Category Archives: Deutschland

Roma-Protest gegen Abschiebung: Räumung nach Mitternacht

Dutzende Roma haben in Berlin das Denkmal der im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma besetzt. Sie demonstrieren gegen ihre Abschiebung.
50 Roma haben das Denkmal der im Nationalsozialismus ermordeten Roma und Sinti besetzt, um gegen drohende Abschiebungen zu demonstrieren. Darunter waren viele Kinder. Die Polizei ließ trotzdem räumen – nach Mitternacht.

„Ich habe nichts zu verlieren“, sagt Sergio. „Ich habe meinen Abschiebebescheid vor ein paar Monaten erhalten. Sie können jederzeit kommen. Was wird dann aus meinen Kindern?“ Aus Angst vor der Abschiebebehörde will Sergio seinen Nachnamen lieber nicht nennen. Er will trotzdem nichts unversucht lassen, um hier zu bleiben. „Es ist viel zu selten, dass Roma sich politisch äußern“, sagt der 40-Jährige. Um das zu ändern, ist er zusammen mit seiner Frau und seinen vier Kindern nach Berlin gefahren.

Sergio ist einer von circa 50 Roma, die sich am Sonntagnachmittag am Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma versammelten, um gegen ihre drohenden oder bereits verhängten Abschiebungen zu demonstrieren. Sie entrollen Transparente und kampieren auf dem Gelände des Denkmals. Ihre Forderung: „Bleiberecht für alle“.

Lokale AktivistInnen und organisierte Roma-Verbände unterstützen die Familien. Nach der verschärften Asylgesetzgebung droht vielen von ihnen die baldige Abschiebung in ihre vermeintlich „sicheren Herkunftsländer“ auf dem Balkan. Sie positionieren sich um den Brunnen in der Mitte des Denkmals. Als sie ihre Transparente entrollen, applaudieren die umstehenden Touristen, die mit Selfie-Stick durch das Regierungsviertel flanieren. Continue reading Roma-Protest gegen Abschiebung: Räumung nach Mitternacht

Zentralrat kritisiert Besetzung des Mahnmals – Sinti und Roma demonstrieren weiter für Bleiberecht

Sinti und Roma wollen weiter in Berlin gegen ihre drohende Abschiebung protestieren. Bereits am Sonntagnachmittag hatten sie das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma besetzt. Am Montag kündigten sie weitere Aktionen an. Für die Forderungen gibt es Verständnis – das Denkmal als Protestort aber ist umstritten.

Von Abschiebung bedrohte Roma aus den Westbalkan-Staaten wollen in Berlin weiter für ein Bleiberecht demonstrieren. Nachdem die Polizei die Besetzung des Denkmals für die in der NS-Zeit ermordeten Sinti und Roma beendet hatte, kündigten Sprecher der Gruppe am Montag weitere Aktionen an.

In der Nacht zuvor hatte die Polizei Unterstützer sowie etwa 30 Angehörige der Roma, darunter Frauen und Kinder, nach einer mehrstündigen Besetzung vom Denkmal weggetragen. Das Bündnis „Alle bleiben“ sprach von insgesamt 200 Protestierenden. Seit kurz nach Mitternacht hielten sich keine Teilnehmer mehr am Denkmal auf, teilte die Polizei mit. Die Veranstaltung sei nicht angemeldet gewesen, hieß es als Begründung für die Beendigung der Protestaktion.

Kritik und Verständnis vom Zentralrat

Einzelne Personen sollen bei der Räumung verletzt worden sein, teilten Unterstützer am Montag mit. Die Besetzer vom Sonntag seien zu einer Unterkunft gebracht und versorgt worden, hieß es. Nach Unterstützerangaben handelt es sich insgesamt um etwa 20 Roma-Familien, die sich wegen fehlender Aufenthaltstitel seit wenigen Wochen in der Illegalität befänden. Sie seien unter anderem aus Kiel und Hamburg angereist.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisierte die Besetzung, zeigte aber auch Verständnis für die verzweifelte Lage der Betroffenen. „Das Mahnmal ist ein Ort des würdigen Gedenkens an die über 500.000 ermordeten Sinti und Roma im NS-besetzten Europa. Dieser Ort soll und darf nicht für politische Protestaktionen missbraucht werden“, so der Zentralratsvorsitzende Romani Rose. Jedoch müsse die verzweifelte Lage der Menschen endlich in der Politik Beachtung finden: „Die Familien werden in die Hoffnungslosigkeit ohne Chancen auf Bildung und menschenwürdiges Leben abgeschoben.“

Stiftungspräsident unterstützt Forderung nach Bleiberecht

Der Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Uwe Neumärker, verteidigte den Polizeieinsatz. Seine Stiftung betreut auch das Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma. Es handele sich um einen „Ort des Gedenkens und der Trauer“, auf dessen Areal keine politischen Veranstaltungen geduldet würden, betonte Neumärker am Montag. Dies sei am Sonntagabend vom Stiftungskuratorium unter Vorsitz von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) noch einmal bekräftigt worden. Das Denkmal befindet sich zwischen Brandenburger Tor und Reichstagsgebäude innerhalb der sogenannten Bannmeile.

Zugleich zeigte sich Neumärker solidarisch mit den Forderungen nach einem Bleiberecht für Roma aus den Westbalkanstaaten. Die Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsstaaten zu deklarieren sei ein Fehler gewesen. Das Bündnis „Alle bleiben“ erklärte, im Abschiebungsfall „erwarten uns Verfolgung, Rassismus, Ausschluss – und keine Spende aus Westeuropa kann unsere Probleme dort lösen“. Nach Angaben der Gruppe „Interventionistische Linke“, die den Protest unterstützte, stammen die Betroffenen überwiegend aus den Balkanstaaten Serbien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro. Migranten aus diesen Ländern haben in Deutschland kein Recht auf Asyl, wenn ihnen keine politische Verfolgung droht.

Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch

Wie die Polizei mitteilte, wurden nach der Denkmal-Besetzung drei Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Vor der Räumung habe es mehrere Gesprächsangebote an die Besetzer gegeben, sagte der Polizeisprecher. Dabei seien unter anderem der Vorsitzende des Zentralrats der Sinti und Roma, Romani Rose, sowie weitere Initiativen involviert gewesen. Neurmärker verwies darauf, dass den Besetzern von ihm und der Polizei Alternativstandorte in unmittelbarer Nähe des Denkmals und des Brandenburger Tors angeboten worden seien. Dies sei aber trotz mehrstündiger Verhandlungen am Sonntagabend nicht angenommen worden.

Quelle: RBB Online
Stand: 23.05.2016

Bündnis begeht internationalen Romaday in Berlin – Protest gegen die Ausgrenzung von Sinti und Roma

Mit einer Kundgebung in Berlin hat ein Bündnis von 20 Organisationen am Freitag gegen die Diskriminierung von Sinti und Roma protestiert. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özogus, betonte, diese Minderheit sei „Teil der Geschichte unseres Landes“.

Ein Bündnis von mehr als 20 Organisationen aus Politik, Zivilgesellschaft und Kultur hat die anhaltende Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland und Europa kritisiert. Bei einer Kundgebung am Freitag in Berlin zum internationalen Romaday, an der auch Bundespräsident Joachim Gauck teilnahm, forderten mehrere Redner eine klare öffentliche Verurteilung von sogenanntem Antiziganismus durch die Politik.

Zugleich wurde in einem Aufruf die Anerkennung von Sinti und Roma als gleichberechtigte Bürger und die Gewährung von Schutz für verfolgte Roma gefordert. Eine entsprechende Petition hatte das Bündnis bereits im Februar gestartet.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özogus (SPD), sagte bei der Kundgebung, Sinti und Roma seien „Teil der Geschichte unseres Landes“. Dabei verwies sie unter anderem auf die mehrere Jahrhunderte alte Geschichte der Minderheit in Mitteleuropa.

Erinnerung an Gründung des Welt-Roma-Kongresses

Dem Bündnis gegen Diskriminierung von Sinti und Roma gehören unter anderem Amnesty International, das Berliner Maxim Gorki Theater, die Diakonie Deutschland, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und die Arne Friedrich Stiftung an. Das Bündnis will europaweit ein Zeichen gegen Antiziganismus setzen. Mit der Kundgebung am Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas nahe dem Brandenburger Tor erinnerten die Initiatoren zugleich an die Gründung des Welt-Roma-Kongress vor 45 Jahren, am 8. April 1971 in London. Es war die erste internationale Vereinigung dieser sogenannten transnationalen Minderheit.

Rund 12 Millionen Angehörige in Europa

Schätzungen zufolge leben in Europa rund zwölf Millionen Angehörige von Sinti und Roma. Antiziganismus wird die Ausgrenzung dieser Minderheit genannt. Das Wort leitet sich ab vom Schimpfwort „Zigeuner“. Das Denkmal in Berlin erinnert an die von den Nazis ermordeten Sinti und Roma. Ihre Zahl wird auf bis zu 500.000 geschätzt.

Quelle: RBB Online
Stand: 08.04.2016

J. Tatarinov: Zigeuner- und Wandergewerbepolitik im späten Kaiserreich

Für die nationalsozialistische Verfolgung von als „Zigeuner“ stigmatisierten Menschen sind in den letzten Jahren mehrfach die auffallend breiten Entscheidungsspielräume lokaler Akteure betont worden.[1] Dass sich dies auch für das Kaiserreich und die Weimarer Republik konstatieren lässt, verdeutlicht Juliane Tatarinovs lokalhistorische Dissertation auf anschauliche Weise. Innovativ ist jedoch etwas anderes an ihrer Arbeit: Sie fragt nach Aushandlungsprozessen und Handlungsstrategien im Umgang mit Wandergewerbetreibenden zwischen 1890 und 1933. Dabei ist insbesondere von Interesse, wie und warum sich der Begriff des „Wandergewerbes“ mit dem des „Zigeuners“ überschnitt und wie sich das in der lokalen Praxis äußerte. Hierbei profitiert Tatarinovs Arbeit von der Anbindung an den Trierer Sonderforschungsbereich „Fremdheit und Armut“, der zwischen 2002 und 2012 die historische Armutsforschung wesentlich vorangetrieben und eine beispielhafte Verknüpfung sozial- und kulturgeschichtlicher Zugriffe auf das Thema erzielt hat. Wie fruchtbar im Kontext der Armutsforschung die Beschäftigung mit dem Wandergewerbe und der Zigeunerpolitik ist, zeigt die 2014 an der Universität Trier verteidigte Dissertation.

Tatarinov konzentriert sich auf das Wandergewerbe in den Regierungsbezirken Trier und Koblenz, ausgehend davon, dass mobile Armut in den Regionen Eifel und Hunsrück eine „alltägliche Erscheinung“ (S. 14) darstellten. Zudem verfolgt sie einen akteurszentrierten Ansatz. Hervorzuheben ist ihr Blick auf den ländlichen Raum sowie ihre mit den Akteuren verbundene Frage „nach dem lebensweltlichen Kontext der ambulanten Familien und ihrer Selbstrepräsentation vor den Behörden“ (S. 12). Mittels der Auswertung von Polizeiakten und -verordnungen, juristischen und sozialpolitischen Texten, Reichstagsprotokollen, Statistiken, Hausiererzeitschriften, Wandergewerbeakten, Beschwerdeschreiben von Betroffenen und vereinzelt auch Presseartikeln veranschaulicht Tatarinov, dass Wandergewerbepolitik und Zigeunerpolitik zunächst parallel als Problemfelder entworfen wurden, sie sich jedoch zunehmend überschnitten. In der Weimarer Republik radikalisierte sich die Verfolgung des ambulanten Gewerbes, was wesentlich mit einer Kategorisierung der Wandergewerbetreibenden als „Zigeuner“ einherging. Continue reading J. Tatarinov: Zigeuner- und Wandergewerbepolitik im späten Kaiserreich

Kiel: Büro der Sinti und Roma überfallen

Drei maskierte Männer haben am Dienstag die Landesgeschäftsstelle der Sinti und Roma in Kiel überfallen. Menschen wurden nicht verletzt. Ein Täter hat Einrichtungsgegenstände kaputtgeschlagen. Die Polizei ermittelt in alle Richtungen. Der Vorsitzende Matthäus Weiß ist erschüttert.

Die Täter seien gegen 13 Uhr in das Gebäude an der Dorfstraße 11 im Stadtteil Elmschenhagen gestürmt, teilte ein Polizeisprecher mit. Dort hätte ein Mann mit einem Baseballschläger auf die Büroeinrichtung eingedroschen und einen Drucker, drei Monitore und einen Computer zerstört. Der Hintergrund des Anschlags sei völlig unklar, man ermittele in alle Richtungen, so ein Polizeisprecher. Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund gebe es nicht, er könne aber nicht ausgeschlossen werden. Zum Zeitpunkt des Überfalls war Weiß in der Landesgeschäftsstelle. Als die Täter ihn bemerkten, flohen sie sofort. „Ich habe schon öfter Drohbriefe bekommen“, berichtet er, „aber einschüchtern lassen wir uns nicht“. Finanzreferentin Cari Wurr ist entsetzt: „Wir werden in Zukunft die Tür verschlossen halten, die Scheiben verstärken und Kameras installieren.“

Quelle: Kieler Zeitung
Stand: 01.10.2014

Gedenken an Holocaust-Überlebende: Bayern will Sinti- und Roma-Gräber erhalten

Bayern stellt 40.000 Euro für den dauerhaften Erhalt der Grabstätten verfolgter Sinti und Roma, die den Holocaust überlebten. Seit vier Jahren wartet der Freistaat auf eine offizielle Regelung des Bundes – jetzt will man handeln.

Seit 2012 liegt auf Initiative Bayerns bei der Bundesregierung eine Entschließung der Länder, den Erhalt der Gräber von Holocaustüberlebender der Sinti und Roma zu sichern. Bis heute ist nichts passiert. Deshalb hat Bayern jetzt für den Erhalt von rund 500 im Freistaat liegenden Gräbern 40.000 Euro zugesagt, berichtete Staatskanzleiminister Marcel Huber nach einem Gespräch mit Vertretern Deutscher Sinti und Roma. Die bayerische Regelung sei zudem eine Aufforderung an den Bund, seiner Verantwortung für die Opfer des NS-Regimes in diesem Bereich nachzukommen, so Huber weiter.

Jedes Grab ein Gedenken

Bayern wolle nicht mehr so lange warten, bis sich der Bund zu einer Regelung entschließe, sondern handele jetzt, damit offene Grabgebühren bezahlt werden könnten, sagte Huber dem Bayerischen Rundfunk.

Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, lobte die bayerische Initiative als wichtigen Druck auf die Bundesregierung. Denn jedes Grab eines Holocaustüberlebenden sei eine Gedächtnisstätte und ein Lernort.

Denkmal geplant

Mitorganisiert werden soll der Erhalt der Gräber von Sinti und Roma auf diversen Friedhöfen in Bayern von der Stiftung Bayerische Gedenkstätten. Zudem soll noch in diesem Jahr im ehemaligen Konzentrationslager Flossenbürg ein Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma entstehen, die vorwiegend aus Osteuropa kamen.

Vom NS-Regime verfolgt

Die Nürnberger Rassengesetze von 1935 führten zur Verfolgung und Ermordung von etwa 24.000 Sinti und Roma in Deutschland. Die meisten der bayerischen Sinti und Roma wurden direkt ins Vernichtungslager Auschwitz gebracht.

Quelle: Bayrischer Rundfunk
Stand: 11.03.2016

Spendenaktion

Liebe Feund_Innen und Sympathisant_Innen,

jedes Jahr werden weit über 500 Roma aus Deutschland in den Kosovo abgeschoben. Dort wartet auf diese Menschen häufig Obdachlosigkeit, Diskriminierung auf allen Ebenen und ein kaum vorstellbares Massenelend. Die meisten leben durchschnittlich mit 0,60 EUR pro Tag. Es gibt keinerlei Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten sind mit denen in Deutschland vergleichbar. Der größte Romaslum im Kosovo befindet sich in Fushe Kosove nahe der Hauptstadt Prishtina.

Ergin [1] ist ein junger engagierter Roma aus Fushe Kosove, der aus Deutschland abgeschoben wurde. Er ist Familienvater und hat einen 4 Monate alten Sohn. Ergin hat am Kopf eine Beule welche dringend untersucht werden musste. Der Arzt hat nun gestern eine erste Behandlung durchgeführt und einen Tumor festgestellt, welcher schnellstmöglich entfernt werden muss, da er sonst immer weiter wachsen und dann alles immer schlimmer wird. Ob dieser Tumor „gutartig“ oder „bösartig“ ist, kann erst nach dem Entfernen durch eine Begutachtung festgestellt werden.

Die Gesamtkosten der Operation schätzt der Arzt in seinem ersten Kostenvoranschlag auf 330,- Euro. (Siehe Anhang!) Um Ergin helfen zu können, fehlen uns noch 265 Euro plus Transferkosten. Da unser Verein dies leider nicht aus eigener Kraft stemmen kann, bitten wir Euch, liebe Feund_Innen und Sympathisant_Innen mit einer Spende um Unterstützung.

Bitte helft, damit wir Ergin helfen können!

Verantwortung für Flüchtlinge e.V.
Sparkasse Leipzig
Kontonummer: 1090088457
BLZ: 86055592

IBAN: DE26860555921090088457
Verwendungszweck: Ergin Alija

Hinweis: Leider hat unser Verein noch keine Gemeinnützigkeit, so dass wir
keine Spendenquittung ausstellen können.

Habt vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Verantwortung für Flüchtlinge e.V.

Links:
——
[1] https://www.youtube.com/watch?v=UQ2Qyj8LBxc

1938-1940: Deportation of the Roma and Sinti

Hitler’s pseudoscientific attack on the „Gypsies“ of Europe

In 1938, there were approximately 35,000 so-called Gypsies living in Germany and Austria. Named for their supposed origin in Egypt (the ethnic group actually originated in northern India), most of the “Gypsies” belonged to the Roma and Sinti tribes.

The Roma and Sinti in Europe had long suffered from discrimination and ostracism, which only worsened under the Third Reich. With the rise of Nazism came an obsession with racial purity and eugenics.

Hitler’s regime charged Dr. Robert Ritter, Dr. Sophie Ehrhardt and nurse Eva Justin with conducting extensive pseudoscientific research into the genealogies of Roma and Sinti communities. In 1940, Ritter claimed that 90% of “Gypsies” in Germany were “of mixed blood,” and “the products of matings with the German criminal asocial subproletariat.”

By this logic, anyone with a drop of Roma or Sinti blood was deemed alien, prone to criminality and unsuited for society. Tens of thousands of Roma and Sinti were deported to concentration camps, where they were subjected to forced labor, medical experimentation and extermination. Historians estimate that the Nazi regime and its allies killed around 25% of all European Roma, possibly as many as 220,000.

Pictures & Soure: Retronaut
Date: 29.12.2015

Beleidigung vor Gericht: Prozess um „schwulen vollgefressenen Zigeuner“

Das Amtsgericht Treysa beschäftigte sich mit einer Beleidigung in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt.

Wegen Beleidigung musste sich ein 74 Jahre alter Häftling der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt kurz vor Weihnachten vor dem Amtsgericht Treysa verantworten. Nach einem Bericht der „Hessischen Allgemeinen“ warf ihm die Staatsanwaltschaft Marburg vor, im vergangenen Februar einen damaligen Mitgefangenen wiederholt rassistisch und homophob beschimpft zu haben.

Unter anderem soll die Äußerung „schwuler vollgefressener Zigeuner“ gefallen sein. Auch habe der Angeklagte, der von Beruf Dachdeckermeister ist, seinem Mithäftling mit einer obszönen Geste den Hintern zugedreht.

Zeuge und Staatsanwaltschaft schlagen Entschuldigung vor

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe nur teilweise ein. Die Aggressionen seien vielmehr von dem damaligen Mithäftling ausgegangen, der ihn selbst als „Nazischwein“ und „Steuerhinterzieher“ beleidigt habe. Der mittlerweile aus der Haft entlassene 62-Jährige wies als geladener Zeuge diese Anschuldigung zurück, konnte sich aber nicht mehr an alle Details der Auseinandersetzung erinnern. „Wenn er sich öffentlich entschuldigen würde, würde mir das reichen“, sagte er nach Angaben der „Hessischen Allgemeinen“.

Die Staatsanwaltschaft griff diesen Vorschlag auf und baute dem Angeklagten damit eine goldene Brücke. Während der 74-Jährige zunächst auf eine gleichzeitige Entschuldigung des früheren Mithäftlings beharrte, gab er nach einigem Zureden der Verteidigung schließlich nach und entschuldigte sich noch im Gerichtssaal bei dem 62-Jährigen.

Das Verfahren wurde im Einvernehmen aller Prozessbeteiligten eingestellt.

Quelle: Queer.de
Stand: 25.12.2015

Hetze gegen Sinti und Roma: Geldstrafe für Online-Pöbelei

Das Amtsgericht Halle hat am Mittwoch den halleschen Frührentner Rolf B. zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.850 Euro verurteilt. Grund: Er hat auf seiner Internetseite gegen Sinti und Roma gehetzt.

Er schimpfte im Internet über „Asylbetrüger“ und „Asylschmarotzer“, schrieb immer wieder in abfälliger Weise über den Zuzug von „Zigeunern auf der Silberhöhe“ – nun wurde der Hallenser Rolf B. wegen Volksverhetzung bestraft. Das Amtsgericht verurteilte den 50-Jährigen am Mittwoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.850 Euro. Amtsrichter Thomas Dancker sah den Tatbestand der Volksverhetzung als „eindeutig erfüllt“ an; B. stelle in seinen Texten ausschließlich Behauptungen auf ohne jede Differenzierungen. Vor Gericht bestritt B. keineswegs, die Texte geschrieben zu haben, wehrte sich aber dagegen, als „Ausländerhasser“ dargestellt zu werden. „Das ist nicht der Fall“, sagt B., der ohne einen Verteidiger erschienen war. Das Wort Zigeuner sei außerdem kein Schimpfwort für ihn. „Die bezeichnen sich doch selber so“, sagte er. „Auf keinen Fall“ habe er es abfällig gemeint. Konkret ging es um zwei Texte, die B. im November vergangenen Jahres auf einer von ihm betriebenen, für ihre rechte Propaganda einschlägig bekannten Internetseite veröffentlicht hatte. Auch weitere Texte wurden verlesen, die B. teils selbst verfasst, teils von anderen Internetseiten übernommen und auf seine eigene gestellt hatte. Vor Gericht sagte B. zwar, er habe sein „Projekt“ zwischenzeitlich wieder eingestellt. Tatsächlich wird er bei der zentralen Registrierungsstelle für die deutschen Internet-Domains, Denic, aber weiter als Besitzer geführt. Regelmäßig erscheinen dort neue Beiträge mit klar ausländerfeindlichem Anstrich – Autorennamen sucht man indes vergeblich unter den Texten, ebenso wie ein Impressum. Freilich ist B. längst nicht so harmlos, wie er sich vor Gericht darstellte. Als NPD-Mitglied spielt er eine Rolle im Umfeld bei der rechtsextremen, sogenannten „Brigade Halle“, die unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Torsten Hahnel von der halleschen Arbeitsstelle Rechtsextremismus beim Verein „Miteinander“ nennt das gestrige Urteil „konsequent“. B. habe über Monate eine hemmungslose Hetze betrieben; eine Demokratie dürfe sich das nicht gefallen lassen. Insofern sei die Verurteilung eine „gute Nachricht“, allerdings bleibe die Frage, ob solche Verfahren nicht schneller abgeschlossen werden müssten. Klar sei auch: An anderer Stelle werde weitergehetzt. So sei der Facebook-Account der „Brigade“ zwar mehrfach gelöscht worden, dafür habe die Gruppe jüngst über Twitter unter anderem zu Angriffen auf linke Politiker aufgerufen. In seiner Urteilsbegründung zog Amtsrichter Dancker eine klare Trennlinie zwischen Meinungsfreiheit Volksverhetzung. B.’s Texte seien klar geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Der sei aber ein immens hohes Gut, und wohin die dauerhafte Störung des öffentlichen Friedens führen kann, habe die Weimarer Republik gezeigt. Rolf B. verwende „nur“ Worte, aber „es finden sich Leute, die Worte in Taten umsetzen“, so Dancker. Mit seinem Urteil folgte der Amtsrichter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Schon vor der Urteilsverkündung hatte B. gesagt, sollte er zu einer Geldstrafe verurteilt werden, „können sie mich auch gleich einsperren“. Von seiner Rente könne er die Strafe jedenfalls nicht bezahlen. B.’s Frau ist Hartz-IV-Empfängerin. Dabei hätte die ganze Sache für B. deutlich billiger werden können. Vor Gericht landete der Fall nur, weil B. Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben hatte. Der hatte eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vorgesehen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Stand: 16.12.2015