HH Senat – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Mon, 29 Jul 2024 23:33:29 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg HH Senat – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/15451 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2024/07/25/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-15451-auswertung-anlagen-1-und-2/ Thu, 25 Jul 2024 01:55:58 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2872 Continue reading ]]> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 12.03.2024 – 06.06.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 9. März 2024 bis zum 7. Juni 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg durchgeführt worden.

Am 06.06.24 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (54) Drucksache 22/15451 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 14.06.24 geantwortet hat.

- Zuvor wurde am 07.03.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (53) Drucksache 22/14690 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 15.03.24 antwortete.     Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/15451)zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet: “Seit über einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKE) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern. Das Thema ist jedoch auch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs auch weiterhin Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.

Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/14690) sind zwischen Ende Dezember 2023 und Anfang März 2024) bereits 30 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.

Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente von und zu Brennelement-Fabriken, zum Beispiel der ANF in Lingen, oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen, und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte”, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit, letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen oder angereichertem Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Dezember 2024 beantworteten Drs. 22/14690, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 56. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 07.03.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/14690 für alle Transporte entsprechend fortführen)“

.In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/15451) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. bekannt gegeben:    

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 12. März 2024 bis einschließlich 6. Juni 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4. In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 9. März 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.“      

Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/15451) mitgeteilt wird

DIE LINKE: “Zuletzt in der Drs. 22/14690 berichtete der Senat im März 2024 zu einem sicherheitsrelevanten Mangel im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. Was ist dem Senat für die Zeit seit Anfang März 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/12208 aufführen.“   Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 8. März 2024 bis 6. Juni 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 165 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 164 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“   DIE LINKE: “Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“    

Fünf Hamburger Hafenbetriebe haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)    

DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigungbis zum 31. Dezember 2026 erteilt. Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet.“   DIE LINKE: “Wurde für den UNIKAI zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, beantragt oder erteilt?“   Antwort des Hamburger Senats: “Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH hat keine neue Genehmigung beantragt (Stand 10. Juni 2024).“   Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wird, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang März 2024 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.“   Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“       Die Kleine Anfrage (Drs. 22/15451) mit der Antwort des Hamburger Senats darauf befindet sich z.Zt. im Netz unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87607/atomtransporte_durch_hamburg_xvi.pdf  =>

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH_Drs.22-15451_Antwort-Atomtransporte-XVI.pdf

Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 12.03.2024 – 06.06.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 9. März 2024 bis zum 7. Juni 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg durchgeführt worden.     => Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:     –

als PDF-Datei  => https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_H_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage2-Auswertung.pdf ; https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_S_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage1-S-Auswertung.pdf ; https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/07/2024.06.14_HH-SAND_Drs.22-15451_Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs22-15451-Anlage1-H-Auswertung.pdf

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.

> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 insgesamt 20 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente und angereichertes UF6)im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet.

– Im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 55 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Ringhals in Schweden, sowie 7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Forsmark in SchwedenAus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden erfolgten 2 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Chinon in Frankreich.

– Im Zeitraum vom 12.03.24 bis zum 06.06.24 wurden mit 2 Transporten insgesamt rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Die 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland.Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”     > Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/15451 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffeim Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien in den Hamburger Hafen, sowie drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 5 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 128 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1935 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 2 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 48 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 116 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 173 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 27.04.24: 9 x 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 227 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 03.05.24: 12 x 20-Fuß-Container)

Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada oder Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 09.03.24 bis zum 07.06.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 288 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 20.03.24: 6 x 20-Fuß-Container / 25.04.24: 6 x 20-Fuß-Container / 30.05.24: 3 x 20-Fuß-Container) Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.

]]>
Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/11197 https://sand.blackblogs.org/2023/03/29/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-11197/ Wed, 29 Mar 2023 22:00:00 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2731 Continue reading ]]>

Was nach erster schneller Durchsicht bereits aufgefallen ist:  

Merkwürdige Atomtransporte: Bei dem Brennelement Transport aus der Brennelement-Fabrik in Vesteras in das französiche AKW Golfech (zwischen Toulouse und Bordeaux) am 5.9.22 über Hamburg weist Unstimmigkeiten in den Mitteilungen des Senats und den Listen über Kernbrennstofftransporte vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) auf. Diese, konnte der Senat nach eigenen Angaben wegen der “für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufklären.” Schon eine kuriose Antwort bei so einem gefährlichen Kernbrennstofftransport.

Da geht fast unter das zahlreiche weitere Atomtransporte durch das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurden. So wurden unter anderem auch neue Brennelemente aus Frankreich in die Brennelemente-Fabrik in Schweden per LKW gefahren (11.1.+1.2.23) waren diese fehlerhaft oder weshalb gehen neue Brennelemente in eine Brennelemente-Fabrik?

Die neuste Anfrage der Linken an den Hamburger Senat hier Erstmal in aller Kürze:

Am 02.03.23 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” Drucksache 22/11197 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 10.03.23 antwortete.   Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/11197, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 10.03.23 befindet sich als PDF-File unter dem Namen “Hamburger Bürgerschaft Drs. 22-11197 Atomtransporte durch Hamburg” hier.    

Und hier die Mitteilung der Linken bzw. Stephan Jersch dazu.

Transport am 05.09.22 von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden über das Hamburger Stadtgebiet in das französische AKW Golfech   DIE LINKE: “In der Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg“ der Drs. 22/10290 wurde für den 05.09.22 ein Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västerås/Schweden in das französische AKW Golfech aufgelistet. Vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) wurde in den Listen der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte (Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz beziehungsweise §§ 27 und 29 StrlSchG) mit den Daten der Veröffentlichung vom 05.09.22, 23.09.22, 21.10.22, 11.11.22, 05.12.22, 09.01.23 und 27.01.23 dagegen um den 05.09.22 kein Brennelement-Transport aus Schweden in ein französisches AKW aufgeführt. Nach der laufenden Genehmigungsnummer 7781 erfolgten derartige Transporte unter anderem am 09.08.22 und am 12.09.22, in der Zwischenzeit jedoch nicht. Nach Angaben des BASE gab es dagegen am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in französische AKWs (laufende Genehmigungsnummer 7779), dieser wurde sehr wahrscheinlich nicht über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. Welche Angaben über den Brennelement-Transport in das französische AKW Golfech am 05.09.22 sind zutreffend? Wie lassen sich die unterschiedliche Aussagen des Hamburger Senats in der Drs. 22/10290 und die Angaben seitens des BASE erklären?”  

Antwort des Hamburger Senat: “Den zuständigen Hamburger Behörden liegt eine übersendete Transportanmeldung vor. Nach Auskunft des Genehmigungsinhabers erfolgten die angekündigten Transporte der Genehmigungsnummer 7781 planmäßig am 5. September 2022. Die in Rede stehende Diskrepanz ließ sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufklären.”   => Aus der Antwort des Hamburger Senats geht hervor, daß dieser Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das französische AKW Golfech am 05.09.22  tatsächlich über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurde. – Offensichtlich wurde vom BASE dieser Transport in der betreffenden Liste der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte fälschlicherweise nicht aufgeführt.      

Anlage 1   Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 wurden keine “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen durchgeführt (ist allerdings nix neues). Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 erfolgten Transporte von angereichertem UF6 (UN 2977) aus den Urananreicherungs-Anlagen in Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden. Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 erfolgten Transporte von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in mehrere AKWs in Frankreich. – Des weiteren wurden zwei “Rücktransporte” von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen aus zwei französischen AKWs auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden durchgeführt.  Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine Brennelemente in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2 auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet befördert.  

Anlage 2   Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 erfolgten zwei Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada kommend in den Hamburger Hafen, zudem mehrere Rücktransporte von “UF6-Heels” (UN 2978) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada. Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 erfolgte am 05.01.23 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) über den Hafen von Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 wurden keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore  in den Hafen von Hamburg durchgeführt.  

Über die Anfrage und deren Antwort berichtete auch umweltfairaendern.de: Quartal 1/2023 – Atomtransporte durch Hamburg: 31 mal radioaktiv über Straße und Hafen

Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” , Drucksache 22/11197, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 10.03.23 befindet sich z.Zt.auch im Web nachlesbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/83056/atomtransporte_durch_hamburg_xi.pdf

]]>
Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/10290 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2023/01/23/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-10290-auswertung-anlagen-1-und-2/ Mon, 23 Jan 2023 23:01:54 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2679 Continue reading ]]>
 => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Logo-bunt_1

Am 01.12.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft zuletzt eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48) Drucksache 22/10290 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.12.22 antwortete. Diese Kleine Anfrage trägt den offiziellen Titel: “Hamburgs Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft ungebrochen – unsere 50. Anfrage zu Atomtransporten”.
Zuvor hatten am 01.09.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 einging. 
 


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/10290) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands, der nun bis ins 1. Quartal 2023 hinausgezögert wird.
Noch ist die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im umkämpften Südosten der Ukraine durch die russische Armee nicht beendet, immer wieder wird Beschuss desselben gemeldet beziehungsweise Diebstähle an Anlagen und Ersatzteilen. Dies macht deutlich: Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden! Die Nutzung der Atomenergie ist nunmehr noch stärker eine Gefahr für die Menschen in Europa.
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis September schon wieder über 80 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/9235).
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September beantworteten Drs. 22/9235, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 50. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 3. September 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte
die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/9235 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgeführt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 1. Dezember 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/9235 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 2. September 2022. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt hier zeitlich an die Drs. 22/9235 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 2. Dezember 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absenderinnen und Absender und Empfängerinnen und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Hamburger Senat verweigert in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/10290) Angaben über die beförderten Netto-Massen der “sonstigen radioaktiven Stoffen” in der Anlage 2, dazu gehören beispielsweise nicht angereichertes UF6 (UN 2978) und “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat)
 
DIE LINKE: “In welchem Umfang und welcher Menge als Bruttomasse und in welchem Umfang und welcher Menge als Nettomasse (ohne das Leergewicht der Verpackungen, wie zum Beispiel Fässer, Behältnisse, Gebinde) sind sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Angaben zu Nettomassen unterliegen im Gegensatz zu Bruttomassen keiner rechtlichen Vorgabe hinsichtlich deren Erhebung. Darüber hinaus ist deren Meldung nicht verpflichtend.”
 
=> Das der Hamburger Senat (sofern willig) dazu durchaus in der Lage ist, zeigt sich z.B. in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg (IV) und Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Endlagersuche” (Drs. 22/3289) vom 23.02.21, in der Anlage 3 (“Havarie der ‘Montreal Express’ im Hamburger Hafen im Januar 2021”).
Dort werden neben den Bruttomassen auch die Nettomassen an befördertem Uranhexafluorid (UN 2978) ausführlich aufgelistet…
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, bekannt gegeben wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 2. September 2022 bis einschließlich zum 2. Dezember 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 148 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Sicherheitsrelevante Mängel wurden nicht festgestellt.
135 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden bei 13 Kontrollen formale Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
  
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen im folgenden Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Alle vorgenannten Betriebe verfügen über eine Umschlagsgenehmigung. Die Genehmigung für CTB gilt bis zum 31. Mai 2023, die für CTT bis zum 30. September 2023 und die für UNIKAI bis zum 28. Februar 2023.”
 
=> Der Hamburger Senat macht in der Anfrage bis wann die Umschlagsgenehmigungen für den CTA (HHLA Container Terminal Altenwerder) und für das Hafenunternehmen C. Steinweg befristet sind keine Angaben. – Über den CTA werden zahlreiche Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) durchgeführt, über den Terminal des Hafenunternehmens C. Steinweg erfolgen Transporte von “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat) aus Walvis Bay/Namibia.
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Wahrscheinlich(!) besteht derzeit auch für EUROGATE weiterhin eine derartige Umschlagsgenehmigung. – In der aktuellen Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt…
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang September 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang September 2022 hat es in der zuständigen Behörde keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben und es sind keine Zulassungen entfallen.”

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48), Drucksache 22/10290, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.12.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/82093/hamburgs_rolle_als_ein_drehkreuz_im_internationalen_atomgeschaeft_ungebrochen_unsere_50_anfrage_zu_atomtransporten.pdf 
 
  
=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 

Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
 
Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 insgesamt 16 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 01.12.22 erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,
    dabei wurden rund 69 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
    Die 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich.
    Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine neuen Brennelemente aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2, für die eine Laufzeitverlängerung derzeit bis zum 15.04.23 erteilt worden ist, befördert.
     
    => Aufgefallen: Der Hamburger Senat listet in der Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg” am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das französische AKW Golfech auf. – Aber: Vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) wurde in den Listen der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte (Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG) mit dem Datum der Veröffentlichung vom 05.09.22, 23.09.22, 21.10.22, 11.11.22 und 05.12.22 dagegen um den 05.09.22 kein Brennelement-Transport aus Schweden in ein französisches AKW aufgeführt. – Nach der laufenden Genehmigung-Nummer 7781 erfolgten derartige Transporte u.a. am 09.08.22 und am 12.09.22, in der Zwischenzeit jedoch nicht. – Nach Angaben des BASE gab es dagegen am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in französische AKW (laufende Genehmigung-Nummer 7779), dieser wurde mit Sicherheit nicht über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. – Frage: Wer hat da offensichtlich nicht zutreffende Angaben gemacht? Der Hamburger Senat oder das BASE?
     
  • Im Zeitraum von 03.09.22 bis 01.12.22 wurden mit 7 Transporten rund 71 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
    auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
    4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande
    und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
    Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
 

Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 102 zylinderförmigen Behältern
    rund 1524 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.
     
    – Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
    nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 379 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert. 
     
  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 wurden keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore  in den Hafen von Hamburg durchgeführt. 
      
    Die HHLA (Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft) hat Ende Oktober 2022 auf ihrer im Internet veröffentlichten Segelliste die Anzahl der Schiffsbewegungen über deren Terminals CTA, CTB und CTT von ursprünglich max. 3000 auf lediglich max. 1000 reduziert. Über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) erfolgen u.a. Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
]]>
Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/9235 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2022/10/23/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-9235-auswertung-anlagen-1-und-2/ Sun, 23 Oct 2022 22:10:12 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2634 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/9235 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
 => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 “Atomtransporte durch Hamburg” (47) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 01.06.2022-02.09.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 02. Juni 2022 bis zum 02. September 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

  • Es erfolgten 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 58 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
  • Es wurden mit 8 Transporten rund 78 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
  • Es erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 305 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
  • Es erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 646 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

=> Die Ergebnisse der Recherchen sind hier zusammengefasst:

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg_Anlage1 H (Auswertung)

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung)

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg_Anlage2 (Auswertung)

 
Am 01.09.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 antwortete.
Zuvor hatten am 30.05.22 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/9235) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022. Derzeit ist eine Laufzeitstreckung beziehungsweise -verlängerung in der öffentlichen Diskussion.
Die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee sowie der angeblich anhaltende Beschuss desselben machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!

Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.

Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis Mai schon wieder über 60 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/8442). Und das kurz vor der geplanten Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Juni beantworteten Drs. 22/8442, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 49. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 1. Juni 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/8442 für alle Transporte entsprechend fortführen):”

 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/9235, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. mitgeteilt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 2. September 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.

Der Zeitraum der in der Drs 22/8442 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 31. Mai 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/8442 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 2. Juni 2022 bis (einschließlich) 2. September 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.

Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 29. August 2022 noch vorliegen.” 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/9235, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 1. Juni 2022 bis (einschließlich) 1. September 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 51 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 48 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.” 
=> Allerdings wurden im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 01.09.22 lediglich “51 Kontrollen durch die Polizei im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr” durchgeführt, deutlich weniger als in den drei Monaten zuvor: Im Zeitraum vom 26.02.22 bis zum 31.05.22 wurden in Hamburg durch die Polizei dagegen “213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt.” – “Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln.” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
 
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:

Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Mai 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.” 
Antwort des Hamburger Senats: “Es sind seit Mai 2022 weder Beförderungsgenehmigungen erteilt worden, noch sind Beförderungsgenehmigungen entfallen (Stand 1. September 2022).”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47), Drucksache 22/9235, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.09.22 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80949/atomtransporte_durch_hamburg_x.pdf
 
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) erfolgten im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 02.09.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) erfolgten im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 02.09.22 insgesamt 19 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 01.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 58 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 01.06.22 bis 02.09.22 wurden mit 8 Transporten rund 78 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt 

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen.

– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen

– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 305 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert

 – Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 646 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 13.07.22: 18 x 20-Fuß-Container / 01.09.22: 14 x 20-Fuß-Container)

Seit dem Juni 2022 machen die Mehrzweckfrachter der Reederei MACS im Hafen von Walvis Bay/Namibia nicht mehr am älteren „Walvis Bay Port“, sondern am neueren „Walvis Bay New Container Terminal“ fest.- Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.

Die C.Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG in Hamburg, über deren Süd-West Terminal (Südwesthafen und Steinwerder Hafen) Atomtransporte von Uranerzkonzentrat “Yellow Cake” auf dem Seeweg aus Walvis Bay/Namibia erfolgen, hat im Juli 2022 ihre Website komplett neu gestaltet.-  Eine Segelliste für die Ankünfte und Abfahrten von Schiffen am Süd-West Terminal (SWT) im Hamburger Hafen wird auf deren Homepage seitdem nicht mehr veröffentlicht.

]]>
Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg (Gefahrgut) https://sand.blackblogs.org/2022/10/19/atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-gefahrgut/ Wed, 19 Oct 2022 23:46:39 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2628 Continue reading ]]> Im Zeitraum von 2017 bis 2022 (bis zum 02.09.22) erfolgten 231 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 1496 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Hamburg: Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg (Gefahrgut)

Über das Hamburger Stadtgebiet und den Hafen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Hamburg ist eine Drehscheibe zur Versorgung der AKWs im internationalen Atomgeschäft. Das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, Uranoxide, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert.

Seit Ende September 2019 erfolgten keine “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg

“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur die halbe Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den zahlreichen Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) fahren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit über das Hamburger Stadtgebiet!

Im Zeitraum von 2017 bis 2022 (bis zum 02.09.22) erfolgten 231 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 1496 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Im Zeitraum von 2017 bis 2022 (bis zum 02.09.22) wurden mit 104 Transporten rund 1030 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

=> Über welche Straßen werden die zahlreichen “Kernbrennstoff-Transporte” im Transit über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt? Um dieser Frage nachzugehen wurden umfangreiche Recherchen durchgeführt. Hier die bisherigen Ergebnisse der Nachforschungen.

Der Übersichtlichkeit halber sind die nachstehenden Ausführungen im Anhang zu der Thematik “Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg” wie folgt gegliedert:

– Teil 1: Für die Genehmigung von “Kernbrennstoff-Transporten” ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig

– Teil 2: Für Gefahrgut-Transporte, zu denen auch die Transporte von radioaktiven Stoffen gehören, gibt es für die Durchfahrt von Tunneln besondere Vorschriften

– Teil 3: Für die Beförderung von Gefahrgütern durch Tunnel im Stadtgebiet von Hamburg gelten Einschränkungen

– Teil 4: “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hamburger Hafen und/oder auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet sowie Transporte sonstiger radioaktive Stoffe über den Hamburger Hafen – UN-Nummern und Tunnelbeschränkungscode

– Teil 5: Beförderung gefährlicher Güter zur Umgehung des Elbtunnels im Zuge der Bundesautobahn A 7 im Stadtgebiet von Hamburg 

Interessiert? – Ausführliches darüber befindet sich in dieser Date; 2022.10.17_HH_Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg (Gefahrgut)

Diese Ausarbeitung ersetzt die Datei “Hamburg: Atomtransporte auf dem Straßenweg durch Hamburg” mit Stand vom 04.12.20

 

]]>
Alle UF6-Transporte aus den Häfen verbannen! https://sand.blackblogs.org/2022/08/09/alle-uf6-transporte-aus-den-haefen-verbannen/ Tue, 09 Aug 2022 00:07:50 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2608 Continue reading ]]> Alle Atomtransporte weltweit stoppen! UF6-HH-verbannen.pdf

Einmal vorweg: Atomkraft ist nicht klimaneutral hilft nicht im Kampf gegen den Klimawandel –

Bei Hamburg-Waltershof treffen die Bahnlinien auf denen die UF6 Transporte aus Waltershof in die Urananreicherung und die Kohletransporte vom Hansaport in die Kohlekraftwerke geschickt werden zusammen.

  • zu schmutzig – bei der gesamten Brennstoffkette vom Uranabbau, Anreicherung, im „Normalbetrieb“ der AKWs und Entsorgung des Atommülls.
  •  zu gefährlich – Unfälle wie Fukushima, Tschernobyl setzten große Mengen radioaktiver Stoffe frei. Die Atomkraft erhöht aber auch die Gefahr der Verbreitung von Atomwaffen.
  •  zu teuer – neue AKWs und Entsorgung kosten Milliarden, die fehlen bei Erneuerbaren.

Wir haben schon viel erreicht, aber noch lange nicht genug. In Hamburg konnten die Atomtransporte mit Kernbrennstoffen (z.B. angereichertes UF6 und Brennelemente) über den Hafen gestoppt werden, bundesweit wurden alle (bis auf drei) AKWs stilllgelegt und das Endlager in Gorleben wurde verhindern. Aber das System begünstigt immer noch Ausbeutung und Umweltzerstörung, deshalb haben wir auch die herrschenden Verhältnisse im Blick. Da wir aber nicht alles auf einmal hin bekommen, gehen wir weiter schrittweise vor.

Wir wollen jetzt das Uranhexafluorid (UF6) aus dem Hafen verbannen!

Uranhexafluorid (UF6) wird zur Herstellung von Brennelementen benötigt und wird im Hamburger Hafen über den Containerterminal Altenwerder (CTA) der HHLA durch Schiffe der Reedereien Hapag Lloyd und OOCL aus Kanada importiert. (Die entleerten, aber noch radioaktive Reststoffe enthaltende Behälter, die sogenannten „Heels“, gehen auf dem Seeweg zurück nach Kanada.)

UF6 ist eine stark korrosive, extrem giftige und radioaktive Verbindung die in der Urananreicherung eingesetzt wird. Bereits durch Luftfeuchtigkeit, erst recht mit Wasser, reagiert UF6 unter Zersetzung: Dadurch wird u.a. stark ätzende und giftige Flusssäure (HF) gebildet, die sogar Glas auflösen kann. Die sich aus der chemischen Reaktion bildende Schadstoffwolke, kann die Haut, Augen und Atemwege bis hin zum Tode verätzen. Bei einem Unfall mit UF6 besteht je nach Freisetzungsmenge noch in zwei Kilometern Entfernung akute Lebensgefahr für Menschen.

Bei den oben genannten Unternehmen ist die Stadt Hamburg mit beteiligt. Somit ist sie mitverantwortlich für den Weiterbetrieb von Atomanlagen für den internationalen Markt wie Gronau (Anreicherungsanlage) und Lingen (Brennelementefabrik) auch nach dem „Atomausstieg“ in Deutschland.

Wir wollen alle Atomanlagen stilllegen, weltweit

Wir wollen alle Endlager verhindern, einen sicheren Ort gibt es nicht

Wir wollen eine Welt, in der der Mensch im Vordergrund von Denken und Handeln steht und nicht die machtpolitische ökonomische kapitalistische Rationalität.

Machen wir deutlich, die Kämpfe für eine lebenswerte Zukunft lassen sich nicht spalten. Gemeinsam gegen fossile Energien, Atomenergie, die herrschenden Verhältnisse und die Ausbeutung von Mensch und Natur!

Systemwandel nicht Klimawandel! System Change not Climate Change!

SAND

 

Ausführliches Flugblatt auch vom AAB:

First People, last to be protected
Altenwerder: Knotenpunkt des kanadischen Uranexports nach Europa

]]>
Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/8442 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2022/07/19/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-8442-auswertung/ Tue, 19 Jul 2022 01:05:25 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2595 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/8442 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Stand der Dinge:
Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 “Atomtransporte durch Hamburg” (46) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 26.02.2022-31.05.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 28. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
 2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)

2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8842 Anlage1 S (Auswertung)

2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8442 Anlage2 (Auswertung)

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 insgesamt 13 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 10 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in die AKW Forsmark und AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 26.02.22 bis 31.05.22 wurden mit 3 Transporten rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA.

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 136 zylinderförmigen Behältern rund 2129 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 353 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 511 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 02.04.22: 7 20-Fuß-Container / 25.05.22: 19 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgte 1 Transport von „Uranoxid, abgereichert“ (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA, dabei wurden in 8 Containern rund 108 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert.

 

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet auch nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf

 

————————————————-
 
 
Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.
Zuvor hatten am 24.02.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/8842) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend bekannt gegeben:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022.
Nach Medienberichten sollen in den ersten Stunden des Einmarschs aus Weißrussland in die Ukraine die russischen Truppen ohne Strahlenschutz durch die bewaldete Sperrzone um das havarierte AKW Tschernobyl gefahren und dabei die hochgradig verseuchte Erde aufgewühlt haben. Die wochenlange Besetzung dieser Sperrzone folgte. Erst Ende März zogen die russischen Einheiten im Zuge der Umgruppierung der Angriffstruppen ab.
Auch der Beschuss und die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Canada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.
Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2021 schon wieder fast 120 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/7493). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Februar beantworteten Drs. 22/7493, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 48. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 26. Februar 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/7493 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgesagt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 26. Februar 2022 bis einschließlich 31. Mai 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/7493 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 25. Februar 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/7493 an.
In Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 28. Februar 2022 bis (einschließlich) 31. Mai 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, eingeräumt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 26. Februar 2022 bis zum (einschließlich) 31. Mai 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde ebenfalls kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.”
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) 
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?”
 
 
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.”
 
Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe hat lediglich Auswirkungen auf den Hamburger Hafen
 
DIE LINKE: “Hamburger Hafenunternehmen hatten 2019 erklärt, auf den Umschlag von sogenannten Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Darunter auch die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EUROGATE).
 
Die HHLA betreibt des Weiteren:
– den Container Terminal Odessa (CTO) im Hafen von Odessa/ Ukraine (am Schwarzen Meer), das von der HHLA-Tochtergesellschaft HPC Ukraina betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Muuga/Estland, der von der HHLA TK Estonia betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Triest/Italien, an dem die HHLA PLT Italy mehrheitlich beteiligt ist.
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals im Ausland, an denen die HHLA beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
 
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird):  “Siehe Drs. 21/13484.”
 
> In der Drucksache 21/13484 vom 26.06.18 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Hapag-Lloyd und HHLA verzichten auf Kernbrennstoffe-Umschlag im Hamburger Hafen – Eine Erklärung mit Signalwirkung? (Atomtransporte durch Hamburg (XIII))” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
 
 
DIE LINKE: “EUROGATE ist des Weiteren an folgenden Terminals in Deutschland Haupteigentümer beziehungsweise beteiligt:
– EUROGATE Container Terminal Bremerhaven, NTB – North Sea Terminal Bremerhaven, MSC GATE Bremerhaven
– EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven (JadeWeserPort)
EUROGATE ist zudem an folgenden Terminals im Ausland beteiligt:
– La Spezia Container Terminal (LSCT), Terminal Container Ravenna (TCR) und Salerno Container Terminal (SCT) in Italien
– Containerterminal EUROGATE Tanger S.A. in Marokko
– EUROGATE Container Terminal Limassol auf Zypern
– Ust-Luga Container Terminal (ULCT) in Russland
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals in Bremerhaven und Wilhelmshaven sowie die im Ausland, an denen EUROGATE beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
 
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird): “Den freiwilligen Verzicht auf den Umschlag von Kernbrennstoffen hat die EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH erklärt, die einen Containerterminal im Hamburger Hafen betreibt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17064.”
 
> Auch in der Drucksache 21/17064 vom 10.05.19 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Trotz angekündigtem Verzicht: Atomtransport mit Kernbrennstoff bei EUROGATE” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
 
Fazit: Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe HHLA und Eurogate hat folglich keine Auswirkungen auf deren Seeterminals im In- und Ausland. – Dort können “Kernbrennstoffe” auch weiterhin umgeschlagen werden…
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Februar 2022 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Ende Februar 2022 sind keine Anträge für eine Beförderungsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe gestellt worden. Es sind seit Februar 2022 weiterhin keine Beförderungsgenehmigungen entfallen. Insgesamt gibt es drei gültige Beförderungsgenehmigungen für sonstige radioaktive Stoffe. Detailliertere Angaben können aus Gründen des Staatswohls nicht gemacht werden.”
 
 
Bremer Senat: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte”
 
Bereits am 02.05.22 hatte die Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, gestellt, auf die der Bremer Senat am 14.06.22 recht ausführlich antwortete.
 
DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft in der Kleinen Anfrage u.a.: “Wie bewertet der [Bremer] Senat die Vereinbarung der Hansestadt Hamburg mit den Hafenbetreibern HHLA, Eurogate, Hapaq Lloyd u.a., mit der 2018 ein Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Rahmen einer Selbstverpflichtung verankert wurde? Ist eine solche Vereinbarung auch für die Betreiber der bremischen Häfen in Planung oder Vorbereitung?”
 
Antwort des Bremer Senats: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte. Als Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG gelten unbenutzte, fertige Brennelemente, die zu ihrer Herstellung nötigen Stoffe Uranoxid und bereits angereichertes Uranhexafluorid sowie Uran-Pellets. Maßgeblich ist – wie für die sonstigen radioaktiven Stoffe – eine spezifische Aktivität von Radionukliden mit der Folge, dass die Stoffe aus diesem Grunde den Überwachungsvorschriften des Atomgesetzes und der atomrechtlichen Verordnungen unterliegen. Mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Staatsrat Dr. Rolf Bösinger und der Behörde für Wissenschaft, Verkehr und Innovation der Freien Hansestadt Hamburg vom 29.01.2018 und 19.02.2018 haben die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und Hapaq-Lloyd freiwillig darauf verzichtet, künftig solche Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG in Hamburg umzuschlagen. 2019 erfolgten gleichlautende Erklärungen der beiden Umschlagsunternehmen Eurogate und C. Steinweg.
Der größte Teil der Atomtransporte, der über den Hamburger Hafen läuft, fällt allerdings nicht unter diese Vereinbarung zum freiwilligen Verzicht. Dies betrifft Transporte von noch nicht angereichertem Uranhexafluorid und Uranerzkonzentrat, die die überwiegende Anzahl der Atomtransporte durch den Hamburger Hafen ausmachen. Diese sog. Vorprodukte fallen nicht unter die Definition von Kernbrennstoffen i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG. Darüber hinaus gehen weitere Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet, die den Hafen nicht betreffen. Auch bedeuten die Erklärungen nicht, dass in Zukunft keine radioaktiven Frachten mehr nach Hamburg kommen. Die Selbstverpflichtung bezieht sich lediglich darauf, Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG im Hamburger Hafen nicht umzuschlagen, d.h. zu laden oder zu entladen, einschließlich des Transportes auf den Kajen, in den Kajeschuppen, auf den Freiflächen und sonstigen Lagerplätzen. Das Verbleiben der Kernbrennstoffe auf einlaufenden Schiffen und den Weitertransport auf diesen erfasst dies nicht.
Die Erklärungen sind ferner nicht rechtsverbindlich. Zwangsmaßnahmen können deshalb weder die Stadt noch das Land Hamburg verhängen. Die Unternehmen leisten damit einer Bitte des Hamburger Senats Folge, atomare Frachten in Hamburg nicht mehr zu löschen und zu laden. Dazu hatte es im Koalitionsvertrag von 2015 im Land Hamburg eine Vereinbarung zwischen Grünen und SPD gegeben, der damit entsprochen werden sollte. Da auch der Hamburger Hafen als Universalhafen gewidmet ist und eine den angestrebten Zwecken entsprechende Teilentwidmung wie dargelegt durch die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes landesrechtlich nicht möglich ist, kann die Aufforderung zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung durchaus als Umgehung grundgesetzlich festgelegter Gesetzgebungskompetenzen bewertet werden.
Eine solche Vereinbarung ist mit den Umschlagsunternehmen in den bremischen Häfen daher vom Senat nicht beabsichtigt.”
 
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft vom 30.05.22 und deren Beantwortung am 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf
 
Die Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, der Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft vom 02.05.22 und deren Beantwortung am 14.06.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/drucksache/D20L1500.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 

]]>
Hamburg: Atomtransporte – Drucksache 22/7493 – Auswertung 27.11.21 bis 25.02.22 https://sand.blackblogs.org/2022/03/31/hamburg-atomtransporte-drucksache-22-7493-auswertung-27-11-21-bis-25-02-22/ Thu, 31 Mar 2022 14:47:01 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2562 Continue reading ]]> Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/7493 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 24.02.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
Zuvor hatten am 25.11.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
 
Nun ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 “Atomtransporte durch Hamburg” (45) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.11.2021-25.02.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 27. November 2021 bis zum 25. Februar 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg von uns erfolgt.

Es erfolgten 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ sowie zahlreiche „sonstige radioaktive Stoffe“ wie UF6, UF6 Heels, Yellow Cake und Urandioxid über Hamburg.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen im Detail befinden sich hier:
 2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen:) (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) => „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ durch Hamburg (Anlaqe2)
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg:)

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

 – Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 15 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 90 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich (Cattenom, Lere, Gravelines, Saint-Ciers-sur-Gironde und Avoine) ,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.

 

– Im Zeitraum von 27.11.21 bis 25.02.22 wurden mit 6 Transporten rund 65 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 6 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 9 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 387 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in 14 20-Fuß-Containern)

rund 273 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA, dabei wurden rund 7,2 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert. 

 

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/7493) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber bis November 2021 schon wieder über 100 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/6542). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau und sie finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr bis November schon wieder über 50, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende 2 November letzten Jahres beantworteten Drs. 22/6542, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 47. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 27. November 2021bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/6542 für alle Transporte entsprechend fortführen):” 
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wird vom Hamburger Senat u.a. erläutert:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/6542 aufgeführten Transportvorgänge endete am 26. November 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 141 Kontrollen ohne Beanstandungen. Fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe hatten auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.”
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen in diesem Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in Rede stehenden Betriebe haben weiterhin eine Umschlags- und Lagergenehmigung für das Jahr 2022. Es laufen in diesem Jahr keine Genehmigungen aus.”
 
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Offensichtlich besteht derzeit auch für EUROGATE eine derartige Umschlagsgenehmigung, denn über den EUROGATE-Terminal wurden im Zeitraum vom 27.11.21 bis zum 25.02.22 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” durchgeführt. – In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt.
 
 
“Freiwilliger Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe – Der Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen ist weiterhin rechtlich möglich!
 
DIE LINKE: “Welche hamburgische Verwaltung erlaubt gegebenenfalls und auf welcher Rechtsgrundlage den Kernbrennstoffumschlag durch diese Umschlagbetriebe?
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Umschlag von Kernbrennstoffen ist Bestandteil der erteilten Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen einschließlich des Umschlages von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 4 Atomgesetz erteilt. In den Nebenbestimmungen der vom BASE erteilten Genehmigungen wird aufgeführt, dass die Genehmigung transportbedingte zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) auf den dort genannten Stellplätzen der Umschlagsanlagen umfasst. Sofern bei diesen zeitweiligen Aufenthalten alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften – dies umfasst ebenfalls die regionale Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg, GGBVOHH – eingehalten werden, ist eine Genehmigung durch die gefahrgutrechtlich zuständige Wasserschutzpolizei (WSP) nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte November 2021 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte November 2021 sind weder Beförderungsgenehmigungen nach § 27 Strahlenschutzgesetz neu erteilt worden noch sind Genehmigungen entfallen.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45), Drucksache 22/7493, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 04.03.22 befindet sich z.Zt. im Web auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79087/atomtransporte_durch_hamburg_viii.pdf

]]>
Atomtransporte über Bremische Häfen erneut sofort stoppen ! https://sand.blackblogs.org/2022/02/10/atomtransporte-ueber-bremische-haefen-erneut-sofort-stoppen/ Thu, 10 Feb 2022 22:10:19 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2529 Continue reading ]]> Es ist damit zu rechnen, dass das Land Bremen wieder zu einer Drehscheibe im internationalen Atomhandel werden soll.

Am 07.12.2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Umschlag- und Exportverbot für
„Kernbrennstoffe“ (angereicherte radioaktive Stoffe, u.a. Brennelemente, angereichertes Uranhexafluorid) über Bremische Häfen im Bremischen Hafenbetriebsgesetz für nichtig erklärt. Bremen soll mit dem Verbot rechtswidrig in die Regelungskompetenz des Bundes eingegriffen haben. 1)

Eine große Menge radioaktiver Transporte erfolgt auch mit nicht angereichertem Uran, wie z.B. nicht angereichertes Uranhexafluorid oder Uranerzkonzentrat / Yellow-Cake.
Diese waren und sind in Bremen und in Hamburg bislang nicht von den jeweiligen Verbotsregelungen betroffen.

Nicht nur über die Häfen werden Atomtransporte durchgeführt. Auch Kernbrennstoffe rollen weiterhin sowohl über Bremer als auch über Hamburger Straßen bzw. Autobahnen.
Viele Kernbrennstofftransporte stehen in im Zusammenhang mit den europäischen Uran-Anreicherungsanlagen, wie z.B. der in Gronau und den Brennelementfabriken z.B. der in Lingen und in Västeras / Schweden.
Beispielsweise wird angereichertes Uranhexafluorid aus europäischen Anreicherungsanlagen im Transit auf dem Straßenweg in die Brennelement-Fabrik in Västeras / Schweden geliefert. – Von dort aus erfolgen im Transit auf der Straße Transporte von Brennelementen u.a. in AKWs nach Frankreich.
Die Uran-Anreicherungsanlage in Gronau (die zweitgrößte der Welt) des Unternehmens Urenco und die Brennelementfabrik in Lingen haben unbefristete Betriebsgenehmigungen und sind von dem sogenannten Atomausstiegsvertrag (nach dem GAU in Fukushima (11.03.2011) beschlossen) nicht betroffen.

Geklagt hatten drei Atom-Konzerne gegen das Umschlag- und Exportverbot in Bremischen Häfen:

  •  die Brennelementfabrik in Lingen (ANF, Advanced Nuclear Fuels GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Framatome GmbH),
  • die Gesellschaft für Nuklear- Service mbH aus Essen (GNS, die u.a. Castor-Behälter entwickelt und herstellt),
  • sowie ein Atom-Transporteur aus Hanau (NCS, Nuclear Cargo + Service).

In den Jahren bis 2013 gab es in Bremen und auch in Hamburg eine breite Kampagne mit Aktionen, Demonstrationen, Unterschriften-Sammlung und Anfragen an die Bürgerschaft für einen endgültigen Stopp von Atomtransporten durch Bremen, Hamburg und anderswo.
Damals gab es durchschnittlich jeden 4. Tag bzw. 2. Tag einen Atomtransport über die Häfen von Bremen bzw. Hamburg. Bremen und Hamburg waren als internationale Drehscheibe für Atomtransporte bekannt.

Die Politik fürchtete weitere Transport-Einschränkungen, insbesondere für Rüstungsgüter.
Dieser gesellschaftliche Druck wirkte bis ins Parlament. Die Bremer Bürgerschaft untersagte am 25.1.2012 immerhin den Umschlag und Export von „Kernbrennstoffen“ über die Bremischen Häfen.
Im Juni 2013 wurde ein Normenkontrollantrag der CDU gegen das Transport-Verbot von dem Bremer Staatsgerichtshof abgewiesen. Faktisch wurden die Atomtransporte über Bremen danach weitgehend eingestellt.
Die Kampagne in Bremen konnte danach nicht aufrecht erhalten werden. Auch Rüstungstransporte konnten bisher nicht verhindert werden.

In Hamburg erreichte die gesellschaftliche Diskussion 2013 nach dem Brand auf dem
Atomfrachter „Atlantic Carrier“ im Hamburger Hafen neue Qualitäten. 2018 vereinbarten HHLA (Hamburger Hafen und Logistik AG) und Hamburger Senat (Wirtschaftsbehörde) einen freiwilligen Verzicht auf Transporte von „Kernbrennstoffen“ über die Häfen. Die Praxis zeigt aber, dass dennoch, trotz anhaltender Proteste der Anti-Atombewegung, bis heute „Kernbrennstoffe“ (21.08.-26.11.2021: 13 t neue Brennelemente und 18 t angereichertes Uranhexaflorid) transportiert wurden.
Solche Atomtransporte finden aber nicht nur über die Häfen sondern auch über Bahnstrecken und auf Straßen (auch mitten durch Hamburg) statt.

Das ist Ausdruck einer Politik für die kapitalistische Normalität, die die Zerstörung der Lebensgrundlagen auf der Erde weiter rasant schnell vorantreibt.

Dazu gehört auch ganz aktuell die Tatsache, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer NewGreenDeal-Politik die Energieproduktion in Atomkraftwerken und in Gaskraftwerken als nachhaltig klassifizieren und fördern will (sogenannte EU-Taxonomie). Die neue Bundesregierung mit den Grünen lehnt zwar in ihrer Stellungnahme zur EU-Taxonomie ab, Atomkraftwerke als nachhaltig zu bezeichnen, beteiligt sich aber am Greenwashing, indem Gaskraftwerken als Übergangstechnologie als nachhaltig gefördert werden sollen.
Die neue Bundesregierung will den Strom- und Energieverbrauch weiter vorantreiben (Koalitionsvertrag) und schreibt damit global die Zerstörung der Lebensgrundlagen fort.

Mit unserem Widerstand gegen Atomkraftwerke haben wir es inzwischen erreicht, dass alle Atomkraftwerke in Deutschland bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen.
Die Anreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementfabrik in Lingen, die für den weltweiten Markt produzieren, sind davon bisher noch nicht betroffen.
Weltweit werden weiterhin Atomkraftwerke betrieben, neue gebaut und auch neue entwickelt. (Der weltweite Atomkraftwerkspark betrug beim Jahreswechsel 2021/2022 436 Reaktoren in 33 Ländern mit einem Anteil an der globalen Stromproduktion von 10% (www.nuklearforum.ch))
Und nicht vergessen, Atomkraft zur Energiegewinnung und zur Bombenproduktion sind zwei untrennbare Seiten einer Medaille.

Unser Kampf – z.B. gegen die Erderhitzung und gegen Destruktivkräfte wie Atomkraft – geht weiter.
Argumente, juristische Prozesse, Demonstrationen, Wahlen alleine genügen nicht, da müssen wir schon selbst Hand anlegen – gemeinsam, international !

Letztendlich werden wir im Kampf um eine menschliche Gesellschaft nur Erfolg haben, wenn wir es schaffen, die kapitalistischen Herrschaftsverhältnisse zu überwinden !

Den Menschen in den Mittelpunkt von Denke und Handeln stellen und nicht die kapitalistische Rationalität !

Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz – Bremen (MAUS e.V., www.MAUS-Bremen.de)
Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke – Hamburg (SAND, https://SAND.blackblogs.org)

1) (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/12/Is20211207_2bv1000215.html)
(https://umweltfairaendern.de/2022/01/nach-zehn-jahren-atomtransporte-blockade-bundesverfassungsgericht-hebt-bremer-umschlags-verbot-auf/)

]]>
Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/6542 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2022/01/11/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-6542-auswertung-anlagen-1-und-2/ Tue, 11 Jan 2022 00:50:21 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2517 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/6542 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
 Zwischenzeitlich ist von uns eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 “Atomtransporte durch Hamburg” (44) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.08.2021-26.11.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 26. August 2021 bis zum 26. November 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Zwischen dem 21.08.-26.11.2021 erfolgten Kernbrennstoff Transporte mit 13 t  neuen Brennelementen und 18 t angereichertem UF6 (jeweils “Kernbrennstoffmasse”). Bei den „sonstigen“ radioaktiven Stoffe wurden 362 t UF6 sowie 233 t UF6 Heels und 191 t Yellow Cake transportiert (jeweils Bruttomasse) (Weiter unten genau ausgeführt).

Am 25.11.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
Zuvor hatten am 19.08.21 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
 
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/6542) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung dargelegt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres hat der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Laut Senatsauskünften sind aber 2020 schon wieder circa 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (zuletzt in der Drs. 22/3289). Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke seit Jahren und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, Niederlande und Frankreich über Hamburg. Auch die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind beteiligt.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch für 2021 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 67, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche: https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende August beantworteten Drs. 22/5506, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 46. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 21.08.2021 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/5506 für alle Transporte entsprechend fortführen).”
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/6542, wird vom Hamburger Senat u.a. berichtet:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 21. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/5506 aufgeführten Transportvorgänge endete am 20. August 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 26. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
GEGIS enthält keine Daten zu Beförderungen auf der Straße. Jedoch beinhaltet Anlage 2 zusätzlich drei Straßentransporte im Zeitraum vom 26. Oktober 2021 bis 23. November 2021, deren Daten von den jeweiligen Kontrollen (ohne Beanstandung) noch vorliegen, sowie eine nicht als Gefahrgut deklarierte Beförderung von Tantalerz.”
 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/6542, ausgesagt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 21. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 98 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 96 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der Unikai, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Hat der Betrieb C. Steinweg, dessen Umschlagsgenehmigung am 31. Dezember 2021 ausläuft (siehe Drs. 22/4337), mittlerweile erneut eine erhalten beziehungsweise zwischenzeitlich eine verlangt?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Firma C. Steinweg hat zwischenzeitlich eine Verlängerung der Genehmigung beantragt. Der Genehmigungsantrag wird zurzeit bearbeitet und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 beschieden werden.”
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte August 2021 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassung entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte August 2021 sind keine Zulassungen entfallen oder neu erteilt worden.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44), Drucksache 22/6542, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung am 03.12.21 befindet sich z.Zt. auch im Netz nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/78045/atomtransporte_durch_hamburg_vii.pdf 
 
 
 
 
=> Die Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 “Atomtransporte durch Hamburg” (44) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.08.2021-26.11.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 26. August 2021 bis zum 26. November 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg haben wir hier dokumentiert.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich im folgenden Aufgeführt:

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung) „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) Atomtransporte durch Hamburg Drs22-6542 Anlaqe2 (Auswertung) 

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 H (Auswertung) (keine:) „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
 Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 „Atomtransporte durch Hamburg“ (44) erfolgten im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg 🙂

> Laut den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 (Atomtransporte durch Hamburg (44)) erfolgten im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 insgesamt 5 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgten 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 13 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Die 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Bugey (CNPE Bu) in Frankreich.

 

– Im Zeitraum von 21.08.21 bis zum 26.11.21 wurden mit 2 Transporten rund 18 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Die 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage (UAA) in Gronau in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
 

 

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 (Atomtransporte durch Hamburg (44)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg und einen Transport mit Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgte 1 Transport von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in  24 zylinderförmigen Behältern rund 362 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in ca. neun 20-Fuß-Containern) rund 175 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. – Im gleichen Zeitraum wurden mit 1 Transport aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada (rechnerisch ermittelt: in ca. vier 20-Fuß-Containern) rund 66 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) auf dem Seeweg transportiert.
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis 26.11.21 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg 🙂

 
 

]]>