What comes to mind when you hear the word “gypsy?” Do you picture the beautiful, kind-hearted Esmeralda from Disney’s The Hunchback of Notre Dame or women begging on the streets of Europe, whom travelers are told to avoid?
“Gypsy” is a racial slur used to describe the Romani people, an ethnic group dispersed throughout Central and Eastern Europe, which falsely attributes their origin to Egypt. The word “gypsy” also carries the negative connotations that Roma are cheaters and thieves—the people responsible when you have been scammed or “gypped.” This kind of wide generalization and stereotype has historically bound the Roma to racism and exclusion from mainstream society.
The years between 2005 and 2015 were deemed “The Decade of Roma Inclusion” by 12 European countries—Albania, Bosnia and Herzegovina, Bulgaria, Croatia, the Czech Republic, Hungary, Macedonia, Montenegro, Romania, Serbia, Slovakia, and Spain— which pledged to close the gap between the Roma and the rest of society. In an interview with the HPR, Robert Kushen, Director of the Decade Secretariat, the main facilitation body of the Decade, stated that by implementing the Decade, “the EU has, in a very public and political way, acknowledged that this is an issue that demands a concerted political response.” It is now timely to analyze whether this ten-year initiative has had an impact on the lives of the long-marginalized Romani people. Continue reading A Roma Education
Category Archives: Staatlicher Antiziganismus
“…der letzte, der nach Pérák fragte, war die GESTAPO…”
In Tschechien gab es eine atemberaubende Aktion inkl. Doku, durch Anifaschist_innen auf einem ehemaligen KZ Gelände.
Näheres bei den Freunden von Ecoleusti
Weitere Informationen zum KZ Gelände:
Besuch und Gedenken auf dem Gelände des ehemaligen KZ Lety bei Pisek (Tschechien) / FREE LETY / 13.9.2014
Dokumentiert: “Uno fordert von Tschechien, Schweinefarm in Lety zu schließen” (Radio Prag)
Abschiebung der Roma-Familie aus Freiburg sorgt für grün-roten Zoff
Keine Heizung, kein Wasser, kein Klo: Berichte über die desolate Lage einer aus Freiburg abgeschobenen Roma-Familie setzen Innenminister Gall zunehmend unter Druck.
Nach dem Bericht von Mitarbeiterinnen des Jugendhilfswerks und des SPD-Kreisverbandsvorsitzenden Julien Bender über ihren Besuch bei der abgeschobenen Familie Ametovic bleiben viele Fragen offen. Der Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand fordert, die Kriterien der „humanitären Einzelfallprüfung“ offen zu legen. Auf Nachfragen der BZ dazu sagt Andreas Schanz, Sprecher des Innenministeriums, vage, die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums würden sich „genau anschauen, ob eine Abschiebung zu einem bestimmten Zeitpunkt zumutbar ist.“
Als Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch die Abschiebung erneut öffentlich verteidigte, betonte er, dass er im Dezember selbst in Serbien gewesen sei und sich ein Bild von den Bedingungen vor Ort gemacht habe. Kennt er das Roma-Lager Nis? Nein, sagt auf Nachhaken der BZ Andreas Schanz – Reinhold Gall sei in einer Notunterkunft in Sabac gewesen. Er habe sich außerdem am Flughafen in Belgrad davon überzeugt, dass abgeschobene Flüchtlinge vom serbischen Flüchtlingskommissariat empfangen würden. Continue reading Abschiebung der Roma-Familie aus Freiburg sorgt für grün-roten Zoff
Abschiebung nach 28 Jahren
Die Romni Suzana S. und ihre fünf Kinder wurden in Deutschland geboren. Nun will sie der Landkreis Emsland in Niedersachsen abschieben.
Seit 28 Jahren lebt Suzana S. in Deutschland. Sie ist eine alleinerziehende Mutter von fünf Kindern: Die fünf- bis 14-jährigen Leonard, Ibrahim, Leonora, Luan und Laura gehen in ihrer Heimat Geeste zur Schule und haben hier ihre Freunde. Geeste ist ein kleines Dorf im Kreis Meppen. S. hat die gleichen Probleme wie die Mütter der anderen Schulkinder, hat es ebenso schwer wie andere Alleinerziehende, arbeitet nebenbei, um die Familie durchzubringen. Nur: S. und ihre Kinder haben keinen deutschen Pass. Im April 2014 entschied deshalb der Landkreis Emsland, Suzanna S. solle mit ihren fünf Kindern nach Serbien ausreisen. Suzana S. ist 32 Jahre alt und genauso wie ihre Kinder in Deutschland geboren. Als sie fünf Jahre alt war, lebte Suzana mit ihren Eltern für vier Jahre in Serbien, aber serbisch kann sie nicht. Das Emsland ist ihre Heimat und für ihre Kinder gilt das sowieso. „Ich fühle mich wie eine Deutsche“, sagt sie. Die Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde im Emsland kann sie nicht fassen. „Ich weiß nicht, wie ich meine Kinder in Serbien ernähren soll. Wir werden da auf der Straße leben müssen“, sagt S. Sie und ihre Kinder sind Roma. Viele Angehörige der Minderheit leiden in Serbien unter Schikanen der Behörden und sind rassistischen Angriffen aus der Bevölkerung ausgeliefert. S.‘ Anwalt Jan Sürig war in Serbien und weiß um die Situation: „Noch heute leben Roma in Serbien zwangsweise am Rande der Gesellschaft in oft menschenunwürdigen Verhältnissen. Sie werden in praktisch allen Alltagsbereichen diskriminiert.“ Doch die Diskriminierung von Roma in Serbien wird in Deutschland grundsätzlich nicht als Abschiebehindernis betrachtet. Und auch in Deutschland geboren zu sein und hier seit 28 Jahren zu leben, reicht gesetzlich nicht für einen gesicherten Status. Viele Jahre erhielt die Familie nur Duldungen. „Eine enorme Diskriminierung!“, sagt Anwalt Jan Sürig. In der Schule etwa durften die Kinder viele Freizeitaktivitäten nicht mitmachen, weil sie als Geduldete das Land nicht verlassen dürfen. Das Emsland liegt an der Grenze zu Holland und die Klassenreisen fanden oft dorthin statt. Continue reading Abschiebung nach 28 Jahren
Kretschmann rechtfertigt Abschiebung von Freiburger Roma-Familie
Jetzt schaltet sich der Ministerpräsident persönlich in die Debatte ein: Winfried Kretschmann verteidigt die umstrittene Abschiebung einer Freiburger Roma-Familie mit sechs kleinen Kindern.
Das geltende Recht sehe vor, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber zur Ausreise verpflichtet seien, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Der Fall der Freiburger Familie Ametovic sei im Detail geprüft worden, Gegenstand von verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie von Beratungen im Petitionsausschuss des Landtags gewesen. Ein Arzt habe keine Reiseunfähigkeit der Familienmitglieder feststellen können.
Kretschmann beteuerte: „Wir überlassen keine Familie einfach ihrem Schicksal.“ Die grün-rote Landesregierung kümmere sich auch um die Verhältnisse, die die Rückkehrer in ihrer Heimat erwarteten. So seien die Wohnsituation und die Gesundheitsversorgung mit den serbischen Behörden abgestimmt worden. Hingegen hatte sich unter anderem die Vorsitzende der Grünen im Landtag, Edith Sitzmann, erschüttert darüber gezeigt, „dass eine ernsthaft erkrankte Mutter mit ihren sechs ebenfalls erkrankten Kindern“ abgeschoben worden sei.
Kretschmann hatte im Herbst im Bundesrat für die schwarz-rote Asylrechtsreform gestimmt und diesem Vorhaben damit zur Mehrheit verholfen. Seitdem können abgelehnte Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina schneller zurückgeschickt werden. Kretschmann erinnerte daran, dass schon vor der Asylrechtsreform ein Großteil der Asylverfahren von Bewerbern aus Serbien abgelehnt worden sei.
Quelle: Badische Zeitung
Stand: 27.01.2015
Keine Abschiebung von Adam Ramadani
Der 19jährige Sänger und Tänzer Adam sollte Mitte November aus Freiburg in den Kosovo abgeschoben werden, in ein Land, das ihm fremd ist und dessen Sprache er nicht spricht. In ein Land, wo er als Kind alle seine Verwandten um sich hatte und wo heute niemand mehr aus der Großfamilie lebt.
Wir bitten Euch: Lest dieses kurze Portrait und helft ihm mit eurer Unterschrift auf unserer online Petition an den Landtag von Baden-Württemberg.Adam kam nahe Pristina im Kosovo 1994 in einer Roma-Familie auf die Welt. Als Fünfjähriger ist er 1999/2000 mit seiner Familie vor den Bomben und dem Bürgerkrieg geflohen – Stationen der Flucht : Mitrovica, Belgrad, dann länger in Subotica. Dort lebte die Familie in den Flüchtlingsslums der Kosovo Roma . Von den ca. 150.000 Roma, die vor dem Krieg im Kosovo lebten, gibt es heute nur noch 25 – 30.000. Alle anderen sind geflohen – hauptsächlich in die umliegenden Länder, ein kleiner Teil nach Deutschland. Adams Familie floh 2010 nach Freiburg. Sein Vater, seine Mutter und seine jüngere Schwester haben dieses Jahr einen Aufenthaltsstatus bekommen. Adam aber nicht, weil er 19 Jahre alt ist und als volljährig gilt. Den Hauptschulabschluß hat er nicht geschafft, das wurde ihm zum Verhängnis. Er hat aber den Willen und die Unterstützung ihn zu erlangen – eine Altenpflegeausbildung will er dann machen.
Seine Eltern bekamen den Aufenthalt wegen Kriegstraumatisierung und der Schwerbehinderung des Vaters. Adam ist stark und verantwortungsvoll, er war und ist die Stütze der Familie. Er pflegt den Vater, er spricht gut Deutsch und macht die Außenkontakte. Die Familie ist verzweifelt. Der Vater sagt: “Ich muss sterben, wenn er weg ist“. Warum soll die Familie auseinandergerissen werden, die schon soviel Leid ertragen musste ?
Adam ist stark und er hat es schwer, er muss den Großteil der psychischen Last der Familie tragen. Er ist ein wunderbarer Sänger und Tänzer. Im letzten Jahr ist er mehrmals öffentlich aufgetreten, nicht nur in Freiburg, auch in Duisburg, Mannheim und Berlin. Er leitet eine Tanzgruppe, hat 2014 mehrere Tanzworkshops gegeben und war im September unter den Siegern der Stiftung „Jugend Hilft“ für das Projekt „Roma Jugendliche geben Roma Kindern Musikunterricht“ mit rotem Teppich im Bellevue in Berlin.
Wir, die Roma Community, brauchen Adam – er ist ein positives Vorbild und gibt den Menschen trotz aller Zerstörungsszenarien Hoffnung.
KEINE ABSCHIEBUNG VON ADAM !!
PETITION und Quelle: change.org
08.12.2014
Frankreich: Rechter Bürgermeister verweigert Roma-Baby die Beerdigung
Mit zwei Monaten starb die kleine Maria Francesca am plötzlichen Kindstod. Der Bürgermeister von Champlan verweigerte ihr ein Grab. Jetzt wird ihm Rassismus vorgeworfen – weil das Baby Romni war.
Ein rechtsgerichteter Bürgermeister in Frankreich hat einem zu Weihnachten verstorbenen Roma-Baby die Beerdigung in seiner Gemeinde verweigert. Das Stadtoberhaupt von Champlan am Rand von Paris, Christian Leclerc, habe die Anfrage ohne Begründung abgelehnt, sagte der zuständige Bestatter am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. Leclerc ist parteilos, ordnet sich aber der politischen Rechten zu. Der Bürgermeister müsse sich nicht erklären, doch sei die Verweigerung einer Beerdigung „sehr selten“, sagte der Bestatter. Ein örtlicher Verein zur Unterstützung der Roma warf Leclerc „Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Stigmatisierung“ vor. Das am 14. Oktober geborene Mädchen Maria Francesca war in der Nacht zum 26. Dezember am plötzlichen Kindstod gestorben, wie der Präsident des Vereins mitteilte. Demnach starb das Kleinkind in einem Krankenhaus der an Champlan angrenzenden Gemeinde Corbeil-Essonnes. Die Familie stellte daraufhin in Champlan, wo sie mit anderen Roma in einem Camp wohnte, den Antrag, ihr Kind dort begraben zu dürfen. Angesichts der Weigerung des Bürgermeisters bot die nahe gelegene Gemeinde Wissous der Familie schließlich an, das Baby dort zu begraben. „Einfach aus Menschlichkeit konnte die Situation so nicht bleiben“, sagte der Bürgermeister von Wissous, Richard Trinquier. „Es gibt keinen Grund, einer Mutter, die neun Monate ein Kind getragen hat und es nach zweieinhalb Monaten verliert, weiteren Schmerz zu bereiten.“ In Frankreich können Menschen an ihrem Wohnort, an ihrem Sterbeort oder in einer Gemeinde begraben werden, wo die Familie eine Begräbnisstätte hat. In jedem Fall müssen die Angehörigen beim jeweiligen Bürgermeister um Erlaubnis bitten.
Quelle: Spiegel.de
Stand: 03.01.2015
Rassismus-Vorwurf gegen Bürgermeister: Bestattung von Roma-Baby verweigert
Évry – Das Baby Francesca starb an Weihnachten. Der Bürgermeister der Gemeinde Champlan verweigerte offenbar die Beerdigung des kleinen Roma-Mädchens. Ein örtlicher Verein zur Unterstützung der Roma spricht von Rassismus, der Bürgermeister wehrt sich.
In der französischen Gemeinde Champlan ist dem toten Baby einer Roma-Familie die Beerdigung verweigert worden. Der konservative Bürgermeister Christian Leclerc wies am Sonntag Vorwürfe zurück, er habe die Bestattung verhindert. Er habe sich „zu keinem Zeitpunkt“ einer Beerdigung entgegengestellt, sagte Leclerc der französischen Nachrichtenagentur AFP. Er habe für zwei alternative Bestattungsorte seine Zustimmung gegeben. Eine entsprechende SMS sei möglicherweise in der Verwaltung missverstanden worden.
Der parteilose Leclerc, der sich selbst zur Rechten zählt, war zuvor von der Zeitung „Le Parisien“ zitiert worden, die nur begrenzt verfügbaren und teuren Plätze auf dem Ortsfriedhof stünden in erster Linie für diejenigen bereit, „die ihre lokalen Steuern zahlen“. Daraufhin war er von vielen Seiten teils heftig kritisiert worden. Der Bürgermeister meinte nun, die Äußerungen seien „aus dem Zusammenhang gerissen“. Zudem sei die Verbindung schlecht gewesen.
Die Gemeinschaft der rund 30 Roma-Familien in dem Ort südlich von Paris hatte die Vorgänge „schändlich“ genannt. Das zwei Monate alte Baby war Weihnachten in einem Krankenhaus an plötzlichem Kindstod gestorben. Es ist inzwischen im benachbarten Wissous begraben. Die Gemeinde wird ebenfalls konservativ regiert. Der dortige UMP-Bürgermeister Richard Trinquier sagte, man könne nicht einer um ihr Kind trauernden Mutter weitere Schmerzen zufügen.
Quelle: Berliner Zeitung
Stand: 04.01.2015
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung Serbiens zum sicheren Herkunftsstaat zweifelhaft
Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss vom 27. November 2014 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31. Oktober 2014 über die Einstufung unter anderem der Republik Serbien als sicherer Herkunftsstaat geäußert. Das Gericht hat dem Eilantrag einer asylsuchenden serbischen Familie stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Androhung ihrer Abschiebung angeordnet.
Die Antragsteller sind serbische Staatsangehörige und gehören zur Volksgruppe der Roma. Sie leben jetzt in Münster. Im Juli 2014 beantragten sie ihre Anerkennung als Asylberechtigte. Diese Anträge lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Oktober 2014 als offensichtlich unbegründet ab und drohte ihnen die Abschiebung nach Serbien an. Hiergegen erhoben die Antragsteller Klage und beantragten beim Verwaltungsgericht Münster, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
Diesem Eilantrag folgte das Gericht nunmehr und führte zur Begründung unter anderem aus: Derzeit sprächen erhebliche Gründe dafür, dass die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge keinen Bestand haben würden. Die Bescheide beruhten maßgeblich auf der Prämisse, dass den Antragstellern als Zugehörige der Volksgruppe der Roma im Falle ihrer Rückkehr nach Serbien offensichtlich keine im asylrechtlichen Verfahren relevanten Nachteile drohten. An dieser Einschätzung bestünden ernstliche Zweifel. Serbien sei seit dem am 6. November 2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als Herkunftsstaat und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014 ein sicherer Herkunftsstaat. Es bedürfe jedoch der Klärung im Klageverfahren, ob die Asylanträge der Antragsteller auf dieser gesetzlichen Grundlage als offensichtlich unbegründet abzulehnen seien. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sei offen, ob Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31. Oktober 2014 bestünden, die eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderten. Bei der Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat bestehe die Aufgabe des Gesetzgebers darin, sich anhand der vom Grundgesetz vorgegebenen Prüfkriterien aus einer Vielzahl von einzelnen Faktoren ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat zu bilden. Nach der im Gesetzentwurf der Bundesregierung (vom 26. Mai 2014, Bundestags-Drucksache 18/1528) gegebenen Begründung für die Bestimmung Serbiens zum sicheren Herkunftsstaat bestehe Klärungsbedarf, ob der Gesetzgeber seiner Aufgabe in vollem Umfang nachgekommen sei. Denn es sei nicht hinreichend erkennbar, welches Gewicht der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung den geänderten serbischen Ausreisebestimmungen und ihrer Anwendung insbesondere auf Volkszugehörige der Roma gegeben habe. Auch ließen die Gesetzesmaterialen nicht erkennen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte hinreichend berücksichtigt habe. So habe das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen den Klagen serbischer Asylsuchender stattgegeben. Auch habe das Verwaltungsgericht Münster in einer Vielzahl von Fällen den Eilanträgen von Roma gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge als offensichtlich unbegründet entsprochen.
Der Beschluss ist nach dem Asylverfahrensgesetz unanfechtbar.
Der Beschluss wird in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht.
(Az.: 4 L 867/14.A – rechtskräftig)
Quelle: Justiz Online
Stand: 28.11.2014
Roma-Diskriminierung in der Deutscher Botschaft in Kosova und auf kosovarischen Ämtern
Mauern für Roma in Kosova
Jedes Jahr werden ca. 500 Menschen nach Kosova abgeschoben, fast alle sind Roma bzw. Ashkali.
Ergin Alija ist ein Rom, der zusammen mit seiner Familie nach dem Kosovokrieg aus Prishtinë nach Deutschland geflüchtet ist. Im Jahr 2010 wurde er im Alter von 18 Jahren nach Kosova abgeschoben und hinterließ in Deutschland seine restliche Familie, u.a. die schwerkranke Mutter von ihm. Sie ist auf Grund eines Arbeitsunfalls, welchen sie in Deutschland erlitt, querschnittsgelähmt und dauerhaft auf ihre familiäre Lebenshilfe in der Erledigung ihrer täglichen Aufgaben und Angelegenheiten, wie auch im pflegerischen Bereich angewiesen, die sich nur in Deutschland erbringen lässt. Die besondere Betreuungsbedürftigkeit stellt auch den humanitären Grund für ihre Aufenthaltserlaubnis dar, weil im Herkunftsstaat die notwendige klinische Versorgung in prekären Verhältnissen nicht gewährleistet ist. Da sie somit vom alltäglichen Gesellschaftsleben ausgeschlossen ist und zu jeder Tageszeit betreut werden muss, ist eine Pflege ihres Sohnes Ergin notwendig geworden. Insbesondere hat die jahrelange Trennung von ihrem Sohn zu starken Depressionen bei ihr geführt. Da sie aufgrund der Fesselung an den Rollstuhl ihren Sohn nicht in Kosova besuchen kann, ist lediglich ein Besuch von Ergin Alija in Deutschland möglich, was ihm aber über Jahre durch die Einreisesperre (welche inzwischen abgelaufen ist) verwehrt wurde. Aus diesem Grund hat sich der Verein Verantwortung für Flüchtlinge e.V. dazu entschlossen, Ergin Alija und seiner Frau Ardita Alija dabei zu helfen, ein Visum zum Familiennachzug in Härtefällen im Konsulat der deutschen Botschaft in Prishtinë zu beantragen. Leider ist eine Terminvereinbarung bei der Deutschen Botschaft in Pristinë zur Visabeschaffung nur online möglich. Bereits im September waren angeblich alle Termine im Jahr 2014 ausgebucht. Die nächste freie Zeit hätte man erst am 6. Januar 2015. Aus diesem Grund haben Mitglieder des oben genannten Vereins damals tagelang versucht, die Konsularabteilung telefonisch zu ihren Sprechzeiten (offiziell Mo – Do von 15:00 bis 16:45 Uhr) zu erreichen. Nachdem stets um 15 Uhr es auch klingelte, aber niemand an den Hörer gegangen ist, war ab einer Minute später die ganze Zeit bis 16:45 Uhr das Telefon besetzt. Jeden Tag. Unter der Nummer +38138254577 kann man laut Website der Deutschen Botschaft in Kosova Fragen zur Visaerteilung stellen. Der Vorsitzende des Vereins, Ricky Burzlaff, hat es dann mit geänderten Nummern versucht (letzte Ziffer 6 bzw. 8 statt 7), wo aber stets die gleiche Dame der Botschaft an das Telefon ging und sagte, dass es nicht möglich wäre, Aussagen zum Visum zu treffen oder gar ihn mit jemanden in dieser Angelegenheit kompetenten Person zu verbinden. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versuchte das Konsulat bereits seit Wochen Visaanträge jeglicher Art abzublocken und vergibt dahingehend auch keine Termine mehr. Schließlich gelang es dem Verein nach einer kritischen Veröffentlichung dieses Missstandes in der kosovarischen Internetzeitung www.kosova-aktuell.de dennoch, über einen E-Mail-Vekehr mit dem Chef der Visastelle, Herrn Frank Radtke, einen Termin im Konsulat am 4. November 2014 um 11 Uhr zu bekommen.Für die Beschaffung eines Visums sind viele Dokumente auf verschiedenen Behörden einzuholen. Am 31. Oktober heiraten Ergin und die schwangere Ardita Alija auf dem Standesamt in der Kommunalverwaltung der Stadt Fushë Kosovë. Nachdem 14:10 Uhr die Prozedur vorbei war, wollte das frisch gebackene Ehepaar zusammen mit Herrn Burzlaff die auf dieser Behörde zu beantragenden Dokumente (neben Heiratsurkunde auch Geburtsurkunde und Familienzertifikat) mitnehmen. Man bat die drei Personen jedoch, wieder hinten in der Schlange auf der Behörde anzustellen. Um 14:40 Uhr waren sie dann wieder dran, jedoch verweigerte man die Erteilung der restlichen Dokumente mit dem Hinweis, dass die Behörde geschlossen sei, obwohl an der Tür klar die Öffnungszeit bis 15 Uhr angezeigt wurde. In der darauf folgenden Diskussion zeigten einige Mitarbeiter wie bereits in der Vergangenheit eine besondere Aggressivität gegenüber Roma auf. Dies wurde daran deutlich, dass dieses Verhalten nur dem Roma-Ehepaar entgegengebracht wurde und nicht den anderen anwesenden Personen auf der Behörde. Am Montagmorgen haben die drei die erforderlichen Dokumente mit viel Druck und gegen hohe Gebühren endlich bekommen, um sie in Prishtinë im Innenministerium überbeglaubigen lassen zu können. Nachdem die Mitarbeiterin am Schalter gesehen hat, dass es sich um Roma handelt, wurden Ergin und Ardita Alija sofort weggeschickt mit dem Verweis, erst am nächsten Tag wiederzukommen. Nach einer deutlichen Intervention des Vereinsvorsitzenden Ricky Burzlaff mit dem klaren Hinweis, dass er die beiden als Besitand vertritt und man am Vormittag des darauffolgenden Tages bereits den Termin im Konsulat der Deutschen Botschaft hat, kam das kosovarische Innenministerium endlich seiner Pflicht und gab uns die entsprechenden Apostillen gegen erneut hohe Gebühren. Nachdem auch Passbilder erworben wurden und alle anderen vielen Dokumente ausgefüllt und unterschrieben wurden, begaben sich am Dienstag, den 4. November, Ergin und Ardita Alija in Begleitung von Ricky Burzlaff zur Deutschen Botschaft. Obwohl Herr Burzlaff (deutscher Staatsbürger) eine Vollmacht der Mutter von Ergin besaß und somit befugt war, ihre Interessen auf der Deutschen Botschaft zu vertreten, und in Funktion als Beistand für Ergin und seiner Frau Ardita Alija anwesend war, wurde ihm auch nach mehrmaligen Bitten und Nachfragen der Zutritt in das Konsulat verwehrt. Es darf nicht sein, dass die Deutsche Botschaft einem deutschen Staatsbürger, einem Vertreter einer deutschen NGO sowie einem Bürger- und Menschenrechtler, der wegen diesem Fall und nach Terminabsprache mit der Deutschen Botschaft nach Kosova geflogen ist, der Zutritt zur Botschaft und damit auch der rechtlich erlaubte Behördengang auf deutschem Hohheitsgebiet verweigert wird. Was sich aber dann im Konsulat abspielte, gleicht einem schlechten Film. Weil einige Dokumente nicht zweifach kopiert wurden, musste das Roma-Ehepaar das Konsulat verlassen und sollte nach der Beschaffung der Kopien sich wieder hinten in der Schlange anstellen. Als dies geschehen ist, verweigerte man denen den Zugang zur Konsularabteilung mit der Begründung, es sei angeblich Mittagszeit und sie sollen in 75 Minuten wiederkommen. Auch nach Ablauf dieser Zeit gab es erhebliche Probleme beim Einlass, da der dafür zuständige Botschaftsmitarbeiter erneut den beiden den Zugang verwehrt hat. Nach einigen Diskussionen durften sie letztendlich doch das Konsulat betreten. Am Schalter wurden Ergin und Ardita Alija mit einer aggressiven und teils romafeindlichen Stimmung konfrontiert. Sie wurden teilweise grundlos angebrüllt und ihnen wurden verschiedene Vorwürfe gemacht, z.B. dass die Begründung des Härtefalls angeblich zu kurz sei. In Wirklichkeit ist letztere treffend und ausreichend formuliert worden und damit ist es skandalös, dass die Botschaft Quantität über Qualität einer Begründung stellt. Einen sachlichen Bezug zur Kritik der Härtefallbegründung gab es nicht. Ebenso teilte man dem Ehepaar mit Absicht fälschlicherweise mit, dass sie zu jung für eine Familiennachführung seien. Jeder, der sich mit diesen Themen auskennt weiß, dass in diesem Fall die Botschaft böswillig und romafeindlich gehandelt hat. Eine Altersregelung für eine Familiennachführung in Härtefällen existiert nicht. Desweiteren wurde unmissverständlich gesagt, dass „Ergin und Ardita Alija es sich abschminken können, dieses Jahr ein Visum zu bekommen“. Diese Aussage einer Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft stellt einen klaren Fall der Diskriminierung dar. Der Verein Verantwortung für Flüchtlinge e.V. fordert deshalb alle zuständigen Behörden und insbesondere den deutschen Außenminister, Frank Walter Steinmeier, als Chef der Deutschen Botschaften auf, dafür zu sorgen, dass diese Drohung nicht Realität wird und das Ehepaar noch in diesem Jahr vor Weihnachten das ersehnte Visum bekommt. 25 Jahre nach dem Mauerfall werden in Europa auch durch die Bundesrepublik Deutschland Mauern gebaut, die die Freiheit und Rechte vieler Menschen, insbesondere aber Roma, deutlich einschränken. Jede Romafamilie in Kosova kann sich den bürokratischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand der Visabeschaffung nicht leisten. Das muss sich ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Ricky Burzlaff
(Vorsitzender des Vereins Verantwortung für Flüchtlinge e.V.)