Den Text gibt es [hier] als pdf.
Bereits am 14. Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht die schriftliche Begründung seines am 29. Januar mündlich verkündeten Urteils*1 in Sachen linksunten.indymedia veröffentlicht. Dies wurde jetzt erst – aufgrund einer Presseerklärung der AnwältInnen der damaligen KlägerInnen bekannt. In der Presseerklärung teilen die AnwältInnen zugleich mit, daß sie im Namen ihrer MandantInnen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil erhoben haben. Soweit – so bereits am 29. Januar nach der mündlichen Verhandlung angekündigt.
Erstaunlich ist allerdings, daß sie folgenden Satz aus der schriftlichen Urteilsbegründung in ihrer Presseerklärung nicht erwähnen: „Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse ‚linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das Verbot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses ‚linksunten.indymedia‘ als Organisation […].“ (Textziffer 33; Hervorhebungen hinzugefügt) Continue reading
Indymedia linksunten wurde am 25. August 2017 vom Bundesinnenminister verboten. Die Seite bleibt als Archiv erhalten. Die einzigen Archive der Bewegungen haben die Bewegungen selbst hervorgebracht und niemand wird unsere Geschichte erzählen, wenn wir es nicht selbst tun. Bewegungen müssen Spuren ihrer Leidenschaft für zukünftige Generationen hinterlassen, denn vergessene Kämpfe sind verlorene Kämpfe.