Die Staatsanwaltschaft warf dem 21 jährigen Angeklagten vor, direkt nach dem Angriff der Cops auf die Demo am Fischmarkt 6 Flaschen in Richtung der Polizeibeamten geworfen zu haben, sowie bei der Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Nachdem der Richter deutlich erklärt hatte, dass der Beschuldigte sich nicht dazu äußern müsse und dies nicht gegen ihn gewertet werden dürfe, er also nur etwas sagen müsse wenn er es wolle – erfolgte durch den Anwalt des Angeklagten eine umfassende Einlassung. Danach erklärte dieser sich weitergehend. Demnach sei er lediglich zum G20 gekommen, um eine Frau zu suchen, die er einige Tage vorher auf einem Festival kennengelernt habe. Die Nichtlösung des G20 sei ihm klar gewesen und daher wollte er ursprünglich nicht demonstrieren. Er trug ein weißes T-Shirt mit einer Rückenaufschrift die besagte wer er sei und wen er suche. Als die Demo angegriffen wurde und er sah wie Polizeibeamte auf am Boden liegende Frauen und Männer einknüppelten, riss ihn die Empathie mit und machte ihn wütend. Er schrie die Beamten an, bekam dafür Pfefferspray ins Gesicht und floh auf eine Anhöhe. Von dort erfolgten die Würfe, wobei er wegen des Pfeffersprays kaum sehen konnte. Er habe die Beamten zum Umdenken bewegen wollen.
In den letzten 2 Monaten, die er in Haft verbrachte habe er viel über Einsamkeit gelernt. Er wolle nie wieder sich und seine Familie in eine solche Hölle bringen. Er sei sich über seine Dummheit bewusst. Polizisten seien auch Menschen.
Der Richter betonte, er fände es anders als der Beschuldigte wichtig, dass demonstriert und die eigene Meinung geäußert würde, damit die Politik nicht machen könne was sie will. Schön wäre gewesen, wenn der Angeklagte auch Empathie für die Beamten gehabt hätte, die am Fischmarkt im Einsatz waren.
Die Staatsanwaltschaft hält die vorgeworfenen Handlungen des Angeklagten für sinnlose Gewalt und entfesseltes Agieren, wobei er offensichtlich nicht zum Krawall machen nach Hamburg gekommen sei. Sie forderte daher 1 Jahr und 6 Monate auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren. Der Verteidiger forderte keine konkrete Strafe, jedoch ein deutlich geringeres Strafmaß sowie Bewährungszeit von einem Jahr.
Der Richter verurteilte den Beschuldigten zu 1 Jahr 5 Monaten auf Bewährung mit 2 Jahren Bewährungszeit, sowie 500€ Ordnungsgeld, dass an die „Witwen und Weisen der Polizei“ gespendet werden soll. Er halte den Angeklagten für sympathisch naiv. Dieser sei bei der Demo wohl eher ein „Paradiesvogel“ gewesen mit seinem beschrifteten T-Shirt und einem pinken Rucksack. Dieser habe Unrecht beobachtet, was ihn dazu bewegte selbst Unrecht zu begehen. Der Richter könne nicht ausschließen, dass es Unrecht durch die Polizei gab. Gewalt mit Gegengewalt zu beantworten setze einen aber selbst ins Unrecht. Auch der Vollschutz der Polizei mache diese nicht unverwundbar. Der geleistete Widerstand sei wohl eher „normal“ gewesen. Generalprävention sei nicht nötig.
]]>Ende August kam es bereits zu zwei harten Verurteilungen gegen Peike, einen niederländischen Aktivisten und einen Menschen aus Polen. Peike hat als erster die ganze Härte der politischen Justiz erfahren müssen. Er wurde durch zwei fragwürdig bewiesene Flaschenwürfe und der lächerlich anmutenden Widerstandshaltung „Embryostellung“ am Rande der „Welcome to Hell“-Demo zu 31 Monaten Haft verurteilt. Im zweiten Verfahren wurde eine Strategie von Aussagen und Zeugenvorladungen verfolgt. Das Gericht blieb dennoch hart und verurteile das Mitführen von vermeintlich verbotenen Gegenständen mit 6 Monaten Haft auf 2 Jahre Bewährung.
Von den Prozessen, Perspektiven auf weitere und eine Gemengelage aus Stimmung und Einstimmung der Post-G20-Zeit wird eine Genossin aus Hamburg berichten. Wir wollen den Abend nutzen um uns darüber und hinaus auszutauschen um die Antirepressionsarbeit von united we stand zu unterstützen. Spenden und Ideen sind daher gern gesehen.
]]>Kundgebung mit Redebeiträgen, Live-Musik & Film
Freitag, 15.09.2017, Kottbusser Tor, Berlin
17:30 Uhr: Kundgebung mit Redebeiträgen & Musik (Punkrock MC live)
19:30 Uhr: Filmvorführung zu den Protesten gegen G20 in Hamburg
Viele tausend Menschen haben Anfang Juli in Hamburg gegen den sogenannten „G20 Gipfel“ in Hamburg demonstriert und protestiert. Die Proteste waren erfolgreich, richtig und wichtig: Die Welt der G20 steht für eine Welt voller Ausbeutung und Ungerechtigkeit, Hunger und Krieg, Armut und Obdachlosigkeit.
Auch nach den wütenden Protesten gegen den G20 Gipfel in Hamburg haben sich die Verhältnisse nicht geändert. Jeden Tag verhungern Menschen in durch neokoloniale Politik ausgebeuteten Regionen. Jeden Tag sterben Menschen an den Außengrenzen Europas, das sich gegen die von Europa selbst verursachte Armut in vielen Ländern der Welt immer weiter abschottet. Täglich werden die Unterschiede zwischen Arm und Reich größer. Rassistische, sexistische und andere widerliche Diskriminierungen sind in der Welt der G20 Alltag für viele Menschen. Und auch in Berlin nimmt die Armut zu, gibt es täglich mehr Obdachlosigkeit, explodieren die Mieten und stagnieren oder sinken die Löhne und Sozialleistungen. Besonders krass ist natürlich auch die Situation für Migrant*innen und Geflüchtete.
„G20-Gipfel“ in Hamburg: Das waren Tage voller Solidarität und Energie, kraftvoller und kreativer Aktionen. Es waren auch Tage einer massiven, uneigennützigen Unterstützung der Proteste durch einen großen Teil der Hamburger Bevölkerung. Und es waren Tage erfolgreicher Selbstorganisierung: viele zehntausend Menschen aus Hamburg und aller Welt haben über Tage erfolgreich protestiert und sich organisiert, ohne sich von den ständigen Schikanen und Überfällen der Polizei hindern zu lassen.
Die Tage in Hamburg waren aber auch Tage voll von brutaler Polizei- und Staatsgewalt, mit vielen Verletzten und Festgenommenen. Die Pressefreiheit wurde massiv beschnitten, die Bewegungsfreiheit sowieso, Polizei und Politik (SPD & Grüne) lügen dass sich die Balken biegen, und dutzende Menschen sitzen immer noch wegen absurder Vorwürfe in Untersuchungshaft. G20-Gipfel – das war auch eine Stadt im polizeilichen Belagerungszustand.
Während und nach dem G20-Gipfel in Hamburg wird der Charakter des Staates immer deutlicher. Während bei rechtsextremen Taten so gut wie immer beide Augen zugedrückt und, falls überhaupt, lächerliche Strafen verhängt werden, schlägt der Staat jetzt gegen linke, emanzipatorische Proteste zu. Ein friedlich geplünderter Supermarkt ist offenbar in den Augen des Staates ein viel größeres Problem als etwa durch Nazis zusammengeschlagene Migrant*innen.
Ende August wurden bereits 2 Menschen, die während der G20-Tage in Hamburg festgenommen worden waren, zu absurd hohen Strafen verurteilt. Nur wenige Tage zuvor war durch das Bundesinnenministerium, u.a. auch begründet mit den Protesten in Hamburg, das Nachrichtenportal „Indymedia Linksunten“ verboten worden.
Nach G20 ist vor G20 ist leben (und sterben) in der Welt der G20. Wir hoffen, dass die erfolgreichen, kreativen, wilden und wütenden Proteste in Hamburg nur ein Anfang waren und die Proteste weitergehen, grösser werden, sich ausweiten, bis wir eine Welt ohne Kapital und Armut, ohne Krieg, Ausgrenzung, Rassismus und täglichen unnötigen Tod erreicht haben. Und natürlich werden wir auch diejenigen, die noch im Knast sind oder mit bescheuerten Verfahren wegen der Proteste in Hamburg überzogen werden, nicht alleine lassen: Solidarität ist eine Waffe!
Nach G20 in Hamburg: Jetzt erst recht – für mehr große und wütende Proteste, bis die herrschende Gesellschaftsform sich auflöst und Platz macht für eine bessere Welt!
Wir sind alle Indymedia Linksunten!
]]>
Im Rahmen von G20 wurde mit Festlegung des Austragungsorts Hamburg gezielt der Weg festgelegt: Probe der Aufstandsbekämpfung Mitten in einer Großstadt. Polizeiliche und militärpolizeiliche Mittel konnten unter realen städtischen Bedingungen getestet werden. Eine Art Feindstrafrecht soll nun auf dem Rücken vorwiegend nicht deutscher Gefangener den Einsatz all dieser Mittel offiziell rechtfertigen.
Aber:
Die vielfältigen Proteste gegen den G20 waren erfolgreich!
Die Solidarität untereinander ist groß.
Gestärkt von diesen Erfahrungen kämpfen wir weiter.
Keine*r wird vergessen.
United we stand!
Freiheit für alle Gefangenen!
Für die soziale Revolution!
Dem Angeklagten wird vorgeworfen am Samstag den 8.7.17 um 9:50, nahe des Dammtorbahnhofs, auf direktem Weg zur Demo „G20 Not Welcome“ gewesen zu sein. In seinem Rucksack befanden sich u.a. ein Pfefferspray, eine Taucherbrille und kleine (EU geprüfte, aber nicht mit dt.Prüfsiegel gekennzeichnete) Böller. Außerdem hatte er 2 Murmeln und ein Feuerzeug dabei.
Somit soll er gegen das Versammlungs-, Waffen- und Sprengstoffgesetzverstoßen haben.
Kontrolliert und festgenommen wurde er von Beamten einer Hamburger Alarmhundertschaft, die eine „wachsame Pause“ hielten und „auffällige Personen“ kontrollierten. Der Rucksack des Angeklagten, der für eine Demo recht groß war und die Dreads seiner Begleitung kamen einem Beamten „komisch vor“.
Der (polnische) Beschuldigte selber erklärte sich dazu ausführlich:
Tatsächlich wollte er gar nicht zu Demo – die 70 min später ihren Auftakt in einer Entfernung hatte, die zu Fuß laut Gericht 27 min benötigt. Er wollte zu Bahnhof Dammtor – 3 min entfernt. Zu den Gegenständen erläuterte er, das Pfefferspray hat er bei sich, da er trampend auf Reisen war mit dem Ziel Freunde in Spanien zu besuchen – daher auch die Taucherbrille. Dort wollte er auch aus Freude sich lange nicht gesehen zu haben ein paar Böller zünden. Das Feuerzeug hat er, da er Raucher ist. Die Murmeln wiederum sind ein familiäres Andenken, seine Schwester sowie seine Mutter tragen ebenfalls immer solche Murmeln mit sich. Dass das in Polen legale Pfefferspray, sowie die ebenfalls legalen Böller hier nicht erlaubt sind war ihm nicht bekannt.
Staatsanwaltschaft und Gericht glaubten ihm jedoch lediglich seine Erläuterung zu den Murmeln, zumal seine Mutter als Zeugin die Herkunft und „Zweck“ dieser Murmeln deckungsgleich erzählte. Der Rest sei unglaubhaft, er sei auf dem Weg zur Demo gewesen.
Oberstaatsanwalt Elsner forderte daher 6 Monate auf Bewährung. Sein Plädoyer hatte wenig Bezug auf dieses konkrete Verfahren. Stattdessen sprach er von schweren Ausschreitungen beim G20 und den ganz zu Recht verschärften Gesetzgebungen vor G20. Der grundsätzlich neue §114 und die Verschärfung von schwerem Landfriedensbruch durch Verringerung der Voraussetzungen(§125a)sei der erklärte Wille der Gesetzgebers. Das Bewerfen von Beamten mit Steinen und Flaschen habe bei Demonstrationen ganz erheblich zugenommen. Auch Bürger sein von diesen Gewaltexzessen betroffen. Der Angeklagte müsse eigentlich einen Dankesbrief an die Beamten schreiben, die ihn festnahmen – wenn er geworfen hätte, müsste er länger in Haft.
Der Richter folgte mit seinem Urteil dieser Strafforderung des Staatsanwalts.
Für den Beschuldigten heißt das: Er ist frei und kann sich aufhalten wo er will. Er soll aber über die nächsten 2 Jahre, Änderungen der Wohnanschrift, sowie wirtschaftliche Änderungen mitteilen. – Und in diesem Zeitraum keine Straftaten begehen, da sonst die Haftstrafe umgesetzt wird.
]]>Seit fast 2 Monaten sitzt ihr G20 Gefangenen nun hier, eingesperrt hinter hohen Mauern, mit den unglaublichsten Begründungen und Gerichts-Beschlüssen. Die meisten von euch haben keinen deutschen Pass und das scheint in dieser zutiefst rassistischen Gesellschaft schon auszureichen um mit Konstrukten wie „psychische Beihilfe“ Monate lang interniert zu werden.
3 von unseren jungen Weggefährt*innen sitzen noch im Jugendknast auf der Insel und einige sind auch noch im Untersuchungsgefängnis in der Neustadt. Auch ihnen gilt unsere volle Unterstützung und unsere Solidarität.
Mit Freude haben wir vernommen das Maria endlich freigelassen wurde, das ist schon mal super, aber wir werden nicht ruhen und nicht schweigen bis Alle frei sind!
Wir werden jeden ersten Sonntag im Monat wiederkommen und euch besuchen.
Es gibt viele Solidaritätsaktionen für Euch, wie zum Beispiel Soli-Graffiti an der Deutschen Botschaft in Paris, es sollen wohl auch ein paar Scheiben zu Bruch gegangen sein. Es gab Demos in Venedig und Rom vor der deutschen Botschaft mit der Forderung, dass ihr alle sofort freigelassen werdet. Am 6.8. gleichzeitig mit unserem letzten Besuch hier war eine Solidaritäts-Kundgebung in Genua auf dem San Lorenzo Platz und auch in Bilbao, um die Verbundenheit und Unterstützung mit Euch Inhaftierten zu zeigen. Und am 7. August versammelten sich Leute in Danzig, Krakau und in Warschau vor der Deutschen Botschaft um euer aller Freilassung zu fordern.
Letztes Mal konntet ihr uns wohl leise hören, deswegen reden wir heute noch lauter und haben euch ein paar eurer Wunschtitel mitgebracht. Schreibt in euren Briefen einfach, was ihr gerne für Songs hören wollt, was euch Kraft gibt und den grauen Knastalltag ein wenig versüsst. Wir machen das dann klar! Hoffentlich bekommt ihr auch genug Post.
Wir sehen uns bald!
Hier!
Im Gerichtssaal!
Oder auf der Strasse!
FREE YOU ALL!
UNITED WE STAND!
Das Urteil im ersten Verfahren im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist gefallen und man kann es wohl als ein Beispiel von Gesinnungsjustiz bezeichnen. Es handelte sich um ein politisches Verfahren, bei dem es nicht um eine inhaltliche Aufklärung der Vorwürfe ging.
Richter Johann Krieten, als rechter Hardliner bekannt, ging mit seinem Urteil von 2 Jahren und 7 Monaten trotz der schwachen Beweislage weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese begründete ihre Forderung nach einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit der Mitverantwortung des 21-jährigen Angeklagten durch die ihm vorgeworfene Tat an den „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ am Freitagabend (an dem er sich schon in Haft befand). Die Verantwortung der Polizei für die Verschärfung des Klimas durch wiederholte Schikanen und Übergriffe gegenüber Anreisenden und Camp-Aktivist*innen und den bis zum Angriff der Polizei auf die Welcome-to-Hell-Demo friedlichen Protest seit Beginn der Protestwoche bleibt hierbei unerwähnt.
Der Angeklagte P. soll laut Gericht am Abend des 6. Juli im Schanzenviertel aus einer Gruppe heraus zwei Flaschen auf einen Berliner Bereitschaftspolizisten geworfen haben. Dieser Polizist – der nach eigener Aussage durch die Würfe nicht verletzt wurde – führte dann auch mit Sicherung eines weiteren Beamten die Festnahme des vermeintlichen Werfers durch. Der Tatvorwurf des Widerstands wurde damit begründet, daß der Angeklagte sich in sog. „Embryonalhaltung“ der Festnahme widersetzt habe. P.´s Anwältin erläuterte in ihrem Plädoyer, daß es sich dabei um eine reflexartige Körperreaktion aus Angst und Eigenschutz und keinen aktiven Widerstandsakt handelte.
Von der vermeintlichen Tat oder der Festnahmesituation liegen laut Polizei keine foto- oder videodokumentarischen Aufzeichnungen vor. Allein auf Basis der widersprüchlichen Aussagen der Polizeibeamten wurde der Tatvorwurf des schweren Landfriedensbruches, gefährlicher Körperverletzung, des Widerstands sowie der pünktlich zum G20-Gipfel verschärfte Vorwurf des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 und 114 StGB) konstruiert. Letzteres diente Richter Krieten als Grund, das Strafmaß auf diese absurde Höhe zu setzen. Auch hat eine falsche Personenbeschreibung der Beamten nicht dazu geführt die eindeutige Identität des Angeklagten anzuzweifeln. Sollte sich dieser Umgang in der prozessualen Praxis etablieren, erhält die Willkür in politisch-motivierten Verfahren einen legalistischen Anstrich.
Zum Auftakt der G20-Verfahren müssen die Länge der Haftstrafe und die scharf formulierte Urteilsbegründung als richtungsweisend für die kommenden Prozesse begriffen werden. Krieten folgt mit diesem Urteil trotz gegenteiliger Behauptung dem aus Politik- und Polizeikreisen geforderten scharfen Vorgehen gegen linke und linksradikale Aktivist*innen und Strukturen. Das Verfahren war eine rechtsstaatliche Farce mit den Merkmalen eines politischen Schauprozesses und läßt für die weiteren Prozesse das Schlimmste befürchten.
Für uns gilt darum umso mehr: Wir lassen niemanden allein. Lasst uns zusammenstehen, lasst uns solidarisch sein!
Rote Hilfe Hamburg, 30.08.2017
Was könnt ihr tun?
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Antirepression kostet Geld. Spendet auf eins der folgenden Konten:
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Besucht die Prozesse, kommt zu den Kundgebungen. Termine findet ihr hier.
Werdet Mitglied in der Roten Hilfe! Weitere Infos dazu bei der Roten Hilfe.
]]>Mit diesem Urteil ging er deutlich über die ohnehin überzogene Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 1 Jahr 9 Monate gefordert.
Vorgeworfen wird ihm, 2 Flaschen auf einen Polizeibeamten im Rahmen der „Welcome to hell“-Demo geworfen zu haben. Der einzige vermeintliche Beleg dafür sind die Aussagen von zwei Polizeibeamten aus Berlin, die in zentralen Punkten nicht mal übereinstimmten, deutliche
Wahrnehmungslücken enthielten und beide einen vermeintlichen Werfer beschrieben, der optisch offensichtlich nicht mit dem Angeklagten übereinstimmte. Denn das einzige beschrieben Erkennungsmerkmal der werfenden Person war laut ihrer Angaben dessen „Rasta-Zöpfe“. Der Angeklagte hingegen hat lange glatte Haare.
Auch die Schilderungen rund um die Festnahme sind nicht stimmig. Der Beamte der von zwei Flaschen getroffen wurde, hat laut seiner Aussage selber nur den den 2. Wurf gesehen und der Festgenommene sei beim Versuch, seinen Kollegen zu treten, selber gefallen. Dieser Kollege wiederum schildert das Ganze etwas anders. Er habe beide Würfe der Dreadlock tragenden Person gesehen und diese Person festnehmen wollen. Allerdings hätten zwei Personen versucht, ihm den Weg zu versperren. Daher hatte er die erste Person beiseite gestoßen und der zweiten einen Faustschlag auf den Kopf verpasst. Der Kollege, der die Würfe abbekommen hatte, hätte derweil die Festnahme gemacht. Wie der Zufall so will, hat der Angeklagte nicht nur glatte Haare, sondern aus fraglicher Situation auch eine Verletzung unter dem Auge, die von einem Faustschlag stammt.
U.a. aus diesen Gründen forderte die Verteidigerin Freispruch.
Richter Krieten wollte aber sehr gerne die neuen Strafverschärfungen anwenden. Entsprechend begründete er sein Urteil mit der „klugen Entscheidung“ der Gesetzgebung, mit der pünktlich zum G20 der Strafrahmen erhöht wurde. „Es ist ein wichtiges Anliegen, Repräsentanten des deutschen Staates besonders zu schützen.“ Damit sei darauf reagiert worden, dass es immer mehr Angriffe auf Beamten gegeben hätte. Und weiter: „Polizeibeamte sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft. Polizeibeamte sind kein Freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter.“ Er nenne das Gewalttourismus mit dem Reiseziel Bullenjagen und Haspa entglasen. Außerdem müsse eine Strafe abschrecken und das bürgerliche Rechtsempfinden sei beim G20 gestört worden – die Strafe also aus generalpräventiven Gründen nötig.
]]>Am vergangenen Freitag hat Bundesinnenminister De Maizière das linke Nachrichten- und Diskussionsportal linksunten.indymedia.org verboten und vom Netz genommen. In diesem Zusammenhang wurden in den Morgenstunden des 25. August mehrere Wohnungen und das autonome Zentrum KTS in Freiburg durchsucht.
Der Law-And-Order-Populismus des gesellschaftlichen Mainstreams und das nach dem G20-Gipfel von Politik, Polizei und Teilen der Medien geforderte harte Durchgreifen gegen linksradikale Aktivist*innen und Strukturen findet mit dem Verbot von linksunten.indymedia nun seine erste öffentlichkeitswirksame Anwendung. Daher ist zu befürchten, dass dieses Vorgehen den Auftakt darstellt für eine harte Repressionswelle.
Linksunten.indymedia ist durch die Pressefreiheit nach Artikel 5 GG geschützt. Um das Portal überhaupt verbieten und dieses Verbot auch rechtsstaalich begründen zu können, hat das Bundesinnenministerium (BMI) einen Verein als Betreiberin konstruiert. Nur so konnten dann auf Grundlage des Vereinsrechts die Verbotsverfügung formuliert und entsprechende Maßnahmen angeordnet werden. Dieser Akt der Rechtsbeugung reiht sich ein in die Tendenz extralegaler Aktionen deutscher Repressionsbehörden, die bereits während des G20-Gipfels zu beobachten waren und selbst bürgerrechtliche Mindeststandards mit Füßen treten.
Das Verbot von linksunten.indymedia hat ein wichtiges Forum für Gegenöffentlichkeit getroffen und bedeutet eine zumindest vorübergehende Einschränkung für den gemeinsamen Austausch. Aber das Kalkül des Staates, die Stimmen des Widerstandes zu ersticken und die Worte des Protestes unsichtbar werden zu lassen, wird nicht aufgehen.
Die Sehnsucht nach Freiheit in einer Welt ohne Krieg, Unterdrückung und Ausbeutung läßt sich nicht abschalten. linksunten ist tot, es lebe linksunten!
UNITED WE STAND!
]]>Frankfurt | Freiburg | Göttingen | Jena, den 30.08.2017
Nach dem vereinsrechtlichen Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium (BMI) haben die als vermeintliche Betreiber verorteten Betroffenen der polizeilichen Maßnahmen nun rechtliche Schritte eingeleitet. Seit heute sind bei dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klagen gegen das Konstrukt eines Vereins bzw. dessen Verbot sowie bei dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg diverse Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen anhängig.
Das BMI hatte am Freitag, den 25.08.2017, die Wohnungen von als Vereinsmitglieder bezeichneten Personen durchsuchen lassen und ihnen zeitgleich eine Verbotsverfügung für den angeblich existierenden Verein linksunten.indymedia.org zugestellt. Die Klagen vor dem dafür unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein. „Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. „Die Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“, so Adam weiter.
Vor dem VG Freiburg sind zusätzlich Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse des Gerichts erhoben und Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme persönlicher Gegenstände der Betroffenen gestellt worden. „Auch in diesen Verfahren wurde zunächst Akteneinsicht beantragt. Ziel dieser Verfahren ist auch hier die Aufarbeitung dieses offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Maßnahmenbündels und vor allem die schnelle Herausgabe der persönlichen Habe der Betroffenen“, stellt die Freiburger Rechtsanwältin Angela Furmaniak zu diesen Verfahrensschritten fest.
Für Rückfragen stehen die aufgeführten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
RA Sven Adam
Lange Geismarstraße 55
37073 Göttingen
Tel.: 0551/4883169
Fax: 0551/4883179
[email protected]
RAin Angela Furmaniak
Turmstraße 10
79539 Lörrach
Tel.: 07621/44 7 66
Fax: 07621/44 7 67
[email protected]
RAin Kristin Pietrzyk
Markt 23
07743 Jena
Tel.: 0 36 41 – 62 82 72
Fax: 0 36 41 – 62 82 74
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RAin Waltraut Verleih
Souchaystraße 3
60594 Frankfurt am Main
Tel.: 069 6109 3662
Fax: 069 6109 3666
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