Denn der CTB und der CTT haben zwischenzeitlich eine unbefristete(!) Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), erhalten!
Auswertung der Straßentransporte vom 19.12.23
Auswertung der Hafentransporte vom 19.12.23
Am 11.12.23 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (52) Drucksache 22/13808 gestellt, auf die der Hamburger Senat bereits am 19.12.23 geantwortet hat. – Zuvor wurde am 18.09.23 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (51) Drucksache 22/12979 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 26.09.23 antwortete. Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/13808)zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend berichtet: “Seit nun mehr als einem halben Jahr sind nun auch die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland abgeschaltet worden. Damit ist das Thema Atomenergie jedoch nicht vom Tisch, denn Transporte von radioaktiven Stoffen finden immer noch statt und die Frage der Atommüllendlagerung ist ungeklärt.
Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/12979) sind 2022 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Damit ist kein Rückgang gegenüber den Vorjahren zu bemerken.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente von und zu Brennelement-Fabriken, zum Beispiel der ANF in Lingen, oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen, und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit, letztes Jahr über 70, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September beantworteten Drs. 22/12979, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 54. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 21.09.2023 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/12979 für alle Transporte entsprechend fortführen)”In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/13808) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. mitgeteilt: “Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 20. September 2023 bis einschließlich 12. Dezember 2023 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 3.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/12979 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 19. September 2023. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich an die Drs. 22/12979 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 20. September 2023 bis einschließlich 12. Dezember 2023 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.
Im Übrigen siehe Drs. 22/10290.”Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut keine Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/13808) ausgesagt wird DIE LINKE: “Zuletzt in der Drs. 22/12208 berichtete der Senat im Juni zu Mängeln von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 für Schiffe und Lkws. Was ist dem Senat für die Zeit seit Mitte September 2023 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/12208 aufführen.“ Antwort des Hamburger Senats: “Alle 155 von der Polizei im Zeitraum 19. September bis 11. Dezember 2023 durchgeführten Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr verliefen ohne Beanstandungen.“ DIE LINKE: “Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“ Antwort des Hamburger Senats: “Nein.“
Atomausstieg? – Nicht in Hamburg!
Denn der CTB und der CTT haben zwischenzeitlich eine unbefristete(!) Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), erhalten!
Insgesamt fünf Hamburger Hafenbetriebe haben derzeit eine Umschlagsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) DIE LINKE: “Laut Drs. 22/12979 haben folgende drei Hamburger Hafenbetriebe derzeit eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“: der zur HHLA gehörende Container Terminal Altenwerder (CTA), EUROGATE sowie das Hafenunternehmen C. Steinweg. Beim HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) lief die Umschlagsgenehmigung am 30.09.2023 aus. Laut Drs. 22/12979 soll CTT eine Folgegenehmigung beantragt haben. Der Antrag befand sich zum Zeitpunkt der Antwort des Senats noch in Bearbeitung.” DIE LINKE: “Wurde für den HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) für den 30.09.2023 hinaus eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Wenn ja, bis wann?” Antwort des Hamburger Senats: “Für den HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) ist eine unbefristete Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erteilt worden.” DIE LINKE: “Wurde für den HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) zwischenzeitlich eine erneute Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Falls ja, wann wurde diese erteilt und bis wann ist diese befristet?” Antwort des Hamburger Senats: “Für den HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) ist am 24. Oktober 2023 eine unbefristete Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG erteilt worden.” DIE LINKE: “Wurde für den UNIKAI zwischenzeitlich eine erneute Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“, erteilt? Falls ja, wann wurde diese erteilt und bis wann ist diese befristet?” Antwort des Hamburger Senats: “Nein.” DIE LINKE: “Laufen im folgenden Jahr 2024 bei Hamburger Hafenbetrieben gegebenenfalls Umschlaggenehmigungen ab? Wenn ja, wann?” Antwort des Hamburger Senats: “Nein.” Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang September 2023 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.” Antwort des Hamburger Senats: “Seit dem 1. September 2023 gab es keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“. Es sind auch keine Zulassungen entfallen.” Diese Kleine Anfrage (Drucksache 22/13808) mit deren Beantwortung befindet sich z.Zt. im Web unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85835/atomtransporte_durch_hamburg_xiv.pdf
=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 “Atomtransporte durch Hamburg” (52) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 20.09.2023-12.12.2023”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 20. September 2023 bis zum 12. Dezember 2023”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
=> „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg – Atomtransporte durch Hamburg Drs22-13808 Anlaqe1 H (Auswertung) als PDF-Datei
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang: Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) erfolgten im Zeitraum vom 20.09.23 bis zum 12.12.23 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) erfolgten im Zeitraum vom 20.09.23 bis zum 12.12.23 insgesamt 17 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) sowie ein Atommüll-Transport (abgebrannte Brennstabstücke) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,
dabei wurden insgesamt rund 38 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
Aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden erfolgten 5 Transporte von neuen Uran-Brennelementen in das AKW Cattenom in Frankreich
sowie ein Transport in das AKW Chinon in Frankreich.
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 wurden mit 11 Transporten insgesamt rund 119 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 6 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande
und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
– Besonderheit: Am 04.12.23 erfolgte ein Atommüll-Transport von abgebrannten und hochradioaktiven („bestrahlten“) Brennstabstücken auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet aus dem AKW Emsland bei Lingen zu der Studsvik Nuclear AB in Schweden. Befördert wurden dabei 7 Kilogramm (“Kernbrennstoffmasse”) abgebrannter Kernbrennstoff. Möglicherweise wird dieser für dortige Forschungsprojekte benötigt.
Die schwedische Studsvik Nuclear AB auf deren Website zu ihren Tätigkeiten: Studsvik bietet eine Palette von fortschrittlichen technischen Dienstleistungen für die weltweite Kernkraftindustrie an. Die Schwerpunkte von Studsvik sind Brennstoff- und Werkstofftechnologie, Reaktoranalysesoftware und Brennstoffoptimierung, Stilllegungs- und Strahlenschutzdienstleistungen sowie technische Lösungen für die Handhabung, Konditionierung und Volumenreduzierung von radioaktiven Abfällen. Das Unternehmen verfügt über mehr als 75 Jahre Erfahrung in den Bereichen Nukleartechnik und radiologische Dienstleistungen. Studsvik beschäftigt 520 Mitarbeiter in 7 Ländern.
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/13808 (Atomtransporte durch Hamburg (52)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 über den Hamburger Hafen waren im wesentlichen Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurden drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, sowie ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg durchgeführt.- Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 88 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1265 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 4 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 84 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 203 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 188 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 25.09.23: 4 x 20-Fuß-Container / 02.10.23: 4 x 20-Fuß-Container / 16.10.23: 3 x 20-Fuß-Container)
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden rund 162 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 16.10.23: 8 x 20-Fuß-Container)
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg
– Im Zeitraum vom 20.09.23 bis 12.12.23 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Hamburg in den Hafen von Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 116 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 25.10.23: 3 x 20-Fuß-Container / 29.11.23: 3 x 20-Fuß-Container)
]]>=> Die Ergebnisse der Recherchen sind hier zusammengefasst:
2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg_Anlage1 H (Auswertung)
2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung)
2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg_Anlage2 (Auswertung)
Am 01.09.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 antwortete.
Zuvor hatten am 30.05.22 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/9235) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022. Derzeit ist eine Laufzeitstreckung beziehungsweise -verlängerung in der öffentlichen Diskussion.
Die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee sowie der angeblich anhaltende Beschuss desselben machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.
Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis Mai schon wieder über 60 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/8442). Und das kurz vor der geplanten Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Juni beantworteten Drs. 22/8442, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 49. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 1. Juni 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/8442 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/9235, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. mitgeteilt:
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 2. September 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs 22/8442 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 31. Mai 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/8442 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 2. Juni 2022 bis (einschließlich) 2. September 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 29. August 2022 noch vorliegen.”
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/9235, berichtet wird
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 1. Juni 2022 bis (einschließlich) 1. September 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 51 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 48 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.”
=> Allerdings wurden im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 01.09.22 lediglich “51 Kontrollen durch die Polizei im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr” durchgeführt, deutlich weniger als in den drei Monaten zuvor: Im Zeitraum vom 26.02.22 bis zum 31.05.22 wurden in Hamburg durch die Polizei dagegen “213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt.” – “Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln.” (Quelle: Drs. 22/8442)
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?” (Quelle: Drs. 22/8442)
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.” (Quelle: Drs. 22/8442)
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Mai 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
Antwort des Hamburger Senats: “Es sind seit Mai 2022 weder Beförderungsgenehmigungen erteilt worden, noch sind Beförderungsgenehmigungen entfallen (Stand 1. September 2022).”
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47), Drucksache 22/9235, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.09.22 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80949/atomtransporte_durch_hamburg_x.pdf
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) erfolgten im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 02.09.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) erfolgten im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 02.09.22 insgesamt 19 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
– Im Zeitraum vom 01.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 58 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.
– Im Zeitraum von 01.06.22 bis 02.09.22 wurden mit 8 Transporten rund 78 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen.
– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen
– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 305 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert
– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 646 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 13.07.22: 18 x 20-Fuß-Container / 01.09.22: 14 x 20-Fuß-Container)
Seit dem Juni 2022 machen die Mehrzweckfrachter der Reederei MACS im Hafen von Walvis Bay/Namibia nicht mehr am älteren „Walvis Bay Port“, sondern am neueren „Walvis Bay New Container Terminal“ fest.- Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.
Die C.Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG in Hamburg, über deren Süd-West Terminal (Südwesthafen und Steinwerder Hafen) Atomtransporte von Uranerzkonzentrat “Yellow Cake” auf dem Seeweg aus Walvis Bay/Namibia erfolgen, hat im Juli 2022 ihre Website komplett neu gestaltet.- Eine Segelliste für die Ankünfte und Abfahrten von Schiffen am Süd-West Terminal (SWT) im Hamburger Hafen wird auf deren Homepage seitdem nicht mehr veröffentlicht.
]]>=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 “Atomtransporte durch Hamburg” (46) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 26.02.2022-31.05.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 28. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)
2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8842 Anlage1 S (Auswertung)
2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8442 Anlage2 (Auswertung)
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 insgesamt 13 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
– Im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 10 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich,
sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in die AKW Forsmark und AKW Ringhals in Schweden.
– Im Zeitraum von 26.02.22 bis 31.05.22 wurden mit 3 Transporten rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA.
– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 136 zylinderförmigen Behältern rund 2129 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert
– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 353 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 511 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 02.04.22: 7 20-Fuß-Container / 25.05.22: 19 20-Fuß-Container)
– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.
– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgte 1 Transport von „Uranoxid, abgereichert“ (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA, dabei wurden in 8 Containern rund 108 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert.
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet auch nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf
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Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.
Zuvor hatten am 24.02.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/8842) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend bekannt gegeben:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022.
Nach Medienberichten sollen in den ersten Stunden des Einmarschs aus Weißrussland in die Ukraine die russischen Truppen ohne Strahlenschutz durch die bewaldete Sperrzone um das havarierte AKW Tschernobyl gefahren und dabei die hochgradig verseuchte Erde aufgewühlt haben. Die wochenlange Besetzung dieser Sperrzone folgte. Erst Ende März zogen die russischen Einheiten im Zuge der Umgruppierung der Angriffstruppen ab.
Auch der Beschuss und die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Canada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.
Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2021 schon wieder fast 120 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/7493). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Februar beantworteten Drs. 22/7493, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 48. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 26. Februar 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/7493 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgesagt:
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 26. Februar 2022 bis einschließlich 31. Mai 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/7493 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 25. Februar 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/7493 an.
In Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 28. Februar 2022 bis (einschließlich) 31. Mai 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, eingeräumt wird
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 26. Februar 2022 bis zum (einschließlich) 31. Mai 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde ebenfalls kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.”
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?”
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.”
Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe hat lediglich Auswirkungen auf den Hamburger Hafen
DIE LINKE: “Hamburger Hafenunternehmen hatten 2019 erklärt, auf den Umschlag von sogenannten Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Darunter auch die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EUROGATE).
Die HHLA betreibt des Weiteren:
– den Container Terminal Odessa (CTO) im Hafen von Odessa/ Ukraine (am Schwarzen Meer), das von der HHLA-Tochtergesellschaft HPC Ukraina betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Muuga/Estland, der von der HHLA TK Estonia betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Triest/Italien, an dem die HHLA PLT Italy mehrheitlich beteiligt ist.
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals im Ausland, an denen die HHLA beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird): “Siehe Drs. 21/13484.”
> In der Drucksache 21/13484 vom 26.06.18 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Hapag-Lloyd und HHLA verzichten auf Kernbrennstoffe-Umschlag im Hamburger Hafen – Eine Erklärung mit Signalwirkung? (Atomtransporte durch Hamburg (XIII))” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
DIE LINKE: “EUROGATE ist des Weiteren an folgenden Terminals in Deutschland Haupteigentümer beziehungsweise beteiligt:
– EUROGATE Container Terminal Bremerhaven, NTB – North Sea Terminal Bremerhaven, MSC GATE Bremerhaven
– EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven (JadeWeserPort)
EUROGATE ist zudem an folgenden Terminals im Ausland beteiligt:
– La Spezia Container Terminal (LSCT), Terminal Container Ravenna (TCR) und Salerno Container Terminal (SCT) in Italien
– Containerterminal EUROGATE Tanger S.A. in Marokko
– EUROGATE Container Terminal Limassol auf Zypern
– Ust-Luga Container Terminal (ULCT) in Russland
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals in Bremerhaven und Wilhelmshaven sowie die im Ausland, an denen EUROGATE beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird): “Den freiwilligen Verzicht auf den Umschlag von Kernbrennstoffen hat die EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH erklärt, die einen Containerterminal im Hamburger Hafen betreibt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17064.”
> Auch in der Drucksache 21/17064 vom 10.05.19 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Trotz angekündigtem Verzicht: Atomtransport mit Kernbrennstoff bei EUROGATE” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
Fazit: Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe HHLA und Eurogate hat folglich keine Auswirkungen auf deren Seeterminals im In- und Ausland. – Dort können “Kernbrennstoffe” auch weiterhin umgeschlagen werden…
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Februar 2022 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Ende Februar 2022 sind keine Anträge für eine Beförderungsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe gestellt worden. Es sind seit Februar 2022 weiterhin keine Beförderungsgenehmigungen entfallen. Insgesamt gibt es drei gültige Beförderungsgenehmigungen für sonstige radioaktive Stoffe. Detailliertere Angaben können aus Gründen des Staatswohls nicht gemacht werden.”
Bremer Senat: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte”
Bereits am 02.05.22 hatte die Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, gestellt, auf die der Bremer Senat am 14.06.22 recht ausführlich antwortete.
DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft in der Kleinen Anfrage u.a.: “Wie bewertet der [Bremer] Senat die Vereinbarung der Hansestadt Hamburg mit den Hafenbetreibern HHLA, Eurogate, Hapaq Lloyd u.a., mit der 2018 ein Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Rahmen einer Selbstverpflichtung verankert wurde? Ist eine solche Vereinbarung auch für die Betreiber der bremischen Häfen in Planung oder Vorbereitung?”
Antwort des Bremer Senats: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte. Als Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG gelten unbenutzte, fertige Brennelemente, die zu ihrer Herstellung nötigen Stoffe Uranoxid und bereits angereichertes Uranhexafluorid sowie Uran-Pellets. Maßgeblich ist – wie für die sonstigen radioaktiven Stoffe – eine spezifische Aktivität von Radionukliden mit der Folge, dass die Stoffe aus diesem Grunde den Überwachungsvorschriften des Atomgesetzes und der atomrechtlichen Verordnungen unterliegen. Mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Staatsrat Dr. Rolf Bösinger und der Behörde für Wissenschaft, Verkehr und Innovation der Freien Hansestadt Hamburg vom 29.01.2018 und 19.02.2018 haben die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und Hapaq-Lloyd freiwillig darauf verzichtet, künftig solche Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG in Hamburg umzuschlagen. 2019 erfolgten gleichlautende Erklärungen der beiden Umschlagsunternehmen Eurogate und C. Steinweg.
Der größte Teil der Atomtransporte, der über den Hamburger Hafen läuft, fällt allerdings nicht unter diese Vereinbarung zum freiwilligen Verzicht. Dies betrifft Transporte von noch nicht angereichertem Uranhexafluorid und Uranerzkonzentrat, die die überwiegende Anzahl der Atomtransporte durch den Hamburger Hafen ausmachen. Diese sog. Vorprodukte fallen nicht unter die Definition von Kernbrennstoffen i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG. Darüber hinaus gehen weitere Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet, die den Hafen nicht betreffen. Auch bedeuten die Erklärungen nicht, dass in Zukunft keine radioaktiven Frachten mehr nach Hamburg kommen. Die Selbstverpflichtung bezieht sich lediglich darauf, Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG im Hamburger Hafen nicht umzuschlagen, d.h. zu laden oder zu entladen, einschließlich des Transportes auf den Kajen, in den Kajeschuppen, auf den Freiflächen und sonstigen Lagerplätzen. Das Verbleiben der Kernbrennstoffe auf einlaufenden Schiffen und den Weitertransport auf diesen erfasst dies nicht.
Die Erklärungen sind ferner nicht rechtsverbindlich. Zwangsmaßnahmen können deshalb weder die Stadt noch das Land Hamburg verhängen. Die Unternehmen leisten damit einer Bitte des Hamburger Senats Folge, atomare Frachten in Hamburg nicht mehr zu löschen und zu laden. Dazu hatte es im Koalitionsvertrag von 2015 im Land Hamburg eine Vereinbarung zwischen Grünen und SPD gegeben, der damit entsprochen werden sollte. Da auch der Hamburger Hafen als Universalhafen gewidmet ist und eine den angestrebten Zwecken entsprechende Teilentwidmung wie dargelegt durch die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes landesrechtlich nicht möglich ist, kann die Aufforderung zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung durchaus als Umgehung grundgesetzlich festgelegter Gesetzgebungskompetenzen bewertet werden.
Eine solche Vereinbarung ist mit den Umschlagsunternehmen in den bremischen Häfen daher vom Senat nicht beabsichtigt.”
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft vom 30.05.22 und deren Beantwortung am 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf
Die Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, der Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft vom 02.05.22 und deren Beantwortung am 14.06.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/drucksache/D20L1500.pdf
Es erfolgten 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ sowie zahlreiche „sonstige radioaktive Stoffe“ wie UF6, UF6 Heels, Yellow Cake und Urandioxid über Hamburg.
=> Die Ergebnisse der Recherchen im Detail befinden sich hier:
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen:) (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) => „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ durch Hamburg (Anlaqe2)
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg:)
– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 15 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,
dabei wurden rund 90 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich (Cattenom, Lere, Gravelines, Saint-Ciers-sur-Gironde und Avoine) ,
sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.
– Im Zeitraum von 27.11.21 bis 25.02.22 wurden mit 6 Transporten rund 65 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.
Diese 6 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA.
– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert
– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 9 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 387 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in 14 20-Fuß-Containern)
rund 273 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.
– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg
– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA, dabei wurden rund 7,2 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert.
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/7493) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Laut Senatsauskünften sind aber bis November 2021 schon wieder über 100 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/6542). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau und sie finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr bis November schon wieder über 50, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende 2 November letzten Jahres beantworteten Drs. 22/6542, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 47. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 27. November 2021bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/6542 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wird vom Hamburger Senat u.a. erläutert:
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/6542 aufgeführten Transportvorgänge endete am 26. November 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, berichtet wird
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 141 Kontrollen ohne Beanstandungen. Fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe hatten auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.”
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen in diesem Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
Antwort des Hamburger Senat: “Die in Rede stehenden Betriebe haben weiterhin eine Umschlags- und Lagergenehmigung für das Jahr 2022. Es laufen in diesem Jahr keine Genehmigungen aus.”
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Offensichtlich besteht derzeit auch für EUROGATE eine derartige Umschlagsgenehmigung, denn über den EUROGATE-Terminal wurden im Zeitraum vom 27.11.21 bis zum 25.02.22 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” durchgeführt. – In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt.
“Freiwilliger Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe – Der Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen ist weiterhin rechtlich möglich!
DIE LINKE: “Welche hamburgische Verwaltung erlaubt gegebenenfalls und auf welcher Rechtsgrundlage den Kernbrennstoffumschlag durch diese Umschlagbetriebe?
Antwort des Hamburger Senat: “Der Umschlag von Kernbrennstoffen ist Bestandteil der erteilten Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen einschließlich des Umschlages von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 4 Atomgesetz erteilt. In den Nebenbestimmungen der vom BASE erteilten Genehmigungen wird aufgeführt, dass die Genehmigung transportbedingte zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) auf den dort genannten Stellplätzen der Umschlagsanlagen umfasst. Sofern bei diesen zeitweiligen Aufenthalten alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften – dies umfasst ebenfalls die regionale Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg, GGBVOHH – eingehalten werden, ist eine Genehmigung durch die gefahrgutrechtlich zuständige Wasserschutzpolizei (WSP) nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.”
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte November 2021 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte November 2021 sind weder Beförderungsgenehmigungen nach § 27 Strahlenschutzgesetz neu erteilt worden noch sind Genehmigungen entfallen.”
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45), Drucksache 22/7493, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 04.03.22 befindet sich z.Zt. im Web auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79087/atomtransporte_durch_hamburg_viii.pdf
Der alte Atomtransportfrachter der Reederei MACS das Frachtschiff „Grey Fox“ (IMO 9151905) wurde in Gadani/Pakistan wohl von tausenden billig-entlohnter Arbeiter weitestgehend in Handarbeit abgewrackt. Arbeitssicherheit und Umweltstandards die in Europa gelten werden dort nicht eingehalten. Ein viel kritisierter Umgang mit alten Schiffen der den Redereien auf kosten von Menschen und Umwelt viel Geld spart…
Rückblick:
Mit dem Frachter ‘Grey Fox’ der Reederei MACS wurde auch Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Namibia in den Hamburger Hafen befördert: Am 07.09.13 traf die aus Walvis Bay/Namibia kommende ‘Grey Fox’ im Hafen von Hamburg am Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG am Südwesthafen ein. Dabei wurden rund 125 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) transportiert.
Das Frachtschiff ‘Grey Fox’ (IMO-Nr.: 9151905, MMSI: 538090261, Rufzeichen: V7LD4, Flagge: Marshall Islands [MH], Baujahr 1998, Länge: 192 Meter) der Hamburger Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) wurde schwerpunktmäßig auf dem “MACS Transatlantic Service (MTA)”, heute: ”SANMEX Service”, zwischen Europa/Groß Britannien und Mexiko/US-amerikanischer Golfküste eingesetzt, gelegentlich auch auf dem Service “MACS” zwischen Europa und Namibia sowie Südafrika.
Am 01.05.18 lief die ‘Grey Fox’ zum letzten Mal im Hamburger Hafen ein. Nach einem Zwischenstop am Kalikai (K+S Transport) an der Rethe machte das Schiff am 03.05.18 am Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG fest. Den Süd-West Terminal verließ die ‘Grey Fox’ noch am gleichen Tag (03.05.18) mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien.
– Nach Angaben der Reederei MACS (Stand: 04.05.18) sollte die ‚Grey Fox‘ folgenden weiteren Reiseverlauf haben: Hamburg (Ankunft: 01.05.18, Abfahrt: 03.05.18) => Antwerpen/Belgien (Ankunft: 04.05.18, Abfahrt: 07.05.18) => Leixoes/Portugal (Ankunft: 10.05.18, Abfahrt: 11.05.18) => Walvis Bay/Namibia (Ankunft: 27.05.18, Abfahrt: 28.05.18) => Cape Town/Republik Südafrika (Ankunft: 31.05.18, Abfahrt: 01.06.18) => Durban/ Republik Südafrika (Ankunft: 04.06.18, Abfahrt: 08.06.18)
– Laut Daten auf vesseltracker (Stand: 03.12.21) hatte die ‚Grey Fox‘ den Fahrtverlauf: Rotterdam/Niederlande (Ankunft: 24.04.18, Abfahrt: 26.04.18) => Immingham/GB (Ankunft: 27.04.18, Abfahrt: 30.04.18) => Hamburg (Ankunft: 01.05.18, Abfahrt: 03.05.18) => Antwerpen/Belgien (Ankunft: 05.05.18, Abfahrt: 08.05.18) => Leixoes/Portugal (Ankunft: 12.05.18, Abfahrt: 13.05.18) => Walvis Bay/Namibia (Ankunft: 29.05.18, Abfahrt: 02.06.18) => Cape Town/Republik Südafrika (Ankunft: 03.06.18, Abfahrt: 04.06.18) => Durban/Republik Südafrika (Ankunft: 07.06.18, Abfahrt: 15.06.18) => Gadani/Pakistan (Ankunft: 12.08.18, Abfahrt: 12.08.18) [1]
Nach Bekanntgaben auf marinetraffic verließ die ‘Grey Fox’ den Hafen von Durban/ Republik Südafrika am 15.06.18. – Das Schiff war zwischenzeitlich umgeflaggt und der Name von ‘Grey Fox’ nach ‘Grey’ (IMO-Nr.: 9151905, MMSI: -, Rufzeichen: T8A2939, Flagge: Palau [PW]) geändert worden. – Letztes Reiseziel der ‘Grey Fox’ (‘Grey’): Der Strand bei Gadani/Pakistan. – Im Hafengebiet von Gadani/Pakistan traf das Frachtschiff nach Infos auf marinetraffic am 11.08.18 ein. – Die ‘Grey Fox’ hat auf marinetraffic inzwischen den “Status: Decommissioned or Lost”. [2]
Nach Infos auf vesseltracker traf die ‘Grey Fox’ am 11.08.18 auf der Reede von Gadani/Pakistan (“Gadani Anchorage”) ein, am 12.08.21 wurde die ‘Grey Fox’ bei Gadani/Pakistan auf den Strand gefahren, um dort abgewrackt zu werden (“Beached at Gadani 12.08.18”). – Die ‘Grey Fox’ (‘Grey’) hat auf vesseltracker inzwischen den Status: “Verschrottet”. [1]
Das Foto (oben) der ‘Grey Fox’, am 25.10.18 auf Facebook geposted, zeigt das Schiff am Gadani Shipbreaking Yard Plot #93 auf dem Strand liegend. Das MACS-Logo an der Bordwand war bereits übermalt worden, beim Namen des Schiffes ‘Grey Fox’ wurde ‘Fox’ zuvor mit Farbe übergestrichen. [3]
Hintergrund
Wikipedia: “Abwrackwerften”
“Üblich ist zumindest eine sparsame Umbenennung, häufig durch teilweise Übermalung des Schiffsnamens. So erreichte beispielsweise die Regal Voyager nach Namenskürzung in Regal V die Abwrackwerft in Indien. Üblich ist zudem eine Umflaggung, insbesondere die Flagge Panamas, Liberias, der Komoren, Palaus oder Gabun. Während viele Schiffe auch in ihrer Dienstzeit unter der Flagge Panamas oder Liberias fahren, werden die übrigen Flaggen überwiegend ausschließlich für die Überführung zur Abwrackwerft genutzt.” [4] (Diese Textpassage ist in der aktuellen Version zum Thema Abwrackwerften auf Wikipedia nicht mehr enthalten.)
“Die Abwrackbetriebe in der Dritten Welt stehen in der Kritik, da die Arbeitsbedingungen selbst für Niedriglohnländer als desolat gelten. In den Anlagen wird unter einfachsten Bedingungen gearbeitet. Die Arbeitszeiten für die dort beschäftigten Tagelöhner betragen bis zu 95 Stunden pro Woche. Mangels Kränen und schwerem Gerät werden die Schiffe größtenteils von Hand zerlegt. Aufgrund des hohen Arbeitstempos und des mangelnden Arbeitsschutzes kommt es immer wieder zu schweren Unfällen durch Explosionen, Verpuffungen oder herabfallende Metallteile. Die Arbeiter sind in der Regel barfuß und tragen T-Shirts sowie kurze Hosen. Schuhwerk oder Sicherheitshelme werden nur selten bereitgestellt. Beinahe täglich sind Schwerverletzte und Tote zu beklagen. Insbesondere die Entsorgung von Schiffen aus den 1970er Jahren mit den auf Abwrackwerften üblicherweise angewandten Methoden stößt immer mehr auf Widerstand, da Schiffe aus dieser Ära teilweise stark mit Asbest und anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet sind. Umweltschutzorganisationen bemängeln außerdem, dass eine fachgerechte und sichere Entsorgung solcher Materialien in den entsprechenden Ländern nicht stattfinde.” [4]
Wikipedia: “Abwrackwerften bei Gadani”
“Die Abwrackwerften bei Gadani sind Betriebe zur Schiffsverschrottung am Strand bei der Ortschaft Gadani in Pakistan etwa 50 km nordwestlich von Karatschi am Arabischen Meer, in denen Seeschiffe aus aller Welt abgewrackt werden. Auf etwa 10 km Länge bestehen dort insgesamt 132 Abbruchstellen, auf denen auch Supertanker zerlegt werden können. Im Betriebsjahr 2009/10 wurde die Rekordzahl von 107 Schiffen abgewrackt.”
“Die Schiffe werden bei Flut mit eigener Kraft in voller Fahrt auf den Strand zugesteuert und so mit Schwung auf Grund gesetzt. Dann werden die Schiffe am Strand ausgeschlachtet und vom Bug her zerlegt. Dabei wird der allmählich kürzer und leichter werdende Schiffsrumpf von Zeit zu Zeit mittels Stahlseilwinden weiter auf den Strand gezogen, bis er vollkommen abgewrackt ist. Die teilweise sehr gefährliche Arbeit wird von tausenden billig-entlohnter Arbeiter weitestgehend in Handarbeit durchgeführt. Hierbei geschehen immer wieder schwere Unglücke.” [5]
Reederei MACS: Frachtschiff Grey Fox (IMO 9594470)
Von der Hamburger Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) wurde am 09.08.21 bekannt gegeben, daß ein weiteres Frachtschiff mit dem Namen ‘Grey Fox’ in die Flotte von Schiffen der Reederei MACS aufgenommen wird und demzufolge im Oktober 2021 in Dienst gestellt wird: “New addition to the fleet: M/V Grey Fox. We are pleased to announce the latest addition to our fleet, the tweendecker M/V Grey Fox, she will join the Fleet during the month of October 2021” [6]
Der Frachter ‘Grey Fox’ (IMO-Nr.: 9594470, MMSI: 210249000, Rufzeichen: 5BUM5, Flagge: Cyprus [CY], Baujahr 2011, Länge: 179 Meter) trug zuvor, nach Angaben auf marinetraffic, den Namen ‘Madrid Trader’ (IMO-Nr.: 9594470, MMSI: 636092262, Rufzeichen: A8ZP7, Flagge: Liberia [LR], Baujahr 2011, Länge: 179 Meter) [7]
Die ‘Grey Fox’ (IMO 9594470) lief am 17.10.21 (aus dem Pazifik und Indischen Ozean kommend und über den Suez Kanal und das Mittelmeer fahrend) erstmalig im Hamburger Hafen den Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG am Südwesthafen an. Am 24.10.21 legte das Schiff vom Süd-West Terminal ab, machte anschließend einen Zwischenstop am Kalikai (K+S Transport) an der Rethe und verließ das Hafengebiet von Hamburg am 25.10.21 mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien.
Wie aus den Schiffsfahrplänen (Stand: 01.12.21) der Reederei MACS derzeit hervorgeht, wird die ‘Grey Fox’ (IMO 9594470) im Service “MACS” zwischen Europa und Namibia sowie Südafrika eingesetzt. – Demzufolge wird der Frachter aus Walvis Bay/Namibia (Ankunft: 01.01.22, Abfahrt 02.01.22) kommend zur Zeit am 23.01.22 im Hamburger Hafen erwartet. – Das Ankunftsdatum kann natürlich noch variieren. [8]
Die ‘Grey Fox’ (IMO 9594470) ist offensichtlich Ersatz für den Frachter ‘Red Cedar’ (IMO-Nr.: 9231092, MMSI: 538090070, Rufzeichen: V7EH4, Flagge: Marshall Islands [MH], Baujahr 2001, Länge: 193 Meter) der Reederei MASC, der in den ”SANMEX Service” zwischen Europa/Groß Britannien und Mexiko/US-amerikanischer Golfküste wechseln soll. [8]
Quellenangaben
[1] https://www.vesseltracker.com/de/Ships/Grey-9151905.html
[2] https://www.marinetraffic.com/de/ais/details/ships/shipid:715972/mmsi:-9151905/imo:9151905/vessel:GREY_FOX
[3] https://www.facebook.com/GaddanishipBk/photos/pb.1632191333709953.-2207520000.1540549628./2188096431452771/?type=3&theate
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Abwrackwerft
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Abwrackwerften_bei_Gadani
[6] https://www.macship.com/News5
[7] https://www.marinetraffic.com/de/ais/details/ships/shipid:758682/mmsi:210249000/imo:9594470/vessel:GREY_FOX
[8] https://www.macship.com/SCHEDULES
Das Unternehmen CATU CONTAINERS
Von CATU CONTAINERS wird auf deren Website catu.com unter der Rubrik “About Us” bekannt gegeben: “LERNEN SIE CATU KENNEN – SIND SIE BEREIT, MIT EINER DER ERSTEN CONTAINER-VERMIETUNGS FIRMEN DER WELT ZUSAMMEN ZU ARBEITEN?”
“DAMALS – CATU wurde 1974 von einem privaten Unternehmer gegründet. Die Firma war die Antwort auf die fortschreitende Containerisierung im Transport. Für 40 Jahre bildeten wir ein Netzwerk von strategischen Partnern in aller Welt. Wir lernten alle Aspekte der Containerbranche kennen und sammelten viel Erfahrungen im Bereich Kundenservice.”
“HEUTE – Wir sind Spezialisten in der Herstellung von Containern. Wir können diese schnell fast überall in der Welt liefern. Wir bieten langfristige Vermietungs- und Mietverträge für alle Typen von ISO-Seecontainern, Wiederverwertung von Containern und Wohnraum. Mit wirksamen und flexiblen Lösungen unterstützen wir Reedereien, Lieferanten und Depot-Netzwerke.”
“Wir sind eine in Genf, Schweiz ansässige Firma, die sich mit Vermietung und Verkauf von Containern beschäftigt. Wir spezialisieren uns auf die Herstellung von Containern aller Typen und liefern sie schnell in aller Welt. Wir bieten langfristige Vermietung und Mietverträge für alle Typen von ISO-Seecontainern. Wir haben eine lange bestehende Beziehung mit vielen der Industrien Reedereien, Lieferanten und Depot-Netzwerke. Seit 1974 bieten wir unseren Partnern wirksame und flexible Lösungen auf dem anspruchsvollen und sich immer wieder ändernden Markt.”
Seitens des Unternehmens CATU CONTAINERS wird auf deren Website catu.com verkündet: “UNSERE KUNDEN SIND UNSERE BESTE WERBUNG. WIR SORGEN FÜR SIE, WEIL WIR DAS VERTRAUEN IM GESCHÄFTSLEBEN ZU SCHÄTZEN WISSEN. – SCHLIESSEN SIE SICH DER GRUPPE ZUFRIEDENER PARTNER AN” – Zu der Gruppe “zufriedener Partner” der CATU gehört nach deren Aussage u.a. auch die Hamburger Reederei MACS (Maritime Carrier Shipping GmbH & Co.). Mit deren Mehrzweckfrachtern werden Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) u.a. in blauen 20-Fuß Containern und der Aufschrift “CATU” über den Hafen von Walvis Bay/Namibia auf dem Seeweg nach Hamburg durchgeführt….
Auf der Website von catu.com wird von CATU CONTAINERS unter der Rubrik “Services” den interessierten Kunden für Container versprochen: “LEISTUNGEN VON CATU – WIR SIND IM STANDE, JEGLICHE ANFORDERUNGEN AN CONTAINERN ZU ERFÜLLEN”
“Neue Container – Für die Firmen, die glänzende, brandneue Container kaufen wollen. Sie können sich neue ISO-Seecontainer aus verschiedenen Orten in aller Welt versorgen. Unabhängig davon, ob Sie Standard- oder Sonderanforderungen haben, werden Sie neue Container am bestimmten Ort empfangen. Sie können auch kostenlose Kostenvoranschläge für jeglichen Typ der Sondercontainer erhalten.”
“Befristete Vermietung – Für jeden, der Container für drei bis zehn Jahre mieten will. Sie können individuelle Anforderungen an der befristeten Vermietung wählen (Einbeziehung von beliebigen, technischen Spezifikationen in den Entwurfs- und Herstellungsprozess, weltweite Lieferung, jeder Typ von ISO entsprechender Ausstattung).”
“Gebrauchte Container – Für diejenigen, die nach gebrauchten Containern für Eigenlagerung oder Projektfracht suchen. Unverzüglich können Sie gebrauchte Container kaufen, die wir von Reedereien in aller Welt erhalten . Brauchen Sie, dass diese in speziell entworfene Ausstattung – wie z. B. Büros – umgebaut werden? Wählen Sie einen unserer Partner.”
“Wiederverwertung – Für die Firmen, die bereit sind, die alten Container zu ersetzen. Sie können diese gegen neue austauschen – mit der Differenz zwischen dem Verkauf- und Kaufpreis. Bezahlen Sie diese bar oder in der Form von reduzierten Sätzen für die befristete Vermietung oder Finanzierungsleasing. Sie können auch Ihre Container an einem Ort verkaufen und die neuen Container an einem anderen Ort abholen.”
Durchaus denkbar ist daher, daß die bei den Atomtransporten von Uranerzkonzentrat über den Hafen von Walvis Bay/Namibia auf dem Seeweg nach Hamburg eingesetzten 20-Fuß Containern in blau (ohne erkennbares Logo), rot “CAI”, braun “TRITON, blau “CRONOS”, blau “GESEACO”, blau “seaco”, braun “GOLD”, braun “tex”, braun “Touax”, grün “CAPITAL” von der CATU CONTAINERS u.a. für diesen Zweck als gebrauchte Container vermietet oder verkauft wurden.
Von CATU CONTAINERS wird auf deren Homepage u.a. über 20-Fuß Container, die bei dem Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia über den Hamburger Hafen verwendet werden, detaillierte Auskunft gegeben:
– Außenmaße (20ft x 8ft x 8ft 6in): Länge: 6,058 m, Breite 2,438 m, Höhe 2,591 m
– Leistungsfähigkeit: Maximales Bruttogewicht: 30480 kg, Leergewicht: 2180 kg, Ladegewicht 28430 kg
Auf der Website von CATU CONTAINERS werden zwei Fotos eines CATU 20-Fuß Containers abgebildet: Diese sehen zweifelsfrei genau so aus, wie die mit CATU beschrifteten Container bei den Transporten von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia über den Hamburger Hafen. – Auch deren Eigentümerschlüssel plus Produktgruppenschlüssel (“Alpha Prefix” oder “Owner Code”) stimmen damit überein (Näheres dazu unter “Hintergrund: Welche Bedeutung hat die Container-Nummer?” siehe unten.)
Das Unternehmen CATU CONTAINERS hat nach eigenen Angaben im Internet folgende Anschriften:
CATU Containers S.A.
36, Avenue Cardinal Mermillod
CH – 1227 Carouge-Switzerland
Tel: +41 22 827 41 41
Fax: +41 22 827 41 49
Email: [email protected]
und
CATU Germany GmbH
Hoebelstrasse 24
DE – 27572 Bremerhaven
Tel: +49 471 944 63 981
Fax: +49 471 944 63 982
Email: [email protected]
( http://catu.com/home/?lang=de )
Hintergrund: Welche Bedeutung hat die Container-Nummer?
> Containernummer nach ISO 6346
Jeder Container erhält eine weltweit eindeutige Containernummer, die an beiden Stirnfronten, meist auch auf den Seiten und dem Dach, deutlich sichtbar angebracht wird. Sie besteht aus dem dreistelligen Eigentümerschlüssel (Buchstaben A–Z), dem Produktgruppenschlüssel (U,J,Z) einer sechsstelligen Seriennummer sowie einer aus allen 10 Zeichen und Stellen errechneten Prüfziffer. Letztere dient dazu, Fehleingaben durch Zahlendreher auszuschließen.
> Beantragen des Eigentümerschlüssels zur Container-Kennzeichnung
Jeder Eigentümerschlüssel ist einmalig. Dies wird sichergestellt durch eine Registrierung beim Internationalen Büro für Container (BIC – Bureau International des Containers – 14, Rue Jean Rey, 75015 Paris). Die Registrierung kann direkt beim BIC erfolgen, oder aber über eine nationale Organisation abgewickelt werden. Als deutsche Vertretung des BIC fungiert die SGKV Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e. V. in Frankfurt (www.sgkv.de).
> Produktgruppenschlüssel in der Container-Kennzeichnung
Der Produktgruppenschlüssel besteht aus einem der drei folgenden drei Großbuchstaben:
U – für alle Container
J – für Ausrüstungen, die am Container angebracht werden können
Z – für Anhänger und Fahrgestelle
Die Kombination aus Eigentümerschlüssel plus Produktgruppenschlüssel wird auch als “Alpha Prefix” oder “Owner Code” bezeichnet.
> Die Registriernummer (“serial number”) in der Container-Kennzeichnung
Die Registriernummer ist einmalig und besteht aus sechs Ziffern. Besteht die Nummer des Containers aus weniger als sechs Stellen, werden so viel Nullen vorangestellt, bis sich eine sechsstellige Zahlenfolge ergibt.
> Prüfziffer für die Container-Kennzeichnung
Die Prüfziffer dient zur Kontrolle der korrekten Übermittlung von Owner Code und Registriernummer. Diese Kontrolle führen Datenverarbeitungssysteme wie zum Beispiel Frachtinformationssysteme (FIS) oder Transport-Informations-Systeme (TIS) automatisch durch und verweigern die Annahme der Containernummer, wenn keine Übereinstimmung mit der Prüfziffer vorliegt.
( https://www.dbh.de/kis/hafenwirtschaft/containerwissen/ )
Anwendungsbeispiele: Die Container-Nummer bezogen auf CATU-Container
– Beispiel: Bei den auf der Website CATU CONTAINERS veröffentlichten beiden Fotos hat der abgebildete 20-Fuß CATU-Container die Container-Nummer:
CCGU 700250 9
> Daraus ergibt sich: Der Eigentümerschlüssel ist “CCG”, der Produktgruppenschlüssel “U”, die Registriernummer “700250” und die Prüfziffer “9”.
– Beispiel: Bei dem am 29.02.16 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) hatte einer der blauen CATU-Container die Container-Nummer:
CCGU 600066 7
> Daraus ergibt sich: Der Eigentümerschlüssel ist “CCG”, der Produktgruppenschlüssel “U”, die Registriernummer “600066” und die Prüfziffer “7”.
> Der Eigentümerschlüssel des Containers “CCG” weißt zweifelsfrei auf das Unternehmen CATU CONTAINERS hin…
– Beispiel: Bei dem zuletzt am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) hatte der blaue CATU-Container die Container-Nummer:
CCGU 600165 8
> Daraus ergibt sich: Der Eigentümerschlüssel ist “CCG”, der Produktgruppenschlüssel “U”, die Registriernummer “600165” und die Prüfziffer “8”.
> Der Eigentümerschlüssel des Containers “CCG” weißt zweifelsfrei auf das Unternehmen CATU CONTAINERS hin…
Bild oben eine Aufnahme von CATU-Container:
– CATU-Container 20160229 Hamburg.jpg: Foto eines mit Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) beladenen CATU-Containers am 29.02.16 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd (Transport aus Walvis Bay/Namibia mit der ‘Golden Karoo’)
Am 17.05.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hat.
– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung)
– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Hafen (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)
– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlage2 (Auswertung) => „sonstige radioaktive Stoffe“ 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 sonstiger(Auswertung)
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab:
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
ABER
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 insgesamt 26 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
– Im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 22 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 134 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
14 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 8 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.
– Im Zeitraum von 17.02.21 bis 18.05.21 wurden mit 4 Transporten rund 33 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
Aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau erfolgten 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.
Diese 4 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada und Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten demzufolge keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen.
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 5 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert.
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats zwei Transporte (01.03.21 und 05.05.21) von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen, dabei wurden insgesamt 317 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat befördert. – Die Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sind inzwischen nach fast 16-monatiger Unterbrechung wieder aufgenommen worden.
Am 17.05.21 um 17:50 Uhr machte sich ein Zug mit 12 Containern Uranerzkonzentrat vom Hafenbahnhof Hamburg Süd auf den Weg nach Maschen wo er dann am 18.05. um 4:40 nach Süd Frankreich Narbonne startete. Wir vermuteten die Ankunft mit dem Atomtransportschiff „Red Ceadar“. Laut diesen Hamburger Angaben muss diese atomare Fracht aber zwei Wochen auf dem Süd-West Terminal der C. Steinweg gelagert worden sein und eben am 05.05. mit der „Bright Sky“ der Rederei MACS angeliefert worden sein. Wir bleiben dran und fragen nach.
> Nachfragen zur Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drs. 22/4337) zu der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen einleitend zusammen gefaßt:
“Die Havarie der „Montreal Express“ am 27.01.21 wurde nach Senatsangaben (Drs. 22/3289) durch einen Maschinenausfall verursacht, beim Anhalten des Schiffes riss eine Ankerkette, der Anker versank auf den Boden der Fahrrinne (er wurde später gehoben).
Die „Montreal Express“ hatte während der Havarie im Hamburger Hafen demzufolge unter anderem zahlreiche Gefahrgüter der unterschiedlichsten Gefahrgutklassen (Klasse 1: explosive Materialien/ Klasse 2: Gase/Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind/Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe/Klasse 5: oxidierende Stoffe/Klasse 6: giftige Stoffe/Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe) an Bord, darunter auch radioaktive Gefahrgüter der Klasse 7: Mehrere entleerte Behälter („UF6-Heels“) mit Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978).
Nach einer Veröffentlichung der Reederei Hapag-Lloyd vom 03.02.20 (vergleiche „Hapag-Lloyd will CO2-Ausstoß mit Biotreibstoff senken“) erfolgten Anfang 2020 Versuche die „Montreal Express“ mit dem Treibstoff „B20“ zu betreiben: Die „Montreal Express“ fuhr nach Darstellung der Reederei Hapag-Lloyd erstmals mit dem sogenannten B20-Treibstoff, der zu 80 Prozent aus schwefelarmem Treibstoff und zu 20 Prozent aus einem Biokraftstoff auf Basis von Altspeiseölen und -fetten besteht. Diese wurden zuvor in der Gastronomie verwendet und werden sonst anderweitig kostenpflichtig entsorgt.”
DIE LINKE: “War diese Beimischung von Altspeiseölen und -fetten zum Treibstoff ursächlich für den Maschinenausfall der „Montreal Express“ am 27.01.21 im Hamburger Hafen?”
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
DIE LINKE: “Falls nein, welche Vorkommnisse führten zu dem Maschinenausfall der „Montreal Express“ und wie wurde dieser behoben?”
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Wartungsarbeiten am Kraftstoffsystem des Schiffes befand sich noch Luft in einer Kraftstoffleitung. Infolgedessen fielen die zur Stromerzeugung notwendigen Dieselgeneratoren aus und es kam zum Stromausfall („Black out“), wodurch auch die Hauptmaschine ausfiel. Das Kraftstoffsystem wurde entlüftet und war danach wieder funktionsfähig.”
DIE LINKE: “Sind die Angaben in der „Bild“-Zeitung vom 02.02.21 unter der Überschrift „Containerschiff Montreal Express havariert – Notbremsung vor Blankenese!“ zutreffend, dass das hinter der „Montreal Express“ fahrende Containerschiff „MSC Madrid“ mithilfe eines Schleppers eine „Vollbremsung“ einleiten musste, um eine Kollision mit der manövrierunfähigen „Montreal Express“ zu vermeiden (vergleiche „Bild“-Zeitung vom 02.02.21: „Der Hintermann, Container-Riese „MSC Madrid“ (270 m, 5550 Boxen), musste vollbremsen – ein Schlepper am Heck half wie ein „Brems-Fallschirm“ beim Stoppen“)?”
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
DIE LINKE: “Falls nein: Welchen Verlauf hatte dieses Ereignis nach den Kenntnissen des Senats?”
Antwort des Hamburger Senat: “Zu einer möglichen Behinderung von Schiffen infolge der Havarie der „Montreal Express“ liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.”
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Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat.
Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21:
18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit drin wurden 88 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert. (Straße)
3 Transporte mit rund 27 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) (Straße)
Ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen mit rund 154 Tonnen.
6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) mit insgesamt 140 zylinderförmigen Behältern rund 2110 Tonnen
8 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) mit rund 456 Tonnen (Bruttomasse).
hier unsere genaue Auswertung:
– Die Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 16.11.2020-16.02.2021” wurde neu erstellt. Sie enthält nun nicht mehr die “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen (weil keine stattgefunden haben), sondern die “Kernbrennstoff-Transporte”, die ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurden. – Zum Unterscheiden hat diese Datei hier die Bezeichnung “Drs22-3289 Anlaqe1 S (Auswertung)”, wobei “S” für Straßentransporte steht. – Weiterhin gibt es hier die Datei mit der Bezeichnung “Drs22-3289 Anlaqe1 H (Auswertung)”, wobei “H” für Hafentransporte steht. 2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S_Kernbrennstoff Straße (Auswertung)
– Die Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 16. November 2020 bis zum 16. Februar 2021” zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg wurde zwischenzeitlich etwas überarbeitet und mit einer Auswertung versehen. 2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2_(Auswertung)
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41), Drucksache 22/3289, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 23.02.21 auch im Netz:
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74564/atomtransporte_durch_hamburg_iv_und_beteiligung_der_freien_und_hansestadt_hamburg_bei_der_endlagersuche.pdf
=> Eine weitere Auswertung der Anlagen 1 bis 3 ergab bislang:
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 88 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
Diese Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten fast ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie in das AKW Grohnde und und das AKW Gösgen in der Schweiz
– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 wurden mit 3 Transporten rund 27 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert. Diese Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten ausschließlich aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
Im Jahr 2020 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg.
> Demnach erfolgte am 29.01.21 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen – Ein Einzelfall? – Oder werden diese Transporte nun wieder “regelmäßig” durchgeführt? – Wir bleiben am Ball.
> Die “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 16.11.20 bis zum 16.02.21 über den Hamburger Hafen waren weiter fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada
– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 140 zylinderförmigen Behältern rund 2110 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert
– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 8 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 456 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
Am 29.01.21 erfolgte wider ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen – Ein Einzelfall? – Oder werden diese Transporte nun wieder “regelmäßig” durchgeführt? – Wir bleiben am Ball.
Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat.
2021.02.23_HH_Drs. 22-3289 Atomtransporte durch Hamburg (41) Hamburger Bürgerschaft
Die Drucksache befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74564/atomtransporte_durch_hamburg_iv_und_beteiligung_der_freien_und_hansestadt_hamburg_bei_der_endlagersuche.pdf
Eine ausführliche Auswertung der Anlagen 1 und 2 erfolgt demnächst.
Ein erstes Screening der Anlagen 1 und 2 ergab:
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 13.08.20 bis zum 31.12.20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen
> Demnach erfolgte am 29.01.21 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen – Ein Einzelfall? – Oder werden diese Transporte nun wieder “regelmäßig” durchgeführt? – Wir bleiben am Ball.
> “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 16.11.20 bis zum 16.02.21 über den Hamburger Hafen waren weiter fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada
> Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen:
> Vom Senat wird bestätigt, daß die Havarie durch einen Maschinenausfall verursacht wurde, beim Anhalten des Schiffes eine Ankerkette riß, und der Anker auf den Boden der Fahrrinne versank (er wurde später gehoben).
> Offen bleibt die Frage: Führte der “B20”-Treibstoff zum Maschinenausfall der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen?
> Während der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen befand sich nach Angaben des Senates radioaktive Fracht in Form von Uranhexafluorid (UF6) an Bord. – Dabei handelte es sich offensichtlich um “UF6-Heels”, also entleerte Behälter, die noch Reststoffe enthalten. (=> Anlage 3)
> Während der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen befanden sich nach Angaben des Senates zudem zahlreiche Gefahrgüter der Klasse 1: explosive Materialien / Klasse 2: Gase / Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind / Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe / Klasse 5: oxidierende Stoffe / Klasse 6: giftige Stoffe / Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe an Bord. (=> Anlage 4)
Unsere Auswertung als Tabelle im Detail hier: 2020.02.29_HH_SAND_Atomtransporte mit Mehrzweckfrachtern aus Walvis BayNamibia über den Hafen von Hamburg XVII
Über das Hamburger Stadtgebiet und den Hafen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Hamburg ist eine Drehscheibe zur Versorgung der AKWs im internationalen Atomgeschäft. Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert.
Aus den Angaben des Hamburger Senats in den Anfragen u.a. von der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg“ (Drucksachen 21/19760, 21/18649, 21/17740, 21/16768, 21/15632, 21/14386, 21/13484, 21/12376, 21/11227, 21/10244, 21/9289, 21/8147, 21/6924, 21/5719, 21/4565, 21/3338, 21/2132, 21/1237, 21/416, 20/14621, 20/13644, 20/12701, 20/11730, 20/10795, 20/9883 und 20/8113) geht hervor, daß über den Hafen von Walvis Bay/Namibia zahlreiche Transporte von Uranerzkonzentrat (U3O8), auch “Yellow Cake” genannt, auf dem Seeweg in den Hafen von Hamburg erfolgten.
=> Recherchen und Beobachtungen führten zu dem Ergebnis:
=> Das über den Hafen von Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen beförderte Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) kam nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in den Jahren 2014 bis zum 26.09.18 ausschließlich aus den Uranerz-Minen Rössing-Mine (“Rössing Uranium”) und/oder Langer Heinrich (“Langer Heinrich Uranium”) in Namibia (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/5231 vom 18.10.18).
=> Die Container mit dem Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) werden mit Mehrzweckfrachtern, die seit Januar 2016 ausschließlich von der Hamburger Reederei MACS Maritime Carrier Shipping GmbH & Co. (MACS) betrieben wurden, aus Walvis Bay/Namibia auf dem Seeweg über Vigo/Spanien und Rotterdam/Niederlande in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal (Anlegeplatz: Südwesthafen oder Steinwerder Hafen) befördert und dort für den Weitertransport auf dem Schienenweg umgeschlagen. Der Betreiber des Süd-West Terminals ist die Hamburger Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG.
– Das Uranzerzkonzentrat (Yellow Cake) wird in Stahlfässern, die sich in 20-Fuß Containern befinden, transportiert.
– Für diese Atomtransporte über den Hafen von Walvis Bay/Namibia auf dem Seeweg nach Hamburg werden inzwischen folgende 20-Fuß Container häufig verwendet: blau “CATU”, blau (ohne erkennbares Logo), rot “CAI”, braun “TRITON”. – Seltener: blau “CRONOS”, blau “GESEACO”, blau “seaco”, braun “GOLD”, braun “tex”, braun “Touax”, grün “CAPITAL”.
– An den 20-Fuß Containern befinden sich an den Seiten Gefahrensymbole für Radioaktivität: Das Gefahrensymbol in Form einer Raute ist im oberen Feld gelb mit dem Symbol für radioaktive Strahlung, im unteren weißen Feld befindet sich die Aufschrift „RADIOACTIVE III“, darunter „CONTENTS URANIUM OXIDE LSA-I”, darunter “ACTIVITY” mit der entsprechenden Aktivitätsangabe in “GBq” (Giga Becquerel). Ganz unten steht die Gefahrenzahl “7”, für „radioaktiv“.
– An den Seiten der Container befinden sich zusätzlich orangefarbene, rechteckige Aufkleber mit der Nummer 2912 (UN-Nummer) in schwarzer Schrift. – Die UN-Nummer 2912 steht für Uranerzkonzentrat (oder z.B. für nicht angereichertes Urandioxid), “technischer Name”: “RADIOACTIVE MATERIAL, LOW SPECIFIC ACTIVITY (LSA-I)”.
– Inzwischen befinden sich an den Seiten der Container keine Gefahrensymbole für „umweltgefährdend“.
=> Für die Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der Hamburger Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG werden von der Hamburger Reederei MACS Maritime Carrier Shipping GmbH & Co. (MACS) seit Januar 2016 folgende Mehrzweckfrachter (in alphabetischer Reihenfolge) unregelmäßig eingesetzt:
– ‘Blue Master II’ (IMO-Nr.: 9465411, MMSI: 538090451, Rufzeichen: V7ZQ4, Flagge: Marshall Islands, Baujahr 2013, Länge: 200 Meter)
– ‘Bright Horizon’ (IMO-Nr.: 9231119, MMSI: 538090124, Rufzeichen: V7DP7, Flagge: Marshall Islands, Baujahr: 2002, Länge: 193 Meter)
– ‘Bright Sky’ (IMO-Nr.: 9465435, MMSI: 538090453, Rufzeichen: V7ZQ6, Flagge: Marshall Islands, Baujahr 2013, Länge: 200 Meter)
– ‘Golden Karoo’ (IMO-Nr.: 9465423, MMSI: 538090452, Rufzeichen: V7ZQ5, Baujahr: 2013, Flagge: Marshall Islands, Länge: 200 Meter)
– ‘Green Mountain’ (IMO-Nr.: 9502312, MMSI: 538090454, Rufzeichen: V7ZQ7, Flagge: Marshall Islands, Baujahr 2013, Länge: 200 Meter)
– ‘Red Cedar’ (IMO-Nr.: 9231092, MMSI: 538090070, Rufzeichen: V7EH4 , Flagge: Marshall Islands, Baujahr: 2001, Länge: 193 Meter)
=> Der Weitertransport des Uranerzkonzentrates (Yellow Cake) erfolgt vom Süd-West Terminal im Hamburger Hafen über den Hafenbahnhof Hamburg-Süd auf der Schiene mit Containertragwagen in Güterzügen, die längere Aufenthalte in Güterbahnhöfen haben, über Maschen, Buchholz/Nordheide, Osnabrück, Münster, Hamm, Köln, Trier und Woippy nach Narbonne in Frankreich zur Urankonversionsanlage. In Narbonne und Malvesille in Frankreich werden aus dem Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) in zwei Produktionsschritten Urantetrafluorid (UF4) und daraus Uranhexafluorid (UF6) hergestellt. Dieses wird anschließend in einer Urananreicherungs-Anlage (UAA), z.B. der in Gronau, für die Brennelementproduktion angereichert.
=> Auswertung der Angaben des Hamburger Senats zu den Transporten von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der Hamburger Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG in den Jahren 2014 bis 2020 (bis zum 20.01.20):
– Im Jahr 2014 erfolgen 5 Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, dabei wurden rund 1355 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) befördert
– Im Jahr 2015 erfolgen 10 Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, dabei wurden rund 1513 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) befördert
– Im Jahr 2016 erfolgen 10 Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, dabei wurden rund 1999 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) befördert
– Im Jahr 2017 erfolgen 14 Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, dabei wurden rund 1875 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) befördert
– Im Jahr 2018 erfolgen 16 Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, dabei wurden rund 2929 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) befördert
– Im Jahr 2019 erfolgen 6 Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, dabei wurden rund 1280 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) befördert
– Im Jahr 2020 (bis zum 20.01.20) erfolgen bislang keine Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, dabei wurden rund 0 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) befördert
– In den Jahren 2014 bis 2020 (bis zum 20.01.20) erfolgen insgesamt 61 Transporte von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, dabei wurden insgesamt rund 10950 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) befördert
Ausführliche Daten der Recherchen zu den Atomtransporten mit Mehrzweckfrachtern aus Walvis Bay/Namibia über den Hafen von Hamburg befinden sich zur Information im hier: 2020.02.29_HH_SAND_Atomtransporte mit Mehrzweckfrachtern aus Walvis BayNamibia über den Hafen von Hamburg XVII
Die Reederei MACS Maritime Carrier Shipping GmbH & Co. (MACS) hat in Hamburg folgende Adresse:
MACS Maritime Carrier Shipping GmbH & Co.
Grosse Elbstrasse 138
22767 Hamburg
phone: +49 40 376 73 01
( http://www.macship.com/ )
Die Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG hat in Hamburg folgende Adresse:
C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG
Am Kamerunkai 5
D-20457 Hamburg
Tel.: +49 (040) 78950-0
( http://www.csteinweg.de/de_index.htm )
( http://hamburg.steinweg.com/en/ )
Quellenangaben
Angaben des Hamburger Senats in den Anfragen u.a. von der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg“
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 20/8113, „Kontrollen von Atom- und anderen Gefahrguttransporten“, Anlage 2, Zeitraum: 06.02.13 bis 24.05.13
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 20/9883, „Atomtransporte durch Hamburg (XIII)“, Anlage 2, Zeitraum: 14.08.13 bis 08.11.13
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 20/10795, „Atomtransporte durch Hamburg (XIV), Anlage 2, Zeitraum: 10.11.13 bis 06.02.14
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 20/11730, „Atomtransporte durch Hamburg (XV), Anlage 2, Zeitraum: 11.02.14 bis 06.05.14
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 20/12701, „Atomtransporte durch Hamburg (XVI), Anlage 2, Zeitraum: 13.05.14 bis 15.08.14
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 20/13644, „Atomtransporte durch Hamburg (XVII), Anlage 2, Zeitraum: 19.08.14 bis 16.11.14
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 20/14621, „Atomtransporte durch Hamburg (XVIII), Anlage 2, Zeitraum: 17.11.14 bis 11.02.15
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/416, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XIX), Anlage 2, Zeitraum: 16.02.15 bis 06.05.15
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/1237, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XX), Anlage 2, Zeitraum: 09.05.15 bis 06.08.15
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/2132, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXI), Anlage 2, Zeitraum: 07.08.15 bis 06.11.15
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/3338, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXII), Anlage 2, Zeitraum: 19.11.15 bis 19.02.16
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/4565, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXIII), Anlage 2, Zeitraum: 20.02.16 bis 24.05.16
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/5719, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXIV), Anlage 2, Zeitraum: 25.05.16 bis 29.08.16
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/6924, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXV), Anlage 2, Zeitraum: 01.09.16 bis 01.12.16
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/8147, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVI), Anlage 2, Zeitraum: 02.12.16 bis 27.02.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/9289, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVII), Anlage 2, Zeitraum: 01.03.17 bis 01.06.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/10244, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVIII), Anlage 2, Zeitraum: 02.06.17 bis 01.09.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/11227, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXIX), Anlage 2, Zeitraum: 05.09.17 bis 06.12.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/12376, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXX), Anlage 2, Zeitraum: 16.12.17 bis 18.03.18
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/13484, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXI), Anlage 2, Zeitraum: 19.03.18 bis 19.06.18 Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/14386, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXII), Anlage 2, Zeitraum: 20.06.18 bis zum 19.09.18
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/15632, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXIII), Anlage 2, Zeitraum: 04.10.18 bis 04.01.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/16768, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXIV), Anlage 2, Zeitraum: 05.01.19 bis 04.04.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/17740, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXV), Anlage 2, Zeitraum: 05.04.19 bis 05.07.19 Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/18649, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXVI), Anlage 2, Zeitraum: 15.07.19 bis 15.10.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/19760, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXVII), Anlage 2, Zeitraum: 17.10.19 bis 20.01.20
Ausführliche weitergehende Informationen gibt es im Web z.B.
– auf SAND unter https://sand.blackblogs.org/
– auf http://www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de/
– auf urantransport.de unter der Rubrik “Transporte von Namibia nach Narbonne über Hamburg”, nachlesbar unter
http://www.urantransport.de/visier/namibia_narbonne.html