Bürgerschaft – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Thu, 23 Jan 2025 22:52:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg Bürgerschaft – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/17255 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2025/01/23/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-17255-auswertung-anlagen-1-und-2/ Thu, 23 Jan 2025 22:52:38 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2979 Continue reading ]]> Am 05.12.24 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/17255, gestellt, auf die der Hamburger Senat am 13.12.24 antwortet. – Zuvor wurde am 09.09.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/16212) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 17.09.24 geantwortet hat.      Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/17255) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend ausgeführt:   “Seit weit mehr als einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern? Das Thema ist jedoch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Zuletzt liebäugelt vor allem die CDU und CSU mit der Kernenergie. So fordern diese eine Weiternutzung und Weiterentwicklung der Kernenergie sowie die Prüfung, ob stillgelegte Atomkraftwerke wieder hochgefahren werden könnten. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/16212) sind im Zeitraum zwischen Mitte Juni und Mitte September 2024 29 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Zum Beispiel wird Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) sowie das extrem giftige und ätzende (noch nicht angereicherte) Uranhexafluorid weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen. Diese Vorprodukte werden nach deren Anreicherung für die Produktion von Brennelementen benötigt.

Durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit. Letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen für AKW zum Beispiel in Frankreich oder Schweden sowie angereichertes Uranhexafluorid zur Versorgung der Brennelementfabrik im schwedischen Västeras.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September 2024 beantworteten Drs. 22/16212, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion Die Linke hier zum nunmehr 58. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 7.06.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/16212 für alle Transporte entsprechend fortführen)“.In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgeführt:     “Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 7. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4.

Der Zeitraum der in der Drs. 22/16212 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 10. September 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich direkt an die Drs. 22/16212 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 11. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst. Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 12. September 2024 noch vorliegen.“      

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) berichtet wird

DIE LINKE: “In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.

Zuletzt in der Drs. 22/16212 berichtete der Senat im September 2024 zu einem formalen Mangel im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.

Was ist dem Senat für die Zeit seit September 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/15451 aufführen.“

“Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“

Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 10. September 2024 bis 6. Dezember 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 234 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden zwei sicherheitsrelevante Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“

Bislang wurde keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt

Rückblick: Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH (UNIKAI) hatte zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), beantragt. –Die zuvor erteilte Genehmigung war bis zum 28.02.23 befristet. – Bislang (Stand: 13.12.24) wurde keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt.

Recht wahrscheinlich wird der Hamburger Hafenbetrieb UNIKAI in absehbarer Zeit eine unbefristete Umschlagsgenehmigung erhalten.

Hintergrund: „Yellow Cake“ (Uranerzkonzentrat) und nicht angereichertes UF6 sind Vorprodukte zur Herstellung von neuen Brennelementen für die Atomkraftwerke.

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt.

Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Zuletzt wurde in der Drs. 22/16212 berichtet, dass für die UNIKAI eine Umgangsgenehmigung beantragt wurde und in der Bearbeitung bei der zuständigen Stelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist“.

DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH erteilt?“ “Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese gegebenenfalls befristet?“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein,für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde zwischenzeitlich keine neue Umschlaggenehmigung erteilt..“       Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang Juni 2024 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.   Antwort des Hamburger Senats: “Nein, seit Juni 2024 gab es bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz keine Anträge auf Genehmigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen und es wurden auch seit Juni 2024 keine derartigen Genehmigungen erteilt (Stand 9. Dezember 2024).“           Diese Kleine Anfrage befindet sich z.Zt. im Netz unter:   Atomtransporte durch Hamburg (XVIII) 22/17255 Schriftliche Kleine Anfrage vom 05.12.2024
Stephan Jersch (Fraktion DIE LINKE), Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/suche/10_1_22___22.%20Wahlperiode%20(ab%2018.03.2020)/14_1_17255___Dokumentnummer%3A%2017255   bzw. unter   https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/89569/22_17255_atomtransporte_durch_hamburg_xviii#search=%22Stephan-Jersch%22#navpanes=0      

=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.09.2024 -06.12.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 11. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.     => Die Ergebnisse der bisherigen Recherchen befinden sich hier:  

Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/17255 – Auswertung Anlagen 1 und 2

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2025/01/2024.12.13_SAND_Drs22-17255-Atomtransporte-durch-Hamburg-Anlage1-S-Auswertung.pdf

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2025/01/2024.12.13_SAND_Drs22-17255-Atomtransporte-durch-Hamburg-Anlage1-H-Auswertung.pdf

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:      

Unterscheidung zwischen “Kernbrennstoffen” und “sonstigen radioaktiven Stoffen”

Definitionen Seitens des BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung):

> “Kernbrennstoffe” sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten. > “Sonstige radioaktive Stoffe” sind Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, soweit es sich nicht um “Kernbrennstoffe” handelt.Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 07.09.24 bis zum 06.12.24 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) wurden im Zeitraum vom 07.09.24 bis zum 06.12.24 insgesamt 7 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente und angereichertes UF6)im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 07.09.24 bis 06.12.24 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats 2 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 1,1 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Auffällig:

– Am 19.09.24wurde 1 Transport von neuen Uran-Brennelementen aus dem französischen AKW Golfech in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

Ein Rücktransport aus einem AKW in die Brennelement-Fabrik erfolgt z.B. wenn das betreffende neue („unbestrahlte“) Brennelement nicht der erforderlichen Spezifikation entspricht bzw. fehlerhaft ist.

Das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) hatte dazu lediglich einen(!) Transport genehmigt (Laufende Nr.: 7866).

– Am 14.11.24 erfolgte aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden 1 Transport von neuen Uran-Brennelementen in das französische AKW Golfech.

Das BASE hatte dazu die erforderliche Transportgenehmigung erteilt (Laufende Nr.: 7835 + 1 Ä.).

Aufgrund der nahezu gleichen “Kernbrennstoffmasse” von rund 540 kg bei den beiden Transporten ist davon auszugehen, daß dabei lediglich ein neues („unbestrahltes“) Uran-Brennelement befördert wurde.

Ob bei den beiden Transporten das gleiche Brennelement befördert wurde ist hier nicht bekannt, liegt aber Nahe.

Hintergrund:

Das AKW Golfech bei Valence d´Agen in Frankreich verfügt über zwei Druckwasser-Reaktoren mit jeweils 1310 MW elektrischer Nettoleistung, welche 1991 und 1994 in Betrieb genommen wurden. (Quelle: Wikipedia)

Bei einen Druckwasser-Reaktor mit einer elektrischen Nettoleistung von 1300 MW beträgt der Urangehalt pro Brennelement ca. 530 kg. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

– Im Zeitraum vom 07.09.24 bis 06.12.24 wurden mit 5 Transporten insgesamt rund 59 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherung-Anlage in Gronau/Deutschland, 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherung-Anlage in Almelo/Niederlande und

2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”     > Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffeim Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sowie drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

 Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 1425 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).  

Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 4 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 96 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 234 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

 Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 351 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 22.11.24: 18 x 20-Fuß-Container)

Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 568 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 23.09.24: 8 x 20-Fuß-Container / 24.10.24: 10 x 20-Fuß-Container / 19.11.24: 11 x 20-Fuß-Container)

Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 175 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 13.09.24: 3 x 20-Fuß-Container / 17.10.24: 3 x 20-Fuß-Container / 23.11.24: 3 x 20-Fuß-Container) Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.  

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Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/10290 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2023/01/23/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-10290-auswertung-anlagen-1-und-2/ Mon, 23 Jan 2023 23:01:54 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2679 Continue reading ]]>
 => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

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Am 01.12.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft zuletzt eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48) Drucksache 22/10290 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.12.22 antwortete. Diese Kleine Anfrage trägt den offiziellen Titel: “Hamburgs Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft ungebrochen – unsere 50. Anfrage zu Atomtransporten”.
Zuvor hatten am 01.09.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 einging. 
 


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/10290) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands, der nun bis ins 1. Quartal 2023 hinausgezögert wird.
Noch ist die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im umkämpften Südosten der Ukraine durch die russische Armee nicht beendet, immer wieder wird Beschuss desselben gemeldet beziehungsweise Diebstähle an Anlagen und Ersatzteilen. Dies macht deutlich: Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden! Die Nutzung der Atomenergie ist nunmehr noch stärker eine Gefahr für die Menschen in Europa.
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis September schon wieder über 80 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/9235).
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September beantworteten Drs. 22/9235, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 50. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 3. September 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte
die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/9235 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgeführt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 1. Dezember 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/9235 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 2. September 2022. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt hier zeitlich an die Drs. 22/9235 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 2. Dezember 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absenderinnen und Absender und Empfängerinnen und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Hamburger Senat verweigert in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/10290) Angaben über die beförderten Netto-Massen der “sonstigen radioaktiven Stoffen” in der Anlage 2, dazu gehören beispielsweise nicht angereichertes UF6 (UN 2978) und “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat)
 
DIE LINKE: “In welchem Umfang und welcher Menge als Bruttomasse und in welchem Umfang und welcher Menge als Nettomasse (ohne das Leergewicht der Verpackungen, wie zum Beispiel Fässer, Behältnisse, Gebinde) sind sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Angaben zu Nettomassen unterliegen im Gegensatz zu Bruttomassen keiner rechtlichen Vorgabe hinsichtlich deren Erhebung. Darüber hinaus ist deren Meldung nicht verpflichtend.”
 
=> Das der Hamburger Senat (sofern willig) dazu durchaus in der Lage ist, zeigt sich z.B. in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg (IV) und Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Endlagersuche” (Drs. 22/3289) vom 23.02.21, in der Anlage 3 (“Havarie der ‘Montreal Express’ im Hamburger Hafen im Januar 2021”).
Dort werden neben den Bruttomassen auch die Nettomassen an befördertem Uranhexafluorid (UN 2978) ausführlich aufgelistet…
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, bekannt gegeben wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 2. September 2022 bis einschließlich zum 2. Dezember 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 148 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Sicherheitsrelevante Mängel wurden nicht festgestellt.
135 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden bei 13 Kontrollen formale Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
  
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen im folgenden Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Alle vorgenannten Betriebe verfügen über eine Umschlagsgenehmigung. Die Genehmigung für CTB gilt bis zum 31. Mai 2023, die für CTT bis zum 30. September 2023 und die für UNIKAI bis zum 28. Februar 2023.”
 
=> Der Hamburger Senat macht in der Anfrage bis wann die Umschlagsgenehmigungen für den CTA (HHLA Container Terminal Altenwerder) und für das Hafenunternehmen C. Steinweg befristet sind keine Angaben. – Über den CTA werden zahlreiche Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) durchgeführt, über den Terminal des Hafenunternehmens C. Steinweg erfolgen Transporte von “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat) aus Walvis Bay/Namibia.
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Wahrscheinlich(!) besteht derzeit auch für EUROGATE weiterhin eine derartige Umschlagsgenehmigung. – In der aktuellen Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt…
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang September 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang September 2022 hat es in der zuständigen Behörde keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben und es sind keine Zulassungen entfallen.”

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48), Drucksache 22/10290, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.12.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/82093/hamburgs_rolle_als_ein_drehkreuz_im_internationalen_atomgeschaeft_ungebrochen_unsere_50_anfrage_zu_atomtransporten.pdf 
 
  
=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 

Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
 
Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 insgesamt 16 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 01.12.22 erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,
    dabei wurden rund 69 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
    Die 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich.
    Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine neuen Brennelemente aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2, für die eine Laufzeitverlängerung derzeit bis zum 15.04.23 erteilt worden ist, befördert.
     
    => Aufgefallen: Der Hamburger Senat listet in der Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg” am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das französische AKW Golfech auf. – Aber: Vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) wurde in den Listen der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte (Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG) mit dem Datum der Veröffentlichung vom 05.09.22, 23.09.22, 21.10.22, 11.11.22 und 05.12.22 dagegen um den 05.09.22 kein Brennelement-Transport aus Schweden in ein französisches AKW aufgeführt. – Nach der laufenden Genehmigung-Nummer 7781 erfolgten derartige Transporte u.a. am 09.08.22 und am 12.09.22, in der Zwischenzeit jedoch nicht. – Nach Angaben des BASE gab es dagegen am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in französische AKW (laufende Genehmigung-Nummer 7779), dieser wurde mit Sicherheit nicht über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. – Frage: Wer hat da offensichtlich nicht zutreffende Angaben gemacht? Der Hamburger Senat oder das BASE?
     
  • Im Zeitraum von 03.09.22 bis 01.12.22 wurden mit 7 Transporten rund 71 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
    auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
    4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande
    und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
    Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
 

Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 102 zylinderförmigen Behältern
    rund 1524 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.
     
    – Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
    nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 379 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert. 
     
  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 wurden keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore  in den Hafen von Hamburg durchgeführt. 
      
    Die HHLA (Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft) hat Ende Oktober 2022 auf ihrer im Internet veröffentlichten Segelliste die Anzahl der Schiffsbewegungen über deren Terminals CTA, CTB und CTT von ursprünglich max. 3000 auf lediglich max. 1000 reduziert. Über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) erfolgen u.a. Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
]]>
Hamburg: Atomtransporte – Drucksache 22/7493 – Auswertung 27.11.21 bis 25.02.22 https://sand.blackblogs.org/2022/03/31/hamburg-atomtransporte-drucksache-22-7493-auswertung-27-11-21-bis-25-02-22/ Thu, 31 Mar 2022 14:47:01 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2562 Continue reading ]]> Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/7493 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 24.02.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
Zuvor hatten am 25.11.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
 
Nun ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 “Atomtransporte durch Hamburg” (45) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.11.2021-25.02.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 27. November 2021 bis zum 25. Februar 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg von uns erfolgt.

Es erfolgten 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ sowie zahlreiche „sonstige radioaktive Stoffe“ wie UF6, UF6 Heels, Yellow Cake und Urandioxid über Hamburg.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen im Detail befinden sich hier:
 2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen:) (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) => „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ durch Hamburg (Anlaqe2)
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg:)

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

 – Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 15 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 90 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich (Cattenom, Lere, Gravelines, Saint-Ciers-sur-Gironde und Avoine) ,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.

 

– Im Zeitraum von 27.11.21 bis 25.02.22 wurden mit 6 Transporten rund 65 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 6 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 9 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 387 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in 14 20-Fuß-Containern)

rund 273 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA, dabei wurden rund 7,2 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert. 

 

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/7493) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber bis November 2021 schon wieder über 100 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/6542). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau und sie finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr bis November schon wieder über 50, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende 2 November letzten Jahres beantworteten Drs. 22/6542, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 47. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 27. November 2021bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/6542 für alle Transporte entsprechend fortführen):” 
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wird vom Hamburger Senat u.a. erläutert:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/6542 aufgeführten Transportvorgänge endete am 26. November 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 141 Kontrollen ohne Beanstandungen. Fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe hatten auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.”
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen in diesem Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in Rede stehenden Betriebe haben weiterhin eine Umschlags- und Lagergenehmigung für das Jahr 2022. Es laufen in diesem Jahr keine Genehmigungen aus.”
 
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Offensichtlich besteht derzeit auch für EUROGATE eine derartige Umschlagsgenehmigung, denn über den EUROGATE-Terminal wurden im Zeitraum vom 27.11.21 bis zum 25.02.22 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” durchgeführt. – In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt.
 
 
“Freiwilliger Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe – Der Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen ist weiterhin rechtlich möglich!
 
DIE LINKE: “Welche hamburgische Verwaltung erlaubt gegebenenfalls und auf welcher Rechtsgrundlage den Kernbrennstoffumschlag durch diese Umschlagbetriebe?
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Umschlag von Kernbrennstoffen ist Bestandteil der erteilten Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen einschließlich des Umschlages von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 4 Atomgesetz erteilt. In den Nebenbestimmungen der vom BASE erteilten Genehmigungen wird aufgeführt, dass die Genehmigung transportbedingte zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) auf den dort genannten Stellplätzen der Umschlagsanlagen umfasst. Sofern bei diesen zeitweiligen Aufenthalten alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften – dies umfasst ebenfalls die regionale Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg, GGBVOHH – eingehalten werden, ist eine Genehmigung durch die gefahrgutrechtlich zuständige Wasserschutzpolizei (WSP) nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte November 2021 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte November 2021 sind weder Beförderungsgenehmigungen nach § 27 Strahlenschutzgesetz neu erteilt worden noch sind Genehmigungen entfallen.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45), Drucksache 22/7493, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 04.03.22 befindet sich z.Zt. im Web auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79087/atomtransporte_durch_hamburg_viii.pdf

]]>
Atomtransporte über Bremische Häfen erneut sofort stoppen ! https://sand.blackblogs.org/2022/02/10/atomtransporte-ueber-bremische-haefen-erneut-sofort-stoppen/ Thu, 10 Feb 2022 22:10:19 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2529 Continue reading ]]> Es ist damit zu rechnen, dass das Land Bremen wieder zu einer Drehscheibe im internationalen Atomhandel werden soll.

Am 07.12.2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Umschlag- und Exportverbot für
„Kernbrennstoffe“ (angereicherte radioaktive Stoffe, u.a. Brennelemente, angereichertes Uranhexafluorid) über Bremische Häfen im Bremischen Hafenbetriebsgesetz für nichtig erklärt. Bremen soll mit dem Verbot rechtswidrig in die Regelungskompetenz des Bundes eingegriffen haben. 1)

Eine große Menge radioaktiver Transporte erfolgt auch mit nicht angereichertem Uran, wie z.B. nicht angereichertes Uranhexafluorid oder Uranerzkonzentrat / Yellow-Cake.
Diese waren und sind in Bremen und in Hamburg bislang nicht von den jeweiligen Verbotsregelungen betroffen.

Nicht nur über die Häfen werden Atomtransporte durchgeführt. Auch Kernbrennstoffe rollen weiterhin sowohl über Bremer als auch über Hamburger Straßen bzw. Autobahnen.
Viele Kernbrennstofftransporte stehen in im Zusammenhang mit den europäischen Uran-Anreicherungsanlagen, wie z.B. der in Gronau und den Brennelementfabriken z.B. der in Lingen und in Västeras / Schweden.
Beispielsweise wird angereichertes Uranhexafluorid aus europäischen Anreicherungsanlagen im Transit auf dem Straßenweg in die Brennelement-Fabrik in Västeras / Schweden geliefert. – Von dort aus erfolgen im Transit auf der Straße Transporte von Brennelementen u.a. in AKWs nach Frankreich.
Die Uran-Anreicherungsanlage in Gronau (die zweitgrößte der Welt) des Unternehmens Urenco und die Brennelementfabrik in Lingen haben unbefristete Betriebsgenehmigungen und sind von dem sogenannten Atomausstiegsvertrag (nach dem GAU in Fukushima (11.03.2011) beschlossen) nicht betroffen.

Geklagt hatten drei Atom-Konzerne gegen das Umschlag- und Exportverbot in Bremischen Häfen:

  •  die Brennelementfabrik in Lingen (ANF, Advanced Nuclear Fuels GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Framatome GmbH),
  • die Gesellschaft für Nuklear- Service mbH aus Essen (GNS, die u.a. Castor-Behälter entwickelt und herstellt),
  • sowie ein Atom-Transporteur aus Hanau (NCS, Nuclear Cargo + Service).

In den Jahren bis 2013 gab es in Bremen und auch in Hamburg eine breite Kampagne mit Aktionen, Demonstrationen, Unterschriften-Sammlung und Anfragen an die Bürgerschaft für einen endgültigen Stopp von Atomtransporten durch Bremen, Hamburg und anderswo.
Damals gab es durchschnittlich jeden 4. Tag bzw. 2. Tag einen Atomtransport über die Häfen von Bremen bzw. Hamburg. Bremen und Hamburg waren als internationale Drehscheibe für Atomtransporte bekannt.

Die Politik fürchtete weitere Transport-Einschränkungen, insbesondere für Rüstungsgüter.
Dieser gesellschaftliche Druck wirkte bis ins Parlament. Die Bremer Bürgerschaft untersagte am 25.1.2012 immerhin den Umschlag und Export von „Kernbrennstoffen“ über die Bremischen Häfen.
Im Juni 2013 wurde ein Normenkontrollantrag der CDU gegen das Transport-Verbot von dem Bremer Staatsgerichtshof abgewiesen. Faktisch wurden die Atomtransporte über Bremen danach weitgehend eingestellt.
Die Kampagne in Bremen konnte danach nicht aufrecht erhalten werden. Auch Rüstungstransporte konnten bisher nicht verhindert werden.

In Hamburg erreichte die gesellschaftliche Diskussion 2013 nach dem Brand auf dem
Atomfrachter „Atlantic Carrier“ im Hamburger Hafen neue Qualitäten. 2018 vereinbarten HHLA (Hamburger Hafen und Logistik AG) und Hamburger Senat (Wirtschaftsbehörde) einen freiwilligen Verzicht auf Transporte von „Kernbrennstoffen“ über die Häfen. Die Praxis zeigt aber, dass dennoch, trotz anhaltender Proteste der Anti-Atombewegung, bis heute „Kernbrennstoffe“ (21.08.-26.11.2021: 13 t neue Brennelemente und 18 t angereichertes Uranhexaflorid) transportiert wurden.
Solche Atomtransporte finden aber nicht nur über die Häfen sondern auch über Bahnstrecken und auf Straßen (auch mitten durch Hamburg) statt.

Das ist Ausdruck einer Politik für die kapitalistische Normalität, die die Zerstörung der Lebensgrundlagen auf der Erde weiter rasant schnell vorantreibt.

Dazu gehört auch ganz aktuell die Tatsache, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer NewGreenDeal-Politik die Energieproduktion in Atomkraftwerken und in Gaskraftwerken als nachhaltig klassifizieren und fördern will (sogenannte EU-Taxonomie). Die neue Bundesregierung mit den Grünen lehnt zwar in ihrer Stellungnahme zur EU-Taxonomie ab, Atomkraftwerke als nachhaltig zu bezeichnen, beteiligt sich aber am Greenwashing, indem Gaskraftwerken als Übergangstechnologie als nachhaltig gefördert werden sollen.
Die neue Bundesregierung will den Strom- und Energieverbrauch weiter vorantreiben (Koalitionsvertrag) und schreibt damit global die Zerstörung der Lebensgrundlagen fort.

Mit unserem Widerstand gegen Atomkraftwerke haben wir es inzwischen erreicht, dass alle Atomkraftwerke in Deutschland bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen.
Die Anreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementfabrik in Lingen, die für den weltweiten Markt produzieren, sind davon bisher noch nicht betroffen.
Weltweit werden weiterhin Atomkraftwerke betrieben, neue gebaut und auch neue entwickelt. (Der weltweite Atomkraftwerkspark betrug beim Jahreswechsel 2021/2022 436 Reaktoren in 33 Ländern mit einem Anteil an der globalen Stromproduktion von 10% (www.nuklearforum.ch))
Und nicht vergessen, Atomkraft zur Energiegewinnung und zur Bombenproduktion sind zwei untrennbare Seiten einer Medaille.

Unser Kampf – z.B. gegen die Erderhitzung und gegen Destruktivkräfte wie Atomkraft – geht weiter.
Argumente, juristische Prozesse, Demonstrationen, Wahlen alleine genügen nicht, da müssen wir schon selbst Hand anlegen – gemeinsam, international !

Letztendlich werden wir im Kampf um eine menschliche Gesellschaft nur Erfolg haben, wenn wir es schaffen, die kapitalistischen Herrschaftsverhältnisse zu überwinden !

Den Menschen in den Mittelpunkt von Denke und Handeln stellen und nicht die kapitalistische Rationalität !

Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz – Bremen (MAUS e.V., www.MAUS-Bremen.de)
Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke – Hamburg (SAND, https://SAND.blackblogs.org)

1) (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/12/Is20211207_2bv1000215.html)
(https://umweltfairaendern.de/2022/01/nach-zehn-jahren-atomtransporte-blockade-bundesverfassungsgericht-hebt-bremer-umschlags-verbot-auf/)

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Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/6542 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2022/01/11/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-6542-auswertung-anlagen-1-und-2/ Tue, 11 Jan 2022 00:50:21 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2517 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/6542 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
 Zwischenzeitlich ist von uns eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 “Atomtransporte durch Hamburg” (44) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.08.2021-26.11.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 26. August 2021 bis zum 26. November 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Zwischen dem 21.08.-26.11.2021 erfolgten Kernbrennstoff Transporte mit 13 t  neuen Brennelementen und 18 t angereichertem UF6 (jeweils “Kernbrennstoffmasse”). Bei den „sonstigen“ radioaktiven Stoffe wurden 362 t UF6 sowie 233 t UF6 Heels und 191 t Yellow Cake transportiert (jeweils Bruttomasse) (Weiter unten genau ausgeführt).

Am 25.11.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
Zuvor hatten am 19.08.21 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
 
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/6542) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung dargelegt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres hat der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Laut Senatsauskünften sind aber 2020 schon wieder circa 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (zuletzt in der Drs. 22/3289). Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke seit Jahren und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, Niederlande und Frankreich über Hamburg. Auch die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind beteiligt.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch für 2021 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 67, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche: https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende August beantworteten Drs. 22/5506, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 46. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 21.08.2021 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/5506 für alle Transporte entsprechend fortführen).”
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/6542, wird vom Hamburger Senat u.a. berichtet:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 21. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/5506 aufgeführten Transportvorgänge endete am 20. August 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 26. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
GEGIS enthält keine Daten zu Beförderungen auf der Straße. Jedoch beinhaltet Anlage 2 zusätzlich drei Straßentransporte im Zeitraum vom 26. Oktober 2021 bis 23. November 2021, deren Daten von den jeweiligen Kontrollen (ohne Beanstandung) noch vorliegen, sowie eine nicht als Gefahrgut deklarierte Beförderung von Tantalerz.”
 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/6542, ausgesagt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 21. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 98 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 96 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der Unikai, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Hat der Betrieb C. Steinweg, dessen Umschlagsgenehmigung am 31. Dezember 2021 ausläuft (siehe Drs. 22/4337), mittlerweile erneut eine erhalten beziehungsweise zwischenzeitlich eine verlangt?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Firma C. Steinweg hat zwischenzeitlich eine Verlängerung der Genehmigung beantragt. Der Genehmigungsantrag wird zurzeit bearbeitet und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 beschieden werden.”
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte August 2021 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassung entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte August 2021 sind keine Zulassungen entfallen oder neu erteilt worden.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44), Drucksache 22/6542, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung am 03.12.21 befindet sich z.Zt. auch im Netz nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/78045/atomtransporte_durch_hamburg_vii.pdf 
 
 
 
 
=> Die Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 “Atomtransporte durch Hamburg” (44) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.08.2021-26.11.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 26. August 2021 bis zum 26. November 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg haben wir hier dokumentiert.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich im folgenden Aufgeführt:

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung) „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) Atomtransporte durch Hamburg Drs22-6542 Anlaqe2 (Auswertung) 

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 H (Auswertung) (keine:) „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
 Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 „Atomtransporte durch Hamburg“ (44) erfolgten im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg 🙂

> Laut den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 (Atomtransporte durch Hamburg (44)) erfolgten im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 insgesamt 5 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgten 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 13 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Die 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Bugey (CNPE Bu) in Frankreich.

 

– Im Zeitraum von 21.08.21 bis zum 26.11.21 wurden mit 2 Transporten rund 18 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Die 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage (UAA) in Gronau in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
 

 

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 (Atomtransporte durch Hamburg (44)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg und einen Transport mit Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgte 1 Transport von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in  24 zylinderförmigen Behältern rund 362 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in ca. neun 20-Fuß-Containern) rund 175 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. – Im gleichen Zeitraum wurden mit 1 Transport aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada (rechnerisch ermittelt: in ca. vier 20-Fuß-Containern) rund 66 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) auf dem Seeweg transportiert.
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis 26.11.21 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg 🙂

 
 

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Auswertung – Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506 https://sand.blackblogs.org/2021/11/23/auswertung-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-5506/ Tue, 23 Nov 2021 00:19:35 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2483 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 19.08.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
Zuvor hatten am 17.05.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hatte. 
 
  => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 “Atomtransporte durch Hamburg” (43) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 18.05.2021 – 20.08.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 20. Mai 2021 bis zum 20. August 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 H (Auswertung)
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung) 
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) 

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) erfolgten im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) erfolgten im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 insgesamt 10 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

– Im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

5 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Isar sowie in diverse AKWs in Frankreich, sowie 2 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.
 

– Im Zeitraum von 18.05.21 bis 20.08.21 wurden mit 3 Transporten rund 30 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 3 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt. 

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 20.05.21 bis zum 20.08.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 3 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 80 zylinderförmigen Behältern rund 1187 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 10 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 517 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/5506) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung berichtet:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber 2020 schon wieder circa 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (zuletzt in der Drs. 22/3289). Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke seit Jahren und des obigen freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2021 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 67, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende Mai beantworteten Drs. 22/4337, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 45. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 19.05.2021 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/4337 für alle Transporte entsprechend fortführen).”

 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/5506, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 18. Mai 2021 bis einschließlich 20. August 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis einschließlich 20. August 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
GEGIS enthält keine Daten zu Beförderungen auf der Straße. Jedoch beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport vom 18. Mai 2021 und weitere fünf Straßentransporte im Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis 15. Juni 2021, deren Daten von den jeweiligen Kontrollen noch vorliegen.”
 
 

Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/5506, eingeräumt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 18. Mai 2021 bis 20. August 2021 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 129 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 120 Kontrollen ohne Beanstandungen. Acht Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und sieben formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
 

Atomtransport von „UF6-Heels“ am 20.05.21 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen

Zusammenfassung des ‚Vorkommnis‘: Am 20.05.21 war bei einer Straßenkontrolle der Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP) ein Sattelzug (“Lkw”) mit radioaktiver Fracht auffällig: „Die vordere orangefarbene Tafel an der Zugmaschine war nicht gegen das Herausfallen gesichert.“ – “Die betreffende orangefarbene Tafel wurde unverzüglich durch den Fahrzeugführer vor Ort gesichert.”

Befördert wurden dabei rund 14,6 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978) in 6 Cylinder IP-2. – Offensichtlich handelte es sich dabei um „UF6-Heels“, dies sind entleerte Behälter die noch Reststoffe enthalten.

Absender der „UF6-Heels“ war demzufolge die Urenco Nederland B.V. in Almelo/Niederlande, die dort eine Urananreicherungs-Anlage (UAA) betreibt. – Empfänger war demnach die Cameco Fuel Services in Port Hope/Kanada, die dort u.a. eine Konversions-Anlage zur Herstellung von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) verfügt.

Es ist davon auszugehen, daß dieser Atomtransport mit den „UF6-Heels“ aus Almelo/Niederlande auf dem Straßenweg in den Hafen von Hamburg durchgeführt wurde. Die „UF6-Heels“ wurden recht wahrscheinlich auf dem CTA (HHLA Containerterminal Altenwerder) auf das Containerschiff ‘Montreal Express’ (Ankunft: 22.05.21, Abfahrt: 24.05.21) für den Seetransport von Hamburg nach Montreal/Kanada umgeschlagen.

Aus dem Hafen von Montreal/Kanada wurden die „UF6 Heels“ dann zu der Cameco Fuel Services in Port Hope/Kanada weiter befördert. 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben die beiden Betriebe EUROGATE, deren Umschlagsgenehmigung am 31. Juli 2021 auslief, und C. Steinweg – hier läuft am 31. Dezember 2021 deren Genehmigung aus (siehe Drs. 22/4337) – mittlerweile erneut eine erhalten beziehungsweise zwischenzeitlich eine verlangt beziehungsweise gegebenenfalls schon erhalten?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “EUROGATE hatte vor Ablauf der alten Genehmigung eine neue Genehmigung beantragt und auch erhalten. C. Steinweg hat bisher keine neue Genehmigung beantragt.”
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte Mai 2021 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Es liegen keine Veränderungen bei der Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ vor.”
 
 
Der am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichtete Transport von “Yellow Cake” erfolgte bereits am 05.05.21 mit dem Frachter ‘Bright Sky’ aus Walvis Bay/Namibia kommend in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal
 
Rückblick:
Am Nachmittag des 17.05.21 wurde von zuverlässigen Kreisen auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd in der Nähe der Ausfahrt in Richtung Hamburg-Wilhelmsburg ein u.a. mit radioaktiver Fracht beladener Güterzug mit bereits vorgespannter roter Elektrolok der DB (Lok-Nummer: 151 046-0) gesichtet. Auf drei Gelenkcontainertragwagen befanden sich 12 20-Fuß Container mit Uranerzkonzentrat, “Yellow Cake” (UN 2912) beladen. Die Gefahrensymbole für Radioaktivität (Gefahrenzahl “7”) an den Containern waren eindeutig zu erkennen. Der Güterzug verließ den Hafenbahnhof Hamburg-Süd gegen 17:50 Uhr mit Fahrtrichtung Hamburg-Wilhelmsburg, Hamburg-Harburg, Maschen.
Das Frachtschiff ‘Red Cedar’ (IMO 9231092) der Reederei MACS legte aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, am 14.05.21 um 05:18 Uhr am Steinwerder Hafen des Süd-West Terminals an. Die ‘Red Cedar’ legte demnach dort am 18.05.21 um 17:51 Uhr mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien ab.
Es war daher zunächst naheliegend, daß die am 17.05.21 gesichteten 12 Container mit Uranerzkonzentrat zuvor am 14.05.21 mit der ‘Red Cedar’ aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen befördert wurden. – Mit dem Frachtschiff ‘Red Cedar’ erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal im Hafen von Hamburg.
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/4337, wurde in der Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” (Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21) über den Hamburger Hafen dieser gesichtete und mittels Fotos/Videos dokumentierte Atomtransport jedoch nicht aufgelistet.
Zuvor machte der Frachter ‘Bright Sky’ (IMO 9465435) der Reederei MACS aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, am 05.05.21 um 16:45 Uhr am Südwesthafen des Süd-West Terminals fest. Die ‘Bright Sky’ verließ demzufolge den Süd-West Terminal am 06.05.21 um 15:45 Uhr mit dem Reiseziel Antwerpen/Belgien. – Auch mit dem Frachter ‘Bright Sky’ erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal im Hafen von Hamburg.
Laut den Senatsangaben in der Drucksache 22/4337 in der Anlage 2 erfolgte am 05.05.21 ein Transport von 231221 kg (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Dieser Atomtransport wurde recht offensichtlich mit der ‘Bright Sky’ zum Süd-West Terminal im Hamburger Hafen durchgeführt.
Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft stellte Nachfragen zur Klärung des Sachverhaltes an den Hamburger Senat:
 
DIE LINKE: “Am Nachmittag des 17.05.21 wurde aus interessierten Kreisen heraus auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd in der Nähe der Ausfahrt in Richtung Hamburg-Wilhelmsburg ein unter anderem mit radioaktiver Fracht beladener Güterzug mit bereits vorgespannter
Elektrolok gesichtet. Auf drei Gelenkcontainertragwagen befanden sich zwölf 20-Fuß-Container mit Uranerzkonzentrat, „Yellow Cake“ (UN 2912), beladen. Die Gefahrensymbole für Radioaktivität (Gefahrenzahl „7“) an den Containern waren eindeutig zu erkennen.
Das Frachtschiff „Red Cedar“ legte aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg GmbH & Co. KG, am 14.05.21 um 05.18 Uhr am Süd-West Terminal an und dort am 18.05.21 um 17.51 Uhr mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien ab.
Zuvor machte am 05.05.21 um 16.45 Uhr der Frachter „Bright Sky“, aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der Firma am Süd-West Terminal fest. Die „Bright Sky“ verließ demzufolge den Süd-West Terminal am 06.05.21 um 15.45 Uhr mit dem Reiseziel Antwerpen/Belgien. Laut den Senatsangaben in der Drs. 22/4337 in der Anlage 2 erfolgte am 05.05.21 ein Transport von 231221 kg (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Dieser Atomtransport wurde wohl offensichtlich mit der „Bright Sky“ zum Süd-West Terminal durchgeführt.
Mit beiden Frachtern erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal.
Wurden die am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten zwölf Container mit Uranerzkonzentrat zuvor mit dem Frachtschiff „Red Cedar“ aus Walvis Bay/Namibia kommend zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen transportiert?
Falls ja: Wo wurde dieser Atomtransport in der Anlage 2 „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 (Drs. 22/4337) aufgeführt?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein: Welche Herkunft und welchen Bestimmungsort hatten die am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten zwölf Container mit Uranerzkonzentrat? Wurden sie zuvor mit dem Frachter „Bright Sky“ aus Walvis Bay/Namibia kommend zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen transportiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Ja.”
 
DIE LINKE: “Falls ja: Warum wurden die zwölf Container mit Uranerzkonzentrat „Yellow Cake“ nicht zeitnah vom Süd-West Terminal abtransportiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde war für die vorgenannten Container aufgrund von Feiertagen in Frankreich und Deutschland ein zeitweiliger Aufenthalt am Süd-West Terminal vorgesehen.”
 
DIE LINKE: “Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese radioaktive Fracht auf dem Gelände der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG gegebenenfalls für rund zwölf Tage zwischengelagert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die radioaktive Fracht wurde im Rahmen der Lagergenehmigung der Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) zwischengelagert. Rechtsgrundlage für die erteilte Lagergenehmigung ist § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Strahlenschutzgesetz.”
 
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43), Drucksache 22/5506, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 27.08.21 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76922/atomtransporte_durch_hamburg_vi.pdf 
 
 
 
 
 

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Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506 https://sand.blackblogs.org/2021/09/09/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-5506/ Thu, 09 Sep 2021 23:08:07 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2453 Continue reading ]]> Und einmal in aller Kürze:
 
Am 19.08.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43), Drucksache 22/5506, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 27.08.21 befindet sich als PDF-File unter dem Namen “Hamburger Bürgerschaft Drs. 22-5506 Atomtransporte durch Hamburg (43)” hier:

2021.08.21_HH_Drs.22-5506 Atomtransporte_durch_Hamburg_VI
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43), Drucksache 22/5506, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 27.08.21 befindet sichauch im Netz nachlesbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76922/atomtransporte_durch_hamburg_vi.pdf

Erste Auswertung unter:

https://www.stephan-jersch.de/nc/politik/detail/news/zu-wasser-und-zu-lande-radioaktiv-fuer-dem-akw-betrieb-durch-hamburg/

https://umweltfairaendern.de/2021/08/zu-wasser-und-zu-lande-radioaktiv-fuer-dem-akw-betrieb-durch-hamburg/

 

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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/4337 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2021/07/13/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-4337-auswertung-anlagen-1-und-2/ Tue, 13 Jul 2021 02:21:44 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2419 Continue reading ]]> => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 “Atomtransporte durch Hamburg” (42) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 17.02.2021-18.05.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 18. Februar 2021 bis zum 18. Mai 2021”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Am 17.05.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hat.

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Hafen (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlage2 (Auswertung) => „sonstige radioaktive Stoffe“ 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 sonstiger(Auswertung)
 

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

ABER

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 insgesamt 26 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 22 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 134 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

14 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 8 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 17.02.21 bis 18.05.21 wurden mit 4 Transporten rund 33 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
Aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau erfolgten 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 4 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada und Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen
 
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten demzufolge keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen.

– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 5 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert.

 
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats zwei Transporte (01.03.21 und 05.05.21) von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen, dabei wurden insgesamt 317 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat befördert. – Die Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sind inzwischen nach fast 16-monatiger Unterbrechung wieder aufgenommen worden. 

 Am 17.05.21 um 17:50 Uhr machte sich ein Zug mit 12 Containern Uranerzkonzentrat vom Hafenbahnhof Hamburg Süd auf den Weg nach Maschen wo er dann am 18.05. um 4:40 nach Süd Frankreich Narbonne startete. Wir vermuteten die Ankunft mit dem Atomtransportschiff „Red Ceadar“. Laut diesen Hamburger Angaben muss diese atomare Fracht aber zwei Wochen auf dem Süd-West Terminal der C. Steinweg gelagert worden sein und eben am 05.05. mit der „Bright Sky“ der Rederei MACS angeliefert worden sein. Wir bleiben dran und fragen nach.
 
 
> Nachfragen zur Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drs. 22/4337) zu der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen einleitend zusammen gefaßt:
“Die Havarie der „Montreal Express“ am 27.01.21 wurde nach Senatsangaben (Drs. 22/3289) durch einen Maschinenausfall verursacht, beim Anhalten des Schiffes riss eine Ankerkette, der Anker versank auf den Boden der Fahrrinne (er wurde später gehoben).
Die „Montreal Express“ hatte während der Havarie im Hamburger Hafen demzufolge unter anderem zahlreiche Gefahrgüter der unterschiedlichsten Gefahrgutklassen (Klasse 1: explosive Materialien/ Klasse 2: Gase/Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind/Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe/Klasse 5: oxidierende Stoffe/Klasse 6: giftige Stoffe/Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe) an Bord, darunter auch radioaktive Gefahrgüter der Klasse 7: Mehrere entleerte Behälter („UF6-Heels“) mit Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978).
Nach einer Veröffentlichung der Reederei Hapag-Lloyd vom 03.02.20 (vergleiche „Hapag-Lloyd will CO2-Ausstoß mit Biotreibstoff senken“) erfolgten Anfang 2020 Versuche die „Montreal Express“ mit dem Treibstoff „B20“ zu betreiben: Die „Montreal Express“ fuhr nach Darstellung der Reederei Hapag-Lloyd erstmals mit dem sogenannten B20-Treibstoff, der zu 80 Prozent aus schwefelarmem Treibstoff und zu 20 Prozent aus einem Biokraftstoff auf Basis von Altspeiseölen und -fetten besteht. Diese wurden zuvor in der Gastronomie verwendet und werden sonst anderweitig kostenpflichtig entsorgt.”
 
DIE LINKE: “War diese Beimischung von Altspeiseölen und -fetten zum Treibstoff ursächlich für den Maschinenausfall der „Montreal Express“ am 27.01.21 im Hamburger Hafen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein, welche Vorkommnisse führten zu dem Maschinenausfall der „Montreal Express“ und wie wurde dieser behoben?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Wartungsarbeiten am Kraftstoffsystem des Schiffes befand sich noch Luft in einer Kraftstoffleitung. Infolgedessen fielen die zur Stromerzeugung notwendigen Dieselgeneratoren aus und es kam zum Stromausfall („Black out“), wodurch auch die Hauptmaschine ausfiel. Das Kraftstoffsystem wurde entlüftet und war danach wieder funktionsfähig.”
 
DIE LINKE: “Sind die Angaben in der „Bild“-Zeitung vom 02.02.21 unter der Überschrift „Containerschiff Montreal Express havariert – Notbremsung vor Blankenese!“ zutreffend, dass das hinter der „Montreal Express“ fahrende Containerschiff „MSC Madrid“ mithilfe eines Schleppers eine „Vollbremsung“ einleiten musste, um eine Kollision mit der manövrierunfähigen „Montreal Express“ zu vermeiden (vergleiche „Bild“-Zeitung vom 02.02.21: „Der Hintermann, Container-Riese „MSC Madrid“ (270 m, 5550 Boxen), musste vollbremsen – ein Schlepper am Heck half wie ein „Brems-Fallschirm“ beim Stoppen“)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein: Welchen Verlauf hatte dieses Ereignis nach den Kenntnissen des Senats?”
Antwort des Hamburger Senat: “Zu einer möglichen Behinderung von Schiffen infolge der Havarie der „Montreal Express“ liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.”

 

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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/3289 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2021/05/04/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-3289-auswertung/ Tue, 04 May 2021 21:09:51 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2403 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/3289 – Auswertung Anlagen 1 und 2

Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat.
Zuvor hatten am 13.11.20 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (40) Drucksache 22/2193 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 20.11.20 geantwortet hatte. (Alle Drucksachen Atomtransporte HH

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 “Atomtransporte durch Hamburg” (41) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 16.11.2020-16.02.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 16. November 2020 bis zum 16. Februar 2021”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg sowie in der Anlage 3 („Radioaktive Fracht der ‚Montreal Express‘ während der Havarie im Hamburger Hafen im Januar 2021“) erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:

2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S_Kernbrennstoff Straße (Auswertung)

2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2_(Auswertung)

2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg_Anlage_radioaktive Fracht Montreal Express (Auswertung)
 
 
=> Eine weitere Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 88 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert. Diese Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten fast ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich,  sowie in das AKW Grohnde und und das AKW Gösgen in der Schweiz

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 wurden mit 3 Transporten rund 27 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Diese Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten ausschließlich aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich  und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden. 

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Im Jahr 2020 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg.

> Demnach erfolgte am 29.01.21 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen – Ein Einzelfall? – Oder werden diese Transporte nun wieder “regelmäßig” durchgeführt? – Wir bleiben am Ball.

> Die “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 16.11.20 bis zum 16.02.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in

insgesamt 140 zylinderförmigen Behältern rund 2110 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 8 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 456 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert 

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Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat.
Zuvor hatten am 13.11.20 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (40) Drucksache 22/2193 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 20.11.20 geantwortet hatte. (Alle Drucksachen Atomtransporte HH)
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/3289) u.a. zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung berichtet:
“Ende des Vorjahres legte die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ihren Zwischenbericht Teilgebiete vor. Darin sind rund 54 Prozent des Bundesgebiets als potenziell endlagertauglich ausgewiesen, unter anderem auch Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie alle sollen im Rahmen der Atommüll-Endlager-Standortsuche näher betrachtet werden.

Obwohl es im Vorfeld von in der Frage engagierten Organisationen Kritik an dieser Art Veranstaltungsform ohne Präsenz gab, hat Anfang Februar die erste, virtuelle, Fachkonferenz zur Diskussion dieses Berichtes, zu der es laut Zeitungsmeldungen circa 1.600 Anmeldungen gab, stattgefunden. Im April und Juni sollen zwei weitere Beratungstermine folgen.

Das Thema Atommüll und damit einhergehend auch der Transport hat also wieder an Brisanz gewonnen. Das wird in den kommenden Jahren anhalten.

Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres hat der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, weggekommen ist, bleibt nicht nur für 2020 zu beobachten.

Aber Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit; bis zum August 2020 wurden laut einer Veröffentlichung der Gruppe „Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke“ auf Grundlage unserer Anfragen bereits 43 „Kernbrennstoff-Transporte“ im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Mitte November beantworteten Drs. 22/2193, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 43. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 17.11.2020 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage.”

 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/3289, wird vom Hamburger Senat u.a. mitgeteilt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 16. November 2020 bis einschließlich 16. Februar 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 7.

Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 16. November 2020 bis einschließlich 16. Februar 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten nur einen Mangel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/3289, erklärt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 16. November 2020 bis einschließlich 15. Februar 2021 sind in der Anlage 5 zusammengestellt.

In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 188 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 187 Kontrollen ohne Beanstandungen. Eine Kontrolle im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führte zu einem formalen Mangel. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Haben die folgenden sechs Hamburger Betriebe auch 2021 eine Umschlaggenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, EUROGATE, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Alle sechs Betriebe haben auch 2021 gültige Umgangsgenehmigungen für den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen.”
 
DIE LINKE: ”Welche von den derzeitig gültigen sechs Umschlaggenehmigungen laufen gegebenenfalls in diesem Jahr und wann aus?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Umschlaggenehmigung von EUROGATE läuft am 31. Juli 2021 aus. Eine weitere Umschlaggenehmigung von C. Steinweg läuft am 31. Dezember 2021 aus.”
 
DIE LINKE: “Haben die gegebenenfalls unter 23. genannten Betriebe erneut eine Umschlaggenehmigung verlangt beziehungsweise schon erhalten?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Angaben des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es seit Mitte November 2020 bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Es wurde für den benannten Zeitraum keine Beförderungsgenehmigung von sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet erteilt.”
 
 
Das Containerschiff ‚Montreal Express‘ hatte während der Havarie am 27.01.2021 im Hamburger Hafen radioaktive Fracht an Bord
 
Zusammenfassung der Ereignisse: Das Containerschiff ‘Montreal Express’ (IMO-Nr.: 9253741, MMSI: 310750000, Rufzeichen: ZCET4, Flagge: Bermuda [BM], Baujahr: 2003, Länge: 294 Meter) der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd hatte nach Angaben der HHLA am 27.01.21 um 06:45 Uhr vom HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen mit dem Reiseziel Montreal/Kanada abgelegt. – Weit gekommen war die ‘Montreal Express’ auf dem Seeweg nach Montreal nicht: Gegen 07:54 Uhr stoppte das Schiff auf der Elbe nordnordwestlich des Airbuswerkes in Hamburg-Finkenwerder. Mit Hilfe von Schleppern wurde das Containerschiff anschließend rückwärts in Richtung des Airbuswerkes gezogen und machte dort gegen 08:39 Uhr am südlichen Elbufer (entgegengesetzt der Fahrtrichtung) an einer Reihe Dalben fest. – Erst rund 39 Stunden später, am 28.01.21 gegen 23:34 Uhr, nahm die ‘Montreal Express’ wieder Fahrt auf und setzte die Fahrt nach Montreal fort.
 
Hintergrund: Mit dem Containerschiff ‘Montreal Express’ der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd erfolgten zuvor zahlreiche Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) über den Hafen von Montreal in den Hafen von Hamburg, gelegentlich wurde dabei auch Uranerzkonzentrat “Yellow Cake” (UN 2912) befördert.  Auf dem Seeweg aus Hamburg nach Montreal beförderte die ‘Montreal Express’ mehrfach “UF6-Heels”. Dies sind zylinderförmige Behälter, die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. Auch radioaktive Isotope, wie z.B. Cobalt-60, wurden mit der ‘Montreal Express’ auf diesem Wege transportiert.
 
Vom Hamburger Senat wird in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/3289, bestätigt, daß die Havarie der ‘Montreal Express’ durch einen Maschinenausfall verursacht wurde, beim Anhalten des Schiffes eine Ankerkette riß, und der Anker auf den Boden der Fahrrinne versank (er wurde später gehoben). – Die ‘Montreal Express’ hatte bei der Havarie radioaktive Fracht an Bord: Entleerte Behälter („UF6-Heels”) mit Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978).
> Offen bleibt die Frage: Führte “B20”-Treibstoff zum Maschinenausfall der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen? – Anfang 2020 erfolgten Versuche der Reederei Hapag-Lloyd die ‘Montreal Express’ mit dem Treibstoff “B20”, der Beimischung von Altspeiseölen und -fetten, welche z.B. zuvor in der Gastronomie verwendet wurden und sonst anderweitig kostenpflichtig entsorgt werden müssten enthält, zu betreiben.
 
DIE LINKE: “Die „Montreal Express“ hatte nach Angaben der HHLA am 27.01.21 um 06.45 Uhr vom CTA an der Süderelbe mit dem Fahrtziel Montreal/Kanada abgelegt. Um 07.54 Uhr habe laut Beobachtungen das Schiff nordnordwestlich des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder abgestoppt und begonnen achteraus zu fahren. Gegen 08.30 Uhr stoppte es auf der Elbe in Höhe des Werkes, befand sich dort um 19.27 Uhr ohne Fahrt zu machen und habe von da aus erst am 28.01.21 um 23.34 Uhr wieder Fahrt mit dem Reiseziel Montreal/ Kanada aufgenommen. Wie und wann ist dem Senat der Vorgang bekannt geworden?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Das Wasserschutzpolizeikommissariat 1 (WSPK 1) erhielt am 27. Januar 2021 um 7.37 Uhr von der Nautischen Zentrale (HPA) Kenntnis.”
 
DIE LINKE: “Weshalb wurde die Fahrt der „Montreal Express“ am 27.01.21 vom CTA kommend, mit dem Fahrtziel Montreal/Kanada, nordnordwestlich des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder abgebrochen?
Sind die Angaben in der „Bild“-Zeitung unter der Überschrift „Containerschiff Montreal Express havariert – Notbremsung vor Blankenese!“ vom 02.02.21 zutreffend, dass die Havarie der „Montreal Express“ im Hamburger Hafen durch einen Maschinenausfall verursacht wurde? Ist es demzufolge auch zutreffend, dass bei dem Anhalten des Schiffes eine Ankerkette gerissen war und der Anker daraufhin auf den Boden der Fahrrinne versank und später gehoben wurde, um das Hindernis für tiefliegende Frachter zu beseitigen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in der Fragestellung ausgeführten Darstellungen sind zutreffend und führten zum Abbruch der Fahrt.”
 
DIE LINKE: “Lag die „Montreal Express“ entgegengesetzt der Fahrtrichtung für rund 39 Stunden am südlichen Elbufer in Höhe des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Das Schiff wurde dort am 27. Januar 2021 um 10.45 Uhr mit dem Bug nach See festgemacht und am 28. Januar 2021 um 23.12 Uhr vom Lotsen zum Ausgang nach See abgemeldet.”
 
DIE LINKE: “Hatte die „Montreal Express“ während der Havarie im Hamburger Hafen radioaktive Fracht (Gefahrgüter der Klasse 7) an Bord? – Falls ja: Welche radioaktiven Stoffe (Gefahrgüter der Klasse 7) wurden befördert und in welcher Menge? – Bitte um Auflistung der radioaktiven Güter in: Absender/Empfänger/Gefahrgutklasse/ UN-Nummer/richtiger technischer Name/Stoffbezeichnung/Verpackung/Bruttomasse/maximale Aktivität.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Siehe Anlage 3, im Übrigen siehe Antwort zu 1 bis 11.”
 
Aus der Anlage 3 “Radioaktive Fracht der ‚Montreal Express‘ während der Havarie im Hamburger Hafen im Januar 2021“ geht hervor: An Bord der ‘Montreal Express’ befanden sich während der Havarie insgesamt 105 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” (36 zylinderförmige Behältnisse, sowie 8 „Packages Typ B(U)“). „UF6-Heels“ sind entleerte Behälter, die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. – In den „UF6-Heels“ befanden sich demzufolge insgesamt rund 94 kg nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978).
 
Zum Vergleich: Bei dem Brand auf dem ConRo-Schiff ‘Atlantic Cartier’ am 01.05.13 am Unikai im Hamburger Hafen befanden sich an Bord in vier entleerten, ungereinigten Behältern (“UF6-Heels”) mit 8,9 Tonnen (Bruttomasse) auf einem 20-Fuß-Flat-Container “nur” etwa 10,3 kg angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977). – Quellenangabe: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Untersuchungsbericht 99/13 “Brand auf dem ConRo-Frachtschiff ATLANTIC CARTIER am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen” vom 09.12.15
 
DIE LINKE: “Hatte die „Montreal Express“ während der Havarie im Hamburger Hafen andere Gefahrgüter (zum Beispiel brennbare/brandfördernde/ giftige/ätzende Güter) an Bord? – Falls ja: Welche Gefahrgüter wurden befördert und in welcher Menge? – Bitte um Auflistung der Gefahrgüter in: Gefahrgutklasse/ UN-Nummer/richtiger technischer Name/Stoffbezeichnung/Verpackung/beförderte Masse.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Siehe Anlage 4.”
 
Der Anlage 4 “Andere Gefahrgüter der „Montreal Express“ während der Havarie im Hamburger Hafen im Januar 2021″ ist zu entnehmen: Während der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen befanden sich nach Angaben des Senats zudem zahlreiche Gefahrgüter der Klasse 1: explosive Materialien / Klasse 2: Gase / Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind / Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe / Klasse 5: oxidierende Stoffe / Klasse 6: giftige Stoffe / Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe an Bord des Schiffes.

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41), Drucksache 22/3289, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 23.02.21 befindet sich z.Zt. im Netz auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74564/atomtransporte_durch_hamburg_iv_und_beteiligung_der_freien_und_hansestadt_hamburg_bei_der_endlagersuche.pdf  
 
 
 

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Atomtransporte durch Hamburg Drucksache 22/3289 https://sand.blackblogs.org/2021/04/14/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-3289/ Wed, 14 Apr 2021 23:52:37 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2367 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/3289 – Auswertung Anlagen 1 und 2

Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat.

Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21:

18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit drin wurden 88 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert. (Straße)

3 Transporte mit rund 27 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) (Straße)

Ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen mit rund 154 Tonnen.

6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) mit insgesamt 140 zylinderförmigen Behältern rund 2110 Tonnen

8 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) mit rund 456 Tonnen (Bruttomasse).

hier unsere genaue Auswertung:

– Die Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 16.11.2020-16.02.2021” wurde neu erstellt. Sie enthält nun nicht mehr die “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen (weil keine stattgefunden haben), sondern die “Kernbrennstoff-Transporte”, die ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurden. – Zum Unterscheiden hat diese Datei hier die Bezeichnung “Drs22-3289 Anlaqe1 S (Auswertung)”, wobei “S” für Straßentransporte steht. – Weiterhin gibt es hier die Datei mit der Bezeichnung “Drs22-3289 Anlaqe1 H (Auswertung)”, wobei “H” für Hafentransporte steht. 2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S_Kernbrennstoff Straße (Auswertung)
– Die Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 16. November 2020 bis zum 16. Februar 2021” zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg wurde zwischenzeitlich etwas überarbeitet und mit einer Auswertung versehen. 2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2_(Auswertung)
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41), Drucksache 22/3289, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 23.02.21 auch im Netz:
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74564/atomtransporte_durch_hamburg_iv_und_beteiligung_der_freien_und_hansestadt_hamburg_bei_der_endlagersuche.pdf 
 
 
=> Eine weitere Auswertung der Anlagen 1 bis 3 ergab bislang:

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 88 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Diese Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten fast ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie in das AKW Grohnde und und das AKW Gösgen in der Schweiz

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 wurden mit 3 Transporten rund 27 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert. Diese Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten ausschließlich aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
  
Im Jahr 2020 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg.
 
> Demnach erfolgte am 29.01.21 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen – Ein Einzelfall? – Oder werden diese Transporte nun wieder “regelmäßig” durchgeführt? – Wir bleiben am Ball.
 
> Die “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 16.11.20 bis zum 16.02.21 über den Hamburger Hafen waren weiter fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 140 zylinderförmigen Behältern rund 2110 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 8 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 456 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert 
 

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