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Verwaltungsgericht erlaubt Neonazi-Demonstration am 1. Mai in Mainz

Wie die Allgemeine Zeitung Mainz berichtet, hat Das Verwaltungsgericht Mainz dem Eilantrag der Organisatoren des Rechtsextremisten-Aufmarschs auf Aufhebung des von der Stadt ausgesprochenen Demonstrationsverbots stattgegeben.

Zur Begründung führten die Richter der 1. Kammer an, dass die Versammlungsfreiheit ein so hohes rechtsstaatliches Gut sei, dass es nur dann eingeschränkt werden dürfe, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einer Versammlung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehe. Dies sei aber hier nicht der Fall – die Befürchtung seitens der Stadt, dass es zu demonstrativen Meinungsäußerungen mit neonazistischen Meinungsinhalten komme könne, reiche nicht aus. Und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Gesetzesverstöße von Versammlungsrednern zu befürchten seien, habe die Stadt nicht genannt.

Außerdem habe die Polizei keinerlei Bedenken bezüglich der „Beherrschbarkeit“
des Aufzugs geäußert und nicht bekundet, dass sie von den Versammlungsteilnehmern ausgehende Gewalt erwarte. Gewalt sei allenfalls bei bestimmten Gegenveranstaltungen zu befürchten, die aber von den Ordnungskräften zu unterbinden sei. Quelle