Evgenii – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org summer of resistance - summit of repression - solidarity is our weapon Sat, 24 Nov 2018 08:21:25 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://unitedwestand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/406/2017/10/cropped-kundgebung-32x32.png Evgenii – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org 32 32 Evgenii: Freispruch für G20-Gegner rechtskräftig https://unitedwestand.blackblogs.org/pressemitteilung-der-verteidigung-evgeniis-freispruch-gegen-g20-gegner-rechtskraeftig/ Sun, 26 Aug 2018 11:45:31 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2292 Continue reading ]]> Pressemitteilung der Verteidigung Evgeniis: Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat einen 32-jährigen Angeklagten nach 15 Verhandlungstagen in sämtlichen Punkten freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, während des G20-Gipfels drei Flaschen auf
Polizeibeamte geworfen zu haben. Am Samstag ist die Berufungsfrist
verstrichen. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert. Damit ist
es rechtskräftig.

Das Gericht hat die Arbeit der verdeckt ermittelnden Polizeibeamten
deutlich kritisiert. Gleich sechs dieser sogenannten „Tatbeobachter“
gaben an, dem Angeklagten gefolgt zu sein – für zuverlässig hielt das
Gericht ihre Angaben jedoch nicht. Die Beamten waren im Gerichtssaal
verkleidet aufgetreten. Auf wesentliche Fragen des Gerichts verweigerten
sie die Aussage, wobei sie sich auf nicht erteilte Aussagegenehmigungen
beriefen. Richter genauso wie Staatsanwältin stellten fest, dass die
Polizei auf diese Weise die gerichtliche Sachaufklärung behindere.

Die AnwältInnen haben dem Gericht ein Video vom Tatort und -zeitraum
präsentiert, dass den Angaben der Polizeizeugen widersprach. Ob die
Zeugen gelogen oder sich geirrt hatten, konnte das Gericht nicht mehr
aufklären. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte daher Freispruch
beantragt.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Britta Eder aus Hamburg, ist erfreut
über das Urteil: „Meine Erfahrung zeigt, dass in streitigen Prozessen
mit derartigen Tatbeobachtern deren Angaben letztlich nie gerichtsfest
verwertbar sind.“

Der zweite Anwalt, Lukas Theune aus Berlin, weist auf die Deutlichkeit
der Urteilsbegründung hin: „Richter Kloß betonte, dass das Auftreten der
Polizei unseriös und unprofessionell war und auf derartige Polizeiarbeit
keine rechtsstaatlichen Urteile gestützt werden können. Wir hoffen nun,
dass dies auch auf die laufenden und die noch kommenden Prozesse im
Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Auswirkungen haben wird.“

Der Angeklagte erhält eine Entschädigung in Höhe von fast 4.000 € für
die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft von über vier Monaten.

Anmerkung:
Tatbeobachter_innen spielten in diesem und spielen in vielen politischen Prozessen eine große Rolle. Was sind „Tabos“ und was können wir dagegen tun? In der dichthalten 3, dem unregelmäßig erscheinenden Antirepressionsnewsletter des Hamburger Ermittlungsausschusses (EA) findet sich ein längerer Text zu dem Thema:

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EVGENII – Prozessberichte vom 11.4. bis 30.5. https://unitedwestand.blackblogs.org/evgenii-prozessberichte-vom-11-4-bis-30-5/ Sat, 25 Aug 2018 14:31:24 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2281 Continue reading ]]> 2.Anlauf am Amtsgericht

Sein Prozess begann am 11.04. nach Prozessaussetzung im Dezember erneut von vorn. Der ursprüngliche Tatvorwurf wurde verlesen. Aufgrund der Ausweisung und des fünfjährigen Schengenverbots der Ausländerbehörde wurde sein Visumsantrag zur Fortsetzung des Verfahrens zunächst verweigert. Nur durch Intervention der Staatsanwaltschaft, da nur mit einem anwesenden Beschuldigten verhandelt werden kann, wurde das Schengenverbot aufgehoben und Evgenii durfte einreisen.

Am 18.04. wurde die neue Anklage verlesen, nun soll die Tat eine Kreuzung weiter stattgefunden haben, beobachtet von einer anderen Tabo. Den ursprünglichen Vorwurf versucht der Richter darüber glatt zu ziehen, dass die Uhrzeiten der Videos nicht zuträfen. Letztlich können die Videos jedoch aufgrund technischer Probleme nicht gezeigt werden. Der Richter verliest die Stellungnahme vom 08.07.17 der Tabo Claudia Becker zum nun neuen Tatvorwurf. Die Staatsanwaltschaft hatte Becker konkrete, schriftliche Nachfragen gestellt – inklusive Wahrnehmungen des Tabos Hollmann zum ersten Vorwurf. Dann folgten zwei Verwertungswidersprüche der Verteidigung, einer gegen die Verwertung der Aussage des Tabo Hollmann (1. Vorwurf), da es keinerlei Rechtsgrundlage für den Einsatz von Tabos gibt. Der zweite richtete sich gegen die Verkleidung des Zeugen Hollmann.

Am 20.04.beschloss das Gericht, dass es in Ordnung sei, den Tabo als Zeugen zu hören und dass Hollmann maskiert sein dürfe. Als Hollmann den Raum betritt, kommen mehrere bewaffnete Hamburger BFE Beamte mit und werden vom Richter mit dem Kommentar „Schnappatmung!“ des Saales verwiesen. Hollmann wiederholt seine Aussage vom ersten Anlauf des Verfahrens, mit der Ausnahme seiner Aussage zu der Situation, als sich der von ihm Observierte umzog. Hollmann hat an der Straßenecke, wo nun der 2. Tatvorwurf stattgefunden haben soll, keine Beobachtungen gemacht. Sicher ist Hollmann sich allerdings, dass der Täter eine Zip-Jacke auszog und nicht wegwarf. Eine solche Jacke wurde später bei Evgenii jedoch nicht gefunden.
Auf die meisten weiteren Fragen, wo z.B. er seine Aussage getätigt hat, was ein Tabo macht usw., antwortete er, er dürfe nichts sagen. Schließlich hatte selbst die Staatsanwältin die „Faxen dicke“ und sprach von „Kasperle-Theater“ und dass man dann das gesamte USK laden werde. Dies solle Herr Hollmann in Bayern weitergeben. Auch der Richter hatte zuvor schon von „absurdem Theater“ gesprochen und stellte die mögliche Ladung des bayrischen Polizeipräsidenten in Aussicht.

Die Tabo Becker kommt am 27.04. als erste Tabo nicht maskiert. Die Verteidigung stellt erneut den Verwertungswiderspruch gegen ihre Vernehmung aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage. Tabo Becker berichtet, eine schwarz gekleidete Person mit hochgezogenem Tuch habe an der Kreuzung Schulterblatt/Susannenstr/Juliusstr. eine Flasche geworfen.
Er trug einen Beutel, wie ihn wohl mehrere hatten. Aufgrund schriftlicher Nachfragen der Staatsanwaltschaft, ob sie einen Angriff anderer Leute auf die von ihr observierte Person wahrgenommen hätte, hat sie weitere Tabo-Kollegen gefragt und siehe da, zwei gefunden, die dies statt ihr gesehen haben wollen. Die Tabos Karsler und Heller tauchen nun erstmals auf und waren bisher nicht als mögliche Zeugen bekannt. Tabo Becker soll zu einem späteren Termin erneut aussagen.

Am 18.05. war die Beamtin Reimann als Zeugin geladen, die eine der wenigen Beamt*innen war, die in der Gesa „verwertbare“ Aussagen von Tabos aufgenommen hat. Sie selbst habe 40 bis 50 Tabos gehört. Zu Hochzeiten seien 15 in der Warteschlange gewesen. Die Tabos sind nur mit einem Aktenzeichen gekommen, mehr nicht. Und es gab auch sonst keinerlei zusätzliche Infos. Die zur Verfügung stehenden Computer waren extrem begrenzt nutzbar, es sei nicht möglich gewesen, z.B. Googlemaps zu nutzen.
Sie ist dann mit den Aussagen zur Staatsanwaltschaft, die hat „ok“ oder „nachbessern“ gesagt und dann ging die Aussage zu den Entscheider*innen.

Der 30.05. begann mit einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Verletzung des fairen Verfahrens. Denn unterm Strich steuert die Polizei das Verfahren, indem nur scheibchenweise Dinge mitgeteilt werden oder eben verweigert werden. Tabo Becker ist erneut da, diesmal in Begleitung zivil gekleideter BFE-Beamter aus Hamburg, die im Zuschauer*innenraum Platz nahmen. Diesmal berichtete sie, dass sie zu viert unterwegs waren. Sie und Tabo Völker hatten konkret zusammengearbeitet. Dass der durch das USK Nürnberg Festgenommene identisch sein soll mit der von ihr observierten Person, will sie an der schwarzen Hose und den schwarzen Adidas-Schuhen erkannt haben.

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Breaking News : Evgenii ist frei! https://unitedwestand.blackblogs.org/breaking-news-evgenii-ist-frei/ Sun, 19 Aug 2018 22:34:02 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2263 Continue reading ]]>


United We Stand!

Wir haben zu feiern!

 

Unser Russischer Freund Evgenii ist am Freitag freigesprochen worden! Trotz bis zu 6 so genannten „Tatbeobachter*innen“ am Hacken – die dabei auch beobachteten, wie er von Nazis verprügelt wurde und nichts unternahmen – war dem Gericht die Schilderungen der als Zeug*innen geladenen so genannten „Tatbeobachter*innen“ zu widersprüchlich und es gab einen Freispruch. Evgenii wird auch Haftentschädigung enthalten.
Dennoch hängt jetzt noch das Ausreiseverfahren gegen ihn durch die
Ausländerbehörde an, die ihm wenn es nach ihnen ginge ab 3.9 für die nächsten 5 Jahre die Einreise in den Schengenraum verbieten will. ¡No pasarán!

Bleibt weiter solidarisch und kommt zu den Kundgebungen am 25.8. vor dem Untersuchungsgefängnis in der Holstenglacis und am 2.9 vor der JVA Billwerder!

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Verfahren gegen Evgenii – Neubeginn nach Aussetzung, Bericht vom 11.04. https://unitedwestand.blackblogs.org/verfahren-gegen-efgenii-neubeginn-nach-aussetzung-bericht-vom-11-04/ Mon, 16 Apr 2018 19:43:23 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2019 Continue reading ]]> Vor Beginn der Verhandlung wird thematisiert, dass Efgenii nur mit viel Aufwand ein Visum erteilt wurde. Zuletzt musste er seinen Flug umbuchen, nachdem er in letzter Minute eine Einreiseerlaubnis bekam, um in Hamburg am Prozess gegen ihn teilzunehmen.

Zu Beginnn wird eine Ersatzdolmescherin vorgestellt, dann wird Efgenii noch einmal vorgestellt und zu seiner Person befragt. Der Richter weist darauf hin, dass Efgenii sich nicht wundern soll, dass alles mögliche noch einmal kommt, weil er es noch einmal machen muss wegen der Strafprozess-Ordnung (im folgenden StPO) – die Pause nach dem letzten Prozesstag war so lang, dass das Verfahren formal von vorne beginnen muss.

Die Staatsanwaltschaft will zwei Anklagen verlesen. Die Verteidigung widerspricht der Verlesung der einen Anklage, da die Staatsanwaltschaft sich hier nicht an Fristen gehalten hat und sie der Verteidigung erst zu spät zugestellt wurde. Sie kann erst am nächsten Verhandlungstag vorgelesen werden.

Die Staatsanwaltschaft findet es kleinlich auf prozessuale Rechte zu pochen, der Mandant dürfe ja nur vier Verhandlungstage in der BRD sein, also müsse das Verfahren schnell gehen. Die Verteidigung erklärt, dass eine Rücksprache mit dem Angeklagten nicht möglich war und darum es nicht gehe. Es könne ausserdem nicht sein, dass nur weil eine begrenzte Anzahl von Verhandlungstagen festgelegt worden sind, elementare Verteidigungsrechte des Beschuldigten ausser Kraft gesetzt werden. Das Damoklesschwert, es sei nur Zeit bis 28.4. gehe also nicht. Es ist klar, dass die Betretenserlaubnis ggf. verlängert werden muss. Die Staatsanwaltschaft meint dies einzusehen, aber findet es nach wie vor kleinlich, sich an die Fristen zu halten. Die Verteidigung erklärt, dass dies keine reine Formalie ist.

Im Folgenden verliest die Staatsanwaltschaft die Anklage. Es ist im Prinzip die gleiche wie beim letzten Mal, Vorwurf Flaschenwurf am 8.7. im Bereicht Juliusstraße gegen einen Cop in Schutzausrüstung, der getroffen worden sein soll, wobei unklar ist ob es zu einer Verletzung kam. Der Unterschied ist, dass es diesmal eine Straßenecke weiter gewesen sein soll.

Die Verteidigung will nun einen Antrag verlesen. Die Staatsanwaltschaft will alle Anträge bündeln, damit es schneller geht. Die Verteidigung erklärt, dass es bei vielen Anträgen keinen Sinn macht diese vor der Zeugenvernehmung zu stellen.

Kurz geht es um Zuständigkeiten, waren die Cops überhaupt berechtigt in Hamburg zu agieren, das wurde zurückgestellt. Die Staatsanwaltschaft behauptet es wären alle eh zuständig gewesen, was ja logisch wäre, wenn sie nicht zuständig wären, wären sie ja nicht da und verweist auf ein anderes Verfahren (wo sie sich auch querstellen, wichtige Dinge zu klären). Die Verteidigung widerspricht und macht klar, dass sie nicht auf elementare Rechte verzichten wird und vor hat wichtige Fragen aufzuklären.

Der Antrag wird vorgetragen. Es wird beantragt einen Wahrnehmungs- und Aussagepsychologen als Sachverständigen zur Beweisaufnahme hinzuzuziehen. Die bisherige Beweisaufnahme hat gezeigt wie wenig Juristen selbst in der Lage sind, Fehler und Irrtümer zu erkennen. Der Sachverständige soll vor den weiteren Polizeizeugen vernommen werden, damit er in Folge dem Prozess beiwohnen kann und diese auch selbst befragen kann.

In der Zwischenzeit soll geklärt werden, auf welcher Einsatz- und Rechtsgrundlage der Einsatz der Polizeizeugen Becker und Hollmann tätig waren. Hierfür wird angeregt Hartmut Dudde und den beim G20 zuständigen Leiter der Staatsanwaltschaft als Zeugen zu laden. Ein Beweisverwertungsverbot aufgrund fehlender Grundlagen könnte den Prozess erheblich verkürzen.

Ausführlich geht der Antrag auf Erkenntnisse der Wahrnehmungs- und Aussagepsychologie ein, die deutlich machen, dass Polizist*innen sich nicht besser erinnern, sondern nur denken sie könnten es besser. Zudem wird ihr Eigeninteresse an einer Verurteilung herausgestellt. Der Antrag macht auch klar, dass eine Bewertung der Aussagen durch das Gericht nicht ausreichend möglich ist.

Die Staatsanwaltschaft beantragt den Antrag abzulehnen, da das Gericht über die nötige Sachkunde verfüge. Gerade bei Beamt*innen sei es Dienstauftrag sich auf Aussagen vorzubereiten und Aussagen noch einmal anzusehen.

Die Verteidigung merkt an, dass diese Dienstpflicht die Aussagequalität zerstört, was der Sachverständige bestätigen werde. Der Richter gibt an, das müsse man einbeziehen und sich dessen bewusst sein.

Die Verteidigung gibt an, dass es hier ja gerade nicht darum geht, dass hier bewusst etwas Falsches gesagt wird. Die Aussage des Zeugen Hollmann hat gezeigt, dass hier ein Wahrnehmungspsychologen benötigt werde. hat. Ein Sachverständiger hätte wohl auch ohne Video erkannt wie schlecht die Aussage des Zeugen Hollmann war.

Der Richter gibt an, hätten sie das Video am Anfang des Prozesses angesehen, hätte er schon zu Beginn die U-Haft aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte damals widersprochen, weil man dort die Tat nicht sehe.

Der Richter verkündet: Der Antrag wird nach § 244 StPO abgelehnt, da das Gericht über die Sachkunde die Glaubwürdigkeit zu beurteilen verfügt, insbesondere vor dem Hintergrund dass das Gericht sehr wohl weiß, dass eine Zeugenvernehmung das denkbar schlechtestes Mittel zur Beweisführung ist.

Zum Ende des Verhandlungstages gibt er an, dass er erwägt das Selbstleseverfahren für Anträge zu verhängen. Anträge wären dann für die Öffentlichkeit nicht mehr nachvollziehbar, da sie nicht mehr im Gericht verlesen werden würden, sondern die Beteiligten diese ausserhalb der Verhandlung lesen würden. Dies wolle er beschleunigen, aber ganz sicher ist er sich nicht.

Auch in anderen Verfahren in Hamburg wurde dieses Repressionsinstrument schon angewandt. Es sorgt dafür, dass für die Zuschauer*innen die Verhandlung nicht nachvollziehbar ist. Zudem schränkt es die Möglichkeit Anträge zu diskutieren ein.

Die Zeugen sind auf 20.4. geladen, der nächste Tag ist Mi 18.4., hier geht es von 9 Uhr bis 14:30 Uhr, sonst immer von 9 Uhr bis 16 Uhr.

Die Staatsanwaltschaft will zum Ende noch wissen wie lange das Visum gilt. Dieses gilt nur bis 28.4., eine evtl. Verlängerung muss in Hamburg bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Staatsanwaltschaft will sich an Ausländerbehörde wenden um notwendige Schritte in die Wege zu leiten, das Visum zu verlängern wenn der Prozess länger dauert.

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Verfahren gegen Evgenii: Visumsantrag mit Hindernissen https://unitedwestand.blackblogs.org/visumsantrag-mit-hindernissen-auslaenderbehoerde-versus-strafbehoerde/ Mon, 02 Apr 2018 21:09:16 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1992 Continue reading ]]> Evgeniis Amtsgerichtliches Verfahren wurde im Dezember ausgesetzt, da sich der ursprüngliche Tatvorwurf in Luft aufgelöst hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte aber offensichtlich einen Freispruch vor der Öffentlichkeitsfahndung vermeiden und erfand flink einen neuen Vorwurf. Der Richter entschied: Im April wird der erste Vorwurf freigesprochen und über den neuen verhandelt. So der Plan.

Die Ausländerbehörde nutzte im Dezember die Gelegenheit, wies ihn aus und verhängte eine 5- jährige Einreisesperre, was mit einem Schengenfahndungseintrag verbunden ist. Explizite, einzige benannte Ausnahme für die Einreise, ist die Anreise zur Durchführung seines Strafverfahrens. Die Termine, wann sein Prozess von neuem beginnen soll, standen bereits zum Zeitpunkt der Ausweisung fest (11.4., 18.4., 20.4.und 27.4.). Evgenii stellte also ordnungsgemäß, mit genug zeitlichem Vorlauf, vor ein paar Wochen bei der deutschen Botschaft in Russland einen Visumsantrag. Kurz vor Ostern bekam er dann die Ablehnung des Visumsantrags.

Grund: Der Schengenfahndungseintrag. Die Staatsanwaltschaft fand dies wiederum gar nicht gut, schließlich brauchen sie den Beschuldigten für das Verfahren. Sie nahm Kontakt zur Ausländerbehörde auf, die klein bei gab, sich für den „Fehler“ entschuldigte und die Scheingenfahndung aus dem System raus nahm. Fehlt nun „nur“ nach wie vor das ausgestellte Visum… Botschaften und Zeit…

Kommt zu Evgeniis Prozess, jeweils ab 9 Uhr im Amtsgericht Altona: 11.4.,18.4.,20.4. und 27.4.

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Prozessbericht von Konstantins 13. Verhandlungstag am 27.3.18 https://unitedwestand.blackblogs.org/prozessbericht-von-konstantins-13-verhandlungstag-am-27-3-18/ Mon, 02 Apr 2018 21:02:41 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1989 Continue reading ]]> Nachdem am 12. Verhandlungstag, Freitag den 16.3., die vorsitzende Richterin erneut betonte den Prozess schnellst möglich (mit einer Verurteilung) zu Ende zu bringen, verfügte sie, dass sämtliche Beweisanträge der Verteidiger_innen, nun nur noch am nächsten Verhandlungstag, also am 27.3. gestellt und verlesen werden dürfen.

Daher begann sie die Verhandlung gleich mit der Erinnerung an die von ihr gesetzte  Frist und der Frage, ob es weitere Anträge gäbe.

Derer gab es seitens der Verteidigung mehrere:

– Den Antrag,  Behrend der BFE 38 aus Mühlheim zu laden, da er bekunden wird, keine Kenntnis über der formellen Abforderung nach Hamburg hat und nur von seinem Vorgesetzten hörte, dass sie eingesetzt werden. Zu diesem Thema soll er erneut geladen werden. Staatsanwalt (STA) nimmt vorläufig Stellung: Aus anderen Tatsachenbehauptungen ergibt sich, dass der Schluss gezogen werden kann, dass eine formale Abforderung bestand. Aus hierarchischen Gründen weiß Behrend nicht, wer die Abforderung in Hamburg tätigte.

– Antrag den unmittelbaren Vorgesetzten von Behrend zu laden, der bekunden wird, dass er Behrend beauftragt hat, die übergeordnete Abordnung ihm aber ebenfalls nicht bekannt ist. Dies ergibt sich aus der polizeilichen Hierarchie. – Eine Anforderung mit Auftragserteilung, wie im gerichtlichen Ablehnungsbeschluss eines früheren Antrags anhand Behrend, ist nicht zutreffend. STA nimmt derzeit keine Stellung.

– Antrag auf Verlesung der allgemeinen BAO (Besondere Aufbau-Organisation) zur Anordnung. Daraus ergibt sich, das eine allgemeine Abordnung nicht reicht, die BFE 38 befindet sich hierarchisch in der hessischen Landesbereitschaftspolizei z.B. auf gleicher Ebene mit dem hessischen Polizeiorchester. Ob Behrend von einer Anordnung ausging ist dafür unerheblich. STA nimmt keine Stellung.

– Antrag zwei Beamte (K. und W. – Namen nicht richtig verstanden), zu laden, sie sind in Hamburg Ausbilder. Sie werden berichten, wie ordnungsgemäße Festnahmen ablaufen. Erst ansprechen, dann belehren… Festnahmen aus dem Hinterhalt stellen die absolute Ausnahme dar, um Widerstand aus Erschrecken zu vermeiden. Dies wird entlasten, da die Zeugen der BFE 38 berichteten, das sie die Festnahme von hinten durchführten und nicht vorher abwägten, warum auf diese Art, also die Festnahme von hinten tätigten. Damit ist ihre Handlung rechtswidrig, dadurch entfällt die Strafbarkeit, des vorgeworfenen Widerstand. STA nimmt Stellung: Antrag auf die Zeugen sei bedeutungslos, da es auf eine Rechtsfrage abzielt, das müsse das Gericht selbst entscheiden. Verteidigung entgegnet:

– Antrag die SoKo Beamtin Steffens zu laden, da sie Kleinfelder vernahm und bekunden wird, dass dieser sagte, Frenzel griff nach Konstantinz rechter Schulter, der sich sofort losgerissen hat. Das Gericht stützt sich auf Kleinfelder, Konstantin habe sich umgedeht (und gesehen, dass es sich um Polizei handelt). In der originären Aussage kommt umdrehen und umsehen nicht vor. Das sofort legt nahe, es gab gar keine Zeit zum umdrehen und gucken. STA sagt nichts.

– Antrag die SoKo Beamtin Christen (LKA 7) zu laden, sie nahm die ergänzende Stellungnhme von Kleinfelder entgegen und wird bekunden, dass in der schriflichen Aussage zu dem Zeitpunkt (Frenzel greift nach Konstantin) eine gänzlich andere Wahrnehmung hatte, als der Beschluss des Gerichts behauptet, Konstantin habe sich laut Kleinfelder umgedreht: er nahm die Begleiter und deren Losrennen wahr. STA sagt nichts.

– Antag auf Augenärztliches Gutachten, da Konstantin aufgrund eines angeborenen Augenfehlers insbesondere im Dunkeln nur schemenhaft und weitgehend ohne Farben sieht. Das Gericht begründete, er habe sehen können, das es sich um Polizei handelt. Bereits die Jugend-Gerichtshilfe hatte davon berichtet. Das Gutachten ist nötig, da das Gericht mit der unterstellten Wahrnehmung die Verurteilungsabsicht begründet. STA möchte keine Stellung nehmen.

– Antrag auf Sachverständigen der russischen Sprache, das ein semantisches „Stehen bleiben“ nicht existiert. Das Gericht geht davon aus, dass „Stehen bleiben! Polizei!“ allgemein verständlich sei. Das Sachverständigen Gutachten wird ergeben, dass „Stehen bleiben“ keinerlei Bedeutung hat. Denn laut Kleinfelder rannte Konstantin sofort los, noch vor dem Wort „Polizei“. STA nimmt derzeit keine Stellung, möchte erst selber recherchieren.

Aufgrund der Befristung, Anträge nur noch an diesem Tag stellen zu können, sowie der beabsichtigten Verurteilung seitens Gericht und STA wegen Widerstand:

Antrag auf Verlesung der Ausweisungsverfügung, als Strafbemessungsantrag.

Danach folgte noch eine Gegenvorstellung der Verteidigung zur Ablehnung des Gerichts Dudde und Baustian zu laden: das Gericht begründet die Ablehnung damit, es sei gerichtsbekannt, das eine Abordnung bestand. Dies ist unzulässig. Für eine Verurteilung maßgebliche Dinge dürfen nicht damit begründet werden, sie seien gerichtsbekannt.

Da die Richterin der STA und sich genügend Zeit einräumen will, sich zu diesen diesen 9 Anträgen und der Gegenvorstellung Gedanken zu machen, wird ein neuer Termin vereinbart: 11.4. 9h-16h

 

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Prozessbericht zum 24. G20-Verfahren am 27.10.17 (1.Tag) https://unitedwestand.blackblogs.org/prozessbericht-zum-24-g20-verfahren-am-27-10-17-1-tag/ Sun, 12 Nov 2017 16:26:51 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1406 Continue reading ]]> Der erste Prozesstag am AG Altona endete nach einer Reihe von Anträgen der Verteidigung mit der Ablehnung der meisten Anträge und einer Vertagung der vorgesehenen Vernehmung der Polizeizeugen auf die folgenden Prozesstage.

Der Prozess wurde solidarisch im Gerichtssaal und mit Transpis vor dem Gerichtsgebäude begleitet. Es gab eine penible Kontrolle aller Prozessbesucher_innen und stets präsente Beamt_innen in schusssicheren Westen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen am 08.07.17 in der Juliusstraße eine mit sich geführt zu haben, und Polizeibeamte (PB) mit einer Bierflasche ( = Waffe / gefährlicher Gegenstand / Werkzeug) angegriffen zu haben. Eine daraus resultierende Verletzung eines PB ist nicht bekannt.

Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens aufgrund § 260, Abs.3 Rechtsstaatswidrigkeit, da der Anspruch auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren nicht gewährleistet sei. Begründet wird dies mit dem polizeilichen Vorgehen während des G20, Verstößen gegen die Mindestanforderung für ein Strafverfahren (u.a. wegen fehlender Übersetzung bezüglich Information über den Vorwurf der Festnahme, erst auf dem PK 16 Aushändigung eines Belehrungsbogens, keine Vorwurfsdarlegung, konsularische Kontaktaufnahme trotz gegenteiligen Wunsches) und weiteren Verstößen während des G20 (Persilschein von Olaf Scholz „hervorragende Arbeit“, „keine Polizeigewalt“, „harte Bestrafung“, generalpräventive Maßnahmen sowie eine Vorverurteilung in der Presse „bürgerkriegsähnliche Zustände“, „Festgenommene und ihre Straftaten“=entgegen der Unschuldsvermutung, Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu bspw. Frankreich).

Richter Kloss stimmt dem weitgehend zu, er komme aber zu anderen Schlüssen.

Die Staatsanwältin (StA) fordert die Schuldfeststellung – oder die Feststellung der Nichtschuld. Der Vorwurf des Landfriedensbruches wird fallengelassen.

Die Verteidigung sieht eine Einflussnahme auf die Verfahrenswahrnehmung, die Festnahmesituation wird in Beziehung gesetzt mit der Gesamtsituation.

Der Richter findet eine Kritik an Scholz in Ordnung, sieht aber keinen Einstellungsgrund oder ein Verfahrenshindernis – der Antrag wird ohne weitere Begründung abgelehnt.

Die Verteidigung verlangt eine gerichtliche Entscheidung, die abgelehnt wird, da von der Prozessordnung nicht vorgesehen.

Die Verteidigung stellt einen weiteren Antrag bezüglich der Zeugenvernehmung (Verwertungswiderspruch).

Es wird ein Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot bezüglich des PB Hollmann (?) (Mitglied des USK Nürnberg, entspricht BFE in HH) beantragt, der als Tatbeobachter (Tabo) vor Ort war. Der Einsatz entbehrt einer Rechtsgrundlage.

Dazu wird Antrag gestellt, Dudde, einen Tabo-Führer und weitere Personen der Polizeiführung als Zeugen vorzuladen und zum Einsatz ziviler Tatbeobachter zu vernehmen, unter Beiziehung der Polizeidienstvorschrift 100 (einzige Regelung des Einsatzes für zivile Tatbeobachter, wobei eine Dienstvorschrift kein Gesetz ersetzen kann): Daher bedarf der Einsatz Sonderregelungen. Der Einsatz ist nicht von der StPO gedeckt (Einsatz verdeckter Ermittler (§163, Abs.1), auch sonst besteht keine Rechtsgrundlage (z.B. Generalklausel), das Legalitätsprinzip wird nicht umgesetzt (Verpflichtung Polizeibeamter zum Einschreiten), der Verpflichtung der StA die Tabos anzuleiten und zu überwachen wurde nicht nachgekommen, der Einsatz des auswärtigen USK ist legislativ nicht begründet, es stellt sich die Frage nach der Legitimität des Polizeieinsatzes insgesamt.

Außerdem wird dem Tabo Hollmann vorgeworfen, eine Körperverletzung gegen den Beschuldigten durch drei Personen beobachtet und nicht eingegriffen oder dies gemeldet zu haben. Es gab weder eine Anzeige noch eine Personenbeschreibung an uniformierte PB´s vor Ort.

Laut Verteidigung gab es in vorhergehenden Verfahren einige dieser Anträge, die alle abgewiesen wurden, bei genauerer Befassung kam es durch andere Gerichte nicht zu Verurteilungen.

Ein zweiter Antrag der Verteidigung bezieht sich auf die Vernehmung der Polizeizeugen ohne Verkleidung. Mit Verweis auf die StPO sei dies nur bei einem besonderen Schutzbedürfnis vorgesehen und erlaubt (bei Gefährdung, etc.), was nicht geprüft wurde, die Aussagegenehmigung, in der die Maskierung angefordert wird, ist eine generelle für alle Tabos in Bayersn aus 2016. Zudem ist ein solches Schutzbedürfnis eher für Verdeckte Ermittler vorgesehen, die dauerhaft ausschließlich verdeckt arbeiten. Es stelle einen Verstoß gegen den Fair-Trial-Grundsatz dar.

Die StA beantragt in ihrer Stellungnahme eine Zurückweisung des Antrags auf Zeugenladung von Dudde etc., auf die weiteren Inhalte des Antrags geht sie nicht ein. Den Antrag bezüglich der Zeugenverkleidung weist sie aufgrund einer Gefährdung durch Übergriffe zurück. Außerdem sei der PB einmal erkannt nicht mehr einsetzbar.

Die Verteidigung kritisiert, dass es darum gehe, den Zeugen erkennen zu können.

Der Richter lässt eine Verkleidung aufgrund der Fürsorgepflicht des Gerichts zu, sofern die Mimik des Zeugen zu erkennen ist.

Nach der Mittagspause deutet der Richter an heute ein Urteil zu fällen.

Die Verteidigung formuliert erneut die Anträge auf Verwertungswiderspruch (fehlende Rechtsgrundlage für Zeugenaussage, Einsatz aus anderen Bundesländern nur bei Gefahr in Verzug vorgesehen) und Veränderung des Erscheinungsbildes des Zeugen (bei Gefährdung für Leib und Leben, der Zeuge ist unerreichbares Beweismittel und daher unzulässig).

Die Anträge werden zurückgewiesen, da die StPO die gewünschten Zwischenanträge nicht berücksichtige. Da noch weitere Anträge der Verteidigung folgen und eine Zeugenvernehmung unwahrscheinlich erscheint, wird diese auf die folgenden Prozesstage verlegt.

Es folgt ein Antrag der Verteidigung auf Ladung eines (namentlich vorgeschlagenen) Wahrnehmungs- und Aussagepsychologen. Der Sachverständige soll darlegen, dass eine vermeintliche Identifizierung nicht richtig sein muss. Bei PBen sei die Einschätzung der eigenen Aussagesicherheit bei gleicher Trefferquote im Vergleich zu anderen Berufsgruppen höher. Dies berge Gefahren für die Identifizierungsrichtigkeit. Darüber hinaus gab es extrem ungünstige Bedingungen in der betreffenden Situation. Eine schlechte Sicht, die Unübersichtlichkeit der Situation, die kurze Dauer der Wahrnehmung, ähnliche Kleidung in tumultartiger Situation und eine angespannte Stresssituation des Zeugen führen zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Identifizierung.

Des Weiteren wirke sich die Aktenkenntnis des Zeugen auf die Aussage aus. Bei der Betrachtung einer Aussage muss es einen Ausgang von der Nullhypothese aus geben, das heißt, dass die Aussage angezweifelt, und von dort aus auf Richtigkeit überprüft werden muss. Es muss eine Analyse der Konstanz der Aussage geben. Beides werde durch das Vorhandensein der Aktenkenntnis verunmöglicht.

Darüber hinaus liege eine Belastungsmotivation vor, das heißt, dass ein Freispruch als Niederlage angesehen wird. Dies verunmögliche eine Bewertung nach Nullhypothese.

Die StA stellt einen Antrag auf Ablehnung, man kenne den Zeugen nicht und wisse nicht, wie er reagiere.

Die Verteidigung merkt an, dass dies zeige, warum ein Sachverständiger (SV) erforderlich sei. Ein SV könne aufzeigen, warum Aussagen (ungewollt) problematisch sein können.

Die StA erwidert, dass die Beamten der BFE darin besonders geschult seien.

Die Verteidigung greift dies als guten Punkt auf. Sachverständige bei einem Berliner Gericht haben dargelegt, dass dies zu einer Kumulation ungünstiger Wahrnehmungsbedingungen führen kann.

Der Antrag auf einen SV wird vom Gericht abgelehnt, (§244, Abs.2), da das Gericht von der Sachkunde, Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit des Zeugen überzeugt sei.

Die Verteidigung bekräftigt den Antrag, da der Zeuge wegen Unterlassung (bezüglich der KV dreier Personen gegen den Beschuldigten) selbst straffällig geworden sein könnte.

Der Richter entscheidet, vor seiner Vernehmung soll eine Belehrung nach §55 stattfinden, wegen möglicher Unterlassung im Zusammenhang mit einer Straftat.

Über die Dudde-Anträge soll am folgenden Freitag entschieden werden.

Von der Verteidigung wird die Möglichkeit der Filmvorführung erfragt.

Der nächste Prozesstag findet am Fr., 03.11.17 in Raum 201 statt.

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Bericht zum 20. G20-Prozess am Mittwoch, den 18.10.2017 https://unitedwestand.blackblogs.org/bericht-zum-20-g20-prozess-am-mittwoch-den-18-10-2017/ Fri, 20 Oct 2017 09:13:48 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1194 Continue reading ]]> Vor dem Gericht fand ab 13 Uhr eine gut wahrnehmbare Kundgebenung für Konstantin statt.

Das Verfahren sollte eigentlich um 14 Uhr beginnen. Der Sitzungsraum wurde aber erst eine Viertelstunde später geöffnet.

Die Richterin ist Frau Fischer und für die Staatsanwaltschaft sitzt Mittenzwei da. Die Verteidigung ist mit zwei RA*innen vertreten. (Hintergrund: Frau Fischer ist als Jugendrichterin allein einsetzt, das bedeutet im Jugendstrafrecht, dass nicht mit Haft zu rechnen ist da sonst vor einem Jugendschöffengericht angeklagt wird. Dennoch sitzt der Angeklagte in U-Haft.)

Der Angeklagte ist noch nicht im Raum und die Gier insbesondere des Bildzeitungsfotografen ist noch nicht befriedingt, doch die Richterin eröffnet die Sitzung und verweist somit die Foto und Kameraleute des Saals. Der „Redakteur“ von der Bild versucht den Rauswurf des Fotografen durch insistieren auf ein Foto des Beschuldigten zu verzögern – jedoch erfolglos.

Die Verteidigung stellt die Frage warum im Sitzungssaal zwischen den Journalisten auch andere Personen z.B. Richter Krieten (Richter des 1. G20-Prozess) vorne sitzen.

Es folgte einiges an hin und her zwischen Richterin, Verteidigung und gelegentlich der Staatsanwaltschaft. Die Richterin schilderte, dass ihre gänige Praxis sei, dass vorne auch Plarz genommen werden könne und man könne dazu übereinkommen, dass Zuschauer*innen auch vorne sitzen können. Ein solches Übereinkommen gab es aber nicht. Zudem gaben die Justizbüttel an, dass es vorne abgesehen von der Presse nicht egal sei wer Platz nehmen konnte. Es bestand also eine Priveligierung zwischen Teilen der Öffentlichkeit, und es konnten längst nicht alle rein, die wollten. Für ein juristisches Gespräch über diesen Punkt mussten alle nochmal den Saal verlassen und konnten nach einigen Minuten dann zu beiden Eingängen wieder rein. Krieten blieb draußen.

Bevor nun die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen kann, stellt die Verteidigung einen Antrag – insbesondere die Anwesenheit des russischen Konsuls betreffen.

Sie beantragt festzustellen, ob deutsche Polizeibeamte oder ausländische russische Personen mit behördlichem Auftrag anwesend sind und deren Ausschluß zu veranlssen. Die Polizibeamten betreffend ist aus Gründen der Rechtspflege Einflussnahme verboten, so z.B. polizeilich Erkenntnisse aus den G20 – Prozessen zu sammeln und auszuwerten. Die russische Botschaft betreffend, ist ihr Interesse aus den bisherigen Anfragen zum Stand der Dinge und was dem Beschuldigten vorgeworfen wird deutlich. Der Ausschluß sei insbesondere nötig, da auch die Hamburger Polizei sagt, dass Russland ein problematischer Staat ist.

Der Staatsanwalt nimmt dahingegen Stellung, dass er denkt, ein Ausschluß einzelner sei schlichtweg nicht möglich. Der einzige Weg sei die Öffentlichkeit insgesamt auszuschließen.

Die Verteidigung erwidert, dass der Staatsanwalt dabei den Aspekt des behördlichen Auftrags ausser Acht gelassen hat, dabei aber genau eine Kollision entsteht – Dann nämlich wenn der behördlicher Aufrag Ausspähung ist. Die Polizei betreffend, dass dann die Verhandlungen nicht mehr unbeeinflusst sind, insbesondere bei Auftrag ausländischer Behörden mit nicht kontrollierbarer Weitergabe.

Zudem geht es bei bestimmten Ausschlüssen um Fürsoge, zumal es ein politischer Prozess (seitens des Vorwurfs) ist und die Richterin solle sich zum Beispiel vorstellen, dass der Angeklagte sich politisch vor der Anklage erklären möchte.

Die Richterin fragt darauf den russischen Konsul, ob er etwas dazu sagen wolle, was dieser verneint.

Daraufhin vertagt sie auf Montag den 23.10. (9h-16h). Weitere Termine sind am 1.11. ab 12h und 7.11. ab 13h.

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