Peike – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org summer of resistance - summit of repression - solidarity is our weapon Tue, 13 Nov 2018 17:37:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://unitedwestand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/406/2017/10/cropped-kundgebung-32x32.png Peike – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org 32 32 PEIKE – Prozessberichte vom 19.4. bis 24.5. https://unitedwestand.blackblogs.org/peike-prozessberichte-vom-19-4-bis-24-5/ Sat, 25 Aug 2018 14:36:31 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2284 Continue reading ]]> Peikes Berufungsverhandlung fand in wechselnden Räumen mit Trennscheibe statt, in die Gefangene gebracht werden können, ohne dass Kontaktmöglichkeiten mit Unterstützer*innen möglich sind.

Der 10. Prozesstag am 19.04. endete schnell. Die Richterin hatte versäumt, die Beamtin Beecken als Zeugin zu laden. Sie lehnte, trotz detaillierter Gegenvorstellung der Verteidigung, erneut den zuvor gestellten Beweisermittlungsantrag, Videomaterial beizuziehen, ab. Danach stellte die Verteidigung einen Antrag auf Beiziehung der Dienst- und Einsatzpläne, um zu beweisen, dass Kossnik nicht glaubwürdig sei. Er hatte angegeben, dass er nach der Festnahme von Peike noch einige Zeit im Dienst gewesen sei. Faktisch endete sein Dienst aber kurz nach der Festnahme. Dann kündigte die Richterin an, dass der Beschluss zum Akteneinsichtsantrag der Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung komme und sagte, sie wolle ansonsten insgesamt nur noch Beschlüsse zu weiteren Anträgen der Verteidigung fassen, sowie die Aussage von Beecken hören und den Prozess dann langsam beenden.

Am 11. Prozesstag am 25.04. erzählte Zeugin Beeken, dass sie aufgrund eines „Laufzettels“ den Strafantrag gestellt habe. Info zu den Laufzetteln: Ein Laufzettel entsteht, indem ein Bulle von der Straße eine*n Entscheider*in anruft, diese*r den Laufzettel startet, der dann an einen Koordinierenden weitergegeben wird, der ihn an eine containerverantwortliche Person weitergibt, welche den Laufzettel an sogenannte Ermittler*innen – hier Beeken und ihren Kollegen Kickbusch gibt. Beeken hatte Marx an den Computer gesetzt, aber sie weiß nicht, wann sie von Kossnik als zweitem Belastungszeugen erfahren hat und wann sie den Strafantrag formuliert hat (vor oder nach Marxs Aussage). Sie fand es nicht nötig, Kossnik zu dem Zeitpunkt wieder in den Dienst zu holen. Insgesamt saßen im Container an 2 bis 4 Tischen mit PCs Cops. Während Marx dort saß, saßen noch an mindestens 2 Tischen andere vorm PC. Kickbusch hat Peike in einfachem Englisch rechtlich Gehör gegeben. Und Beecken amüsierte sich über das schlechte Schulenglisch ihres Kollegen, da sie selbst ein halbes Jahr in Australien war. Im Strafantrag und in der Aussage Marxs stehen leicht unterschiedliche Uhrzeiten, sowie unterschiedliche Aussagen über die Anzahl der geworfenen Flaschen. Marx hatte in seinem Bericht von zwei Flaschen geschrieben. Beecken sagte, sie habe „eine Flasche“ nicht als Einzahl oder Mehrzahl gemeint und keine numerische Wertung hineingelegt.

Der 12. Prozesstag am 26.04. war erneut deutlich kürzer als geplant. Die Richterin kündigte an, sich um den „Laufzettel“ zu kümmern und lehnte den Antrag auf Beiziehung der Dienstpläne ab, ohne dass die Schöffen die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft kannten. Begründung: Selbst wenn sich daraus ein Widerspruch zu Kossniks Angaben ergeben sollte, zweifelt das seine Glaubwürdigkeit nicht an. Da die Richterin nur gemeinsam mit den Schöffen Beschlüsse fassen darf, kündigte die Verteidigung eine Gegenvorstellung an, da der Beschluss fast wörtlich der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft entsprach. Nach Prozessende durfte Peikes Mutter kurz hinter die Trennscheibe und ihn einmal kurz in den Arm nehmen, da sie Geburtstag hatte.

Am 13. Prozesstag am 09.05. tauchten letztendlich zwei verschiedene Zettel auf, auf denen „Laufzettel“ steht. Beeken erkannte einen der beiden als den Zettel, aufgrund dessen sie den Strafantrag gestellt haben will. Daraus ergeben sich zum einen Widersprüche, da auf dem Laufzettel Infos stehen, die nicht im Strafantrag stehen und andersherum. Beeken hatte aber ja behauptet, den Strafantrag aufgrund des Laufzettels geschrieben zu haben. Woher sie Infos hatte, die nicht aus dem Laufzettel stammen, konnte sie nicht konkreter beantworten, als dass sie „von Kollegen“ stammten. Zum andern tauchen durch den Laufzettel weitere potenzielle Zeugen auf, u.a. ein Beamter Heinze der den „Entscheider“ angerufen hat. Die Richterin beendete den Termin dennoch erneut damit, dass sie sich dem Ende der Beweisaufnahme nähern würden.

Der 14. Prozesstag am 11.05. war erneut kurz. Das Gericht hatte selber kein Programm, so stellte die Verteidigung vier umfangreiche Beweisanträge und hielt eine Gegenvorstellung:
1. Ein Antrag, die Beamten Dose, Witte und Klaffert zu laden, zu ihren Videoauswertungen;
2. den Beamten Massner zu laden, der Witte den Auftrag gegeben hatte und dessen Aussage belegen wird, das der Kammerbeschluss (zur Ablehnung der Videobeiziehung) nicht zutrifft. Denn der Auftrag lautete nicht, nach einer Tat zum fraglich Zeitpunkt zu suchen;
3. den Berliner Beamten Kryschlak zu laden, der mit Marx und Kossnik unterwegs war;
4. die Mail der Staatsanwaltschaft mit konkreten Schreibanweisungen an Kossnik und Marx, die Massner verschickt hatte, zur Akte zu nehmen und zu verlesen, sowie eine Gegenvorstellung gegen den Beschluss der Kammer, die Dienstpläne nicht beiziehen zu wollen.
Der Beschluss des Gerichts ging nicht auf alle Punkte des Antrags ein und war im Wesentlichen wortgleich mit der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, die die Schöffen noch nicht einmal kannten. Das Gericht beschloss, Kryschlak hören zu wollen und realisierte, dass wohl weitere Termine nötig sind.

Der 15. Prozesstag am 14.05. war extrem kurz. Es wurden weitere Termine vereinbart und die Richterin berichtete, das Kryschlak noch bis 22.05. im Urlaub sei. Dann stellte die Verteidigung einen weiteren Antrag: Den Beamten Heinze (aus Berlin) zu laden, der den Entscheider Heidenreich angerufen und diesem den „Tathergang“ geschildert hatte. Dann kam das Gericht dem Antrag der Verteidigung nach, die Mail zu verlesen und zur Akte zu nehmen.

Der Folgetermin am 17.05. ist wegen Krankheit der Richterin ausgefallen.

Der 24.05. war der vorerst letzte „richtige“ Termin, da dann bis 11. Juli ausschließlich Sprungtermine stattfinden. Kryschlak aus der 22. Hundertschaft aus Berlin war da, zu der auch Marx und Kossnik gehören. Viel konnte er nicht berichten, aber er hat mit Marx zusammen die Festnahme gemacht (Marx hatte berichtet, er habe dies alleine gemacht). Er half Marx, als dieser mit der Festgenommen Person noch am Boden lag. Auf dem Weg „zu einem ruhigeren Ort“, der wenige Meter entfernt lag (Marx behauptete, sie seien ein gutes Stück gegangen in eine Seitenstrasse), habe Marx ihm erzählt Kossnik sei von einer Flasche getroffen worden. Bisher galt im Prozess, laut Marx und Kossnik, Marx als der getroffene (von zwei Flaschen). Außerdem hat er bei der Festnahme keinerlei Widerstandshandlung festgestellt. Er hatte den Eindruck, Peike sei überrascht gewesen. Patschkowski, der in Vertretung für Staatsanwalt Elsner da ist, behauptet: Wenn er den Antrag, diesen Zeugen zu hören mit dem gehörten vergleiche, sei im Antrag alles frei erfunden und völlig ins Blaue hinein behauptet worden und ohne Anhaltspunkte in der Akte. Dem entgegnete die Verteidigung mit den eben gehörten Widersprüchen und möchte eine Gegenvorstellung gegen eine Stellungnahme von Elsner halten. Zuvor las die Richterin diese Stellungnahme vor: Elsner behauptet darin, der Antrag, Heinze zu laden, beruhe auf Spekulationen und Mutmaßungen und sei ohne Anhaltspunkte in der Akte. Die Gegenvorstellung lautet:
1. Die Stellungnahme setze sich nicht mit dem Inhalt des Antrags auseinander und
2. seien keine Anhaltspunkte in der Akte, da die Staatsanwaltschaft diese nicht ordentlich geführt und ermittelt habe.
Der Antrag beruhe auf der Aussage von Beeken, die genausowenig in der Akte vorkomme, wie Heinze und der Entscheider Heidenreich.

Zumindest hat das Gericht langsam verstanden, dass eine schnelle Verurteilung nicht drin ist.

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Prozessbericht vom 9. Verhandlungtag zu Peikes Berufung https://unitedwestand.blackblogs.org/prozessbericht-vom-9-verhandlungtag-zu-peikes-berufung/ Mon, 16 Apr 2018 19:21:26 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2014 Continue reading ]]> 9.Verhandlungstag am 5.4.

Die Richterin eröffnete damit, dass sie die Stellungnahme zur Beiziehung von Videos des Staatsanwalts Elsner verlas, die am (späteren) Nachmittag des Vortrags eingegangen war. In dieser behauptet er, der Antrag sei kein Beweismittelantrag, da er keine Beweistatsache benenne. Im Antrag stehe, alle Videos der SoKo 30min vor und nach der Tat von diesem Ort bei zuziehen und ergebe nicht welche. Zudem ergebe sich nicht, warum es zwei verschieden Personen sein sollen, die Kosnik und Marx festnehmen wollten, es sei doch schon erwiesen, dass Peike beide Flaschen geworfen habe. Von Amtswegen sei es nicht geboten und unwahrscheinlich, das es ein Video gibt, das zwei Personen zeigt. Die Staatsanwaltschaft habe außerdem bereits erfragt, ob es Videos der Tat gibt und Kosnik habe eindeutig Peike identifiziert. Auch die Gegenvorstellung (vom 8. Verhandlungstag) ergebe keinerlei Anlass davon abzuweichen.
Danach verlas sie Blatt 48 der Akte, in dem es heißt, dass die STA zeitnah Videomaterial des Geschehens will. Es folgt Blatt 55, Vermerk Videoauswertung, vom 24.7.17, dass bei der Auswertung der Träger keine Tathandlung festgestellt werden konnte. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Auswertung, da Material z.B. der BeDo-Beamten und aus der Öffentlichkeit noch nicht vorlag. In Blatt 68 steht, zum Auftrag dieser Auswertung von Videos, der Bereiche Trommelstr., Holstenstr./Norderreihe und Fischmarkt, hinsichtlich Peike konnten keine Tathandlungen festgestellt werden. Es handelt sich um eine vorläufige Auswertung. [Anmerkung: Vorgeworfener Tatort soll Altonaerstr. Ecke Schulterblatt sein].
Die Verteidigerin ergänzt diese Verlesungen damit, dass sie aus einem anderen G20 Verfahren auch solche Vermerke kennt. Dann wurden Videos im Verfahren bei gezogen, woraus sich ergeben hat, dass zu dem Tatort und Zeitraum keinerlei Tathandlung überhaupt stattgefunden hat. Es stand daher Freispruch im Raum und die STA hat daher nochmal Auswerten lassen und was neues gefunden [Evgeniis Verfahren].
Außerdem wurde nicht verlesen, es sollte Peike gesucht werden, nicht nach den Treffern auf Marx, oder seiner Rückennummer. Und es wurde nichts beschrieben, wie die Person, nach der gesucht werden soll eigentlich aussieht, nur das nach Oberbekleidung z.B.einem grünen T-shirt geguckt werden soll.
Die Richterin wollte daraufhn wissen, ob die Verteidigung zur Stellungnahme der STA Stellung nehmen wolle, bevor sie die Beschlüsse verliest.
Nach einer Pause zur Besprechung der Verteidigerin mit Peike, sagte diese, dass sie dies über das hinaus, was sie schon sagte in der kürze der Zeit nicht wolle. Zu den Dingen, die von der STA einfach falsch sind erfolge eine fundierte Stellungnahme wenn dann zwischen den Verhandlungstagen.
Daraufhin verlas die Richterin den Beschluss zur Gegenvorstellung. Es gebe keine Veranlassung von der Entscheidung abzuweichen, nach bisheriger Beweiswürdigung habe Peike die vorgeworfenen Taten begangen (gefährlich Körperverletzung, Widerstand, tätlicher Angriff) auch schwerer Landfriedensbruch (§125a) sei erfüllt. Laut Kosnik sein beide Würfe von einer Person gewesen und eine Gruppe von 10 reiche für §125a. Kosnik habe die Würfe gesehen, einen davon klirren gehört und das passe zu Marx Schilderungen. Marx habe den Flaschenwerfer, des von ihm gesehenen zweiten Wurfs, festgenommen. Kosnik bestätigte, das von diesem auch der erste Wurf ausgeführt wurde. Zu den „Rastahaaren“ habe sie erklärt, warum es passe. – Dann frage sie, ob vor dem zweiten Beschluss von der Verteidigung noch Stellung genommen werden soll, oder nicht. (Es entsteht der extrem starke Eindruck, dass die Richterin den Beschluss zur Ablehnung bereits geschrieben hat und nur pro Forma vorher der Verteidigung die Möglichkeit zur Stellungnahme geben will)
Die Verteidigung benennt, dass die STA trotz des sehr kurzen letzten Termins (statt bis 16h) für die Stellungnahme zwei Tage brauchte. Die Richterin Wiederholte, ob Stellung genommen werden soll, sonst würde sie den Beschluss fassen/verlesen. Sie sehe ein, dass die Verteidigung Zeit brauche.- Ja, die Verteidigung möchte Stellung nehmen, vor dem nächsten Termin.
Dann lies die Richterin noch zwei Bilder einer Sturmhaube neben einem Lineal in Augenschein nehmen. Auch dieser Prozesstag ist kurz und endete bereits um 10:30 Uhr. Der nächst Termin ist am 19. 4. wieder um 9 Uhr.

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Prozessbericht vom 8. Verhandlungtag zu Peikes Berufung https://unitedwestand.blackblogs.org/prozessbericht-vom-8-verhandlungtag-zu-peikes-berufung/ Mon, 09 Apr 2018 20:43:23 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2011 Continue reading ]]> 8. Verhandlungstag am 3.4.

Dieser Verhandlungstag war zwar von 9 bis 16 Uhr angesetzt, endete jedoch bereits um 9.40 Uhr. Die Richterin fragte lediglich, ob die Verteidigung Anträge habe und ob Peike Angaben zu seiner Person machen werde.
Die Verteidigung bestätigte, dass Peike Angaben zu seiner Person machen werde, aber erst nach Vernehmung der Zeugin Behken. Zudem gab es einen Beweisantrag und eine Gegenvorstellung.
Die Verteidigung beantragte, alle beim Soko Schwarzer Block befindlichen Videos des Tatorts von 30 min vor bis 30 min nach der Tatzeit bei zuziehen. Begründung ist, dass es widersprüchlich ist, dass ein Wurf von vorne rechts treffen konnte, der zweite von hinten kam. Keine Videos zeigen Taten, die Peike zuzuordnen sind. Die Zeitspanne sollte deshalb weiter gefasst, da der genaue Tatzeitpunkt bisher nicht zu ermitteln war. Die drei Videos, die ausgewertet wurden, zeigten ausschließlich Orte, die weit vom Tatgeschehen weg waren (Fischmarkt z.B.) und zu einer anderen Uhrzeit. Die Videos des vor Ort befindliche WaWe HE1 wurden nicht ausgewertet. Einzig existierendes Video in der Akte ist ein Zusammenschnitt aus Schulterblatt und Altonaerstraße, bei dem nicht dokumentiert und begründet ist, wie er zustande kam. Er enthält Bilder der Einheit von Marx und Kosnik, zu sehen sind auch zwei BeDo Beamte (Bullen mit Kamera), die sich zur Tatzeit am Tatort befanden und ebenfalls filmten.
Es folgt die Gegenvorstellung gegen die Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls vom 7. Verhandlungstag: Im Ablehnungsbeschluss heisst es, der Beschuldigte sei dringend Tatverdächtig, ohne es wirklich zu begründen. Der Vorwurf des schweren Landfriedensbruch (§125a) benötigt nach wie vor eine unüberschaubare Anzahl von Personen. Kosnik sprach von ca.10-15, die lose zusammenstanden. Auch die STA sagte, das Kosnik von einem Nebengeschehen von 10-15 Personen, am Rande der gesamten Menge sprach. Bei den Würfen versucht die Kammer die Widersprüche mit der Dynamik innerhalb weniger Sekunden zu erklären. Auch geht die Kammer von einer Person mit „Rastahaaren“ und schwarzen Stiefeln aus und das Kosnik nicht gesehen hat, wo die Flaschen gelandet sind. Wenn die Kammer sagt, es liege daran, dass alles innerhalb weniger Sekunden stattfand und dann relativiert, „Rasta“ könnten auch langen zusammengebundene Haaren entsprechen, dann wird die Identifizierung eher unklarer – gerade wenn unterstellt wird, das es gut ausgeleuchtet war und daher gut erkennbar war. Auch die Kammer denkt offenbar nicht, das es „glaubhafte, sich gegenseitg stützende“ Aussagen sind. Es ist eine Neubewertung erforderlich, die hiermit eingefordert wird.
Der Oberstaatsanwalt Elsner möchte zu den Anträgen erst später Stellung nehmen.
Richterin Fischer weist darauf hin, dass dann zum 19. April hoffentlich Frau Behken gehört werden könne und dann der Beschuldigte auch Angaben zu seiner Person machen werde. Sie werde dann auch irgendwann über eine Fristsetzung für Anträge nachdenken, aber derzeit noch nicht.
Die Verteidigung merkt an, dass der Entscheid zum Videobeiziehungsantrag ausschlaggebend für weitere Anträge sein werde. Und an den STA Elsner gerichtet, woher dieser in seinem Vorschlag zur Fristsetzung eine Verschleppungsabsicht der Verteidigung ableite. Der Vorschlag verkennt sämtliche Vorschriften.Es zeigt, das die STA alles tut, um bei dem amtsgerichtlichen Urteil zu bleiben. Die Kammer habe Widersprüchlichkeiten in den Darstellungen der Zeugen erkannt, deshalb ist die Anregung einer Fristsetzung zu diesem Zeitpunkt nicht nachzuvollziehen. Der StA gab an, eine Fristsetzung nur angeregt zu haben, aber noch sei die Beweisaufnahme ja nicht abgeschlossen.

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Prozessbericht vom 7. Verhandlungtag zu Peikes Berufung https://unitedwestand.blackblogs.org/prozessberichte-vom-7-verhandlungtag-zu-peikes-berufung/ Mon, 09 Apr 2018 20:41:35 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=2008 Continue reading ]]> 7. Verhandlungstag am 28.3.

Die Beamtin Beken konnte nicht als Zeugin geladen werden, da sie sich im Urlaub befindet und erst zum 19. April geladen werden kann.
Die Verteidigung beantragt den Haftbefehl mangels Fortbestehens des dringenden Tatverdachts aufzuheben bzw. auszusetzen. Dies begründet sie mit den Aussagen der Zeugen Kosnik und Marx. Kosnik schilderte, die werfende Person sei rechtsseitig vor ihm gelaufen, bei beiden Würfen habe er die Würfe selbst gesehen, aber nicht wo sie landeten. Bei einer Flasche habe er aus dem Geräusch geschlossen, dass es sich um eine Glasflasche handelte. Bei der zweiten wusste er nicht, woher sie kam, aber er hatte den Werfenden mit kurzen Unterbrechungen immer im Blick. Dann rannte er auf die Person zu, musste unterwegs eine Person weg schubsen und eine zweite gegen den Kopf boxen. Wie diese Personen aussahen erinnerte er überhaupt nicht. Marx habe währenddessen die Festnahme getätigt.
Im Gegensatz zur schriftlichen Aussage (Rastazöpfe) beschrieb er den Werfer als mit langen Haaren und markantem Bart. Kosnik teilte Marx später mit, dass diese Person beide Würfe ausgeführt habe. Marx hatte den ersten Wurf nicht gesehen, wurde jedoch von rechts am Visier getroffen. Den zweiten Wurf nur an den Schienbeinschonern habe er jedoch gesehen und sei daraufhin losgelaufen. Vor sich schräg rechts habe er Kosnik gesehen und der Flaschenwerfer habe versucht, Kosnik zu treten, wobei die Person zu Boden fiel. Was Kosnik zu dem Zeitpunkt tat hatte er keine Ahnung, aber ein Stehenbleiben oder einen Faustschlag hatte er nicht wahrgenommen. Ein dringender Tatverdacht liegt nur vor wenn dieser auf Tatsachen basiert und nicht auf Behauptungen. Aber hier: der erste Wurf ist nicht zuordnenbar, da niemand ihn in Gänze gesehen hat, aber er kam von vorne, wohingegen der zweite Wurf von hinten kam. Es ist nicht kongruent, wer der Werfer gewesen sein soll. Marx behauptet, der Werfer habe versucht, Kosnik zu treten. Kosnik glaubte den Werfer hinter zwei anderen Personen, die sich ihm vermeintlich in den Weg stellten, identifiziert zu haben, während Marx neben ihm den “Treter” festnahm. Es ist hochwahrscheinlich, dass sie zwei unterschiedliche Personen festnehmen wollten und das vermeintliche Erkennen an Behaarung (Rastas) ist wenig individuell. Zudem sah Kosnik nicht, wo die Flaschen trafen, deswegen konnte er nicht sagen, dass die beiden Würfe, die er sah, auch die beiden Treffer an Marx waren.
StA Elsner beantragt die Anträge als unbegründet zurück zuweisen, der Vorwurf habe sich bestätigt. Marx und Kosnik hätten unabhängig voneinander aus einer relativ kleinen Gruppe Peike identifiziert.
Die Verteidigung wünschte sich daraufhin eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik.
Die Richterin lehnt einen früheren Antrag, die Soko-Beamtin Christen zu laden ab. Die Beamtin hatte die Aussage Kosniks entgegengenommen, dass der Werfer an Rastahaaren und Stiefeln erkennbar gewesen sei. Dies sei aber nicht relevant, da Christen nicht selbst vor Ort war
Nach einer Pause lehnte sich auch den Antrag auf Haftentlassung ab, auch nach vorläufiger Bewertung bestehe dringender Tatverdacht. Marx und Kosnik erklärten, was sie innerhalb weniger Sekunden wahrgenommen hätten und hätten sich an unterschiedlichen Orten befunden und auf unterschiedliches konzentriert. Beide hatten eine Person mit Rastas beschrieben, aber lockige zusammengebundene lange Haare könnten m Dunkeln auch für Rastas gehalten werden. Im weiteren bestünden die gleichen Gründe der Ablehnung des Antrags wie im Februar. Darüber hinaus hätte sie kein weiteres Beweisprogramm, bis auf die Zeugin Beken. In den übrigen Terminen bis 19. April hätte bestimmt die Verteidigung Inhalt bei zusteuern.

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Berufung gegen Peike | aktueller Stand https://unitedwestand.blackblogs.org/berufung-gegen-peike-aktueller-stand/ Fri, 16 Mar 2018 17:43:23 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1944 Continue reading ]]> Bislang gab es 2 Termine und einen sogenannten Sprungtermin. Beide Termine wurden durchgehend mit einer Kundgebung begleitet. Auch am Prozess nahmen viele solidarisch teil.

Der Prozess geht, begleitet von Kundgebungen, die ab 8 Uhr beginnen, jeweils ab 9 Uhr am 20.3. bis 12 Uhr, 21.3. bis 16 Uhr und 23.3. bis 12 Uhr am Sievekingplatz weiter.

Am 9.2. waren zwei Bereitschaftspolizisten aus Berlin – Kosnik und Marx – als Zeugen geladen. Laut erster Instanz hatte Marx Peikes Festnahme durchgeführt, Kosnik gab an, ihn als Flaschenwerfer identifiziert zu haben. Der Vormittag wurde damit verbracht, eine schriftliche Aussagegenehmigung von Kosnik anzufordern, da er keine mitgebracht hatte. Danach zeigte sich, dass auch Marx keine dabei hatte. Nach zahlreichen Unterbrechungen begann die Richterin mit der Befragung des Zeugen Kosnik. Daraufhin wurde auf den in der Akte fehlenden Kurzbericht (von Marx) gewartet, da Kosnik diesen als Grundlage für seine Zeugenaussage nannte, seinen eigenen Bericht habe er nicht mehr.
In der begonnen Befragung durch die Verteidigung konnte Kosnik sich kaum an den Einsatz am 6.7. erinnern. Auch nicht mehr, mit welchen Kolleg*innen er im Einsatz gewesen war oder wo die Festnahme überhaupt stattfand. An ihrem eigentlichen Auftrag – eine bestimmte Personengruppe im Auge zu behalten – waren sie zu diesem Zeitpunkt gerade gescheitert. Im Gegensatz zur ursprünglichen Angabe, Peike vor allem an „Rastahaaren“ identifiziert zu haben (die er nicht hat), will er nun Statur, Größe, längere Haare und einen „markanten Bart“ des Werfers als Identifikationsmerkmal gesehen haben. Auch daran, wie lange der Einsatz nach der Festnahme noch andauerte und was in dieser Zeit geschah, erinnerte er sich nicht.
Auf dem Gerichtsflur stand für die Unterstützer*innen extra eine Einsatzhundertschaft mit Helmen, was nicht üblich ist und vom Gericht extra angefordert werden muss.
Während der Verhandlung kontrollierten 5 Beamte einer BFE Einheit eine Person, die sich von der Kundgebung vor dem Gericht weg bewegt hat. Als Grundlage nannten sie die Vermutung, er sei eine der Personen aus der „Öffentlichkeitsfahndung“. Obwohl schnell geklärt war, dass dies nicht zutrifft, wurden seine Daten dennoch aufgenommen – mit dem Argument: einmal angefangen müsse der Vorgang auch fertig durchgeführt werden.

Am 16.2. waren zwar die beiden Berliner Beamten erneut geladen, mussten aber unverrichteter Dinge wieder gehen. In der Zwischenzeit waren nicht nur aktuelle Aussagegenehmigungen der beiden beim Gericht eingegangen, sondern auch die „Zeugenschaftliche Aussage“ von Kosnik aus der Akte des Staatsanwalts (STA) Elsner, die von den Kopien in den Akten des Gerichts und der Verteidigung abweicht, sowie ein Mailverkehr seitens des SoKo-Sachbearbeiters vom 20.7. an die beiden Zeugen vor der ersten Haftprüfung. Die beiden, Marx und Kosnik, sind die einzigen „Beweismittel“ gegen Peike. Marx fertigte am Festnahmetag einen Zusatzbericht zur Anzeige, aus dem sich die Vorwürfe aus seiner Sicht ergeben, an. Darin berief er sich vom Hörensagen auf Kosnik, der Peike identifiziert habe. Ausschließlich dieser Bericht war Grundlage für den Haftbefehl in der GeSa. Nun stellt sich der Ablauf so dar: STAin Geis forderte wiederholt vom zuständigen Sachbearbeiter der SoKo die Fertigung detaillierter Zusatzberichte an. Dieser schrieb am gleichen Tag besagte Mail und Kosnik fertigte am 24.7. seine „Zeugenschaftliche Äußerung“, von der der 1. Berufungstermin angab, lediglich den allgemeinen Kurzbericht dazu eingesehen zu haben. In der Folge schrieb die STA am 10.8. die Anklageschrift, der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten und am 28.8. fand dann die Hauptverhandlung bei Amtsrichter Krieten statt.
Alles allein anhand der Angaben von Marx und Kosnik. Diese seien „glaubhaft, anschaulich, widerspruchsfrei, sich gegenseitig stützend und bestätigend, ohne Anschein von Absprachen.“ In der Mail vom 20.7. der SoKo an beide Zeugen steht u.a.: „Damit ihr euch erinnert, hier der grobe Sachverhalt“. Die Mail enthält für Kosnik nahezu wortidentisch den Bericht von Marx, sowie ein extrem suggestives „Handout“, verknüpft mit der Aufforderung, die erfragten Berichte schnell zu schreiben, aufgrund der anstehenden Haftprüfung. @Marx die Bitte einen Zusatzbericht zur Gesamtsituation zu schreiben (Verhalten der 500 Personen, waren die 10-15 Personen Teil davon, wie verhielten diese sich), sowie @Kosnik einen umfassenden Bericht zu fertigen. Dazu sei im Anhang ein „grobes Gerüst“. Das „Handout zur Fertigung der Anzeige/des Zusatzbericht“ enthält sehr konkrete Vorgaben, was darin enthalten sein soll.
Daher stellte die Verteidigung die Anträge, das Verfahren auszusetzen, die Herbeiziehung sämtlicher bisher zurückgehaltener Aktenteile, sowie die Aufhebung des Haftbefehls. Peike ist nun seit über 7 Monaten in U-Haft wegen Marx und Kosnik, deren Aussagen eine heimlich geschaffene Fiktion sind. Mit der Mail wurde seitens der Polizei Hamburg gezielt manipulativ in die Erinnerung der Zeugen eingegriffen und versucht, eine einheitliche Erinnerungsleistung herbei-
zuführen. Dadurch wurde von der SoKo die Grundlage für U-Haft und das amtsgerichtliche Urteil gelegt. Die Polizei hat rechtswidrig wichtige Aktenteile zurückgehalten. Auch der SoKo-Sachbearbeiter Massner wird zu hören sein.
STA Elsner beantragte, die Anträge abzulehnen, die Verteidigung habe aus einer völlig belanglosen Mail eine Verschwörungstheorie entwickelt. Das „Handout“ sei „Geschmackssache“. Die Verteidigung wies dies zurück: Objektiv hat Kosnik vor Erhalt der Schreibanweisungen keinen Bericht geschrieben, es wäre schön, sich sachlich weiter zu unterhalten. In der Akte fehlen z. B. auch Angaben der Polizeizeugin Christen, die Würfe in Richtung der Wasserwerfer gesehen habe.
Die Richterin lehnte die Anträge ab und wollte mit der Vernehmung Kosniks weitermachen, kam aber nicht dazu. Weitere fehlende Aktenteile wurden von der Verteidigung vor der Vernehmung gefordert: die gesamte Mail-Kommunikation beizuziehen, zumal eine Antwortmail von Kosnik angefordert wurde, sowie Videos von der Kreuzung zu der Zeit und die Angaben von Christen.

Danach wurden noch jede Menge Termine bis Ende April vereinbart.
Am 9.3. fand lediglich ein sehr kurzer „Sprungtermin“ statt, um die vorgeschriebenen Fristen formal einzuhalten.

Diesen und weitere Texte findet ihr in der dichthalten 2.

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Fr. 16.02.2018 Kundgebung und Prozess: 2. Tag von Peikes Berufungsverfahren https://unitedwestand.blackblogs.org/fr-16-02-kundgebung-2-prozesstag-von-peikes-berufungsverfahren/ Thu, 15 Feb 2018 14:32:21 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1869 Continue reading ]]> Peikes 2. Prozesstag und Soli-Kundgebung am 16.2.2018

Zeigt eure Solidarität mit Peike und allen anderen G20-Gefangenen! Kommt zur Kundgebung am Sievekingplatz!

United We Stand – Solidarity Is Our Power

Prozess vor dem Landgericht Sievekingplatz:  9 bis 17 Uh
Diesen Freitag findet der 2. Prozesstag von Peikes Berufungsverfahren statt. Kommt zahlreich um Peike und alle anderen Gefangenen zu unterstützen.

Kundgebung vor dem Eingang des Gerichtsgebäudes: 8 bis 17 Uhr
Für Kaffee, Brötchen ist gesorgt.
Es gibt auch die Möglichkeit Jacken und Taschen bei uns aufzubewahren.
 
Am 28.08.17 stand Peike als erster G20-Aktivist vor Gericht. In diesem
absurden und politisch motiviertem Verfahren wurde er zu 2 Jahren und 7
Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nun hat sein Berufungsprozess
begonnen. Bereits am ersten Prozesstag, am 9.2.18, hat sich wieder die Absurdität dieses Verfahrens gezeigt. Der vernommene Polizist aus
Berlin gab beispielsweise einen anderen Festnahmeort an, als beim ersten
Prozess und konnte sich an sehr viele Dinge nicht mehr
erinnern – auf der anderen Seite will er Peike plötzlich an vielen
Merkmalen identifiziert haben, die er im ersten Gerichtsprozess 
nicht nannte. 
Peike wurde und wird vorgeworfen, im Rahmen der „Welcome-to-Hell“-Demo
zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen zu haben. Dieser
Verdacht stützt sich auf die Aussagen von  zwei Berliner Polizeibeamten,
die jedoch in zentralen Punkten nicht übereinstimmen, deutliche Wahrnehmungslücken enthalten und die beide einen vermeintlichen Werfer beschreiben, der optisch nicht mit Peike übereinstimmt. Die Polizisten beschrieben im ersten Prozess eine Person mit „Rasta-Zöpfen“, wohingegen Peike lange glatte Haare hatte.  Der verurteilende Richter Krieten, 
der als rechter Hardliner bekannt ist, ging mit der Verurteilung auf 2 Jahre und 7 Monate deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und kam somit mit Vergnügen einem politischen Druck nach, unverhältnismäßig hohe Strafen zu verhängen. Die politische Motivation seiner Verurteilung demonstrierte er nicht nur durch die Höhe des Strafmaßes sondern auch in seiner Begründung: Die Strafe sei aus generalpräventiven Gründen nötig, soll also abschrecken. 
Verurteilt wurde Peike, gemeint sind wir alle. 

mehr Infos zum 1. Prozesstag im Berufungsprozess:  unitedwestand.blackblogs.org
auf Englisch: freepeike.noblogs.org

Weitere Termine von Peikes Berufungsverfahren:
Ort: Landgericht Sievekingsplatz
5.3. 9 Uhr bis 12 Uhr
20.3. 9Uhr bis 12 Uhr
5.4. 9Uhr bis 12 Uhr
26.4. 9 Uhr bis 16 Uhr

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Kurzbericht zum ersten G20-Prozess am Montag 28.8.2017 (DE) https://unitedwestand.blackblogs.org/kurzbericht-zum-ersten-g20-prozess-am-montag-28-8/ Wed, 30 Aug 2017 04:44:04 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=374 Continue reading ]]> Der junge Angeklagte aus den Niederlanden wurde von Richter Krieten, der bekannt dafür ist ein Linkenhasser zu sein, zu 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Außerdem ordnete er eine DNA-Entnahme an.

Mit diesem Urteil ging er deutlich über die ohnehin überzogene Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 1 Jahr 9 Monate gefordert.

Vorgeworfen wird ihm, 2 Flaschen auf einen Polizeibeamten im Rahmen der „Welcome to hell“-Demo geworfen zu haben. Der einzige vermeintliche Beleg dafür sind die Aussagen von zwei Polizeibeamten aus Berlin, die in zentralen Punkten nicht mal übereinstimmten, deutliche
Wahrnehmungslücken enthielten und beide einen vermeintlichen Werfer beschrieben, der optisch offensichtlich nicht mit dem Angeklagten übereinstimmte. Denn das einzige beschrieben Erkennungsmerkmal der werfenden Person war laut ihrer Angaben dessen „Rasta-Zöpfe“. Der Angeklagte hingegen hat lange glatte Haare.

Auch die Schilderungen rund um die Festnahme sind nicht stimmig. Der Beamte der von zwei Flaschen getroffen wurde, hat laut seiner Aussage selber nur den den 2. Wurf gesehen und der Festgenommene sei beim Versuch, seinen Kollegen zu treten, selber gefallen. Dieser Kollege wiederum schildert das Ganze etwas anders. Er habe beide Würfe der Dreadlock tragenden Person gesehen und diese Person festnehmen wollen. Allerdings hätten zwei Personen versucht, ihm den Weg zu versperren. Daher hatte er die erste Person beiseite gestoßen und der zweiten einen Faustschlag auf den Kopf verpasst. Der Kollege, der die Würfe abbekommen hatte, hätte derweil die Festnahme gemacht. Wie der Zufall so will, hat der Angeklagte nicht nur glatte Haare, sondern aus fraglicher Situation auch eine Verletzung unter dem Auge, die von einem Faustschlag stammt.

U.a. aus diesen Gründen forderte die Verteidigerin Freispruch.

Richter Krieten wollte aber sehr gerne die neuen Strafverschärfungen anwenden. Entsprechend begründete er sein Urteil mit der „klugen Entscheidung“ der Gesetzgebung, mit der pünktlich zum G20 der Strafrahmen erhöht wurde. „Es ist ein wichtiges Anliegen, Repräsentanten des deutschen Staates besonders zu schützen.“ Damit sei darauf reagiert worden, dass es immer mehr Angriffe auf Beamten gegeben hätte. Und weiter: „Polizeibeamte sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft. Polizeibeamte sind kein Freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter.“ Er nenne das Gewalttourismus mit dem Reiseziel Bullenjagen und Haspa entglasen. Außerdem müsse eine Strafe abschrecken und das bürgerliche Rechtsempfinden sei beim G20 gestört worden – die Strafe also aus generalpräventiven Gründen nötig.

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„Diese Prozesse sind so politisch, wie Prozesse nur sein können.“ Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017 (DE) https://unitedwestand.blackblogs.org/diese-prozesse-sind-so-politisch-wie-prozesse-nur-sein-koennen-erklaerung-der-kampagne-united-we-stand-zu-den-ersten-g20-prozessen-am-28-und-29-august-2017-de/ Sun, 27 Aug 2017 18:20:14 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=318 Continue reading ]]> Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.

Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.

Der im zweiten Prozess Angeklagte ist ein polnischer Staatsangehöriger. Er war fernab aller G20-Proteste festgenommen worden und wird seit Anfang Juli unter sehr schwachen Tatvorwürfen in Untersuchungshaft gehalten – angesichts der Konstruktion der Staatsanwaltschaft, die dem nicht vorbestraften Mann lediglich mögliche spätere Straftaten unterstellt, ein rechtspolitischer Skandal.

„Dieser Prozess ist so politisch, wie ein Prozess nur sein kann“, kommentiert Kim König für die Kampagne „United we stand!“. „Die Staatsanwaltschaft behauptet vor aller Welt ernsthaft, wer in einer Stadt, in der irgendwo eine Demonstration stattfindet, Murmeln dabei hat, muss automatisch ein gefährlicher Verbrecher sein. Diese abenteuerliche Anklage, aber auch die Behinderung der Verteidigung in der Gefangenensammelstelle und die Verletzung der Rechte des Gefangenen in der JVA Billwerder belegen den unbedingten Verfolgungswillen des Staates. Er will endlich Verurteilte präsentieren, egal um welchen Preis. Dazu agiert er auch nach einer Art Feindstrafrecht: Eine derart unverhältnismäßige Untersuchungshaft wurde nicht nur gegen die beiden jetzt Angeklagten verhängt, sondern auch gegen viele andere beim Gipfel festgenommene nicht-deutsche Staatsangehörige – und fast nur gegen sie.

Die Tatsache, dass im ersten Verfahren gegen den jungen Niederländer Richter Johann Krieten den Vorsitz hat, lässt uns ein überhartes Urteil befürchten. Krieten hat sich in den vergangenen Jahren mehr als einmal als Hardliner präsentiert.

Diese Anklagen, diese Prozesse sollen eine politische Machtdemonstration des Apparats werden. Dem setzen wir unseren juristischen und politischen Widerstand und unsere Solidarität entgegen, bei diesen und allen weiteren G20-Prozessen. Wir werden die Angeklagten nicht allein lassen. Kommt zu den Kundgebungen am 28. August, um 9 Uhr und am 29. August, um 10 Uhr vor dem Amtsgericht!“

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