Stanislaw – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org summer of resistance - summit of repression - solidarity is our weapon Tue, 13 Nov 2018 17:37:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.7.1 https://unitedwestand.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/406/2017/10/cropped-kundgebung-32x32.png Stanislaw – UNITED WE STAND https://unitedwestand.blackblogs.org 32 32 Berufung gegen Stanislaw https://unitedwestand.blackblogs.org/berufung-gegen-stanislaw/ Fri, 16 Mar 2018 17:45:04 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=1946 Continue reading ]]> Stanislaw wurde in der ersten Instanz wegen „Verstoß gegen das Waffengesetz“, „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ und „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Grundlage dafür ist eine Personenkontrolle am Gorch-Fock-Wall um 9:50 Uhr am 8.7. In seinem Rucksack fanden die Cops ein Pfefferspray (Vorwurf „Waffengesetz“), sieben Mini-Böller (eine Kategorie über Tischfeuerwerk -> Vorwurf „Sprengstoffgesetz“), dunkle Kleidung, ein Seil, eine Taucherbrille und einen G20-Stadtplan. Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wird mit der Unterstellung begründet, er sei auf dem Weg zur Demo „Grenzenlose Solidarität statt G20“ gewesen, deren Auftaktkundgebung ab 11 Uhr ca. 2 km entfernt stattfinden sollte. Laut Aussage eines Beamten, der an der Kontrolle maßgeblich beteiligt war, fand diese während ihrer Pause statt, da die Begleiterin von Stanislaw Dreadlocks hat und Stanislaw einen großen Rucksack dabei hatte. Weitere Kontrollen fanden nicht statt. Der Auftrag während ihrer Pause sei gewesen, augenscheinlich linkes Klientel zu kontrollieren.

Am 15.2. endete nun sein Berufungsverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 12 Euro, sowie die Hälfte der Gerichtskosten. Staatsanwältin Geis wollte zur „Verteidigung der Rechtsordnung“ und wegen des abschreckenden Charakters beim amtsgerichtlichen Urteil bleiben. Einerseits ist das landgerichtliche Urteil nun deutlich besser, als das Erste. Selbst in Haft umgewandelt würden maximal vier Monate raus kommen. An den verurteilten Vorwürfen hat sich aber wenig geändert. Einzig der Vorwurf „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ wurde fallen gelassen. Dass das Landgericht weiterhin davon ausgeht, Stanislaw sei auf dem Weg zur 70 Minuten später und 2 km entfernten Demo unterwegs gewesen und nicht, wie er selber sagte, zum nahegelegen Dammtorbahnhof, ist fatal. Zwar ist der Weg zu einer Versammlung versammlungsrechtlich geschützt, dies nun aber stattdessen strafrechtlich in einem derart räumlich und zeitlich entfernten Radius gegen den Angeklagten zu wenden, ist ein weiterer Versuch, das Versammlungsrecht zu untergraben. Auch das Pfefferspray als „Waffe“ zu werten, ist juristisch stark umstritten. Nach Meinung der Richterin besteht hier nur Unklarheit, weil Anwält*innen auf die Barrikaden gegangen sind, so dass Sprays mit den gleichen Inhaltsstoffen unterschiedlich bewertet werden, je nachdem, ob sie zur Tierabwehr bestimmt sind oder nicht. Zu Stanislaw Lasten ging, dass er eine Einlassung mit Teilangaben gemacht hat, zu anderen Fragen aber von seinem Schweigerecht gebrauch machte. Die Regelung, dass sich das Aussageverweigerungsrecht von Angeklagten nicht zulasten des Beschuldigten auswirken darf, gilt nur bei vollständiger Aussageverweigerung.
Die Richterin machte in ihren Urteil zudem deutlich, wie sie sich politisch verortet. Sie war als eine der freiwilligen Richter*innen im „Neuland“, dem GeSa-Gericht, tätig. Dort hätte sie einen Flaschenwerfer gehabt, der im Anzug festgenommen worden war, im Rucksack aber schwarze Kleidung hatte. Daher sei auch die schwarze Kleidung von Stanislaw zu seinen Lasten zu werten. Das Gejammere über die GeSa könne sie nicht ab, alle ihr zugeführten Beschuldigten hätten Anwält*innen gehabt. Der Verteidiger hatte angemerkt, dass in Neuland immer nur 10 Rechtsanwält*innen gleichzeitig rein durften, und wenn gerade aufgrund von Wechseln weniger da waren, schnell Gefangene ohne Beistand vorgeführt wurden. Zudem war er selber bei Stanislaw Vorführung körperlich raus geflogen. Richter*innen und Cops hätten außerdem dasselbe wie die Gefangenen bekommen: Trockenes Brot. Von links würde verkannt, dass alle leiden mussten.

Vermutlich wird dieses Verfahren in der Revision weitergehen.

Diesen und weitere Texte findet ihr in der dichthalten 2.

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Kurzbericht zum 2. G20 Prozess am Dienstag 29.8.2017 (DE) https://unitedwestand.blackblogs.org/kurzbericht-zum-2-g20-prozess-am-dienstag-29-8-2017-de/ Wed, 30 Aug 2017 20:06:10 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=398 Continue reading ]]> Erneut endete der Prozesstag mit einem absurd überhöhten Urteil: 6 Monte Haft auf 2 Jahre Bewährung.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen am Samstag den 8.7.17 um 9:50, nahe des Dammtorbahnhofs, auf direktem Weg zur Demo „G20 Not Welcome“ gewesen zu sein. In seinem Rucksack befanden sich u.a. ein Pfefferspray, eine Taucherbrille und kleine (EU geprüfte, aber nicht mit dt.Prüfsiegel gekennzeichnete) Böller. Außerdem hatte er 2 Murmeln und ein Feuerzeug dabei.

Somit soll er gegen das Versammlungs-, Waffen- und Sprengstoffgesetzverstoßen haben.

Kontrolliert und festgenommen wurde er von Beamten einer Hamburger Alarmhundertschaft, die eine „wachsame Pause“ hielten und „auffällige Personen“ kontrollierten. Der Rucksack des Angeklagten, der für eine Demo recht groß war und die Dreads seiner Begleitung kamen einem Beamten „komisch vor“.

Der (polnische) Beschuldigte selber erklärte sich dazu ausführlich:
Tatsächlich wollte er gar nicht zu Demo – die 70 min später ihren Auftakt in einer Entfernung hatte, die zu Fuß laut Gericht 27 min benötigt. Er wollte zu Bahnhof Dammtor – 3 min entfernt. Zu den Gegenständen erläuterte er, das Pfefferspray hat er bei sich, da er trampend auf Reisen war mit dem Ziel Freunde in Spanien zu besuchen – daher auch die Taucherbrille. Dort wollte er auch aus Freude sich lange nicht gesehen zu haben ein paar Böller zünden. Das Feuerzeug hat er, da er Raucher ist. Die Murmeln wiederum sind ein familiäres Andenken, seine Schwester sowie seine Mutter tragen ebenfalls immer solche Murmeln mit sich. Dass das in Polen legale Pfefferspray, sowie die ebenfalls legalen Böller hier nicht erlaubt sind war ihm nicht bekannt.

Staatsanwaltschaft und Gericht glaubten ihm jedoch lediglich seine Erläuterung zu den Murmeln, zumal seine Mutter als Zeugin die Herkunft und „Zweck“ dieser Murmeln deckungsgleich erzählte. Der Rest sei unglaubhaft, er sei auf dem Weg zur Demo gewesen.

Oberstaatsanwalt Elsner forderte daher 6 Monate auf Bewährung. Sein Plädoyer hatte wenig Bezug auf dieses konkrete Verfahren. Stattdessen sprach er von schweren Ausschreitungen beim G20 und den ganz zu Recht verschärften Gesetzgebungen vor G20. Der grundsätzlich neue §114 und die Verschärfung von schwerem Landfriedensbruch durch Verringerung der Voraussetzungen(§125a)sei der erklärte Wille der Gesetzgebers. Das Bewerfen von Beamten mit Steinen und Flaschen habe bei Demonstrationen ganz erheblich zugenommen. Auch Bürger sein von diesen Gewaltexzessen betroffen. Der Angeklagte müsse eigentlich einen Dankesbrief an die Beamten schreiben, die ihn festnahmen – wenn er geworfen hätte, müsste er länger in Haft.

Der Richter folgte mit seinem Urteil dieser Strafforderung des Staatsanwalts.

Für den Beschuldigten heißt das: Er ist frei und kann sich aufhalten wo er will. Er soll aber über die nächsten 2 Jahre, Änderungen der Wohnanschrift, sowie wirtschaftliche Änderungen mitteilen. – Und in diesem Zeitraum keine Straftaten begehen, da sonst die Haftstrafe umgesetzt wird.

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„Diese Prozesse sind so politisch, wie Prozesse nur sein können.“ Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017 (DE) https://unitedwestand.blackblogs.org/diese-prozesse-sind-so-politisch-wie-prozesse-nur-sein-koennen-erklaerung-der-kampagne-united-we-stand-zu-den-ersten-g20-prozessen-am-28-und-29-august-2017-de/ Sun, 27 Aug 2017 18:20:14 +0000 http://unitedwestand.blackblogs.org/?p=318 Continue reading ]]> Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.

Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.

Der im zweiten Prozess Angeklagte ist ein polnischer Staatsangehöriger. Er war fernab aller G20-Proteste festgenommen worden und wird seit Anfang Juli unter sehr schwachen Tatvorwürfen in Untersuchungshaft gehalten – angesichts der Konstruktion der Staatsanwaltschaft, die dem nicht vorbestraften Mann lediglich mögliche spätere Straftaten unterstellt, ein rechtspolitischer Skandal.

„Dieser Prozess ist so politisch, wie ein Prozess nur sein kann“, kommentiert Kim König für die Kampagne „United we stand!“. „Die Staatsanwaltschaft behauptet vor aller Welt ernsthaft, wer in einer Stadt, in der irgendwo eine Demonstration stattfindet, Murmeln dabei hat, muss automatisch ein gefährlicher Verbrecher sein. Diese abenteuerliche Anklage, aber auch die Behinderung der Verteidigung in der Gefangenensammelstelle und die Verletzung der Rechte des Gefangenen in der JVA Billwerder belegen den unbedingten Verfolgungswillen des Staates. Er will endlich Verurteilte präsentieren, egal um welchen Preis. Dazu agiert er auch nach einer Art Feindstrafrecht: Eine derart unverhältnismäßige Untersuchungshaft wurde nicht nur gegen die beiden jetzt Angeklagten verhängt, sondern auch gegen viele andere beim Gipfel festgenommene nicht-deutsche Staatsangehörige – und fast nur gegen sie.

Die Tatsache, dass im ersten Verfahren gegen den jungen Niederländer Richter Johann Krieten den Vorsitz hat, lässt uns ein überhartes Urteil befürchten. Krieten hat sich in den vergangenen Jahren mehr als einmal als Hardliner präsentiert.

Diese Anklagen, diese Prozesse sollen eine politische Machtdemonstration des Apparats werden. Dem setzen wir unseren juristischen und politischen Widerstand und unsere Solidarität entgegen, bei diesen und allen weiteren G20-Prozessen. Wir werden die Angeklagten nicht allein lassen. Kommt zu den Kundgebungen am 28. August, um 9 Uhr und am 29. August, um 10 Uhr vor dem Amtsgericht!“

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