HH-Lingen – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Sat, 29 Mar 2025 02:23:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg HH-Lingen – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/18093 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2025/03/29/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-18093-auswertung/ Sat, 29 Mar 2025 02:23:02 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=3031 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/18093 – Auswertung Anlagen 1 und 2

=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.12.2024 bis zum 17.02.2025”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 7. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Februar 2025”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

=> Die Ergebnisse der bisherigen Recherchen befinden sich hier:

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:

Unterscheidung zwischen “Kernbrennstoffen” und “sonstigen radioaktiven Stoffen”

Definition Seitens des BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung):

> “Kernbrennstoffe” sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten.

> “Sonstige radioaktive Stoffe” sind Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, soweit es sich nicht um “Kernbrennstoffe” handelt.

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) wurden im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 insgesamt 11 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 22 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Alle 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen wurden aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das schwedische AKW Forsmark durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 wurden nach Angaben des Hamburger Senats keine Transporte von angereichertem Uranhexafluorid (UN 2977) (aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet (in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden) durchgeführt.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada und Norfolk/USA sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.

Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sowie ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten insgesamt 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada und Norfolk/USA in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 84 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1263 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt insgesamt rund 1061 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten 3 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 72 zylinderförmigen Behältern

insgesamt rund 1088 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 915 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

– Auffällig: Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transport von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Norfolk/USA in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 12 zylinderförmigen Behältern

insgesamt rund 175 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 146 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Norfolk/USA in den Hamburger Hafen sind recht selten, zuletzt wurde nach vorliegender Datenlage am 11.01.16 ein derartiger Atomtransport durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 144 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 348 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden rund 154 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

(rechnerisch ermittelt 26.01.25: 8 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada, Adelaide/Australien oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden rund 59 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

(rechnerisch ermittelt 13.02.25: 3 x 20-Fuß-Container)

Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.

Weitere Auswertungen dazu, soweit bekannt (extern)

Auf der Website von Stephan Jersch (DIE LINKE) wird über die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, und der Antwort des Hamburger Senats darauf berichtet:

https://www.stephan-jersch.de/politik/detail/anfrage-der-hamburger-linksfraktion-atomtransporte-durch-die-elbemetropole-uranbrennstoff-aus-lingen-fuer-schwedisches-vattenfall-akw-forsmark/

Auf der Website von umweltfairaendern.de wird über die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, bekannt gegeben:

Am 17.02.25 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.02.25 antwortete. – Zuvor wurde am 05.12.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 13.12.24 geantwortet hat.

> Anmerkung: Aufgrund der Bürgerschaftswahlen in Hamburg am 02.03.25 wurde diese Kleine Anfrage zu den Atomtransporten durch Hamburg vorgezogen.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/18093) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend berichtet:

“Seit weit mehr als einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern? Das Thema ist jedoch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Zuletzt liebäugelt vor allem die CDU und CSU mit der Kernenergie. So fordern diese eine Weiternutzung und Weiterentwicklung der Kernenergie sowie die Prüfung, ob stillgelegte Atomkraftwerke wieder hochgefahren wer­den könnten. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor­schung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/17255) sind im Zeitraum zwischen Anfang September und Anfang Dezember 2024 41 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Zum Beispiel wird Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) sowie das extrem giftige und ätzende (noch nicht angereicherte) Uranhexafluorid weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen. Diese Vorprodukte werden nach deren Anreicherung für die Produktion von Brennelementen benötigt.

Durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit. Letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen für AKW z.B. in Frankreich oder Schweden sowie angereichertes Uranhexafluorid zur Versorgung der Brennelementfabrik im schwedischen Västeras.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationenüber zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion Die Linke gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Dezember 2024 beantworteten Drs. 22/17255, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion Die Linke hier zum nunmehr 59. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 06.12.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/17255 für alle Transporte entsprechend fortführen)“.

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/18093) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. erläutert:

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 6. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Februar 2025 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4.

Der Zeitraum der in der Drs. 22/17255 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 6. Dezember 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen jeweils für die letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt also zeitlich direkt an die Drs. 22/17255 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 7. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Februar 2025 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.

Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich zwei Straßentransporte, deren Daten von einer Kontrolle am 17. Dezember 2024 noch vorliegen.“

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/18093) berichtet wird

DIE LINKE: “In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.

Zuletzt in der Drs. 22/17255 berichtete der Senat im Dezember 2024 zu zwei sicherheitsrelevanten Mängeln im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.

Was ist dem Senat für die Zeit seit Dezember 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/17255 aufführen.“

“Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“

Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 7. Dezember 2024 bis 18. Februar 2025 wurden in Hamburg durch die Polizei 115 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 112 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurde ein sicherheitsrelevanter Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurden zwei formale Mängel in dem angegebenen Zeitraum durch die Polizei festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“

> Allerdings wurden, nach den Senatsangaben (Drs. 22/17255), zuvor im Zeitraum 10.09.24 bis 06.12.24 in Hamburg durch die Polizei noch 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. – Inzwischen (Drs. 22/18093) erfolgten deutlich weniger Kontrollen: Im Zeitraum 07.12.24 bis 18.02.25 wurden in Hamburg durch die Polizei lediglich 115 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. – Eine Reduzierung der Kontrollen führt i.d.R. dazu, daß weniger sicherheitsrelevanter Mängel bei den Atomtransporten erkannt und beanstandet werden.

Bislang wurde noch(!) keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt

Rückblick: Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH (UNIKAI) hatte zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), beantragt. – Die zuvor erteilte Genehmigung war bis zum 28.02.23 befristet. – Bislang (Stand: 25.02.25) wurde noch keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt.

Recht wahrscheinlich wird der Hamburger Hafenbetrieb UNIKAI künftig eine unbefristete Umschlagsgenehmigung erhalten.

Hintergrund: „Yellow Cake“ (Uranerzkonzentrat) und nicht angereichertes UF6 sind Vorprodukte zur Herstellung von neuen Brennelementen für die Atomkraftwerke.

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt.

Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Zuletzt wurde in der Drs. 22/17255 berichtet, dass für die UNIKAI eine Umgangsgenehmigung beantragt wurde und weiterhin in der Bearbeitung bei der zuständigen Stelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist“.

DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH erteilt?

Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese ggf. befristet?“

Antwort des Hamburger Senats: “Für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde zwischenzeitlich keine neue Umschlaggenehmigung erteilt.“

Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:

Hat es bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang Dezember 2024 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.“

Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang Dezember 2024 gab es bei der zuständigen Behörde keine Anträge auf Genehmigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen und es wurden auch seit Anfang Dezember 2024 keine derartigen Genehmigungen erteilt.“

Diese Kleine Anfrage befindet sich z.Zt. im Netz unter: https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2025/02/2025.02.25_HH_Drs.22-18093_Atomtransporte-XVIII-SKA_.pdf

Hamburgische Bürgerschaft Atomtransporte durch Hamburg (XIX) 22/18093 Schriftliche Kleine Anfrage vom 17.02.2025 Stephan Jersch (Fraktion DIE LINKE), Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/suche/10_1_22___22.%20Wahlperiode%20(18.03.2020%20-%2026.03.2025)/7_1_1___Dokumentart%3A%20Drucksache/14_1_18093___Dokumentnummer%3A%2018093

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Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/13808 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2024/01/17/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-13808-auswertung-anlagen-1-und-2/ Wed, 17 Jan 2024 23:50:00 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2820 Continue reading ]]> Atomausstieg? – Nicht in Hamburg!

Denn der CTB und der CTT haben zwischenzeitlich eine unbefristete(!) Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), erhalten!

Auswertung der Straßentransporte vom 19.12.23

Auswertung der Hafentransporte vom 19.12.23

Am 11.12.23 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (52) Drucksache 22/13808 gestellt, auf die der Hamburger Senat bereits am 19.12.23 geantwortet hat. – Zuvor wurde am 18.09.23 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (51) Drucksache 22/12979 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 26.09.23 antwortete.     Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/13808)zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend berichtet: “Seit nun mehr als einem halben Jahr sind nun auch die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland abgeschaltet worden. Damit ist das Thema Atomenergie jedoch nicht vom Tisch, denn Transporte von radioaktiven Stoffen finden immer noch statt und die Frage der Atommüllendlagerung ist ungeklärt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/12979) sind 2022 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Damit ist kein Rückgang gegenüber den Vorjahren zu bemerken.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente von und zu Brennelement-Fabriken, zum Beispiel der ANF in Lingen, oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen, und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit, letztes Jahr über 70, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im  September beantworteten Drs. 22/12979, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 54. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 21.09.2023 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/12979 für alle Transporte entsprechend fortführen)”In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/13808) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. mitgeteilt:     “Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 20. September 2023 bis einschließlich 12. Dezember 2023 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 3.

Der Zeitraum der in der Drs. 22/12979 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 19. September 2023. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich an die Drs. 22/12979 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 20. September 2023 bis einschließlich 12. Dezember 2023 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.

Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.”Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut keine Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/13808) ausgesagt wird     DIE LINKE: “Zuletzt in der Drs. 22/12208 berichtete der Senat im Juni zu Mängeln von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 für Schiffe und Lkws. Was ist dem Senat für die Zeit seit Mitte September 2023 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/12208 aufführen.“   Antwort des Hamburger Senats: “Alle 155 von der Polizei im Zeitraum 19. September bis 11. Dezember 2023 durchgeführten Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr verliefen ohne Beanstandungen.“   DIE LINKE: “Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“  

Atomausstieg? – Nicht in Hamburg!

Denn der CTB und der CTT haben zwischenzeitlich eine unbefristete(!) Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), erhalten!

Insgesamt fünf Hamburger Hafenbetriebe haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)     DIE LINKE: “Laut Drs. 22/12979 haben folgende drei Hamburger Hafenbetriebe derzeit eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“: der zur HHLA gehörende Container Terminal Altenwerder (CTA), EUROGATE sowie das Hafenunternehmen C. Steinweg. Beim HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) lief die Umschlagsgenehmigung am 30.09.2023 aus. Laut Drs. 22/12979 soll CTT eine Folgegenehmigung beantragt haben. Der Antrag befand sich zum Zeitpunkt der Antwort des Senats noch in Bearbeitung.”   DIE LINKE: “Wurde für den HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) für den 30.09.2023 hinaus eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Wenn ja, bis wann?”   Antwort des Hamburger Senats: “Für den HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) ist eine unbefristete Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erteilt worden.”   DIE LINKE: “Wurde für den HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) zwischenzeitlich eine erneute Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Falls ja, wann wurde diese erteilt und bis wann ist diese befristet?”   Antwort des Hamburger Senats: “Für den HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) ist am 24. Oktober 2023 eine unbefristete Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG erteilt worden.”   DIE LINKE: “Wurde für den UNIKAI zwischenzeitlich eine erneute Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Falls ja, wann wurde diese erteilt und bis wann ist diese befristet?”   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.”   DIE LINKE: “Laufen im folgenden Jahr 2024 bei Hamburger Hafenbetrieben gegebenenfalls Umschlaggenehmigungen ab? Wenn ja, wann?”   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.”       Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang September 2023 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”   Antwort des Hamburger Senats: “Seit dem 1. September 2023 gab es keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“. Es sind auch keine Zulassungen entfallen.”       Diese Kleine Anfrage (Drucksache 22/13808) mit deren Beantwortung befindet sich z.Zt. im Web unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85835/atomtransporte_durch_hamburg_xiv.pdf 

=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 “Atomtransporte durch Hamburg” (52) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 20.09.2023-12.12.2023”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 20. September 2023 bis zum 12. Dezember 2023”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.    

=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:    

=> „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg – Atomtransporte durch Hamburg Drs22-13808 Anlaqe1 H (Auswertung) als PDF-Datei  

=> „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet – Atomtransporte durch Hamburg Drs22-13808 Anlaqe1 S (Auswertung) als PDF-Datei 

=> „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet – Atomtransporte durch Hamburg Drs22-13808 Anlaqe2 (Auswertung) als PDF-Datei      

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:       Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) erfolgten im Zeitraum vom 20.09.23 bis zum 12.12.23 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) erfolgten im Zeitraum vom 20.09.23 bis zum 12.12.23 insgesamt 17 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) sowie ein Atommüll-Transport (abgebrannte Brennstabstücke) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden insgesamt rund 38 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden erfolgten 5 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Cattenom in Frankreich

sowie ein Transport in das AKW Chinon in Frankreich.

– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 wurden mit 11 Transporten insgesamt rund 119 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 6 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande

und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

– Besonderheit: Am 04.12.23 erfolgte ein Atommüll-Transport von abgebrannten und hochradioaktiven („bestrahlten“) Brennstabstücken auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet aus dem AKW Emsland bei Lingen zu der Studsvik Nuclear AB in Schweden. Befördert wurden dabei 7 Kilogramm (“Kernbrennstoffmasse”) abgebrannter Kernbrennstoff. Möglicherweise wird dieser für dortige Forschungsprojekte benötigt.

Die schwedische Studsvik Nuclear AB auf deren Website zu ihren Tätigkeiten: Studsvik bietet eine Palette von fortschrittlichen technischen Dienstleistungen für die weltweite Kernkraftindustrie an. Die Schwerpunkte von Studsvik sind Brennstoff- und Werkstofftechnologie, Reaktoranalysesoftware und Brennstoffoptimierung, Stilllegungs- und Strahlenschutzdienstleistungen sowie technische Lösungen für die Handhabung, Konditionierung und Volumenreduzierung von radioaktiven Abfällen. Das Unternehmen verfügt über mehr als 75 Jahre Erfahrung in den Bereichen Nukleartechnik und radiologische Dienstleistungen. Studsvik beschäftigt 520 Mitarbeiter in 7 Ländern.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”  

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffeim Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 über den Hamburger Hafen waren im wesentlichen Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurden drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, sowie ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg durchgeführt.- Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 88 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1265 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 4 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 84 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 203 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert

– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 188 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 25.09.23: 4 x 20-Fuß-Container / 02.10.23: 4 x 20-Fuß-Container / 16.10.23: 3 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden rund 162 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 16.10.23: 8 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg

– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Hamburg in den Hafen von Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 116 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 25.10.23: 3 x 20-Fuß-Container / 29.11.23: 3 x 20-Fuß-Container)

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Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/12979 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2023/10/08/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-12979-auswertung-anlagen-1-und-2/ Sun, 08 Oct 2023 23:50:00 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2800 Continue reading ]]> Auswertung der Anlage 1S Straßentransporte vom 26.09.23

Auswertung der Anlage 2 Hafentransporte vom 26.09.23

Am 18.09.23 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (51) Drucksache 22/12979 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 26.09.23 antwortete. – Zuvor wurde am 12.06.23 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (50) Drucksache 22/12208 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 20.06.23 antwortete.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/12979) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung mitgeteilt:
“Vor fünf Monaten sind nun auch die letzten AKWs in Deutschland abgeschaltet worden. Nun könnte der Eindruck entstehen, dass das Thema Atomenergie nun endlich vom Tisch ist. Doch dies ist nicht der Fall. Transporte radioaktiver Stoffe sind immer noch hoch und die Frage nach der Atommüllendlagerung ist weiterhin vollkommen ungeklärt.
Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im emsländischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter betrieben werden. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.
Zuletzt berichtete die „tageszeitung“ über genehmigte Urantransporte aus Russland nach Lingen. Auch in Hamburg blieben die Atomtransporte im 2. Quartal 2023 konstant hoch. Über 60 radioaktive Atomtransporte haben laut den Senatsauskünften durch die Hansestadt stattgefunden (Drs. 22/12208). Dabei waren die Transporte aus der Uranfabrik in Lingen für schwedische Atomkraftwerke dominant.
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/12208) sind 2022 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Damit ist kein Rückgang gegenüber den Vorjahren zu bemerken.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente von und zu Brennelement-Fabriken, zum Beispiel der ANF in Lingen, oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen, und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit. Letztes Jahr über 70, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Juni beantworteten Drs. 22/12208, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 53. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 13.06.2023 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/12208 für alle Transporte entsprechend fortführen):”

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/12979) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. berichtet:

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 14. Juni 2023 bis einschließlich 20. September 2023 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 3.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/12208 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 13. Juni 2023. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt hier zeitlich nicht an die Drs. 22/12208 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 19. Juni 2023 bis einschließlich 19. September 2023 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.
Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich zwei Straßentransporte, deren Daten von zwei Kontrollen am 21. Juli 2023 vorliegen.
Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.”

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum keine Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/12979) bekannt gegeben wird

DIE LINKE: “Zuletzt in der Drs. 22/12208 berichtete der Senat im Juni zu Mängeln von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 für Schiffe und Lkws. Ist dem Senat für die Zeit seit Mitte Juni 2023 dazu etwas bekannt? Wenn ja, bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/12208 aufführen.“

Antwort des Hamburger Senats: “Alle 116 von der Polizei im Zeitraum 14. Juni bis zum 18. September 2023 durchgeführten Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr verliefen ohne Beanstandungen.“

Vier Hamburger Hafenbetriebe haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

DIE LINKE: “Laut Drs. 22/12208 haben folgende vier Hamburger Betriebe derzeit eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“: die zwei zur HHLA gehörenden Terminals CTT und CTA, EUROGATE sowie das Hafenunternehmen C. Steinweg. Bei CTT läuft die Umschlagsgenehmigung am 30.09.2023 aus. Wurde für CTT für den 30.09.2023 hinaus eine Umschlagsgenehmigung eingefordert beziehungsweise haben sie diese gegebenenfalls erhalten?”

Antwort des Hamburger Senats: “Die Container Terminal Tollerort hat eine Folgegenehmigung beantragt. Der Genehmigungsantrag ist in Bearbeitung. Eine Entscheidung wird fristgerecht bis zum 30. September 2023 mitgeteilt werden.”

Die Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für den HHLA Containerterminal Burchardkai (CTB) bezüglich „sonstiger radioaktiven Stoffe“ lief bereits am 31.05.23 aus. – Eine Folgegenehmigung wurde offenbar bislang weder beantragt noch erteilt.

Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang Juni 2023 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”

Antwort des Hamburger Senats: “Seit dem 1. Juni 2023 gab es keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“. Es sind auch keine Zulassungen entfallen.”

Hamburger Senat bestätigt Transport von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia mit dem Mehrzweckfrachter ‘Grey Fox’ am 10.03.23 in den Hamburger Hafen

Rückblick: Am 02.03.23 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” Drucksache 22/11197 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 10.03.23 antwortete. Darin wurden die Transporte “sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 04.12.22 bis zum 03.03.23 erfaßt. – Die nächste Kleine Anfrage dazu (Drucksache 22/12208) wurde am 12.06.23 gestellt, so daß die Transporte “sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum erst ab dem 14.03.23 bis zum 13.06.23 aufgelistet werden. – Eine Differenz von “nur” ein paar Tagen, die bereits zu Lücken in der Dokumentation bezüglich der Atomtransporte über den Hamburger Hafen führten:

  • 05.03.23: Ankunft der ‘Green Mountain’ der Reederei MACS aus Walvis Bay/Namibia kommend im Hamburger Hafen am Süd-West Terminal (SWT) der C. Steinweg
  • 10.03.23: Ankunft der ‘Grey Fox’ der Reederei MACS aus Walvis Bay/Namibia kommend im Hamburger Hafen am Süd-West Terminal (SWT) der C. Steinweg
    Wurde mit einem oder beiden Mehrzweckfrachtern Uranerzkonzentrat “Yellow Cake” aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg zum Süd-West Terminal der C. Steinweg befördert?
  • 03.03.23: Ankunft der ‘Montreal Express’ der Reederei Hapag-Lloyd aus Montreal/Kanada kommend im Hamburger Hafen am CTA, Abfahrt am 04.03.23 nach Montreal/Kanada
  • 12.03.23: Ankunft der ‘Toronto Express’ der Reederei Hapag-Lloyd aus Montreal/Kanada kommend im Hamburger Hafen am CTA, Abfahrt am 14.03.23 nach Montreal/Kanada
    Wurde mit einem oder beiden Containerschiffen nicht angereichertes UF6 (UN 2978) aus Kanada in den Hafen von Hamburg zum CTA befördert, und/oder “UF6-Heels” (UN 2978) nach Kanada transportiert?

Um dies aufzuklären war in der aktuellen Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/12979) dazu eine Nachfrage gestellt worden:

DIE LINKE: “Am 05.03.2023 legte die „Green Mountain“ der Reederei MACS, ursprünglich aus Walvis Bay/Namibia kommend, im Hamburger Hafen am Süd-West Terminal (SWT) der C. Steinweg an. Anschließend traf am 10.03.2023 die „Grey Fox“ der Reederei MACS, ursprünglich aus Walvis Bay/Namibia kommend, im Hafen von Hamburg am Süd-West Terminal (SWT) der C. Steinweg ein.
Welches der beiden Mehrzweckfrachter beförderte dabei Uranerzkonzentrat (UN 2912) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg und wie viel (Angabe in Kilogramm Bruttomasse)?”

Antwort des Hamburger Senats: “Die Polizei erfasst gesondert Kontrollberichte über durchgeführte Kontrollen. Am 12. März 2023 wurde im Rahmen einer Kontrolle der „Grey Fox“ zur UN 2912 eine eingebrachte Ladung mit der Bruttomasse 339.399 kg registriert.”

DIE LINKE: “Am 03.03.2023 legte die „Montreal Express“ der Reederei Hapag-Lloyd, ursprünglich aus Montreal/Kanada kommend, im Hamburger Hafen am CTA an. Diesen verließ das Schiff am 04.03.2023 mit dem Fahrtziel Montreal/Kanada. Danach traf am 12.03.2023 die „Toronto Express“ der Reederei Hapag-Lloyd, ursprünglich aus Montreal/ Kanada kommend, im Hafen von Hamburg am CTA ein. Diesen verließ die „Toronto Express“ am 14.03.2023 mit dem Reiseziel Montreal/Kanada.
Welches der beiden Containerschiffe beförderte dabei nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg und wie viel (Angabe in Kilogramm Bruttomasse)?
Welches der beiden Containerschiffe beförderte dabei nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978) in Form von „UF6-Heels“ aus dem Hafen von Hamburg nach Montreal/Kanada und wie viel (Angabe in Kilogramm Bruttomasse)?”

Antwort des Hamburger Senats: “Am 10. März 2023 wurde im Rahmen einer Kontrolle der „Toronto Express“ zur UN 2978 eine Ladung mit der Bruttomasse 58.142 kg registriert.”

Durch die von der Polizei durchgeführten Kontrollen ist hinsichtlich der Containerschiffe ‘Montreal Express‘ und ‘Toronto Express‘ kein weiterer Atomtransport in dem betreffenden Zeitraum über den Hamburger Hafen bekannt geworden.

Diese Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (51), Drucksache 22/12979, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 26.09.23 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/84955/atomtransporte_durch_hamburg_xiii.pdf

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/12979 “Atomtransporte durch Hamburg” (51) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 14.06.2023-20.09.2023”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 19. Juni 2023 bis zum 19. September 2023”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/12979 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 14.06.23 bis zum 20.09.23 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/12979 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 14.06.23 bis zum 20.09.23 insgesamt 12 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

  • Im Zeitraum vom 14.06.23 bis 20.09.23 erfolgten 6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden insgesamt rund 34 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen erfolgten 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Ringhals in Schweden.

Aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden erfolgten 2 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Gravelines in Frankreich.
Zudem wurde 1 Transport von neuen Uran-Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Temelin in Tschechien durchgeführt.

  • Im Zeitraum vom 14.06.23 bis 20.09.23 wurden mit 6 Transporten insgesamt rund 74 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande

und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/12979 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 19.06.23 bis 19.09.23 über den Hamburger Hafen waren Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurden Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen durchgeführt.

  • Im Zeitraum vom 19.06.23 bis 19.09.23 erfolgten 2 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 40 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 604 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert
  • Im Zeitraum vom 19.06.23 bis 19.09.23 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 144 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 348 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert
  • Im Zeitraum vom 19.06.23 bis 19.09.23 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden rund 802 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

(rechnerisch ermittelt 28.06.23: 19 x 20-Fuß-Container / 14.08.23: 19 x 20-Fuß-Container / 18.09.23: 3 x 20-Fuß-Container)

  • Im Zeitraum vom 19.06.23 bis 19.09.23 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Hamburg in den Hafen von Montreal/Kanada, dabei wurden rund 58 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

(rechnerisch ermittelt 19.09.23: 3 x 20-Fuß-Container)

  • Im Zeitraum vom 19.06.23 bis 19.09.23 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.
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Alle UF6-Transporte aus den Häfen verbannen! https://sand.blackblogs.org/2022/08/09/alle-uf6-transporte-aus-den-haefen-verbannen/ Tue, 09 Aug 2022 00:07:50 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2608 Continue reading ]]> Alle Atomtransporte weltweit stoppen! UF6-HH-verbannen.pdf

Einmal vorweg: Atomkraft ist nicht klimaneutral hilft nicht im Kampf gegen den Klimawandel –

Bei Hamburg-Waltershof treffen die Bahnlinien auf denen die UF6 Transporte aus Waltershof in die Urananreicherung und die Kohletransporte vom Hansaport in die Kohlekraftwerke geschickt werden zusammen.

  • zu schmutzig – bei der gesamten Brennstoffkette vom Uranabbau, Anreicherung, im „Normalbetrieb“ der AKWs und Entsorgung des Atommülls.
  •  zu gefährlich – Unfälle wie Fukushima, Tschernobyl setzten große Mengen radioaktiver Stoffe frei. Die Atomkraft erhöht aber auch die Gefahr der Verbreitung von Atomwaffen.
  •  zu teuer – neue AKWs und Entsorgung kosten Milliarden, die fehlen bei Erneuerbaren.

Wir haben schon viel erreicht, aber noch lange nicht genug. In Hamburg konnten die Atomtransporte mit Kernbrennstoffen (z.B. angereichertes UF6 und Brennelemente) über den Hafen gestoppt werden, bundesweit wurden alle (bis auf drei) AKWs stilllgelegt und das Endlager in Gorleben wurde verhindern. Aber das System begünstigt immer noch Ausbeutung und Umweltzerstörung, deshalb haben wir auch die herrschenden Verhältnisse im Blick. Da wir aber nicht alles auf einmal hin bekommen, gehen wir weiter schrittweise vor.

Wir wollen jetzt das Uranhexafluorid (UF6) aus dem Hafen verbannen!

Uranhexafluorid (UF6) wird zur Herstellung von Brennelementen benötigt und wird im Hamburger Hafen über den Containerterminal Altenwerder (CTA) der HHLA durch Schiffe der Reedereien Hapag Lloyd und OOCL aus Kanada importiert. (Die entleerten, aber noch radioaktive Reststoffe enthaltende Behälter, die sogenannten „Heels“, gehen auf dem Seeweg zurück nach Kanada.)

UF6 ist eine stark korrosive, extrem giftige und radioaktive Verbindung die in der Urananreicherung eingesetzt wird. Bereits durch Luftfeuchtigkeit, erst recht mit Wasser, reagiert UF6 unter Zersetzung: Dadurch wird u.a. stark ätzende und giftige Flusssäure (HF) gebildet, die sogar Glas auflösen kann. Die sich aus der chemischen Reaktion bildende Schadstoffwolke, kann die Haut, Augen und Atemwege bis hin zum Tode verätzen. Bei einem Unfall mit UF6 besteht je nach Freisetzungsmenge noch in zwei Kilometern Entfernung akute Lebensgefahr für Menschen.

Bei den oben genannten Unternehmen ist die Stadt Hamburg mit beteiligt. Somit ist sie mitverantwortlich für den Weiterbetrieb von Atomanlagen für den internationalen Markt wie Gronau (Anreicherungsanlage) und Lingen (Brennelementefabrik) auch nach dem „Atomausstieg“ in Deutschland.

Wir wollen alle Atomanlagen stilllegen, weltweit

Wir wollen alle Endlager verhindern, einen sicheren Ort gibt es nicht

Wir wollen eine Welt, in der der Mensch im Vordergrund von Denken und Handeln steht und nicht die machtpolitische ökonomische kapitalistische Rationalität.

Machen wir deutlich, die Kämpfe für eine lebenswerte Zukunft lassen sich nicht spalten. Gemeinsam gegen fossile Energien, Atomenergie, die herrschenden Verhältnisse und die Ausbeutung von Mensch und Natur!

Systemwandel nicht Klimawandel! System Change not Climate Change!

SAND

 

Ausführliches Flugblatt auch vom AAB:

First People, last to be protected
Altenwerder: Knotenpunkt des kanadischen Uranexports nach Europa

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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/8442 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2022/07/19/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-8442-auswertung/ Tue, 19 Jul 2022 01:05:25 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2595 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/8442 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Stand der Dinge:
Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 “Atomtransporte durch Hamburg” (46) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 26.02.2022-31.05.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 28. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
 2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)

2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8842 Anlage1 S (Auswertung)

2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8442 Anlage2 (Auswertung)

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 insgesamt 13 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 10 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in die AKW Forsmark und AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 26.02.22 bis 31.05.22 wurden mit 3 Transporten rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA.

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 136 zylinderförmigen Behältern rund 2129 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 353 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 511 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 02.04.22: 7 20-Fuß-Container / 25.05.22: 19 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgte 1 Transport von „Uranoxid, abgereichert“ (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA, dabei wurden in 8 Containern rund 108 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert.

 

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet auch nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf

 

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Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.
Zuvor hatten am 24.02.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/8842) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend bekannt gegeben:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022.
Nach Medienberichten sollen in den ersten Stunden des Einmarschs aus Weißrussland in die Ukraine die russischen Truppen ohne Strahlenschutz durch die bewaldete Sperrzone um das havarierte AKW Tschernobyl gefahren und dabei die hochgradig verseuchte Erde aufgewühlt haben. Die wochenlange Besetzung dieser Sperrzone folgte. Erst Ende März zogen die russischen Einheiten im Zuge der Umgruppierung der Angriffstruppen ab.
Auch der Beschuss und die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Canada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.
Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2021 schon wieder fast 120 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/7493). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Februar beantworteten Drs. 22/7493, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 48. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 26. Februar 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/7493 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgesagt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 26. Februar 2022 bis einschließlich 31. Mai 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/7493 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 25. Februar 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/7493 an.
In Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 28. Februar 2022 bis (einschließlich) 31. Mai 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, eingeräumt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 26. Februar 2022 bis zum (einschließlich) 31. Mai 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde ebenfalls kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.”
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) 
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?”
 
 
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.”
 
Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe hat lediglich Auswirkungen auf den Hamburger Hafen
 
DIE LINKE: “Hamburger Hafenunternehmen hatten 2019 erklärt, auf den Umschlag von sogenannten Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Darunter auch die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EUROGATE).
 
Die HHLA betreibt des Weiteren:
– den Container Terminal Odessa (CTO) im Hafen von Odessa/ Ukraine (am Schwarzen Meer), das von der HHLA-Tochtergesellschaft HPC Ukraina betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Muuga/Estland, der von der HHLA TK Estonia betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Triest/Italien, an dem die HHLA PLT Italy mehrheitlich beteiligt ist.
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals im Ausland, an denen die HHLA beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
 
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird):  “Siehe Drs. 21/13484.”
 
> In der Drucksache 21/13484 vom 26.06.18 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Hapag-Lloyd und HHLA verzichten auf Kernbrennstoffe-Umschlag im Hamburger Hafen – Eine Erklärung mit Signalwirkung? (Atomtransporte durch Hamburg (XIII))” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
 
 
DIE LINKE: “EUROGATE ist des Weiteren an folgenden Terminals in Deutschland Haupteigentümer beziehungsweise beteiligt:
– EUROGATE Container Terminal Bremerhaven, NTB – North Sea Terminal Bremerhaven, MSC GATE Bremerhaven
– EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven (JadeWeserPort)
EUROGATE ist zudem an folgenden Terminals im Ausland beteiligt:
– La Spezia Container Terminal (LSCT), Terminal Container Ravenna (TCR) und Salerno Container Terminal (SCT) in Italien
– Containerterminal EUROGATE Tanger S.A. in Marokko
– EUROGATE Container Terminal Limassol auf Zypern
– Ust-Luga Container Terminal (ULCT) in Russland
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals in Bremerhaven und Wilhelmshaven sowie die im Ausland, an denen EUROGATE beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
 
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird): “Den freiwilligen Verzicht auf den Umschlag von Kernbrennstoffen hat die EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH erklärt, die einen Containerterminal im Hamburger Hafen betreibt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17064.”
 
> Auch in der Drucksache 21/17064 vom 10.05.19 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Trotz angekündigtem Verzicht: Atomtransport mit Kernbrennstoff bei EUROGATE” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
 
Fazit: Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe HHLA und Eurogate hat folglich keine Auswirkungen auf deren Seeterminals im In- und Ausland. – Dort können “Kernbrennstoffe” auch weiterhin umgeschlagen werden…
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Februar 2022 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Ende Februar 2022 sind keine Anträge für eine Beförderungsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe gestellt worden. Es sind seit Februar 2022 weiterhin keine Beförderungsgenehmigungen entfallen. Insgesamt gibt es drei gültige Beförderungsgenehmigungen für sonstige radioaktive Stoffe. Detailliertere Angaben können aus Gründen des Staatswohls nicht gemacht werden.”
 
 
Bremer Senat: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte”
 
Bereits am 02.05.22 hatte die Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, gestellt, auf die der Bremer Senat am 14.06.22 recht ausführlich antwortete.
 
DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft in der Kleinen Anfrage u.a.: “Wie bewertet der [Bremer] Senat die Vereinbarung der Hansestadt Hamburg mit den Hafenbetreibern HHLA, Eurogate, Hapaq Lloyd u.a., mit der 2018 ein Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Rahmen einer Selbstverpflichtung verankert wurde? Ist eine solche Vereinbarung auch für die Betreiber der bremischen Häfen in Planung oder Vorbereitung?”
 
Antwort des Bremer Senats: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte. Als Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG gelten unbenutzte, fertige Brennelemente, die zu ihrer Herstellung nötigen Stoffe Uranoxid und bereits angereichertes Uranhexafluorid sowie Uran-Pellets. Maßgeblich ist – wie für die sonstigen radioaktiven Stoffe – eine spezifische Aktivität von Radionukliden mit der Folge, dass die Stoffe aus diesem Grunde den Überwachungsvorschriften des Atomgesetzes und der atomrechtlichen Verordnungen unterliegen. Mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Staatsrat Dr. Rolf Bösinger und der Behörde für Wissenschaft, Verkehr und Innovation der Freien Hansestadt Hamburg vom 29.01.2018 und 19.02.2018 haben die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und Hapaq-Lloyd freiwillig darauf verzichtet, künftig solche Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG in Hamburg umzuschlagen. 2019 erfolgten gleichlautende Erklärungen der beiden Umschlagsunternehmen Eurogate und C. Steinweg.
Der größte Teil der Atomtransporte, der über den Hamburger Hafen läuft, fällt allerdings nicht unter diese Vereinbarung zum freiwilligen Verzicht. Dies betrifft Transporte von noch nicht angereichertem Uranhexafluorid und Uranerzkonzentrat, die die überwiegende Anzahl der Atomtransporte durch den Hamburger Hafen ausmachen. Diese sog. Vorprodukte fallen nicht unter die Definition von Kernbrennstoffen i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG. Darüber hinaus gehen weitere Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet, die den Hafen nicht betreffen. Auch bedeuten die Erklärungen nicht, dass in Zukunft keine radioaktiven Frachten mehr nach Hamburg kommen. Die Selbstverpflichtung bezieht sich lediglich darauf, Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG im Hamburger Hafen nicht umzuschlagen, d.h. zu laden oder zu entladen, einschließlich des Transportes auf den Kajen, in den Kajeschuppen, auf den Freiflächen und sonstigen Lagerplätzen. Das Verbleiben der Kernbrennstoffe auf einlaufenden Schiffen und den Weitertransport auf diesen erfasst dies nicht.
Die Erklärungen sind ferner nicht rechtsverbindlich. Zwangsmaßnahmen können deshalb weder die Stadt noch das Land Hamburg verhängen. Die Unternehmen leisten damit einer Bitte des Hamburger Senats Folge, atomare Frachten in Hamburg nicht mehr zu löschen und zu laden. Dazu hatte es im Koalitionsvertrag von 2015 im Land Hamburg eine Vereinbarung zwischen Grünen und SPD gegeben, der damit entsprochen werden sollte. Da auch der Hamburger Hafen als Universalhafen gewidmet ist und eine den angestrebten Zwecken entsprechende Teilentwidmung wie dargelegt durch die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes landesrechtlich nicht möglich ist, kann die Aufforderung zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung durchaus als Umgehung grundgesetzlich festgelegter Gesetzgebungskompetenzen bewertet werden.
Eine solche Vereinbarung ist mit den Umschlagsunternehmen in den bremischen Häfen daher vom Senat nicht beabsichtigt.”
 
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft vom 30.05.22 und deren Beantwortung am 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf
 
Die Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, der Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft vom 02.05.22 und deren Beantwortung am 14.06.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/drucksache/D20L1500.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Hamburg: Atomtransporte – Drucksache 22/7493 – Auswertung 27.11.21 bis 25.02.22 https://sand.blackblogs.org/2022/03/31/hamburg-atomtransporte-drucksache-22-7493-auswertung-27-11-21-bis-25-02-22/ Thu, 31 Mar 2022 14:47:01 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2562 Continue reading ]]> Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/7493 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 24.02.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
Zuvor hatten am 25.11.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
 
Nun ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 “Atomtransporte durch Hamburg” (45) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.11.2021-25.02.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 27. November 2021 bis zum 25. Februar 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg von uns erfolgt.

Es erfolgten 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ sowie zahlreiche „sonstige radioaktive Stoffe“ wie UF6, UF6 Heels, Yellow Cake und Urandioxid über Hamburg.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen im Detail befinden sich hier:
 2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen:) (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) => „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ durch Hamburg (Anlaqe2)
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg:)

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

 – Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 15 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 90 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich (Cattenom, Lere, Gravelines, Saint-Ciers-sur-Gironde und Avoine) ,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.

 

– Im Zeitraum von 27.11.21 bis 25.02.22 wurden mit 6 Transporten rund 65 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 6 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 9 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 387 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in 14 20-Fuß-Containern)

rund 273 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA, dabei wurden rund 7,2 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert. 

 

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/7493) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber bis November 2021 schon wieder über 100 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/6542). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau und sie finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr bis November schon wieder über 50, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende 2 November letzten Jahres beantworteten Drs. 22/6542, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 47. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 27. November 2021bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/6542 für alle Transporte entsprechend fortführen):” 
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wird vom Hamburger Senat u.a. erläutert:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/6542 aufgeführten Transportvorgänge endete am 26. November 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 141 Kontrollen ohne Beanstandungen. Fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe hatten auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.”
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen in diesem Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in Rede stehenden Betriebe haben weiterhin eine Umschlags- und Lagergenehmigung für das Jahr 2022. Es laufen in diesem Jahr keine Genehmigungen aus.”
 
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Offensichtlich besteht derzeit auch für EUROGATE eine derartige Umschlagsgenehmigung, denn über den EUROGATE-Terminal wurden im Zeitraum vom 27.11.21 bis zum 25.02.22 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” durchgeführt. – In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt.
 
 
“Freiwilliger Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe – Der Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen ist weiterhin rechtlich möglich!
 
DIE LINKE: “Welche hamburgische Verwaltung erlaubt gegebenenfalls und auf welcher Rechtsgrundlage den Kernbrennstoffumschlag durch diese Umschlagbetriebe?
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Umschlag von Kernbrennstoffen ist Bestandteil der erteilten Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen einschließlich des Umschlages von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 4 Atomgesetz erteilt. In den Nebenbestimmungen der vom BASE erteilten Genehmigungen wird aufgeführt, dass die Genehmigung transportbedingte zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) auf den dort genannten Stellplätzen der Umschlagsanlagen umfasst. Sofern bei diesen zeitweiligen Aufenthalten alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften – dies umfasst ebenfalls die regionale Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg, GGBVOHH – eingehalten werden, ist eine Genehmigung durch die gefahrgutrechtlich zuständige Wasserschutzpolizei (WSP) nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte November 2021 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte November 2021 sind weder Beförderungsgenehmigungen nach § 27 Strahlenschutzgesetz neu erteilt worden noch sind Genehmigungen entfallen.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45), Drucksache 22/7493, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 04.03.22 befindet sich z.Zt. im Web auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79087/atomtransporte_durch_hamburg_viii.pdf

]]>
Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/4337 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2021/07/13/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-4337-auswertung-anlagen-1-und-2/ Tue, 13 Jul 2021 02:21:44 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2419 Continue reading ]]> => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 “Atomtransporte durch Hamburg” (42) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 17.02.2021-18.05.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 18. Februar 2021 bis zum 18. Mai 2021”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Am 17.05.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hat.

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Hafen (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlage2 (Auswertung) => „sonstige radioaktive Stoffe“ 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 sonstiger(Auswertung)
 

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

ABER

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 insgesamt 26 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 22 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 134 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

14 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 8 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 17.02.21 bis 18.05.21 wurden mit 4 Transporten rund 33 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
Aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau erfolgten 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 4 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada und Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen
 
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten demzufolge keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen.

– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 5 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert.

 
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats zwei Transporte (01.03.21 und 05.05.21) von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen, dabei wurden insgesamt 317 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat befördert. – Die Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sind inzwischen nach fast 16-monatiger Unterbrechung wieder aufgenommen worden. 

 Am 17.05.21 um 17:50 Uhr machte sich ein Zug mit 12 Containern Uranerzkonzentrat vom Hafenbahnhof Hamburg Süd auf den Weg nach Maschen wo er dann am 18.05. um 4:40 nach Süd Frankreich Narbonne startete. Wir vermuteten die Ankunft mit dem Atomtransportschiff „Red Ceadar“. Laut diesen Hamburger Angaben muss diese atomare Fracht aber zwei Wochen auf dem Süd-West Terminal der C. Steinweg gelagert worden sein und eben am 05.05. mit der „Bright Sky“ der Rederei MACS angeliefert worden sein. Wir bleiben dran und fragen nach.
 
 
> Nachfragen zur Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drs. 22/4337) zu der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen einleitend zusammen gefaßt:
“Die Havarie der „Montreal Express“ am 27.01.21 wurde nach Senatsangaben (Drs. 22/3289) durch einen Maschinenausfall verursacht, beim Anhalten des Schiffes riss eine Ankerkette, der Anker versank auf den Boden der Fahrrinne (er wurde später gehoben).
Die „Montreal Express“ hatte während der Havarie im Hamburger Hafen demzufolge unter anderem zahlreiche Gefahrgüter der unterschiedlichsten Gefahrgutklassen (Klasse 1: explosive Materialien/ Klasse 2: Gase/Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind/Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe/Klasse 5: oxidierende Stoffe/Klasse 6: giftige Stoffe/Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe) an Bord, darunter auch radioaktive Gefahrgüter der Klasse 7: Mehrere entleerte Behälter („UF6-Heels“) mit Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978).
Nach einer Veröffentlichung der Reederei Hapag-Lloyd vom 03.02.20 (vergleiche „Hapag-Lloyd will CO2-Ausstoß mit Biotreibstoff senken“) erfolgten Anfang 2020 Versuche die „Montreal Express“ mit dem Treibstoff „B20“ zu betreiben: Die „Montreal Express“ fuhr nach Darstellung der Reederei Hapag-Lloyd erstmals mit dem sogenannten B20-Treibstoff, der zu 80 Prozent aus schwefelarmem Treibstoff und zu 20 Prozent aus einem Biokraftstoff auf Basis von Altspeiseölen und -fetten besteht. Diese wurden zuvor in der Gastronomie verwendet und werden sonst anderweitig kostenpflichtig entsorgt.”
 
DIE LINKE: “War diese Beimischung von Altspeiseölen und -fetten zum Treibstoff ursächlich für den Maschinenausfall der „Montreal Express“ am 27.01.21 im Hamburger Hafen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein, welche Vorkommnisse führten zu dem Maschinenausfall der „Montreal Express“ und wie wurde dieser behoben?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Wartungsarbeiten am Kraftstoffsystem des Schiffes befand sich noch Luft in einer Kraftstoffleitung. Infolgedessen fielen die zur Stromerzeugung notwendigen Dieselgeneratoren aus und es kam zum Stromausfall („Black out“), wodurch auch die Hauptmaschine ausfiel. Das Kraftstoffsystem wurde entlüftet und war danach wieder funktionsfähig.”
 
DIE LINKE: “Sind die Angaben in der „Bild“-Zeitung vom 02.02.21 unter der Überschrift „Containerschiff Montreal Express havariert – Notbremsung vor Blankenese!“ zutreffend, dass das hinter der „Montreal Express“ fahrende Containerschiff „MSC Madrid“ mithilfe eines Schleppers eine „Vollbremsung“ einleiten musste, um eine Kollision mit der manövrierunfähigen „Montreal Express“ zu vermeiden (vergleiche „Bild“-Zeitung vom 02.02.21: „Der Hintermann, Container-Riese „MSC Madrid“ (270 m, 5550 Boxen), musste vollbremsen – ein Schlepper am Heck half wie ein „Brems-Fallschirm“ beim Stoppen“)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein: Welchen Verlauf hatte dieses Ereignis nach den Kenntnissen des Senats?”
Antwort des Hamburger Senat: “Zu einer möglichen Behinderung von Schiffen infolge der Havarie der „Montreal Express“ liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.”

 

]]>
Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/18649 – erste Auswertung Anlage 1 https://sand.blackblogs.org/2019/10/30/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-21-18649-erste-auswertung-anlage-1/ Wed, 30 Oct 2019 00:37:11 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2114 Continue reading ]]> Hier vorab schon mal in aller Kürze:

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/18649 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVI) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 15.07.2019 –15.10.2019”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt. – (Anmerkung: In der Antwort des Hamburger Senats diesmal als Anlage 2 aufgeführt.)

Trotz angekündigtem Verzicht auf Kernbrennstofftransporte im Hafen wurden vom 15.07. bis 15.10.19 dennoch am Eurogate 5 LKW UF6-Transporte empfangen die auf drei Schiffe verladen wurden. Ebenfalls gab es auch noch zwei Atomkernbrennstofftransporte im Transit. Weitere Straßentransporte haben wir nicht in unserer Auswertung berücksichtigt.

Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich als Vorab-Veröffentlichung hier:

2019.10.22_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-18649 Anlage1 (Auswertung)
 
Am 14.10.19 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVI) Drucksache 21/18649 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 22.10.19 geantwortet hat.
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVI), Drucksache 21/18649, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 22.10.19 befindet sich nachlesbar hier: 2019.10.19_HH_Drs. 21-18649 Atomtransporte durch Hamburg (XXXVI)
  
Eine Auswertung der Anlage 2 zu den “sonstigen radioaktiven Stoffen” ist derzeit noch in Arbeit. – (Anmerkung: In der Antwort des Hamburger Senats diesmal als Anlage 1 aufgeführt.)

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Atomfrachtschiff „Link Star“ in HH – Brennelemente in Lingen – AKW Finnland https://sand.blackblogs.org/2019/03/29/atomfrachtschiff-link-star-in-hh-brennelemente-in-lingen-akw-finnland/ Fri, 29 Mar 2019 23:58:02 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=1996 Continue reading ]]> Das Atomfrachtschiff die „Link Star“ ein Schiff der „Godby Shipping AB“ ist in Hamburg. Diese hat in der Vergangenheit u.a. Brennelemente nach Finnland / Rauma ins AKW Olkiluoto vom Unikai (HHLA) gebracht. twitter/urantransport

Nun könnte der Transport aus Lingen der immer im ersten quartal im Jahr gestartet war wider anstehen.
atomfrachtschiffe/fahrtroute-hamburg-raumafinnland-godby-shipping-ab/
 

 

Obwohl die HHLA vor ca. 1 Jahr erklärte darauf verzichten zu wollen
führten sie weiterhin solche Transporte durch. Ihre Begründung war, das
noch bestehende Verpflichtungen durchgeführt würden.
2018.02.19_HHLA_Verzichtserkl._Kernbrennstoffe.pdf
2018.07.02_HH_HHLA-bekräftigt-Verzicht-auf-Atomtransporte.png
 
Am Freitag nachmittag oder Samstag früh könnten die LKWs aus der Brennelemente Fabrik in Lingen losfahren und dann am Unikai am morgen des 30.3. verladen werden. (Änderungen im Zeitplan aber immer möglich)…

Am Donnerstag Mittag den 28.03.19 wurden 4 LKWs bei der Brennelemente Fabrik ANF in Lingen gesichtet.

 

 

Am Vormittag des 29.03. standen die blauen Zugmaschinen sowie zwei Anhänger abgekoppelt vor der Halle weiterhin auf dem Gelände der Atomfabrik.

Das Ro/Ro Frachtschiff ‘Link Star’ der Reederei Godby Shipping AB legte am 29.03.19 gegen 03:25 Uhr (MEZ) im Hafen von Hamburg am Unikai, Liegeplatz 3/4, an.

  • Die ‘Link Star’ legte zuvor am 28.03.19 gegen 05:50 Uhr (MEZ) im Hafen von Rostock mit dem Fahrtziel Hamburg ab.
  • Die ‘Link Star’ befand sich am 28.03.19 gegen 13:30 Uhr (MEZ) am Eingang des Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in Kiel-Holtenau.
  • Die ‘Link Star’ befand sich am 28.03.19 gegen 17:40 Uhr (MEZ) im NOK in Höhe von Rendsburg.
  • Die ‘Link Star’ befand sich am 28.03.19 gegen 20:15 Uhr (MEZ) im NOK vor der Eisenbahnhochbrücke in Hochdonn mit Fahrtrichtung Brunsbüttel (Ausgang NOK).
  • Die ‘Link Star’ befand sich am 28.03.19 gegen 22:00 Uhr (MEZ) am Ausgang des NOK in Brunsbüttel.
  • Die ‘Link Star’ erreichte am 29.03.19 gegen 02:10 Uhr (MEZ) das Hafengebiet von Hamburg.

Die ‘Link Star’ befand sich am 29.03.19 gegen 11:34 Uhr (MEZ) im Hafen von Hamburg am Unikai, Liegeplatz 3/4, angelegt. – Letzte AIS-Positionsdaten (AIS: Automatic Identification System) von dem Schiff.
 
29.03.19, um 19:29 Uhr (MEZ): der AIS-Kontakt zu dem Schiff ist seit 7 Stunden 55 Minuten abgerissen. – Keine aktuellen AIS-Positionsdaten auf marinetraffic oder vesselfinder.

Die ‘Link Star’ befindet sich nach Augenzeugenberichten weiterhin im Hafen von Hamburg am Unikai, Liegeplatz 3/4, festgemacht (19:00 Uhr) in einer Warteposition: In der Vergangenheit wurde der Liegepatz 5/6 am Unikai für den Umschlag der Atomfrachten genutzt.

  • Die ‘Link Star’ befand sich am 30.03.19 gegen 06:51 Uhr (MEZ) im Hafen von Hamburg am Unikai, Liegeplatz 3/4, angelegt.
  • Die ‚Link Star‘ legte am 30.03.19 um 06:57 Uhr (MEZ) im Hafen von Hamburg vom Unikai, Liegeplatz 3/4, ab.
  • Die ‚Link Star‘ legte am 30.03.19 um 07:03 Uhr (MEZ) im Hafen von Hamburg am Unikai, Liegeplatz 5/6, an.
  • Die ‚Link Star‘ befand sich am 30.03.19 um 07:06 Uhr (MEZ) im Hafen von Hamburg am Unikai, Liegeplatz 5/6, bereits festgemacht.

Die ‚Link Star‘ legte am 30.03.19 um 08:57 Uhr (MEZ) im Hafen von Hamburg vom Unikai, Liegeplatz 5/6, mit dem offensichtlichen Fahrtziel Rauma/Finnland ab. 

 twitter.com/urantransport/

=> Nach Angaben der finnischen Reederei Godby Shipping AB mit Stand vom 30.03.19 hat das Ro/Ro Frachtschiff ‘Link Star’ folgenden Fahrplan:
Rauma 25.03.19 => Rostock 27.03.19 bis 28.03.19 =>  Hamburg 30.03.19 =>  Rauma 01.04.19 bis 02.04.19 => Rostock 05.04.19
 
=> Von der UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde die Ankunft des Ro/Ro Frachtschiffes ‘Link Star’ im Hafen von Hamburg bislang nicht bekannt gegeben(!).

 Nach Medienberichten soll dieses der letzte Kernbrennstoff Transport durch die HHLA gewesen sein: NDR. Die sonstigen Atomtransporte werden aber durch die HHLA weiterhin abgewickelt.

 

Aktuelle Positionsdaten der ‘Link Star’ auf marinetraffic:
http://www.marinetraffic.com/en/ais/details/ships/shipid:4733/mmsi:230191000/vessel:LINK%20STAR 
 
Aktuelle Positionsdaten der ‘Link Star’ auf vesselfinder:
https://www.vesselfinder.com/de/?imo=8805602 

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Hamburg: Atomtransport aus Lingen mit dem Frachter ‘Link Star’ am 23.02.18 in das finnische AKW Olkiluoto https://sand.blackblogs.org/2018/03/08/hamburg-atomtransport-aus-lingen-mit-dem-frachter-link-star-am-23-02-18-in-das-finnische-akw-olkiluoto/ Thu, 08 Mar 2018 02:42:53 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=1730 Continue reading ]]> Ein erneuter Atomtransport nach Finnland erfolgte nachweislich am 23.02.18:
– Dabei wurden aus der Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen neue Brennelemente (“unbestr. BE”) in das AKW Olkiluoto in Finnland befördert.

Dieser Atomtransport erfolgte aus der Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen (Abfahrt: 23.02.18) auf dem Straßenweg in den Hamburger Hafen zum Unikai (UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Dessauer Straße 10, Schuppen 48), wo die radioaktive Fracht am 23.02.18 für den Seetransport umgeschlagen wurde. – Der Transport auf dem Seeweg nach Finnland wurde offensichtlich mit dem Ro/Ro Frachtschiff ‘Link Star’ (IMO-Nr.: 8805602, MMSI: 230191000, Rufzeichen: OIXX, Flagge: Finnland, Baujahr: 1989, Länge: 107 Meter) der finnischen Reederei Godby Shipping AB mit Sitz in Mariehamn/Finnland am 23.02.18 aus dem Hafen von Hamburg (Unikai, Liegeplatz 5/6) über den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in den Hafen von Rauma/Finnland, wo das Schiff am 27.02.18 eintraf, durchgeführt. – Von dort aus ging der Atomtransport dann weiter in das finnische AKW Olkiluoto.
 
=> Aus den Angaben des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in der Liste der Transportgenehmigungen für “Kernbrennstoffe” (“Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 16 und 18 StrlSchV”)mit Stand vom 01.03.18 geht dazu hervor:
 
BfE: Am 23.02.18 erfolgte ein Transport von „unbestr. BE“ (neue Brennelemente) aus der Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in das AKW Olkiluoto in Finnland (“Empfänger: Teollisuuden Voima Oy”, “Bestimmungsort: Olkiluoto/FIN”). Das BfE hat dafür 15 Straßentransporte, Umschlag und Seetransporte genehmigt (Transportgenehmigung-Nummer: 7583). Diese Transportgenehmigung war am 21.09.17 erteilt worden und ist bis zum 30.06.18 gültig.
 
Hinweis: Aus amtlicher Sicht ist das Transportdatum der erster Tag des Transportes oder der Tag des Erreichens des deutschen Hoheitsgebietes.
 
Nach der Transportgenehmigung-Nummer 7583 des BfE erfolgten zuvor keine weiteren Transporte.
 
 
Rückblick: Nach der Transportgenehmigung-Nummer 7578 (+1.Ä.) des BfE erfolgten zuvor am 07.10.17, 20.10.17, 18.11.17, 10.12.17, 17.12.17 und am 21.01.18 Atomtransporte von“unbestr. BE“ (neue Brennelemente) aus der Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen über den Hafen von Hamburg (Unikai, Liegeplatz 5/6) mit dem Ro/Ro Frachtschiff ‘Link Star’ der finnischen Reederei Godby Shipping AB über den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in den Hafen von Rauma/Finnland, von dort aus weiter in das finnische AKW Olkiluoto.

Aus der Brennelementfabrik der ANF in Lingen wurden zuvor Atomtransporte von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen am 05.02.16, am 14.01.17, 07.10.17, 20.10.17, 18.11.17, 10.12.17, 17.12.17 und am 21.01.18 über den Unikai im Hafen von Hamburg mit dem Ro/Ro Frachtschiff  ‘Link Star’ der finnischen Reederei Godby Shipping AB in das AKW Olkiluoto in Finnland durchgeführt.
 
 
Zusammenfassung

=> Weder von der finnischen Reederei Godby Shipping AB noch von der UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde die Ankunft des Ro/Ro Frachtschiffes ‘Link Star’ im Hafen von Hamburg bekannt gegeben(!).
 
 => Das Ro/Ro Frachtschiff ‘Link Star’ (IMO-Nr.: 8805602, MMSI: 230191000, Rufzeichen: OIXX, Flagge: Finnland, Baujahr: 1989, Länge: 107 Meter) der finnischen Reederei Godby Shipping AB hatte nach Angaben im Netz aus Rostock (Fahrtroute über den NOK) kommend am 23.02.18 um 17:22 Uhr (MEZ) im Hafen von Hamburg am Hansahafen am Unikai, Liegeplatz 5/6, angelegt.
 
 => Den Unikai, Liegeplatz 5/6, im Hamburger Hafen am Hansahafen verließ die ‘Link Star’ am 23.02.18 um 23:59 Uhr (MEZ) mit dem Fahrtziel Rauma/Finnland.
 
=> Der Frachter war anschließend, laut den Daten, am 24.02.18 um 04:25 Uhr (MEZ) in Brunsbüttel am Eingang des Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in den westlichen Schleusen mit Fahrtrichtung Rendsburg und Kiel.
 
=> Nach den Infos war die ‘Link Star’ am 24.02.18 um 09:16 Uhr (MEZ) im NOK in Höhe von Rendsburg (Osterrönfeld), kurz hinter der dortigen Eisenbahnhochbrücke.
=> Aus mehreren Aufnahmen am NOK in Rendsburg am 24.02.18 um 09:15 Uhr (MEZ) ging hervor: Die ‚Link Star‘ beförderte bei der Fahrt aus Hamburg nach Rauma/Finnland keine Ladung an Deck.
 
=> Die ‘Link Star’ befand sich nach den Daten am 24.02.18 um 11:50 Uhr Uhr (MEZ) am Ausgang des NOK in Kiel-Holtenau in den südlichen Schleusen mit Fahrtrichtung Kieler Förde.
=> Aus mehreren Bild-Aufnahmen am NOK in Kiel-Holtenau an den südlichen Kanalschleusen am 24.02.18 zwischen 12:02 Uhr (MEZ) und 12:29 Uhr (MEZ) ging ebenfalls hervor: Die ‚Link Star‘ beförderte bei der Fahrt aus Hamburg nach Rauma/Finnland keine Ladung an Deck
 
=> Die ‚Link Star‘ legte demzufolge am 27.02.18 um 04:41 Uhr (UTC) aus Hamburg kommend im Hafen von Rauma/Finnland am Bottnischen Meerbusen (Bothnia Gulf) an. (Der Bottnische Meerbusen ist der nördliche Ausläufer der Ostsee zwischen Schweden und Finnland.)

 
Die Zeitangabe UTC (UTC = Universal Time Coordinated) ist die heute gültige koordinierte Weltzeit. D.h.: MEZ (Mittel Europäische Zeit) plus eine Stunde, bzw. MESZ (Mittel Europäische Sommerzeit) plus zwei Stunden.
 
 
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Quellenangaben
https://sand.blackblogs.org/ 
http://www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de/ 
 
Liste der Genehmigungen für ‘Kernbrennstoff-Transporte’ des BfE:
http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.html
 
Aktuelle Positionsdaten der ‘Link Star’ auf marinetraffic:
http://www.marinetraffic.com/en/ais/details/ships/shipid:4733/mmsi:230191000/vessel:LINK%20STAR 
 
 Aktuelle Positionsdaten der ‘Link Star’ auf vesselfinder:
https://www.vesselfinder.com/de/?imo=8805602 
 

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