UF6 Heels – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Tue, 20 Aug 2024 21:21:27 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg UF6 Heels – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Hamburg: Atomtransporte über den CTA im Jahr 2023 https://sand.blackblogs.org/2024/08/20/hamburg-atomtransporte-ueber-den-cta-im-jahr-2023/ Tue, 20 Aug 2024 21:21:19 +0000 https://sand.blackblogs.org/?p=2898 Continue reading ]]> Über das Hamburger Stadtgebiet und den Hafen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Hamburg ist eine Drehscheibe zur Versorgung der AKWs im internationalen Atomgeschäft. Uranoxide, das extrem ätzende und giftige Uranhexafluorid, unbestrahlte Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder über das Hamburger Stadtgebiet auf dem Straßenweg transportiert.

“Kernbrennstoff-Transporte” werden zur Zeit(!) über den Hamburger Hafen nicht mehr durchgeführt (Aufgrund des sogenannten „freiwilligen Verzichts“ der Hamburger Hafenbetriebe auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen”). – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) Seitens der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft werden im Hafen von Hamburg weiterhin nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) und Uranerzkonzentrat (UN 2912), verharmlosend deklariert als “sonstige radioaktive Stoffe”, umgeschlagen.

Zur Zeit werden über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen die meisten Atomtransporte durchgeführt:  

> Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL (Orient Overseas Container Line) liefern dort nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) und gelegentlich Uranerzkonzentrat (UN 2912) aus dem Hafen von Montreal/Kanada an. > Auf dem Rückweg befördern sie UF6 Heels, dies sind ungereinigte Behälter die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, und vereinzelt auch Uranerzkonzentrat (UN 2912) in den Hafen von  Montreal/Kanada.

Hintergrund     – Nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) wird in zylinderförmigen Behältern (in Längsrichtung z.B. auf einem 20’-Flatrack positioniert) aus dem HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) überwiegend auf dem Schienenweg, aber auch mit Sattelzügen auf dem Straßenweg, in europäische Uran-Anreicherungsanlagen (UAA) in Gronau/Deutschland, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich befördert. Das in den Uran-Anreicherungsanlagen hergestellte angereicherte Uranhexafluorid (UN 2977) wird auf dem Straßenweg mit Sattelzügen zu den Brennelement-Fabriken, z.B. der ANF in Lingen, der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden transportiert. Dort wird das angereicherte Uranhexafluorid zu angereichertem Urandioxid verarbeitet mit dem neue Brennelemente für Atomkraftwerke hergestellt werden.  

UF6-Heels sind zylinderförmige Behälter (in Längsrichtung z.B. auf einem 20’-Flatrack positioniert) die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. Nach der Entladung des Uranhexafluorid in den europäischen Uran-Anreicherungsanlagen (UAA) in Gronau/Deutschland, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich werden sie ungereinigt über den CTA im Hamburger Hafen zu dem Hersteller des Uranhexafluorid zurück transportiert. (Anmerkung: Der Begriff UF6-Heels wird auch für zylinderförmige Behälter (in Querrichtung z.B. auf einem 20’-Flatrack positioniert) verwendet, die noch Reststoffe von angereichertem Uranhexafluorid (UN 2977) enthalten.)  

Uranhexafluorid (UF6) ist eine stark korrosive, extrem giftige und radioaktive Verbindung, die für die Urananreicherung eingesetzt wird. Bereits mit Luftfeuchtigkeit und erst recht mit Wasser, reagiert UF6 unter Zersetzung. Infolgedessen wird u.a. stark ätzende und giftige Flußsäure (HF) gebildet, die sogar Glas auflösen kann. Bei einer Freisetzung von UF6, z.B. durch einen Unfall, kann die von der chemischen Reaktion gebildete Schadstoffwolke Haut, Augen und Atemwege schwer verätzen. Dadurch entsteht akute Lebensgefahr für Menschen und Tieren auch in größerer Entfernung.  

Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) (UN 2912) wird auf dem Schienenweg aus dem Hamburger Hafen zur Orano-Uranfabrik (Ex-AREVA) bei Narbonne-Malvési in Südfrankreich transportiert, um daraus Urantetrafluorid (UF4) und anschließend in Tricastin/Pierrelatte in Südfrankreich nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) herzustellen. Das nicht angereicherte Uranhexafluorid (UF6) wird anschließend in die europäischen Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau/Deutschland, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich befördert. Das in den Uran-Anreicherungsanlagen hergestellte angereicherte Uranhexafluorid (UN 2977) wird auf dem Straßenweg mit Sattelzügen zu den Brennelement-Fabriken, z.B. der ANF in Lingen, der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden transportiert. Dort wird das angereicherte Uranhexafluorid zu angereichertem Urandioxid verarbeitet mit dem neue Brennelemente für Atomkraftwerke hergestellt werden. Weshalb Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada transportiert wurde erschließt uns bisher nicht und können wir so nicht beurteilen.

Produzent des nicht angereicherten Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) sowie des Uranerzkonzentrat (UN 2912) ist offensichtlich die Cameco Corporation in Kanada, die mehrere Uran-Minen in Saskatchewan/Kanada betreibt und zudem in Port Hope/Kanada über die einzige Konversionsanlage in Kanada (laut Aussage der Cameco Corporation) zur Herstellung von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) verfügt.

Folgende Fragestellung ergab sich dabei:     => Wie häufig befördern Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL auf der Route Montreal – Hamburg – Montreal diese radioaktiven Gefahrgüter?  

Um diese Frage beantworten zu können erfolgten umfangreiche Recherchen und Auswertungen für das vergangene Jahr 2023. Datenquellen waren u.a. die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg” sowie Segellisten über die Schiffsankünfte/-abfahrten im Hamburger Hafen in 2023.      

Auswertungen und Ergebnisse

Im Jahr 2023 trafen 52 Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL aus Montreal/Kanada kommend (Service „Canadian Gateway Express 2 (GEX 2)”) am HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) ein. Service „Canadian Gateway Express 2 (GEX 2)“ Rotation: Montreal/CA => Southampton/GB => Antwerpen/BE => Hamburg/DE => Montreal/CA

> Davon beförderten 16 Schiffe (31%) nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) oder gelegentlich Uranerzkonzentrat (UN 2912) aus Montreal/Kanada. > Auf dem Rückweg beförderten 20 Schiffe (38%) UF6 Heels (UN 2978) und/oder vereinzelt auch Uranerzkonzentrat (UN 2912) nach Montreal/Kanada.

Auswertungen und Ergebnisse im Detail

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/08/2024.08_HH-SAND_2023-Atomtransporte-ueber-den-CTA-Segellisten.pdf

https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2024/08/2024.08_HH-SAND_2023-Atomtransporte-ueber-den-CTA-Anfragen.pdf

Containerschiff ‚Montreal Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9253741)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 11 – davon aus Montreal/Kanada 4 Transporte mit UF6 und 1 Transport mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 3 Transporte von UF6 Heels    

Containerschiff ‚OOCL Montreal‘ (Reederei OOCL, IMO 9253739)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 10 – davon aus Montreal/Kanada 2 Transporte mit UF6 und 2 Transporte mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 2 Transporte von UF6 Heels und 3 Transporte von UF6 Heels und Uranerzkonzentrat    

Containerschiff ‚Toronto Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9253727)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 11 – davon aus Montreal/Kanada 2 Transporte mit UF6 und 1 Transport mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 2 Transporte von UF6 Heels    

Containerschiff ‚Quebec Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9294836)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 11 – davon aus Montreal/Kanada 1 Transport mit UF6 und 1 Transport mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 5 Transporte von UF6 Heels    

Containerschiff ‚Ontario Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9290816)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 5 – davon aus Montreal/Kanada 1 Transport mit Uranerzkonzentrat, – nach Montreal/Kanada 3 Transporte von UF6 Heels    

Containerschiff ‚Mississauga Express‘ (Reederei Hapag-Lloyd, IMO 9165358)   > Anzahl der Schiffsankünfte/-abfahrten am CTA im Jahr 2023: 4 – davon aus Montreal/Kanada 1 Transport mit UF6, – nach Montreal/Kanada 2 Transporte von UF6 Heels      

Ausblick 2024   > Im Zeitraum vom 01.01.24 bis zum 07.06.24 beförderten 10 Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL aus Montreal/Kanada kommend (Service „Canadian Gateway Express 2 (GEX 2)”) nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) oder gelegentlich Uranerzkonzentrat (UN 2912) zum HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA). > In diesem Zeitraum beförderten 9 Schiffe dieser beiden Reedereien auf dem Rückweg UF6 Heels (UN 2978) und/oder vereinzelt auch Uranerzkonzentrat (UN 2912) nach Montreal/Kanada.        

Anmerkungen  

Die ‚Mississauga Express‘ der Reederei Hapag-Lloyd wurde im Zeitraum von März 2023 bis Juli 2023 auf dem Canadian Gateway Express 2 (GEX 2) eingesetzt. (GEX 2: Montreal/CA => Southampton/GB => Antwerpen/BE => Hamburg/DE => Montreal/CA). Die ‚Mississauga Express‘ wurde am 07.08.23 zum Abwracken auf den Strand in Aliaga/Türkei gefahren.

Die ’Ontario Express’ der Reederei Hapag-Lloyd wird seit Juli 2023 auf dem Canadian Gateway Express 2 (GEX 2) eingesetzt. (GEX 2: Montreal/CA => Southampton/GB => Antwerpen/BE => Hamburg/DE => Montreal/CA).    Der Service „Canadian Gateway Express 2 (GEX 2)” der Reederei OOCL (Orient Overseas Container Line) wird von der Reederei Hapag-Lloyd als “St. Lawrence Cont. Service-Route 2 (AT2)“ bezeichnet.      

Atomausstieg? Nicht in Hamburg! – Hamburg ist weiterhin am Atomgeschäft beteiligt!

> Nicht angereichertes Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) wird weiterhin im Hamburger Hafen über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) durch Containerschiffe der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL aus dem Hafen von Montreal/Kanada angeliefert. Nach dessen Anreicherung und Verarbeitung zu Urandioxid werden daraus neue Brennelemente für internationale AKW (z.B. in Finnland, Frankreich, Groß Britannien, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien) hergestellt!

> An der HHLA (Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft) und der Reederei Hapag-Lloyd ist die Stadt Hamburg beteiligt. Somit ist sie mitverantwortlich für den Weiterbetrieb von Atomanlagen für den internationalen Markt wie Gronau (Uran-Anreicherungsanlage) und Lingen (Brennelementefabrik) auch nach dem sogenannten „Atomausstieg“ in Deutschland!

UnsereForderung: Alle UF6-Transporte über den Hamburger Hafen sofort stoppen!

Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit!

]]>
Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/11197 https://sand.blackblogs.org/2023/03/29/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-11197/ Wed, 29 Mar 2023 22:00:00 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2731 Continue reading ]]>

Was nach erster schneller Durchsicht bereits aufgefallen ist:  

Merkwürdige Atomtransporte: Bei dem Brennelement Transport aus der Brennelement-Fabrik in Vesteras in das französiche AKW Golfech (zwischen Toulouse und Bordeaux) am 5.9.22 über Hamburg weist Unstimmigkeiten in den Mitteilungen des Senats und den Listen über Kernbrennstofftransporte vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) auf. Diese, konnte der Senat nach eigenen Angaben wegen der “für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufklären.” Schon eine kuriose Antwort bei so einem gefährlichen Kernbrennstofftransport.

Da geht fast unter das zahlreiche weitere Atomtransporte durch das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurden. So wurden unter anderem auch neue Brennelemente aus Frankreich in die Brennelemente-Fabrik in Schweden per LKW gefahren (11.1.+1.2.23) waren diese fehlerhaft oder weshalb gehen neue Brennelemente in eine Brennelemente-Fabrik?

Die neuste Anfrage der Linken an den Hamburger Senat hier Erstmal in aller Kürze:

Am 02.03.23 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” Drucksache 22/11197 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 10.03.23 antwortete.   Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/11197, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 10.03.23 befindet sich als PDF-File unter dem Namen “Hamburger Bürgerschaft Drs. 22-11197 Atomtransporte durch Hamburg” hier.    

Und hier die Mitteilung der Linken bzw. Stephan Jersch dazu.

Transport am 05.09.22 von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden über das Hamburger Stadtgebiet in das französische AKW Golfech   DIE LINKE: “In der Anlage 1 „Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg“ der Drs. 22/10290 wurde für den 05.09.22 ein Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västerås/Schweden in das französische AKW Golfech aufgelistet. Vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) wurde in den Listen der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte (Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz beziehungsweise §§ 27 und 29 StrlSchG) mit den Daten der Veröffentlichung vom 05.09.22, 23.09.22, 21.10.22, 11.11.22, 05.12.22, 09.01.23 und 27.01.23 dagegen um den 05.09.22 kein Brennelement-Transport aus Schweden in ein französisches AKW aufgeführt. Nach der laufenden Genehmigungsnummer 7781 erfolgten derartige Transporte unter anderem am 09.08.22 und am 12.09.22, in der Zwischenzeit jedoch nicht. Nach Angaben des BASE gab es dagegen am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in französische AKWs (laufende Genehmigungsnummer 7779), dieser wurde sehr wahrscheinlich nicht über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. Welche Angaben über den Brennelement-Transport in das französische AKW Golfech am 05.09.22 sind zutreffend? Wie lassen sich die unterschiedliche Aussagen des Hamburger Senats in der Drs. 22/10290 und die Angaben seitens des BASE erklären?”  

Antwort des Hamburger Senat: “Den zuständigen Hamburger Behörden liegt eine übersendete Transportanmeldung vor. Nach Auskunft des Genehmigungsinhabers erfolgten die angekündigten Transporte der Genehmigungsnummer 7781 planmäßig am 5. September 2022. Die in Rede stehende Diskrepanz ließ sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufklären.”   => Aus der Antwort des Hamburger Senats geht hervor, daß dieser Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das französische AKW Golfech am 05.09.22  tatsächlich über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurde. – Offensichtlich wurde vom BASE dieser Transport in der betreffenden Liste der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte fälschlicherweise nicht aufgeführt.      

Anlage 1   Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 wurden keine “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen durchgeführt (ist allerdings nix neues). Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 erfolgten Transporte von angereichertem UF6 (UN 2977) aus den Urananreicherungs-Anlagen in Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden. Im Zeitraum vom 02.12.2022 bis zum 03.03.2023 erfolgten Transporte von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in mehrere AKWs in Frankreich. – Des weiteren wurden zwei “Rücktransporte” von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen aus zwei französischen AKWs auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden durchgeführt.  Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine Brennelemente in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2 auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet befördert.  

Anlage 2   Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 erfolgten zwei Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada kommend in den Hamburger Hafen, zudem mehrere Rücktransporte von “UF6-Heels” (UN 2978) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada. Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 erfolgte am 05.01.23 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) über den Hafen von Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Im Zeitraum vom 04. Dezember 2022 bis zum 03. März 2023 wurden keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore  in den Hafen von Hamburg durchgeführt.  

Über die Anfrage und deren Antwort berichtete auch umweltfairaendern.de: Quartal 1/2023 – Atomtransporte durch Hamburg: 31 mal radioaktiv über Straße und Hafen

Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” , Drucksache 22/11197, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 10.03.23 befindet sich z.Zt.auch im Web nachlesbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/83056/atomtransporte_durch_hamburg_xi.pdf

]]>
Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/10290 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2023/01/23/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-10290-auswertung-anlagen-1-und-2/ Mon, 23 Jan 2023 23:01:54 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2679 Continue reading ]]>
 => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Logo-bunt_1

Am 01.12.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft zuletzt eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48) Drucksache 22/10290 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.12.22 antwortete. Diese Kleine Anfrage trägt den offiziellen Titel: “Hamburgs Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft ungebrochen – unsere 50. Anfrage zu Atomtransporten”.
Zuvor hatten am 01.09.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 einging. 
 


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/10290) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands, der nun bis ins 1. Quartal 2023 hinausgezögert wird.
Noch ist die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im umkämpften Südosten der Ukraine durch die russische Armee nicht beendet, immer wieder wird Beschuss desselben gemeldet beziehungsweise Diebstähle an Anlagen und Ersatzteilen. Dies macht deutlich: Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden! Die Nutzung der Atomenergie ist nunmehr noch stärker eine Gefahr für die Menschen in Europa.
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis September schon wieder über 80 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/9235).
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September beantworteten Drs. 22/9235, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 50. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 3. September 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte
die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/9235 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgeführt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 1. Dezember 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/9235 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 2. September 2022. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt hier zeitlich an die Drs. 22/9235 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 2. Dezember 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absenderinnen und Absender und Empfängerinnen und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Hamburger Senat verweigert in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/10290) Angaben über die beförderten Netto-Massen der “sonstigen radioaktiven Stoffen” in der Anlage 2, dazu gehören beispielsweise nicht angereichertes UF6 (UN 2978) und “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat)
 
DIE LINKE: “In welchem Umfang und welcher Menge als Bruttomasse und in welchem Umfang und welcher Menge als Nettomasse (ohne das Leergewicht der Verpackungen, wie zum Beispiel Fässer, Behältnisse, Gebinde) sind sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Angaben zu Nettomassen unterliegen im Gegensatz zu Bruttomassen keiner rechtlichen Vorgabe hinsichtlich deren Erhebung. Darüber hinaus ist deren Meldung nicht verpflichtend.”
 
=> Das der Hamburger Senat (sofern willig) dazu durchaus in der Lage ist, zeigt sich z.B. in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg (IV) und Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Endlagersuche” (Drs. 22/3289) vom 23.02.21, in der Anlage 3 (“Havarie der ‘Montreal Express’ im Hamburger Hafen im Januar 2021”).
Dort werden neben den Bruttomassen auch die Nettomassen an befördertem Uranhexafluorid (UN 2978) ausführlich aufgelistet…
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, bekannt gegeben wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 2. September 2022 bis einschließlich zum 2. Dezember 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 148 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Sicherheitsrelevante Mängel wurden nicht festgestellt.
135 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden bei 13 Kontrollen formale Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
  
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen im folgenden Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Alle vorgenannten Betriebe verfügen über eine Umschlagsgenehmigung. Die Genehmigung für CTB gilt bis zum 31. Mai 2023, die für CTT bis zum 30. September 2023 und die für UNIKAI bis zum 28. Februar 2023.”
 
=> Der Hamburger Senat macht in der Anfrage bis wann die Umschlagsgenehmigungen für den CTA (HHLA Container Terminal Altenwerder) und für das Hafenunternehmen C. Steinweg befristet sind keine Angaben. – Über den CTA werden zahlreiche Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) durchgeführt, über den Terminal des Hafenunternehmens C. Steinweg erfolgen Transporte von “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat) aus Walvis Bay/Namibia.
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Wahrscheinlich(!) besteht derzeit auch für EUROGATE weiterhin eine derartige Umschlagsgenehmigung. – In der aktuellen Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt…
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang September 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang September 2022 hat es in der zuständigen Behörde keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben und es sind keine Zulassungen entfallen.”

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48), Drucksache 22/10290, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.12.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/82093/hamburgs_rolle_als_ein_drehkreuz_im_internationalen_atomgeschaeft_ungebrochen_unsere_50_anfrage_zu_atomtransporten.pdf 
 
  
=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 

Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
 
Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 insgesamt 16 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 01.12.22 erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,
    dabei wurden rund 69 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
    Die 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich.
    Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine neuen Brennelemente aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2, für die eine Laufzeitverlängerung derzeit bis zum 15.04.23 erteilt worden ist, befördert.
     
    => Aufgefallen: Der Hamburger Senat listet in der Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg” am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das französische AKW Golfech auf. – Aber: Vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) wurde in den Listen der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte (Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG) mit dem Datum der Veröffentlichung vom 05.09.22, 23.09.22, 21.10.22, 11.11.22 und 05.12.22 dagegen um den 05.09.22 kein Brennelement-Transport aus Schweden in ein französisches AKW aufgeführt. – Nach der laufenden Genehmigung-Nummer 7781 erfolgten derartige Transporte u.a. am 09.08.22 und am 12.09.22, in der Zwischenzeit jedoch nicht. – Nach Angaben des BASE gab es dagegen am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in französische AKW (laufende Genehmigung-Nummer 7779), dieser wurde mit Sicherheit nicht über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. – Frage: Wer hat da offensichtlich nicht zutreffende Angaben gemacht? Der Hamburger Senat oder das BASE?
     
  • Im Zeitraum von 03.09.22 bis 01.12.22 wurden mit 7 Transporten rund 71 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
    auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
    4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande
    und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
    Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
 

Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 102 zylinderförmigen Behältern
    rund 1524 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.
     
    – Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
    nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 379 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert. 
     
  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 wurden keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore  in den Hafen von Hamburg durchgeführt. 
      
    Die HHLA (Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft) hat Ende Oktober 2022 auf ihrer im Internet veröffentlichten Segelliste die Anzahl der Schiffsbewegungen über deren Terminals CTA, CTB und CTT von ursprünglich max. 3000 auf lediglich max. 1000 reduziert. Über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) erfolgen u.a. Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
]]>
Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/10290 https://sand.blackblogs.org/2022/12/16/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-10290/ Fri, 16 Dec 2022 17:50:41 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2657 Continue reading ]]> Zuerst in aller Kürze:

Am 01.12.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48) Drucksache 22/10290 gestellt, auf die der Hamburger Senat bereits am 09.12.22 antwortete. – Die Drs. 22/10290 (Anfrage und Antwort) wurde erst kürzlich für die interessierte Öffentlichkeit ins Netz gestellt.

Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48), Drucksache 22/10290, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.12.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/82093/hamburgs_rolle_als_ein_drehkreuz_im_internationalen_atomgeschaeft_ungebrochen_unsere_50_anfrage_zu_atomtransporten.pdf

Was nach erster oberflächlicher Durchsicht bereits aufgefallen ist:

Der Hamburger Senat verweigert Angaben über die beförderten Netto-Massen bei den “sonstigen radioaktiven Stoffen” (Anlage 2)

DIE LINKE: “In welchem Umfang und welcher Menge als Bruttomasse und in welchem Umfang und welcher Menge als Nettomasse (ohne das Leergewicht der Verpackungen, wie zum Beispiel Fässer, Behältnisse, Gebinde) sind sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?”

Antwort des Hamburger Senat: “Die Angaben zu Nettomassen unterliegen im Gegensatz zu Bruttomassen keiner rechtlichen Vorgabe hinsichtlich deren Erhebung. Darüber hinaus ist deren Meldung nicht verpflichtend.”

Anlage 1

Im Zeitraum vom 03.09.2022 bis zum 01.12.2022 wurden keine “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen durchgeführt (ist allerdings nix neues)
Im Zeitraum vom 03.09.2022 bis zum 01.12.2022 erfolgten Transporte von angereichertem UF6 (UN 2977) aus den Urananreicherungs-Anlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Pierrelatte/Frankreich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden
Im Zeitraum vom 03.09.2022 bis zum 01.12.2022 erfolgten Transporte von neuen (“unbestrahlten”) Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in mehrere AKWs in Frankreich. – Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine Brennelemente in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2 auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Anlage 2

Im Zeitraum vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022 erfolgten Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada kommend in den Hamburger Hafen, zudem Rücktransporte von “UF6-Heels” (UN 2978) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada.
Im Zeitraum vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022 erfolgte kein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) über den Hafen von Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg.

Eine ausführliche Auswertung der Anlagen 1 und 2 befinden sich bereits in Arbeit, deren Fertigstellung wird noch etwas dauern.

Hier die Mitteilung der Linken: Atomdrehscheibe Hamburg: 32 mal radioaktive Uran-Transporte in knapp drei Monaten für den Betrieb von Atomkraftwerken

]]>
Hamburg: Atomtransporte – Drucksache 22/7493 – Auswertung 27.11.21 bis 25.02.22 https://sand.blackblogs.org/2022/03/31/hamburg-atomtransporte-drucksache-22-7493-auswertung-27-11-21-bis-25-02-22/ Thu, 31 Mar 2022 14:47:01 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2562 Continue reading ]]> Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/7493 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 24.02.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
Zuvor hatten am 25.11.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
 
Nun ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 “Atomtransporte durch Hamburg” (45) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.11.2021-25.02.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 27. November 2021 bis zum 25. Februar 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg von uns erfolgt.

Es erfolgten 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ sowie zahlreiche „sonstige radioaktive Stoffe“ wie UF6, UF6 Heels, Yellow Cake und Urandioxid über Hamburg.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen im Detail befinden sich hier:
 2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen:) (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) => „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ durch Hamburg (Anlaqe2)
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg:)

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

 – Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 15 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 90 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich (Cattenom, Lere, Gravelines, Saint-Ciers-sur-Gironde und Avoine) ,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.

 

– Im Zeitraum von 27.11.21 bis 25.02.22 wurden mit 6 Transporten rund 65 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 6 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 9 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 387 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in 14 20-Fuß-Containern)

rund 273 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA, dabei wurden rund 7,2 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert. 

 

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/7493) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber bis November 2021 schon wieder über 100 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/6542). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau und sie finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr bis November schon wieder über 50, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende 2 November letzten Jahres beantworteten Drs. 22/6542, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 47. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 27. November 2021bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/6542 für alle Transporte entsprechend fortführen):” 
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wird vom Hamburger Senat u.a. erläutert:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/6542 aufgeführten Transportvorgänge endete am 26. November 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 141 Kontrollen ohne Beanstandungen. Fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe hatten auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.”
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen in diesem Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in Rede stehenden Betriebe haben weiterhin eine Umschlags- und Lagergenehmigung für das Jahr 2022. Es laufen in diesem Jahr keine Genehmigungen aus.”
 
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Offensichtlich besteht derzeit auch für EUROGATE eine derartige Umschlagsgenehmigung, denn über den EUROGATE-Terminal wurden im Zeitraum vom 27.11.21 bis zum 25.02.22 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” durchgeführt. – In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt.
 
 
“Freiwilliger Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe – Der Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen ist weiterhin rechtlich möglich!
 
DIE LINKE: “Welche hamburgische Verwaltung erlaubt gegebenenfalls und auf welcher Rechtsgrundlage den Kernbrennstoffumschlag durch diese Umschlagbetriebe?
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Umschlag von Kernbrennstoffen ist Bestandteil der erteilten Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen einschließlich des Umschlages von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 4 Atomgesetz erteilt. In den Nebenbestimmungen der vom BASE erteilten Genehmigungen wird aufgeführt, dass die Genehmigung transportbedingte zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) auf den dort genannten Stellplätzen der Umschlagsanlagen umfasst. Sofern bei diesen zeitweiligen Aufenthalten alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften – dies umfasst ebenfalls die regionale Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg, GGBVOHH – eingehalten werden, ist eine Genehmigung durch die gefahrgutrechtlich zuständige Wasserschutzpolizei (WSP) nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte November 2021 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte November 2021 sind weder Beförderungsgenehmigungen nach § 27 Strahlenschutzgesetz neu erteilt worden noch sind Genehmigungen entfallen.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45), Drucksache 22/7493, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 04.03.22 befindet sich z.Zt. im Web auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79087/atomtransporte_durch_hamburg_viii.pdf

]]>
Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/6542 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2022/01/11/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-6542-auswertung-anlagen-1-und-2/ Tue, 11 Jan 2022 00:50:21 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2517 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/6542 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
 Zwischenzeitlich ist von uns eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 “Atomtransporte durch Hamburg” (44) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.08.2021-26.11.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 26. August 2021 bis zum 26. November 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Zwischen dem 21.08.-26.11.2021 erfolgten Kernbrennstoff Transporte mit 13 t  neuen Brennelementen und 18 t angereichertem UF6 (jeweils “Kernbrennstoffmasse”). Bei den „sonstigen“ radioaktiven Stoffe wurden 362 t UF6 sowie 233 t UF6 Heels und 191 t Yellow Cake transportiert (jeweils Bruttomasse) (Weiter unten genau ausgeführt).

Am 25.11.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
Zuvor hatten am 19.08.21 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
 
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/6542) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung dargelegt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres hat der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Laut Senatsauskünften sind aber 2020 schon wieder circa 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (zuletzt in der Drs. 22/3289). Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke seit Jahren und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, Niederlande und Frankreich über Hamburg. Auch die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind beteiligt.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch für 2021 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 67, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche: https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende August beantworteten Drs. 22/5506, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 46. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 21.08.2021 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/5506 für alle Transporte entsprechend fortführen).”
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/6542, wird vom Hamburger Senat u.a. berichtet:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 21. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/5506 aufgeführten Transportvorgänge endete am 20. August 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 26. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
GEGIS enthält keine Daten zu Beförderungen auf der Straße. Jedoch beinhaltet Anlage 2 zusätzlich drei Straßentransporte im Zeitraum vom 26. Oktober 2021 bis 23. November 2021, deren Daten von den jeweiligen Kontrollen (ohne Beanstandung) noch vorliegen, sowie eine nicht als Gefahrgut deklarierte Beförderung von Tantalerz.”
 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/6542, ausgesagt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 21. August 2021 bis einschließlich 26. November 2021 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 98 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 96 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der Unikai, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Hat der Betrieb C. Steinweg, dessen Umschlagsgenehmigung am 31. Dezember 2021 ausläuft (siehe Drs. 22/4337), mittlerweile erneut eine erhalten beziehungsweise zwischenzeitlich eine verlangt?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Firma C. Steinweg hat zwischenzeitlich eine Verlängerung der Genehmigung beantragt. Der Genehmigungsantrag wird zurzeit bearbeitet und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 beschieden werden.”
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte August 2021 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassung entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte August 2021 sind keine Zulassungen entfallen oder neu erteilt worden.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44), Drucksache 22/6542, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung am 03.12.21 befindet sich z.Zt. auch im Netz nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/78045/atomtransporte_durch_hamburg_vii.pdf 
 
 
 
 
=> Die Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 “Atomtransporte durch Hamburg” (44) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.08.2021-26.11.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 26. August 2021 bis zum 26. November 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg haben wir hier dokumentiert.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich im folgenden Aufgeführt:

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung) „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) Atomtransporte durch Hamburg Drs22-6542 Anlaqe2 (Auswertung) 

2021.12.03_HH_SAND_Drs22-6542_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 H (Auswertung) (keine:) „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
 Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 „Atomtransporte durch Hamburg“ (44) erfolgten im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg 🙂

> Laut den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 (Atomtransporte durch Hamburg (44)) erfolgten im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 insgesamt 5 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 21.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgten 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 13 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Die 3 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Bugey (CNPE Bu) in Frankreich.

 

– Im Zeitraum von 21.08.21 bis zum 26.11.21 wurden mit 2 Transporten rund 18 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Die 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage (UAA) in Gronau in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
 

 

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/6542 (Atomtransporte durch Hamburg (44)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg und einen Transport mit Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgte 1 Transport von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in  24 zylinderförmigen Behältern rund 362 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis zum 26.11.21 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in ca. neun 20-Fuß-Containern) rund 175 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. – Im gleichen Zeitraum wurden mit 1 Transport aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada (rechnerisch ermittelt: in ca. vier 20-Fuß-Containern) rund 66 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) auf dem Seeweg transportiert.
 
– Im Zeitraum vom 26.08.21 bis 26.11.21 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg 🙂

 
 

]]>
Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/4337 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2021/07/13/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-4337-auswertung-anlagen-1-und-2/ Tue, 13 Jul 2021 02:21:44 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2419 Continue reading ]]> => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 “Atomtransporte durch Hamburg” (42) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 17.02.2021-18.05.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 18. Februar 2021 bis zum 18. Mai 2021”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Am 17.05.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hat.

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Hafen (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlage2 (Auswertung) => „sonstige radioaktive Stoffe“ 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 sonstiger(Auswertung)
 

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

ABER

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 insgesamt 26 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 22 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 134 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

14 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 8 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 17.02.21 bis 18.05.21 wurden mit 4 Transporten rund 33 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
Aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau erfolgten 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 4 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada und Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen
 
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten demzufolge keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen.

– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 5 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert.

 
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats zwei Transporte (01.03.21 und 05.05.21) von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen, dabei wurden insgesamt 317 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat befördert. – Die Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sind inzwischen nach fast 16-monatiger Unterbrechung wieder aufgenommen worden. 

 Am 17.05.21 um 17:50 Uhr machte sich ein Zug mit 12 Containern Uranerzkonzentrat vom Hafenbahnhof Hamburg Süd auf den Weg nach Maschen wo er dann am 18.05. um 4:40 nach Süd Frankreich Narbonne startete. Wir vermuteten die Ankunft mit dem Atomtransportschiff „Red Ceadar“. Laut diesen Hamburger Angaben muss diese atomare Fracht aber zwei Wochen auf dem Süd-West Terminal der C. Steinweg gelagert worden sein und eben am 05.05. mit der „Bright Sky“ der Rederei MACS angeliefert worden sein. Wir bleiben dran und fragen nach.
 
 
> Nachfragen zur Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drs. 22/4337) zu der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen einleitend zusammen gefaßt:
“Die Havarie der „Montreal Express“ am 27.01.21 wurde nach Senatsangaben (Drs. 22/3289) durch einen Maschinenausfall verursacht, beim Anhalten des Schiffes riss eine Ankerkette, der Anker versank auf den Boden der Fahrrinne (er wurde später gehoben).
Die „Montreal Express“ hatte während der Havarie im Hamburger Hafen demzufolge unter anderem zahlreiche Gefahrgüter der unterschiedlichsten Gefahrgutklassen (Klasse 1: explosive Materialien/ Klasse 2: Gase/Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind/Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe/Klasse 5: oxidierende Stoffe/Klasse 6: giftige Stoffe/Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe) an Bord, darunter auch radioaktive Gefahrgüter der Klasse 7: Mehrere entleerte Behälter („UF6-Heels“) mit Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978).
Nach einer Veröffentlichung der Reederei Hapag-Lloyd vom 03.02.20 (vergleiche „Hapag-Lloyd will CO2-Ausstoß mit Biotreibstoff senken“) erfolgten Anfang 2020 Versuche die „Montreal Express“ mit dem Treibstoff „B20“ zu betreiben: Die „Montreal Express“ fuhr nach Darstellung der Reederei Hapag-Lloyd erstmals mit dem sogenannten B20-Treibstoff, der zu 80 Prozent aus schwefelarmem Treibstoff und zu 20 Prozent aus einem Biokraftstoff auf Basis von Altspeiseölen und -fetten besteht. Diese wurden zuvor in der Gastronomie verwendet und werden sonst anderweitig kostenpflichtig entsorgt.”
 
DIE LINKE: “War diese Beimischung von Altspeiseölen und -fetten zum Treibstoff ursächlich für den Maschinenausfall der „Montreal Express“ am 27.01.21 im Hamburger Hafen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein, welche Vorkommnisse führten zu dem Maschinenausfall der „Montreal Express“ und wie wurde dieser behoben?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Wartungsarbeiten am Kraftstoffsystem des Schiffes befand sich noch Luft in einer Kraftstoffleitung. Infolgedessen fielen die zur Stromerzeugung notwendigen Dieselgeneratoren aus und es kam zum Stromausfall („Black out“), wodurch auch die Hauptmaschine ausfiel. Das Kraftstoffsystem wurde entlüftet und war danach wieder funktionsfähig.”
 
DIE LINKE: “Sind die Angaben in der „Bild“-Zeitung vom 02.02.21 unter der Überschrift „Containerschiff Montreal Express havariert – Notbremsung vor Blankenese!“ zutreffend, dass das hinter der „Montreal Express“ fahrende Containerschiff „MSC Madrid“ mithilfe eines Schleppers eine „Vollbremsung“ einleiten musste, um eine Kollision mit der manövrierunfähigen „Montreal Express“ zu vermeiden (vergleiche „Bild“-Zeitung vom 02.02.21: „Der Hintermann, Container-Riese „MSC Madrid“ (270 m, 5550 Boxen), musste vollbremsen – ein Schlepper am Heck half wie ein „Brems-Fallschirm“ beim Stoppen“)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein: Welchen Verlauf hatte dieses Ereignis nach den Kenntnissen des Senats?”
Antwort des Hamburger Senat: “Zu einer möglichen Behinderung von Schiffen infolge der Havarie der „Montreal Express“ liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.”

 

]]>
Atomtransporte durch Hamburg Drucksache 22/3289 https://sand.blackblogs.org/2021/04/14/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-3289/ Wed, 14 Apr 2021 23:52:37 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2367 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/3289 – Auswertung Anlagen 1 und 2

Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat.

Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21:

18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit drin wurden 88 Tonnen angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert. (Straße)

3 Transporte mit rund 27 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) (Straße)

Ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen mit rund 154 Tonnen.

6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) mit insgesamt 140 zylinderförmigen Behältern rund 2110 Tonnen

8 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) mit rund 456 Tonnen (Bruttomasse).

hier unsere genaue Auswertung:

– Die Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 16.11.2020-16.02.2021” wurde neu erstellt. Sie enthält nun nicht mehr die “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen (weil keine stattgefunden haben), sondern die “Kernbrennstoff-Transporte”, die ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt wurden. – Zum Unterscheiden hat diese Datei hier die Bezeichnung “Drs22-3289 Anlaqe1 S (Auswertung)”, wobei “S” für Straßentransporte steht. – Weiterhin gibt es hier die Datei mit der Bezeichnung “Drs22-3289 Anlaqe1 H (Auswertung)”, wobei “H” für Hafentransporte steht. 2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S_Kernbrennstoff Straße (Auswertung)
– Die Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 16. November 2020 bis zum 16. Februar 2021” zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg wurde zwischenzeitlich etwas überarbeitet und mit einer Auswertung versehen. 2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2_(Auswertung)
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41), Drucksache 22/3289, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 23.02.21 auch im Netz:
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74564/atomtransporte_durch_hamburg_iv_und_beteiligung_der_freien_und_hansestadt_hamburg_bei_der_endlagersuche.pdf 
 
 
=> Eine weitere Auswertung der Anlagen 1 bis 3 ergab bislang:

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 88 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

Diese Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten fast ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie in das AKW Grohnde und und das AKW Gösgen in der Schweiz

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 wurden mit 3 Transporten rund 27 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert. Diese Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten ausschließlich aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden.
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
  
Im Jahr 2020 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg.
 
> Demnach erfolgte am 29.01.21 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen – Ein Einzelfall? – Oder werden diese Transporte nun wieder “regelmäßig” durchgeführt? – Wir bleiben am Ball.
 
> Die “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 16.11.20 bis zum 16.02.21 über den Hamburger Hafen waren weiter fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 140 zylinderförmigen Behältern rund 2110 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 8 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 456 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert 
 

]]>
„UF6-Heels“ Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid aus dem Hafen von Hamburg (2017-2020) https://sand.blackblogs.org/2021/01/28/uf6-heels-transporte-von-nicht-angereichertem-uranhexafluorid-aus-dem-hafen-von-hamburg-2017-2020/ Thu, 28 Jan 2021 00:25:48 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2298 Continue reading ]]> Über das Hamburger Stadtgebiet und den Hafen gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Hamburg ist eine Drehscheibe zur Versorgung der AKWs im internationalen Atomgeschäft. Das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, Uranoxide, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert.
 
Auswertung der Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, aus dem Hafen von Hamburg im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20)
 
Zusammenfassung
Die Beförderung von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, aus dem Hamburger Hafen ist seit 2017 leicht ansteigend.
2017 wurden 22%, 2018 wurden 27%, 2019 wurden 22% und 2020 (bis zum 16.11.20) wurden 29%, bezogen auf die beförderte Bruttomasse von “UF6-Heels”, in den Jahren von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20), aus dem Hafen von Hamburg auf dem Seeweg in den Hafen von Montreal/Canada transportiert.   2020.11.16_HH_SAND_UF6 Heels-Transporte von nicht angereichertem UF6 aus dem Hafen von Hamburg (2017-2020)

Hintergrund
– “UF6-Heels” sind i.d.R. zylinderförmige Behälter (in Längsrichtung auf ein 20’-Flatrack positioniert), die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. Nach der Entladung des Uranhexafluorid in den europäischen Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich werden sie ungereinigt zu dem Hersteller des Uranhexafluorid zurück transportiert.
– Der Vollständigkeit halber: “UF6-Heels”sind  i.d.R. zylinderförmige Behälter (in Querrichtung auf ein 20’-Flatrack positioniert), die noch Reststoffe von angereichertem Uranhexafluorid (UN 2977) enthalten. Nach der Entladung des angereichertem Uranhexafluorid in den Brennelement-Fabriken, z.B. der ANF in Lingen, der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden, werden sie ungereinigt in die europäischen Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau, Almelo/Niederlande und Tricastin/Frankreich zurück befördert.
– Die Beförderung von gereinigten Behältnissen, die dadurch keine Reststoffe von Uranhexafluorid mehr enthalten, sind daher offiziell keine Atomtransporte.
 
– Nach Angaben des Wirtschaftsministerium NRW zu den Transporten aus der Uran-Anreicherungsanlage in Gronau nach Canada im Jahr 2017 betrug die in den “UF6-Heels” beförderte Menge an Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) fast ausschließlich weniger als 100 kg pro Transport (2017 erfolgten demzufolge 8 Transporte von “UF6-Heels” aus Gronau nach Canada mit je 24 Zylindern des Typs 48″Y pro Transport.) – Diese Transporte von “UF6-Heels” aus Gronau in den Hamburger Hafen erfolgten im Jahr 2017 demnach ausschließlich als Straßentransporte.    
                               
 
In guter Näherung ist daher davon auszugehen, daß bei den Angaben des Hamburger Senats auf die Kleinen Anfragen “Atomtransporte durch Hamburg” die jeweils beförderte Bruttomasse an “UF6-Heels” gleich dem Leergewicht der Zylinder für UF6 bei den Transporten ist. – Eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in den Jahren von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) ergab daraus ein durchschnittliches Leergewicht von rund 2,6 Tonnen eines Zylinders des Typs IP-2, bzw. 48″Y.
Laut Wikipedia beträgt das Eigengewicht eines Zylinders (“Stahltanks”) des Typs 48″Y rund 2,5 Tonnen, das Fassungsvermögen etwa 12,5 Tonnen Uranhexafluorid. Die zylinderförmigen Behälter sind 3,8 Meter lang, haben einen Durchmesser von ca. 1,22 m und eine Wandstärke von 16 Millimeter. Sie werden demnach trotz der bekanntermaßen großen Korrosivität von UF6 nur alle fünf Jahre auf ihre Dichtigkeit überprüft. (Wikipedia, Stand: 04.08.20)
 

Die Ergebnisse der Auswertungen im Detail:

“UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten

Im Jahr 2017 erfolgten 14 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen. Dabei wurden rund 822 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”befördert

> Diese 14 Transporte von “UF6-Heels” aus dem Hamburger Hafen lassen sich wie folgt aufteilen:
> Ladehafen: Hamburg / Löschhafen: Montreal/Canada / 14 Transporte / 822 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”

Im Jahr 2018 erfolgten 18 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen. Dabei wurden rund 1032 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”befördert

> Diese 18 Transporte von “UF6-Heels” aus dem Hamburger Hafen lassen sich wie folgt aufteilen:
> Ladehafen: Hamburg / Löschhafen: Montreal/Canada / 18 Transporte / 1032 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”

Im Jahr 2019 erfolgten 17 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen. Dabei wurden rund 822 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”befördert

> Diese 17 Transporte von “UF6-Heels” aus dem Hamburger Hafen lassen sich wie folgt aufteilen:
> Ladehafen: Hamburg / Löschhafen: Montreal/Canada / 17 Transporte / 822 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”

Im Jahr 2020 (bis zum 16.11.20) erfolgten 20 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen. Dabei wurden rund 1138 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”befördert

> Diese 20 Transporte von “UF6-Heels” aus dem Hamburger Hafen lassen sich wie folgt aufteilen:
> Ladehafen: Hamburg / Löschhafen: Montreal/Canada / 20 Transporte / 1138 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”

 

=> Im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) wurden mit 69 Transporten insgesamt rund 3814 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Canada befördert

 

Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich für weitere Auswertungen, Gegenrechnungen, Veröffentlichungen, … hier:
2020.11.16_HH_SAND_UF6 Heels-Transporte von nicht angereichertem UF6 aus dem Hafen von Hamburg (2017-2020)
 

 

Für die Auswertungen zu den Transporten von “UF6-Heels”, die Reststoffe an nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, aus dem Hafen von Hamburg im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bis zum 16.11.20) wurden folgende offizielle Datenquellen verwendet:

Atomtransporte durch Hamburg (26 bis 40)
Hamburger Bürgerschaft Drucksachen 21/8147, 21/9298, 21/10244, 21/11227, 21/12367, 21/13484, 21/14386, 21/15632, 21/16768, 21/17740, 21/18649, 21/19760, 22/130, 22/883/ 22/2193
Anlagen 2 („Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“)
 
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/8147, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVI), Anlage 2, Zeitraum: 02.12.16 bis 27.02.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/9298, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVII), Anlage 2, Zeitraum: 01.03.17 bis 01.06.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/10244, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXVIII), Anlage 2, Zeitraum: 02.06.17 bis zum 01.09.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/11227, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXIX), Anlage 2, Zeitraum: 05.09.17 bis zum 06.12.17
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/12376, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXX), Anlage 2, Zeitraum: 16.12.17 bis zum 18.03.18
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/13484, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXI), Anlage 2, Zeitraum: 19.03.18 bis zum 19.06.18
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/14386, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXII), Anlage 2, Zeitraum: 20.06.18 bis zum 19.09.18
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/15632, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXIII), Anlage 2, Zeitraum: 04.10.18 bis zum 04.01.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/16768, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXIV), Anlage 2, Zeitraum: 05.01.19 bis zum 04.04.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/17740, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXV), Anlage 2, Zeitraum: 05.04.19 bis zum 05.07.19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/18649, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXVI), Anlage 2, Zeitraum: 15.07.19 bis zum 15.10 19
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 21/19760, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXVII), Anlage 2, Zeitraum: 17.10.19 bis zum 20.01.20
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 22/130, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXVIII), Anlage 2, Zeitraum: 21.01 20 bis zum 27.04 20
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 22/883, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XXXIX), Anlage 2, Zeitraum: 28.04 20 bis zum 02.08.20
Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 22/2193, „Atomtransporte durch Hamburg“ (XL) (40), Anlage 2, Zeitraum: 13.08.20 bis zum 16.11.20
 
Angaben des Wirtschaftsministerium NRW zu den Transporten von/nach Gronau 2017
Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Urananreicherungsanlage_Gronau
 
 

]]>
Atomtransporte durch den Hafen in Hamburg: Auswertung https://sand.blackblogs.org/2020/06/29/atomtransporte-durch-den-hafen-in-hamburg-auswertung/ Mon, 29 Jun 2020 17:55:19 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2238 Continue reading ]]> Atomtransporte durch den Hafen in Hamburg

Drucksache 22/130 – Auswertung der Anlagen 1 und 2

2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage2 (Auswertung)

2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage1 (Auswertung)

Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/130 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 21.01.2020 -27.04.2020”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 21. Januar 2020 bis zum 27. April 2020”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt. (Corona bedingt erst jetzt auf unserer Webseite)

Auffälligkeiten (in aller Kürze)

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/130 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVIII)) erfolgten im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/19760 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVII)) erfolgten im Zeitraum vom 16.10.19 bis zum 20.01.20 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Zuletzt erfolgten nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) am 22.09.19 „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg (Eurogate) nach Süd-Korea. Dabei wurde angereichertes UF6 (UN 2977) befördert

(Kernbrennstoff-Transporte mit dem LKW über das Hamburger Stadtgebiet wurden weiterhin durchgeführt sind bei unserer Auswertung aber nicht aufgeführt.)

 

> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 22/130)

> Demzufolge erfolgten im Zeitraum vom 17.10.19 bis zum 20.01 20 keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen (Drucksache 21/19760)

> Zuletzt erfolgte nach den Angaben des Hamburger Senats (Drucksache 21/18649) am 07.10.19 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg (C. Steinweg).

 

> “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” laut der Drucksache 22/130 (Atomtransporte durch Hamburg (XXXVIII)) im Zeitraum vom 21.01.20 bis zum 27.04.20 über den Hamburger Hafen waren hauptsächlich Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada in europäische Urananreicherungs-Anlagen (UAA), bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern mit Reststoffen (“UF6 Heels”) aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen nach Montreal/Kanada

 

hier die Auswertungen:

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlaqe1 (Auswertung) als PDF-Datei: 2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage1 (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlaqe2 (Auswertung) als PDF-Datei: 2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage2 (Auswertung)

Am 23.04.20 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII) Drucksache 22/130 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 30.04.20 geantwortet hat.

Zuvor hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) am 16.01.20 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 24.01.20 (Drucksache 21/19760) antwortete.

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/130) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung mitgeteilt:

“Laut Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 21/19760) sind 2019 schon wieder circa 140 Atomtransporte, darunter 76 mit Kernbrennstoffen, nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke vor Jahren und der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des letzten Jahres.

Diese Zahl zeigt immer noch: Hamburgs Hafen ist nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Bürgerschafts-Drs. 20/11317) also weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs.

Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Mitte Januar beantworteten Drs. 21/19760, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 40. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen den Senat: bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 16.10.2019 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:”

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII), Drucksache 22/130, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgeführt:

“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 21. Januar 2020 bis zum 27. April 2020 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.

Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 21. Januar 2020 bis zum 27. April 2020 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.

Für den Zeitraum vom 16. Oktober 2019 bis zum 20. Januar 2020 siehe Drs. 21/19760.”

Transport von angereichertem Uran aus Russland in die Brennelement-Fabrik in Lingen im März 2020 erfolgte nicht über den Hafen oder das Stadtgebiet von Hamburg

Rückblick: Aus den Angaben des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in der Liste der Transportgenehmigungen für “Kernbrennstoffe” (“

Gültige Beförderungsgenehmigungen nach

§ 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG ”) mit Stand vom 03.04.20 ging hervor:

Am 16.03.20 erfolgte ein Transport von „unbestrahltem Uran” aus den Atomanlagen der “PJSC Mashinostroitelny zavod (PJSC)” in “Elektrostal/RUS” in die Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen. Das BfE hatte dafür 8 Seetransporte, Umschlag und Straßentransporte genehmigt (Transportgenehmigung-Nummer: 7691). Diese Transportgenehmigung war am 11.10.19 erteilt worden und ist bis zum 22.08.21 gültig.

Recherchen zu diesem Atomtransporte führten zu dem Resultat, daß dieser offensichtlich (auch) nicht über den Hamburger Hafen durchgeführt wurden. – Dies wird in der Antwort des Hamburger Senats in der aktuellen Kleinen Anfrage auch bestätigt. – Nicht bekannt ist bislang, über welchen norddeutschen Hafen dieser Atomtransport erfolgte.

Anmerkung: Nach der Transportgenehmigung-Nummer 7691 erfolgten zuvor am 16./17./18.12.19 Transporte von „unbestrahltem Uran” aus den Atomanlagen der “PJSC Mashinostroitelny zavod (PJSC)” in “Elektrostal/RUS” in die Brennelementfabrik der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen. Auch diese wurden laut Aussage des Hamburger Senats (Drucksache 21/19760) weder über den Hamburger Hafen noch über das Stadtgebiet durchgeführt.

DIE LINKE: “Am 16.03.20 erfolgte laut dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ein Kernbrennstofftransport von „unbestrahltem Uran“ aus der „PJSC Mashinostroitelny zavod“ in „Elektrostal/ RUS“ in die Brennelementfabrik „Advanced Nuclear Fuels GmbH“ in Lingen. Das BASE hatte dafür Seetransporte, Umschlag und Straßentransporte genehmigt (Genehmigungsnummer 7691). Da das BASE nur den Eintritt in deutsches Hoheitsgebiet angibt:

Welche Informationen sind dem Senat über den Transport bekannt? – Ist dieser Transport über Hamburger Gebiet befördert worden? – Wenn ja: Welche Verkehrsträger wurden genutzt (Schiff, Straße) beziehungsweise welcher Umschlagsort (zum Beispiel EURO-GATE)? -Falls per Schiff: mit welchem Frachter?”

Antwort des Hamburger Senat: “Der in der Fragestellung genannte Transport erfolgte nicht über Hamburger Gebiet. Dem Senat liegen dazu keine weiteren Erkenntnisse vor.”

Die Polizei hat bei den Atomtransporten diesmal nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII), Drucksache 22/130, mitgeteilt wird

 

“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 20. Januar 2020 bis zum 26. April 2020 (einschließlich) sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 215 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 214 Kontrollen ohne Beanstandungen. Eine Kontrolle im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führte zu einem formalen Mangel. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg kein Mangel im angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum ebenfalls kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”

 

Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV (“Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen”) für den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) läuft am 31.08.20 aus

DIE LINKE: “Insgesamt sechs Hamburger Betriebe haben eine Umschlagsgenehmigung nach § 7 StrlSchV: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, das Hafenunternehmen C. Steinweg GmbH & Co. KG sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.

Welche von den derzeitig gültigen Umschlagsgenehmigungen laufen gegebenenfalls in diesem Jahr und wann aus? – Haben die gegebenenfalls” … “genannten Betriebe erneut eine Umschlagsgenehmigung verlangt beziehungsweise schon erhalten?”

Antwort des Hamburger Senat: “Die Genehmigung von CTA läuft am 31. August 2020 aus, eine erneute Umschlagsgenehmigung wurde weder verlangt noch erteilt.”

Über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen erfolgten mit Containerschiffen der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL in den letzten Monaten fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern mit Reststoffen (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada. (Näheres dazu in der Auswertung der Drucksache 22/130, Anlage 2,“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”.)

Falls die Umschlagsgenehmigung vom CTA am 31.08.20 tatsächlich ausläuft: Über welchen Hafen werden diese Atomtransporte dann durchgeführt? – Oder erfolgt eine Rückverlegung zum HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) im Hafen von Hamburg?

Bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) hat es keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben

DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es seit Januar bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”

Antwort des Hamburger Senat: “Nein.” 

Sogenannter Selbstverzicht auf “Kernbrennstofftransporte” und deren Umschlag im Hamburger Hafen

DIE LINKE: “In der Antwort auf die Frage 17. in der Drs. 21/19760, ob bis maximal 2021 noch Verträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen zwischen Hamburger Hafenumschlagsunternehmen und Reedereien/Transporteuren laufen, teilte der Senat mit: „Die in diesem Zusammenhang relevanten Hafenunternehmen haben erklärt, auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Ihre Geschäftsverträge unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Im Übrigen liegen keine neuen Erkenntnisse vor.“ Liegen mittlerweile selbige vor beziehungsweise bemühte sich der Senat und wenn ja wie, um Erkenntnisgewinn in dieser schon im Koalitionsvertrag von 2015 aufgeworfenen Frage?”

Antwort des Hamburger Senat: “Die Sachlage ist unverändert.”

 

Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXXVIII), Drucksache 22/130, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 30.04.20 befindet sich auch im Netz unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70261/atomtransporte_durch_hamburg.pdf

=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier noch mal zur Information:

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlaqe1 (Auswertung) als PDF-Datei: 2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage1 (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlaqe2 (Auswertung) als PDF-Datei: 2020.04.30_HH_SAND_Drs.22-130_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-130 Anlage2 (Auswertung)

 

]]>