Presseerklärung
Ingewahrsamnahme von Werder-Fans durch die Polizei war rechtswidrig
Oberlandesgericht Braunschweig gibt der Beschwerde eines Bremers statt, der auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel in Wolfsburg in Gewahrsam genommen geworden war
Mit Beschluss vom 30.08.2018 (Aktenzeichen 1 W 114/17, s. Anlage), der nun zugestellt wurde, hat das OLG Braunschweig entschieden, dass eine Ingewahrsamnahme von Werder- Fans rechtswidrig war. Die Bremer wollten am 24.02.2017 mit einem angemieteten Bus zum Auswärtsspiel in Wolfsburg reisen und waren kurz vor ihrem Ziel an der Autobahn abgefangen, stundenlang kontrolliert und schließlich – ohne das Spiel sehen zu können – zurück nach Bremen eskortiert worden.
Begründet wurde die polizeiliche Maßnahme mit Schmierereien an einer Raststätte durch unbekannt gebliebene Täter. Man verdächtigte die Businsassen, die man zudem der Ultra- Szene zuordnete, und meinte, von ihnen allen würde daher die Gefahr künftiger Straftaten ausgehen.
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