Gruppen-Prozess mit G20-Bezug in Hamburg
Anfang September beginnt vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona ein
gemeinsamer Prozess gegen drei Aktivist*innen. Angesetzt sind bisher
drei Termine im Sitzungssaal 101/1. Stock, welche am 06.09., 20.09. und
11.10.2018 jeweils ab 10 Uhr unter der Leitung von Amtsrichterin H.
Flatau stattfinden sollen.
Die drei Angeklagten Paul, Lucy und Lieke wohnen in Berlin. Ihnen wird
vorgeworfen versuchte Sachbeschädigung, Widerstand und Widerstand mit
gefährlichem Werkzeug begangen zu haben. Sie wurden in der Nacht von
Freitag auf Samstag in der Arnkielstraße von mehreren Zivilbeamten
überfallen, zusammengeschlagen und entführt, kurz: festgenommen.
Aus bisherigen Verfahren wird deutlich, dass sowieso „schuldig“ ist, wer
überhaupt vor Ort war. Continue reading

Am Donnerstag, den 12.07.18 (Tag 22 des Berufungsverfahrens) signalisierte die Staatsanwaltschaft und die Richterin überraschend, dass sie einer Haftverschonung für Peike zustimmen würden. PEIKE IST FREI! Nach einem Jahr und 6 Tagen in Haft konnte er endlich – viel zu spät – zu seiner Familie und seinen Freund*innen. Sein Prozess geht jedoch weiter.
Am Donnerstag, den 28.6. war die Soko Schwarzer Block erneut in Göttingen unterwegs. Früh morgens wurden zwei Häuser in Göttingen von vermummten Cops überfallen, um Durchsuchungsbeschlüsse gegen zwei Personen durchzusetzen. In einem Fall lautet der Vorwurf auf schwere Körperverletzung im Zusammenhang mit NoG20. In beiden Fällen wird den Betroffenen vorgeworfen, an einem Angriff auf einen Göttinger Neonazi im März beteiligt gewesen zu sein.
Am kommenden Mittwoch den 04.07.2018 findet nun doch der Prozess der Aktivistin Robin am Amtsgericht Hamburg Mitte wegen Körperverletzung statt. Der erste Termin wurde aufgrund eines falsch ausgestellten und damit ungültigen Strafbefehls abgesagt. In dem ersten Strafbefehl gab es zwar den Vorwurf der Körperverletzung, der vorgeworfene Sachverhalt beziehungsweise der Tathergang, waren aber in dem Schreiben vergessen worden, stattdessen befand sich dort ausschließlich ein leerer Platzhalter. Eine Woche später wurde nun ein gültiger Strafbefehl ausgestellt und der neue Termin mitgeteilt. Wie die Polizei den Vorwurf Körperverletzung jedoch begründen will bleibt weiter unklar.