Atomfrachtschiff – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Sat, 29 Mar 2025 02:23:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg Atomfrachtschiff – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/18093 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2025/03/29/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-18093-auswertung/ Sat, 29 Mar 2025 02:23:02 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=3031 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/18093 – Auswertung Anlagen 1 und 2

=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.12.2024 bis zum 17.02.2025”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 7. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Februar 2025”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

=> Die Ergebnisse der bisherigen Recherchen befinden sich hier:

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:

Unterscheidung zwischen “Kernbrennstoffen” und “sonstigen radioaktiven Stoffen”

Definition Seitens des BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung):

> “Kernbrennstoffe” sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten.

> “Sonstige radioaktive Stoffe” sind Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, soweit es sich nicht um “Kernbrennstoffe” handelt.

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) wurden im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 insgesamt 11 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 22 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Alle 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen wurden aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das schwedische AKW Forsmark durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 wurden nach Angaben des Hamburger Senats keine Transporte von angereichertem Uranhexafluorid (UN 2977) (aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet (in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden) durchgeführt.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada und Norfolk/USA sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.

Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sowie ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten insgesamt 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada und Norfolk/USA in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 84 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1263 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt insgesamt rund 1061 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten 3 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 72 zylinderförmigen Behältern

insgesamt rund 1088 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 915 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

– Auffällig: Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transport von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Norfolk/USA in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 12 zylinderförmigen Behältern

insgesamt rund 175 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 146 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).

Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Norfolk/USA in den Hamburger Hafen sind recht selten, zuletzt wurde nach vorliegender Datenlage am 11.01.16 ein derartiger Atomtransport durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 144 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 348 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden rund 154 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

(rechnerisch ermittelt 26.01.25: 8 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada, Adelaide/Australien oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden rund 59 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

(rechnerisch ermittelt 13.02.25: 3 x 20-Fuß-Container)

Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.

Weitere Auswertungen dazu, soweit bekannt (extern)

Auf der Website von Stephan Jersch (DIE LINKE) wird über die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, und der Antwort des Hamburger Senats darauf berichtet:

https://www.stephan-jersch.de/politik/detail/anfrage-der-hamburger-linksfraktion-atomtransporte-durch-die-elbemetropole-uranbrennstoff-aus-lingen-fuer-schwedisches-vattenfall-akw-forsmark/

Auf der Website von umweltfairaendern.de wird über die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, bekannt gegeben:

Am 17.02.25 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.02.25 antwortete. – Zuvor wurde am 05.12.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 13.12.24 geantwortet hat.

> Anmerkung: Aufgrund der Bürgerschaftswahlen in Hamburg am 02.03.25 wurde diese Kleine Anfrage zu den Atomtransporten durch Hamburg vorgezogen.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/18093) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend berichtet:

“Seit weit mehr als einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern? Das Thema ist jedoch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Zuletzt liebäugelt vor allem die CDU und CSU mit der Kernenergie. So fordern diese eine Weiternutzung und Weiterentwicklung der Kernenergie sowie die Prüfung, ob stillgelegte Atomkraftwerke wieder hochgefahren wer­den könnten. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor­schung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/17255) sind im Zeitraum zwischen Anfang September und Anfang Dezember 2024 41 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Zum Beispiel wird Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) sowie das extrem giftige und ätzende (noch nicht angereicherte) Uranhexafluorid weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen. Diese Vorprodukte werden nach deren Anreicherung für die Produktion von Brennelementen benötigt.

Durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit. Letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen für AKW z.B. in Frankreich oder Schweden sowie angereichertes Uranhexafluorid zur Versorgung der Brennelementfabrik im schwedischen Västeras.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationenüber zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion Die Linke gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Dezember 2024 beantworteten Drs. 22/17255, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion Die Linke hier zum nunmehr 59. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 06.12.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/17255 für alle Transporte entsprechend fortführen)“.

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/18093) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. erläutert:

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 6. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Februar 2025 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4.

Der Zeitraum der in der Drs. 22/17255 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 6. Dezember 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen jeweils für die letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt also zeitlich direkt an die Drs. 22/17255 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 7. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Februar 2025 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.

Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich zwei Straßentransporte, deren Daten von einer Kontrolle am 17. Dezember 2024 noch vorliegen.“

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/18093) berichtet wird

DIE LINKE: “In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.

Zuletzt in der Drs. 22/17255 berichtete der Senat im Dezember 2024 zu zwei sicherheitsrelevanten Mängeln im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.

Was ist dem Senat für die Zeit seit Dezember 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/17255 aufführen.“

“Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“

Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 7. Dezember 2024 bis 18. Februar 2025 wurden in Hamburg durch die Polizei 115 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 112 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurde ein sicherheitsrelevanter Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurden zwei formale Mängel in dem angegebenen Zeitraum durch die Polizei festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“

> Allerdings wurden, nach den Senatsangaben (Drs. 22/17255), zuvor im Zeitraum 10.09.24 bis 06.12.24 in Hamburg durch die Polizei noch 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. – Inzwischen (Drs. 22/18093) erfolgten deutlich weniger Kontrollen: Im Zeitraum 07.12.24 bis 18.02.25 wurden in Hamburg durch die Polizei lediglich 115 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. – Eine Reduzierung der Kontrollen führt i.d.R. dazu, daß weniger sicherheitsrelevanter Mängel bei den Atomtransporten erkannt und beanstandet werden.

Bislang wurde noch(!) keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt

Rückblick: Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH (UNIKAI) hatte zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), beantragt. – Die zuvor erteilte Genehmigung war bis zum 28.02.23 befristet. – Bislang (Stand: 25.02.25) wurde noch keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt.

Recht wahrscheinlich wird der Hamburger Hafenbetrieb UNIKAI künftig eine unbefristete Umschlagsgenehmigung erhalten.

Hintergrund: „Yellow Cake“ (Uranerzkonzentrat) und nicht angereichertes UF6 sind Vorprodukte zur Herstellung von neuen Brennelementen für die Atomkraftwerke.

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt.

Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Zuletzt wurde in der Drs. 22/17255 berichtet, dass für die UNIKAI eine Umgangsgenehmigung beantragt wurde und weiterhin in der Bearbeitung bei der zuständigen Stelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist“.

DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH erteilt?

Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese ggf. befristet?“

Antwort des Hamburger Senats: “Für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde zwischenzeitlich keine neue Umschlaggenehmigung erteilt.“

Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:

Hat es bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang Dezember 2024 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.“

Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang Dezember 2024 gab es bei der zuständigen Behörde keine Anträge auf Genehmigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen und es wurden auch seit Anfang Dezember 2024 keine derartigen Genehmigungen erteilt.“

Diese Kleine Anfrage befindet sich z.Zt. im Netz unter: https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2025/02/2025.02.25_HH_Drs.22-18093_Atomtransporte-XVIII-SKA_.pdf

Hamburgische Bürgerschaft Atomtransporte durch Hamburg (XIX) 22/18093 Schriftliche Kleine Anfrage vom 17.02.2025 Stephan Jersch (Fraktion DIE LINKE), Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/suche/10_1_22___22.%20Wahlperiode%20(18.03.2020%20-%2026.03.2025)/7_1_1___Dokumentart%3A%20Drucksache/14_1_18093___Dokumentnummer%3A%2018093

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BASE: Beförderungsgenehmigung CASTOR Sellafield – AKW Isar https://sand.blackblogs.org/2025/01/13/base-befoerderungsgenehmigung-castor-sellafield-akw-isar/ Mon, 13 Jan 2025 18:10:16 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2971 Continue reading ]]> Hier befindet sich die Beförderungsgenehmigung des BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) für den CASTOR-Transport mit hochradioativen Glaskokillen aus der Plutonium-Fabrik Sellafield in das AKW Isar in Bayern.

Die Genehmigung gilt vom 01.03.2025 bis 31.12.2025. Somit kann der Transport ab März diesen Jahres starten.

Der Seetransport mit den sieben Castor-Behältern (Typ: CASTOR HAW28M) wird demzufolge aus Groß Britannien mit den  INF-Klasse III-Schiffen „Pacific Grebe“ (IMO Nr. 9464883) oder „Pacific Heron“ (IMO Nr.9372913) durchgeführt werden.  

Der Umschlag der Castor-Behälter auf die Schiene findet im Hafen von Nordenham (Rhenus Midgard GmbH & Co. KG) statt. Dabei werden die Unternehmen H.-J. Nolte Auto-Krane und Mammoet Deutschland GmbH beteiligt sein.  

Beförderungsstrecke: Von einem Hafen im Vereinigten Königreich (recht wahrscheinlich: Barrow-in-Furness an der Irischen See in der Nähe von Sellafield) auf dem Seeweg zum Hafen von Nordenham => Umschlag im Hafen von Nordenham => Vom Hafen von Nordenham auf der Schiene zum AKW Isar    

Die CASTOR-Transportgenehmigung Sellafield – Isar befindet sich hier: 2024.12.20_BASE_Transportgenehmigung CASTOR Sellafield – Isar

z.Zt. auch im Internet auf der Website des BASE unter https://www.base.bund.de/shareddocs/downloads/de/genehmigungsunterlagen/zwischenlager-dezentral/befoerderungsgenehmigung-7809-inkl.-Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Hamburg: Atomtransporte über den CTA im Jahr 2023 https://sand.blackblogs.org/2024/08/20/hamburg-atomtransporte-ueber-den-cta-im-jahr-2023/ Tue, 20 Aug 2024 21:21:19 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2898 Continue reading ]]> Über das Hamburger Stadtgebiet und den Hafen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Hamburg ist eine Drehscheibe zur Versorgung der AKWs im internationalen Atomgeschäft. Uranoxide, das extrem ätzende und giftige Uranhexafluorid, unbestrahlte Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder über das Hamburger Stadtgebiet auf dem Straßenweg transportiert.

“Kernbrennstoff-Transporte” werden zur Zeit(!) über den Hamburger Hafen nicht mehr durchgeführt (Aufgrund des sogenannten „freiwilligen Verzichts“ der Hamburger Hafenbetriebe auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen”). – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) Seitens der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft werden im Hafen von Hamburg weiterhin nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) und Uranerzkonzentrat (UN 2912), verharmlosend deklariert als “sonstige radioaktive Stoffe”, umgeschlagen.

Zur Zeit werden über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen die meisten Atomtransporte durchgeführt:  

> Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL (Orient Overseas Container Line) liefern dort nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) und gelegentlich Uranerzkonzentrat (UN 2912) aus dem Hafen von Montreal/Kanada an. > Auf dem Rückweg befördern sie UF6 Heels, dies sind ungereinigte Behälter die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, und vereinzelt auch Uranerzkonzentrat (UN 2912) in den Hafen von  Montreal/Kanada.

Hintergrund     – Nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) wird in zylinderförmigen Behältern (in Längsrichtung z.B. auf einem 20’-Flatrack positioniert) aus dem HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) überwiegend auf dem Schienenweg, aber auch mit Sattelzügen auf dem Straßenweg, in europäische Uran-Anreicherungsanlagen (UAA) in Gronau/Deutschland, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich befördert. Das in den Uran-Anreicherungsanlagen hergestellte angereicherte Uranhexafluorid (UN 2977) wird auf dem Straßenweg mit Sattelzügen zu den Brennelement-Fabriken, z.B. der ANF in Lingen, der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden transportiert. Dort wird das angereicherte Uranhexafluorid zu angereichertem Urandioxid verarbeitet mit dem neue Brennelemente für Atomkraftwerke hergestellt werden.  

UF6-Heels sind zylinderförmige Behälter (in Längsrichtung z.B. auf einem 20’-Flatrack positioniert) die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. Nach der Entladung des Uranhexafluorid in den europäischen Uran-Anreicherungsanlagen (UAA) in Gronau/Deutschland, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich werden sie ungereinigt über den CTA im Hamburger Hafen zu dem Hersteller des Uranhexafluorid zurück transportiert. (Anmerkung: Der Begriff UF6-Heels wird auch für zylinderförmige Behälter (in Querrichtung z.B. auf einem 20’-Flatrack positioniert) verwendet, die noch Reststoffe von angereichertem Uranhexafluorid (UN 2977) enthalten.)  

Uranhexafluorid (UF6) ist eine stark korrosive, extrem giftige und radioaktive Verbindung, die für die Urananreicherung eingesetzt wird. Bereits mit Luftfeuchtigkeit und erst recht mit Wasser, reagiert UF6 unter Zersetzung. Infolgedessen wird u.a. stark ätzende und giftige Flußsäure (HF) gebildet, die sogar Glas auflösen kann. Bei einer Freisetzung von UF6, z.B. durch einen Unfall, kann die von der chemischen Reaktion gebildete Schadstoffwolke Haut, Augen und Atemwege schwer verätzen. Dadurch entsteht akute Lebensgefahr für Menschen und Tieren auch in größerer Entfernung.  

Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) (UN 2912) wird auf dem Schienenweg aus dem Hamburger Hafen zur Orano-Uranfabrik (Ex-AREVA) bei Narbonne-Malvési in Südfrankreich transportiert, um daraus Urantetrafluorid (UF4) und anschließend in Tricastin/Pierrelatte in Südfrankreich nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) herzustellen. Das nicht angereicherte Uranhexafluorid (UF6) wird anschließend in die europäischen Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau/Deutschland, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich befördert. Das in den Uran-Anreicherungsanlagen hergestellte angereicherte Uranhexafluorid (UN 2977) wird auf dem Straßenweg mit Sattelzügen zu den Brennelement-Fabriken, z.B. der ANF in Lingen, der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden transportiert. Dort wird das angereicherte Uranhexafluorid zu angereichertem Urandioxid verarbeitet mit dem neue Brennelemente für Atomkraftwerke hergestellt werden. Weshalb Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada transportiert wurde erschließt uns bisher nicht und können wir so nicht beurteilen.

Produzent des nicht angereicherten Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) sowie des Uranerzkonzentrat (UN 2912) ist offensichtlich die Cameco Corporation in Kanada, die mehrere Uran-Minen in Saskatchewan/Kanada betreibt und zudem in Port Hope/Kanada über die einzige Konversionsanlage in Kanada (laut Aussage der Cameco Corporation) zur Herstellung von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) verfügt.

Folgende Fragestellung ergab sich dabei:     => Wie häufig befördern Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL auf der Route Montreal – Hamburg – Montreal diese radioaktiven Gefahrgüter?  

Um diese Frage beantworten zu können erfolgten umfangreiche Recherchen und Auswertungen für das vergangene Jahr 2023. Datenquellen waren u.a. die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg” sowie Segellisten über die Schiffsankünfte/-abfahrten im Hamburger Hafen in 2023.      

Auswertungen und Ergebnisse

Im Jahr 2023 trafen 52 Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL aus Montreal/Kanada kommend (Service „Canadian Gateway Express 2 (GEX 2)”) am HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) ein. Service „Canadian Gateway Express 2 (GEX 2)“ Rotation: Montreal/CA => Southampton/GB => Antwerpen/BE => Hamburg/DE => Montreal/CA

> Davon beförderten 16 Schiffe (31%) nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) oder gelegentlich Uranerzkonzentrat (UN 2912) aus Montreal/Kanada. > Auf dem Rückweg beförderten 20 Schiffe (38%) UF6 Heels (UN 2978) und/oder vereinzelt auch Uranerzkonzentrat (UN 2912) nach Montreal/Kanada.

Auswertungen und Ergebnisse im Detail

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/08/2024.08_HH-SAND_2023-Atomtransporte-ueber-den-CTA-Segellisten.pdf

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/08/2024.08_HH-SAND_2023-Atomtransporte-ueber-den-CTA-Anfragen.pdf

Containerschiff ‚Montreal Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9253741)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 11 – davon aus Montreal/Kanada 4 Transporte mit UF6 und 1 Transport mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 3 Transporte von UF6 Heels    

Containerschiff ‚OOCL Montreal‘ (Reederei OOCL, IMO 9253739)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 10 – davon aus Montreal/Kanada 2 Transporte mit UF6 und 2 Transporte mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 2 Transporte von UF6 Heels und 3 Transporte von UF6 Heels und Uranerzkonzentrat    

Containerschiff ‚Toronto Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9253727)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 11 – davon aus Montreal/Kanada 2 Transporte mit UF6 und 1 Transport mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 2 Transporte von UF6 Heels    

Containerschiff ‚Quebec Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9294836)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 11 – davon aus Montreal/Kanada 1 Transport mit UF6 und 1 Transport mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 5 Transporte von UF6 Heels    

Containerschiff ‚Ontario Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9290816)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 5 – davon aus Montreal/Kanada 1 Transport mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 3 Transporte von UF6 Heels    

Containerschiff ‚Mississauga Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9165358)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 4 – davon aus Montreal/Kanada 1 Transport mit UF6, – nach Montreal/Kanada 2 Transporte von UF6 Heels      

Ausblick 2024   > Im Zeitraum vom 01.01.24 bis zum 07.06.24 beförderten 10 Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL aus Montreal/Kanada kommend (Service „Canadian Gateway Express 2 (GEX 2)”) nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) oder gelegentlich Uranerzkonzentrat (UN 2912) zum HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA). > In diesem Zeitraum beförderten 9 Schiffe dieser beiden Reedereien auf dem Rückweg UF6 Heels (UN 2978) und/oder vereinzelt auch Uranerzkonzentrat (UN 2912) nach Montreal/Kanada.        

Anmerkungen  

Die ‚Mississauga Express‘ der Reederei Hapag-Lloyd wurde im Zeitraum von März 2023 bis Juli 2023 auf dem Canadian Gateway Express 2 (GEX 2) eingesetzt. (GEX 2: Montreal/CA => Southampton/GB => Antwerpen/BE => Hamburg/DE => Montreal/CA). Die ‚Mississauga Express‘ wurde am 07.08.23 zum Abwracken auf den Strand in Aliaga/Türkei gefahren.

Die ’Ontario Express’ der Reederei Hapag-Lloyd wird seit Juli 2023 auf dem Canadian Gateway Express 2 (GEX 2) eingesetzt. (GEX 2: Montreal/CA => Southampton/GB => Antwerpen/BE => Hamburg/DE => Montreal/CA).    Der Service „Canadian Gateway Express 2 (GEX 2)” der Reederei OOCL (Orient Overseas Container Line) wird von der Reederei Hapag-Lloyd als “St. Lawrence Cont. Service-Route 2 (AT2)“ bezeichnet.      

Atomausstieg? Nicht in Hamburg! – Hamburg ist weiterhin am Atomgeschäft beteiligt!

> Nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) wird weiterhin im Hamburger Hafen über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) durch Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL aus dem Hafen von Montreal/Kanada angeliefert. Nach dessen Anreicherung und Verarbeitung zu Urandioxid werden daraus neue Brennelemente für internationale AKW (z.B. in Finnland, Frankreich, Groß Britannien, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien) hergestellt!

> An der HHLA (Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft) und der Reederei Hapag-Lloyd ist die Stadt Hamburg beteiligt. Somit ist sie mitverantwortlich für den Weiterbetrieb von Atomanlagen für den internationalen Markt wie Gronau (Uran-Anreicherungsanlage) und Lingen (Brennelementefabrik) auch nach dem sogenannten „Atomausstieg“ in Deutschland!

UnsereForderung: Alle UF6-Transporte über den Hamburger Hafen sofort stoppen!

Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit!

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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/15451 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2024/07/25/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-15451-auswertung-anlagen-1-und-2/ Thu, 25 Jul 2024 01:55:58 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2872 Continue reading ]]> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 12.03.2024 – 06.06.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 9. März 2024 bis zum 7. Juni 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg durchgeführt worden.

Am 06.06.24 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (54) Drucksache 22/15451 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 14.06.24 geantwortet hat.

- Zuvor wurde am 07.03.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (53) Drucksache 22/14690 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 15.03.24 antwortete.     Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/15451)zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet: “Seit über einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKE) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern. Das Thema ist jedoch auch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs auch weiterhin Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/14690) sind zwischen Ende Dezember 2023 und Anfang März 2024) bereits 30 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente von und zu Brennelement-Fabriken, zum Beispiel der ANF in Lingen, oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen, und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte”, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit, letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen oder angereichertem Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Dezember 2024 beantworteten Drs. 22/14690, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 56. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 07.03.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/14690 für alle Transporte entsprechend fortführen)“

.In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/15451) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. bekannt gegeben:    

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 12. März 2024 bis einschließlich 6. Juni 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4. In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 9. März 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.“      

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/15451) mitgeteilt wird

DIE LINKE: “Zuletzt in der Drs. 22/14690 berichtete der Senat im März 2024 zu einem sicherheitsrelevanten Mangel im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. Was ist dem Senat für die Zeit seit Anfang März 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/12208 aufführen.“   Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 8. März 2024 bis 6. Juni 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 165 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 164 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“   DIE LINKE: “Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“    

Fünf Hamburger Hafenbetriebe haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)    

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigungbis zum 31. Dezember 2026 erteilt. Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet.“   DIE LINKE: “Wurde für den UNIKAI zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, beantragt oder erteilt?“   Antwort des Hamburger Senats: “Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH hat keine neue Genehmigung beantragt (Stand 10. Juni 2024).“   Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wird, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang März 2024 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“       Die Kleine Anfrage (Drs. 22/15451) mit der Antwort des Hamburger Senats darauf befindet sich z.Zt. im Netz unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87607/atomtransporte_durch_hamburg_xvi.pdf  =>

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH_Drs.22-15451_Antwort-Atomtransporte-XVI.pdf

Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 12.03.2024 – 06.06.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 9. März 2024 bis zum 7. Juni 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg durchgeführt worden.     => Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:     –

als PDF-Datei  => https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_H_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage2-Auswertung.pdf ; https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_S_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage1-S-Auswertung.pdf ; https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage1-H-Auswertung.pdf

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 insgesamt 20 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente und angereichertes UF6)im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet.

– Im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 55 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Ringhals in Schweden, sowie 7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Forsmark in SchwedenAus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden erfolgten 2 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Chinon in Frankreich.

– Im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 wurden mit 2 Transporten insgesamt rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Die 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland.Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”     > Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffeim Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien in den Hamburger Hafen, sowie drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 5 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 128 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1935 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 2 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 48 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 116 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 173 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 27.04.24: 9 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 227 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 03.05.24: 12 x 20-Fuß-Container)

Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 288 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 20.03.24: 6 x 20-Fuß-Container / 25.04.24: 6 x 20-Fuß-Container / 30.05.24: 3 x 20-Fuß-Container) Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.

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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/9235 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2022/10/23/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-9235-auswertung-anlagen-1-und-2/ Sun, 23 Oct 2022 22:10:12 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2634 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/9235 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
 => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 “Atomtransporte durch Hamburg” (47) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 01.06.2022-02.09.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 02. Juni 2022 bis zum 02. September 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

  • Es erfolgten 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 58 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
  • Es wurden mit 8 Transporten rund 78 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
  • Es erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 305 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
  • Es erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 646 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

=> Die Ergebnisse der Recherchen sind hier zusammengefasst:

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg_Anlage1 H (Auswertung)

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung)

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg_Anlage2 (Auswertung)

 
Am 01.09.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 antwortete.
Zuvor hatten am 30.05.22 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/9235) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022. Derzeit ist eine Laufzeitstreckung beziehungsweise -verlängerung in der öffentlichen Diskussion.
Die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee sowie der angeblich anhaltende Beschuss desselben machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!

Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.

Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis Mai schon wieder über 60 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/8442). Und das kurz vor der geplanten Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Juni beantworteten Drs. 22/8442, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 49. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 1. Juni 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/8442 für alle Transporte entsprechend fortführen):”

 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/9235, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. mitgeteilt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 2. September 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.

Der Zeitraum der in der Drs 22/8442 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 31. Mai 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/8442 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 2. Juni 2022 bis (einschließlich) 2. September 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.

Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 29. August 2022 noch vorliegen.” 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/9235, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 1. Juni 2022 bis (einschließlich) 1. September 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 51 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 48 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.” 
=> Allerdings wurden im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 01.09.22 lediglich “51 Kontrollen durch die Polizei im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr” durchgeführt, deutlich weniger als in den drei Monaten zuvor: Im Zeitraum vom 26.02.22 bis zum 31.05.22 wurden in Hamburg durch die Polizei dagegen “213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt.” – “Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln.” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
 
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:

Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Mai 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.” 
Antwort des Hamburger Senats: “Es sind seit Mai 2022 weder Beförderungsgenehmigungen erteilt worden, noch sind Beförderungsgenehmigungen entfallen (Stand 1. September 2022).”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47), Drucksache 22/9235, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.09.22 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80949/atomtransporte_durch_hamburg_x.pdf
 
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) erfolgten im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 02.09.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) erfolgten im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 02.09.22 insgesamt 19 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 01.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 58 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 01.06.22 bis 02.09.22 wurden mit 8 Transporten rund 78 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt 

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen.

– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen

– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 305 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert

 – Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 646 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 13.07.22: 18 x 20-Fuß-Container / 01.09.22: 14 x 20-Fuß-Container)

Seit dem Juni 2022 machen die Mehrzweckfrachter der Reederei MACS im Hafen von Walvis Bay/Namibia nicht mehr am älteren „Walvis Bay Port“, sondern am neueren „Walvis Bay New Container Terminal“ fest.- Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.

Die C.Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG in Hamburg, über deren Süd-West Terminal (Südwesthafen und Steinwerder Hafen) Atomtransporte von Uranerzkonzentrat “Yellow Cake” auf dem Seeweg aus Walvis Bay/Namibia erfolgen, hat im Juli 2022 ihre Website komplett neu gestaltet.-  Eine Segelliste für die Ankünfte und Abfahrten von Schiffen am Süd-West Terminal (SWT) im Hamburger Hafen wird auf deren Homepage seitdem nicht mehr veröffentlicht.

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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/8442 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2022/07/19/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-8442-auswertung/ Tue, 19 Jul 2022 01:05:25 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2595 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/8442 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Stand der Dinge:
Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 “Atomtransporte durch Hamburg” (46) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 26.02.2022-31.05.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 28. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
 2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)

2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8842 Anlage1 S (Auswertung)

2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8442 Anlage2 (Auswertung)

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 insgesamt 13 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 10 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in die AKW Forsmark und AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 26.02.22 bis 31.05.22 wurden mit 3 Transporten rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA.

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 136 zylinderförmigen Behältern rund 2129 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 353 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 511 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 02.04.22: 7 20-Fuß-Container / 25.05.22: 19 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgte 1 Transport von „Uranoxid, abgereichert“ (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA, dabei wurden in 8 Containern rund 108 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert.

 

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet auch nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf

 

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Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.
Zuvor hatten am 24.02.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/8842) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend bekannt gegeben:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022.
Nach Medienberichten sollen in den ersten Stunden des Einmarschs aus Weißrussland in die Ukraine die russischen Truppen ohne Strahlenschutz durch die bewaldete Sperrzone um das havarierte AKW Tschernobyl gefahren und dabei die hochgradig verseuchte Erde aufgewühlt haben. Die wochenlange Besetzung dieser Sperrzone folgte. Erst Ende März zogen die russischen Einheiten im Zuge der Umgruppierung der Angriffstruppen ab.
Auch der Beschuss und die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Canada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.
Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2021 schon wieder fast 120 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/7493). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Februar beantworteten Drs. 22/7493, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 48. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 26. Februar 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/7493 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgesagt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 26. Februar 2022 bis einschließlich 31. Mai 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/7493 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 25. Februar 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/7493 an.
In Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 28. Februar 2022 bis (einschließlich) 31. Mai 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, eingeräumt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 26. Februar 2022 bis zum (einschließlich) 31. Mai 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde ebenfalls kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.”
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) 
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?”
 
 
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.”
 
Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe hat lediglich Auswirkungen auf den Hamburger Hafen
 
DIE LINKE: “Hamburger Hafenunternehmen hatten 2019 erklärt, auf den Umschlag von sogenannten Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Darunter auch die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EUROGATE).
 
Die HHLA betreibt des Weiteren:
– den Container Terminal Odessa (CTO) im Hafen von Odessa/ Ukraine (am Schwarzen Meer), das von der HHLA-Tochtergesellschaft HPC Ukraina betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Muuga/Estland, der von der HHLA TK Estonia betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Triest/Italien, an dem die HHLA PLT Italy mehrheitlich beteiligt ist.
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals im Ausland, an denen die HHLA beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
 
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird):  “Siehe Drs. 21/13484.”
 
> In der Drucksache 21/13484 vom 26.06.18 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Hapag-Lloyd und HHLA verzichten auf Kernbrennstoffe-Umschlag im Hamburger Hafen – Eine Erklärung mit Signalwirkung? (Atomtransporte durch Hamburg (XIII))” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
 
 
DIE LINKE: “EUROGATE ist des Weiteren an folgenden Terminals in Deutschland Haupteigentümer beziehungsweise beteiligt:
– EUROGATE Container Terminal Bremerhaven, NTB – North Sea Terminal Bremerhaven, MSC GATE Bremerhaven
– EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven (JadeWeserPort)
EUROGATE ist zudem an folgenden Terminals im Ausland beteiligt:
– La Spezia Container Terminal (LSCT), Terminal Container Ravenna (TCR) und Salerno Container Terminal (SCT) in Italien
– Containerterminal EUROGATE Tanger S.A. in Marokko
– EUROGATE Container Terminal Limassol auf Zypern
– Ust-Luga Container Terminal (ULCT) in Russland
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals in Bremerhaven und Wilhelmshaven sowie die im Ausland, an denen EUROGATE beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
 
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird): “Den freiwilligen Verzicht auf den Umschlag von Kernbrennstoffen hat die EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH erklärt, die einen Containerterminal im Hamburger Hafen betreibt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17064.”
 
> Auch in der Drucksache 21/17064 vom 10.05.19 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Trotz angekündigtem Verzicht: Atomtransport mit Kernbrennstoff bei EUROGATE” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
 
Fazit: Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe HHLA und Eurogate hat folglich keine Auswirkungen auf deren Seeterminals im In- und Ausland. – Dort können “Kernbrennstoffe” auch weiterhin umgeschlagen werden…
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Februar 2022 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Ende Februar 2022 sind keine Anträge für eine Beförderungsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe gestellt worden. Es sind seit Februar 2022 weiterhin keine Beförderungsgenehmigungen entfallen. Insgesamt gibt es drei gültige Beförderungsgenehmigungen für sonstige radioaktive Stoffe. Detailliertere Angaben können aus Gründen des Staatswohls nicht gemacht werden.”
 
 
Bremer Senat: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte”
 
Bereits am 02.05.22 hatte die Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, gestellt, auf die der Bremer Senat am 14.06.22 recht ausführlich antwortete.
 
DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft in der Kleinen Anfrage u.a.: “Wie bewertet der [Bremer] Senat die Vereinbarung der Hansestadt Hamburg mit den Hafenbetreibern HHLA, Eurogate, Hapaq Lloyd u.a., mit der 2018 ein Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Rahmen einer Selbstverpflichtung verankert wurde? Ist eine solche Vereinbarung auch für die Betreiber der bremischen Häfen in Planung oder Vorbereitung?”
 
Antwort des Bremer Senats: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte. Als Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG gelten unbenutzte, fertige Brennelemente, die zu ihrer Herstellung nötigen Stoffe Uranoxid und bereits angereichertes Uranhexafluorid sowie Uran-Pellets. Maßgeblich ist – wie für die sonstigen radioaktiven Stoffe – eine spezifische Aktivität von Radionukliden mit der Folge, dass die Stoffe aus diesem Grunde den Überwachungsvorschriften des Atomgesetzes und der atomrechtlichen Verordnungen unterliegen. Mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Staatsrat Dr. Rolf Bösinger und der Behörde für Wissenschaft, Verkehr und Innovation der Freien Hansestadt Hamburg vom 29.01.2018 und 19.02.2018 haben die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und Hapaq-Lloyd freiwillig darauf verzichtet, künftig solche Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG in Hamburg umzuschlagen. 2019 erfolgten gleichlautende Erklärungen der beiden Umschlagsunternehmen Eurogate und C. Steinweg.
Der größte Teil der Atomtransporte, der über den Hamburger Hafen läuft, fällt allerdings nicht unter diese Vereinbarung zum freiwilligen Verzicht. Dies betrifft Transporte von noch nicht angereichertem Uranhexafluorid und Uranerzkonzentrat, die die überwiegende Anzahl der Atomtransporte durch den Hamburger Hafen ausmachen. Diese sog. Vorprodukte fallen nicht unter die Definition von Kernbrennstoffen i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG. Darüber hinaus gehen weitere Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet, die den Hafen nicht betreffen. Auch bedeuten die Erklärungen nicht, dass in Zukunft keine radioaktiven Frachten mehr nach Hamburg kommen. Die Selbstverpflichtung bezieht sich lediglich darauf, Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG im Hamburger Hafen nicht umzuschlagen, d.h. zu laden oder zu entladen, einschließlich des Transportes auf den Kajen, in den Kajeschuppen, auf den Freiflächen und sonstigen Lagerplätzen. Das Verbleiben der Kernbrennstoffe auf einlaufenden Schiffen und den Weitertransport auf diesen erfasst dies nicht.
Die Erklärungen sind ferner nicht rechtsverbindlich. Zwangsmaßnahmen können deshalb weder die Stadt noch das Land Hamburg verhängen. Die Unternehmen leisten damit einer Bitte des Hamburger Senats Folge, atomare Frachten in Hamburg nicht mehr zu löschen und zu laden. Dazu hatte es im Koalitionsvertrag von 2015 im Land Hamburg eine Vereinbarung zwischen Grünen und SPD gegeben, der damit entsprochen werden sollte. Da auch der Hamburger Hafen als Universalhafen gewidmet ist und eine den angestrebten Zwecken entsprechende Teilentwidmung wie dargelegt durch die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes landesrechtlich nicht möglich ist, kann die Aufforderung zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung durchaus als Umgehung grundgesetzlich festgelegter Gesetzgebungskompetenzen bewertet werden.
Eine solche Vereinbarung ist mit den Umschlagsunternehmen in den bremischen Häfen daher vom Senat nicht beabsichtigt.”
 
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft vom 30.05.22 und deren Beantwortung am 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf
 
Die Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, der Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft vom 02.05.22 und deren Beantwortung am 14.06.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/drucksache/D20L1500.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Hamburg: Atomtransporte – Drucksache 22/7493 – Auswertung 27.11.21 bis 25.02.22 https://sand.blackblogs.org/2022/03/31/hamburg-atomtransporte-drucksache-22-7493-auswertung-27-11-21-bis-25-02-22/ Thu, 31 Mar 2022 14:47:01 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2562 Continue reading ]]> Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/7493 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 24.02.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
Zuvor hatten am 25.11.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
 
Nun ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 “Atomtransporte durch Hamburg” (45) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.11.2021-25.02.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 27. November 2021 bis zum 25. Februar 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg von uns erfolgt.

Es erfolgten 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ sowie zahlreiche „sonstige radioaktive Stoffe“ wie UF6, UF6 Heels, Yellow Cake und Urandioxid über Hamburg.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen im Detail befinden sich hier:
 2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen:) (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) => „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ durch Hamburg (Anlaqe2)
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg:)

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

 – Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 15 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 90 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich (Cattenom, Lere, Gravelines, Saint-Ciers-sur-Gironde und Avoine) ,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.

 

– Im Zeitraum von 27.11.21 bis 25.02.22 wurden mit 6 Transporten rund 65 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 6 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 9 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 387 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in 14 20-Fuß-Containern)

rund 273 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA, dabei wurden rund 7,2 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert. 

 

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/7493) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber bis November 2021 schon wieder über 100 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/6542). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau und sie finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr bis November schon wieder über 50, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende 2 November letzten Jahres beantworteten Drs. 22/6542, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 47. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 27. November 2021bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/6542 für alle Transporte entsprechend fortführen):” 
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wird vom Hamburger Senat u.a. erläutert:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/6542 aufgeführten Transportvorgänge endete am 26. November 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 141 Kontrollen ohne Beanstandungen. Fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe hatten auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.”
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen in diesem Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in Rede stehenden Betriebe haben weiterhin eine Umschlags- und Lagergenehmigung für das Jahr 2022. Es laufen in diesem Jahr keine Genehmigungen aus.”
 
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Offensichtlich besteht derzeit auch für EUROGATE eine derartige Umschlagsgenehmigung, denn über den EUROGATE-Terminal wurden im Zeitraum vom 27.11.21 bis zum 25.02.22 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” durchgeführt. – In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt.
 
 
“Freiwilliger Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe – Der Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen ist weiterhin rechtlich möglich!
 
DIE LINKE: “Welche hamburgische Verwaltung erlaubt gegebenenfalls und auf welcher Rechtsgrundlage den Kernbrennstoffumschlag durch diese Umschlagbetriebe?
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Umschlag von Kernbrennstoffen ist Bestandteil der erteilten Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen einschließlich des Umschlages von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 4 Atomgesetz erteilt. In den Nebenbestimmungen der vom BASE erteilten Genehmigungen wird aufgeführt, dass die Genehmigung transportbedingte zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) auf den dort genannten Stellplätzen der Umschlagsanlagen umfasst. Sofern bei diesen zeitweiligen Aufenthalten alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften – dies umfasst ebenfalls die regionale Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg, GGBVOHH – eingehalten werden, ist eine Genehmigung durch die gefahrgutrechtlich zuständige Wasserschutzpolizei (WSP) nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte November 2021 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte November 2021 sind weder Beförderungsgenehmigungen nach § 27 Strahlenschutzgesetz neu erteilt worden noch sind Genehmigungen entfallen.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45), Drucksache 22/7493, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 04.03.22 befindet sich z.Zt. im Web auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79087/atomtransporte_durch_hamburg_viii.pdf

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Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/6542 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2022/01/11/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-6542-auswertung-anlagen-1-und-2/ Tue, 11 Jan 2022 00:50:21 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2517 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/6542 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
 Zwischenzeitlich ist von uns eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 “Atomtransporte durch Hamburg” (44) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.08.2021-26.11.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 26. August 2021 bis zum 26. November 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Zwischen dem 21.08.-26.11.2021 erfolgten Kernbrennstoff Transporte mit 13 t  neuen Brennelementen und 18 t angereichertem UF6 (jeweils “Kernbrennstoffmasse”). Bei den „sonstigen“ radioaktiven Stoffe wurden 362 t UF6 sowie 233 t UF6 Heels und 191 t Yellow Cake transportiert (jeweils Bruttomasse) (Weiter unten genau ausgeführt).

Am 25.11.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
Zuvor hatten am 19.08.21 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
 
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/6542) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung dargelegt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres hat der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Laut Senatsauskünften sind aber 2020 schon wieder circa 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (zuletzt in der Drs. 22/3289). Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke seit Jahren und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, Niederlande und Frankreich über Hamburg. Auch die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind beteiligt.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch für 2021 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 67, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche: https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende August beantworteten Drs. 22/5506, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 46. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 21.08.2021 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/5506 für alle Transporte entsprechend fortführen).”
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/6542, wird vom Hamburger Senat u.a. berichtet:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 21. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/5506 aufgeführten Transportvorgänge endete am 20. August 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 26. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
GEGIS enthält keine Daten zu Beförderungen auf der Straße. Jedoch beinhaltet Anlage 2 zusätzlich drei Straßentransporte im Zeitraum vom 26. Oktober 2021 bis 23. November 2021, deren Daten von den jeweiligen Kontrollen (ohne Beanstandung) noch vorliegen, sowie eine nicht als Gefahrgut deklarierte Beförderung von Tantalerz.”
 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/6542, ausgesagt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 21. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 98 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 96 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der Unikai, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Hat der Betrieb C. Steinweg, dessen Umschlagsgenehmigung am 31. Dezember 2021 ausläuft (siehe Drs. 22/4337), mittlerweile erneut eine erhalten beziehungsweise zwischenzeitlich eine verlangt?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Firma C. Steinweg hat zwischenzeitlich eine Verlängerung der Genehmigung beantragt. Der Genehmigungsantrag wird zurzeit bearbeitet und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 beschieden werden.”
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte August 2021 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassung entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte August 2021 sind keine Zulassungen entfallen oder neu erteilt worden.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44), Drucksache 22/6542, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung am 03.12.21 befindet sich z.Zt. auch im Netz nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/78045/atomtransporte_durch_hamburg_vii.pdf 
 
 
 
 
=> Die Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 “Atomtransporte durch Hamburg” (44) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.08.2021-26.11.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 26. August 2021 bis zum 26. November 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg haben wir hier dokumentiert.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich im folgenden Aufgeführt:

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung) „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) Atomtransporte durch Hamburg Drs22-6542 Anlaqe2 (Auswertung) 

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 H (Auswertung) (keine:) „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
 Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 „Atomtransporte durch Hamburg“ (44) erfolgten im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg 🙂

> Laut den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 (Atomtransporte durch Hamburg (44)) erfolgten im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 insgesamt 5 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgten 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 13 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Die 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Bugey (CNPE Bu) in Frankreich.

 

– Im Zeitraum von 21.08.21 bis zum 26.11.21 wurden mit 2 Transporten rund 18 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Die 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage (UAA) in Gronau in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
 

 

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 (Atomtransporte durch Hamburg (44)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg und einen Transport mit Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgte 1 Transport von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in  24 zylinderförmigen Behältern rund 362 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in ca. neun 20-Fuß-Containern) rund 175 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. – Im gleichen Zeitraum wurden mit 1 Transport aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada (rechnerisch ermittelt: in ca. vier 20-Fuß-Containern) rund 66 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) auf dem Seeweg transportiert.
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis 26.11.21 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg 🙂

 
 

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Rederei MACS: dreckiges abwracken von Schiffen https://sand.blackblogs.org/2021/12/07/rederei-macs-dreckiges-abwracken-von-schiffen/ Tue, 07 Dec 2021 00:19:50 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2497 Continue reading ]]> Die hamburger Rederei MACS nimmt „neue“ >Grey Fox< (IMO 9594470) im Oktober 2021 in Dienst und wird auf der „Yellow Cake“ Route von Walvis Bay/ Namibia nach Hamburg verkehren.

Der alte Atomtransportfrachter der Reederei MACS das Frachtschiff „Grey Fox“ (IMO 9151905) wurde in Gadani/Pakistan wohl von tausenden billig-entlohnter Arbeiter weitestgehend in Handarbeit abgewrackt. Arbeitssicherheit und Umweltstandards die in Europa gelten werden dort nicht eingehalten. Ein viel kritisierter Umgang mit alten Schiffen der den Redereien auf kosten von Menschen und Umwelt viel Geld spart…
 

Rückblick:

Mit dem Frachter ‘Grey Fox’ der Reederei MACS wurde auch Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Namibia in den Hamburger Hafen befördert: Am 07.09.13 traf die aus Walvis Bay/Namibia kommende ‘Grey Fox’ im Hafen von Hamburg am Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG am Südwesthafen ein. Dabei wurden rund 125 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) transportiert. 

Das Frachtschiff ‘Grey Fox’ (IMO-Nr.: 9151905, MMSI: 538090261, Rufzeichen: V7LD4, Flagge: Marshall Islands [MH], Baujahr 1998, Länge: 192 Meter) der Hamburger Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) wurde schwerpunktmäßig auf dem “MACS Transatlantic Service (MTA)”, heute: ”SANMEX Service”, zwischen Europa/Groß Britannien und Mexiko/US-amerikanischer Golfküste eingesetzt, gelegentlich auch auf dem Service “MACS” zwischen Europa und Namibia sowie Südafrika. 
 
Am 01.05.18 lief die ‘Grey Fox’ zum letzten Mal im Hamburger Hafen ein. Nach einem Zwischenstop am Kalikai (K+S Transport) an der Rethe machte das Schiff am 03.05.18 am Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG fest. Den Süd-West Terminal verließ die ‘Grey Fox’ noch am gleichen Tag (03.05.18) mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien.
 
 
– Nach Angaben der Reederei MACS (Stand: 04.05.18) sollte die ‚Grey Fox‘ folgenden weiteren Reiseverlauf haben:  Hamburg (Ankunft: 01.05.18, Abfahrt: 03.05.18)  =>  Antwerpen/Belgien (Ankunft: 04.05.18, Abfahrt: 07.05.18)  =>  Leixoes/Portugal (Ankunft: 10.05.18, Abfahrt: 11.05.18)   =>  Walvis Bay/Namibia (Ankunft: 27.05.18, Abfahrt: 28.05.18)  =>  Cape Town/Republik Südafrika (Ankunft: 31.05.18, Abfahrt: 01.06.18)  =>  Durban/ Republik Südafrika (Ankunft: 04.06.18, Abfahrt: 08.06.18)
 
– Laut Daten auf vesseltracker (Stand: 03.12.21) hatte die ‚Grey Fox‘ den Fahrtverlauf:  Rotterdam/Niederlande (Ankunft: 24.04.18, Abfahrt: 26.04.18)  =>  Immingham/GB (Ankunft: 27.04.18, Abfahrt: 30.04.18)  =>  Hamburg (Ankunft: 01.05.18, Abfahrt: 03.05.18)  =>  Antwerpen/Belgien (Ankunft: 05.05.18, Abfahrt: 08.05.18)  =>  Leixoes/Portugal (Ankunft: 12.05.18, Abfahrt: 13.05.18)  =>  Walvis Bay/Namibia (Ankunft: 29.05.18, Abfahrt: 02.06.18)  =>  Cape Town/Republik Südafrika (Ankunft: 03.06.18, Abfahrt: 04.06.18)  =>  Durban/Republik Südafrika (Ankunft: 07.06.18, Abfahrt: 15.06.18)  =>  Gadani/Pakistan (Ankunft: 12.08.18, Abfahrt: 12.08.18)  [1]
 
 
Nach Bekanntgaben auf marinetraffic verließ die ‘Grey Fox’ den Hafen von Durban/ Republik Südafrika am 15.06.18. – Das Schiff war zwischenzeitlich umgeflaggt und der Name von ‘Grey Fox’ nach ‘Grey’ (IMO-Nr.: 9151905, MMSI: -, Rufzeichen: T8A2939, Flagge: Palau [PW]) geändert worden. – Letztes Reiseziel der ‘Grey Fox’ (‘Grey’): Der Strand bei Gadani/Pakistan. – Im Hafengebiet von Gadani/Pakistan traf das Frachtschiff nach Infos auf marinetraffic am 11.08.18 ein. – Die ‘Grey Fox’ hat auf marinetraffic inzwischen den “Status: Decommissioned or Lost”.  [2]
 
Nach Infos auf vesseltracker traf die ‘Grey Fox’ am 11.08.18 auf der Reede von Gadani/Pakistan (“Gadani Anchorage”) ein, am 12.08.21 wurde die ‘Grey Fox’ bei Gadani/Pakistan auf den Strand gefahren, um dort abgewrackt zu werden (“Beached at Gadani 12.08.18”). – Die ‘Grey Fox’ (‘Grey’) hat auf vesseltracker inzwischen den Status: “Verschrottet”.  [1]
 
Das Foto (oben) der ‘Grey Fox’, am 25.10.18 auf Facebook geposted, zeigt das Schiff am Gadani Shipbreaking Yard Plot #93 auf dem Strand liegend. Das MACS-Logo an der Bordwand war bereits übermalt worden, beim Namen des Schiffes ‘Grey Fox’ wurde ‘Fox’ zuvor mit Farbe übergestrichen.  [3]
 

 Hintergrund
 
Wikipedia: “Abwrackwerften”

“Üblich ist zumindest eine sparsame Umbenennung, häufig durch teilweise Übermalung des Schiffsnamens. So erreichte beispielsweise die Regal Voyager nach Namenskürzung in Regal V die Abwrackwerft in Indien. Üblich ist zudem eine Umflaggung, insbesondere die Flagge Panamas, Liberias, der Komoren, Palaus oder Gabun. Während viele Schiffe auch in ihrer Dienstzeit unter der Flagge Panamas oder Liberias fahren, werden die übrigen Flaggen überwiegend ausschließlich für die Überführung zur Abwrackwerft genutzt.”  [4]  (Diese Textpassage ist in der aktuellen Version zum Thema Abwrackwerften auf Wikipedia nicht mehr enthalten.)

“Die Abwrackbetriebe in der Dritten Welt stehen in der Kritik, da die Arbeitsbedingungen selbst für Niedriglohnländer als desolat gelten. In den Anlagen wird unter einfachsten Bedingungen gearbeitet. Die Arbeitszeiten für die dort beschäftigten Tagelöhner betragen bis zu 95 Stunden pro Woche. Mangels Kränen und schwerem Gerät werden die Schiffe größtenteils von Hand zerlegt. Aufgrund des hohen Arbeitstempos und des mangelnden Arbeitsschutzes kommt es immer wieder zu schweren Unfällen durch Explosionen, Verpuffungen oder herabfallende Metallteile. Die Arbeiter sind in der Regel barfuß und tragen T-Shirts sowie kurze Hosen. Schuhwerk oder Sicherheitshelme werden nur selten bereitgestellt. Beinahe täglich sind Schwerverletzte und Tote zu beklagen. Insbesondere die Entsorgung von Schiffen aus den 1970er Jahren mit den auf Abwrackwerften üblicherweise angewandten Methoden stößt immer mehr auf Widerstand, da Schiffe aus dieser Ära teilweise stark mit Asbest und anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet sind. Umweltschutzorganisationen bemängeln außerdem, dass eine fachgerechte und sichere Entsorgung solcher Materialien in den entsprechenden Ländern nicht stattfinde.”   [4]
 

Wikipedia: “Abwrackwerften bei Gadani”
 
“Die Abwrackwerften bei Gadani sind Betriebe zur Schiffsverschrottung am Strand bei der Ortschaft Gadani in Pakistan etwa 50 km nordwestlich von Karatschi am Arabischen Meer, in denen Seeschiffe aus aller Welt abgewrackt werden. Auf etwa 10 km Länge bestehen dort insgesamt 132 Abbruchstellen, auf denen auch Supertanker zerlegt werden können. Im Betriebsjahr 2009/10 wurde die Rekordzahl von 107 Schiffen abgewrackt.”
“Die Schiffe werden bei Flut mit eigener Kraft in voller Fahrt auf den Strand zugesteuert und so mit Schwung auf Grund gesetzt. Dann werden die Schiffe am Strand ausgeschlachtet und vom Bug her zerlegt. Dabei wird der allmählich kürzer und leichter werdende Schiffsrumpf von Zeit zu Zeit mittels Stahlseilwinden weiter auf den Strand gezogen, bis er vollkommen abgewrackt ist. Die teilweise sehr gefährliche Arbeit wird von tausenden billig-entlohnter Arbeiter weitestgehend in Handarbeit durchgeführt. Hierbei geschehen immer wieder schwere Unglücke.” [5]
  
 
Reederei MACS: Frachtschiff Grey Fox (IMO 9594470)
 
 Von der Hamburger Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) wurde am 09.08.21 bekannt gegeben, daß ein weiteres Frachtschiff mit dem Namen ‘Grey Fox’ in die Flotte von Schiffen der Reederei MACS aufgenommen wird und demzufolge im Oktober 2021 in Dienst gestellt wird: “New addition to the fleet: M/V Grey Fox. We are pleased to announce the latest addition to our fleet, the tweendecker M/V Grey Fox, she will join the Fleet during the month of October 2021”  [6]
 
Der Frachter ‘Grey Fox’ (IMO-Nr.: 9594470, MMSI: 210249000, Rufzeichen: 5BUM5, Flagge: Cyprus [CY], Baujahr 2011, Länge: 179 Meter) trug zuvor, nach Angaben auf marinetraffic, den Namen ‘Madrid Trader’ (IMO-Nr.: 9594470, MMSI: 636092262, Rufzeichen: A8ZP7, Flagge: Liberia [LR], Baujahr 2011, Länge: 179 Meter)  [7]
 
Die ‘Grey Fox’ (IMO 9594470) lief am 17.10.21 (aus dem Pazifik und Indischen Ozean kommend und über den Suez Kanal und das Mittelmeer fahrend) erstmalig im Hamburger Hafen den Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG am Südwesthafen an. Am 24.10.21 legte das Schiff vom Süd-West Terminal ab, machte anschließend einen Zwischenstop am Kalikai (K+S Transport) an der Rethe und verließ das Hafengebiet von Hamburg am 25.10.21 mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien.
 
Wie aus den Schiffsfahrplänen (Stand: 01.12.21) der Reederei MACS derzeit hervorgeht, wird die ‘Grey Fox’ (IMO 9594470) im Service “MACS” zwischen Europa und Namibia sowie Südafrika eingesetzt. – Demzufolge wird der Frachter aus Walvis Bay/Namibia (Ankunft: 01.01.22, Abfahrt 02.01.22) kommend zur Zeit am 23.01.22 im Hamburger Hafen erwartet. – Das Ankunftsdatum kann natürlich noch variieren.  [8]
Die ‘Grey Fox’ (IMO 9594470) ist offensichtlich Ersatz für den Frachter ‘Red Cedar’ (IMO-Nr.: 9231092, MMSI: 538090070, Rufzeichen: V7EH4, Flagge: Marshall Islands [MH], Baujahr 2001, Länge: 193 Meter) der Reederei MASC, der in den ”SANMEX Service” zwischen Europa/Groß Britannien und Mexiko/US-amerikanischer Golfküste wechseln soll.  [8]
 
 
 
 
Quellenangaben
 
[1]  https://www.vesseltracker.com/de/Ships/Grey-9151905.html
[2]  https://www.marinetraffic.com/de/ais/details/ships/shipid:715972/mmsi:-9151905/imo:9151905/vessel:GREY_FOX 
[3]  https://www.facebook.com/GaddanishipBk/photos/pb.1632191333709953.-2207520000.1540549628./2188096431452771/?type=3&theate 
[4]  https://de.wikipedia.org/wiki/Abwrackwerft 
[5]  https://de.wikipedia.org/wiki/Abwrackwerften_bei_Gadani 
[6]  https://www.macship.com/News5 
[7]  https://www.marinetraffic.com/de/ais/details/ships/shipid:758682/mmsi:210249000/imo:9594470/vessel:GREY_FOX 
[8]  https://www.macship.com/SCHEDULES 
 

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Auswertung – Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506 https://sand.blackblogs.org/2021/11/23/auswertung-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-5506/ Tue, 23 Nov 2021 00:19:35 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2483 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 19.08.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
Zuvor hatten am 17.05.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hatte. 
 
  => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 “Atomtransporte durch Hamburg” (43) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 18.05.2021 – 20.08.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 20. Mai 2021 bis zum 20. August 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 H (Auswertung)
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung) 
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) 

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) erfolgten im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) erfolgten im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 insgesamt 10 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

– Im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

5 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Isar sowie in diverse AKWs in Frankreich, sowie 2 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.
 

– Im Zeitraum von 18.05.21 bis 20.08.21 wurden mit 3 Transporten rund 30 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 3 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt. 

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 20.05.21 bis zum 20.08.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 3 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 80 zylinderförmigen Behältern rund 1187 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 10 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 517 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/5506) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung berichtet:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber 2020 schon wieder circa 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (zuletzt in der Drs. 22/3289). Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke seit Jahren und des obigen freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2021 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 67, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende Mai beantworteten Drs. 22/4337, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 45. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 19.05.2021 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/4337 für alle Transporte entsprechend fortführen).”

 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/5506, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 18. Mai 2021 bis einschließlich 20. August 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis einschließlich 20. August 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
GEGIS enthält keine Daten zu Beförderungen auf der Straße. Jedoch beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport vom 18. Mai 2021 und weitere fünf Straßentransporte im Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis 15. Juni 2021, deren Daten von den jeweiligen Kontrollen noch vorliegen.”
 
 

Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/5506, eingeräumt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 18. Mai 2021 bis 20. August 2021 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 129 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 120 Kontrollen ohne Beanstandungen. Acht Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und sieben formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
 

Atomtransport von „UF6-Heels“ am 20.05.21 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen

Zusammenfassung des ‚Vorkommnis‘: Am 20.05.21 war bei einer Straßenkontrolle der Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP) ein Sattelzug (“Lkw”) mit radioaktiver Fracht auffällig: „Die vordere orangefarbene Tafel an der Zugmaschine war nicht gegen das Herausfallen gesichert.“ – “Die betreffende orangefarbene Tafel wurde unverzüglich durch den Fahrzeugführer vor Ort gesichert.”

Befördert wurden dabei rund 14,6 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978) in 6 Cylinder IP-2. – Offensichtlich handelte es sich dabei um „UF6-Heels“, dies sind entleerte Behälter die noch Reststoffe enthalten.

Absender der „UF6-Heels“ war demzufolge die Urenco Nederland B.V. in Almelo/Niederlande, die dort eine Urananreicherungs-Anlage (UAA) betreibt. – Empfänger war demnach die Cameco Fuel Services in Port Hope/Kanada, die dort u.a. eine Konversions-Anlage zur Herstellung von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) verfügt.

Es ist davon auszugehen, daß dieser Atomtransport mit den „UF6-Heels“ aus Almelo/Niederlande auf dem Straßenweg in den Hafen von Hamburg durchgeführt wurde. Die „UF6-Heels“ wurden recht wahrscheinlich auf dem CTA (HHLA Containerterminal Altenwerder) auf das Containerschiff ‘Montreal Express’ (Ankunft: 22.05.21, Abfahrt: 24.05.21) für den Seetransport von Hamburg nach Montreal/Kanada umgeschlagen.

Aus dem Hafen von Montreal/Kanada wurden die „UF6 Heels“ dann zu der Cameco Fuel Services in Port Hope/Kanada weiter befördert. 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben die beiden Betriebe EUROGATE, deren Umschlagsgenehmigung am 31. Juli 2021 auslief, und C. Steinweg – hier läuft am 31. Dezember 2021 deren Genehmigung aus (siehe Drs. 22/4337) – mittlerweile erneut eine erhalten beziehungsweise zwischenzeitlich eine verlangt beziehungsweise gegebenenfalls schon erhalten?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “EUROGATE hatte vor Ablauf der alten Genehmigung eine neue Genehmigung beantragt und auch erhalten. C. Steinweg hat bisher keine neue Genehmigung beantragt.”
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte Mai 2021 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Es liegen keine Veränderungen bei der Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ vor.”
 
 
Der am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichtete Transport von “Yellow Cake” erfolgte bereits am 05.05.21 mit dem Frachter ‘Bright Sky’ aus Walvis Bay/Namibia kommend in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal
 
Rückblick:
Am Nachmittag des 17.05.21 wurde von zuverlässigen Kreisen auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd in der Nähe der Ausfahrt in Richtung Hamburg-Wilhelmsburg ein u.a. mit radioaktiver Fracht beladener Güterzug mit bereits vorgespannter roter Elektrolok der DB (Lok-Nummer: 151 046-0) gesichtet. Auf drei Gelenkcontainertragwagen befanden sich 12 20-Fuß Container mit Uranerzkonzentrat, “Yellow Cake” (UN 2912) beladen. Die Gefahrensymbole für Radioaktivität (Gefahrenzahl “7”) an den Containern waren eindeutig zu erkennen. Der Güterzug verließ den Hafenbahnhof Hamburg-Süd gegen 17:50 Uhr mit Fahrtrichtung Hamburg-Wilhelmsburg, Hamburg-Harburg, Maschen.
Das Frachtschiff ‘Red Cedar’ (IMO 9231092) der Reederei MACS legte aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, am 14.05.21 um 05:18 Uhr am Steinwerder Hafen des Süd-West Terminals an. Die ‘Red Cedar’ legte demnach dort am 18.05.21 um 17:51 Uhr mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien ab.
Es war daher zunächst naheliegend, daß die am 17.05.21 gesichteten 12 Container mit Uranerzkonzentrat zuvor am 14.05.21 mit der ‘Red Cedar’ aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen befördert wurden. – Mit dem Frachtschiff ‘Red Cedar’ erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal im Hafen von Hamburg.
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/4337, wurde in der Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” (Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21) über den Hamburger Hafen dieser gesichtete und mittels Fotos/Videos dokumentierte Atomtransport jedoch nicht aufgelistet.
Zuvor machte der Frachter ‘Bright Sky’ (IMO 9465435) der Reederei MACS aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, am 05.05.21 um 16:45 Uhr am Südwesthafen des Süd-West Terminals fest. Die ‘Bright Sky’ verließ demzufolge den Süd-West Terminal am 06.05.21 um 15:45 Uhr mit dem Reiseziel Antwerpen/Belgien. – Auch mit dem Frachter ‘Bright Sky’ erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal im Hafen von Hamburg.
Laut den Senatsangaben in der Drucksache 22/4337 in der Anlage 2 erfolgte am 05.05.21 ein Transport von 231221 kg (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Dieser Atomtransport wurde recht offensichtlich mit der ‘Bright Sky’ zum Süd-West Terminal im Hamburger Hafen durchgeführt.
Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft stellte Nachfragen zur Klärung des Sachverhaltes an den Hamburger Senat:
 
DIE LINKE: “Am Nachmittag des 17.05.21 wurde aus interessierten Kreisen heraus auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd in der Nähe der Ausfahrt in Richtung Hamburg-Wilhelmsburg ein unter anderem mit radioaktiver Fracht beladener Güterzug mit bereits vorgespannter
Elektrolok gesichtet. Auf drei Gelenkcontainertragwagen befanden sich zwölf 20-Fuß-Container mit Uranerzkonzentrat, „Yellow Cake“ (UN 2912), beladen. Die Gefahrensymbole für Radioaktivität (Gefahrenzahl „7“) an den Containern waren eindeutig zu erkennen.
Das Frachtschiff „Red Cedar“ legte aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg GmbH & Co. KG, am 14.05.21 um 05.18 Uhr am Süd-West Terminal an und dort am 18.05.21 um 17.51 Uhr mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien ab.
Zuvor machte am 05.05.21 um 16.45 Uhr der Frachter „Bright Sky“, aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der Firma am Süd-West Terminal fest. Die „Bright Sky“ verließ demzufolge den Süd-West Terminal am 06.05.21 um 15.45 Uhr mit dem Reiseziel Antwerpen/Belgien. Laut den Senatsangaben in der Drs. 22/4337 in der Anlage 2 erfolgte am 05.05.21 ein Transport von 231221 kg (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Dieser Atomtransport wurde wohl offensichtlich mit der „Bright Sky“ zum Süd-West Terminal durchgeführt.
Mit beiden Frachtern erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal.
Wurden die am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten zwölf Container mit Uranerzkonzentrat zuvor mit dem Frachtschiff „Red Cedar“ aus Walvis Bay/Namibia kommend zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen transportiert?
Falls ja: Wo wurde dieser Atomtransport in der Anlage 2 „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 (Drs. 22/4337) aufgeführt?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein: Welche Herkunft und welchen Bestimmungsort hatten die am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten zwölf Container mit Uranerzkonzentrat? Wurden sie zuvor mit dem Frachter „Bright Sky“ aus Walvis Bay/Namibia kommend zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen transportiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Ja.”
 
DIE LINKE: “Falls ja: Warum wurden die zwölf Container mit Uranerzkonzentrat „Yellow Cake“ nicht zeitnah vom Süd-West Terminal abtransportiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde war für die vorgenannten Container aufgrund von Feiertagen in Frankreich und Deutschland ein zeitweiliger Aufenthalt am Süd-West Terminal vorgesehen.”
 
DIE LINKE: “Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese radioaktive Fracht auf dem Gelände der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG gegebenenfalls für rund zwölf Tage zwischengelagert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die radioaktive Fracht wurde im Rahmen der Lagergenehmigung der Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) zwischengelagert. Rechtsgrundlage für die erteilte Lagergenehmigung ist § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Strahlenschutzgesetz.”
 
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43), Drucksache 22/5506, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 27.08.21 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76922/atomtransporte_durch_hamburg_vi.pdf 
 
 
 
 
 

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