Konstantin – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org summer of resistance - summit of repression - solidarity is our weapon Tue, 13 Nov 2018 17:12:05 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://unitedwestand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/406/2017/10/cropped-kundgebung-32x32.png Konstantin – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org 32 32 Statement zum letzten Verhandlungstag gegen Konstantin am 8.5.2018 https://unitedwestand.blackblogs.org/statement-zum-16-und-letzten-verhandlungstag-gegen-konstantin-am-8-5-2016/ Tue, 15 May 2018 23:11:02 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2084 Continue reading ]]>

 

 

 

 

 

 

 

 

Kein Freispruch für Konstantin – aber immerhin die erste G20 Haftentschädigung!

Ausgerechnet am Dienstag den 8. Mai, am Tag der Befreiung vom deutschen Faschismus, ist der G20 Prozess gegen Konstantin mit einer Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu Ende gegangen. Wie ja leider zu erwarten war, hat auch die Jugend-Richterin Frau Fischer sich dem Druck der Politik gebeugt, allen voran Olaf Scholz‘ Ansage, sämtliche „G20-Chaoten“ hart und streng zu bestrafen.

Am letzten, dem 16. Verhandlungstag gegen den jungen NoG20 Aktivisten Konstantin aus Moskau verließ sie zudem den eigentlich ganz ausgeglichenen Konsens der Souveränität und brachte eine völlig überflüssige Aggressivität und aufgeheizte Stimmung in den Gerichtssaal. So stachelte sie unnötiger Weise die eh schon ziemlich unerträglichen Saaldiener auf, ständig an den Prozessbesucher*innen und Freund*innen Konstantins rumzumäkeln und mit Rauswurf zu bedrohen. Eine Aktivistin musste im Laufe der Verhandlung den Saal verlassen, weil sie angeblich gekichert haben soll. Zudem versuchten die Justizbeamten die Öffentlichkeit nach Urteilsverkündung aus dem Raum zu nötigen, obwohl die Richterin gerade Konstantins Verteidiger einen Lügner genannt hatte, was dieser selbstverständlich nicht unwidersprochen auf sich sitzen lassen konnte. Natürlich bestanden alle Anwesenden darauf, diesem interessanten Schlagabtausch beizuwohnen. Also kurzum, es war ein recht unerquickliches Verhalten, was sie auf den letzten Metern an den Tag legte, umso unverständlicher, da eh alle mit einer (Teil-) Verurteilung gerechnet hatten und von daher eher stoisch ihrer Urteilsbegründung lauschten.

So endete Konstantins Prozess, der am 18. Oktober mit vier Anklagepunkten begonnen hatte, also mit, wenn man so will, drei Freisprüchen und einer Verurteilung, falls man dem ganzen Irrsinn noch etwas Positives abgewinnen will. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung (Flaschenwerfen, Flaschenwerfen), da das Tragen von hellen Turnschuhen und Sneaker-Socken für eine Verurteilung dann doch nicht ausreichte, was aber ja auch schon längst fallengelassen worden war. Der daraus resultierende Vorwurf eines Angriffes auf Polizeibeamte war damit natürlich auch freizusprechen und an den Vorwurf des „Grimassenschneidens“ bei der Lichtbildanfertigung, nachts, in Handschellen, auf einer Tankstelle, hatten sich nicht mal mehr die hessischen BFEler erinnern können. So war dieser Anklagepunkt des Widerstandes auch freizusprechen. Nun blieb ja nur die „Festnahmesituation“ an sich übrig, um überhaupt ein strafbares Verhalten zu konstruieren und so lautete die Verurteilung: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, durch Mit-den-Füßen-Strampeln und Anspannen der Muskeln, am Boden liegend, so dass die Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit, kurz BFE, ihm sogar Handschellen anlegen „mussten“. Sei’s drum. 
Das Urteil lautet: 50 Tagessätze zu je 8,-Euro, also 400 Euro Geldstrafe. Konstantin wird für die unrechtmässig „erlittene“ Inhaftierung, unter besonders erschwerten Bedingungen aufgrund der Sprachbarriere, vom 8. Juli bis zum 13. November 2017 eine Haftentschädigung von 2600,- Euro zugesprochen. Damit ist der russische NoG20 Aktivist der erste G20 Gefangene, dessen Inhaftierung als unverhältnismässig gilt und von daher entschädigt wird. Allerdings verfügte die vorsitzende Richterin, dass er anteilig für die Prozesskosten aufzukommen hat und so wird er wohl eher noch was draufzahlen sollen.
Richterin Fischer verurteilte Konstantin nach Erwachsenen-Strafrecht, da sie findet, wer in Moskau in einer WG wohne und in einem veganen Café arbeite sei ja erwachsen. Nicht müde wurde sie zu betonen, dass der 20-jährige, der auf der Jugendgefängnis-Insel Hahnöfersand seinen 21. Geburtstag im letzten September feiern musste, ja immerhin ganz von Russland aus nach Hamburg gekommen sei, um sich an den NoG20 Protesten zu beteiligen, schwarze Klamotten im Sommer getragen habe und sich dem Risiko bewusst gewesen sein muss, mit dem Gewaltmonopol des deutschen Staates in Konflikt zu geraten. Also ziemlich erwachsen und ein bisschen selber Schuld.

Die beiden Verteidiger*innen Konstantins hatten einen Freispruch in allen vier Anklagepunkten gefordert und auch noch einmal eindringlich davor gewarnt, das Verfahren als Teil einer juristischen G20 Aufarbeitung zu benutzen. Angeklagt seien hier nicht die Proteste in all ihrer vielfältigen Form gegen das Spektakel der Macht, was Herr Scholz & Co in dieser Stadt abfeiern wollten – angeklagt sei hier nur Konstantin und eigentlich wäre es Aufgabe des Gerichts ihn vor staatlicher Willkür und unrechtmässiger Verfolgung zu beschützen und nicht andersherum.

Wenn der grausame Richter Krieten in dem Skandal-Urteil gegen den jungen Amsterdamer Peike (2Jahre und 7Monate Haft für angeblich Werfen von zwei Flaschen) findet, Polizisten seien kein „Freiwild“ für die „anpolitisierte“ Spassgesellschaft, dann, so ähnlich formulierte es die Verteidigung am Dienstag, dann, ja dann sei das ja wohl eher genau anders herum. Dann seien Protestierende und gerade Bürger eines autoritären Staates, der die Grundrechte „seiner“ Bürger mit Füssen träte, die aus mehr als einem guten Grund, den weiten Weg hierher auf sich genommen hätten, um hier ihr angeblich verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen, wie Konstantin – kein Freiwild für Polizeibeamte und staatlichen Verfolgungswillen.

Schon die Richter*innen, die die Untersuchungshaft-Befehle unterschriebenen haben und die Richter*innen, die die Haftprüfungen stets pauschal mit Fluchtgefahr begründet ablehnten, haben sich dem Druck der Politik gebeugt und ihren Teil dazu beigetragen, dass sämtliche G20 Verfahren eben doch politische Prozesse eines rachsüchtigen, immer autoritärer werdenden Polizei-Staates sind. Der Versuch jede Form von Protest und Widerstand mit Hilfe der Strafprozessordnung zu unterdrücken. Das nennt man gemeinhin staatliche Verfolgung.

Nun ist das Amtsgerichtsverfahren gegen Konstantin also beendet und selbstverständlich legt die Verteidigung Berufung ein. Wir werden uns also am Landgericht in ein paar Monaten wohl alle wieder sehen. Aber der junge NoG20 Aktivist kann zumindest nach mehr als 10-monatigem Zwangsaufenthalt in Hamburg, erst einmal wieder nach Hause fahren.

Es gilt auch immer noch die Ausweisung und 5 jährige Einreisesperre zu bekämpfen, die die Innenbehörde, bzw. die Hamburger Ausländerbehörde gegen Konstantin verhängt hat, völlig unabhängig vom Ausgang des Strafprozesses. Dafür hat er noch zusätzlich eine Anwältin für Migrationsrecht, die sich nun auch um die bürokratischen Hürden des deutschen Staates, wie eine sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung, kümmern muss, damit Konstantin überhaupt das Land verlassen kann. Auch sein Reisepass wurde konfisziert und muss erst noch aus den Fängen der Ausländerbehörde befreit werden.

Wir wünschen unserem Freund und Genossen Konstantin alles Gute und eine baldige Heimreise. Wir hoffen alle sehr, dass er in Russland keinem zu großen Repressionsdruck ausgesetzt sein wird und ihm dort nicht das gleiche Unrecht widerfährt wie hier in Hamburg. Wir sehen uns hoffentlich alle bald wieder und bleiben bis dahin natürlich in Kontakt.

Es bleibt dabei: NoG20!
Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!
Stoppt die staatliche Verfolgung hier und auch in Russland!
FCK BFE!
FCK FSB!
United We Stand!

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NoG20 – Freispruch für Konstantin! Aufhebung der Ausweisung und der 5-jährigen Einreisesperre! https://unitedwestand.blackblogs.org/nog20-freisspruch-fuer-konstantin-aufhebung-der-ausweisung-und-der-5-jaehrigen-einreisesperre/ Mon, 23 Apr 2018 21:37:36 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2036 Continue reading ]]>

 

Freitag, 04.05. ab 12:30 Uhr

Kundgebung ab 11:30 Uhr

Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3,

Raum 186

 

 

15. und vermutlich letzter Verhandlungstag gegen Konstantin:
Kundgebung mit Kaffee, Tee und lecker veganen Pasten-Brötchen ab 11.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.

Am inzwischen 15. Verhandlungstag gegen Konstantin wird voraussichtlich von der vorsitzenden Richterin Frau Fischer ein Urteil gesprochen werden. Sie will das Verfahren ja schon seit ein paar Prozesstagen im Hauruck-Verfahren beenden, und so wurden am 14. Tag, dem 11.4. wie vorauszusehen war, alle 9 (!) Anträge der Verteidigung im Handstreich abgelehnt. „Unbegründet“, „Irrelevant“, „Ohne Einfluss auf das Verfahren“, „Nicht beweiskräftig“, usw. Die, zwangsläufig aus dieser Ignoranz gegenüber den Rechten des Angeklagten und ihres Desinteresses Licht ins Dunkel der verschiedenen Fragestellungen zu bringen, resultierenden Gegenvorstellungen, wurden gar in drei Sätzen ablehnend zusammengefasst. Auf den berechtigten Einwand eines von Konstantins Verteidiger_innen, dass schon nachvollziehbare, ausformulierte Begründungen erforderlich seien, gab es tatsächlich ein bisschen Streit. Schlussendlich wurde die Beweisaufnahme geschlossen, ohne dass die drängendsten Fragen in dieser G20-Posse, von wem auch immer, beantwortet worden sind.

Am Ende ihrer Drängelei war allen Anwesenden nicht mal mehr richtig klar, ob die Staatsanwaltschaft und Richterin überhaupt noch von der gleichen Situation ausgehen, in der die angebliche „Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte“ stattgefunden haben solle. Der Staatsanwalt geht von Gezappel und Beingestrampel im Liegen bäuchlings auf dem Fussweg aus, mit mehreren BFE-Cops auf dem eher schmächtigen Angeklagten sitzend, der keine 60 kg auf die Waage bringt. Die Richterin will nach wie vor davon ausgehen, dass Konstantin gewusst haben muss, dass es sich um Polizisten gehandelt haben muss, die ihn im Dunkeln von hinten anfielen und er nicht habe versuchen dürfen von ihnen wegzukommen, was ihm im Übrigen auch gar nicht gelungen ist. Schwupps lag er ja am Boden im Dreck. Dann wurde er auf Deutsch angeschrien – bzw. auf Hessisch auf ihn eingeredet – und habe sich – wen wundert’s? – diesen „Anweisungen“ auch noch „widersetzt“. Zwar war und ist allen Beteiligten klar, dass Konstantin kein Wort verstanden hat, aber: Hey, egal!

Fast schon lustig waren ihre Ausführungen, dass Konstantin ja schließlich als russischer Oppositioneller zum G20 angereist sei, schwarze Klamotten trage, sich sicherlich schon die Tage vorher mit der Polizeipräsenz im Viertel vertraut gemacht habe, ihm ja als dunkel gekleideter junger Mann klar gewesen sein muss, dass es nur Polizeibeamte sein können, die ihn von hinten angreifen, da die ja schließlich überall in der Schanze rumhingen und das schon seit Tagen. Wer hätte denn da sonst von hinten angeschlichen kommen sollen. Muss man doch wissen, wenn man das Beuteschema erfüllt, bei so einem G20-Polizei-Willkür-Event.

Dass der 20-jährige Moskowiter aufgrund dessen erst in der GeSa, dann in der JVA Billwerder und schliesslich für über 4 Monate in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand interniert war, 19 Stunden am Tag in einer Einzelzelle eingeschlossen, wo er im September 2017 auch noch seinen 21. Geburtstag hinter Gittern feiern musste, ist eigentlich schon ein Skandal für sich.

Seit dem 18. Oktober steht unser Freund und Genosse Konstantin nun schon vor Gericht. Bis zum 13. November wurde er aus dem Knast zum Prozess gekarrt und hinterher wieder zurück. Dann wurde der Haftbefehl endlich aufgehoben, nachdem das Konstrukt des einzigen Sockletten tragenden vermummten Krawalltouristen am Samstagabend in der Schanze implodiert war.

Seit über 6 Monaten sitzt der junge Anarchist aus Moskau nun regelmässig in einem Hamburger Gerichtssaal und muss mithilfe der zum Glück extrem sympathischen Dolmetscherin, diesen ganzen Wahnsinn über sich ergehen lassen. Fast 10 Monate ist er nun schon hier gefangen in einer rachsüchtigen pseudo-juristischen „Aufarbeitung“ des von vornherein zum Scheitern verurteilten G20 Spektakels, dass sich die Verantwortlichen aus Polizei, Politik und Staatsgewalt natürlich etwas anders vorgestellt hatten. Aber dank guter Anwält_innen wurde Konstantin halt nicht einfach mal eben kurz krass abgeurteilt und ausgewiesen.

Apropos ausgewiesen: Auch nach der zu erwartenden Verutteilung wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ – und davon gehen alle aus, die einen auch noch so kleinen Einblick in die gesamten bisherigen G20 Prozesse haben – muss auch auf juristischer Ebene weitergekämpft werden.

Zwar kann Konstantin dann endlich mal wieder nach Hause fahren, merhr als 10 Monate nach einer geplanten 2- wöchigen Reise, um seinen berechtigten Protest mit den herrschenden Verhältnissen zum Ausdruck zu bringen. Aber wenn es nach dem Willen der Hamburger Innenbehörde ginge, dürfe er für 5 Jahre weder die BRD, noch den Schengenraum betreten. Er wird dann ausgewiesen und mit einer Einreisesperre belegt, die ihn automatisch in das „SIS II“-Computersystem aller Länder des Schengener Abkommens speichert. Damit wird ihm jedes Visum, auch für andere Staaten verweigert und das Betreten Deutschlands sogar unter Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren gestellt.

Das werden wir mit allen Mitteln zu bekämpfen wissen, auch wenn das Amtsgericht findet, das sei alleinige Sache der Hamburger Ausländerbehörde und der Verwaltungsgeriche, denn damit hätte ja ihr Strafverfahren nichts zu tun. 5 Jahre Verbannung für Mit-den-Füßen-Strampeln?
Oder ist es einfach ein willkommenes Parallel-Strafsystem, wenn selbst mit abgesprochenen und berichtsabgeglichenen Bullenzeugen keine drakonische, „abschreckende“ Verurteilung zu erzielen ist?

Wir alle waren beim G20 zusammen auf der Straße. Wir alle stehen weiterhin Seite an Seite. Wir sitzen zusammen im Gerichtssaal, wenn auch auf verschiedenen Stühlen. Wir lernten uns persönlich kennen, zum Teil in traurigen Knast-Besuchsräumen. Nun sind wir nicht mehr nur Genoss*innen, sondern auch Freund*innen. Wir sind Verbündete, Vertraute und Geschwister.. Wir werden weiterhin darauf bestehen uns zu treffen, uns auszutauschen und zusammen Protest und Widerstand zu artikulieren und zu praktizieren. Wir alle werden uns das von niemandem verbieten lassen. Kein Knast, Kein Gericht, kein Urteil, keine Innenbehörde, keine Ausländerbehörde und kein Repressionsdruck werden uns entzweien und unserer Freundschaft, unserem Zusammenhalt und unserer Solidarität im Wege stehen.

United We Stand!
Freispruch für Konstantin!
Sofortige Aufhebung der Ausweisung und Einreisesperre!
FCK SIS II!

FCK CPS!
FCK FSB!
Solidarität mit den verfolgten anarchistischen und antifaschistischen Aktivist_innen in Russland!
United We Stand!

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NoG20 – Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin! https://unitedwestand.blackblogs.org/nog20-freispruch-und-reisefreiheit-fuer-konstantin/ Tue, 03 Apr 2018 20:09:29 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1998 Continue reading ]]> 14. Verhandlungstag gegen Konstantin
Mittwoch 11. April, 9.-16.00 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Raum 186,
Kundgebung vor dem Gericht ab 8.00 Uhr mit lecker Kaffee und Tee

Am Mittwoch, den 11.4. wird der Prozess gegen den NoG20 Aktivisten
Konstantin mit dem 14. Verhandlungstag fortgesetzt. Nachdem die
„Jugend“-Richterin verfügt hatte, dass nur noch am 27.3. Anträge von der
Verteidigung gestellt und verlesen werden dürften, begann der 13.
Verhandlungstag am 27.3. um 9.00 Uhr mit der Verlesung von 9 Anträgen
durch die Verteidiger_innen des jungen russischen Aktivisten, der seit
dem 18.10.2017 in Hamburg vor dem Amtsgericht stehen muss.

Konstantin wurde Samstagnacht, den 8.7. in der Schanze völlig
überraschend von einer BFE Einheit aus Hessen von hinten angegriffen und
festgenommen. Diese BFE Einheit aus Mühlheim/Main war nach eigenen
Angaben zur „Störer-Abwehr“ eingesetzt. Was für ein Wort! Von wem genau,
auf wessen „Befehl“ und was genau das heissen soll, wissen wir alle bis
heute nicht und ist demzufolge auch immer noch einer der Anträge, das
bitte zu „ermitteln“. Denn war ihr „Einsatz“ in der Schanze
unrechtmässig, war auch die Festnahme Konstantins illegal und er ist
umgehend freizusprechen!

Genauso interessant ist ein weiterer Antrag zur Anhöhrung zweier
Polizei-Schule-Lehrerinnen, oder sind es Dozentinnen an der
Polizei-Ober-Schule, egal, aus Hamburg. Sie unterrichten Festnahmen,
Festnahme-Taktiken, und deren Folgen. Also wie Polizeibeamte und
Polizeibeamtinnen bei Festnahmen, vorzugehen haben, oder vorgehen
sollten. Auf keinen Fall sollen sie sich von hinten anschleichen,
überraschend zugreifen, immer von vorne kommen, sich erstmal vorstellen
und artikulieren was man nun genau will – sonst provoziert man
automatisch Widerstandshandlungen, oder aber kreiert sie gleich selbst.
Klingt logisch, oder?

Und, ja, auch ein_e Sprachgutachter_in kann weiterhelfen, wenn die
Richterin behauptet, ach der Angeklagte muss doch gemerkt haben, das es
sich um Polizisten gehandelt hat. Als er auf den Fussweg flog, habe doch
einer der Beamten gerufen : „Stehen bleiben!“ Zwar haben alle BFLer, und
dann auch noch abgesprochen und berichtsbeschönigt ausgesagt, dass der
von ihnen Überwältigte und Gefesselte die ganze Zeit über kein einziges
Wort verstanden hätte und augenscheinlich der deutschen Sprache
überhaupt nicht mächtig war, aber hey, vielleicht ist „Stehen bleiben!“
im Russischen doch ein bisschen ähnlich, zumindest phonetisch, oder doch
nicht? Das muss dann ja abgeklärt werden, wenn die Richterin einfach
behautet „Stehen bleiben!“ ist auch für junge Moskowiter auf Anhieb
verständlich, wenn sie von hinten im Dunkeln angegriffen werden.(Ironie aus)

Die vorsitzende (Jugend-) Richterin Frau Fischer will unseren Freund und
Genossen Konstantin auf jeden Fall verurteilen und zwar nach
Erwachsenenstrafrecht wegen Widerstandes gegen Vollsteckungsbeamte, sie
stellt sich da wohl eine mittlere Geldstrafe vor, die ja dann mit der
Haftentschädigung verrechnet werden könnte, auch deshalb wurde
desweiteren beantrag, die komplette Ausweisungsverfügung und 5-jährige
Einreisesperre, die die Innenbehörde mit Hilfe der Hamburger
Ausländerbehörde verhängt hat, im Gerichtssaal vorzulesen. Erstens steht
es dann in den Akten, in all seiner rassistischen Boshaftigkeit und mit
all den inakzeptablen Gesinnungs-Unterstellungen und ausserdem muss
diese Parallel-Bestrafung natürlich eine Rolle bei der „Strafzumessung“
im Amtsgericht spielen. Auch für die Berufungsverhandlung ist es
natürlich relevant, alle Abgründe dieses Polit-Verfahrens gegen
Konstantin aktenkundig zu machen.

Also kommt alle am Mittwoch den 11.4. ab 8.00 Uhr zum Amtsgericht Mitte
und fordert mit uns einen Freispruch für Konstantin. Zeigen wir ihm auch
9 Monate nach dem G20 Spektakel, dass wir Seite an Seite stehen.
Freispruch für Konstantin!
Sofortige Aufhebung der Ausweisungsverfügung!
Keine Einreisesperre in den sogenannten Schengenraum!
Kein Eintrag in das SIS II Fahndungssystem!
FCK BFE!
FCK FSB!
Solidarität mit den verfolgten anarchistischen und antifaschistischen
Aktivist_innen in Russland

Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!

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NoG20 – Freispruch und Rückname der Ausweisung für Konstantin! https://unitedwestand.blackblogs.org/nog20-freispruch-und-rueckname-der-ausweisung-fuer-konstantin/ Tue, 06 Mar 2018 22:08:52 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1922 Continue reading ]]> Freitag den 16.3. Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Saal 186, 12. und möglicherweise „vor-“ letzter Verhandlungstag gegen Konstantin ,
9.00-16.00 Uhr.

Kundgebung der Soligruppe vor dem Gericht ab 8.00 Uhr.
Show your solidarity with the young NoG20 activist Konstantin

Am Freitag, den 16. März wird der Prozess gegen unseren Genossen Konstantin mit dem 12. Verhandlungstag fortgesetzt.

Die Richterin will den Prozess unbedingt so schnell wie möglich beenden und ihn nach Erwachsenenrecht verurteilen, obwohl er in den über 4 Monaten Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Hahöfersand gerade einmal 21. Jahre alt geworden ist.

Nachdem die Vorsitzende Richterin in den letzten Verhandlungstagen alle Anträge der Verteidigung abgelehnt hat der Frage nachzugehen, ob der Einsatz „ortsfremder“ Polizeieinheiten, in diesem Falle, einer Beweissicherungs- und Festname-Einheit, kurz BFE, aus Hessen während des G20 Gipfels überhaupt rechtens war, besteht die Verteidigung weiterhin darauf, dass bitte irgendwelche möglichst ungeschwärzten Schriftstücke beigebracht werden, die uns darüber aufklähren, wer, wann, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage, diese BFEler aus Mühlheim/Main angefordert hat und wer den Auftrag für den Einsatz Samstagnacht in der Schanze eigentlich gegeben hatte.

Was genau heisst denn „Störer einsammeln“? Alles abgelehnt! Auch die Zeugenvorladung des Ober-G20-Gesammt-Einsatzleiter Dudde. Schade eigentlich!

Das ist doch eine interessante Frage und völlig unverständlich, warum es die Gerichte ständig zurückweisen, sich damit beschäftigen zu müssen.

Es müsste doch was Schriftliches zu besorgen sein, oder haben all die Polizeieinheiten von Wo-weiß-Woher auf Hamburgs Straßen einfach gemacht, was sie wollten beim G20 Gipfel?

Das Märchen von den Flaschen werfenden, reisenden Jung-Chaoten aus ganz Europa ist ja, Dank hartnäckiger Verteidiger_innen, sowieso schon lange
vom Tisch und so lautet der „Rest-Vorwurf“ nach fast 5 Monaten Prozess gegen Konstantin „nur noch“: Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte.

Er soll bei seiner Festname, als Polizisten ihn von hinten angegriffen, auf den Boden geworfen und sich draufgesetzt haben, mit den Füssen gestrampelt haben! Dafür hat Konstantin nach dem ganzen G20 Wahnsinn fast 4,5 Monate in U-Haft in Hahnöfersand gesessen und war seit knapp 8 Monaten nicht mehr Zuhause, in Russland.

Wir fordern Freispruch für Konstantin und zwar 1. Klasse, eine satte Haftentschädigung und Aufklärung des gesammten Polizeieinsatzes während des G20!

Völlig inakzeptabel und absolut nicht hinzunehmen ist auch die Ausweisungsverfügung und 5 jährige Einreisesperre der Hamburger Ausländerbehörde gegen unseren
jungen, russischen Freund und Genossen Konstantin.

Zuerst wollten sie ihn sogar noch während des laufenden Strafverfahrens zur Ausreise zwingen – da musste sogar der Staatsanwalt intervenieren.
Allerdings halten sie trotz eingereichtem Widerspruch seiner zusätzlichen Anwältin für Ausländerrecht daran fest, ihn direkt nach Beendigung des Amtsgerichts-Prozesses innerhalb von 7 Tagen des Landes zu verweisen – sonst drohen sie ihm mit „Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ wie Ausreisegewahrsam und Abschiebung!

Noch weniger hinnehmbar ist die verhängte 5-jährige Einreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland und vorraussichtlich in den gesammten Schengenraum, quasi ganz West-Europa, was einer Verbannung in den „Osten“ gleichkommt. Diese würde ihn von all seinen neuen Freund_innen und Genoss_innen fernhalten und könnte für Konstantin auch zuhause in Russland unabsehbare Folgen haben.

Die Begründung der Hamburger Ausländerbehörde zur „Fernhaltung von Ausländern aus dem Bundesgebiet“ ließt sich wie ein AfD Pamphlet, wenn es etwa heisst:

„Dieser Ausweisungstatbestand ist bei Ihrem Mandanten erfüllt, denn er hat sich zwecks Durchsetzung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, das Ausweisungsintresse wiegt somit besonders schwer. Das gilt auch unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung seines Handelns. Die von ihm begangenen Taten und deren Begleitumstände im Zusammenhang mit den G20-Krawallen sind im Übrigen nach der hier vorliegenden Anklageschrift zweifelsfrei nachgewiesen (Beweismittel danach u.a. Zeugenaussagen der Polizeibeamten, Lichtbilder und Videoaufnamen)“

Äh und wozu gibt es dann Gerichtsprozesse, wenn durch die Anklageschrift ja schon alles zweifelsfrei nachgewiesen ist? Ach und wenn diese nicht im Sinne der Innenbehörde laufen,bestraft halt die Ausländerbehörde gleich selbst, oder was?

https://g20apua.blackblogs.org/

Wir werden auf keinen Fall zulassen, dass unsere Genoss_innen und Freund_innen aus Nicht-EU-Staaten abgeschreckt werden sollen, sich an transnationalen Protesten zu beteiligen, oder auch nur Angst haben müssen, hier eine Demonstration zu besuchen, weil die Hamburger Ausländerbehörde eigene Strafsysteme kreiert und nach ihrem Gutdünken Ausweisungen, Verbannungen und Einreisesperren verhängt.

Die gleiche Ausländerbehörde, die in Niendorf am nördlichen Rand des Hamburger Flughafengeländes ein eigenes Gefängnis betreibt, in das sie Menschen einsperrt und selbst bewacht, um sie abzuschieben.

Wir fordern die sofortige Rückname der Ausweisungsverfügung und die Aufhebung der 5-jährigen Einreisesperre gegen Konstantin!
Die sofortige Schliessung des sogenannten Ausreisegewahrsams!
Stoppt die Willkür der Hamburger Ausländerbehörde, jetzt!

Es bleibt dabei:
Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!
Freedom of Movement!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
United We Stand!

Kommt am Freitag den 16.3. ab 8.00 Uhr zur Kundgebung vor dem
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3 und supportet Konstantin ab 9.00 Uhr im Gerichtssaal 186.
https://unitedwestand.blackblogs.org

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2.3.18 und 16.3.18 Soli-Kundgebung und Prozess: NoG20 – Support Konstantin https://unitedwestand.blackblogs.org/2-3-18-und-16-3-18-soli-kundgebung-und-prozess-nog20-support-konstantin/ Mon, 19 Feb 2018 11:33:38 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1874 Continue reading ]]> Freitag: 2.3. und 16.3. 9.00 – 16.00 Uhr
11. und 12. Verhandlungstag

Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Saal 126,

Kundgebung vor dem Gericht ab 8.00 Uhr. 
Show your solidarity with the young NoG20 activist Konstantin!

 

Am Freitag, den 2. März, und Freitag, den 16. März, wird der Prozess
gegen unseren Freund und Genossen Konstantin mit dem 11. und 12.
Verhandlungstag fortgesetzt.

Nachdem Anfang Februar die Vorsitzende alle Anträge der Verteidigung
abgelehnt hatte der Frage nachzugehen, ob der Einsatz „fremdländischer“
Polizeieinheiten, oder auch „landesfremder“ Polizeikräfte, in diesem
Falle, einer Beweissicherungs- und Festname-Einheit, kurz BFE, aus
Hessen während des G20 Gipfels überhaupt rechtens war, besteht die
Verteidigung weiterhin darauf, dass bitte irgendwelche möglichst
ungeschwärzten Schriftstücke beigebracht werden, die uns darüber
aufklähren, wer, wann, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage, auch diese
BFEler aus Mühlheim/Main angefordert hat und was und von wem genau ihr
Auftrag Samstagnacht in der Schanze war.
Denn war ihr Treiben dort rechtswidrig, war auch die Festnahme
Konstantins ungesetzlich – und er ist umgehend freizusprechen!
Das ist doch eine interessante Frage, völlig unverständlich, warum es
das Gericht ständig zurückweist, sich damit beschäftigen zu müssen. Es
müsste doch irgendetwas Schriftliches zu besorgen sein, oder haben
Polizeieinheiten von Wo-weiß-Woher auf Hamburgs Straßen einfach gemacht,
was sie wollten beim G20?
Die Mär von den Flaschen werfenden, reisenden Jung-Chaoten aus ganz
Europa ist ja, Dank hartnäckiger Verteidiger_innen, sowieso schon lange
nicht mehr aufrechtzuerhalten und so lautet der „Rest-Vorwurf“ nach fast
5 Monaten Prozess gegen Konstantin „nur noch“: Widerstand gegen
Vollsteckungsbeamte.
Allein schon das Wort. Tja. Dafür hat Konstantin nach dem ganzen G20
Wahnsinn fast 4,5 Monate in U-Haft in Hahnöfersand gesessen und war seit
knapp 8 Monaten nicht mehr Zuhause, in Russland.

Wir fordern Freispruch für Konstantin und zwar 1. Klasse, eine satte
Haftentschädigung und Aufklährung des gesammten Polizeieinsatzes während
des G20! Völlig inakzeptabel und absolut nicht hinzunehmen ist auch die
Ausweisungsverfügung der Hamburger Ausländerbehörde gegen unseren
jungen, russischen Freund und Genossen Konstantin.

Zuerst wollten sie ihn sogar noch während des laufenden Strafverfahrens
rausschmeißen – da musste sogar der Staatsanwalt intervenieren.
Allerdings halten sie trotz eingereichtem Widerspruch seiner
zusätzlichen Anwältin für Ausländerrecht daran fest, ihn direkt nach
Beendigung des Amtsgerichts-Prozesses innerhalb von 7 Tagen des Landes
zu verweisen – sonst drohen sie ihm mit „Aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen“ wie Ausreisegewahrsam und Abschiebung!

Noch weniger hinnehmbar ist die verhängte 5-jährige Einreisesperre in
die Bundesrepublik Deutschland und vorraussichtlich in den gesammten
Schengenraum, also alle Länder des Schengener Abkommens, quasi ganz
West-Europa, was einer Verbannung in den „Osten“ gleichkommt, ihn von
all seinen neuen Freund_innen und Genoss_innen fernhalten würde und für
Konstantin auch zuhause in Russland unabsehbare Folgen haben könnte.

Die Begründung der Hamburger Ausländerbehörde zur „Fernhaltung von
Ausländern aus dem Bundesgebiet“ ließt sich wie ein AfD Pamphlet, wenn
es etwa heisst:
Er habe sich beim G20 an schwersten Straftaten beteiligt und, oder
Gruppen angeschlossen, die zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele
Gewalt anwenden, angewendet haben, oder anwenden wollten, oder würden.
Unabhängig von der Strafrechtlichen Relevanz seiner individuell
begangenen Taten sei Konstantin damit ein Sicherheitsrisiko für die
Bundesrepublik Deutschland und müsse, um Wiederholungen zu vermeiden,
ferngehalten werden!
Das ist ja auf jede und jeden anwendbar, der oder die sich während des
G20 Irrsinns in Hamburg aufgehalten hat.

Wir werden auf keinen Fall zulassen, dass unsere Genoss_innen und
Freund_innen aus Nicht-EU-Staaten abgeschreckt werden sollen, sich an
transnationalen Protesten zu beteiligen, oder auch nur Angst haben zu
müssen, hier eine Demonstration zu besuchen, weil die Hamburger
Ausländerbehörde eigene Strafsysteme kreiert und nach ihrem Gutdünken
Ausweisungen, Verbannungen und Einreisesperren verhängt. Die gleiche
Ausländerbehörde, die in Niendorf am nördlichen Rand des Hamburger
Flughafengeländes ein eigenes Gefängnis betreibt, in das sie Menschen
einsperrt, um sie abzuschieben.

Wir fordern die sofortige Rückname der Ausweisungsverfügung
und Aufhebung der 5-jährigen Einreisesperre gegen Konstantin!
Die Schliessung des sogenannten Ausreisegewahrsams!
Stoppt die Willkür der Hamburger Ausländerbehörde, jetzt!

Es bleibt dabei:
Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!
Freedom of Movement!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
United We Stand!

Kommt am Freitag den 2.3. und 16.3. ab 8.00 Uhr zur Kundgebung vor dem
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3 und supportet Konstantin ab 9.00 Uhr

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14.2.18 11.00 Uhr Soli-Kundgebung für Konstantin https://unitedwestand.blackblogs.org/14-2-18-11-00-kundgebung-an-konstantins-10-verhandlungstag/ Sun, 11 Feb 2018 15:07:12 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1853 Continue reading ]]> Mittwoch 14.2.2018:
10. Verhandlungstag  Konstantin
12.00 – 17.00 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3 1. Stock, Saal 267.
Kundgebung: 
11.00 Uhr vor dem Gericht.

 

Nachdem die Richterin am 1. Februar, dem Nachholtermin für den
ausgefallenen 9.Prozesstag gegen Konstantin unbedingt den Prozess
beenden wollte und versuchte alle Beteiligten durch den Prozess zu
peitschen, was die Verteidiger_innen aber zum Glück abwiegeln konnte,
geht es am Mittwoch den 14. Februar von 12.00 bis 17.00 Uhr weiter.

Nach Krankheit und Urlaub kam zum 9. Verhandlungstag am 1.2. auch der
„Führer“ der BFE Einheit aus Mühlheim / Mein und erläuterte etwas
maulfaul, das seine Einheit ende Juni zur „GeSa to Hell“ Demo nach
Hamburg abkommandiert war und sie davon ausgingen, dass das ihr G20
Einsatz gewesen sei. Dann hiess es plötzlich doch noch ab nach Hamburg 
und nach seinen eigenen Worten lautete der Auftrag Samstag abends in der
Schanzenstraße „Störer einsammeln“.  Bis 23.00 Uhr hatten sie noch
keinen einzigen „Störer“ eingesammelt. Um 23.20 Uhr habe er den Befehl
gegeben die einzige Festname des Tages zu tätigen.
Sie rissen Konstantin von hinten zu Boden und setzten sich zu dritt auf
ihn drauf.  Wer genau ihnen diesen Auftrag gegeben hat wollte er nicht
sagen. Wer sie überhaupt doch noch zum G20 angefordert hat wusste er nicht.
 
Alle Anträge der Verteidigung zu diesem Themenkomplex, also was macht
eine hessische BFE Einheit alleine Nachts auf Hamburgs Strassen und wer
genau hat eigentlich die 31 000 Polizeibeamte inklusive all der Special
Forces, teilweise sogar aus dem Ausland, angefordert und auf welcher
Rechtsgrundlage, wurden von der Vorsitzenden im Handstreich abgelehnt.
Nachdem sich die Verteidigung geweigert hat, Einsprüche dagegen und
weitere Anträge in einer kurzen Pause auf dem Gerichtsflur, auf den
Knien zu schreiben gab es eine zweistündige Unterbrechung der Verhandlung.
Danach wurde von der Richterin noch mehr Druck gemacht fertig werden zu
wollen und sogar eine „kleine Geldstrafe“ nach Erwachsenenstrafrecht in
Aussicht gestellt, wenn auf weitere Beweisanträge verzichtet werden würde.
Das wurde von Konstantin entschieden zurückgewiesen!
Es kommt nur ein Freispruch in Frage!
 
Der Vorwurf  „Grimassen“ geschnitten zu haben. bei der mitternächtlichen
ED Behandlung auf der Strasse ist auch schon fallengelassen worden und
so geht es ausser um die interessante Frage, war die Festname überhaupt
„rechtens“, nur noch darum, ob man mit den Füssen strampeln darf, wenn
drei kernige Beamte auf einem drauf sitzen, von denn jeder Einzelne
doppelt soviel wiegt wie man selbst. Und wie bitte soll man seinen Arm
„rausgeben“, auf dem man selber liegt und die Drei oben auf einem drauf.
Woher soll man eigentlich überhaupt wissen was Hessisch schreiende
Beamte von einem wollen, wenn man ein junger Russe ist, der zu dem
Zeitpunkt noch kein Wort Deutsch verstand. Das hat er ja erst in
Jugendknast gelernt.
Wir fordern die Klärung der Rechtmässigkeit des gesamten
Polizeieinsatzes beim G20 und Freispruch für Konstantin!
 
Montag den 5.2.ging dann auch prompt die angedrohte Ausweisungsverfügung
der Hamburger Ausländerbehörde bei Konstantins inzwischen 3. Anwältin
ein. Angeblich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sollte er innerhalb
von 7 Tagen das Land verlassen und für 5 Jahre eine Einreisesperre wohl
für den gesamten Schengenraum erhalten.
Ach so, deshalb wollte die Richterin unbedingt fertig werden.
Die Bestrafung für die Teilname an den NoG20 Protesten wird einfach
outgesourced!
5 Jahre Verbannung zu Isolation im Osten, oder was?
In der Ausweisungsverfügung heisst es, die Bundesrepublik Deutschland
müsse Ausländer fern halten, die solch wichtige Grossereignisse wie den
G20 stören, oder sich Gruppen anschliessen…, oder optisch Gruppen
zuzuordnen sind, die den G20 gestört haben könnten…. Auch und gerade
aus generalpräventiven Gründen – also zur Abschreckung aller“Ausländer“!
Das werden wir nicht hinnehmen!

Wir bekämpfen jede Form von staatlicher Repression, egal ob von der
Polizei, den Gerichten oder der Ausländerbehörde.
Wir werden auch dieser ungeheuerlichen Form der Verurteilung unsere
Solidarität entgegen setzen.

Sofortige Rückname der Ausweisung! Keine fünfjährige Einreisesperre, schon gar nicht für den gesamten Schengenraum! Stoppt das Bestrafungs- System der Hamburger Ausländerbehörde!
Freedom of Movement for Konstantin! Freispruch 1. Klasse und zwar ohne wenn und aber!

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Konstantin ist draußen! Nächster Prozesstag 30.11. https://unitedwestand.blackblogs.org/konstantin-ist-draussen-naechster-prozesstag-30-11/ Tue, 14 Nov 2017 20:01:31 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1414 Continue reading ]]> Gestern, Montag, den 13.11. meldete Konstantins Rechtsanwältin, dass der Haftbefehl aufgehoben worden sei. Die Richterin hatte sich am letzten Prozesstag vor einer Woche noch „Bedenkzeit“ erbeten, die Konstantin weiter im Jugend-Straflager Hahnöfersand abwarten musste.
Spontan wurde ein Empfangskomitee gebildet und er gestern Abend dann aus dem Knast abgeholt. So konnte er dann heute das Gericht über Haupteingang und große Treppe betreten. Sichtlich entspannter folgte er dem heutigen (14.11.) ansonsten eher anstrengenden 4. Prozesstag bei der Vernehmung einiger eher unterbelichtet wirkender Cops.

Der nächste Verhandlungstag ist Donnerstag, der 30.11. um 9:00 Uhr, Saal 136.

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Kurzbericht zum 4. Tag des 20. G20-Prozess gegen Konstantin 7.11.2017 & Aufruf Kundgebung 14.11. https://unitedwestand.blackblogs.org/kurzbericht-zum-4-tag-des-20-g20-prozess-gegen-konstantin-7-11-2017-aufruf-kundgebung-14-11/ Sat, 11 Nov 2017 10:27:09 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1378 Continue reading ]]> Auch am vergangenen Prozesstag taten sich die Polizeizeugen erneut durch ein sehr auffälliges, schon eher desolates Verhalten hervor.

Auf dem abgespielten Videomaterial/Lichtbildern etc., sah sich der Beamte nicht in der Lage, den Angeklagten oder sonstige Personen zu erkennen.

Zudem gab der Zeuge an, dass zumindest die Hälfte des Videos nicht von ihm angefertigt worden sei.

Auch stellte er mehrfach fest, dass er vor Gericht nicht weiter aussagen möchte. Er verwies darauf, dass all diese Fragen doch an seinen Vorgesetzten gerichtet werden sollten, dessen Namen er aber nicht nennen wollte….

Nur auf dem ersten Blick wirkt dies lächerlich und konfus.

Auch in diesem Verfahren, in dem der Angeklagte schon seit Monaten im Knast sitzt, arbeiten die verschiedenen, beteiligten Repressionsorgane darauf hin, schlussendlich eine Verurteilung zu erreichen.

Auch wenn die andauernde Repression dazu dienen soll, uns zu isolieren und einzuschüchtern, werden wir dem nicht nachgeben!

Wir lassen uns weder auf der Straße, noch im Gericht in die Defensive drängen und werden die Prozesse weiterhin offensiv begleiten!

Deshalb kommt alle zur Kundgebung am Dienstag, den 14.November 2017, ab 08:00 vor dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, und begleitet mit uns aktiv und kreativ den Prozess.

Getroffen hat es wenige, aber gemeint sind wir alle!

Freiheit für Konstantin und alle G20-Gefangenen!

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Kurzbericht zum 3. Verhandlungstag des 20. G20-Prozess am 1.11.2017 https://unitedwestand.blackblogs.org/kurzbericht-zum-3-verhandlungstag-des-20-g20-prozess-am-1-11-2017/ Tue, 07 Nov 2017 10:09:57 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1334 Continue reading ]]> Es scheint bei diesem Verfahren nun dazu zu gehören, dass eine Polizeieinheit vor bei der Kundgebung vor dem Gericht und und auch im Gericht herumlungert.

Der erste BFE Zeuge wurde erneut gehört und mit der Vernehmung des zweiten Zeugen aus der gleichen BFE Einheit wurde begonnen. Beide wurden durch die Befragung erfreulich unsicher in ihren Aussagen und suchten in den Pausen immer sofort halt im Gespräch mit den anwesenden Polizeieinheiten. Der zweite Zeuge hatte die Festnahme Konstantins angeordnet, da er ihn vermeintlich als Werfer wiedererkannt haben will. Wiedererkennen sei für ihn: helle Schuhe zu dunkler Hose mit sichtbarem Fußknöchel sowie die „männliche Kopfform“.
Außerdem stellte sich heraus, dass der BFE-Zeuge bei seiner Vernehmung in der GESA zum einem im gleichen Raum wie sein Kollege vernommen wurde und vor Ort sein Zeugen-Vernehmungsprotokoll ausgehändigt bekommen hat .
Dieses Protokoll hat er dann in seiner Dienststelle in einen allgemein zugänglichen Order zu „offenen Ermittlungsverfahren“ zusammen mit seinen eigenen Berichten eingeheftet. Welche Kollegen in diesem Ordner wann welche Berichte lesen scheint ohne jegliche Kontrolle.

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Ausführlicher Bericht zum 2. Verhandlungstag des 20. G20 Prozesses am 23.10.2017 https://unitedwestand.blackblogs.org/ausfuehrlicher-bericht-zum-2-verhandlungstag-des-20-g20-prozesses-am-23-10-2017/ Fri, 03 Nov 2017 21:57:40 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1265 Continue reading ]]> Ab 8 Uhr morgens findet vor dem Amtsgericht wieder eine Kundgebung statt. Trotz der frühen Uhrzeit kommen einige Menschen.

Vor dem Verhandlungssaal warten auch wieder der russische Konsul und BILD-Zeitungsfotografen auf die Verhandlung. Diese beginnt mit etwa 20 Minuten Verspätung. Nachdem der Konsul erneut versucht, sich unter den Pressevertretenden in den Saal zu „schmuggeln“ verwies die Richterin die Zuhörenden des Saals und verteilte die Sitzplätze erneut. Der Konsul schafft es diesmal nicht, einen Platz zu erhalten. Im Verlauf der Verhandlung werden die Zuhörenden wiederholt aus dem Saal geschickt und wieder hineingeholt. Immer wieder wird wegen Fehlern auf Seite des Gerichts und der Polizei die Verhandlung unterbrochen und verzögert und nach jeder solcher Pause verspätet angefangen.

Die Verhandlung beginnt zunächst mit der Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags vom 1. Verhandlungstag. Beantragt war die Benennung von Polizei und anderen behördlichen Vertretern und deren Ausschluss aus der Sitzung. Begründet wird die Ablehnung mit der Rechtsgrundlage der Sitzungspolizei. Sofern es eine öffentliche Hauptverhandlung sei, müsse jeder Person der anonyme Zutritt zu der Verhandlung gewährleistet sein, sofern diese den Verlauf nicht stören. „Das Gericht kann die Zuhörenden nicht zur Aufgabe der Anonymität zwingen.“ Des Weiteren sei es üblich, dass die Auslandsvertretungen ein Interesse hätten. Auch würden bei Anfragen zu Vorstrafen von Angeklagten persönliche Daten den entsprechenden lokalen Behörden mitgeteilt. Von daher sähe das Gericht die abstrakte Gefährdung nicht, die in diesem Fall vorläge. Die Verteidigung kritisierte diese Entscheidung: Hier läge keine „abstrakte Gefährdung“ vor, denn bereits vor Beginn der Verhandlung lag ein konkretes Interesse seitens der russischen Behörden an den Akten des Angeklagten vor. Weiterhin wirke die negierende Antwort des Konsuls bei der letzten Verhandlung verdächtig. Wieso zerstreue dieser nicht die Zweifel, die seine Anwesenheit mit sich bringt, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt? Weder Richterin noch Staatsanwalt haben eine Antwort darauf.
Bevor es zur Verlesung der Anklage kommen kann, wird von den Zuhörenden ein Transparent entrollt und ein kämpferisches Lied angestimmt. Die Richterin reagiert genervt, lässt den Gerichtssaal aber nicht räumen.

Verlesung der Anklageschrift: Der Beschuldigte soll am Abend des 8.7.2017 eine Glasflasche auf Einsatzkräfte geworfen haben. Die Flasche traf nicht, angeblich trafen jedoch einige Scherben den Unterschenkel eines Beamten. Später soll der Angeklagte noch eine weitere Flasche geworfen haben, die an einer Hauswand zerschellte. Weiterhin soll er sich gegen seine Festnahme gewehrt haben. Es folgt eine Aufzählung der üblichen Paragraphen, u.a. §114 StGB und 223 StGB.
Nach Verlesen der Anklageschrift stellt die Verteidigung erneut einen Antrag – diesmal auf Verfahrenseinstellung wegen Rechtswidrigkeit des Verfahrens nach §260 StPO. Dies wird damit begründet, dass der Beschuldigte Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren habe, was seine Subjektstellung schütze und ihn nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiere. Ferner wird sich auf die Gewährleistung der rechtsstaatlichen Grundprinzipien berufen, auf das jedes rechtsstaatliche Strafverfahren fußt. Jedoch sei Letzteres in diesem Verfahren nicht der Fall, was die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens in Frage stelle. Die besonderen Umstände, die ein faires, rechtsstaatliches Verfahren verunmöglichen, ergeben sich bereits deutlich an dem Rahmenbefehl der Polizei zum G20, der der Polizei politisch und inoffiziell juristisch einen Freifahrtschein ausstellte. Gegen von der Polizei ernannte „Störer“ sei „unverzüglich und konsequent und bei niedriger Eingreifschwelle vorzugehen.“ Dass die Polizei sich in der Strafverfolgung an rechtsstaatliche Grundsätze halten müsse, findet in dem Befehl keinerlei Erwähnung, was aus rechtsstaatlicher Perspektive die Legitimität dieses Rahmenbefehls in Frage stelle. Dementsprechend werde auch das Verfahren gegen den Angeklagten geführt – laut Akte unter Verstößen gegen rechtsstaatliche Mindestanforderungen im Strafverfahren. So wurde der Beschuldigte bei seiner Festnahme nicht ausreichend und in einer ihm verständlichen Sprache belehrt. Weiterhin wurden polizeiliche Maßnahmen an ihm durchgeführt ohne ihn vorher darüber aufgeklärt zu haben. Selbst eine spätere Übersetzung des Belehrungsbogens in die russische Sprache sei mangelhaft gewesen. Diese Vorgehensweise habe es dem Beschuldigten von Anfang an verunmöglicht, seine Rechte als Subjekt wahrzunehmen. Ferner wurde von der Staatsanwaltschaft versucht, ihm einen Strick zu drehen und eigene Schlüsse daraus zu ziehen. Er sabotiere das Strafverfahren, indem er den Belehrungsbogen nicht unterschreiben wollte. Versäumnisse dieser Art ziehen sich durch das gesamte Verfahren. Des weiteren gebe der Umstand G20 Anlass zum Zweifel, dass hier die Justizförmigkeit gewahrt bleibt und keine anderen Lebensbereiche sich auf die Rechtsprechung auswirken. Die Staatsanwaltschaft widerspricht dem Antrag, da ihrer Meinung nach die Begründung nicht zuträfe. Der Belehrungsbogen wurde vorgelegt, die Jugendgerichtshilfe wurde eingebunden, wenn auch erst nach der Anklageerhebung und das Konsulat wurde nach der völkerrechtlichen Pflicht der Wiener Konvention verständigt.
Die Verteidigung begegnet der Begründung der Staatsanwaltschaft gelassen, aber erinnert die Staatsanwaltschaft daran sich zumindest abstrakt in der Rolle des Angeklagten wiederzufinden. Laut einem Zitat des HansOLG zur Begründung der Haft komme man nicht umhin, es anders zu verstehen, als dass sich die Justiz hinter der Polizei klein mache und damit ihre Funktion als Kontrollorgan der Exekutiven aufgibt. Es sei höchst problematisch, dass dieses Zitat indirekt diese Funktion aufgebe und sich die Justiz in diesem Verfahren damit als ein Teil der Exekutiven begreife. Das Zitat mag – wie sich die Staatsanwaltschaft ausdrückte – „nicht so gemeint“ gewesen sein, allerdings läge der Verteidigung keine vollständige Haftbegründung vor. Die polizeilichen Maßnahmen erfolgten vor der Belehrung, ohne vorher ein sinnstiftendes Wort an den Angeklagten gerichtet zu haben. Diese Vorgehensweise entspricht nicht einm objektiven, an den Rechte des Subjekt orientierten Strafverfahrens. Kern einer weiteren Kritik ist auch nicht die Benachrichtigung des Konsulats an sich, sondern die Benennung und Mitteilung eines unzutreffenden Tatvorwurfs. Richterin Fischer ruft nach diesen Ausführungen eine zehnminütige Pause ein, in der sie über den Antrag entscheiden will. Der Gerichtssaal wird für diese kurze Zeitspanne geräumt. Nach der Pause wird der Antrag auf Verfahrenseinstellung nach § 260 StPO abgelehnt.

Eigentlich soll nun eine Erklärung des Angeklagten erfolgen. Jedoch wurde ihm seine handschriftlich angefertigte Einlassung auf dem Weg ins Gericht abgenommen, da sie in kyrillischen Buchstaben geschrieben war und die Justizbüttel diese nicht lesen konnten. Eigentlich sollte diese dann an die Verteidigung per Email geschickt werden. Diese jedoch hatte bis zum Beginn des Verfahrens keine Email aus Hahnöversand erhalten. Es folgt eine weitere zehnminütige Unterbrechung, in der versucht wird, den Verbleib von Konstantins Stellungnahme herauszufinden. Insgesamt drei Mal ruft Richterin Fischer in Hahnöversand an, wobei ihr beim ersten Mal versichert wurde, dass die Email dreimal an die Verteidigung geschickt wurde. Besagte Email trifft jedoch nicht ein. Erst nachdem sie Hahnöversand anweist, die Email an die Protokollantin zu schicken, scheint es mit der Übermittlung zu klappen. Es wird nochmals eine längere Pause eingelegt. Danach erfolgt die kurze Erklärung von Konstantin, die von der Übersetzerin dann vorgetragen wird. Er beruft sich hierbei darauf in der liberalen Opposition aktiv zu sein und sich im Kampf für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. Dort habe er berechtigterweise auch Angst vor der Verfolgung durch den Staat. Erstaunt merkt er an, er es niemals für möglich gehalten hätte in einem Land wie Deutschland, in dem Meinungsfreiheit herrschen soll für das öffentliche Kundtun seiner Ansichten im Gefängnis zu landen.

Im Anschluss beginnt die Beweisaufnahme: Der erste Zeuge, der 25jährige Polizeibeamte Julian Zedler aus Mühlheim/Hessen wird aufgerufen. Die Belehrung durch die Richterin erfolgt etwas hastig, was ihr im folgenden Verhandlungstag gehörig auf die Füße fällt. Die Verteidigung merkt an, dass die unterschriebene Aussagegenehmigung fehle. Dies sei bei der Vorbereitung auf eine Zeugenaussage in einer Haftsache mangelhaft, denn er unterliegt der Amtsschweigepflicht. Der Polizeizeuge Julian Zedler vergas diese beim Chef einzuholen. In Hessen muss die Aussagegenehmigung zudem vom Polizeipräsidenten gegengezeichnet werden. Wieder wird die Verhandlung unterbrochen, um diese Genehmigung zu beschaffen. Vermutlich wegen der Transpi-Aktion im Gerichtssaal wird polizeiliche Verstärkung von Einsatzkräften in Schutzkleidung und Helm angefordert, die den restlichen Tag vor dem Verhandlungssaal Stellung beziehen. Unter anderem schützen sie den Polizeizeugen Julian Zedler, der sich in den Pausen immer wieder zu ihnen stellt.
Die Verhandlung wird verspätetet fortgesetzt. Nachdem die Richterin dem Zeugen nochmals erklärt was von ihm erwartet werde, kann es weitergehen. Zedler sagt aus, dass er mit der BFE 38 „Aufnahme von Störermengen“ koordinieren sollte. Gegen 23 Uhr waren sie an der Schanzenstr./Ecke Kampstr. im Einsatz, wo er eine Flasche „akustisch wahrgenommen“ hat. Diese sei in der Nähe der Einheit aufgeschlagen und er habe „einen Störer, männlich“ wahrgenommen, der schwarz gekleidet war und ein Schlauchschal über die Nase gezogen trug. Außerdem habe die Person auffordernde Gesten in ihre Richtung gemacht und dabei so etwas, wie „Dawai, dawai“ gesagt. In der Sternstraße sei ein weiterer Flaschenwurf erfolgt, wobei die Flasche an einer Häuserwand ca. 3m über dem Boden zerschellte. Später habe sein Kollege Schmidt den Flaschenwerfer erneut gesehen und dann sei auch schon der Befehl zur Festnahme erfolgt. Auf diese Auskunft folgt ein Frage-Antwort-Spiel zwischen Gericht, Verteidigung und Zeuge. Die Richterin fragt Zedler, ob er denn auch hinschaue, wenn er eine Flasche klirren höre. Daraufhin meint dieser, dass er die Flasche am Boden nicht gesehen sondern nur gehört habe. Die Richterin fragt weiter zur Entfernung und ob er den Wurf gesehen habe. Der Zeuge meint, dass er das nicht genau sagen könne und er schätze 3-4 m. Den Wurf habe er gesehen, obwohl es dunkel dort war, aber durch die Laternen und eigene Taschenlampen hätte er den Wurf gut sehen können, aber nicht weiter verfolgt. Die Person stand etwa 8 m entfernt. Dies hätte er aber nicht weiter verfolgen können, da die Lichtverhältnisse hierfür dann doch zu schlecht waren. Die Verteidigung greift die 1. Frage der Richterin noch einmal auf und fragt abermals nach, ob er denn nicht hingeschaut habe, als er das Klirren hörte. Zedler wiederholt, er habe nicht hingeschaut, sondern dafür in die Straße hinein geschaut, ob noch weitere Flaschen kämen. Die Antwort auf die erneute Frage nach Lichtverhältnissen und nach Kollegenanzahl lässt er unbeantwortet. Er erzählt stattdessen, dass sie in einer Reihe als Kette in der Straße standen und er freie Sicht auf die Straße „aufgrund seiner Körpergröße – 1,89 m“ gehabt hätte. Er habe dann auch gesehen, wie die 2. Flasche von der gleichen Person geworfen wurde. Sie seien dann auf diese zugegangen, die Person habe „Distanz gemacht“. Sie hätten die gesamte Zeit auch die Distanz gehalten, er habe auch nur eine Person, nämlich den vermeintlichen Werfer, wahrgenommen. Er sei allein gewesen, 2 andere Personen seien erst in der nächsten Straße dazugekommen. Auf Nachfrage der Richterin zum 2. Flaschenwurf, meint er, dass er diese gesehen habe, wie sie „links oben “ von sich und in 2 m Höhe an der Hauswand einschlug. Die Verteidigung fragt nach, ob der Polizeizeuge damit die 2 m vom Boden oder von seiner Kopfhöhe aus meinte, antwortet dieser beleidigt, dass die Flasche in knapp 3-4 m Höhe insgesamt einschlug. Dann habe er die Person gesehen, männlich, schlank, Schlauchschal, trug auffällige, hellere graue Sneakers, wobei diese ihm erst bei der Festnahme aufgefallen sind. An der Kreuzung sei die Person dann näher gekommen, dann habe er sie aber wieder aus den Augen verloren, da sie sich „Richtung Schanzenviertel“ zurückgezogen hatte. Später habe dann „POK Schmidt“ den vermeintlichen Flaschenwerfer wiedererkannt und auf seine Angabe sei dann die Festnahme erfolgt. Angesichts der dortigen Lichtverhältnisse und der vagen Beschreibung, fragt die Richterin, ob es sich hier nicht auch um eine andere Person handeln könne. Der Zeuge widerspricht, sagt aus, dass ausschlaggebend die Statur, Schuhe und wie die Person geredet habe, gewesen seien. Er gibt ein wenig kleinlaut zu, dass ihm die Schuhe erst bei der Festnahmen aufgefallen seien. Insgesamt ist Zedler sehr sparsam mit Details, kann vieles angeblich nicht sagen, druckst herum. Weder zu der Anzahl von Personen auf der Straße und was sie trugen, noch wie der Funkspruch erfolgte kann er etwas sagen. Immer wieder müssen Gericht und Verteidigung Nachfragen stellen. Schließlich antwortet er kaum noch, beruft sich immer wieder darauf, dass er dazu nichts sagen könne bzw. wolle. Insbesondere bei der Herleitung der Personenbeschreibung über Funk von POK Schmidt, beruft er sich auf seine beschränkte Aussagegenehmigung. Die Verteidigung hingegen insistiert darauf, dass der Polizeizeuge hierzu Angaben mache und keine reinen Werturteile von sich gibt, die nur das umfassen, was der Zeuge für ausschlaggebend hält, nicht aber was der Tatsachengrundlage entspräche. Es folgt wieder eine kurze Pause, damit der Polizeizeuge Rücksprache mit seinem Vorgesetzten, Herr Schneider halten kann. Als die Verteidigung hiernach abermals nachhakt, ob es eine Personenbeschreibung über Funk gegeben habe, antwortet dieser, dass er weder zu der erfolgten Personenbeschreibung Angaben mache, noch darüber, was er seinen Vorgesetzten gefragt habe. Die Verteidigung fasst verärgert zusammen, dass der Zeuge nicht in der Lage sei, dem Gericht ein Bild von der Lage zu machen. Die Richterin fährt jedoch fort, Fragen zum Zugriff zu stellen, bezüglich Ablauf, ob noch weitere Personen in der Nähe waren und wer an der Festnahme beteiligt war. Zum Ablauf der Festnahme sagt Zedler aus, dass der Beschuldigte sich „der Festnahme entziehen wollte, dabei gegen einen vermutlich Stromkasten liefe und dann von Polizeibeamten Frenzel zu Boden gebracht wurde.“ Da er sich gegen die Festnahme gesperrt habe, wurden seine Hände auf dem Rücken fixiert. Auf weitere Fragen der Richterin, wer noch beteiligt war und wer noch was gemacht habe, verweigert der Zeuge abermals zu antworten. Im späteren Verlauf nennt er jedoch die Polizeibeamten Frenzel, Kleinfelder und Bach als bei der Festnahme beteiligt. Der POK Schmidt war zu dem Zeitpunkt nicht in der Nähe. Die Verteidigung macht Zedler darauf aufmerksam, dass seine Weigerung die Tatbestandsgrundlage zu klären, Ordnungsgeld oder sogar Beugehaft-würdig seien. Fakt ist, dass der Kernpunkt der Anklage gegen Konstantin, der Widerstand bei der Festnahme sei und die Weigerung diesen Umstand aufzuklären, sich nicht mit seiner Aussagegenehmigung begründen lasse. Es ginge hierbei nicht darum abstrakte Polizeitaktik zu erörtern und somit ist es egal, ob er was dazu sagen möchte, als geladener Zeuge MÜSSE er sich dazu verhalten. Staatsanwalt Mittenzwei bestätigt dies in Richtung Zedler, dass es hierbei um die Beschreibung der konkreten Situation ginge und nicht Polizeitaktik zu erörtern. Widerwillig erzählt Zedler, wie Polizeibeamte Frenzel, Konstantin an der Schulter packte, dieser sich entfernen wollte, 2 schnelle Schritte machte und dabei „den Kasten“ übersah. Er, Zedler, habe ihn dann ergriffen und zu Boden gebracht und fixiert, da Konstantin sich währen der Festnahme wehrte. Dann hätten sie ihn angesprochen, dabei festgestellt, dass er kein Deutsch sprach, auch weil er immerzu „Agua, Agua“ rief. Weiter hätten sie ihn mit einem Kopfhebel fixiert ins Fahrzeug verbracht. Die Richterin fragt darauf hin, wie die Person ausgesehen habe. Zedler beschreibt ihn als ca. 1, 75 m groß, bekleidet mit hellgrauen Sneakers, einem Basecap, einer dunklen Jacke mit orangenen Zippern, bei sich gehabt habe er Handschuhe und einen Rucksack. Die Richterin fragt weiter, wie der Festgenommene diesen getragen habe. Zedler gibt an, dass Konstantin diesen sichtbar auf dem Rücken trug, aber sich erinnere, dass er die Jacke darüber trug. Weiter wird er gefragt, ob er meine, dass die festgenommene Person, die sei, die er gesehen habe. Zedler gibt an, dass er sich nicht sicher gewesen sei. Jedoch habe Kollege Schmidt später bestätigt, dass sie die richtige Person hätten. Er müsse sich was übergezogen haben. Im Nachhinein würde er sagen, er sei sich eher nicht sicher gewesen. Die dunkle Hose stimmte, die dunkle Jacke, die Größe und die hellen Schuhe. Die Richterin merkt an, dass im Rahmen des G20 Gipfels viele so gekleidet waren. Sie fasst zusammen, dass Zedler beim Flaschenwurf nur eine Person gesehen habe, bei der Festnahme dann aber 2 weitere Personen dabei waren. Zudem hinterfragt sie seine Bemerkung, dass die festgenommene Person die Kleidung gewechselt haben müsse – woraus schließe er das? Zedler meint darauf etwas lapidar: Weil er ein anderes Oberteil anhatte, als bei dem Flaschenwurf. Für Richterin Fischer klingt dies, als ob sich Zedler im Rahmen der Festnahme sicher sei, dass die festgenommene Person identisch mit der Person sei, die die Flaschen geworfen hatte. Die Verteidigung kritisiert diese Aussage und weist darauf hin, dass nichts von dem bisher Gesagten darauf hinweise, dass der Zeuge sich sicher sei, dass Person 1 (Flaschenwerfer) und Person 2 (die festgenommene Person) identisch seien. Der Zeuge versucht sich zu retten, indem er äußert, dass er sich nach der Festnahme habe versichern lassen, dass dies die Person sei, die POK Schmidt habe festnehmen lassen wollen. Dieser kam jedoch erst dazu, als Konstantin bereits auf dem Boden lag. Die Richterin fragt nach, ob Herr Schmidt die festgenommene Person auch im Stand gesehen habe. Zedler meint darauf, dass er die Person mit zum Auto begleitet habe. Zudem habe POK Schmidt dies unmittelbar nach der Festnahme mitgeteilt. Im weiteren Verlauf sei der Festgenommene ruhiger geworden, habe sich abführen lassen, später gesungen, aber gegen das Anfertigen die Lichtbilder habe er sich gewehrt indem er sich wegdrehte. Er musste zur Kamera gedreht und festgehalten werden. Der Staatsanwalt fragt nach, welche Kleidung der Werfer angehabt habe, da sich diese von der festgenommenen Person deutlich unterschied. Zedler meint sich zu erinnern, dass der Werfer einen Pulli angehabt habe der auch bei der Festnahme gefunden wurde. Auf Nachfrage, ob jemand beim Gerangel verletzt wurde, meint er erst nein, gibt dann aber an, dass die festgenommene Person eine Schürfwunde an der linken Stirnseite davontrug.
Auf Nachfrage der Verteidigung wie er sich für die heutige Aussage vorbereitet habe, gibt er an seinen Kurzbericht nochmals gelesen zu haben und sich den Festnahmeort auf GoogleMaps angeschaut zu haben. Er habe aber auch mit Kollegen gesprochen und die Situation Revue hat passieren lassen. Bei genaueren Nachfragen zur Vorbereitung fängt er aber an, sich zu widersprechen. Erst erzählt er, er habe erst den Kurzbericht gelesen und dann mit den Kollegen gesprochen, dann ist es auf einmal wieder anders rum. Erst nennt er ein, dann will er doch mehrere Gespräche, vor allem mit POK Schmidt, geführt haben. Dann habe er auch nicht gewusst, wo die Einsatzberichte abgeheftet werden und dann auch noch mit seinem Einsatzleiter Herrn Kirchner darüber gesprochen. Angeblich ist er auch alleine angereist, dann stellt sich heraus, dass Schmidt mit Herrn Schneider dazu kam. Die Verteidigung merkt an, dass die Reihenfolge seiner Vorbereitung unklar sei und fragt ihn weiter, ob ihm Widersprüche zwischen Kurzbericht und seiner Erinnerung aufgefallen seien. Dies verneint Zedler und meint weiter, dass es nach dem Einsatz auch keine Manöverkritik gegeben haben soll. Zu der Nachfrage der Verteidigung, wie viele Leute in seiner Gruppe waren, als die Flasche geworfen wurde, möchte er abermals keine Angaben machen. Die Verteidigung fragt, wo hier das Dienstgeheimnis läge, denn jede Person, die an dem Abend auf der Straße war, hätte Personen zählen können. Es stellt sich heraus, dass Zedler von Schneider angewiesen wurde, keine weiteren möglichen Zeugen zu benennen. Die Verteidigung fragt weiter nach, woran er denn festmache, dass eine Person männlich sei. Zedler meint, er als Polizeibeamter sei dafür geschult, männliche und weibliche Personen auf Entfernung zu unterscheiden. Erstere könnten an einer schlanken Statur erkannt werden. Daraufhin fragt die Verteidigung, ob Frauen* denn nicht schlank sein könnten, was für eine Schulung dies gewesen sei und wo er sie genossen habe. Zedler weist darauf hin, dass eine Person weiblich sei, wenn „wenn z.B eine Dame ein rotes Kleid anhabe…“ Von den Zuhörenden erntet er dafür höhnisches Gelächter. Die Verteidigung kommt nochmals auf die Flaschenwürfe zu sprechen. Laut seiner bisherigen Aussage habe er erst den Wurf gesehen und es dann Klirren gehört. Zedler beeilt sich zu sagen, dass er beide Würfe gesehen habe, wobei er die 1. Flasche gehört und den 2. Flaschenwurf gesehen habe. Die Verteidigung fragt nach, ob er seinen Kurzbericht wahrheitsgemäß ausgefüllt habe, da hier kein 2. Wurf vermerkt sei. Zedler meint daraufhin, dass könne im Einsatzgeschehen schon mal vorkommen. Die Verteidigung stutzt hierbei und erinnert ihn daran, dass er den Kurzbericht als Vorbereitungsgrundlage für seine Aussage genutzt habe. Woher wisse er denn noch von dem 2. Wurf? Zedler erwähnt die Vernehmungen der anderen, worüber sie vor der GeSa noch in Hamburg geredet hätten, „aber auch nicht so genau“. Hierauf verliert die Verteidigung zunächst die Fassung und weist ihn scharf darauf hin, dass er bewusst vorher im Bezug auf den Bericht Widersprüche verneint habe, da er genau wisse, das er einen Fehler gemacht habe. Dies sei eine Falschaussage nach §183 Gerichtsverfassungsgesetz sowie Strafbegehung in einer Sitzung und zumindest mit Ordnungsgeld zu ahnden. Die Richterin geht nicht weiter darauf ein, sondern verweist auf den Zeitdruck und dass die Sitzung unterbrochen werden müsse.

Ein weiterer Verhandlungstag fand am 1.11.2017 um 12 Uhr statt. Der Folgetermin ist auf 7.11.2017 um 13 Uhr angesetzt. Beide Termine finden vor dem Amtsgericht Mitte statt.

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