.

Kommt zum Prozess – Keine*r alleine vor Gericht – Solidarität ist eine Waffe!

Prozesshilfe Spendenkonto:

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Wiesbaden

IBAN: DE39 4306 0967 4007 2383 14

BIC: GENODEM1GLS

Stichwort: NSU 2.0 den Prozess machen!

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Erklärung der Rote Hilfe – Ortsgruppe Mainz zum Prozessauftakt gegen Mashar T vor dem Oberlandesgericht Koblenz https://rhmzwi.blackblogs.org/erklaerung-der-rote-hilfe-ortsgruppe-mainz-zum-prozessauftakt-gegen-mashar-t-vor-dem-oberlandesgericht-koblenz/ Sun, 01 Mar 2020 11:08:22 +0000 http://rhmzwi.blackblogs.org/?p=272 Gegen Mashar T., der sich seit Juni 2019 in U-Haft befindet wurde am 27. Februar vor dem Oberlandesgericht in Koblenz der Prozess eröffnet.

Mashar T. war fast sieben Jahre in der Türkei inhaftiert, wo er gefoltert wurde und noch heute unter den Folgen zu leiden hat. In Deutschland ist er als politischer Flüchtling anerkannt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm jedoch eine Rücknahme dieses Status.

Der 61Jährige wird beschuldigt, von Anfang Mai 2018 bis zu seiner Festnahme als Kader das „PKK-Gebiet“ Mainz verantwortlich geleitet zu haben, weshalb er nun wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ vor Gericht steht.

Was ihm vorgeworfen wird, ist die Organisation von Spendenkampagnen und Gedenkveranstaltungen sowie die an Versammlungen und Kundgebungen teilgenommen und für mobilisiert zu haben.

Mit diesem Prozess macht sich die deutsche Justiz zu einem Handlanger von Erdogan und seinem Unrechtssystems. Die DPA hat den Text des Gerichts unhinterfragt übernommen und verbreitet.

Der oberste Gerichtshof Belgiens hat in einem Urteil vom 28. Januar 2020 rechtskräftig festgestellt, dass sich bei der PKK nicht um eine terroristische Gruppierung handelt, sondern um eine bewaffnete Partei in einem lang anhaltenden Konflikt handelt.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ignoriert dies hartnäckig; sie zieht es vor, sich die Sichtweise der türkischen Justiz zu Eigen zu machen – ein Kniefall vor dem Diktator Erdogan.

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz fordert daher die unverzügliche Freilassung von Mashar T.

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