In eigener Sache! Ich bitte um eure Solidarität und um die Verbreitung dieser unten aufgeführten Info, vielen Dank! Wolfgang Huste
Wie ihr sicherlich noch wisst, wurde ich am 20. September 2012 vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ohne Einschränkungen freigesprochen.
Zu eurer allgemeinen Erinnerung: Es wurde mir damals vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, weil ich einen Aufruf zur Blockade eines Neonaziaufmarsches, der am 11. September 2011 in Dortmund stattfand, auf meinem Blog www.wolfgang-huste-ahrweiler-de veröffentlichte. Dieser Aufruf wurde von mehreren hundert anderen Menschen ebenfalls unterschrieben, unter anderem von der kompletten damaligen Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE. NRW, von Abgeordneten des Bundestages, von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern und von zahlreichen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertretern- auch vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Ulrich Sierau, SPD. Keiner (!) dieser Personen wurde angeklagt! Nur bei mir wollte man ein Exempel statuieren, mich politisch einschüchtern, weil man davon ausging, dass man in der tiefen, konservativen Provinz gegen engagierte Linke und Gewerkschafter gerichtlich „unbehelligter“ agieren kann als in einer Großstadt. Weil ich nicht nur im Kreis Ahrweiler als sozialistisch und antifaschistisch gesinnter homo politicus bekannt bin und seit Jahren sehr engagiert gegen Faschos und Rassisten vorgehe, hat man anscheinend mich für einen entsprechenden „Musterprozess“ ausgesucht. Man hat aber wohl nicht damit gerechnet, dass ich mich vehement wehre, in dieser Angelegenheit Öffentlichkeit schaffe- auf allen Ebenen. Das Amtsgericht Ahrweiler hat mich am 26. Juni dazu verdonnert, 2500 Euro Strafe zu zahlen. Da ich als guter und engagierter Demokrat und Antifaschist- was für mich aufs Selbe herauskommt – aber sofort Einspruch beim Landgericht Koblenz einlegte und mein Einspruch am 20.09.12 als Freispruch endete, musste ich diese Strafe nicht zahlen. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist hat aber der Oberstaatsanwalt einen Revisionsantrag beim Landesgericht Koblenz eingereicht. Er fordert die Neuverhandlung meines Verfahrens an einer anderen kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz. Ich werte das als versuchte Rechtsbeugung, nach dem Motto: „Ich klage so lange gegen Herrn Huste, bis ich – der Oberstaatsanwalt- mein Wunschurteil gegen Herrn Huste in meiner Tasche habe!“.
Nun müssen drei unabhängige (?) Richter_Innen vom Oberlandesgericht Koblenz darüber entscheiden, ob seinem Revisionsantrag stattgegeben wird oder nicht. Er unterstellt mir in seiner schriftlichen Begründung (in aller Kürze von mir zusammengefasst), dass ich den damaligen Naziaufmarsch nicht be-, sondern verhindern wollte (nebenbei: Am Tage des Naziaufmarsches befand ich mich nicht in Dortmund, sondern in Bad Neuenahr). Da ist es ihm auch egal, ob meine Absichten friedlicher oder unfriedlicher Natur waren. Der Oberstaatsanwalt spekuliert also, hält sich nicht an überprüfbare Fakten. Mein Strafverteidiger vertritt die Meinung, dass dieser Revisionsantrag auf äußerst schwachen Füßen steht. Ich sehe das auch so. Falls aber dem Revisionsantrag dennoch stattgegeben wird (was wir eher nicht vermuten), dann landet das Verfahren über Kurz oder Lang beim Verfassungsgericht in Karlsruhe. Bisher agieren alle Richter und Richterinnen in der politischen und juristischen „Grauzone“, wenn es um solche und ähnliche Blockadeaufrufe geht. Die aktuelle Rechtssprechung geht eher dahin, dass die meisten Richterinnen und Richter der Ansicht sind, dass Blockadeaufrufe gegen Neonaziaufmärsche unter genau definierten Bedingungen straffrei bleiben müssen, weil sie Bestandteil des im Grundgesetz garantieren Demonstrations- und Meinungsrechts sind. Außerdem beziehe ich mich noch zusätzlich auf das Potsdamer Abkommen, in dem ein Passus existiert, der sinngemäß besagt, dass alle (!) faschistisch und rassistisch agierende Gruppen, Organisationen zu verbieten sind. Das ist weder ein juristischer Kann-, noch ein Soll- Auftrag, sondern ein Muß-Auftrag! Ich vermute, der Oberstaatsanwalt strebt ein Grundsatzurteil an.
Bitte macht diese Information mit euren Möglichkeiten bekannt. Ich bitte auch diesmal um eure Solidarität, vielen Dank!
Die Hauptverhandlung findet statt am Mittwoch, 24.April, ab 10 Uhr vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, Dienstgebäude II, Regierungsstraße 7, Sitzungssaal 10, stattfinden.
Ich lade euch alle zu dieser öffentlichen Sitzung ein. Schaffen wir gemeinsam eine breite Öffentlichkeit! Unsere Stärke ist die Solidarität!