Canada – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Thu, 31 Mar 2022 14:47:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg Canada – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Hamburg: Atomtransporte – Drucksache 22/7493 – Auswertung 27.11.21 bis 25.02.22 https://sand.blackblogs.org/2022/03/31/hamburg-atomtransporte-drucksache-22-7493-auswertung-27-11-21-bis-25-02-22/ Thu, 31 Mar 2022 14:47:01 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2562 Continue reading ]]> Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/7493 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 24.02.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
Zuvor hatten am 25.11.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
 
Nun ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 “Atomtransporte durch Hamburg” (45) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.11.2021-25.02.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 27. November 2021 bis zum 25. Februar 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg von uns erfolgt.

Es erfolgten 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ sowie zahlreiche „sonstige radioaktive Stoffe“ wie UF6, UF6 Heels, Yellow Cake und Urandioxid über Hamburg.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen im Detail befinden sich hier:
 2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen:) (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) => „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ durch Hamburg (Anlaqe2)
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg:)

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

 – Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 15 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 90 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich (Cattenom, Lere, Gravelines, Saint-Ciers-sur-Gironde und Avoine) ,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.

 

– Im Zeitraum von 27.11.21 bis 25.02.22 wurden mit 6 Transporten rund 65 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 6 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 9 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 387 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in 14 20-Fuß-Containern)

rund 273 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA, dabei wurden rund 7,2 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert. 

 

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/7493) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber bis November 2021 schon wieder über 100 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/6542). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau und sie finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr bis November schon wieder über 50, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende 2 November letzten Jahres beantworteten Drs. 22/6542, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 47. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 27. November 2021bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/6542 für alle Transporte entsprechend fortführen):” 
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wird vom Hamburger Senat u.a. erläutert:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/6542 aufgeführten Transportvorgänge endete am 26. November 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 141 Kontrollen ohne Beanstandungen. Fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe hatten auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.”
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen in diesem Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in Rede stehenden Betriebe haben weiterhin eine Umschlags- und Lagergenehmigung für das Jahr 2022. Es laufen in diesem Jahr keine Genehmigungen aus.”
 
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Offensichtlich besteht derzeit auch für EUROGATE eine derartige Umschlagsgenehmigung, denn über den EUROGATE-Terminal wurden im Zeitraum vom 27.11.21 bis zum 25.02.22 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” durchgeführt. – In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt.
 
 
“Freiwilliger Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe – Der Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen ist weiterhin rechtlich möglich!
 
DIE LINKE: “Welche hamburgische Verwaltung erlaubt gegebenenfalls und auf welcher Rechtsgrundlage den Kernbrennstoffumschlag durch diese Umschlagbetriebe?
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Umschlag von Kernbrennstoffen ist Bestandteil der erteilten Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen einschließlich des Umschlages von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 4 Atomgesetz erteilt. In den Nebenbestimmungen der vom BASE erteilten Genehmigungen wird aufgeführt, dass die Genehmigung transportbedingte zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) auf den dort genannten Stellplätzen der Umschlagsanlagen umfasst. Sofern bei diesen zeitweiligen Aufenthalten alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften – dies umfasst ebenfalls die regionale Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg, GGBVOHH – eingehalten werden, ist eine Genehmigung durch die gefahrgutrechtlich zuständige Wasserschutzpolizei (WSP) nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte November 2021 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte November 2021 sind weder Beförderungsgenehmigungen nach § 27 Strahlenschutzgesetz neu erteilt worden noch sind Genehmigungen entfallen.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45), Drucksache 22/7493, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 04.03.22 befindet sich z.Zt. im Web auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79087/atomtransporte_durch_hamburg_viii.pdf

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„UF6-Heels“ Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid aus dem Hafen von Hamburg (2017-2020) https://sand.blackblogs.org/2021/01/28/uf6-heels-transporte-von-nicht-angereichertem-uranhexafluorid-aus-dem-hafen-von-hamburg-2017-2020/ Thu, 28 Jan 2021 00:25:48 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2298 Continue reading ]]> Über das Hamburger Stadtgebiet und den Hafen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Hamburg ist eine Drehscheibe zur Versorgung der AKWs im internationalen Atomgeschäft. Das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, Uranoxide, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert.
 
Auswertung der Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, aus dem Hafen von Hamburg im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20)
 
Zusammenfassung
Die Beförderung von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, aus dem Hamburger Hafen ist seit 2017 leicht ansteigend.
2017 wurden 22%, 2018 wurden 27%, 2019 wurden 22% und 2020 (bis zum 16.11.20) wurden 29%, bezogen auf die beförderte Bruttomasse von “UF6-Heels”, in den Jahren von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20), aus dem Hafen von Hamburg auf dem Seeweg in den Hafen von Montreal/Canada transportiert.   2020.11.16_HH_SAND_UF6 Heels-Transporte von nicht angereichertem UF6 aus dem Hafen von Hamburg (2017-2020)

Hintergrund
– “UF6-Heels” sind i.d.R. zylinderförmige Behälter (in Längsrichtung auf ein 20’-Flatrack positioniert), die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. Nach der Entladung des Uranhexafluorid in den europäischen Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich werden sie ungereinigt zu dem Hersteller des Uranhexafluorid zurück transportiert.
– Der Vollständigkeit halber: “UF6-Heels”sind  i.d.R. zylinderförmige Behälter (in Querrichtung auf ein 20’-Flatrack positioniert), die noch Reststoffe von angereichertem Uranhexafluorid (UN 2977) enthalten. Nach der Entladung des angereichertem Uranhexafluorid in den Brennelement-Fabriken, z.B. der ANF in Lingen, der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden, werden sie ungereinigt in die europäischen Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich zurück befördert.
– Die Beförderung von gereinigten Behältnissen, die dadurch keine Reststoffe von Uranhexafluorid mehr enthalten, sind daher offiziell keine Atomtransporte.
 
– Nach Angaben des Wirtschaftsministerium NRW zu den Transporten aus der Uran-Anreicherungsanlage in Gronau nach Canada im Jahr 2017 betrug die in den “UF6-Heels” beförderte Menge an Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) fast ausschließlich weniger als 100 kg pro Transport (2017 erfolgten demzufolge 8 Transporte von “UF6-Heels” aus Gronau nach Canada mit je 24 Zylindern des Typs 48″Y pro Transport.) – Diese Transporte von “UF6-Heels” aus Gronau in den Hamburger Hafen erfolgten im Jahr 2017 demnach ausschließlich als Straßentransporte.    
                               
 
In guter Näherung ist daher davon auszugehen, daß bei den Angaben des Hamburger Senats auf die Kleinen Anfragen “Atomtransporte durch Hamburg” die jeweils beförderte Bruttomasse an “UF6-Heels” gleich dem Leergewicht der Zylinder für UF6 bei den Transporten ist. – Eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in den Jahren von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) ergab daraus ein durchschnittliches Leergewicht von rund 2,6 Tonnen eines Zylinders des Typs IP-2, bzw. 48″Y.
Laut Wikipedia beträgt das Eigengewicht eines Zylinders (“Stahltanks”) des Typs 48″Y rund 2,5 Tonnen, das Fassungsvermögen etwa 12,5 Tonnen Uranhexafluorid. Die zylinderförmigen Behälter sind 3,8 Meter lang, haben einen Durchmesser von ca. 1,22 m und eine Wandstärke von 16 Millimeter. Sie werden demnach trotz der bekanntermaßen großen Korrosivität von UF6 nur alle fünf Jahre auf ihre Dichtigkeit überprüft. (Wikipedia, Stand: 04.08.20)
 

Die Ergebnisse der Auswertungen im Detail:

“UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten

Im Jahr 2017 erfolgten 14 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen. Dabei wurden rund 822 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”befördert

> Diese 14 Transporte von “UF6-Heels” aus dem Hamburger Hafen lassen sich wie folgt aufteilen:
> Ladehafen: Hamburg / Löschhafen: Montreal/Canada / 14 Transporte / 822 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”

Im Jahr 2018 erfolgten 18 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen. Dabei wurden rund 1032 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”befördert

> Diese 18 Transporte von “UF6-Heels” aus dem Hamburger Hafen lassen sich wie folgt aufteilen:
> Ladehafen: Hamburg / Löschhafen: Montreal/Canada / 18 Transporte / 1032 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”

Im Jahr 2019 erfolgten 17 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen. Dabei wurden rund 822 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”befördert

> Diese 17 Transporte von “UF6-Heels” aus dem Hamburger Hafen lassen sich wie folgt aufteilen:
> Ladehafen: Hamburg / Löschhafen: Montreal/Canada / 17 Transporte / 822 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”

Im Jahr 2020 (bis zum 16.11.20) erfolgten 20 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen. Dabei wurden rund 1138 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”befördert

> Diese 20 Transporte von “UF6-Heels” aus dem Hamburger Hafen lassen sich wie folgt aufteilen:
> Ladehafen: Hamburg / Löschhafen: Montreal/Canada / 20 Transporte / 1138 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”

 

=> Im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) wurden mit 69 Transporten insgesamt rund 3814 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Canada befördert

 

Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich für weitere Auswertungen, Gegenrechnungen, Veröffentlichungen, … hier:
2020.11.16_HH_SAND_UF6 Heels-Transporte von nicht angereichertem UF6 aus dem Hafen von Hamburg (2017-2020)
 

 

Für die Auswertungen zu den Transporten von “UF6-Heels”, die Reststoffe an nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, aus dem Hafen von Hamburg im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) wurden folgende offizielle Datenquellen verwendet:

Atomtransporte durch Hamburg (26 bis 40)
Hamburger Bürgerschaft Drucksachen 21/8147, 21/9298, 21/10244, 21/11227, 21/12367, 21/13484, 21/14386, 21/15632, 21/16768, 21/17740, 21/18649, 21/19760, 22/130, 22/883/ 22/2193
Anlagen 2 („Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“)
 
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/8147, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVI), Anlage 2, Zeitraum: 02.12.16 bis 27.02.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/9298, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVII), Anlage 2, Zeitraum: 01.03.17 bis 01.06.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/10244, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVIII), Anlage 2, Zeitraum: 02.06.17 bis zum 01.09.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/11227, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXIX), Anlage 2, Zeitraum: 05.09.17 bis zum 06.12.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/12376, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXX), Anlage 2, Zeitraum: 16.12.17 bis zum 18.03.18
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/13484, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXI), Anlage 2, Zeitraum: 19.03.18 bis zum 19.06.18
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/14386, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXII), Anlage 2, Zeitraum: 20.06.18 bis zum 19.09.18
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/15632, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXIII), Anlage 2, Zeitraum: 04.10.18 bis zum 04.01.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/16768, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXIV), Anlage 2, Zeitraum: 05.01.19 bis zum 04.04.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/17740, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXV), Anlage 2, Zeitraum: 05.04.19 bis zum 05.07.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/18649, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXVI), Anlage 2, Zeitraum: 15.07.19 bis zum 15.10 19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/19760, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXVII), Anlage 2, Zeitraum: 17.10.19 bis zum 20.01.20
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 22/130, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXVIII), Anlage 2, Zeitraum: 21.01 20 bis zum 27.04 20
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 22/883, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXIX), Anlage 2, Zeitraum: 28.04 20 bis zum 02.08.20
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 22/2193, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XL) (40), Anlage 2, Zeitraum: 13.08.20 bis zum 16.11.20
 
Angaben des Wirtschaftsministerium NRW zu den Transporten von/nach Gronau 2017
Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Urananreicherungsanlage_Gronau
 
 

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