Remagen-Prozesse
Ergebnisse der Prozesse im Zusammenhang mit Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 20.11.2010 in Remagen.
Nachdem im Oktober 2011 der Hauptangeklagte auch im Berufungsprozess – ohne Beweise – wegen des Vorwurfs der Körperverletzung an einem Polizisten skandalöserweise verurteilt worden ist, sind mittlerweile auch noch weitere Antifaschisten verurteilt worden.
Der Zeuge der Verteidigung, der im ersten Prozess gegen den Hauptangeklagten im Gerichtssaal wegen angeblicher Falschaussage verhaftet worden war, obwohl er fast genau das gleiche wie eine als Zeugin geladene Polizistin aussagte, wurde inzwischen ebenfalls verurteilt, obwohl die Anklage äußerst fragwürdig war.
Die sechs Personen, die angeklagt waren, weil ihnen Landfriedensbruch und schwere Körperverletzung (ebenfalls an dem Polizisten) vorgeworfen wurde, wurden letzten Monat alle zu 70 Tagessätzen (in unterschiedlicher Höhe) verurteilt. Zwar war die Anklage wegen Körperverletzung fallen gelassen worden, aber die wegen Landfriedensbruchs blieb aufrecht erhalten und führte schließlich zur Verurteilung – obwohl keine konkreten Tatbeteiligungen nachgewiesen werden konnten. Die sechs gehen alle in Berufung. Wir hoffen natürlich auf Freisprüche, aber darauf kann man sich leider nicht verlassen, umso weniger, als das zuständige Landgericht Koblenz für seine Härte bekannt ist.
Wegen der großen Zahl an Verurteilungen und vieler stattgefundener Verhandlungstage (die jeder viele zusätzliche Kosten verursachen), müssen wir weiterhin dringend Geld für die Prozesskosten sammeln!
Infos auf: www.remagensoli.blackblogs.org
Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen
April 2012
Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V.
Kto.Nr. 400 723 8302
GLS Bank
BLZ 430 609 67
Stichwort “Remagen”