Fabio – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org summer of resistance - summit of repression - solidarity is our weapon Thu, 09 Jul 2020 16:09:27 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://unitedwestand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/406/2017/10/cropped-kundgebung-32x32.png Fabio – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org 32 32 Soligrüße von Fabio https://unitedwestand.blackblogs.org/soligruesse-von-fabio/ Thu, 09 Jul 2020 16:09:27 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=3078 Continue reading ]]> Gesendet: Mittwoch, 08. Juli 2020
Von: Fabio

Solidarität für Loic und die anderen angeklagten Gefährten!

Vor drei Jahren sind mehrere zehntausend Frauen und Männer aus allen Ländern Europas in Hamburg auf die Straße gegangen, um gegen den G20-Gipfel zu demonstrieren, jeder mit seinen eigenen Mitteln, seinen eigenen Demonstrationsformen und seinen eigenen Empfindungen. Allen gemeinsam war die Überzeugung, dass der Gipfel Ausdruck einer Welt voller Ungerechtigkeit und Ausbeutung war.

Viele leiden weiterhin unter den Rachegelüsten der Staatsanwaltschaft. Am 10. Juli dieses Jahres wird das Urteil in jenem Prozess gefällt, der wahrscheinlich der wichtigste der Prozesse gegen die Demonstranten ist.

Fünf Gefährten werden beschuldigt am Morgen des siebten Juli an der Demonstration auf der Elbchaussee teilgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie Strafen bis zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Am kommenden Freitag riskieren unsere Brüder und Freunde zurück ins Gefängnis geschickt zu werden.
Loic – vor allem er – wurde bereits ein Jahr und vier Monate in Untersuchungshaft gehalten.
Es werden ihnen keine besonderen Straftaten vorgeworfen, vielmehr seien sie „Teil“ einer Gruppe von Personen gewesen, die Straftaten begangen hätten.
Ihre Verurteilung würde den Weg freimachen für viele weitere Verurteilungen all jener, die beschließen, an einem Protest auch nur teilzunehmen; ein gefährlicher juristischer Präzedenzfall soll geschaffen werden, der sich an alle richtet, die für einen andere, eine bessere Welt zu kämpfen bereit sind.

Lasst uns alles tun, die Gefährten nicht allein zu lassen.

Unsere Solidarität gilt Loic und den anderen Angeklagten des Elbchausseeprozesses!

Euer Fabio

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Zusammenfassung Prozess gegen Fabio https://unitedwestand.blackblogs.org/zusammenfassung-prozess-gegen-fabio/ Sun, 24 Nov 2019 15:47:13 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2912 Continue reading ]]> Aktuell sieht alles danach aus, dass 2020 die Prozesse im sogenannten
Rondenbarg-Komplex starten werden. Über zwei Jahre nach der
zerschlagenen Demonstration am Rondenbarg im Zusammenhang mit den
NoG20-Protesten in Hamburg, sollen voraussichtlicht über 100 Personen
vor Gericht gezerrt werden – einige davon aus Göttingen. Ein erster
Prozess in diesem Zusammenhang gegen unseren Genossen Fabio aus Italien
ist im Februar 2018 geplatzt. An der mit Fabios Prozess eingeschlagenen
Route der Staatsanwaltschaft und Gerichte dürfte sich wenig ändern. Wir
wollen deswegen kurz zusammenfassen was bisher passiert ist.
Als einer von vielen wurde Fabio im Zuge der G20-Proteste am Morgen des
7. Juli 2017 am Rondenbarg in Hamburg festgenommen, wo ein
Demonstrationszug von der Polizei massiv angegriffen wurde. Viele
Demonstrant*innen wurden schwer verletzt und über 60 Menschen im
Anschluss festgenommen. Fabio saß danach fast fünf Monate in
Untersuchungshaft, obwohl ihm keine konkrete Tat – nur die reine
Anwesenheit – vorgeworfen wird. Der Prozess begann Mitte Oktober 2017.

Konstruiert wurde die Anklage, u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs,
durch die Behauptung, es habe sich am Rondenbarg nicht um eine
politische Demonstration gehandelt, sondern um eine Gruppe, die sich „zu
Gewalt verabredet“ habe. Damit reicht die bloße Anwesenheit für eine
Verurteilung aus, selbst wenn den Personen selbst keine konkreten
Straftaten vorgeworfen werden. Schon das hanseatische OLG stützte diese
Sichtweise in Fabios Haftbegründung auf ein Urteil des BGH aus 2017.
Dass es darin um einen Überfall von Hooligans auf Fans des gegnerischen
Vereins ging und das BGH die Übertragung auf Demonstrationen explizit
ausgeschlossen hat, wurde dabei bewusst ignoriert.

Das gleiche Konstrukt kommt übrigens auch beim Prozess um die
Demonstration in der Elbchaussee zum Einsatz. Sollte diese Strategie
Erfolg haben, wäre es dem Staat jederzeit möglich, für noch so kleine
Vorfälle eine gesamte Demonstration zu verfolgen und zu kriminalisieren.
Es geht bei den Prozessen in Hamburg also nicht nur um mögliche Strafen
für unsere Genoss*innen, sondern auch um die grundsätzliche Verschärfung
der Bedingungen unter denen wir auf die Straße gehen.

Bei Fabios Prozess kam der unbedingte Verfolgungswille nicht nur in der
Dauer der Untersuchungshaft zum Ausdruck, sondern auch in den Äußerungen
des Oberlandesrichters Tully während der Haftprüfung. Ohne, dass sich
Fabio geäußert hätte oder gar ein Gutachten vorlag, bescheinigte der
Richter dem Neunzehnjährigen „schädliche Neigungen“ und „erhebliche
Anlage- und Erziehungsmängel“, „die ohne längere Gesamterziehung des
Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen würden“. Gemeint ist
hier eine lange Haftstrafe.

Prozesserklärung von Fabio:

Erklärung von Fabio V. anlässlich der Sitzung am 07. November 2017 im Amtsgericht Hamburg-Altona

Mit viel Phantasie versuchte die Polizei, die Demo im Rondenbarg als
gefährlich darzustellen und dadurch ihren Einsatz zu rechtfertigen. So
wurden zahlreiche Gegenstände, die neben der Demo und am Rande einer
Baustelle im Gebüsch gefunden wurden, der Demonstration zugeordnet. Die
Demonstrierenden sollen sich also mit Bauzaunlatten, verschiedenem
Werkzeug wie Sägen und Hämmern und sogar einer Badewanne auf den Weg zur
Blockade gemacht haben.

Insbesondere an die Öffentlichkeit gelangte Einsatzvideos der Polizei
sorgten während des Prozesses für eine breite mediale Aufmerksamkeit.
Diese Videos widerlegen eindeutig die Konstruktion eines gewalttätigen
Angriffs auf die Beamt*innen. Sie zeigen dagegen, mit welcher Brutalität
die Polizei gegen die Demonstrierenden vorgegangen ist.

Hier das Polizeivideo:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/G20-Vorfall-am-Rondenbarg-Polizeivideo,panoramadrei2576.html

Und ein Bericht von Panorama zu Fabios Prozess:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/G20-Macht-man-die-Falschen-zum-Suendenbock,gzwanzig280.html

Der Prozess gegen Fabio ist am 27.2.18 vorerst geplatzt, weil die
Richterin in Mutterschutz gegangen ist. Am letzten Prozesstag wurde sehr
deutlich, dass mit allen Mitteln versucht wurde, ein Abschluss des
Prozesses zu erzwingen. Unzählige Beweisanträge wurden abgeschmettert
und die Verschriftlichung von Funkaufzeichnungen der Polizei sowie der
Ablehnungsbeschlüsse des Gerichtes abgelehnt. Die Erörterung der Frage,
ob es sich am Rondenbarg um eine – grundrechtlich geschützte –
Demonstration gehandelt habe und somit der Polizeieinsatz in dieser Form
rechtswidrig war, wurde von der Richterin einfach als irrelevant für die
angestrebte Verurteilung abgetan.

Das Platzen des Prozesses bedeutet, dass er komplett neu aufgerollt
werden muss, wenn er zu einem Abschluss gebracht werden soll. Es muss
ein neues Gericht (also Richter*in, Schöff*innen Staatsanwält*in)
gefunden werden und dann geht das Ganze für Fabio nochmal von vorne los.

Weiterführende Information könnt ihr unter folgenden Links finden:

Bericht und Einschätzung vom Grundrechtekomitee:
http://www.grundrechtekomitee.de/node/903

Quelle: https://nog20soligoe.blackblogs.org/2019/11/23/zusammenfassung-fabio/

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Prozessbericht Elbchaussee 19.9.19 https://unitedwestand.blackblogs.org/prozessbericht-elbchaussee-19-9-19/ Mon, 07 Oct 2019 20:50:05 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2849 Continue reading ]]> Der erste Zeuge hatte als Teil der SoKo einen Auswertevermerk zur
angeblichen Anzahl mitgeführter Molotov-Cocktails anhand des vorhandenen
Bildmaterials geschrieben. Dazu berichtete er, dass er hierfür auf dem
Lichtbildmaterial erkennbare Flaschen in den Händen der Demo-Teilnehmer
gezählt habe. Aber schon die erste Frage des Gerichts, ob er denn habe
erkennen können, was in den von ihm für Flaschen gehaltenen Behältnissen
drin gewesen sei, musste er verneinen. Relativ schnell wurde die
Vernehmung dann unterbrochen, da sich eine Diskussion
entwickelte, ob es sich bei den von dem Zeugen in den Vermerk
aufgenommenen Lichtbildern, die er als Screenshots aus Videos durch z.B.
Zoomen und Einkringelung vermeintlich erkannter Dinge bearbeitet hatte,
um „neue“ Beweismittel im Vergleich zu den unbearbeiteten Bildern
handelt. Dem Zeugen wurde aufgegeben, die unbearbeiteten
„Original“-Screenshots beizubringen.

Im Anschluss kam dann der schon vor einiger Zeit gehörte Zivilfahnder
vom PK21 erneut, weil die Kammer die Vermutung hatte, dass es sich bei
ihm um den Polizeibeamten handeln könnte, der an den Bundespolizisten
vorbeigelaufen sei und „Anziehen, anziehen, jetzt geht es los!“ gerufen
haben soll.
Diese Annahme hat er klar von sich gewiesen.
Die Verteidigung hat dann mit ihm erörtert, wie es zu seiner „Flucht“
vom Bahnhof Altona kam [dazu gab er an, er habe sich nicht auf eine
Auseinandersetzung einlassen wollen]. Welchen Weg genau er zum PK21
zurück langgelaufen sei wisse er nicht mehr, er habe erst ab IKEA wieder
sichere Erinnerung, weil das das markanteste Haus vor Ort sei. Wobei er
innerhalb dieser „sicheren Erinnerung“ davon ausgegangen ist, dass IKEA
bei seinem Passieren noch vollkommen unbeschädigt gewesen sei [was
faktisch falsch ist, IKEA war bekanntlich seit dem Vortag mit Brettern
ausgestattet…] Es wurde auch erörtert, wie ein Zivilbeamten Einsatz
ggf aussieht (am Beispiel eines HSV-Spiels: mehrere Beamte in zivil
treten gemeinsam als „Kleingruppe“ auf und mischen sich unter die dunkel
gekleideten Personen…). Abschließend entspann sich mit dem Zeugen noch
eine absurd-komische Diskussion darum, an wen er sich mit seiner Ladung
gewandt habe, um herauszufinden, zu welchem Verfahren diese gehört. Er
behauptete, eine „Kriminalpolizei allgemeine Sachbearbeitung“ angerufen
zu haben. Weder die Telefonnummer noch die dortigen Ansprechpartner
seien ihm in Erinnerung. Er könne auch nicht sagen, wo diese im
Organigramm angegliedert sei…

An den Tagen seit dem letzten Bericht wurden hauptsächlich weiter
Schäden erhoben, da die Kammer der Meinung ist, psychische Beihilfe
könnte noch „fortwirken“, unabhängig der eigenen Anwesenheit.
Der Termin am 21.8. ist ausgefallen, weil ein Richter eine Fortbildung
hatte…gilt ja nur das Beschleunigungsgebot, wegen Haftsache…

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Prozessbericht Dienstag, 20.2.18 | Fabio https://unitedwestand.blackblogs.org/prozessbericht-dienstag-20-2-18-fabio/ Thu, 01 Mar 2018 11:29:51 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1911 Continue reading ]]> An diesem Prozesstag gab es durchgehend einen Grundkonflikt zwischen dem Schöffengericht, der Staatsanwältin(StA) und der Verteidigung:
Das Gericht und die StA sind davon ausgegangen, dass sie alle relevanten Informationen für die Urteilsfindung haben. Sie wollten jetzt nur noch die Jugendgerichtshilfe hören und die Person Fabio V. kennen lernen. Am 27.2.2018 wollten sie das Urteil sprechen. Dieser Termin war gewählt, weil die vorsitzende Richterin dann ihren letzten Arbeitstag vor ihrem Mutterschutz hat.
Die Verteidigung ist davon ausgegangen, dass das Verfahren noch nicht beendet ist, da immer noch nicht zweifelsfrei geklärt ist, was sich am Rondenbarg überhaupt zugetragen hat.

Es gibt erhebliche Zweifel an den Tatsachen, die dem Prozess durch das Gericht und StA zu Grunde gelegt werden. Gericht und auch gehen davon aus, dass ein schwerer Landfriedensbruch angenommen werden muss, weil sich die Menschenmenge (200 Teilnehmende)ihrer Meinung nach nicht auf einer Demonstration befunden hat. Sie setzt damit die Gruppe „Schwarzer-Finger“ gleich mit einer Gruppe von Fußball-Hooligans (BGH-Urteil). Die Verteidigung hingegen geht davon aus, dass sich die „Gruppe-schwarzer-Finger“ auf einer Demonstration befunden hat und eine Teilgruppe einer Gesamtaktion waren. Sie hatten das Ziel, Teilnehmende des G20-Kongresses daran zu behindern, dass diese in Hamburg ihre Zielorte erreichen. Dies wollten sie tun, indem sie sich friedlich auf die Hamburger Straßen setzen wollten, um den G20 zu blockieren. Die Polizei hat die rechtmäßige Demonstration zu keiner Zeit aufgelöst. Die Teilnehmenden hatten faktisch nicht die Möglichkeit sich vom Demonstrationsort zu entfernen, da sie sich in einer Polizeifalle befanden. Sie konnten weder nach vorne, noch nach hinten oder gar zur Seite fliehen. Die Polizei hat die Demonstration zu keiner Zeit vom Volkspark bis in den Rondenbarg verfolgt, so dass die Demonstrierenden überhaupt erkennen konnten, dass Polizei vor Ort war. Sie hat im Industriegebiet-Rondenbarg auf die Gruppe gewartet, ist ohne Ankündigung auf die Demonstration zugelaufen und sie hat in der Gesamtkoordination mit unterschiedlichen Wasserwerfern aus Eutin und Bayern die Demonstrationsteilnehmenden Krankenhausreif geschlagen. Kein Polizist ist bei diesem Einsatz verletzt worden und kein Polizeiauto ist beschädigt worden. Es gab über 70 Festnahmen und mindestens 39 schwer verletzte Menschen. Viele von ihnen sind minderjährig oder knapp an die 20 Jahre jung. Die Polizei hat zum Beweis eines schweren Landfriedensbruchs diverse Gegenstände zusammengesammelt, die vor Ort gefunden wurde. Diese Gegenstände können keiner Person zugeordnet werden. Das Schöffengericht und auch die StA gehen davon aus, dass diese Gegenstände von der Gruppe ins Gebüsch geworfen worden ist. Einen Beleg hat sie dafür nicht. Die Verteidigung bestreitet, dass die gefundenen Gegenstände (Badewanne, Sägen, Hämmerchen, Bauzaunlatten und anderes Bauwerkzeug) überhaupt im Zusammenhang mit der Gruppe zu bringen ist, da sich im Rondenbarg ein großer Bauwagenplatz mit Baustelle befunden hat und es ist naheliegend, dass die Gegenstände der Baufirma gehören.

Die Sitzung beginnt damit, dass die Vorsitzende Richterin Stellungnahmen zu den Beweisanträgen der Verteidigung aus unterschiedlichen Prozesstagen nimmt. Es gibt immer wieder Streit darum, dass das Gericht keine schriftliche Begründung vorlegt. Die Verteidigung hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schriftsätze und es gehört zu einem geregelten juristischen Verfahren. Die Richterin ist über diesen Anspruch immer wieder überrascht. Die Staatsanwältin lächelt vor sich hin.

Beweisantrag der Verteidigung vom 1.2.18: Diverse Polizeivideos als Beweis zu zu lassen. Wird nach § 244 V StPo abgelehnt.

Beweisantrag der Verteidigung vom 12.2.18: Beweisvideos der Polizei und die dazugehörige Tonspur in das Beweisprogramm auf zu nehmen wird abgelehnt, weil das Gericht ihnen keine Bedeutung zukommen lässt. – Die Tonspur stützt die Aussage der ver.di Jugend.

Beweisantrag der Verteidigung vom 12.2.18: Sämtliche Personen, die am 7.7.17 verhaftet wurden und sämtlich Verletzte des Rondenbarg als Zeugen zu hören, wird nach § 244 II StGB abgelehnt. (Bisher gab es nur sich widersprechende Polizeiberichte und Polizeiausagen.)

Das Gericht entlässt die Polizeizeugen Thorsten, Kabul und Elvers ohne Vereidigung. Einspruch der Verteidigung. Einspruch abgelehnt.

Die Verteidigung kämpft für ihre Beweisanträge und argumentiert, warum diese für die Feststellung des Sachverhalts notwendig sind. Sie zitiert diverse Zeugenaussagen, Polizeivideos, Polizei-Funks-Sprüche, sowie die Zeugenaussagen der ver.di Jugendgruppe NRW und sie legt Wert darauf, dass es auf dem Weg zur Blockade-Aktion und bis zur Auflösung der Demonstration keinen Beweis dafür gibt, dass es innerhalb der Gruppe einen gemeinsamen Tatplan und/ oder Tatvorgang für Gewaltaktionen gegen die Polizei gegeben hat. Ihr Ziel waren Blockade-Punkte im Hamburger Verkehr, zwecks einer Sitzblockade zur Behinderung der Teilnehmenden am G20 in Hamburg.

Die Richterin lehnt die Beweisanträge der Verteidigung ab, weil diese Tatsachen nicht relevant sind für eine Verurteilung zum schweren Landfriedensbruch. Die beantragten Beweise „sind ohne Bedeutung für den Fall.“

Die Verteidigung spricht im festen und sehr ernstem Ton. Sie ermahnt die Richterin, dass sie in ihrer Rolle und Funktion als Richterin eine Aufklärungspflicht hat. Die abgelehnten (am Rondenbarg festgestellten) Zeugen können ganz unmittelbare Aussagen darüber machen, was sich am Rondenbarg abgespielt hat. Sie können kollektiv bestätigen, welche Absprachen es innerhalb der Gruppen-Aktion gab. Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Verschriftlichung des Kommunikationsvorganges (§ 35 Abs. II, Satz 2 StPo). Die Strafprozessordnung gibt der Verteidigung einen Rechtsanspruch auf die Schriftform der gerichtlichen Begründungen.

Das Schöffengericht ist genervt.

Die Verteidigung plädiert weiterhin dafür, dass die Gruppe „Schwarzer-Finger“ ab 6: 45 auf dem Weg zu ihrem Blockade-Stützpunkt war. Die Polizei Zeugen vom letzten Termin bestätigten diese Tatsache! Es ist unbestritten, dass die Gruppe sich auf einer Spontan-Demo befunden hat. Diese ist ausdrücklich über das Versammlungsgesetz(§ 17 Abs. III Versammlungsgesetz) zulässig. Und sie ist von Artikel 8 Grundgesetz gedeckt.

Die Polizei hätte auf sich aufmerksam machen müssen! Sie hätten Durchsagen machen müssen. Sie darf eine Demonstration nicht auflösen, indem sie auf die Demonstrant*innen einprügelt. Die Polizei hat die Pflicht unzweideutig anzukündigen, dass die Versammlung beendet ist und dass alle Anwesenden die Versammlung verlassen müssen. Die Teilnehmenden müssen immer die Möglichkeit erhalten, den Ort verlassen zu können. All dies hat die Polizei nicht getan. Sie hätten zur Beweissicherung eine Personenzuordnung zu den gefundenen Gegenständen machen müssen. Es ist unzulässig, dass die Polizei alles aus dem unmittelbaren Umkreis des Rondenbargs zusammen sammelt und diese Fundstücke nun der Gruppe der Demonstrierenden für einen schweren Landfriedensbruch kollektiv zuschiebt.

Fabio hatte das Recht sich auf einer Demo aufzuhalten. Er hatte nicht die Pflicht sich von der Demo zu entfernen. Selbst wenn er es gewollt hätte, wäre die Flucht nicht gelungen, weil die Demo von der Polizei eingekesselt war. Es gab keine Fluchtmöglichkeit. Die Straße war komplett bestellt mit der Polizei. Die Polizeihandlung ist kausal für das Desaster am Rondenbarg.

Die Verteidigung beantragt erneut, dass Fabio unverzüglich freigesprochen werden muss.
Es folgt eine heftig geführte Debatte zur Auslegung und Bedeutung von Paragraphen, Urteilen und Kommentaren.

Das Schöffengericht möchte jetzt weiter verfahren und Angaben zur Person erfahren, wer die Person Fabio aus Italien ist; was er für ein Mensch ist.

Die Verteidigung interveniert und stellt diverse neue Beweisanträge.

Der Polizeieinsatz muss in der Beweisaufnahme genauer betrachtet werden. Er muss sich am Hamburger Polizei Recht messen lassen. Die Funkberichte in der Abschrift würden beweisen, dass der Polizeieinsatz in Hamburg-Bahrenfeld-Rondenbarg mit mehreren Bundesländern durchgeführt wurde und selbstverständlich gab es eine Rückkopplung zur Einsatzleitung. Der Polizeieinsatz am Rondenbarg war kein „Zufallsfund“. Er war ein geplanter und koordinierter Polizeieinsatz. Dies belegen Polizeiaussagen. Es gab für die Zerschlagung der Demonstration keinen Grund.

Die StA stellt einen Antrag auf Zurückweisung des Antrages der Verteidigung. Der Inhalt des Antrages sei ohne Bedeutung für den hier vorliegenden Fall. § 15 Abs. III Versammlungsrecht sei anzuwenden.

Verteidigung: „Wir sprechen über 14 Steine und 4 Böller. Die Gruppe war nicht gewalttätig. Selbst wenn 14 Teilnehmende von 200 Teilnehmende gewalttätig waren, macht dies nicht die gesamte Gruppe zu Gewalttäter*innen.“

Die StA beruft sich plötzlich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „NJW 2017, Seite 555ff- vom 02.11.2016“. Die Verteidigung recherchiert und sie findet die besagte Entscheidung. Dann ist sie wirklich böse. Es gibt diese Entscheidung nicht! Die besagte Entscheidung hat etwas mit einem Vorprüfungsausschuss zu tun. Es ist keine Entscheidung des BVerfG.

Die Verteidigung beantragt, dass das Gericht feststellt, dass es einen Einsatzbefehl für den Polizeieinsatz am Rondenbarg gegeben haben muss. Dieser muss in die Entscheidung einbezogen werden. Es ist relevant ob der Polizeieinsatz rechtmäßig war oder eben nicht.

Es folgt ein Gerichtsstreit.

Die Verteidigung besteht darauf, dass der Tathergang des Polizeieinsatzes nach wie vor unklar ist. Der gesamte Komplex ist nicht aufgearbeitet. Es ist wesentlich für die Feststellung ob überhaupt ein Landfriedensbruch vorliegt. Die Befehlslage darf nicht ungewürdigt bleiben.

Das Gericht zieht sich für 1 ½ Stunden zur Beratung zurück.

Nach der Beratung ergeht folgender Beschluss: Der Antrag der Verteidigung wird abgelehnt. Für die Entscheidung des Verfahrens ist der Beweisantrag unbedeutend.

Wir hören Funkaufzeichnungen der Polizei.

Die Verteidigung stellt erneut einen Antrag auf Verschriftlichung der Funkprotokolle, damit alle Beteiligten sich auf das Gehörte verständigen können. Alle hören etwas anderes.

Das Schöffengericht nimmt für sich in Anspruch, genug gehört zu haben, um ein Urteil zu fällen.

Die Verteidigung fordert erneut die Schriftform dieser Aussage.

Das Gericht bittet darum, dass sich die Verteidigung mit dem späteren Protokoll begnügt. Die Verteidigung besteht auf ihr Recht. Sie stellt erneut den Antrag, dass protokolliert wird, dass die nicht schriftliche Begründung dazu führt, dass sie sich nicht ausreichend einer rechtlichen Würdigung der Einwände des Gerichtes unterziehen kann. Die Verteidigung beruft sich darauf, dass dieser Anspruch seit einer Reichsgerichtsentscheidung von 1910 zum fairen Verfahren dazu gehört. Um einen angemessenen Einspruch verfassen zu können, braucht die Verteidigung den entsprechenden Schriftsatz. Es ist eine Frage des rechtlich qualitativen Gehörs.

Die Richterin bittet nochmals eindringlich darum, auf den Schriftsatz zu verzichten.

Antwort der Verteidigung: „ Das mündliche Wort ist flüchtig.“

Die Richterin ordnet an, dass es nicht schriftlich verfassen muss. Die StA unterstützt den Antrag des Schöffengerichts.

Das Gericht zieht sich zum Verfassen des Gerichtsbeschlusses zurück. Der gesamte Schriftsatz wird zum nächsten Verfahrenstag verfasst.

Die Verteidigung stellt diverse Anträge als Beweisantrag. Insbesondere zum Polizeieinsatz.

Die StA stellt den Antrag, dass es keine koordinierte Polizeihandlung am Rondenbar gegeben hat. Insbesondere nicht zwischen dem Einsatz der schlagenden BFE Blumberg und dem Einsatz der Wasserwerfer am Ende der Versammlung. Der Polizeieinsatz erfolgte spontan. Das sei alles dem Gericht bekannt.

Es folgt eine lange Debatte über die Bedeutung von Polizeifunkaufzeichnungen und warum diese in den Prozess einbezogen werden müssen.

Gucken von Polizeivideos. Der Verteidigung fällt auf, dass die Videos eine andere Uhrzeit zeigen, als die Videos in ihrer Akte. Es geht um eine Stunde. Polizeieinsatz: 7.11 Uhr oder 8.11 Uhr? Es scheint unterschiedliches Videomaterial im Umlauf zu sein. Um 6: 27 hat einer der BFE Blumberg die Meldung gemacht, dass die Polizei auf dem Parkplatz am Rondenbarg wartet. 3-4 Einheiten warteten laut dieser Polizeiaussage auf die Gruppe.

Die Verteidigung beantragt erneut zur Beweisaufnahme die Vernehmung des Einsatzabschnittsleiters. Es folgt ein Konflikt über diesen Beweisantrag zwischen dem Schöffengericht, der StA und Verteidigung. StA und Gericht möchten keine weiteren Beweisanträge mehr zulassen. Die StA legt Wert darauf, dass die Beweislage unbedeutend für die Verurteilung ist.

Das Gericht hätte jetzt gerne alle Beweisanträge gebündelt. Verteidigung lehnt ab, weil sie dies aus fachlichen Notwendigkeiten davon abhängig machen muss, wie das Gericht sich jetzt weiter verhält.

Beratungszeit und Mittagszeit 11.20 Uhr bis 13:45 Uhr

Nach der Mittagspause geht es weiter im Streit um die sogenannten Tatsachen und Beweisanträge.

Das Gericht erlässt folgenden Beschluss: Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass es keine Funkprotokolle gibt. Nachweislich ist keine Bushaltestelle komplett kaputt gegangen. Eine Bushaltestelle wurde leicht beschädigt. Es gab am Rondenbarg Würfe mit Steinen und Böller auf die Polizeiautos, so wurde es gehört. Die Autos und Polizei wurden nicht beschädigt.

Der Zuhörerraum lacht. Die Funkprotokolle müssen nicht in das Verfahren einbezogen werden, weil es dem Gericht genügt die nachträglich verfassten Berichte der Soko-Schwarzer-Block zu würdigen.

Verteidigung stellt den Antrag auf Funkprotokolle und an die Herausgabe der Originale an das Gericht. Der Sonderausschuss hält sie unter Verschluss. Das Gericht möge die Herausgabe beantragen und der Inhalt der Protokolle müsse verglichen werden.

Die Verteidigung stellt weitere Beweisanträge. Die StA beantragt diese Beweisanträge abzuweisen.

Es wird darüber gestritten, welche „Tatsachen“ als Beweis gültig sind. Es wird darüber gestritten, wer wann, was wie warum gehört oder verstanden hat.

Die Verteidigung ist empört, weil Fabio 4,5 Monate in Haft verbracht hat, weil ihm vorgeworfen wird, dass er mit 200 schwer bewaffneten Leuten vom Volkspark in den Rondenbarg gelaufen sei. Er und die Gruppe hätten Sägen, Hämmer, Steine, Badewanne, Baumaterial und Böller dabei gehabt. Fabio war inhaftiert, weil ihm unterstellt wurde, dass er die Hamburger Innenstadt stürmen wollte. Die Originalprotokolle des Einsatzes könnten hier Aufklärung geben.

Es wird erneut die Tonspur gehört. Alle verstehen etwas anders.

StA und Verteidigung stellen erneute Beweisanträge.

Das Gericht bittet um Bündelung aller Anträge. Dieser Bitte wird nicht entsprochen, weil jedes Detail wichtig sein kann.

Pause: Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Ergebnis: Petereit als Zeuge wird abgelehnt. Die Feststellung der Tatsache, dass Personen und Sachen zu Schaden gekommen sind, ist für die Tatbestandsvollendung des schweren Landfriedensbruchs unerheblich. Auf eine echte Gefährdung oder Verletzung komme es nicht an.

Verteidigung beantragt die Verschriftlichung des Beschlusses.

Das Verfahren geht am 27.02.2018, um 9.00 Uhr im Amtsgericht Altona weiter.

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NoG20: 1. Rondenbarg-Prozess gegen Fabio geplatzt! https://unitedwestand.blackblogs.org/nog20-1-rondenbarg-prozess-gegen-fabio-geplatzt/ Tue, 27 Feb 2018 22:41:06 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1908 Continue reading ]]> Der Prozess gegen unseren jungen italienischen Genossen Fabio ist geplatzt. Die Vorsitzende Richterin wusste schon, dass sie diesen Prozess heute, am 27.2., nicht mehr zuende bringen würde, und hat entschieden, sich die letzten Tage vor ihrem Mutterschutz doch lieber krank zu melden. Damit ist der Prozess geplatzt und wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Das erste und wegweisende Verfahren um den sogenannten Rondenbarg-Komplex wird somit unterbrochen. Die Staatsanwaltschaft hat scheinbar nicht damit gerechnet, dass Fabio und seine Verteidiger_innen das gesamte Hirngespinnst des „vermummten Schwarzen Blocks“, der geschlossen zu krassen Ausschreitungen morgens um 6 Uhr im ödesten Industriegebiet verabredet war, um Polizeieinheiten – die erst später dazu kamen – anzugreifen – selber oder in psychischer Beihilfe -, in monatelanger Kleinarbeit zerlegen würden. Selbst das Konstrukt einer geschlossenen Hooligan-Gruppe, die natürlich keine Demonstration durchführen und einfach grundsätzlich schwere Landfriedensbrecher sind, ließ sich dann doch nicht mal so eben als Trumpfkarte der Repression ausspielen.

Fabios entschlossenes Eintreten für seine politischen Überzeugungen und sein Festhalten an der Notwendigkeit gegen den gesamten G20 Humbug auf die Straße gegangen zu sein, haben unser aller Respekt mehr als verdient.

Ob und wann das gesamte Verfahren gegen Fabio von vorne aufgerollt wird, steht in den Sternen über den Dolomiten. Fabio kann nun endlich nach Hause, nach Feltre, zurückkehren und wird in naher Zukunft hoffentlich „nur noch“ nach Hamburg fahren, um all seine neuen Genoss_innen und Freund_innen zu besuchen.

Wir wünschen Dir alles Gute kleiner Aktivist mit dem großen Herzen, dem bemerkenswerten Durchhaltevermögen, der stets guten Laune und den noch größeren politischen Überzeugungen.

Auf bald!

United We Stand
Liberi Tutti
Libere Tutte

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Bericht zum Prozesstag gegen Fabio am 13.2.2018 https://unitedwestand.blackblogs.org/bericht-zum-prozesstag-gegen-fabio-am-13-2-2018/ Tue, 20 Feb 2018 15:42:44 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1887 Continue reading ]]>

 

 

 

 

Am Anfang trug die Verteidigung eine Erklärung vor:
Auch aus den Aussagen der Zeugen vom letzten Termin ist deutlich geworden, dass es sich um eine Demonstration gehandelt hat, in der es keine “gemeinsame Verabredung” zur Gewalt gegeben hat – im Gegenteil gar die Aufforderung eine Sachbeschädigung zu unterlassen, zumal dass Ziel die Blockadeaktion in der Innenstadt war.  Auch gab es behördliche Behauptungen es sei “brandschatzend” vom Camp aufgebrochen worden, was im Sonderausschuss zurück genommen werden musste. Ein Grund für Aufstocken und Zerschlagen der Demo fehlte. Fabio nahm sein Demonstrationsrecht in Hamburg wahr. Selbst wenn man die von der Staatsanwaltschaft (STA) gezählten 14 Steine und 5 Pyros  aus der Demospitze als wahr hinnähme, sei es eine Demo gewesen auf die das Hooligen-BGH-Urteil nicht anwendbar ist.

Dann wurden 2 Zeugen der BFE Blumberg gehört: Starke und Ritter
Starke gab an, sie seien mit Auftrag des Gesamteinsatzleiters Großmann “Personen aufnehmen” übermittelt durch Hundertschaftsführer Ritter im Rondenbarg unterwegs gewesen.Als stellvertretender Einheitsführer habe er vor Ort koordiniert und Befehle erteilt. Er hatte als einziger direkt vor Ort und in später in der Gesa jeweils einen Bericht geschrieben. Im Oktober war er dann noch von seinem Kollegen Kurt (dem zuständigen Hauptsachbearbeiter) vernommen worden. Starke legte großen Wert darauf zu schildern, dass er die Demo als bedrohlich wahrnahm. Er hatte diese auf jeden Fall als Versammlung wahrgenommen, zumal sie im Zweifel erst recht beim G20 jede größere Gruppe so einschätzen würden. Diese habe er Schulter an Schulter gehend als geschlossenen dunklen Block wahrgenommen, der aussah, als ob alle vermummt gewesen wären. Als die BFE-Einheiten auf die Demo zu liefen habe er gesehen, dass viele versuchten zu fliehen. Alle anderen hätten sie dann natürlich mit Gewalt zu Boden gebracht. Ziel der Maßnahme war, am Schluss alle am Boden liegend zu haben. Erst ca.10min später habe er die Wasserwerfer gesehen und später gehört, dass es 15 Schwerverletze gab. Es sei alles relativ schnell gegangen. Eine Ansprache an die Demo hat es nicht gegeben, da diese zum einen zu weit weg gewesen sei und zum anderen sich weiter auf die Einheit zubewegte. Ein Stein sei auf ein Fahrzeug aufgetroffen und während seine Einheit auf die Demo zuging habe er “schwarze Gegenstände in der Luft” gesehen – mind. 10 Steine seien insgesamt geflogen. Verletzte Beamte gab es nicht und eine Anfrage (von der SoKo) hat ergeben, dass überhaupt kein Beamter getroffen wurde. – Im Gegensatz zu seinem Bericht, den er direkt danach schrieb. Bezüglich der eingesammelten Gegenstände müsste der Hauptsacharbeiter Kurt wissen wer da gesammelt und wer dokumentiert hat. Am Vortag seien sie bei der ‘Welcome to Hell’ Demo und dann grundsätzlich die ganze Nacht im Einsatz gewesen.
Kurz nachdem die Verteidigung zu fragen anfing und er zunächst berichtete, dass G20 ein Highlight war, geriet Starke extrem in Stress. Er vergaß seit wann er als Polizeibeamter tätig ist, zunächst gab er an seit 1991, obwohl er da erst 14 gewesen wäre – später korrigierte er auf 1994. Auf Nachfrage, ob er im Stress sei, gab er an, er wisse ja dass sein Kollege sehr lange vernommen worden sei, dies würde auch ihm Stress machen.:“Man fängt an zu schwitzen” bei anderen Verhandlungen „ginge man 10 Minuten rein und geht wieder.“ Auch im weiteren Verlauf Laufe der Befragung äußerte er seinen Stress: “Ich werde hier irgendwann abbrechen, ich frage mich wie weit ich hier die Hose runterlassen soll”. Insgesamt habe er  4 Videodateien gesehen. In seiner Hundertschaft gäbe es ca. 10 Kollegen, die mit der Aufarbeitung des Materials betraut sind. Dort habe er gefragt. – Wie allerdings das von ihm gesichtete Wasserwerfervideo der anderen im Rondenbarg eingesetzten Einheiten zur BFE Blumberg kam, wisse er nicht. Angeblich ist ihm gegenüber nicht über Körperverletzung gegenüber Versammlungsteilnehmern von Seiten der Polizei  gesprochen worden. Die Kollegen würden sich hüten, ihm davon zu berichten. Sie würden so etwas (wie am Rondenbarg) trainieren und die Situation “hätten wir im Training genauso gelöst”. Er habe nicht die Hände über’m Kopf zusammen geschlagen und gedacht: “Oh Gott was haben wir gemacht”. Er fand es auch gut, dass im Video zu sehen ist, wie Kollegen ausholen, um auf am Boden Liegende  zu treten und dann abstoppen – bei dem Stresslevel sei das eine „tolle Beherrschung“. Fabio habe er nicht am Rondenbarg gesehen.
Ritter gab an, als Einsatzleiter eingesetzt gewesen sein – zwei Einheiten bilden eine Hundertschaft. Ihr Auftrag sei gewesen Richtung Volkspark zu gelangen, da sich dort eine Gruppe Vermummter aufhielte. Zufällig hätten sie dann auf dem Weg im Rondenbarg schwarz gekleidete Vermummte getroffen – das Ende der Gruppe konnte er nicht erkennen. Er saß im vordersten Fahrzeug. Es habe Zwang zum Handeln gegeben: “Wir mussten klären was das hier werden soll”. Es habe einen Moment gedauert bis Steine flogen, zuerst seien ein paar Pyros geflogen. Die Entscheidung los ulaufen habe er getroffen – “die Alternative wäre ja sonst nur gewesen, die Straße frei zu machen und wegzufahren”. Eine Ansage hätten sie nicht getätigt, er habe auch keine Versammlung erkennen können. Er habe ebenfalls erst später die Wasserwerfer der anderen Einheit bemerkt. Er sei hingegangen und habe gesagt: “Wir brauchen kein Wasser mehr.” Es seien 73 Personen vor Ort festgenommen worden und Gegenstände zum Angreifen von Polizeieinheiten gefunden worden, sowie kleine Hammer mit denen Autoscheiben eingeschlagen werden sollten um diese anschließend mit Brandfackeln anzustecken.
Wie die Beamten dort vorgegangen seien erkläre sich von selbst. Inwiefern Zwang ausgeübt wird, werde allen Beamten selbst überlassen. Bei einer derartigen Personenzahl sollen am Ende alle am Boden liegen – mit oder ohne Gewaltanwendung. Manche, die bereits am Boden lagen, hätten ja auch wieder aufstehen wollen. Widerstandshandlungen habe er jedoch nicht erfasst. Auf die Nachfrage bezüglich Strafverfahren gegen Kollegen dieser Einheit gab er an, es gäbe mehrere Prüfverfahren und Strafverfahren. Ein Wortprotokoll des Funkverkehrs kenne er nicht, aber es werde ein Einsatztagebuch geführt. Um ihre Berichte zu schreiben, können die Beamten Videos einsehen. Diejenigen, die ihren Bericht in der Dienststelle geschrieben haben, hätten generell alle die Möglichkeit noch mal die Videos anzusehen. Natürlich sei auch über den Einsatz gesprochen  und dieser polizeilich ausgewertet worden. Er habe diesen  kurz nach dem Einsatz  als “Sprachfilm” ebenfalls noch einmal „Revue passieren lassen.“

Nach der Vernehmung der Beamten stellte die Verteidigung noch zwei Anträge.
Erstens den Antrag, eine bestimmte Videosequenz aufgrund der Tonspur zu hören, da sie die Aussage des bereits gehörten, ebenfalls festgenommenen Zeugen stützt.
Der zweite Antrag lautete, alle im Rondenbarg festgenommenen Personen zu vernehmen. Die Teilnehmer der Demo seien das geeignete Beweismittel gegen die „Verabredungsthese“. Die beiden bereits Gehörten hätten einen Tatplan (zur Gewaltanwendung) bestritten, es sollte zur Blockade in die Innenstadt gehen. Größtenteils hätten die Leute sich nicht gekannt, die Gruppe sei sehr gemischt gewesen, es wurde keine einheitliche Kleidung getragen.
Die Staatsanwältin erwiderte, beide Anträge seien abzulehnen. Die Tonspur sei nicht relevant, denn es gehe um das BGH-Urteil (Verabredung zu nichts anderem als Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Hooligens)
Beim zweiten Antrag könne als wahr gesehen werden, dass Blockaden stattfinden sollten und Fabio im Vorhinein nichts von Einzelheiten von Gewalt wusste.
Auf den Einwand der Verteidigung, wenn die Zeugenaussage als wahr angenommen werde –  nämlich, dass es keine gemeinsame Absprache gab, im BGH-Urteil aber enge Voraussetzungen der Anwendung des Hooligan-Beschlusses stehen – dann müsse sie auch freisprechen, erwiderte die Staatsanwältin: selbst wenn sich zeigen sollte, dass gleich Gekleidete sich verabredet haben sollten, spiele es in diesem Verfahren keine Rolle, denn es ginge ja nur um Fabio. Sie bewerte die juristische Einschätzung (auf die Anwendung des BGH-Urteil) anders als die Verteidigung.

Weitere Prozesstage:  20.2.2018 und 27.2.2018

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Prozess gegen Fabio – Bericht vom 27.11.2017 https://unitedwestand.blackblogs.org/prozess-gegen-fabio-bericht-vom-27-11-2017/ Sat, 02 Dec 2017 12:00:23 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1519 Continue reading ]]> Das Wichtigste: Fabio ist gegen eine Kaution von 10.000 € und Auflagen (3mal wöchentlich bei der Polizei melden, ladefähige Zustelladresse, Wohnsitz in Hamburg) von der Haft verschont.

Es folgt eine Erklärung der RAin Heinecke: Die Vorgabe bis ins Detail ans Gericht vom OLG ist vom Stil her autoritär und eine Missachtung dieses Gerichts. Es enthält Unterstellungen („schädliche Neigung, Erziehungsfehler…,) sowie falsche Angaben (Maria Rocco ist nicht Fabios Lebensgefährtin). Sie enthält den Vorwurf des Schweren Landfriedensbruchs, wenn dieser wegen fehlender Tat nicht nachweisbar sei, solle die Verurteilung wenigstens auf Beihilfe zum schweren Landfriedensbruch hinauslaufen. Diese Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz ist nicht hinnehmbar wegen Bevormundung des Gerichts. Die RAin hofft, dass das Gericht zwischen Vorgabe, Suggestion und Wahrheitsfindung unterscheiden kann und wird.

Es folgt die Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen PBA Jokschat.
Er führt aus, dass es eine psychologisch betreute Nachbereitung des Polizeieinsatzes wegen drohender PTBS der eingesetzten Beamten in seiner Dienststelle gab. Wieviele Beamten daran teilgenommen haben, darf er aus polizeitaktischen Gründen nicht sagen. Es seien alle Kollegen seiner Dienststelle da gewesen.

Im Rahmenbefehl des Polizeieinsatzes zum G20 gibt es auf den Seiten 38 – 40 detaillierte Vorgaben zur Dokumentation und Auswertung einzelner Einsätze. Erfahrungsberichte seien einheitlich zu gliedern. Daran erinnert sich der Zeuge zunächst nicht, er weiß auch nicht mehr, wann er seinen Bericht geschrieben hat. Er hat ihn aber an die SOKO Schwarzer Block geschickt, weil diese ihn per email angefordert hat.

Ob er den Passus „Erfahrung mit Führung und Einsatzkräften“ beantwortet hat, weiß er nicht mehr. Er erinnert sich aber, dass die Kommunikation unter den Einsatzgruppen „bescheiden“ war und dass es das ausgeteilte Dosenbrot mittlerweile im Internet zu kaufen gibt.

Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft sollte er weitere Zeugen in der Dienststelle finden, die Erinnerungen oder Feststellungen zum Bewurf oder Verhalten in der Einmündung von der Schnakenburgsalle in den Rondenbarg haben. Auf seine Nachfrage hin hat sich bis Dienstag niemand bei ihm gemeldet – entweder hatten sie keine Meldung oder haben sich nicht getraut. RAin: D.h. 40 Beamte im Einsatz haben nichts gesehen? Trauen sich die Beamten nicht, oder gibt es vielleicht einen Schweigecode?
Zuerst war die Rede von 100 Würfen (Steine, Knallkörper, Werkzeug, Flaschen…), jetzt war die Rede von „kurzem, massivem Bewurf“, ca. 10 – 15 Würfe. Die geworfenen Steine seien „katzenkopfgroß“ gewesen und wurden aus der 2. und 3. Reihe geworfen. Es gab orangefarbenen Rauch. Der Zeuge habe nur „Gewalt – Dunkel – Schwarz“ gesehen.

Dann meint er, es sei vom Gehweg aus geworfen worden.

Dass eine 2. Einheit am Rondenbarg eingesetzt war, wußte er nicht, bis ihm diese entgegengekommen sei. Es beträfe Polizeitaktik, in die „kleine chaotische Phase am Anfang eines Einsatzes Ordnung zu bringen“. Es gäbe wahrscheinlich ein Funkprotokoll.

Irgendwann gab es dann eine Welle von Leuten,die weg rannten und sich über das Geländer auf den Parkplatz einer Firma absetzen wollte, dabei sei dieses abgebrochen, bei der zweiten Welle. Den Ausgang habe er versperrt um den Weg abzuschneiden. Er geht davon aus, das es das Ende der Gruppe war, die über das Geländer ist und letztlich hatten sie 15 Verletzte da liegen. Die ersten haben es ja unfallfrei geschaft. – Die Blumberger Kollegen hat er da nicht gesehen, erst auf dem Parkplatz hatte er Kontakt, da hätten sie Sachen gefunden, wer was weggeworfen habe hat er nicht gesehen. Er habe gesehen, daß sich Leute verletzt haben und habe ein „Versorgungsangebot“ gemacht – irgendwann sei dann ja auch mal Schluss, die Leute seien mit dem Geländer in der Hand gestürzt.

Belegschaftsangehörige einer dort ansässigen Firma (Asphalt oder Beton) habe der Polizei einige Demonstranten übergeben, die in den Hof der Firma geflüchtet waren. Er wisse nicht, ob diese Firma einen Pförtner habe. Die RAin hält ihm eine Aussage des Pförtners vor. Dieser habe der Polizei Hausverbot erteilt, weil sich Beamte unangemessen verhalten hätten. Von einer Frau mit einem Armbruch wusste der Zeuge nichts.

Nach dem Vorhalt in welcher Größe der Zeuge Ehlert die Steine, die er „katzenkopfgroß“ nannte, beschrieben hat, sagte Jokschakt für sein empfinden sei die Schätzung des Kollegen viel zu groß. Nach einer Unterbrechung werden die nächsten Termine vereinbart und dass am 4.12. voraussichtlich die angeforderten 2 Funkprotokolle da sein müssten. Zudem laden das Gericht 3 Zeugen und allgemein gebe es ja noch diverse Videos und Bildmaterial.

Von den insgesamt 45 Zuschauerplätzen waren zwei Drittel für die Presse reserviert. Obwohl so viele nicht da waren, stützen sich allerdings dennoch mind. 5 Filmkameras und diverse Fotografen gierig auf Fabio und seine Mutter, als sie zusammen den Raum und das Gericht verließen.

Weitere Termine: 4.12., 3.1., 23.1., 1.2., 13.2., 20.2., jeweils 9.00 Uhr

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Prozessbericht Fabio 14.11.2017 https://unitedwestand.blackblogs.org/prozessbericht-fabio-14-11-2017/ Tue, 28 Nov 2017 10:56:59 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1481 Continue reading ]]> Zu Beginn des Prozesses wird der Antrag der Verteidigung auf Einstellung nach § 260 Abs. 3 StPO vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip festgestellt werden könne. Auf die Nachfrage der Anwältin, ob es noch eine inhaltliche Begründung gäbe, wird von der Richterin Wolkenhauer mit dem Hinweis, dies sei inhaltlich, abgebügelt. Die Verteidigerin bezeichnet die Ablehnung des Antrags als inhaltsleer. In der Ablehnung werde weder auf die Berichterstattung der Presse im Vorfeld des Prozesses eingegangen noch auf die Erklärung der Staatsanwaltschaft, ohne die Verteidigung wäre Fabio schon längst aus der Haft entlassen worden. Die Richterinerklärt dazu: „Die Berichterstattung in der Presse stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip dar. Meine Begründung langt aus.“ Dann mischt sich die Staatsanwältin von Laffert ein und erklärt, dass es keinen strafprozessualen Ansatzpunkt gäbe, das noch mal zu diskutieren. Die Verteidigung insistiert, dass die Presseberichterstattung auf die Richterin eingewirkt habe, sie habe Kenntnis von der öffentlichen Berichterstattung genommen. Die Richterin bezeichnet dies als Unterstellung und erklärt, sie gäbe keine Erklärung dazu ab.

Die Staatsanwältin erklärt nun, dass sie eine ergänzende Auswertung der Videoaufzeichnung vom Volkspark habe anfertigen lassen, und dass diese in Augenschein genommen werden solle.
Die Verteidigung fragt nach, wann dies veranlasst wurde. Die Staatsanwältin: Am 08.11.2017. Die Verteidigung will wissen, wo der Vermerk sei, dass sie das in Auftrag gegeben habe.

Es folgt eine kurze Unterbrechung, in der sich die Anwälte beraten.

Nach der Pause bringt die Staatsanwältin dann einen Parallelvorgang aus dem Rondenbarg in den Prozess ein. Einer der Anwälte hat sich am 8.7. bei einem anderen Gefangenen als Anwalt legitimiert, zusätzlich am 8.9. Akteineinsicht eingefordert, dies verstoße gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung nach § 146 StPO. Damit sei der Verteidiger als Wahlverteidiger zurückzuweisen. In dem Zusammenhang spricht die Staatsanwältin von 75 anderen Verfahren im Zusammenhang mit den Festnahmen am Rondenbarg, einTeil sei bei der Staatsanwaltschaft, ein anderer befinde sich noch bei der SOKO „Schwarzer Block.“
Auch die andere Verteidigerin hat am 8.7. bei einer Zuführung eine Vollmacht für einen Mandanten vorgelegt und in diesem Zusammenhang am 9.10. Akteineinsicht beantragt. Damit bestehe eine Interessenskollision, und die Beiordnung sei aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft habe noch keinen vollständigen Überblick, es kann sein, dass es noch bei mehreren Mandanten Überschneidungen gäbe.
Die Rechtsanwälte monieren, dass die Staatsanwaltschaft dies erst jetzt in die Hauptverhandlung einbringe und beantragen eine Unterbrechung.

Nach der Pause erklärt die Verteidigung, es sei notwendig zu klären, ob eine Mandantenentbindung stattfinden werde. Die Verteidigung gehe davon aus, dass die Sache morgen gelöst sei, für sie spräche nichts dagegen, weiterzumachen. Auch die Staatsanwältin hat keine Bedenken gegen die Fortsetzung des Verfahrens.

Der Zeuge Thordsen, der jetzt eigentlich aussagen sollte, wurde wegen eines Arzttermins entlassen. Es folgt die Vernehmung des Zeugen Jokschat.
Vorher werden zwei Videos vom Ort des Geschehens gezeigt.

Die Verteidigung bringt die Inaugenscheinnahme von Fotos vom Rondenbarg aus der Wasserwerferperspektive ein. Aus denen wird ersichtlich, dass massiv Wasser eingesetzt wurde, und dass kein Angriff auf den Wasserwerfer oder die Polizeibeamten vorlag. Es gab keine Personengruppe, die als Block aufgetreten ist. Man sieht einen extrem gefährlichen Wasserwerfereinsatz und eine in Panik fliehende Menschenmenge. Der Vorwurf des gemeinschaftlich gefährlichen Landfriedensbruchs wird dadurch widerlegt, es ging Null Gewalt von den schwarzgekleideten Menschen aus.

Es beginnt die Vernehmung des Polizei-Zeugen Mark Jokschat, 55 Jahre, aus Eutin.

Jokschat: Wir waren vorher im Hafen, sind dann um 6.30 Uhr zum Volkspark geordert worden, weil eine größere Menge den Volkspark verlassen hat. In der Höhe Rondenbarg kam uns eine dunkel bzw. schwarz gekleidetePersonengruppe entgegen. Ich habe anhalten lassen. Die Gruppe bewarf uns sofort, bog dann in den Rondenbarg ein. Wir haben sie bis zur Eisenbahnlinie verfolgt. Dort kam uns eine Polizeigruppe entgegen. Ich habe dann eine Polizeikette bilden lassen. Ich habe dann Kontakt zur entgegenkommenden Polizeigruppe aufgenommen, um zu klären, wie mit der Gruppe weiter zu verfahren sei. Die Situation bekam eine Eigendynamik. Es kam zur Flucht über den Betriebshof. Mehrere Leute sind auf den Zaun gestiegen, da es zu viele waren, ist der Zaun eingestürzt und mehrere Menschen sind dann 3 – 5 Meter tiefgefallen. Es gab Verletzte. Ich habe dann Kräfte hingeschickt, die Sanitäter wurden von den Verletzten abgelehnt. Ich habe dann mit der BFE Lübeck abgesprochen, die komplette Personengruppe abzuarbeiten.

Richterin Wolkenstein: Was ist ihre Position?

Jokschat: BFE-Führer.

Wolkenstein: Was hat der Hundertschaftsführer Ihnen mitgeteilt, als sie zum Volkspark geschickt wurden?

Jokschat: Eine Gruppe verlässt den Volkspark. Wir sollen Kontakt aufnehmen, sie ansprechen und uns klar werden, was für ein Klientel das ist.

Wolkenstein: Welche Straßen haben Sie befahren?

Jokschat: Heiligengeistfeld, Budapester Straße, Stresemannstraße, Schnackenburgallee.

Dann soll der Zeuge auf einer Karte einzeichnen, von wo sie gekommen sind, dabei wird klar, dass die BFE-Einheit aus dem Hafen südlich der Elbe gekommen ist.

Die Befragung wird fortgesetzt.

Wolkenstein: Wann hatten Sie zum ersten Mal Sichtkontakt?

Jokschat: Da waren wir 50 – 100 Meter entfernt.

Wolkenstein: Beschreiben Sie den Kontakt zu der Gruppe näher, wie viele waren es, welche Kleidung trugen sie, welchen Eindruck hattenSie?

Jokschat: Es waren ca. 150, eventuell auch mehr. Sie waren schwarz gekleidet, teilweise vermummt, aus der Spitze kam Bewurf, kurz und massiv.

Wolkenstein: Waren sie vermummt?

Jokschat: Sie trugen dunkle Kopfbedeckungen, Sturmhauben, Sonnenbrillen, dunkle Jacken mit Kapuzen, mein Kompletteindruck: alles schwarz.

Wolkenstein: Hatten Sie Transparente oder Fahnen dabei?

Jokschat: Nein.

Wolkenstein: Haben sie akustisch was wahrgenommen? Sie saßen im Auto?

Jokschat: Ich habe nichts gehört, weil ich im Auto saß.

Wolkenstein: Haben die Personen Sie als Polizeikräfte wahrgenommen?

Jokschat: Ja, sie sind weggelaufen und unser Fahrzeug hatte Blaulicht.

Wolkenstein: Was ist geworfen worden?

Jokschat: harte Gegenstände, Böller, Steine, Flaschen.

Wolkenstein: Wie lange dauerte der Bewurf?

Jokschat: Kann ich nicht sagen. Die Gruppe lief dann weg.

Wolkenstein: Wieviele Gegenstände?

Jokschat: Kann ich nicht sagen.

Wolkenstein: Schätzen Sie die Anzahl.

Jokschat: Steine, Feuerwerkskörper.

Wolkenstein: 10 oder 100?

Jokschat: 10 sind zu wenig, 100 zu viel.

Wolkenstein: Wurden Sie getroffen?

Jokschat: Nein, wir saßen im Fahrzeug, ob Fahrzeuge aus dem Berufsverkehr getroffen wurden, weiß ich nicht.

Wolkenstein: Was haben Sie gemacht?

Jokschat: Wir sind hinterhergefahren bis zur Eisenbahnlinie.

Wolkenstein: Was ist dann passiert?

Jokschat: Uns sind Polizeikräfte entgegengekommen, die ich nicht auf dem Schirm hatte. Ich habe dann die Kräfte absitzen und eine Kette errichten lassen.

Wolkenstein: Warum haben sie das veranlasst?

Jokschat: Um die Gruppe abzustoppen und zu kontrollieren.

Wolkenstein. Was ist dann passiert?

Jokschat: Nach der Formierung versuchte die Gruppe, sich durch Flucht zu entziehen.

Wolkenstein: Gab es Gründe für die Flucht?

Jokschat: Darüber kann ich nur spekulieren. Wenn es Möglichkeiten gibt, sich abzusetzen, nutze ich das. Wir hatten keinen Kontakt zu den anderen Polizeikräften, wir konnten nicht sehen, was auf der Gegenseite los war.
Die Polizeikette wurde dann ausgedünnt, um das Gelände zu durchforsten. 15 Personen wurden gestellt, dann wurde das Gelände nach Gegenständen durchsucht.

Wolkenstein: Gab es einen Wasserwerfereinsatz?

Jokschat: Ob Wasser abgegeben wurde, kann ich nicht sagen.

Wolkenstein: Wussten Sie, dass der Wasserwerfer auftauchen würde?

Jokschat: Nein.

Dann folgt die Befragung durch die Verteidigung.

Rechtsanwältin: Können Sie in der Videosequenz zeigen, ob sie sich dort wiedersehen, wo Sie gestanden haben?

Jokschat: Auf dem ersten Fahrzeug von vorne.

Videoausschnitt wird gezeigt.

Rechtsanwältin: SindSie da schon ausgestiegen?

Jokschat: Kann ich nicht genau sagen.

Rechtsanwältin: Haben Sie Kontakt aufgenommen zur anderen Hundertschaft? Sie wussten nicht, dass sie da sein würde?

Jokschat: Nein. Es waren verschiedene Personengruppen unterwegs, blau gelb, grün, alle waren unterwegs. Ich wusste nicht, dass Polizeikräfte entgegenkamen.

Rechtsanwältin: Wann haben Sie mit der Hundertschaft gesprochen?

Jokschat: Nach dem Absturz auf dem Gelände, wir haben ärztliche Versorgung angeboten, der Rettungsdienst wurde angefordert, danach gab es Absprachen, wie wir mit den Personen verfahren wollen. Ich habe dann die Personen abgegeben, die Pyrotechnik übergeben an eine Person, die ich nicht kenne. Wir wurden wieder freigestellt, um uns um andere Personen zu kümmern.

Rechtsanwältin: Wann haben Sie den Bericht geschrieben?

Jokschat: Kann mich nicht erinnern.

Rechtsanwältin: In der Akte steht, 15.9.

Jokschat: Kann sein.

Rechtsanwältin: Vorher haben Sie keine schriftlichen Notizen angefertigt?

Jokschat: Nein.

Rechtsanwältin: Haben Sie Berichte angesehen?

Jokschat: Ich darf die ja gar nicht haben, es ist alles in Hamburg.

Rechtsanwältin: Keine weiteren Fragen.

Schöffe: Die schwarze Gruppe wollte von A nach B, Sie haben sich ihnen in den Weg gestellt?

Jokschat: Es gab einen Angriff. Ich stand auf derSchnackenburgallee, Ecke Rondenbarg.

Schöffe: Der Bewurf war kurz und heftig. Hat der Wasserwerfer das aufgelöst?

Jokschat: Den Wasserwerfer habe ich komplett ausgeblendet. Es gab einen kurzen und heftigen Bewurf, dann ist die Gruppe weggelaufen und die Polizei ist dann hinterher.

Von Laffert: Sie waren im Fahrzeug?

Jokschat: Auf dem Beifahrersitz.

Von Laffert: Wieviele Personen haben geworfen?

Jokschat: Das kam aus dem Aufzug in zwei Wellen, es war ein konzentrierter Bewurf.

Von Laffert: Die Gruppe lief in den Rondenbarg, liefen alle?

Jokschat: Das Gros der Gruppe ist gelaufen, es gab eine kleine Nachzüglergruppe.

Von Laffert: Wie groß war die?

Jokschat: 5 – 7 Personen.

Von Laffert: In welcher Situation haben Sie die Polizeikette gebildet, wie lange war die Polizeikette gebildet?

Jokschat: Kann ich so nicht sagen.

Von Laffert: 15 Personen waren auf dem Betriebsgelände, wo waren die?

Jokschat: Auf dem Parkplatz, das Gelände ist komplett durch einen Zaun abgetrennt.

Von Laffert: Sie haben Gegenstände sichergestellt?

Jokschat: Einen Teil im Nahbereich der Personen, dann auch noch auf dem Gelände. In 1 – 2 Fällen wurde uns freiwillig Pyrotechnik übergeben.

Von Laffert: Wo haben Sie die Gegenstände gefunden?

Jokschat: Auf dem Parkplatz, auf der Zufahrt hinter demGebäude.

Von Laffert: Wo wurden die Gegenstände gesammelt?

Jokschat. Die Gegenstände wurden an der Leitplanke zusammengeführt und dann übergeben.

Von Laffert: Und da haben Sie gesehen, um was für Gegenstände es sich handelt?

Jokschat: Ja.

Rechtsanwältin: In welchem Moment?

Jokschat: Als sie an der Leitplanke gesammelt waren, habe ich sie erstmalig gesehen.

Rechtsanwalt: Zu Beginn, als sie die Personengruppe sahen und sie evtl. aufstoppen wollten, konnten Sie da erkennen, um welches Klientel es sich handelt und klären, ob es sich hier um eine Versammlung handelt?

Jokschat. Es gab eine Personengruppe, die uns beworfen hat und dann weggelaufen ist. Eine friedliche und unbewaffnete Gruppe konnte ich nicht feststellen.

Rechtsanwalt: Es war keine Versammlung?

Jokschat: Zu dem Zeitpunkt mit dem Verhalten war es keineVersammlung. Wenn die Personengruppe angehalten worden wäre, hätte ich nachgefragt, die Möglichkeit hatte ich nicht.

Rechtsanwalt: Hatten Sie die Möglichkeit, Kontakt über die Lautsprecheranlage aufzunehmen?

Jokschat: Nein.

Rechtsanwalt: Warum nicht?

Jokschat: Wir sind hinterhergefahren. In dem Bruchteil von Sekunden war das nicht möglich.

Rechtsanwalt: Was wäre angemessenes Ansprechen gewesen?

Jokschat: Ich habe mich gegen das Ansprechen entschieden.

Rechtsanwalt: Zum Video. An den Wasserwerfer können Sie sich nicht erinnern, wenn Sie das Video ansehen, sind Sie nicht weit weg vom Wasserwerfer?

Jokschat: Wir hatten keinen Kontakt zum Wasserwerfer, ich weiß nichts von einer Wasserabgabe.

Rechtsanwalt: Stand die Kette noch?

Jokschat: In Teilbereichen ja.

Rechtsanwalt: Dann müssen Sie den Zeitpunkt sagen können, wie viel Abstand gab es zu der Personengruppe?

Jokschat: Ich bin kein amtlich geprüfter Vermesser.

Rechtsanwalt: Sie sind geschult, auf wie viel Meter hat sichdas Gesamtgeschehen hingezogen?

Jokschat: Kann ich nicht sagen.

Rechtsanwalt: Wie weit waren Sie von der anderen Polizeigruppe entfernt.

Jokschat: Kann ich auch nicht sagen.

Rechtsanwalt: Rein optisch, war es nicht möglich, die anderen Polizeifahrzeuge zu sehen?

Jokschat: Doch, das Fahrzeug mit Hochdach und Schild auf demDach. Mehr konnte ich nicht sehen.

Rechtsanwalt: An der Schnackenburgallee Ecke Rondenbarg fand der erste Bewurf statt?

Jokschat: Ja.

Rechtsanwalt: Standen Sie im Bereich der eigentlichen Kreuzung?

Jokschat: Nicht genau, wir waren schon im Bereich der Einmündung.

Rechtsanwalt: Es gab einen kurzen und heftigen Bewurf, wurden Sie getroffen?

Jokschat: Es gab keine Treffer, wo sie gelandet sind, weiß ich nicht.

Rechtsanwalt: Sie haben die Würfe beobachtet, in welche Richtung gingen die?

Jokschat: Vielleicht neben uns, vielleicht in den Berufsverkehr.

Rechtsanwalt: Haben Sie im Video gesehen, ob da was auf derStraße liegt?

Jokschat: Der Wasserwerfer hatte eine andere Aufnahmeperspektive. Wir sehen da nur die linke Seite.

Rechtsanwalt: Die Nachzüglergruppe, wo haben Sie die wahrgenommen?

Jokschat: Sie ist gegangen, nicht gelaufen.

Rechtsanwalt: Wo genau?

Jokschat: Wir sind daran vorbeigefahren. Ein Teil der Gruppe floh, der andere ging langsam hinterher. Es war eine relativ kleine Gruppe, die dann nach links abgebogen ist.

Rechtsanwalt: Zum Zeitpunkt des Bewurfs, in welcher Richtung standen Sie?

Jokschat: Im Gegenverkehr, auf der linken Spur.

Rechtsanwalt: Standen da noch Fahrzeuge vor Ihnen?

Jokschat: Ja, aber später als wir Kontakt zur Personengruppe hatten, fuhren sie weiter, sie gehörten zum Berufsverkehr.

Rechtsanwalt: Haben Sie das selbst gesehen oder im Video gesehen?

Jokschat: Das wurde mir gesagt.

Rechtsanwältin: Ihren Bericht haben sie am 15.9. geschrieben, alles rein aus dem Gedächtnis?

Jokschat: Ja.

Rechtsanwältin: Haben Sie vorher mit Kollegen gesprochen?

Jokschat: Nein.

Rechtsanwältin: Haben andere Kollegen Berichte geschrieben?

Jokschat: Nein, die konnten dazu nichts sagen.

Rechtsanwältin: Haben Sie vorher darüber gesprochen?

Jokschat: Ich habe mit meinem Fahrer darüber gesprochen, der musste sich aber so konzentrieren, dass er nichts gesehen hat.

Rechtsanwältin: Sie haben nicht darüber gesprochen, was am7.7. vorgefallen ist. Gab es eine Nachbetrachtung?

Jokschat: Ja.

Rechtsanwältin: Wie lange waren Sie schon im Dienst?

Jokschat: Seit 3.30 Uhr. Gegen 6 kam der Auftrag zumVolkspark zu fahren von dem Hundertschaftsführer.

Rechtsanwältin: Wer war das?

Jokschat: Herr Roth.

Rechtsanwältin: Was sagt der, sie stehen am Hafen?

Jokschat: Südlich der Elbe, Nähe Köhlbrandbrücke, wir sind außen herum gefahren?

Rechtsanwältin: Durch die Hafencity?

Jokschat: Noch weiträumiger. Willy-Brandt-Straße.

Rechtsanwältin: Herr Roth funkt Sie an?

Jokschat: Die Kräfte Richtung Volkspark verlegen. Personen sind Richtung City unterwegs. Aufstocken, klären.

Rechtsanwältin: Ist das kommuniziert worden, sollten Sie aufstocken, wenn nichts passiert?

Jokschat: Eine Versammlung muss einen Leiter haben.

Rechtsanwältin: Darüber will ich nicht streiten, was sollte die Aufstockung?

Jokschat. Die Absicht der Personengruppe klären, genießen sie den Schutz nach Art. 8 GG.

Rechtsanwältin: Sie kennen den Brokdorf Beschluss, auch eine Spontanversammlung ist trotzdem eine Demo. War das so schnell, dass Sie beworfen wurden?

Jokschat: Ich hatte keine Möglichkeit, mir einen Eindruck zu verschaffen.

Rechtsanwältin: Welches Anliegen hatte die Gruppe?

Jokschat: Wir sind beworfen worden.

Rechtsanwältin: Hatten Sie die Vermutung, dass es eine Demo zum G20 war?

Jokschat: Das war ja unsere Aufgabe, das zu klären. Es gab den Plan, die Gruppe zu begleiten, wenn sie nicht sprechen will.

Rechtsanwältin: Sie sind beworfen worden, Fahrzeuge wurden nicht getroffen?

Jokschat: Keine

Rechtsanwältin: Gab es irgendwelche Fahnen?

Jokschat: Keine Erkenntnisse.

Rechtsanwältin: Wohin wurde geworfen?

Jokschat: Ganz schön hoch.

Rechtsanwältin: Wieviele Autolängen war die Demo entfernt,als sie kamen?

Jokschat: Ich habe keine genaue Erinnerung.

Rechtsanwältin: Können Sie werfen, wie weit?

Jokschat: Ich habe lange nicht geworfen.

Rechtsanwältin: Haben Sie gesehen, in welche Richtung geworfen wurde?

Jokschat: In unsere Richtung, aber nicht getroffen.

Rechtsanwältin: Die Personen, die geworfen haben, haben Sie ein Bild, wo die Leute gestanden haben, auf welche Höhe.

Jokschat: Der Bewurf kam aus der Personengruppe.

Video wird noch mal angesehen.

Rechtsanwältin: Erinnern Sie sich an die Situation, wo die Lastwagen rechts stehen.

Jokschat: Kann ich nicht sagen.

Das Video läuft wieder.

Jokschat: Als geworfen wurde, stand ich im Bereich der Fußgängerinsel.

Rechtsanwältin: Aus der Gruppe wurde geworfen. Über die Autos?

Jokschat: Hatte Helm auf, die Sicht war eingeschränkt. Ich habe Gepolter gehört, ist weitergerollt.

Rechtsanwältin: Wo ist was hingepoltert?

Jokschat: Rechtsseitig der Kolonne. Konnte keine Nachschau betrieben. Beim nächsten Mal baue ich eine Videokamera ein.

Rechtsanwältin: Sie hatten den Helm auf, Visier runter oder oben.

Jokschat: Oben.

Rechtsanwältin: Waren die Türen und Fenster im Auto geschlossen?

Jokschat: Fenster und Türen waren zu. Bei den hinteren Fahrzeugen waren sie offen.
Mein Fahrer saß mit auf dem Auto.

Rechtsanwältin: Hat der einen Bericht geschrieben?

Jokschat: Nein.

Rechtsanwältin: Wann haben Sie ihn gefragt?

Jokschat: Weiß ich nicht mehr genau, vielleicht als das Ersuchen aus Hamburg kam. Es ging darum, welche Einheit ist das überhaupt.

Jokschat wird eine Mail vorgelegt von der SOKO.

Jokschat: So habe ich die nicht gesehen, meine war kürzer. Ich kann den Wortlaut der Mail nicht wiedergeben, zum zeitlichen Ablauf, wann ich welche Mail erhalten habe, kann ich nichts sagen.

Rechtsanwältin: Waren Sie selbst auf dem Werkhof?

Jokschat: Ja.

Rechtsanwältin: Zu welcher Zeit?

Jokschat. Als die Personen dort gesammelt wurden.

Rechtsanwältin: Haben Sie Herrn Vettorel schon gesehen?

Jokschat: Nein, für uns als BFE war, nachdem wir den Hof abgesucht hatten, die Personen festgenommen waren, die Sache erledigt.
Da war dann noch die Gruppe blau, die haben wir zur U-Bahngebracht, dort ist sie mit der Gruppe grün zusammengestoßen.

Ein anderes Video wird abgespielt.

Von Laffert: Welches Fahrzeug sind Sie? War das der Moment, als die Polizeikräfte schon in Auflösung begriffen waren?

Jokschat: Ich kann nur spekulieren, kann sein, dass wir da nur als lockere Kette postiert haben. Der Auftrag von mir war, Errichten einerPolizeikette.

Anderes Video wird gezeigt.

Es gibt ein langes Hin und Her, wo und ob Jokschat dort zusehen ist.

Kurze Unterbrechung.

Sitzung ist beendet.

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Erklärung von Fabio V. anlässlich der Sitzung am 07. November 2017 im Amtsgericht Hamburg-Altona https://unitedwestand.blackblogs.org/erklaerung-von-fabio-v-anlaesslich-der-sitzung-am-07-november-2017-im-amtsgericht-hamburg-altona/ Wed, 08 Nov 2017 22:50:46 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1362 Continue reading ]]> Frau Richterin, Frau Schöffin, Herr Schöffe, Frau Staatsanwältin, Herr Jugendgerichtshelfer,

Sie müssen heute über einen Mann urteilen. Sie haben ihn als „aggressiven Kriminellen“ und als „respektlos gegenüber der Menschenwürde“ bezeichnet. Mich persönlich kümmert es nicht, mit welchen Attributen Sie mich benennen. Ich bin nur ein Junge mit einem starken Willen.

Zunächst einmal möchte ich sagen, dass die Herrschaften Politiker, Polizeikommissare und Staatsanwälte wahrscheinlich glauben, dass sie den Dissens auf den Straßen aufhalten können, indem sie ein paar Jugendliche festnehmen und einsperren. Wahrscheinlich glauben diese Herrschaften, dass das Gefängnis ausreicht, um die rebellischen Stimmen aufzuhalten, die sich überall erheben. Wahrscheinlich glauben diese Herrschaften, dass die Repression unseren Durst nach Freiheit aufhalten wird. Unseren Willen, eine bessere Welt zu erschaffen.

Nun gut, diese Herrschaften täuschen sich. Sie liegen falsch, das beweist auch die Geschichte.

Denn wie ich mussten bereits unzählige junge Menschen Gerichtsverfahren wie dieses hier durchleben.

Heute ist es Hamburg, gestern war es Genua und davor wiederum war es Seattle.

Sie versuchen, die Stimmen der Rebellion, die sich überall erheben, mit allen „legalen“
Mitteln und „prozessrechtlichen Maßnahmen“ einzugrenzen.

Wie dem auch sei, wie auch immer die Entscheidung des Gerichtes lauten wird, sie wird nichts an unserem Protest ändern. Denn noch viele junge Männer und Frauen, die von den gleichen Idealen angetrieben werden, werden auch weiterhin überall in Europa auf die Straßen gehen, ohne sich dabei um die Gefängnisse zu kümmern, die Sie mühevoll versuchen, mit politischen Gefangenen zu füllen.

Aber kommen wir nun zum Punkt, Frau Richterin, Frau Staatsanwältin, Frau Schöffin, Herr Schöffe, Herr Jugendgerichtshelfer.

Kommen wir zum Punkt.

Wie Sie sich vorstellen können, werde ich heute in Bezug auf die Sache, wegen der ich angeklagt bin, von meinem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Aber ich möchte etwas über die Beweggründe sagen, weswegen ein junger Arbeiter aus einer abgelegenen Stadt in den östlichen Voralpen nach Hamburg gekommen ist. Er tat dies, um sein Missfallen am G20-Gipfel zum Ausdruck zu bringen.

G20. Allein der Name an sich hat etwas Perverses.

20 Menschen, Männer und Frauen, welche die reichsten Industrieländer der Welt vertreten, versammeln sich um einen Tisch. Sie sitzen alle zusammen, um über unsere Zukunft zu entscheiden. Ja, ich habe es richtig gesagt: „unsere“ Zukunft. Meine Zukunft, die Zukunft aller Menschen, die heute hier in diesem Saal sitzen, sowie die Zukunft weiterer 7 Milliarden Menschen, die auf unserer schönen Erde wohnen.

20 Menschen entscheiden über unser Leben und unseren Tod.

Selbstverständlich ist die Bevölkerung zu diesem netten Bankett nicht eingeladen. Wir sind nichts anderes als die dumme Schafsherde der Mächtigsten der Welt. Hörige Zuschauer dieses Theaters, in dem eine Handvoll Menschen die ganze Menschheit in der Hand hat.

Frau Richterin, ich habe lange darüber nachgedacht, bevor ich nach Hamburg gekommen
bin.

Ich habe an Herrn Trump gedacht und an seine Vereinigten Staaten von Amerika, die sich unter der Flagge der Demokratie und der Freiheit für die Polizisten der ganzen Welt halten. Ich habe an die vielen Konflikte gedacht, die der amerikanische Riese in jeder Ecke des Planeten anstiftet. Von Nahost bis nach Afrika. Alles mit dem Ziel, die Kontrolle über die eine oder andere Energiequelle zu erlangen. Nicht so wichtig, dass dann immer die gleichen sterben: Zivilisten, Frauen und Kinder.

Ich habe auch an Herrn Putin gedacht, den neuen Zaren Russlands, der in seinem Land systematisch die Menschenrechte verletzt und sich über jegliche Art von Opposition lustig macht.

Ich habe an die Saudis und an ihre auf Terror gründenden Regierungen gedacht, mit denen wir westliche Länder riesige Geschäfte machen.

Ich habe an Erdoğan gedacht, der seine Gegner foltert, tötet und einsperrt.

Ich habe auch an mein eigenes Land gedacht, in dem jede Regierung mit Gesetzesdekreten pausenlos die Rechte von Studenten und Arbeitnehmern beschneidet.

Kurzum, das sind sie, die Hauptdarsteller des prächtigen Banketts, das im letzten Juli in Hamburg stattgefunden hat. Die größten Kriegstreiber und Mörder, die unsere heutige Welt kennt.

Bevor ich nach Hamburg kam, habe ich auch an die Ungerechtigkeit gedacht, die unseren Planet zerstört. Es scheint mir schon fast banal zu wiederholen, dass 1% der reichsten Bevölkerung der Welt genau so viel Reichtum besitzt wie 99% der ärmsten Bevölkerung zusammen. Es scheint mir schon fast banal zu wiederholen, dass die 85 reichsten Menschen auf der Welt genau so viel Reichtum besitzen wie 50% der ärmsten Bevölkerung der Welt zusammen. 85 Menschen gegenüber 3,5 Milliarden. Nur ein paar Zahlen, die ausreichen, um eine Vorstellung zu bekommen.

Und dann, Frau Richterin, Frau Schöffin, Herr Schöffe, Frau Staatsanwältin, Herr Jugendgerichtshelfer, bevor ich nach Hamburg kam, habe ich an meine Stadt gedacht: an Feltre. Das ist der Ort, an dem ich geboren wurde, an dem ich aufgewachsen bin, an dem ich leben möchte. Es ist ein kleines mittelalterliches Städtchen, das wie ein Juwel in die östlichen Voralpen eingelassen liegt. Ich habe an die Berge gedacht, die sich bei Sonnenuntergang rosa färben. An die wunderschönen Landschaften, die ich das Glück habe aus dem Fenster meines Zuhauses sehen zu können. An die umwerfende Schönheit dieses Ortes.

Und dann habe ich an die Flüsse in meinem schönen Tal gedacht, die von den vielen Unternehmern geschändet werden, die Genehmigungen haben wollen, um dort Elektro-Wasserwerke zu bauen, unbeachtet der Schäden, die sie der Umwelt und der Bevölkerung zufügen. Ich habe an die Berge gedacht, die vom Massentourismus befallen werden und zu einem grausigen Militärübungsplatz geworden sind.

Ich habe an den wunderschönen Ort gedacht, an dem ich lebe und der an skrupellose Geschäftemacher verscherbelt wird. Genauso wie viele andere Täler in jeder Ecke des
Planeten, in denen die Schönheit im Namen des Fortschritts zerstört wird.

Angetrieben von all diesen Gedanken hatte ich mich also entschieden, nach Hamburg zu kommen und zu demonstrieren. Hierher zu kommen, war für mich mehr eine Pflicht als ein Recht.

Ich habe es für richtig gehalten, mich gegen diese gewissenlose Politik zu erheben, die unsere Welt in den Abgrund treibt.

Ich habe es für richtig gehalten zu kämpfen, damit zumindest etwas auf dieser Welt ein
bisschen menschlicher, würdevoller, gerechter wird.

Ich habe es für richtig gehalten auf die Straße zu gehen, um daran zu erinnern, dass die Bevölkerung eben keine Schafsherde ist und dass sie in Entscheidungsprozesse involviert werden muss.

Die Entscheidung, nach Hamburg zu kommen, war eine parteiische Entscheidung. Es war die Entscheidung, mich auf die Seite von denen zu stellen, die um ihre Rechte kämpfen. Und gegen die, die sie ihnen wegnehmen wollen. Es war die Entscheidung, mich auf die Seite der Unterdrückten zu stellen. Und gegen die Unterdrücker. Es war die Entscheidung, gegen die kleineren und größeren Mächtigen zu kämpfen, die unsere Welt behandeln, als wäre sie ihr Spielzeug. Und denen es dabei egal ist, dass immer die Bevölkerung ihren Kopf dafür hinhalten muss.

Ich habe meine Entscheidung getroffen und habe keine Angst davor, wenn es einen Preis geben wird, den ich ungerechterweise dafür zahlen muss.

Nichtsdestotrotz gibt es noch etwas, das ich Ihnen sagen möchte, ob Sie mir es glauben oder nicht: Gewalt mag ich nicht. Aber ich habe Ideale und ich habe mich entschieden, für sie zu kämpfen.

Ich bin noch nicht fertig.

In einer historischen Zeit, in der überall auf der Welt neue Grenzen entstehen, neue Zäune mit Stacheldraht aufgebaut und von den Alpen bis zum Mittelmeer neue Mauern errichtet werden, finde ich es wundervoll, dass Tausende junger Menschen aus jedem Teil Europas bereit sind, gemeinsam in einer einzigen Stadt für ihre Zukunft auf die Straße zu gehen. Über jede Grenze hinaus. Mit dem einzigen Ziel, die Welt etwas besser zu machen als wir sie vorgefunden haben.

Denn, Frau Richterin, Frau Schöffin, Herr Schöffe, Frau Staatsanwältin, Herr Jugendgerichtshelfer, wir sind nicht die Schafsherde von zwanzig mächtigen Herrschaften. Wir sind Frauen und Männer, die das Recht haben wollen, über ihr eigenes Leben selbst zu entscheiden.

Dafür kämpfen wir. Und dafür werden wir weiterkämpfen.

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#FreeFabio, Prozesse am Montag, Kundgebung am Mittwoch https://unitedwestand.blackblogs.org/freefabio-prozesse-am-montag-kundgebung-am-mittwoch/ Tue, 17 Oct 2017 09:38:21 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1189 Continue reading ]]> Nachdem am Wochenende in ganz Europa zahlreiche Soliaktionen für Fabio stattfanden (ihr findet sie unter #FreeFabio), begann am Mo, 16.10. der G20-Prozess gegen ihn. Gleich zu Beginn stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, so dass der Prozess bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden musste.

Zeitgleich fand ein weiterer G20-Prozess statt. Hier wurden vom Gericht gleich zwei Vorwürfe erhoben. Nachdem der erste Vorwurf sich nach Zeugenbefragung als falsch erwiesen hat tauchten auch im zweiten Vorwurf viele Fragen auf. Nun sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die anscheinend Angst hat hier keine Verurteilung erwirken zu können, auch im zweiten Vorwurf Zeug_innen gehört werden. Auch hier kam es Montag also zu keinem Urteil, das Verfahren wird am 27.10. um 11 Uhr in Altona fortgesetzt.

Am Mittwoch, 18.10. beginnt der Prozess gegen den G20-Gefangenen Konstantin am Amtsgericht Mitte. Kommt alle zur Prozess-Kundgebung um 13 Uhr!

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