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Am 8. September hat vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen vier Antifaschist*innen begonnen. Lina E. wird Rädelsführerschaft vorgeworfen. Sie sitzt seit dem November 2020 in Untersuchungshaft. Hierzu einige Ausführungen.
Prämisse staatlichen Handelns ist nicht der Antifaschismus
Seit dem Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland, dem 23. Mai 1949 ist wohl jede antifaschistische Generation permanent daran erinnert worden, dass die Mitte der Gesellschaft eine wesentliche Verantwortung für rechte Gewalt trägt. Antifaschismus hat deshalb die Aufgabe, sich mit der Entstehung rechter Weltbilder und ihrer praktischen Umsetzung, ganzheitlich auseinanderzusetzen. Staatsdoktrin ist die wissenschaftlich längst widerlegte Extremismustheorie, die die Mitte der Gesellschaft von ihrer Verantwortung für rechte Gewalt entlastet. Aber es wäre zu vereinfachend, dem Staat nur lapidar Fahrlässigkeit im Umgang mit Rechtsextremismus vorzuwerfen. So naiv ist er nicht. Continue reading