Presseerklärung vom 25. Oktober 2011

*Berufungsverfahren bestätigt weitgehend Skandalurteil*

Der Berufungsprozess gegen einen jungen Antifaschisten, der am
vergangenen Mittwoch am Landgericht Koblenz stattgefunden hat, endete,
ohne dass es zu einem Freispruch gekommen ist.
Der Angeklagte war im Mai diesen Jahres – trotz fehlender Beweise und
nur aufgrund der Aussage eines einzigen Polizisten – zu einer hohen
Strafe verurteilt worden. Der zunächst zuständige Oberstaatsanwalt hatte
in der Vergangenheit heftige Kritik provoziert, weil er den Angeklagten
und seinen Anwalt beschimpft hatte und im ersten Prozess Druck auf
Zeugen und Teile des Publikums ausgeübt hatte. Dieser Oberstaatsanwalt
war im Berufungsprozess nicht mehr der Anklagevertreter. Dennoch war der
Druck durch die Justiz nach wie vor sehr hoch: Die Koblenzer Justiz ist
für ihre besondere Härte bekannt, und der Richter in diesem
Berufungsprozess, der in der Regel verhängte Strafen in
Berufungsverfahren nicht verringert sondern noch erhöht, hatte dem
Anwalt gegenüber sehr deutlich signalisiert, auf jeden Fall verurteilen
zu wollen. Diesem psychischen Druck mit der Aussicht auf weitere
Verhandlungstage, ohne dass am Ende ein Freispruch stehen würde, fühlte
sich der Angeklagte nicht gewachsen, weshalb sich schließlich darauf
geeinigt wurde, dass beide Seiten die Berufung zurückziehen. Damit steht
am Ende eine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung,
für die es keine Beweise gab. Einzig die Aufhebung der schikanösen
Bewährungsauflagen mag dem nunmehr Verurteilten ein kleiner Trost sein.
Während Besucher_innen des Berufungsprozesses abgetastet und durchsucht wurden, ihre Ausweise kopiert wurden und ihnen außerdem ein Mitschreiben untersagt wurde, saß der als Nebenkläger auftretende Polizist in voller Uniform inclusive Dienstwaffe im Saal.

Wir rufen die Öffentlichkeit dazu auf, die folgenden, im gleichen
Zusammenhang antifaschistischer Proteste im November 2010 in Remagen
stehenden, Prozesse zu beobachten, damit es nicht zu weiteren
inakzeptablen Verurteilungen kommt.

Weitere Informationen zu den Prozessen und ihren Hintergründen finden
Sie unter
http://remagensoli.blackblogs.org

Alexandra Reinhardt
Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen
Bonn, den 25. Oktober 2011

Email: [email protected]
Webseite: www.remagensoli.blackblogs.org

Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen
c/o Buchladen Le Sabot . Breite Str. 76 . 53111 Bonn

Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. – OG Bonn
Kto.-Nr. 400 723 8302, GLS Bank, BLZ: 430 609 67
Stichwort “Remagen”

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