Hamburger Stadtgebiet – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Mon, 29 Jul 2024 23:33:29 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg Hamburger Stadtgebiet – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/15451 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2024/07/25/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-15451-auswertung-anlagen-1-und-2/ Thu, 25 Jul 2024 01:55:58 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2872 Continue reading ]]> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 12.03.2024 – 06.06.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 9. März 2024 bis zum 7. Juni 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg durchgeführt worden.

Am 06.06.24 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (54) Drucksache 22/15451 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 14.06.24 geantwortet hat.

- Zuvor wurde am 07.03.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (53) Drucksache 22/14690 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 15.03.24 antwortete.     Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/15451)zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet: “Seit über einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKE) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern. Das Thema ist jedoch auch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs auch weiterhin Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/14690) sind zwischen Ende Dezember 2023 und Anfang März 2024) bereits 30 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente von und zu Brennelement-Fabriken, zum Beispiel der ANF in Lingen, oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen, und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte”, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit, letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen oder angereichertem Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Dezember 2024 beantworteten Drs. 22/14690, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 56. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 07.03.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/14690 für alle Transporte entsprechend fortführen)“

.In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/15451) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. bekannt gegeben:    

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 12. März 2024 bis einschließlich 6. Juni 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4. In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 9. März 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.“      

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/15451) mitgeteilt wird

DIE LINKE: “Zuletzt in der Drs. 22/14690 berichtete der Senat im März 2024 zu einem sicherheitsrelevanten Mangel im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. Was ist dem Senat für die Zeit seit Anfang März 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/12208 aufführen.“   Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 8. März 2024 bis 6. Juni 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 165 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 164 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“   DIE LINKE: “Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“    

Fünf Hamburger Hafenbetriebe haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)    

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigungbis zum 31. Dezember 2026 erteilt. Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet.“   DIE LINKE: “Wurde für den UNIKAI zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, beantragt oder erteilt?“   Antwort des Hamburger Senats: “Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH hat keine neue Genehmigung beantragt (Stand 10. Juni 2024).“   Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wird, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang März 2024 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“       Die Kleine Anfrage (Drs. 22/15451) mit der Antwort des Hamburger Senats darauf befindet sich z.Zt. im Netz unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87607/atomtransporte_durch_hamburg_xvi.pdf  =>

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH_Drs.22-15451_Antwort-Atomtransporte-XVI.pdf

Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 12.03.2024 – 06.06.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 9. März 2024 bis zum 7. Juni 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg durchgeführt worden.     => Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:     –

als PDF-Datei  => https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_H_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage2-Auswertung.pdf ; https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_S_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage1-S-Auswertung.pdf ; https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage1-H-Auswertung.pdf

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 insgesamt 20 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente und angereichertes UF6)im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet.

– Im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 55 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Ringhals in Schweden, sowie 7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Forsmark in SchwedenAus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden erfolgten 2 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Chinon in Frankreich.

– Im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 wurden mit 2 Transporten insgesamt rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Die 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland.Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”     > Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffeim Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien in den Hamburger Hafen, sowie drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 5 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 128 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1935 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 2 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 48 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 116 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 173 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 27.04.24: 9 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 227 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 03.05.24: 12 x 20-Fuß-Container)

Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 288 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 20.03.24: 6 x 20-Fuß-Container / 25.04.24: 6 x 20-Fuß-Container / 30.05.24: 3 x 20-Fuß-Container) Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.

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Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/11197 https://sand.blackblogs.org/2023/03/29/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-11197/ Wed, 29 Mar 2023 22:00:00 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2731 Continue reading ]]>

Was nach erster schneller Durchsicht bereits aufgefallen ist:  

Merkwürdige Atomtransporte: Bei dem Brennelement Transport aus der Brennelement-Fabrik in Vesteras in das französiche AKW Golfech (zwischen Toulouse und Bordeaux) am 5.9.22 über Hamburg weist Unstimmigkeiten in den Mitteilungen des Senats und den Listen über Kernbrennstofftransporte vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) auf. Diese, konnte der Senat nach eigenen Angaben wegen der “für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufklären.” Schon eine kuriose Antwort bei so einem gefährlichen Kernbrennstofftransport.

Da geht fast unter das zahlreiche weitere Atomtransporte durch das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurden. So wurden unter anderem auch neue Brennelemente aus Frankreich in die Brennelemente-Fabrik in Schweden per LKW gefahren (11.1.+1.2.23) waren diese fehlerhaft oder weshalb gehen neue Brennelemente in eine Brennelemente-Fabrik?

Die neuste Anfrage der Linken an den Hamburger Senat hier Erstmal in aller Kürze:

Am 02.03.23 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” Drucksache 22/11197 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 10.03.23 antwortete.   Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/11197, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 10.03.23 befindet sich als PDF-File unter dem Namen “Hamburger Bürgerschaft Drs. 22-11197 Atomtransporte durch Hamburg” hier.    

Und hier die Mitteilung der Linken bzw. Stephan Jersch dazu.

Transport am 05.09.22 von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden über das Hamburger Stadtgebiet in das französische AKW Golfech   DIE LINKE: “In der Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg“ der Drs. 22/10290 wurde für den 05.09.22 ein Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västerås/Schweden in das französische AKW Golfech aufgelistet. Vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) wurde in den Listen der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte (Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz beziehungsweise §§ 27 und 29 StrlSchG) mit den Daten der Veröffentlichung vom 05.09.22, 23.09.22, 21.10.22, 11.11.22, 05.12.22, 09.01.23 und 27.01.23 dagegen um den 05.09.22 kein Brennelement-Transport aus Schweden in ein französisches AKW aufgeführt. Nach der laufenden Genehmigungsnummer 7781 erfolgten derartige Transporte unter anderem am 09.08.22 und am 12.09.22, in der Zwischenzeit jedoch nicht. Nach Angaben des BASE gab es dagegen am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in französische AKWs (laufende Genehmigungsnummer 7779), dieser wurde sehr wahrscheinlich nicht über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. Welche Angaben über den Brennelement-Transport in das französische AKW Golfech am 05.09.22 sind zutreffend? Wie lassen sich die unterschiedliche Aussagen des Hamburger Senats in der Drs. 22/10290 und die Angaben seitens des BASE erklären?”  

Antwort des Hamburger Senat: “Den zuständigen Hamburger Behörden liegt eine übersendete Transportanmeldung vor. Nach Auskunft des Genehmigungsinhabers erfolgten die angekündigten Transporte der Genehmigungsnummer 7781 planmäßig am 5. September 2022. Die in Rede stehende Diskrepanz ließ sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufklären.”   => Aus der Antwort des Hamburger Senats geht hervor, daß dieser Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das französische AKW Golfech am 05.09.22  tatsächlich über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurde. – Offensichtlich wurde vom BASE dieser Transport in der betreffenden Liste der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte fälschlicherweise nicht aufgeführt.      

Anlage 1   Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 wurden keine “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen durchgeführt (ist allerdings nix neues). Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 erfolgten Transporte von angereichertem UF6 (UN 2977) aus den Urananreicherungs-Anlagen in Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden. Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 erfolgten Transporte von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in mehrere AKWs in Frankreich. – Des weiteren wurden zwei “Rücktransporte” von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen aus zwei französischen AKWs auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden durchgeführt.  Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine Brennelemente in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2 auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet befördert.  

Anlage 2   Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 erfolgten zwei Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada kommend in den Hamburger Hafen, zudem mehrere Rücktransporte von “UF6-Heels” (UN 2978) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada. Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 erfolgte am 05.01.23 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) über den Hafen von Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 wurden keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore  in den Hafen von Hamburg durchgeführt.  

Über die Anfrage und deren Antwort berichtete auch umweltfairaendern.de: Quartal 1/2023 – Atomtransporte durch Hamburg: 31 mal radioaktiv über Straße und Hafen

Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” , Drucksache 22/11197, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 10.03.23 befindet sich z.Zt.auch im Web nachlesbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/83056/atomtransporte_durch_hamburg_xi.pdf

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Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg (2017-2020) https://sand.blackblogs.org/2021/02/03/atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/ Wed, 03 Feb 2021 21:37:08 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2319 Continue reading ]]> im Durchschnitt 1,2  Atomtransporte pro Woche auf den Straßen von Hamburg

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Aktualisierte Version u.a. mit Aufnahme der Angaben des Hamburger Senats vom 20.11.20 auf die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” der Fraktion DIE LINKE in Hamburger Bürgerschaft in der Drucksache 22/2193 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.08.2020 – 16.11.2020“ +++

Im Jahr 2020 (bis zum 16.11.20) wurden bereits 58 “Kernbrennstoff-Transporte” im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

Gesamte Auflistung: 2021.01.15_HH_SAND_Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg (2017-2020)

Über das Hamburger Stadtgebiet und den Hafen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Hamburg ist eine Drehscheibe zur Versorgung der AKWs im internationalen Atomgeschäft. Das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, Uranoxide, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert.
 
Seit Ende September 2019 erfolgten keine “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg

Definition von “Kernbrennstoffen” von behördlicher Seite (BASE: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung): “Kernbrennstoffe sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten.”
 
Nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) wurden zuletzt am 22.09.19 „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg durchgeführt. Dabei wurde angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) nach Süd-Korea befördert. Seitdem erfolgten keine weiteren „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hamburger Hafen (Stand: 20.11.20, Drucksache 22/2193).
 
> Offensichtlich ist dies ein Resultat des sogenannten “freiwilligen Verzichts” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe.
> Festzustellen ist: Ohne die jahrelange Thematisierung der Atomtransporte über den Hamburger Hafen in der Öffentlichkeit sowie in der Hamburger Bürgerschaft durch die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE (“Atomtransporte durch Hamburg”) hätte sich, trotz der Rot-Grün-Regierung in Hamburg, nichts getan!
 
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur die halbe Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) fahren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet!
Dazu eine Zusammenstellung über den Zeitraum von 2017 bis 2020:
 
 
Im Jahr 2017 wurden 58 “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf der Straße im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

> Diese 58 “Kernbrennstoff-Transporte” lassen sich wie folgt aufteilen: 35 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 23 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2977). Befördert wurden dabei rund 273 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen und rund 222 Tonnen angereichertes Uranhexafluorid. (Alle Angaben als “Kernbrennstoffmasse”.)

– Die Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich und in die AKW Leibstadt/Schweiz, Gundremmingen und Grohnde. Sowie u.a. aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in die schwedischen AKW Forsmark und Ringhals.

– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets als Straßentransporte und Seetransporte (ohne Umschlag).

– Die Transporte mit angereichertem UF6 kamen fast ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.

– Genehmigt wurden die Transporte mit angereichertem UF6 innerhalb des deutschen Bundesgebiets nur als Straßentransporte.

 

Im Jahr 2018 wurden 44 “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf der Straße im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

> Diese 44 “Kernbrennstoff-Transporte” lassen sich wie folgt aufteilen: 27 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 17 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2977). Befördert wurden dabei rund 215 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen und rund 177 Tonnen angereichertes Uranhexafluorid. (Alle Angaben als “Kernbrennstoffmasse”.)

– Die Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich und das AKW Isar. Sowie u.a. aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in die schwedischen AKW Forsmark und Ringhals.

– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets fast ausschließlich als Straßentransporte und Seetransporte (ohne Umschlag).

– Die Transporte mit angereichertem UF6 kamen fast ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.

– Genehmigt wurden die Transporte mit angereichertem UF6 innerhalb des deutschen Bundesgebiets nur als Straßentransporte.

 

Im Jahr 2019 wurden 60 “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf der Straße im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

> Diese 60 “Kernbrennstoff-Transporte” lassen sich wie folgt aufteilen: 43 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 17 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2977). Befördert wurden dabei rund 284 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen und rund 189 Tonnen angereichertes Uranhexafluorid. (Alle Angaben als “Kernbrennstoffmasse”.)

– Die Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, das AKW Temelin/Tschechien und in die AKW Grohnde und Isar. Sowie u.a. aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in die schwedischen AKW Forsmark und Ringhals.

– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets fast ausschließlich als Straßentransporte und Seetransporte (ohne Umschlag).

– Die Transporte mit angereichertem UF6 kamen ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.

– Genehmigt wurden die Transporte mit angereichertem UF6 innerhalb des deutschen Bundesgebiets nur als Straßentransporte.

 

Im Jahr 2020 (bis zum 16.11.20) wurden bereits 58 “Kernbrennstoff-Transporte” im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt

> Diese 58 “Kernbrennstoff-Transporte” lassen sich wie folgt aufteilen: 40 Transporte mit neuen Uran-Brennelementen und 18 Transporte mit angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2977). Befördert wurden dabei bislang rund 239 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen und rund 175 Tonnen angereichertes Uranhexafluorid. (Alle Angaben als “Kernbrennstoffmasse”.)

– Die Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich und in die AKW Emsland, Grohnde und Isar. Sowie aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in das schwedische AKW Forsmark.

– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich als Straßentransporte und Seetransporte (ohne Umschlag) und seit April 2020 nur als Straßentransporte (ohne Seetransport/Umschlag).

– Genehmigt wurden die Transporte von neuen Uran-Brennelementen innerhalb des deutschen Bundesgebiets aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in die AKW Emsland, Grohnde und Isar, sowie aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in das schwedischen AKW Forsmark, nur als als Straßentransporte (ohne Seetransport/Umschlag).

– Die Transporte mit angereichertem UF6 kamen ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.

– Genehmigt wurden die Transporte mit angereichertem UF6 innerhalb des deutschen Bundesgebiets nur als Straßentransporte.

 

Zusammenfassung

=> Im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) erfolgten 145 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 1012 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Diese Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten hauptsächlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, Deutschland und der Schweiz sowie aus der Brennelement-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen in die AKW Forsmark und Ringhals in Schweden.

=> Im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) wurden mit 75 Transporten rund 764 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Diese Transporte von angereichertem Uranhexafluorid kamen (bis auf zwei Ausnahmen) ausschließlich aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.

 

=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich zur Information hier:

2021.01.15_HH_SAND_Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg (2017-2020)

 

Für die durchgeführten Recherchen wurden nachstehende Kleine Anfragen in der Hamburger Bürgerschaft (“Atomtransporte durch Hamburg”) ausgewertet:

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/8147 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 02.12.2016 – 27.02.2017“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/9289 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 28.02.2017 – 01.06.2017“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/10244 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 02.06.2017 – 01.09.2017“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/11227 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 02.09.2017 – 06.12.2017“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/12376 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.12.2017 – 18.03.2018“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/13484 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 19.03.2018 – 19.06.2018“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/14386 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 20.06.2018 – 19.09.2018“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/15632 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 20.09.2018 – 04.01.2019“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/16768 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 05.01.2019 – 04.04.2019“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/17740 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 05.04.2019 – 05.07.2019“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/18649 / Anlage 2 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 15.07.2019 – 15.10.2019“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 21/19760 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 16.10.2019 – 20.01.2020“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 22/130 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.01.2020 – 27.04.2020“- Hamburger Bürgerschaft Drs. 22/883 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.04.2020 – 02.08.2020“

– Hamburger Bürgerschaft Drs. 22/2193 / Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.08.2020 – 16.11.2020“

Für diese Recherchen wurden die Angaben des BfE (Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit), bzw. BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung), in deren Listen der Transportgenehmigungen für “Kernbrennstoffe” (“Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG”) für die Jahre 2017 bis zum 03.12.2020 weiterführend einbezogen.

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