Uranhexaflouried – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org Gruppe Hamburg Mon, 23 Jan 2023 23:02:04 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://sand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/64/2015/03/cropped-Logo-bunt_1-32x32.jpg Uranhexaflouried – Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke https://sand.blackblogs.org 32 32 Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/10290 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2023/01/23/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-10290-auswertung-anlagen-1-und-2/ Mon, 23 Jan 2023 23:01:54 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2679 Continue reading ]]>
 => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

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Am 01.12.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft zuletzt eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48) Drucksache 22/10290 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.12.22 antwortete. Diese Kleine Anfrage trägt den offiziellen Titel: “Hamburgs Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft ungebrochen – unsere 50. Anfrage zu Atomtransporten”.
Zuvor hatten am 01.09.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 einging. 
 


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/10290) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet in der Einleitung berichtet:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands, der nun bis ins 1. Quartal 2023 hinausgezögert wird.
Noch ist die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im umkämpften Südosten der Ukraine durch die russische Armee nicht beendet, immer wieder wird Beschuss desselben gemeldet beziehungsweise Diebstähle an Anlagen und Ersatzteilen. Dies macht deutlich: Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden! Die Nutzung der Atomenergie ist nunmehr noch stärker eine Gefahr für die Menschen in Europa.
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis September schon wieder über 80 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/9235).
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September beantworteten Drs. 22/9235, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 50. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 3. September 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte
die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/9235 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgeführt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 1. Dezember 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/9235 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 2. September 2022. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt hier zeitlich an die Drs. 22/9235 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum vom 3. September 2022 bis einschließlich 2. Dezember 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absenderinnen und Absender und Empfängerinnen und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Hamburger Senat verweigert in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/10290) Angaben über die beförderten Netto-Massen der “sonstigen radioaktiven Stoffen” in der Anlage 2, dazu gehören beispielsweise nicht angereichertes UF6 (UN 2978) und “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat)
 
DIE LINKE: “In welchem Umfang und welcher Menge als Bruttomasse und in welchem Umfang und welcher Menge als Nettomasse (ohne das Leergewicht der Verpackungen, wie zum Beispiel Fässer, Behältnisse, Gebinde) sind sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Angaben zu Nettomassen unterliegen im Gegensatz zu Bruttomassen keiner rechtlichen Vorgabe hinsichtlich deren Erhebung. Darüber hinaus ist deren Meldung nicht verpflichtend.”
 
=> Das der Hamburger Senat (sofern willig) dazu durchaus in der Lage ist, zeigt sich z.B. in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft “Atomtransporte durch Hamburg (IV) und Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Endlagersuche” (Drs. 22/3289) vom 23.02.21, in der Anlage 3 (“Havarie der ‘Montreal Express’ im Hamburger Hafen im Januar 2021”).
Dort werden neben den Bruttomassen auch die Nettomassen an befördertem Uranhexafluorid (UN 2978) ausführlich aufgelistet…
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, bekannt gegeben wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 2. September 2022 bis einschließlich zum 2. Dezember 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 148 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Sicherheitsrelevante Mängel wurden nicht festgestellt.
135 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden bei 13 Kontrollen formale Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
  
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen im folgenden Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Alle vorgenannten Betriebe verfügen über eine Umschlagsgenehmigung. Die Genehmigung für CTB gilt bis zum 31. Mai 2023, die für CTT bis zum 30. September 2023 und die für UNIKAI bis zum 28. Februar 2023.”
 
=> Der Hamburger Senat macht in der Anfrage bis wann die Umschlagsgenehmigungen für den CTA (HHLA Container Terminal Altenwerder) und für das Hafenunternehmen C. Steinweg befristet sind keine Angaben. – Über den CTA werden zahlreiche Transporte von nicht angereichertem UF6 (UN 2978) durchgeführt, über den Terminal des Hafenunternehmens C. Steinweg erfolgen Transporte von “Yellow Cake” (Uranerzkonzentrat) aus Walvis Bay/Namibia.
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Wahrscheinlich(!) besteht derzeit auch für EUROGATE weiterhin eine derartige Umschlagsgenehmigung. – In der aktuellen Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/10290, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt…
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang September 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang September 2022 hat es in der zuständigen Behörde keine Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben und es sind keine Zulassungen entfallen.”

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (48), Drucksache 22/10290, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.12.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/82093/hamburgs_rolle_als_ein_drehkreuz_im_internationalen_atomgeschaeft_ungebrochen_unsere_50_anfrage_zu_atomtransporten.pdf 
 
  
=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 “Atomtransporte durch Hamburg” (48) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 03.09.2022-01.12.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 03. September 2022 bis zum 02. Dezember 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 

Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 
“Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
 
Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) erfolgten im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 01.12.22 insgesamt 16 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 01.12.22 erfolgten 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,
    dabei wurden rund 69 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
    Die 9 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich.
    Demzufolge wurden in diesem Zeitraum keine neuen Brennelemente aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet in die AKW Emsland, Neckarwestheim-2 und Isar-2, für die eine Laufzeitverlängerung derzeit bis zum 15.04.23 erteilt worden ist, befördert.
     
    => Aufgefallen: Der Hamburger Senat listet in der Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg” am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das französische AKW Golfech auf. – Aber: Vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) wurde in den Listen der Genehmigungen für Kernbrennstoff-Transporte (Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 27 und 29 StrlSchG) mit dem Datum der Veröffentlichung vom 05.09.22, 23.09.22, 21.10.22, 11.11.22 und 05.12.22 dagegen um den 05.09.22 kein Brennelement-Transport aus Schweden in ein französisches AKW aufgeführt. – Nach der laufenden Genehmigung-Nummer 7781 erfolgten derartige Transporte u.a. am 09.08.22 und am 12.09.22, in der Zwischenzeit jedoch nicht. – Nach Angaben des BASE gab es dagegen am 05.09.22 einen Transport von neuen Brennelementen aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in französische AKW (laufende Genehmigung-Nummer 7779), dieser wurde mit Sicherheit nicht über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. – Frage: Wer hat da offensichtlich nicht zutreffende Angaben gemacht? Der Hamburger Senat oder das BASE?
     
  • Im Zeitraum von 03.09.22 bis 01.12.22 wurden mit 7 Transporten rund 71 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
    auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
    4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande
    und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.
    Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”
 

Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/10290 (Atomtransporte durch Hamburg (48)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
 

  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 102 zylinderförmigen Behältern
    rund 1524 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert.
     
    – Im Zeitraum vom 03.09.22 bis 02.12.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
    nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 379 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert. 
     
  • Im Zeitraum vom 03.09.22 bis zum 02.12.22 wurden keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore  in den Hafen von Hamburg durchgeführt. 
      
    Die HHLA (Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft) hat Ende Oktober 2022 auf ihrer im Internet veröffentlichten Segelliste die Anzahl der Schiffsbewegungen über deren Terminals CTA, CTB und CTT von ursprünglich max. 3000 auf lediglich max. 1000 reduziert. Über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) erfolgen u.a. Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/9235 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2022/10/23/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-9235-auswertung-anlagen-1-und-2/ Sun, 23 Oct 2022 22:10:12 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2634 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/9235 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
 => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 “Atomtransporte durch Hamburg” (47) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 01.06.2022-02.09.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 02. Juni 2022 bis zum 02. September 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

  • Es erfolgten 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 58 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
  • Es wurden mit 8 Transporten rund 78 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
  • Es erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 305 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert
  • Es erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 646 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

=> Die Ergebnisse der Recherchen sind hier zusammengefasst:

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg_Anlage1 H (Auswertung)

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung)

2022.09.09_HH_SAND_Drs22-9235_Atomtransporte durch Hamburg_Anlage2 (Auswertung)

 
Am 01.09.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47) Drucksache 22/9235 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 09.09.22 antwortete.
Zuvor hatten am 30.05.22 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/9235) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022. Derzeit ist eine Laufzeitstreckung beziehungsweise -verlängerung in der öffentlichen Diskussion.
Die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee sowie der angeblich anhaltende Beschuss desselben machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!

Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt aber weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.

Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2022 bis Mai schon wieder über 60 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/8442). Und das kurz vor der geplanten Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Juni beantworteten Drs. 22/8442, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 49. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 1. Juni 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/8442 für alle Transporte entsprechend fortführen):”

 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/9235, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. mitgeteilt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 2. September 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.

Der Zeitraum der in der Drs 22/8442 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 31. Mai 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/8442 an.

In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 2. Juni 2022 bis (einschließlich) 2. September 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.

Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 29. August 2022 noch vorliegen.” 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/9235, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 1. Juni 2022 bis (einschließlich) 1. September 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 51 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 48 Kontrollen ohne Beanstandungen. Zwei Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.” 
=> Allerdings wurden im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 01.09.22 lediglich “51 Kontrollen durch die Polizei im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr” durchgeführt, deutlich weniger als in den drei Monaten zuvor: Im Zeitraum vom 26.02.22 bis zum 31.05.22 wurden in Hamburg durch die Polizei dagegen “213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt.” – “Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln.” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
 
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.” (Quelle: Drs. 22/8442)
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:

Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Mai 2022 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.” 
Antwort des Hamburger Senats: “Es sind seit Mai 2022 weder Beförderungsgenehmigungen erteilt worden, noch sind Beförderungsgenehmigungen entfallen (Stand 1. September 2022).”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (47), Drucksache 22/9235, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 09.09.22 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80949/atomtransporte_durch_hamburg_x.pdf
 
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) erfolgten im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 02.09.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) erfolgten im Zeitraum vom 01.06.22 bis zum 02.09.22 insgesamt 19 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 01.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 58 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 01.06.22 bis 02.09.22 wurden mit 8 Transporten rund 78 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau/Deutschland, 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 4 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt 

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/9235 (Atomtransporte durch Hamburg (47)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen.

– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen

– Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 305 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” transportiert

 – Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 646 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 13.07.22: 18 x 20-Fuß-Container / 01.09.22: 14 x 20-Fuß-Container)

Seit dem Juni 2022 machen die Mehrzweckfrachter der Reederei MACS im Hafen von Walvis Bay/Namibia nicht mehr am älteren „Walvis Bay Port“, sondern am neueren „Walvis Bay New Container Terminal“ fest.- Im Zeitraum vom 02.06.22 bis 02.09.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.

Die C.Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG in Hamburg, über deren Süd-West Terminal (Südwesthafen und Steinwerder Hafen) Atomtransporte von Uranerzkonzentrat “Yellow Cake” auf dem Seeweg aus Walvis Bay/Namibia erfolgen, hat im Juli 2022 ihre Website komplett neu gestaltet.-  Eine Segelliste für die Ankünfte und Abfahrten von Schiffen am Süd-West Terminal (SWT) im Hamburger Hafen wird auf deren Homepage seitdem nicht mehr veröffentlicht.

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Atomanlagen: stilllegen SOFORT! https://sand.blackblogs.org/2022/09/15/atomanlagen-stilllegen-sofort/ Thu, 15 Sep 2022 18:05:33 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2616 Continue reading ]]>

2022 Rote Flora dokumentarfoto.de
Wer hat uns verraten? stilllegen SOFORT

Die Verlängerung der Laufzeiten (notbetrieb) ist ein Spiel mit dem nuklearen Feuer. Die letzten neuen Brennelemente für die AKWs Emsland/ Lingen (KKE) und Isar (KKI) wurden aus der Brennelemente Fabrik Västersas in Schweden über Hamburg mit LKWs geliefert. Die Transporte wurden unseren Erkenntnissen über Dänemark über die Autobahn A7 transportiert. Wenn Isar2 doch noch länger betrieben werden sollte würden neue Brennelement benötigt. Diese könnten dann wider aus Schweden kommen, dann werden wir alles daran setzen sie zu verhindern. Aber auch ohne diese Brenneleme ist Hamburg weiterhin Umschlags und Transit Land für Atomtransporte. Uranhexafluorid (UF6) wird zur Herstellung von Brennelementen benötigt und wird im Hamburger Hafen über den Containerterminal Altenwerder (CTA) der HHLA durch Schiffe der Reedereien Hapag Lloyd und OOCL aus Kanada importiert. UF6 ist eine stark korrosive, extrem giftige und radioaktive Verbindung die in der Urananreicherung eingesetzt wird. Dieses wollen wir jetzt auch aus dem Hafen verbannen! uf6-HH-verbannen

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Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/8442 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2022/07/19/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-8442-auswertung/ Tue, 19 Jul 2022 01:05:25 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2595 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/8442 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Stand der Dinge:
Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 “Atomtransporte durch Hamburg” (46) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 26.02.2022-31.05.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 28. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
 2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)

2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8842 Anlage1 S (Auswertung)

2022.06.07_HH_SAND_Drs22-8842_Atomtransporte durch Hamburg Drs22-8442 Anlage2 (Auswertung)

 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) erfolgten im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 insgesamt 13 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 26.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 10 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

6 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in die AKW Forsmark und AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 26.02.22 bis 31.05.22 wurden mit 3 Transporten rund 15 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande und 1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich.

Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/8442 (Atomtransporte durch Hamburg (46)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es zwei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA.

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 136 zylinderförmigen Behältern rund 2129 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 7 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 353 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten 2 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 511 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt / 02.04.22: 7 20-Fuß-Container / 25.05.22: 19 20-Fuß-Container)

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg.

– Im Zeitraum vom 28.02.22 bis 31.05.22 erfolgte 1 Transport von „Uranoxid, abgereichert“ (UN 2912) aus Antwerpen/Belgien über den Hafen von Hamburg nach Savannah/USA, dabei wurden in 8 Containern rund 108 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert.

 

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet auch nachlesbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf

 

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Am 30.05.22 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46) Drucksache 22/8442 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 07.06.22 antwortete.
Zuvor hatten am 24.02.22 die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/8842) zu den Atomtransporten durch Hamburg einleitend bekannt gegeben:
“Am 26. April jährte sich der GAU im heute auf ukrainischem Boden liegenden AKW Tschernobyl zum 36. Mal. Aber erst kurz nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima vor elf Jahren beschloss der Bundestag den Atomausstieg Deutschlands bis Ende 2022.
Nach Medienberichten sollen in den ersten Stunden des Einmarschs aus Weißrussland in die Ukraine die russischen Truppen ohne Strahlenschutz durch die bewaldete Sperrzone um das havarierte AKW Tschernobyl gefahren und dabei die hochgradig verseuchte Erde aufgewühlt haben. Die wochenlange Besetzung dieser Sperrzone folgte. Erst Ende März zogen die russischen Einheiten im Zuge der Umgruppierung der Angriffstruppen ab.
Auch der Beschuss und die Besetzung des leistungsstärksten AKWs in Europa bei Saporischschja im Südosten der Ukraine durch die russische Armee machen deutlich: Die Nutzung der Atomenergie ist weiterhin eine Gefahr für die Menschen in Europa. Atomenergie ist zum Angriffsziel geworden!
Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Canada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Fabrik in Gronau ist die zweitgrößte Urananreicherungsanlage der Welt. Noch kurz vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gab es Pläne, die Brennelementefabrik in Lingen an den russischen Staatskonzern Rosatom zu verkaufen. Auch besonders alte und gefährdete grenznahe AKWs in den Nachbarstaaten werden aus den Atomfabriken Gronau und Lingen beliefert. Deshalb setzte sich der Bundesrat schon 2019 dafür ein, prüfen zu lassen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“. Außerdem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, „sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen“ (BR-Drs. 512/18). Ein solches Verbot wurde bislang jedoch noch nicht beschlossen.
Besagte Transporte finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg. Laut Senatsauskünften sind 2021 schon wieder fast 120 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/7493). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.
Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.
Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 58, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Februar beantworteten Drs. 22/7493, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 48. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 26. Februar 2022 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/7493 für alle Transporte entsprechend fortführen):”
 
 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgesagt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 26. Februar 2022 bis einschließlich 31. Mai 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/7493 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 25. Februar 2022 (einschließlich). Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich nicht an die Drs. 22/7493 an.
In Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum (einschließlich) 28. Februar 2022 bis (einschließlich) 31. Mai 2022 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum mehrere Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/8842, eingeräumt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom (einschließlich) 26. Februar 2022 bis zum (einschließlich) 31. Mai 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 213 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 195 Kontrollen ohne Beanstandungen. 18 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu einem sicherheitsrelevanten und 17 formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde ebenfalls kein Mangel durch die Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt.”
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) 
DIE LINKE: “Mindestens die folgenden sechs Hamburger Betriebe haben laut Drs. 22/7493 auch 2022 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: Die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg, UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben, sowie EUROGATE, deren Genehmigung 2021 verlängert wurde.
Gilt dies auch weiterhin oder gab es Änderungen (zum Beispiel neue gestellte Anträge oder Anträge auf Verlängerungen von Genehmigungen)?”
 
 
Antwort des Hamburger Senats: “Für die in der Vorbemerkung genannten Betriebe liegen weiterhin gültige Umschlagsgenehmigungen vor. Weitere Hamburger Betriebe sind nicht hinzugekommen.”
 
Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe hat lediglich Auswirkungen auf den Hamburger Hafen
 
DIE LINKE: “Hamburger Hafenunternehmen hatten 2019 erklärt, auf den Umschlag von sogenannten Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen freiwillig zu verzichten. Darunter auch die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EUROGATE).
 
Die HHLA betreibt des Weiteren:
– den Container Terminal Odessa (CTO) im Hafen von Odessa/ Ukraine (am Schwarzen Meer), das von der HHLA-Tochtergesellschaft HPC Ukraina betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Muuga/Estland, der von der HHLA TK Estonia betrieben wird,
– einen Multifunktionsterminal im Hafen von Triest/Italien, an dem die HHLA PLT Italy mehrheitlich beteiligt ist.
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals im Ausland, an denen die HHLA beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
 
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird):  “Siehe Drs. 21/13484.”
 
> In der Drucksache 21/13484 vom 26.06.18 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Hapag-Lloyd und HHLA verzichten auf Kernbrennstoffe-Umschlag im Hamburger Hafen – Eine Erklärung mit Signalwirkung? (Atomtransporte durch Hamburg (XIII))” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
 
 
DIE LINKE: “EUROGATE ist des Weiteren an folgenden Terminals in Deutschland Haupteigentümer beziehungsweise beteiligt:
– EUROGATE Container Terminal Bremerhaven, NTB – North Sea Terminal Bremerhaven, MSC GATE Bremerhaven
– EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven (JadeWeserPort)
EUROGATE ist zudem an folgenden Terminals im Ausland beteiligt:
– La Spezia Container Terminal (LSCT), Terminal Container Ravenna (TCR) und Salerno Container Terminal (SCT) in Italien
– Containerterminal EUROGATE Tanger S.A. in Marokko
– EUROGATE Container Terminal Limassol auf Zypern
– Ust-Luga Container Terminal (ULCT) in Russland
Gilt dieser freiwillige Verzicht für den Umschlag von Kernbrennstoffen auch für die oben aufgeführten Terminals in Bremerhaven und Wilhelmshaven sowie die im Ausland, an denen EUROGATE beteiligt ist?
Falls nein, warum nicht?”
 
Antwort des Hamburger Senats (in der auf die Anfrage nicht weiter eingegangen wird): “Den freiwilligen Verzicht auf den Umschlag von Kernbrennstoffen hat die EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH erklärt, die einen Containerterminal im Hamburger Hafen betreibt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17064.”
 
> Auch in der Drucksache 21/17064 vom 10.05.19 bezieht sich der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Titel “Trotz angekündigtem Verzicht: Atomtransport mit Kernbrennstoff bei EUROGATE” lediglich auf die Hamburger Hafenbetriebe hinsichtlich deren freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen.
 
Fazit: Der sogenannte “freiwillige Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” durch die Hamburger Hafenbetriebe HHLA und Eurogate hat folglich keine Auswirkungen auf deren Seeterminals im In- und Ausland. – Dort können “Kernbrennstoffe” auch weiterhin umgeschlagen werden…
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Ende Februar 2022 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Ende Februar 2022 sind keine Anträge für eine Beförderungsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe gestellt worden. Es sind seit Februar 2022 weiterhin keine Beförderungsgenehmigungen entfallen. Insgesamt gibt es drei gültige Beförderungsgenehmigungen für sonstige radioaktive Stoffe. Detailliertere Angaben können aus Gründen des Staatswohls nicht gemacht werden.”
 
 
Bremer Senat: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte”
 
Bereits am 02.05.22 hatte die Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, gestellt, auf die der Bremer Senat am 14.06.22 recht ausführlich antwortete.
 
DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft in der Kleinen Anfrage u.a.: “Wie bewertet der [Bremer] Senat die Vereinbarung der Hansestadt Hamburg mit den Hafenbetreibern HHLA, Eurogate, Hapaq Lloyd u.a., mit der 2018 ein Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Rahmen einer Selbstverpflichtung verankert wurde? Ist eine solche Vereinbarung auch für die Betreiber der bremischen Häfen in Planung oder Vorbereitung?”
 
Antwort des Bremer Senats: “Hamburg ist im Gegensatz zu Bremen eine Drehscheibe für weltweite Urantransporte. Als Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG gelten unbenutzte, fertige Brennelemente, die zu ihrer Herstellung nötigen Stoffe Uranoxid und bereits angereichertes Uranhexafluorid sowie Uran-Pellets. Maßgeblich ist – wie für die sonstigen radioaktiven Stoffe – eine spezifische Aktivität von Radionukliden mit der Folge, dass die Stoffe aus diesem Grunde den Überwachungsvorschriften des Atomgesetzes und der atomrechtlichen Verordnungen unterliegen. Mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Staatsrat Dr. Rolf Bösinger und der Behörde für Wissenschaft, Verkehr und Innovation der Freien Hansestadt Hamburg vom 29.01.2018 und 19.02.2018 haben die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und Hapaq-Lloyd freiwillig darauf verzichtet, künftig solche Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG in Hamburg umzuschlagen. 2019 erfolgten gleichlautende Erklärungen der beiden Umschlagsunternehmen Eurogate und C. Steinweg.
Der größte Teil der Atomtransporte, der über den Hamburger Hafen läuft, fällt allerdings nicht unter diese Vereinbarung zum freiwilligen Verzicht. Dies betrifft Transporte von noch nicht angereichertem Uranhexafluorid und Uranerzkonzentrat, die die überwiegende Anzahl der Atomtransporte durch den Hamburger Hafen ausmachen. Diese sog. Vorprodukte fallen nicht unter die Definition von Kernbrennstoffen i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG. Darüber hinaus gehen weitere Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet, die den Hafen nicht betreffen. Auch bedeuten die Erklärungen nicht, dass in Zukunft keine radioaktiven Frachten mehr nach Hamburg kommen. Die Selbstverpflichtung bezieht sich lediglich darauf, Kernbrennstoffe i.S.d. § 2 Abs. 1 AtomG im Hamburger Hafen nicht umzuschlagen, d.h. zu laden oder zu entladen, einschließlich des Transportes auf den Kajen, in den Kajeschuppen, auf den Freiflächen und sonstigen Lagerplätzen. Das Verbleiben der Kernbrennstoffe auf einlaufenden Schiffen und den Weitertransport auf diesen erfasst dies nicht.
Die Erklärungen sind ferner nicht rechtsverbindlich. Zwangsmaßnahmen können deshalb weder die Stadt noch das Land Hamburg verhängen. Die Unternehmen leisten damit einer Bitte des Hamburger Senats Folge, atomare Frachten in Hamburg nicht mehr zu löschen und zu laden. Dazu hatte es im Koalitionsvertrag von 2015 im Land Hamburg eine Vereinbarung zwischen Grünen und SPD gegeben, der damit entsprochen werden sollte. Da auch der Hamburger Hafen als Universalhafen gewidmet ist und eine den angestrebten Zwecken entsprechende Teilentwidmung wie dargelegt durch die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes landesrechtlich nicht möglich ist, kann die Aufforderung zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung durchaus als Umgehung grundgesetzlich festgelegter Gesetzgebungskompetenzen bewertet werden.
Eine solche Vereinbarung ist mit den Umschlagsunternehmen in den bremischen Häfen daher vom Senat nicht beabsichtigt.”
 
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (46), Drucksache 22/8442, der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft vom 30.05.22 und deren Beantwortung am 07.06.22 befindet sich z.Zt. im Internet nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80116/atomtransporte_durch_hamburg_ix.pdf
 
Die Kleine Anfrage “Exportverbot für Kernbrennstoffe weiterverfolgen und Wiederaufbereitungsanlagen schließen”, Drucksache 20/1500, der Fraktion DIE LINKE in der Bremer Bürgerschaft vom 02.05.22 und deren Beantwortung am 14.06.22 befindet sich z.Zt. im Web nachlesbar unter
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/drucksache/D20L1500.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Hamburg: Atomtransporte – Drucksache 22/7493 – Auswertung 27.11.21 bis 25.02.22 https://sand.blackblogs.org/2022/03/31/hamburg-atomtransporte-drucksache-22-7493-auswertung-27-11-21-bis-25-02-22/ Thu, 31 Mar 2022 14:47:01 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2562 Continue reading ]]> Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/7493 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 24.02.22 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45) Drucksache 22/7493 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 04.03.22 antwortete.
Zuvor hatten am 25.11.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (44) Drucksache 22/6542 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 03.12.21 antwortete.
 
Nun ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 “Atomtransporte durch Hamburg” (45) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 27.11.2021-25.02.2022”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 27. November 2021 bis zum 25. Februar 2022”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg von uns erfolgt.

Es erfolgten 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ sowie zahlreiche „sonstige radioaktive Stoffe“ wie UF6, UF6 Heels, Yellow Cake und Urandioxid über Hamburg.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen im Detail befinden sich hier:
 2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen:) (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
2022.03.04_HH_SAND_Drs22-7493-Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) => „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ durch Hamburg (Anlaqe2)
 
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg:)

– “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden offenbar nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) erfolgten im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

 – Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 15 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet,

dabei wurden rund 90 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich (Cattenom, Lere, Gravelines, Saint-Ciers-sur-Gironde und Avoine) ,

sowie 4 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.

 

– Im Zeitraum von 27.11.21 bis 25.02.22 wurden mit 6 Transporten rund 65 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich

auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 3 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 6 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/7493 (Atomtransporte durch Hamburg (45)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 über den Hamburger Hafen waren überwiegend Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. – Des weiteren gab es einen Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen und einen Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten 9 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 387 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden (rechnerisch ermittelt: in 14 20-Fuß-Containern)

rund 273 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und/oder Adelaide/Australien & Singapore in den Hafen von Hamburg

– Im Zeitraum vom 27.11.21 bis 25.02.22 erfolgte 1 Transport von “Uranoxid, abgereichert” (UN 2912) aus dem Hafen von Hamburg nach Norfolk/USA, dabei wurden rund 7,2 Tonnen (Bruttomasse) „Uranoxid, abgereichert“ befördert. 

 

 

Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/7493) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung ausgeführt:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber bis November 2021 schon wieder über 100 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (siehe zuletzt in der Drs. 22/6542). Und das kurz vor Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke und des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen. Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin hoch. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Kanada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt, meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern und den Uranfabriken in Lingen und Gronau und sie finden über Hamburgs Straßen oder den Hafen statt. Kernbrennstoffe per Lkw gehen zwischen Schweden, den Niederlanden und Frankreich über Hamburg.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2022 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr bis November schon wieder über 50, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen oder Uranhexafluorid.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende 2 November letzten Jahres beantworteten Drs. 22/6542, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 47. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 27. November 2021bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/6542 für alle Transporte entsprechend fortführen):” 
 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wird vom Hamburger Senat u.a. erläutert:

 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Zeitraum der in der Drs. 22/6542 aufgeführten Transportvorgänge endete am 26. November 2021.
Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut nur wenige Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, berichtet wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 27. November 2021 bis einschließlich 25. Februar 2022 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden in Hamburg durch die Polizei 146 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 141 Kontrollen ohne Beanstandungen. Fünf Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und drei formalen Mängeln.”
 
 

Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe hatten auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.”
Haben diese Betriebe weiterhin Umschlagsgenehmigungen und welche laufen in diesem Jahr gegebenenfalls ab und wann?”
 
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in Rede stehenden Betriebe haben weiterhin eine Umschlags- und Lagergenehmigung für das Jahr 2022. Es laufen in diesem Jahr keine Genehmigungen aus.”
 
=> Unklar ist die Lage hinsichtlich einer Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für EUROGATE im Hamburger Hafen. – Offensichtlich besteht derzeit auch für EUROGATE eine derartige Umschlagsgenehmigung, denn über den EUROGATE-Terminal wurden im Zeitraum vom 27.11.21 bis zum 25.02.22 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” durchgeführt. – In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/7493, wurde dies allerdings nicht ausdrücklich angefragt.
 
 
“Freiwilliger Verzicht” auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen durch die Hamburger Hafenbetriebe – Der Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen ist weiterhin rechtlich möglich!
 
DIE LINKE: “Welche hamburgische Verwaltung erlaubt gegebenenfalls und auf welcher Rechtsgrundlage den Kernbrennstoffumschlag durch diese Umschlagbetriebe?
 
Antwort des Hamburger Senat: “Der Umschlag von Kernbrennstoffen ist Bestandteil der erteilten Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigungsbehörde für die Beförderung von Kernbrennstoffen einschließlich des Umschlages von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 4 Atomgesetz erteilt. In den Nebenbestimmungen der vom BASE erteilten Genehmigungen wird aufgeführt, dass die Genehmigung transportbedingte zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) auf den dort genannten Stellplätzen der Umschlagsanlagen umfasst. Sofern bei diesen zeitweiligen Aufenthalten alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften – dies umfasst ebenfalls die regionale Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg, GGBVOHH – eingehalten werden, ist eine Genehmigung durch die gefahrgutrechtlich zuständige Wasserschutzpolizei (WSP) nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Darstellung des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte November 2021 Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Seit Mitte November 2021 sind weder Beförderungsgenehmigungen nach § 27 Strahlenschutzgesetz neu erteilt worden noch sind Genehmigungen entfallen.”
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (45), Drucksache 22/7493, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 04.03.22 befindet sich z.Zt. im Web auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79087/atomtransporte_durch_hamburg_viii.pdf

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Atomtransporte über Bremische Häfen erneut sofort stoppen ! https://sand.blackblogs.org/2022/02/10/atomtransporte-ueber-bremische-haefen-erneut-sofort-stoppen/ Thu, 10 Feb 2022 22:10:19 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2529 Continue reading ]]> Es ist damit zu rechnen, dass das Land Bremen wieder zu einer Drehscheibe im internationalen Atomhandel werden soll.

Am 07.12.2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Umschlag- und Exportverbot für
„Kernbrennstoffe“ (angereicherte radioaktive Stoffe, u.a. Brennelemente, angereichertes Uranhexafluorid) über Bremische Häfen im Bremischen Hafenbetriebsgesetz für nichtig erklärt. Bremen soll mit dem Verbot rechtswidrig in die Regelungskompetenz des Bundes eingegriffen haben. 1)

Eine große Menge radioaktiver Transporte erfolgt auch mit nicht angereichertem Uran, wie z.B. nicht angereichertes Uranhexafluorid oder Uranerzkonzentrat / Yellow-Cake.
Diese waren und sind in Bremen und in Hamburg bislang nicht von den jeweiligen Verbotsregelungen betroffen.

Nicht nur über die Häfen werden Atomtransporte durchgeführt. Auch Kernbrennstoffe rollen weiterhin sowohl über Bremer als auch über Hamburger Straßen bzw. Autobahnen.
Viele Kernbrennstofftransporte stehen in im Zusammenhang mit den europäischen Uran-Anreicherungsanlagen, wie z.B. der in Gronau und den Brennelementfabriken z.B. der in Lingen und in Västeras / Schweden.
Beispielsweise wird angereichertes Uranhexafluorid aus europäischen Anreicherungsanlagen im Transit auf dem Straßenweg in die Brennelement-Fabrik in Västeras / Schweden geliefert. – Von dort aus erfolgen im Transit auf der Straße Transporte von Brennelementen u.a. in AKWs nach Frankreich.
Die Uran-Anreicherungsanlage in Gronau (die zweitgrößte der Welt) des Unternehmens Urenco und die Brennelementfabrik in Lingen haben unbefristete Betriebsgenehmigungen und sind von dem sogenannten Atomausstiegsvertrag (nach dem GAU in Fukushima (11.03.2011) beschlossen) nicht betroffen.

Geklagt hatten drei Atom-Konzerne gegen das Umschlag- und Exportverbot in Bremischen Häfen:

  •  die Brennelementfabrik in Lingen (ANF, Advanced Nuclear Fuels GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Framatome GmbH),
  • die Gesellschaft für Nuklear- Service mbH aus Essen (GNS, die u.a. Castor-Behälter entwickelt und herstellt),
  • sowie ein Atom-Transporteur aus Hanau (NCS, Nuclear Cargo + Service).

In den Jahren bis 2013 gab es in Bremen und auch in Hamburg eine breite Kampagne mit Aktionen, Demonstrationen, Unterschriften-Sammlung und Anfragen an die Bürgerschaft für einen endgültigen Stopp von Atomtransporten durch Bremen, Hamburg und anderswo.
Damals gab es durchschnittlich jeden 4. Tag bzw. 2. Tag einen Atomtransport über die Häfen von Bremen bzw. Hamburg. Bremen und Hamburg waren als internationale Drehscheibe für Atomtransporte bekannt.

Die Politik fürchtete weitere Transport-Einschränkungen, insbesondere für Rüstungsgüter.
Dieser gesellschaftliche Druck wirkte bis ins Parlament. Die Bremer Bürgerschaft untersagte am 25.1.2012 immerhin den Umschlag und Export von „Kernbrennstoffen“ über die Bremischen Häfen.
Im Juni 2013 wurde ein Normenkontrollantrag der CDU gegen das Transport-Verbot von dem Bremer Staatsgerichtshof abgewiesen. Faktisch wurden die Atomtransporte über Bremen danach weitgehend eingestellt.
Die Kampagne in Bremen konnte danach nicht aufrecht erhalten werden. Auch Rüstungstransporte konnten bisher nicht verhindert werden.

In Hamburg erreichte die gesellschaftliche Diskussion 2013 nach dem Brand auf dem
Atomfrachter „Atlantic Carrier“ im Hamburger Hafen neue Qualitäten. 2018 vereinbarten HHLA (Hamburger Hafen und Logistik AG) und Hamburger Senat (Wirtschaftsbehörde) einen freiwilligen Verzicht auf Transporte von „Kernbrennstoffen“ über die Häfen. Die Praxis zeigt aber, dass dennoch, trotz anhaltender Proteste der Anti-Atombewegung, bis heute „Kernbrennstoffe“ (21.08.-26.11.2021: 13 t neue Brennelemente und 18 t angereichertes Uranhexaflorid) transportiert wurden.
Solche Atomtransporte finden aber nicht nur über die Häfen sondern auch über Bahnstrecken und auf Straßen (auch mitten durch Hamburg) statt.

Das ist Ausdruck einer Politik für die kapitalistische Normalität, die die Zerstörung der Lebensgrundlagen auf der Erde weiter rasant schnell vorantreibt.

Dazu gehört auch ganz aktuell die Tatsache, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer NewGreenDeal-Politik die Energieproduktion in Atomkraftwerken und in Gaskraftwerken als nachhaltig klassifizieren und fördern will (sogenannte EU-Taxonomie). Die neue Bundesregierung mit den Grünen lehnt zwar in ihrer Stellungnahme zur EU-Taxonomie ab, Atomkraftwerke als nachhaltig zu bezeichnen, beteiligt sich aber am Greenwashing, indem Gaskraftwerken als Übergangstechnologie als nachhaltig gefördert werden sollen.
Die neue Bundesregierung will den Strom- und Energieverbrauch weiter vorantreiben (Koalitionsvertrag) und schreibt damit global die Zerstörung der Lebensgrundlagen fort.

Mit unserem Widerstand gegen Atomkraftwerke haben wir es inzwischen erreicht, dass alle Atomkraftwerke in Deutschland bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen.
Die Anreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementfabrik in Lingen, die für den weltweiten Markt produzieren, sind davon bisher noch nicht betroffen.
Weltweit werden weiterhin Atomkraftwerke betrieben, neue gebaut und auch neue entwickelt. (Der weltweite Atomkraftwerkspark betrug beim Jahreswechsel 2021/2022 436 Reaktoren in 33 Ländern mit einem Anteil an der globalen Stromproduktion von 10% (www.nuklearforum.ch))
Und nicht vergessen, Atomkraft zur Energiegewinnung und zur Bombenproduktion sind zwei untrennbare Seiten einer Medaille.

Unser Kampf – z.B. gegen die Erderhitzung und gegen Destruktivkräfte wie Atomkraft – geht weiter.
Argumente, juristische Prozesse, Demonstrationen, Wahlen alleine genügen nicht, da müssen wir schon selbst Hand anlegen – gemeinsam, international !

Letztendlich werden wir im Kampf um eine menschliche Gesellschaft nur Erfolg haben, wenn wir es schaffen, die kapitalistischen Herrschaftsverhältnisse zu überwinden !

Den Menschen in den Mittelpunkt von Denke und Handeln stellen und nicht die kapitalistische Rationalität !

Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz – Bremen (MAUS e.V., www.MAUS-Bremen.de)
Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke – Hamburg (SAND, https://SAND.blackblogs.org)

1) (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/12/Is20211207_2bv1000215.html)
(https://umweltfairaendern.de/2022/01/nach-zehn-jahren-atomtransporte-blockade-bundesverfassungsgericht-hebt-bremer-umschlags-verbot-auf/)

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Auswertung – Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506 https://sand.blackblogs.org/2021/11/23/auswertung-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-5506/ Tue, 23 Nov 2021 00:19:35 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2483 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/5506 – Auswertung Anlagen 1 und 2
 
Am 19.08.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43) Drucksache 22/5506 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 27.08.21 antwortete.
Zuvor hatten am 17.05.21 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hatte. 
 
  => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 “Atomtransporte durch Hamburg” (43) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 18.05.2021 – 20.08.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 20. Mai 2021 bis zum 20. August 2021”) zu den Atomtransporten u.a. über den Hafen von Hamburg erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 H (Auswertung)
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S (Auswertung) 
2021.08.27_HH_SAND_Drs.22-5506_Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 (Auswertung) 

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 

Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
 
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) erfolgten im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg
 

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) erfolgten im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 insgesamt 10 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet
 

– Im Zeitraum vom 18.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 7 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 50 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

5 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in das AKW Isar sowie in diverse AKWs in Frankreich, sowie 2 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Forsmark in Schweden.
 

– Im Zeitraum von 18.05.21 bis 20.08.21 wurden mit 3 Transporten rund 30 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 3 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt. 

 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/5506 (Atomtransporte durch Hamburg (43)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 20.05.21 bis zum 20.08.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada
 
– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 3 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 80 zylinderförmigen Behältern rund 1187 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten 10 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 517 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert

– Im Zeitraum vom 20.05.21 bis 20.08.21 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg


Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/5506) zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung berichtet:
“Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres haben der bisher letzte Umschlag Schiff/Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Laut Senatsauskünften sind aber 2020 schon wieder circa 140 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen (zuletzt in der Drs. 22/3289). Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke seit Jahren und des obigen freiwilligen Verzichts auf den Umschlag im Hamburger Hafen.

Diese Zahl zeigt immer noch: Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, wegkommt, bleibt auch für 2021 zu beobachten.

Denn Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit, letztes Jahr 67, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Ende Mai beantworteten Drs. 22/4337, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 45. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 19.05.2021 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in der Anlage zur Drs. 22/4337 für alle Transporte entsprechend fortführen).”

 

In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/5506, wird vom Hamburger Senat u.a. ausgesagt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 18. Mai 2021 bis einschließlich 20. August 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.
Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis einschließlich 20. August 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.
GEGIS enthält keine Daten zu Beförderungen auf der Straße. Jedoch beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport vom 18. Mai 2021 und weitere fünf Straßentransporte im Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis 15. Juni 2021, deren Daten von den jeweiligen Kontrollen noch vorliegen.”
 
 

Die Polizei hat bei den Atomtransporten erneut Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/5506, eingeräumt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 18. Mai 2021 bis 20. August 2021 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 129 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 120 Kontrollen ohne Beanstandungen. Acht Kontrollen im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führten zu zwei sicherheitsrelevanten und sieben formalen Mängeln. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde ein formaler Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
 

Atomtransport von „UF6-Heels“ am 20.05.21 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen

Zusammenfassung des ‚Vorkommnis‘: Am 20.05.21 war bei einer Straßenkontrolle der Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP) ein Sattelzug (“Lkw”) mit radioaktiver Fracht auffällig: „Die vordere orangefarbene Tafel an der Zugmaschine war nicht gegen das Herausfallen gesichert.“ – “Die betreffende orangefarbene Tafel wurde unverzüglich durch den Fahrzeugführer vor Ort gesichert.”

Befördert wurden dabei rund 14,6 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978) in 6 Cylinder IP-2. – Offensichtlich handelte es sich dabei um „UF6-Heels“, dies sind entleerte Behälter die noch Reststoffe enthalten.

Absender der „UF6-Heels“ war demzufolge die Urenco Nederland B.V. in Almelo/Niederlande, die dort eine Urananreicherungs-Anlage (UAA) betreibt. – Empfänger war demnach die Cameco Fuel Services in Port Hope/Kanada, die dort u.a. eine Konversions-Anlage zur Herstellung von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) verfügt.

Es ist davon auszugehen, daß dieser Atomtransport mit den „UF6-Heels“ aus Almelo/Niederlande auf dem Straßenweg in den Hafen von Hamburg durchgeführt wurde. Die „UF6-Heels“ wurden recht wahrscheinlich auf dem CTA (HHLA Containerterminal Altenwerder) auf das Containerschiff ‘Montreal Express’ (Ankunft: 22.05.21, Abfahrt: 24.05.21) für den Seetransport von Hamburg nach Montreal/Kanada umgeschlagen.

Aus dem Hafen von Montreal/Kanada wurden die „UF6 Heels“ dann zu der Cameco Fuel Services in Port Hope/Kanada weiter befördert. 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Die folgenden fünf Hamburger Betriebe haben auch 2021 eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben.
Haben die beiden Betriebe EUROGATE, deren Umschlagsgenehmigung am 31. Juli 2021 auslief, und C. Steinweg – hier läuft am 31. Dezember 2021 deren Genehmigung aus (siehe Drs. 22/4337) – mittlerweile erneut eine erhalten beziehungsweise zwischenzeitlich eine verlangt beziehungsweise gegebenenfalls schon erhalten?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “EUROGATE hatte vor Ablauf der alten Genehmigung eine neue Genehmigung beantragt und auch erhalten. C. Steinweg hat bisher keine neue Genehmigung beantragt.”
 
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Mitte Mai 2021 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Es liegen keine Veränderungen bei der Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ vor.”
 
 
Der am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichtete Transport von “Yellow Cake” erfolgte bereits am 05.05.21 mit dem Frachter ‘Bright Sky’ aus Walvis Bay/Namibia kommend in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal
 
Rückblick:
Am Nachmittag des 17.05.21 wurde von zuverlässigen Kreisen auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd in der Nähe der Ausfahrt in Richtung Hamburg-Wilhelmsburg ein u.a. mit radioaktiver Fracht beladener Güterzug mit bereits vorgespannter roter Elektrolok der DB (Lok-Nummer: 151 046-0) gesichtet. Auf drei Gelenkcontainertragwagen befanden sich 12 20-Fuß Container mit Uranerzkonzentrat, “Yellow Cake” (UN 2912) beladen. Die Gefahrensymbole für Radioaktivität (Gefahrenzahl “7”) an den Containern waren eindeutig zu erkennen. Der Güterzug verließ den Hafenbahnhof Hamburg-Süd gegen 17:50 Uhr mit Fahrtrichtung Hamburg-Wilhelmsburg, Hamburg-Harburg, Maschen.
Das Frachtschiff ‘Red Cedar’ (IMO 9231092) der Reederei MACS legte aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, am 14.05.21 um 05:18 Uhr am Steinwerder Hafen des Süd-West Terminals an. Die ‘Red Cedar’ legte demnach dort am 18.05.21 um 17:51 Uhr mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien ab.
Es war daher zunächst naheliegend, daß die am 17.05.21 gesichteten 12 Container mit Uranerzkonzentrat zuvor am 14.05.21 mit der ‘Red Cedar’ aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen befördert wurden. – Mit dem Frachtschiff ‘Red Cedar’ erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal im Hafen von Hamburg.
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/4337, wurde in der Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” (Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21) über den Hamburger Hafen dieser gesichtete und mittels Fotos/Videos dokumentierte Atomtransport jedoch nicht aufgelistet.
Zuvor machte der Frachter ‘Bright Sky’ (IMO 9465435) der Reederei MACS aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG, am 05.05.21 um 16:45 Uhr am Südwesthafen des Süd-West Terminals fest. Die ‘Bright Sky’ verließ demzufolge den Süd-West Terminal am 06.05.21 um 15:45 Uhr mit dem Reiseziel Antwerpen/Belgien. – Auch mit dem Frachter ‘Bright Sky’ erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal im Hafen von Hamburg.
Laut den Senatsangaben in der Drucksache 22/4337 in der Anlage 2 erfolgte am 05.05.21 ein Transport von 231221 kg (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Dieser Atomtransport wurde recht offensichtlich mit der ‘Bright Sky’ zum Süd-West Terminal im Hamburger Hafen durchgeführt.
Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft stellte Nachfragen zur Klärung des Sachverhaltes an den Hamburger Senat:
 
DIE LINKE: “Am Nachmittag des 17.05.21 wurde aus interessierten Kreisen heraus auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd in der Nähe der Ausfahrt in Richtung Hamburg-Wilhelmsburg ein unter anderem mit radioaktiver Fracht beladener Güterzug mit bereits vorgespannter
Elektrolok gesichtet. Auf drei Gelenkcontainertragwagen befanden sich zwölf 20-Fuß-Container mit Uranerzkonzentrat, „Yellow Cake“ (UN 2912), beladen. Die Gefahrensymbole für Radioaktivität (Gefahrenzahl „7“) an den Containern waren eindeutig zu erkennen.
Das Frachtschiff „Red Cedar“ legte aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der C. Steinweg GmbH & Co. KG, am 14.05.21 um 05.18 Uhr am Süd-West Terminal an und dort am 18.05.21 um 17.51 Uhr mit dem Fahrtziel Antwerpen/Belgien ab.
Zuvor machte am 05.05.21 um 16.45 Uhr der Frachter „Bright Sky“, aus Walvis Bay/Namibia kommend, nach Angaben der Firma am Süd-West Terminal fest. Die „Bright Sky“ verließ demzufolge den Süd-West Terminal am 06.05.21 um 15.45 Uhr mit dem Reiseziel Antwerpen/Belgien. Laut den Senatsangaben in der Drs. 22/4337 in der Anlage 2 erfolgte am 05.05.21 ein Transport von 231221 kg (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg. Dieser Atomtransport wurde wohl offensichtlich mit der „Bright Sky“ zum Süd-West Terminal durchgeführt.
Mit beiden Frachtern erfolgten bereits mehrere Transporte von Uranerzkonzentrat aus Walvis Bay/Namibia zum Süd-West Terminal.
Wurden die am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten zwölf Container mit Uranerzkonzentrat zuvor mit dem Frachtschiff „Red Cedar“ aus Walvis Bay/Namibia kommend zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen transportiert?
Falls ja: Wo wurde dieser Atomtransport in der Anlage 2 „Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe“ im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 (Drs. 22/4337) aufgeführt?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein: Welche Herkunft und welchen Bestimmungsort hatten die am 17.05.21 auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd gesichteten zwölf Container mit Uranerzkonzentrat? Wurden sie zuvor mit dem Frachter „Bright Sky“ aus Walvis Bay/Namibia kommend zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG im Hamburger Hafen transportiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Ja.”
 
DIE LINKE: “Falls ja: Warum wurden die zwölf Container mit Uranerzkonzentrat „Yellow Cake“ nicht zeitnah vom Süd-West Terminal abtransportiert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde war für die vorgenannten Container aufgrund von Feiertagen in Frankreich und Deutschland ein zeitweiliger Aufenthalt am Süd-West Terminal vorgesehen.”
 
DIE LINKE: “Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese radioaktive Fracht auf dem Gelände der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG gegebenenfalls für rund zwölf Tage zwischengelagert?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die radioaktive Fracht wurde im Rahmen der Lagergenehmigung der Firma C. Steinweg (Süd-West Terminal) zwischengelagert. Rechtsgrundlage für die erteilte Lagergenehmigung ist § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Strahlenschutzgesetz.”
 
 
 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (43), Drucksache 22/5506, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 27.08.21 befindet sich z.Zt. im Netz nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76922/atomtransporte_durch_hamburg_vi.pdf 
 
 
 
 
 

]]>
Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/4337 – Auswertung Anlagen 1 und 2 https://sand.blackblogs.org/2021/07/13/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-4337-auswertung-anlagen-1-und-2/ Tue, 13 Jul 2021 02:21:44 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2419 Continue reading ]]> => Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 “Atomtransporte durch Hamburg” (42) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 17.02.2021-18.05.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 18. Februar 2021 bis zum 18. Mai 2021”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.

Am 17.05.21 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (42) Drucksache 22/4337 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.05.21 geantwortet hat.

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Straße (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Straße (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlaqe1 Hafen (Auswertung) => „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich über den Hafen von Hamburg 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 Hafen (Auswertung)

– Atomtransporte durch Hamburg Drs22-4337 Anlage2 (Auswertung) => „sonstige radioaktive Stoffe“ 2021.05.25_HH_SAND_Drs22-4337 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2 sonstiger(Auswertung)
 

=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

ABER

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) erfolgten im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 insgesamt 26 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 17.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 22 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 134 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.

14 Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich, sowie 8 Transporte aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das AKW Ringhals in Schweden.

– Im Zeitraum von 17.02.21 bis 18.05.21 wurden mit 4 Transporten rund 33 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
Aus der Urananreicherungs-Anlage in Gronau erfolgten 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid und 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Almelo/Niederlande.

Diese 4 Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
 
 
Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/4337 (Atomtransporte durch Hamburg (42)) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 18.02.21 bis zum 18.05.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Rücktransporte von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada und Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen
 
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten demzufolge keine Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen.

– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten 5 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 233 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert.

 
– Im Zeitraum vom 18.02.21 bis 18.05.21 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats zwei Transporte (01.03.21 und 05.05.21) von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen, dabei wurden insgesamt 317 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat befördert. – Die Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sind inzwischen nach fast 16-monatiger Unterbrechung wieder aufgenommen worden. 

 Am 17.05.21 um 17:50 Uhr machte sich ein Zug mit 12 Containern Uranerzkonzentrat vom Hafenbahnhof Hamburg Süd auf den Weg nach Maschen wo er dann am 18.05. um 4:40 nach Süd Frankreich Narbonne startete. Wir vermuteten die Ankunft mit dem Atomtransportschiff „Red Ceadar“. Laut diesen Hamburger Angaben muss diese atomare Fracht aber zwei Wochen auf dem Süd-West Terminal der C. Steinweg gelagert worden sein und eben am 05.05. mit der „Bright Sky“ der Rederei MACS angeliefert worden sein. Wir bleiben dran und fragen nach.
 
 
> Nachfragen zur Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drs. 22/4337) zu der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen einleitend zusammen gefaßt:
“Die Havarie der „Montreal Express“ am 27.01.21 wurde nach Senatsangaben (Drs. 22/3289) durch einen Maschinenausfall verursacht, beim Anhalten des Schiffes riss eine Ankerkette, der Anker versank auf den Boden der Fahrrinne (er wurde später gehoben).
Die „Montreal Express“ hatte während der Havarie im Hamburger Hafen demzufolge unter anderem zahlreiche Gefahrgüter der unterschiedlichsten Gefahrgutklassen (Klasse 1: explosive Materialien/ Klasse 2: Gase/Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind/Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe/Klasse 5: oxidierende Stoffe/Klasse 6: giftige Stoffe/Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe) an Bord, darunter auch radioaktive Gefahrgüter der Klasse 7: Mehrere entleerte Behälter („UF6-Heels“) mit Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978).
Nach einer Veröffentlichung der Reederei Hapag-Lloyd vom 03.02.20 (vergleiche „Hapag-Lloyd will CO2-Ausstoß mit Biotreibstoff senken“) erfolgten Anfang 2020 Versuche die „Montreal Express“ mit dem Treibstoff „B20“ zu betreiben: Die „Montreal Express“ fuhr nach Darstellung der Reederei Hapag-Lloyd erstmals mit dem sogenannten B20-Treibstoff, der zu 80 Prozent aus schwefelarmem Treibstoff und zu 20 Prozent aus einem Biokraftstoff auf Basis von Altspeiseölen und -fetten besteht. Diese wurden zuvor in der Gastronomie verwendet und werden sonst anderweitig kostenpflichtig entsorgt.”
 
DIE LINKE: “War diese Beimischung von Altspeiseölen und -fetten zum Treibstoff ursächlich für den Maschinenausfall der „Montreal Express“ am 27.01.21 im Hamburger Hafen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein, welche Vorkommnisse führten zu dem Maschinenausfall der „Montreal Express“ und wie wurde dieser behoben?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nach Wartungsarbeiten am Kraftstoffsystem des Schiffes befand sich noch Luft in einer Kraftstoffleitung. Infolgedessen fielen die zur Stromerzeugung notwendigen Dieselgeneratoren aus und es kam zum Stromausfall („Black out“), wodurch auch die Hauptmaschine ausfiel. Das Kraftstoffsystem wurde entlüftet und war danach wieder funktionsfähig.”
 
DIE LINKE: “Sind die Angaben in der „Bild“-Zeitung vom 02.02.21 unter der Überschrift „Containerschiff Montreal Express havariert – Notbremsung vor Blankenese!“ zutreffend, dass das hinter der „Montreal Express“ fahrende Containerschiff „MSC Madrid“ mithilfe eines Schleppers eine „Vollbremsung“ einleiten musste, um eine Kollision mit der manövrierunfähigen „Montreal Express“ zu vermeiden (vergleiche „Bild“-Zeitung vom 02.02.21: „Der Hintermann, Container-Riese „MSC Madrid“ (270 m, 5550 Boxen), musste vollbremsen – ein Schlepper am Heck half wie ein „Brems-Fallschirm“ beim Stoppen“)?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
DIE LINKE: “Falls nein: Welchen Verlauf hatte dieses Ereignis nach den Kenntnissen des Senats?”
Antwort des Hamburger Senat: “Zu einer möglichen Behinderung von Schiffen infolge der Havarie der „Montreal Express“ liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.”

 

]]>
Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/3289 – Auswertung https://sand.blackblogs.org/2021/05/04/atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-22-3289-auswertung/ Tue, 04 May 2021 21:09:51 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2403 Continue reading ]]> Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/3289 – Auswertung Anlagen 1 und 2

Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat.
Zuvor hatten am 13.11.20 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (40) Drucksache 22/2193 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 20.11.20 geantwortet hatte. (Alle Drucksachen Atomtransporte HH

=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 “Atomtransporte durch Hamburg” (41) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 16.11.2020-16.02.2021”) und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 16. November 2020 bis zum 16. Februar 2021”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg sowie in der Anlage 3 („Radioaktive Fracht der ‚Montreal Express‘ während der Havarie im Hamburger Hafen im Januar 2021“) erfolgt.
 
=> Die Ergebnisse der Recherchen befinden sich hier:

2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage1 S_Kernbrennstoff Straße (Auswertung)

2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg Anlage2_(Auswertung)

2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg_Anlage_radioaktive Fracht Montreal Express (Auswertung)
 
 
=> Eine weitere Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
 
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg

> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/3289 (Atomtransporte durch Hamburg (41)) erfolgten im Zeitraum vom 16.11.20 – 16.02.21 insgesamt 21 „Kernbrennstoff-Transporte“ (unbestrahlte Brennelemente und angereichertes UF6) ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 18 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden rund 88 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert. Diese Transporte von neuen Uran-Brennelementen erfolgten fast ausschließlich aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden in diverse AKWs in Frankreich,  sowie in das AKW Grohnde und und das AKW Gösgen in der Schweiz

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 wurden mit 3 Transporten rund 27 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.

Diese Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten ausschließlich aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich  und gingen in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden. 

Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe”

> Im Jahr 2020 erfolgten keine Transporte von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia, Adelaide/Australien & Singapore und/oder Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg.

> Demnach erfolgte am 29.01.21 ein Transport von Uranerzkonzentrat (“Yellow Cake”) aus Walvis Bay/Namibia zur C. Steinweg im Hamburger Hafen – Ein Einzelfall? – Oder werden diese Transporte nun wieder “regelmäßig” durchgeführt? – Wir bleiben am Ball.

> Die “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 16.11.20 bis zum 16.02.21 über den Hamburger Hafen waren fast ausschließlich Transporte von nicht angereichertem UF6 aus Montreal/Kanada, bzw. der Rücktransport von entleerten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) nach Montreal/Kanada

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 6 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) ausschließlich aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in

insgesamt 140 zylinderförmigen Behältern rund 2110 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert

– Im Zeitraum vom 16.11.20 bis 16.02.21 erfolgten 8 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hamburger Hafen ausschließlich

nach Montreal/Kanada. Dabei wurden rund 456 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”transportiert 

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Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat.
Zuvor hatten am 13.11.20 die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (40) Drucksache 22/2193 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 20.11.20 geantwortet hatte. (Alle Drucksachen Atomtransporte HH)
 
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/3289) u.a. zu den Atomtransporten durch Hamburg in der Einleitung berichtet:
“Ende des Vorjahres legte die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ihren Zwischenbericht Teilgebiete vor. Darin sind rund 54 Prozent des Bundesgebiets als potenziell endlagertauglich ausgewiesen, unter anderem auch Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie alle sollen im Rahmen der Atommüll-Endlager-Standortsuche näher betrachtet werden.

Obwohl es im Vorfeld von in der Frage engagierten Organisationen Kritik an dieser Art Veranstaltungsform ohne Präsenz gab, hat Anfang Februar die erste, virtuelle, Fachkonferenz zur Diskussion dieses Berichtes, zu der es laut Zeitungsmeldungen circa 1.600 Anmeldungen gab, stattgefunden. Im April und Juni sollen zwei weitere Beratungstermine folgen.

Das Thema Atommüll und damit einhergehend auch der Transport hat also wieder an Brisanz gewonnen. Das wird in den kommenden Jahren anhalten.

Nach der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April des vorletzten Jahres hat der bisher letzte Umschlag Schiff/ Lkw von Uranhexafluorid (UF6) und der bisher letzte Schiffstransit mit unbestrahlten Brennelementen im September 2019 stattgefunden (vergleiche Drs. 21/18649).

Inwieweit Hamburgs Hafen nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKWs, weggekommen ist, bleibt nicht nur für 2020 zu beobachten.

Aber Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“ ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit; bis zum August 2020 wurden laut einer Veröffentlichung der Gruppe „Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke“ auf Grundlage unserer Anfragen bereits 43 „Kernbrennstoff-Transporte“ im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt, überwiegend mit neuen Uran-Brennelementen (vergleiche https://sand.blackblogs.org/2020/10/26/hamburg-atomtransporte-auf-dem-strassenweg-durch-hamburg-2017-2020/).

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Mitte November beantworteten Drs. 22/2193, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 43. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 17.11.2020 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage.”

 
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/3289, wird vom Hamburger Senat u.a. mitgeteilt:
 
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 16. November 2020 bis einschließlich 16. Februar 2021 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 7.

Daten über die im Gefahrgutinformationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 16. November 2020 bis einschließlich 16. Februar 2021 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absendenden und der Empfangenden werden in GEGIS nicht erfasst.”

 
 
Die Polizei hat bei den Atomtransporten nur einen Mangel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/3289, erklärt wird
 
“Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 16. November 2020 bis einschließlich 15. Februar 2021 sind in der Anlage 5 zusammengestellt.

In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 188 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 187 Kontrollen ohne Beanstandungen. Eine Kontrolle im Zusammenhang mit dem Beförderungsmittel Schiff führte zu einem formalen Mangel. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei Hamburg festgestellt.”
 
 
Sechs Hamburger Hafenbetriebe haben weiterhin eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
 
DIE LINKE: “Haben die folgenden sechs Hamburger Betriebe auch 2021 eine Umschlaggenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen: die drei zur HHLA gehörenden Terminals CTB, CTT und CTA, EUROGATE, das Hafenunternehmen C. Steinweg sowie der UNIKAI, den die HHLA und die Grimaldi-Reedereigruppe gemeinsam betreiben?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Alle sechs Betriebe haben auch 2021 gültige Umgangsgenehmigungen für den Umschlag von sonstigen radioaktiven Stoffen.”
 
DIE LINKE: ”Welche von den derzeitig gültigen sechs Umschlaggenehmigungen laufen gegebenenfalls in diesem Jahr und wann aus?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die Umschlaggenehmigung von EUROGATE läuft am 31. Juli 2021 aus. Eine weitere Umschlaggenehmigung von C. Steinweg läuft am 31. Dezember 2021 aus.”
 
DIE LINKE: “Haben die gegebenenfalls unter 23. genannten Betriebe erneut eine Umschlaggenehmigung verlangt beziehungsweise schon erhalten?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Nein.”
 
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Angaben des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben
 
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es seit Mitte November 2020 bei der seit dem 1. Juli 2020 zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Antragstellungen/ Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Es wurde für den benannten Zeitraum keine Beförderungsgenehmigung von sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet erteilt.”
 
 
Das Containerschiff ‚Montreal Express‘ hatte während der Havarie am 27.01.2021 im Hamburger Hafen radioaktive Fracht an Bord
 
Zusammenfassung der Ereignisse: Das Containerschiff ‘Montreal Express’ (IMO-Nr.: 9253741, MMSI: 310750000, Rufzeichen: ZCET4, Flagge: Bermuda [BM], Baujahr: 2003, Länge: 294 Meter) der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd hatte nach Angaben der HHLA am 27.01.21 um 06:45 Uhr vom HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Hamburger Hafen mit dem Reiseziel Montreal/Kanada abgelegt. – Weit gekommen war die ‘Montreal Express’ auf dem Seeweg nach Montreal nicht: Gegen 07:54 Uhr stoppte das Schiff auf der Elbe nordnordwestlich des Airbuswerkes in Hamburg-Finkenwerder. Mit Hilfe von Schleppern wurde das Containerschiff anschließend rückwärts in Richtung des Airbuswerkes gezogen und machte dort gegen 08:39 Uhr am südlichen Elbufer (entgegengesetzt der Fahrtrichtung) an einer Reihe Dalben fest. – Erst rund 39 Stunden später, am 28.01.21 gegen 23:34 Uhr, nahm die ‘Montreal Express’ wieder Fahrt auf und setzte die Fahrt nach Montreal fort.
 
Hintergrund: Mit dem Containerschiff ‘Montreal Express’ der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd erfolgten zuvor zahlreiche Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) über den Hafen von Montreal in den Hafen von Hamburg, gelegentlich wurde dabei auch Uranerzkonzentrat “Yellow Cake” (UN 2912) befördert.  Auf dem Seeweg aus Hamburg nach Montreal beförderte die ‘Montreal Express’ mehrfach “UF6-Heels”. Dies sind zylinderförmige Behälter, die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. Auch radioaktive Isotope, wie z.B. Cobalt-60, wurden mit der ‘Montreal Express’ auf diesem Wege transportiert.
 
Vom Hamburger Senat wird in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/3289, bestätigt, daß die Havarie der ‘Montreal Express’ durch einen Maschinenausfall verursacht wurde, beim Anhalten des Schiffes eine Ankerkette riß, und der Anker auf den Boden der Fahrrinne versank (er wurde später gehoben). – Die ‘Montreal Express’ hatte bei der Havarie radioaktive Fracht an Bord: Entleerte Behälter („UF6-Heels”) mit Reststoffen von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978).
> Offen bleibt die Frage: Führte “B20”-Treibstoff zum Maschinenausfall der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen? – Anfang 2020 erfolgten Versuche der Reederei Hapag-Lloyd die ‘Montreal Express’ mit dem Treibstoff “B20”, der Beimischung von Altspeiseölen und -fetten, welche z.B. zuvor in der Gastronomie verwendet wurden und sonst anderweitig kostenpflichtig entsorgt werden müssten enthält, zu betreiben.
 
DIE LINKE: “Die „Montreal Express“ hatte nach Angaben der HHLA am 27.01.21 um 06.45 Uhr vom CTA an der Süderelbe mit dem Fahrtziel Montreal/Kanada abgelegt. Um 07.54 Uhr habe laut Beobachtungen das Schiff nordnordwestlich des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder abgestoppt und begonnen achteraus zu fahren. Gegen 08.30 Uhr stoppte es auf der Elbe in Höhe des Werkes, befand sich dort um 19.27 Uhr ohne Fahrt zu machen und habe von da aus erst am 28.01.21 um 23.34 Uhr wieder Fahrt mit dem Reiseziel Montreal/ Kanada aufgenommen. Wie und wann ist dem Senat der Vorgang bekannt geworden?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Das Wasserschutzpolizeikommissariat 1 (WSPK 1) erhielt am 27. Januar 2021 um 7.37 Uhr von der Nautischen Zentrale (HPA) Kenntnis.”
 
DIE LINKE: “Weshalb wurde die Fahrt der „Montreal Express“ am 27.01.21 vom CTA kommend, mit dem Fahrtziel Montreal/Kanada, nordnordwestlich des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder abgebrochen?
Sind die Angaben in der „Bild“-Zeitung unter der Überschrift „Containerschiff Montreal Express havariert – Notbremsung vor Blankenese!“ vom 02.02.21 zutreffend, dass die Havarie der „Montreal Express“ im Hamburger Hafen durch einen Maschinenausfall verursacht wurde? Ist es demzufolge auch zutreffend, dass bei dem Anhalten des Schiffes eine Ankerkette gerissen war und der Anker daraufhin auf den Boden der Fahrrinne versank und später gehoben wurde, um das Hindernis für tiefliegende Frachter zu beseitigen?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Die in der Fragestellung ausgeführten Darstellungen sind zutreffend und führten zum Abbruch der Fahrt.”
 
DIE LINKE: “Lag die „Montreal Express“ entgegengesetzt der Fahrtrichtung für rund 39 Stunden am südlichen Elbufer in Höhe des Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder?”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Das Schiff wurde dort am 27. Januar 2021 um 10.45 Uhr mit dem Bug nach See festgemacht und am 28. Januar 2021 um 23.12 Uhr vom Lotsen zum Ausgang nach See abgemeldet.”
 
DIE LINKE: “Hatte die „Montreal Express“ während der Havarie im Hamburger Hafen radioaktive Fracht (Gefahrgüter der Klasse 7) an Bord? – Falls ja: Welche radioaktiven Stoffe (Gefahrgüter der Klasse 7) wurden befördert und in welcher Menge? – Bitte um Auflistung der radioaktiven Güter in: Absender/Empfänger/Gefahrgutklasse/ UN-Nummer/richtiger technischer Name/Stoffbezeichnung/Verpackung/Bruttomasse/maximale Aktivität.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Siehe Anlage 3, im Übrigen siehe Antwort zu 1 bis 11.”
 
Aus der Anlage 3 “Radioaktive Fracht der ‚Montreal Express‘ während der Havarie im Hamburger Hafen im Januar 2021“ geht hervor: An Bord der ‘Montreal Express’ befanden sich während der Havarie insgesamt 105 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” (36 zylinderförmige Behältnisse, sowie 8 „Packages Typ B(U)“). „UF6-Heels“ sind entleerte Behälter, die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. – In den „UF6-Heels“ befanden sich demzufolge insgesamt rund 94 kg nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978).
 
Zum Vergleich: Bei dem Brand auf dem ConRo-Schiff ‘Atlantic Cartier’ am 01.05.13 am Unikai im Hamburger Hafen befanden sich an Bord in vier entleerten, ungereinigten Behältern (“UF6-Heels”) mit 8,9 Tonnen (Bruttomasse) auf einem 20-Fuß-Flat-Container “nur” etwa 10,3 kg angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977). – Quellenangabe: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Untersuchungsbericht 99/13 “Brand auf dem ConRo-Frachtschiff ATLANTIC CARTIER am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen” vom 09.12.15
 
DIE LINKE: “Hatte die „Montreal Express“ während der Havarie im Hamburger Hafen andere Gefahrgüter (zum Beispiel brennbare/brandfördernde/ giftige/ätzende Güter) an Bord? – Falls ja: Welche Gefahrgüter wurden befördert und in welcher Menge? – Bitte um Auflistung der Gefahrgüter in: Gefahrgutklasse/ UN-Nummer/richtiger technischer Name/Stoffbezeichnung/Verpackung/beförderte Masse.”
 
Antwort des Hamburger Senat: “Siehe Anlage 4.”
 
Der Anlage 4 “Andere Gefahrgüter der „Montreal Express“ während der Havarie im Hamburger Hafen im Januar 2021″ ist zu entnehmen: Während der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen befanden sich nach Angaben des Senats zudem zahlreiche Gefahrgüter der Klasse 1: explosive Materialien / Klasse 2: Gase / Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind / Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe / Klasse 5: oxidierende Stoffe / Klasse 6: giftige Stoffe / Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe an Bord des Schiffes.

 
Die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41), Drucksache 22/3289, in der Hamburger Bürgerschaft und deren Beantwortung vom 23.02.21 befindet sich z.Zt. im Netz auch nachlesbar unter
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74564/atomtransporte_durch_hamburg_iv_und_beteiligung_der_freien_und_hansestadt_hamburg_bei_der_endlagersuche.pdf  
 
 
 

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35 Jahre Tschernobyl – Haverie mit radioaktiver Fracht der ‚Montreal Express‘ im Hamburger Hafen im Januar https://sand.blackblogs.org/2021/04/20/35-jahre-tschernobyl-haverie-mit-radioaktiver-fracht-der-montreal-express-im-hamburger-hafen-im-januar/ Tue, 20 Apr 2021 23:05:06 +0000 http://sand.blackblogs.org/?p=2383 Continue reading ]]> Super GAU in Tschernobyl vor 35 Jahren (26.4.86), Brand auf dem Atomfrachter „Atlantic Cartier“ vor 8 Jahren mit 10,3 kg UF6 (1.5.2013), Havarie auf der Elbe am 27.1.2021 mit 94 kg UF6…
Wir fordern die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen und Atomtransporte- weltweit!

Anlage 3: 2021.02.23_HH_SAND_Drs22-3289 Atomtransporte durch Hamburg_Anlage_radioaktive Fracht Montreal Express (Auswertung)
 
Zur Havarie der ‘Montreal Express’ von Hapag-Lloyd am 27.01.21 im Hamburger Hafen:
 
> Während der Havarie der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen befand sich nach Angaben des Senats radioaktive Fracht in Form von Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) an Bord. (=> Anlage 3)
 
An Bord der ‘Montreal Express’ befanden sich während der Havarie insgesamt 105 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels” (36 zylinderförmige Behältnisse, sowie 8 „Packages Typ B(U)“). „UF6-Heels“ sind entleerte Behälter, die noch Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten. – In den „UF6-Heels“ befanden sich demzufolge insgesamt rund 94 kg nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978).
 
Zum Vergleich: Bei dem Brand auf dem ConRo-Schiff ‘Atlantic Cartier’ am 01.05.13 am Unikai im Hamburger Hafen befanden sich an Bord u.a. in vier entleerten, ungereinigten Behältern (“UF6-Heels”) mit 8,9 Tonnen (Bruttomasse) auf einem 20-Fuß-Flat-Container “nur” etwa 10,3 kg angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977). – Quellenangabe: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Untersuchungsbericht 99/13 “Brand auf dem ConRo-Frachtschiff ATLANTIC CARTIER am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen” vom 09.12.15
 
 
> Während der Havarie der ‘Montreal Express’, Reederei Hapag-Lloyd, IMO-Nr.: 9253741, MMSI: 235707000, Rufzeichen: MAHG5, Flagge: United Kingdom (UK), Baujahr 2003, Länge: 294,0 Meter am 27.01.21 im Hamburger Hafen befanden sich nach Angaben des Senats zudem zahlreiche Gefahrgüter der Klasse 1: explosive Materialien / Klasse 2: Gase / Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind / Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe / Klasse 5: oxidierende Stoffe / Klasse 6: giftige Stoffe / Klasse 8: ätzende Stoffe und Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe an Bord. (=> Anlage 4)
 

 > Vom Senat wird bestätigt, daß die Havarie durch einen Maschinenausfall verursacht wurde, beim Anhalten des Schiffes eine Ankerkette riß, und der Anker auf den Boden der Fahrrinne versank (er wurde später gehoben).
 
> Offen bleibt die Frage: Führte der “B20”-Treibstoff zum Maschinenausfall der ‘Montreal Express’ am 27.01.21 im Hamburger Hafen? – Anfang 2020 erfolgten Versuche der Reederei Hapag-Lloyd die ‘Montreal Express’ mit dem Treibstoff “B20”, der Beimischung von Altspeiseölen und -fetten, welche z.B. zuvor in der Gastronomie verwendet wurden und sonst anderweitig kostenpflichtig entsorgt werden müssten enthält, zu betreiben.

Am 15.02.21 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (41) Drucksache 22/3289 gestellt, auf die der Hamburger Senat am 23.02.21 geantwortet hat. Hier hatte der Senat auch zur Havarie Auskunft erteilt.

Weitere Auswertungen der Kleinen Anfrage Drs. 22/3289 und den Aussagen des Hamburger Senats sind derzeit noch in Arbeit.

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