Anfrage – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Sat, 29 Mar 2025 02:23:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg Anfrage – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/18093 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2025/03/29/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-18093-auswertung/ Sat, 29 Mar 2025 02:23:02 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=3031 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/18093 – Auswertung Anlagen 1 und 2

=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.12.2024 bis zum 17.02.2025”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 7. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Februar 2025”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

=> Die Ergebnisse der bisherigen Recherchen befinden sich hier:

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:

Unterscheidung zwischen “Kernbrennstoffen” und “sonstigen radioaktiven Stoffen”

Definition Seitens des BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung):

> “Kernbrennstoffe” sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten.

> “Sonstige radioaktive Stoffe” sind Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, soweit es sich nicht um “Kernbrennstoffe” handelt.

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) wurden im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 insgesamt 11 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 22 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Alle 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen wurden aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das schwedische AKW Forsmark durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 wurden nach Angaben des Hamburger Senats keine Transporte von angereichertem Uranhexafluorid (UN 2977) (aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet (in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden) durchgeführt.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada und Norfolk/USA sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.

Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sowie ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten insgesamt 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada und Norfolk/USA in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 84 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1263 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt insgesamt rund 1061 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten 3 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 72 zylinderförmigen Behältern

insgesamt rund 1088 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 915 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

– Auffällig: Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transport von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Norfolk/USA in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 12 zylinderförmigen Behältern

insgesamt rund 175 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 146 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Norfolk/USA in den Hamburger Hafen sind recht selten, zuletzt wurde nach vorliegender Datenlage am 11.01.16 ein derartiger Atomtransport durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 144 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 348 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden rund 154 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

(rechnerisch ermittelt 26.01.25: 8 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada, Adelaide/Australien oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden rund 59 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

(rechnerisch ermittelt 13.02.25: 3 x 20-Fuß-Container)

Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.

Weitere Auswertungen dazu, soweit bekannt (extern)

Auf der Website von Stephan Jersch (DIE LINKE) wird über die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, und der Antwort des Hamburger Senats darauf berichtet:

https://www.stephan-jersch.de/politik/detail/anfrage-der-hamburger-linksfraktion-atomtransporte-durch-die-elbemetropole-uranbrennstoff-aus-lingen-fuer-schwedisches-vattenfall-akw-forsmark/

Auf der Website von umweltfairaendern.de wird über die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, bekannt gegeben:

Am 17.02.25 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.02.25 antwortete. – Zuvor wurde am 05.12.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 13.12.24 geantwortet hat.

> Anmerkung: Aufgrund der Bürgerschaftswahlen in Hamburg am 02.03.25 wurde diese Kleine Anfrage zu den Atomtransporten durch Hamburg vorgezogen.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/18093) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend berichtet:

“Seit weit mehr als einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern? Das Thema ist jedoch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Zuletzt liebäugelt vor allem die CDU und CSU mit der Kernenergie. So fordern diese eine Weiternutzung und Weiterentwicklung der Kernenergie sowie die Prüfung, ob stillgelegte Atomkraftwerke wieder hochgefahren wer­den könnten. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor­schung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/17255) sind im Zeitraum zwischen Anfang September und Anfang Dezember 2024 41 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Zum Beispiel wird Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) sowie das extrem giftige und ätzende (noch nicht angereicherte) Uranhexafluorid weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen. Diese Vorprodukte werden nach deren Anreicherung für die Produktion von Brennelementen benötigt.

Durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit. Letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen für AKW z.B. in Frankreich oder Schweden sowie angereichertes Uranhexafluorid zur Versorgung der Brennelementfabrik im schwedischen Västeras.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationenüber zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion Die Linke gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Dezember 2024 beantworteten Drs. 22/17255, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion Die Linke hier zum nunmehr 59. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 06.12.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/17255 für alle Transporte entsprechend fortführen)“.

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/18093) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. erläutert:

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 6. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Februar 2025 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4.

Der Zeitraum der in der Drs. 22/17255 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 6. Dezember 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen jeweils für die letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt also zeitlich direkt an die Drs. 22/17255 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 7. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Februar 2025 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.

Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich zwei Straßentransporte, deren Daten von einer Kontrolle am 17. Dezember 2024 noch vorliegen.“

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/18093) berichtet wird

DIE LINKE: “In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.

Zuletzt in der Drs. 22/17255 berichtete der Senat im Dezember 2024 zu zwei sicherheitsrelevanten Mängeln im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.

Was ist dem Senat für die Zeit seit Dezember 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/17255 aufführen.“

“Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“

Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 7. Dezember 2024 bis 18. Februar 2025 wurden in Hamburg durch die Polizei 115 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 112 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurde ein sicherheitsrelevanter Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurden zwei formale Mängel in dem angegebenen Zeitraum durch die Polizei festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“

> Allerdings wurden, nach den Senatsangaben (Drs. 22/17255), zuvor im Zeitraum 10.09.24 bis 06.12.24 in Hamburg durch die Polizei noch 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. – Inzwischen (Drs. 22/18093) erfolgten deutlich weniger Kontrollen: Im Zeitraum 07.12.24 bis 18.02.25 wurden in Hamburg durch die Polizei lediglich 115 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. – Eine Reduzierung der Kontrollen führt i.d.R. dazu, daß weniger sicherheitsrelevanter Mängel bei den Atomtransporten erkannt und beanstandet werden.

Bislang wurde noch(!) keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt

Rückblick: Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH (UNIKAI) hatte zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), beantragt. – Die zuvor erteilte Genehmigung war bis zum 28.02.23 befristet. – Bislang (Stand: 25.02.25) wurde noch keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt.

Recht wahrscheinlich wird der Hamburger Hafenbetrieb UNIKAI künftig eine unbefristete Umschlagsgenehmigung erhalten.

Hintergrund: „Yellow Cake“ (Uranerzkonzentrat) und nicht angereichertes UF6 sind Vorprodukte zur Herstellung von neuen Brennelementen für die Atomkraftwerke.

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt.

Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Zuletzt wurde in der Drs. 22/17255 berichtet, dass für die UNIKAI eine Umgangsgenehmigung beantragt wurde und weiterhin in der Bearbeitung bei der zuständigen Stelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist“.

DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH erteilt?

Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese ggf. befristet?“

Antwort des Hamburger Senats: “Für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde zwischenzeitlich keine neue Umschlaggenehmigung erteilt.“

Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:

Hat es bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang Dezember 2024 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.“

Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang Dezember 2024 gab es bei der zuständigen Behörde keine Anträge auf Genehmigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen und es wurden auch seit Anfang Dezember 2024 keine derartigen Genehmigungen erteilt.“

Diese Kleine Anfrage befindet sich z.Zt. im Netz unter: https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2025/02/2025.02.25_HH_Drs.22-18093_Atomtransporte-XVIII-SKA_.pdf

Hamburgische Bürgerschaft Atomtransporte durch Hamburg (XIX) 22/18093 Schriftliche Kleine Anfrage vom 17.02.2025 Stephan Jersch (Fraktion DIE LINKE), Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/suche/10_1_22___22.%20Wahlperiode%20(18.03.2020%20-%2026.03.2025)/7_1_1___Dokumentart%3A%20Drucksache/14_1_18093___Dokumentnummer%3A%2018093

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Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/10290 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2023/01/23/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-10290-auswertung-anlagen-1-und-2/ Mon, 23 Jan 2023 23:01:54 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2679 Continue reading ]]>
 => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

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Am 01.12.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft zuletzt eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48) Drucksache 22/10290 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.12.22 antwortete. Diese Kleine Anfrage trägt den offiziellen Titel: “Hamburgs Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft ungebrochen – unsere 50. Anfrage zu Atomtransporten”.
Zuvor hatten am 01.09.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 einging. 
 


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/10290) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands, der nun bis ins 1. Quartal 2023 hinausgezögert wird.
Noch ist die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im umkämpften Südosten der Ukraine durch die russische Armee nicht beendet, immer wieder wird Beschuss desselben gemeldet beziehungsweise Diebstähle an Anlagen und Ersatzteilen. Dies macht deutlich: Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden! Die Nutzung der Atomenergie ist nunmehr noch stärker eine Gefahr für die Menschen in Europa.
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis September schon wieder über 80 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/9235).
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September beantworteten Drs. 22/9235, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 50. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 3. September 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte
die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/9235 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgeführt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 1. Dezember 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/9235 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 2. September 2022. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt hier zeitlich an die Drs. 22/9235 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 2. Dezember 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absenderinnen und Absender und Empfängerinnen und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Hamburger Senat verweigert in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/10290) Angaben über die beförderten Netto-Massen der “sonstigen radioaktiven Stoffen” in der Anlage 2, dazu gehören beispielsweise nicht angereichertes UF6 (UN 2978) und “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat)
 
DIE LINKE: “In welchem Umfang und welcher Menge als Bruttomasse und in welchem Umfang und welcher Menge als Nettomasse (ohne das Leergewicht der Verpackungen, wie zum Beispiel Fässer, Behältnisse, Gebinde) sind sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Angaben zu Nettomassen unterliegen im Gegensatz zu Bruttomassen keiner rechtlichen Vorgabe hinsichtlich deren Erhebung. Darüber hinaus ist deren Meldung nicht verpflichtend.”
 
=> Das der Hamburger Senat (sofern willig) dazu durchaus in der Lage ist, zeigt sich z.B. in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg (IV) und Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Endlagersuche” (Drs. 22/3289) vom 23.02.21, in der Anlage 3 (“Havarie der ‘Montreal Express’ im Hamburger Hafen im Januar 2021”).
Dort werden neben den Bruttomassen auch die Nettomassen an befördertem Uranhexafluorid (UN 2978) ausführlich aufgelistet…
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, bekannt gegeben wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 2. September 2022 bis einschließlich zum 2. Dezember 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 148 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Sicherheitsrelevante Mängel wurden nicht festgestellt.
135 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden bei 13 Kontrollen formale Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
  
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen im folgenden Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Alle vorgenannten Betriebe verfügen über eine Umschlagsgenehmigung. Die Genehmigung für CTB gilt bis zum 31. Mai 2023, die für CTT bis zum 30. September 2023 und die für UNIKAI bis zum 28. Februar 2023.”
 
=> Der Hamburger Senat macht in der Anfrage bis wann die Umschlagsgenehmigungen für den CTA (HHLA Container Terminal Altenwerder) und für das Hafenunternehmen C. Steinweg befristet sind keine Angaben. – Über den CTA werden zahlreiche Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) durchgeführt, über den Terminal des Hafenunternehmens C. Steinweg erfolgen Transporte von “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat) aus Walvis Bay/Namibia.
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Wahrscheinlich(!) besteht derzeit auch für EUROGATE weiterhin eine derartige Umschlagsgenehmigung. – In der aktuellen Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt…
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang September 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang September 2022 hat es in der zuständigen Behörde keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben und es sind keine Zulassungen entfallen.”

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48), Drucksache 22/10290, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.12.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/82093/hamburgs_rolle_als_ein_drehkreuz_im_internationalen_atomgeschaeft_ungebrochen_unsere_50_anfrage_zu_atomtransporten.pdf 
 
  
=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 

Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
 
Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 insgesamt 16 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 01.12.22 erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,
    dabei wurden rund 69 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
    Die 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich.
    Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine neuen Brennelemente aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2, für die eine Laufzeitverlängerung derzeit bis zum 15.04.23 erteilt worden ist, befördert.
     
    => Aufgefallen: Der Hamburger Senat listet in der Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg” am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das französische AKW Golfech auf. – Aber: Vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) wurde in den Listen der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte (Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG) mit dem Datum der Veröffentlichung vom 05.09.22, 23.09.22, 21.10.22, 11.11.22 und 05.12.22 dagegen um den 05.09.22 kein Brennelement-Transport aus Schweden in ein französisches AKW aufgeführt. – Nach der laufenden Genehmigung-Nummer 7781 erfolgten derartige Transporte u.a. am 09.08.22 und am 12.09.22, in der Zwischenzeit jedoch nicht. – Nach Angaben des BASE gab es dagegen am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in französische AKW (laufende Genehmigung-Nummer 7779), dieser wurde mit Sicherheit nicht über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. – Frage: Wer hat da offensichtlich nicht zutreffende Angaben gemacht? Der Hamburger Senat oder das BASE?
     
  • Im Zeitraum von 03.09.22 bis 01.12.22 wurden mit 7 Transporten rund 71 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
    auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
    4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande
    und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
    Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
 

Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 102 zylinderförmigen Behältern
    rund 1524 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.
     
    – Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
    nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 379 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert. 
     
  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 wurden keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore  in den Hafen von Hamburg durchgeführt. 
      
    Die HHLA (Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft) hat Ende Oktober 2022 auf ihrer im Internet veröffentlichten Segelliste die Anzahl der Schiffsbewegungen über deren Terminals CTA, CTB und CTT von ursprünglich max. 3000 auf lediglich max. 1000 reduziert. Über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) erfolgen u.a. Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 21/9289 – Auswertung der Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2017/08/11/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-219289-auswertung-der-anlagen-1-und-2/ Fri, 11 Aug 2017 19:51:40 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=1548 Continue reading ]]> Nun haben wir erneut eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/9289 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 28.02.2017 – 01.06.2017”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 01. März 2017 bis zum 01. Juni 2017”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erstellt. Hier wurden u.a. die Schiffe, Redereien und Umschlagsplätze der Atomtransporte mit aufgenommen.

=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier auf unserer Seite:

2017.06.06_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-9289 Anlage1 (Auswertung)

2017.06.06_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-9289 Anlage1 (Auswertung)_NEU *

2017.06.06_HH_SAND_Atomtransporte durch Hamburg Drs21-9289 Anlage2 (Auswertung)
Am 31.05.17 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 06.06.17 (Drucksache 21/9289) geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 27.02.17 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVI) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.03.17 (Drucksache 21/8147) antwortete.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 21/9289) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend ausgeführt:

“Bis heute ist die dauerhafte Lagerung hoch radioaktiver Abfälle ungelöst. Im Juli 2016 hat nach zweijähriger Arbeit die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren Abschlussbericht zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes und zu den geowissenschaftlichen Kriterien der (unterirdischen) Lagerung vorgelegt. Gesetz und Ergebnisse der Kommissionen werden von großen Teilen der Anti-Atom-Bewegung abgelehnt und kritisiert.
Hamburgs Hafen bleibt nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung der AKWs. Der Senat teilte in der Drs. 21/4565 zum Thema mit, dass nach rechtlicher Prüfung von Hamburger Seite keine Möglichkeit bestehe, Transporte von radioaktiven Stoffen generell zu untersagen. Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima gibt es augenscheinlich keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten. Mehrfach pro Woche finden weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt.
Im letzten Jahr sind insgesamt mindestens 175 Atomtransporte, davon 75 Kernbrennstofftransporte durch Hamburg gegangen. Die Anzahl der festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel bei Atomtransporten ist rapide gestiegen. Waren es in den vorangegangenen zwei Jahren um die 20 solcher Mängel, sind im letzten Jahr über 80 solcher Mängel festgestellt worden, zum größten Teil falsch deklarierte Zinnschlacken.
Hamburg nimmt aufgrund des sogenannten Elbeabkommens die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben für die Partnerländer wahr. Umweltdelikte im Hamburger Hafen sowie Delikte auf den zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen gehörenden Teilen der Ober- und Unterelbe fallen in das Tätigkeitsfeld unserer Wasserschutzpolizei. Diese war auch mit dem Schadstoffausstoß des Containerschiffs Yang Ming Utmost auf der Elbe am 04.10.2014 befasst. Nach über zwei Jahren wurde eine Luftverunreinigung nach § 325 Absatz 2 StGB – insbesondere das Tatbestandsmerkmal des Freisetzens von Schadstoffen in bedeutendem Umfang in die Luft außerhalb eines Betriebsgeländes – festgestellt. Die als Verursacher bezeichneten Seeoffiziere allerdings hatten da schon das Unternehmen verlassen und sind wohl weiterhin unauffindbar. Damit stellt sich die Situation so dar, als ob Verstöße gegen das Umweltrecht auf der Elbe nur unzureichend geahndet werden können.
Über die Ankündigung im rot-grünen Koalitionsvertrag hinaus, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, hat der Senat unter anderem in der Drs. 21/6924 ausgeführt, dass die zuständige Behörde Gespräche mit Beteiligten bezüglich des freiwilligen Verzichts auf den seeseitigen Transport und Umschlag von atomaren Stoffen aufgenommen hat.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der Drs. 21/8147 im Februar, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum 27. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 28.02.2017 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:”

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII), Drucksache 21/9289, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:

“Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 28. Februar 2017 bis zum 1. Juni 2017 sind in der Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 6).
Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 1. Juni 2017 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden im Gefahrgut-Informationssystem GEGIS nicht erfasst.
Die Wasserschutzpolizei hat bei Kontrollen Sendungen von sogenannten Zinnschlacken in Containern mit Löschhafen Hamburg sowie eine nicht ordnungsgemäß deklarierte Strahlenquelle aus dem medizinischen Bereich festgestellt. Bei den Zinnschlacken handelt es sich aufgrund der überschrittenen Klassifizierungsgrenzwerte um gefährliche Güter der Klasse 7 im Sinne der Gefahrguttransportvorschriften (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN2910 beziehungsweise in einigen Fällen 7/UN2912),
bei der medizinischen Strahlenquelle (Co-60) um sonstige radioaktive Stoffe der Klasse 7/UN2915. Diese Transporte erreichten den Hamburger Hafen vom Abgangsort, ohne als Gefahrgut deklariert zu sein. Aus diesem Grund sind zu diesen Transporten keine Daten im GEGIS eingetragen. Die Sendungen wurden unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften zum Empfänger weiterbefördert. Die erfragten Angaben sind in der Anlage 3 aufgeführt.”

Die Polizei hat bei den Atomtransporten wieder Mängel festgestellt, wie der Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII), Drucksache 21/9289, bekannt gibt:

“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 28. Februar 2017 bis zum 1. Juni 2017 sind in der Anlage 4 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 132 Kontrollen ohne Beanstandungen, 14 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu 14 Mängeln formaler und sieben Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt. Im Straßenverkehr und im Schienenverkehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg wurden keine Mängel festgestellt.
Der überwiegende Anteil der als sicherheitsrelevant eingestuften Mängel ist auf die Beförderung von sogenannten Zinnschlacken zurückzuführen (sechs von sieben sicherheitsrelevanten Mängeln), siehe dazu auch Antworten zu 1. bis 11. und 13.”

Selbstverzicht dreier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag in Hamburg weiterhin unklar

Von der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wurde dazu in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII), Drucksache 21/9289, nachgefragt:

DIE LINKE: “Aus den Drs. 21/6924 und 21/8147 geht hervor, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) bis Ende Februar mit Vertretern dreier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien das Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise –umschlag besprochen habe. Haben mittlerweile weitere Gespräche stattgefunden beziehungsweise sind Termine vereinbart? – Wenn ja, wann mit wem? – Wenn nein, warum nicht?”
DIE LINKE: “Bis wann will der Hamburger Senat die „freiwillige Selbstbeschränkung“ für Atomtransporte auf den Weg bringen?”
DIE LINKE: “Warum werden nicht zumindest bei den öffentlichen Hafenbetrieben entsprechende Verbotsregelungen getroffen?”
DIE LINKE: “Die Reederei Hapag-Lloyd – teils im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg – ist als ein Hauptakteur für den Transport von Uranhexafluorid (UF6/UN-Nummer: 2978) im Hamburger Hafen anzusehen. Insgesamt wurden nach Berechnungen von Atomtransportgegnern im letzten Jahr aus Kanada 3.859 Tonnen (Bruttomasse) UF6 umgeschlagen, welche unter anderem in der Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau angereichert werden. Diese UF6-Transporte sind Voraussetzung für die Herstellung von Brennstäben, die AKWs in aller Welt befeuern. Hat der Senat, etwa bei der Aktionärsversammlung Hapag-Lloyds am 26. Mai 2017 den Unternehmensvorstand aufgefordert, seinen im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarten freiwilligen Verzicht auf Atomtransporte umzusetzen? Wenn bisher keine Gespräche zu diesem Thema liefen, warum nicht und sind welche geplant beziehungsweise warum nicht?”

Antwort des Hamburger Senat: “Bislang wurden keine weiteren Gespräche geführt. Im Übrigen sind die Überlegungen dazu noch nicht abgeschlossen.”

Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII), Drucksache 21/9289, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 06.06.17 befindet sich auch nachlesbar im Internet unter: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58048/atomtransporte-durch-hamburg-ix-.pdf

Infos zu den Atomtransporten über den Hamburger Hafen und das Stadtgebiet von Hamburg gibt es im Web u.a. unter
https://sand.blackblogs.org/
http://www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de/
https://aabhh.noblogs.org/

* Überarbeitung unserer Auswertung aufgrund nicht richtigen Daten des Hamburger Senates. radioaktive-fracht-die-lagerzeit-im-hafen-betrug-offensichtlich-fuenf-tage

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