Staatsanwaltschaft fordert 30 Tage Sozialstunden. Angeklagtes Mensch vor Gericht verneinte alle Möglichkeiten sich zur Sache zu äußern.Die Person wurde zu 40 Sozialstunden verurteilt, Gegenstände bleiben eingezogen und werden beschlagnahmt,was ne Scheiße. Freispruch wäre ma was.Lebensraum verteidigen ist kein Verbrechen!
Beamervideos von der Räumung wurden genutzt, um Wesen wiederzuerkennen und nachzuvollziehen, wer in welcher von den Zeug*innen beschriebenen Situation beteiligt gewesen sein soll.
Dank der Richterin sind wir jetzt endlich auf die Idee gekommen, demonstieren zu gehen. lolSie brach eine Lanze für die Demokratie und vergaß dabei, dass die so called ‘demokratischen Aktionsformen’ bereits seit 1977 ausgeschöpft waren.Das ist nämlich das Gründungsjahr des Aktionsbündnisses AUA das nun schon 47 Jahre existiert. (actually war das doch “moloch autobahn” – der zusammenschluss der BI’s war 1980 (siehe https://molochautobahn.de/werwirsind.php)) Die Richterin ist so alt , sie hat nicht mitbekommen, dass der bürgerliche Protest bisher nur für Öffentlichkeit von Parteien vereinnahmt, belogen und übegangen werden.
Heldbock
Richterin fragt Vincenci (Aussenstellenleitung Autobahn GmbH) wie die aktuelle Lage mit unserem wiederständigen Gefährten Heldi dem Heldbock aussieht.Sandro eröffnete daraufhin, dass sie den Naturschutz natürlich sehr ernst nehmen, Gutachten schreiben, Heldböcke und andere Tiere kartieren würden und stets bemüht sind eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.Sie wollen mit aller Gewalt roden.Die Sondergenehmgung is loading. Die widerständige Insel mit unseren Freund*is soll wohl zerstört werden.
Es sind mehr bedrohte Arten gefunden worden im Wald!Eremiten wollen keinen Wald mieten.Hirschkaefer will Kirschen und keine Ulrichs.:-)
Und der Heldbock hat nach wie vor BOCK. Habt ihr auch Bock?
See you soon in love, rage and struggle.
Heute war der dritte und letzte Prozesstag eines der Fecher-Prozesse gegen die Studentin S.
Die vorsitzende Richterin lehnte heute alle Beweisanträge der Verteidigung ab. Insbesondere die Videos, von denen Sie eingangs sagte, dass diese heute angesehen werden sollen und für die eigens der dritte Prozesstag veranschlagt war, wollte sie nicht in der Verhandlung gezeigt sehen. Dabei waren die Videos von dem fraglichen Geschehen durch die Polizei aufgenommen worden und somit Bestandteil der Akte. Es stellt sich die Frage, warum ein Video, dass bereits im Strafbefehl als Beweismittel gelistet ist, in einer öffentlichen Hauptverhandlung nicht angesehen werden soll. Unklar bleibt auch die Frage, warum es trotz stundenlangen Filmens durch die Polizei ausgerechnet vom Zeitpunkt der vorgeworfenen Widerstandshandlung keinerlei Aufnahmen gibt.
Weil von der vorgeworfenen Widerstandshandlung keine Videos existieren, stützt sich die komplette Anklage wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte allein auf die Aussage des SEK-Beamten Nr. 45, der am vergangenen Prozesstag vernommen wurde. Somit ist es für eine Verteidigung absolut essenziell, Zweifeln an der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen nachzugehen.
Mit den Beweisanträgen wollte die Verteidigung beweisen, dass die Aussagen des SEK-Beamten Nr. 45 teilweise den Ereignissen, wie sie im Video zu sehen sind, widersprechen. Damit sollte die Glaubwürdigkeit der subjektiven Wahrnehmungen des SEK-Beamten – der in der Vernehmung die ganze Zeit vermummt blieb – in Frage gestellt werden. Auch sollte gezeigt werden, dass der SEKler unprofessionell und akut lebensgefährdend handelte.
Beispielsweise hatte der SEKler behauptet, sicher mit seinen Geräten umgehen zu können und sich und die Angeklagte professionell abgeseilt zu haben. Im Video hätten wir das Gerät erkennen können, was er dazu verwendet hatte, ein „ZigZag“ des Herstellers Petzl. Dieses ist laut Herstellerangaben nur im absoluten Notfall (der hier nicht gegeben war) zum Retten von Personen zugelassen. Beim Ansehen der Videos wäre außerdem klar geworden, dass er das Sicherungsgerät nicht sicher bedient hat: Mit der Hand, mit der beim Abseilen das Bremsseil immer festgehalten werden muss, kratzte er sich stattdessen am Kopf.
Bei der Behandlung der Anträge folgte Richterin Bock einem seltsamen Zirkelschluss: Die Beweisanträge wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass der Zeuge dem Gericht bereits als glaubwürdig gelte und etwas anderes ausgesagt hatte. Dürfen Beweisanträge der Verteidigung also nicht dazu da sein, Tatsachenbehauptungen aus den Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen? Und braucht man die Glaubwürdigkeiten des Belastungszeugen deshalb nicht zu hinterfragen, weil er ja glaubwürdig ist? Ein absurder Zirkelschluss.
Weiterhin warf die vorsitzende Richterin der Angeklagten vor, sich im Prozess unprofessionell und respektlos verhalten zu haben. Damit scheint wohl gemeint zu sein, nicht aktiv an der eigenen Verurteilung mitgewirkt zu haben, sondern sich stattdessen zu verteidigen. In Anbetracht der offensichtlichen Aktenunkenntnis und mangelnder Prozessvorbereitung der vorsitzenden Richterin, in Bezug auf den Strafantrag der Autobahn GmbH und der Videos, muss wohl eher sie selbst sich den Vorwurf der Unprofessionalität gefallen lassen.
Professionelles und respektvolles Verhalten der Angeklagten wäre aus ihrer Sicht wohl gewesen: konstruktiv an der Verurteilung mitzuwirken und ansonsten die Profis hinterm Richterpult machen zu lassen. Entlastende Beweisanträge der Verteidigung zugunsten der Angeklagten schienen für die Richterin dabei nicht Teil des Wahrheitsfindungsprozesses zu sein, sondern lästig und unnötig.
So rügte Richterin Bock Verteidiger Matthias Janko – nebenbei bemerkt auf sehr respektlose Weise – Beweisanträge nicht vorher eingereicht zu haben. Dabei hat die Verteidigung gerade das Recht in der öffentlichen Hauptverhandlung Beweisanträge zu stellen, auch ohne vorherige Abstimmung mit dem Gericht. Des weiteren beschwerte sie sich, dass er nicht schon im Vorfeld der Verhandlung angeregt hatte, nach dem richtigen Strafantrag zu suchen. Warum eine Verteidigung dem Gericht dabei helfen soll, belastendes Material gegen seine Mandantin zusammenzutragen bleibt unklar.
Wir sind schockiert von der mangelnden Unparteilichkeit der Vorsitzenden. Mangelndes Beweismaterial wird zu Lasten der Angeklagten ausgelegt, entlastendes Beweismaterial gar nicht erst zugelassen. Das Gericht vollzieht eine Beweislastumkehr und lehnt anschließend die Beweisanträge der Verteidigung ab. Dabei wären die heute abgelehnten Beweisanträge ein wichtiger Teil der Wahrheitsfindung gewesen. Aber vermeintliche Wahrheitsfindung scheint nur von Interesse, solange das Grundgerüst der Verurteilung – sei es die Wirksamkeit des Strafantrags oder die Expertise des SEK-Beamten – nicht in Zweifel gezogen wird. So zeigt die Richterin kein Interesse daran, ihre mangelnde Sachkenntnis zum Thema Klettertechnik durch einen Sachverständigen oder durch die, in den Beweisanträgen der Verteidigung, zusammengetragenen Quellen auszuräumen; stattdessen vertraut sie einfach vorbehaltlos dem SEK-Zeugen. Auch der Hinweis von Richterin Bock, dass sie Teile der mutmaßlichen Widerstandshandlung (der Griff an den Karabiner) als nicht hinreichend bewiesen bewertet, erweist sich als konsequenzlos, denn an dem juristischen Vorwurf des Widerstandes ändert sie dadurch nichts.
Bei der Räumung des Fechenheimer Waldes handelte das SEK nach der Devise „Sicherheit vor Schnelligkeit“, so betont die PR-Abteilung der Polizei immer wieder. Und die Beamten des SEK sind selbstverständlich bestens ausgebildet und arbeiten immer sicher und professionell.
Warum sollte man daran zweifeln? Und ist es überhaupt erlaubt, das als normalsterblicher Mensch zu hinterfragen?
Beim vorangegangenen Prozesstermin wurde der im Wald eingesetzten SEKler Nr. 45 zu seinem Einsatz und seiner Ausbildung gefragt und wir haben von ihm vor allem ausweichende Nicht-Antworten gehört. Selbst grundlegende Infos darüber, welche Kletterausrüstung von SEK-Beamten verwendet wird und nach welchem Ausbildungsstandard sie arbeiten, wurden von ihm, bestätigt durch die Richterin, zur geheimen Verschlussache erklärt, über die die Öffentlichkeit gar nichts wissen und nichts hinterfragen soll. Während jeder Fensterputzer in der Frankfurter Skyline jedes Jahr penibel seinen Ausbildungsstandard nachweisen muss, zieht das Gerichte beim SEKler, der die Verantwortung für Menschenleben übernimmt, nicht mal in Erwägung, sein Handeln überprüfbar zu machen. Es wurde einfach festgestellt: „die werden das ja wohl alles richtig machen.“
Kletterexpertis dürften allerdings bei einigen Aussagen von Nr. 45 schon den Kopf geschüttelt haben. Warum? Das möchten wir gemeinsam am kommenden Montag im Crashkurs vor Gericht klären. Wir wollen über Klettersicherheit reden und fragen, ob Ausrüstung und Vorgehen des SEKs dafür geeignet sind, Menschen sicher zu Boden zu bringen.
The person having the court-case wanted to make it a Ge-Witz Termin (Joke-Court-case-date). The day started in chaos as the room was changed before the Ge-Witz Termin started, soo the sharepic was not up to date anymore… lol. When people got to the new room it was full of unknown people. The justice officers even did not let the accused person in. We later found out that these unknown people were a class coming to the court-case-date to observe and learn from it. They were about 25 people and did not tell us what they where studying. The judge finally arrived a little late and saw the big crowd outside the door of the GeWitz room.Pretty quickly a phone-call was made to organize a bigger room. Huraa, a so called ,bigger room’ was organized. The students quickly got up and rushed to the new room. The accused person was dressed in a giraffe costume.Some of their friends had colorful costumes on as well. The colorful crowd went in a slower pace than the students. As they arrived at the new room, oopps, it was full already!Again with friends not being able to get in. This new room could fit around 50 people.
After all this chaos the judge started the court-case-procedure. The accused Giraffe requested to have a bigger room but this was not possible. The court-house had rejected the request of the judge. The judge then rejected the request to have an appointment on another day. So the procedure started with about the 20 people outside.
The state attorney read out the charges:
-Trespassing (Hausfriedensbruch)
-Assault against police officer (tätlicher Angriff gegen Polizeibeamten)
-Bodily harm (Körperverletzung)
-Material damage (Sachbeschädigung)
-Resistance against law enforcement officers (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
As an answer the accused Giraffe read out two poems. The first one was called “GeWitz Termin” which set the stage for the day.“…. mit meinem Privileg bringe ich eine oder zwei Witz in diese Serious Gericht Process! Natürlich der größte Teil vom dieses Gericht Process wird Serious, Langweilig und Nervig sein. Das ist Das. Ahh Quach, GeWitz Process! …”, stated the Giraffe.
The second poem was called “Heldbock Poem”, which brings in more perspective on why people were defending Fechenheimer Forest and all its wonderful animals that called Fecher a home. “Der ganze Wald hat Bock zu kämpfen für Fechenheimer Wald. Der Heldbock auch hat Bock.”
Then the accused Giraffes’ lawyer gave a statement saying that the Giraffe did not kick anyone. After this the judge invited the witnesses, one by one. In total there were 5 witnesses that came, all from the Police. The information they gave was partly contradictory from each other and to their initial written statements. None of the witnesses have had any injuries or pain on the day of the eviction on 19.01.2023 & afterwards. Just one watch had a small scratch. Videos and pictures where also showed as evidence in the court-room. Throughout the court-proceedings it got very clear that the charges where very thin and made seem bigger then they where. In addition to this there is no evidence of any kick except from the police-witnesses’ statements.
People had Bingo-Cards with words that would be said in court, for example “Strafbefehl”, “Protokoll” or “Baum”. A few times during the legal proceedings you would hear someone in the public shout “Bingo!”.
In the end, the defendant, prosecutor and judge came to a deal with the final charges being
1. Trespassing (Hausfriedensbruch),
2. Attempted dangerous bodily harm (Versuchte gefährliche Körperverletzung)
3. Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (Assault against police officer).
The punishment was set to 150 day rates at 10 Euro a day.
After the statements of the state lawyer and the Giraffes’ defendants to say something to the final charges it was time for the last word of the Giraffe. The Giraffe read out a story named “Shit Monster”, a story of a Shit Monster destroying the land with its shit.“The name of this Shit Monster was ,Die Autobahn Scheiße GmbH’ ”, said Giraffe. The State lawyer was not happy with the name of the Shit Monster and stopped the Giraffe by calling for this wording to be written down in the protocol. The Giraffe and their defendants then went out for a short break. When they came back the Giraffe continued, “The name of this Shit Monster was ,Die Autobahn Beep GmbH’ ”For the rest of the story they continued beeping instead of saying “Scheiße”.
This was just one Fecher Court-Case-Day but there are still many to come.
We will post upcoming courtcases on our website.
Come & flood the courthouse with us <3
This article still needs to be translated, of you have capacities to translate it please do so on this PAD:
https://pad.systemli.org/p/translatedanke
Press Article of Gewitz Termin 30.01.24: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-geldstrafe-fuer-fecher-besetzer-92805022.html
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more infos here: https://waldstattasphalt.blackblogs.org/2023/12/04/am-15-01-auf-zur-berufungsverhandlung-der-abseilaktion-a3/
and feel free to check out https://autofrei.noblogs.org