Kriminalisierung von Antifaschisten nach Neonazidemonstration in Remagen
Einschüchterungsversuche durch Oberstaatsanwalt aus Koblenz
Am 12.05.2011 wurde vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ein 23jähriger Antifaschist ohne Beweise verurteilt: Zu 18 Monaten Haft auf Bewährung, 150 Sozialstunden, einer Reihe schikanöser Auflagen und einer Zahlung von 1500,- Schmerzensgeld.
Der Antifaschist soll im Zusammenhang mit einer Gegendemo gegen den Naziaufmarsch in Remagen am 20.11.2010 einem Polizeibeamten eine Platzwunde am Kopf zugefügt haben. Es gibt aber außer der Aussage des verletzten Polizisten keine Zeug_innen, die dies bestätigen. Der Polizist selbst hat die Tat noch nicht einmal gesehen, sondern meint lediglich, dem Täter Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben. Da der angeklagte Antifaschist tatsächlich Pfefferspray ins Gesicht bekommen hatte, ließ er sich im Krankenhaus behandeln und wurde darauf hin verhaftet.
Der ermittelnde Oberstaatsanwalt J.-W. Schmengler tönte schon bei der Haftprüfung am nächsten Tag, dass er ihn und seine “Freunde allesamt in den Knast” bringen werde. Beim Prozess wurden der Angeklagte und sein Verteidiger vom Staatsanwalt beschimpft und Beobachter_innen im Publikum Schreibblöcke und Stifte abgenommen. Ein Entlastungszeuge, der aussagen konnte, dass der Polizeibeamte mit Pfefferspray und Schlagstock gegen die Demonstrant_innen vorgegangen war, wurde wegen angeblicher Falschaussage in Handschellen aus dem Gericht abgeführt. Ihm droht nun ebenfalls ein Gerichtsverfahren.
Zusätzlich stehen Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs bzw. der gefährlichen Körperverletzung gegen mindestens 6 weitere Personen an. Leider ist nicht auszuschließen, dass es auch dort zu ähnlich skandalösen Urteilen kommen wird und Berufungsverfahren notwendig werden. Auf die Angeklagten kommen hohe Kosten zu.
In der Region Rhein-Ahr gibt es mit dem ‘Aktionsbüro Mittelrhein’ eine der aktivsten und gefährlichsten Nazigruppierungen in Westdeutschland. Trotzdem wird dringend notwendiges antifaschistisches Engagement kriminalisiert. Verurteilungen ohne Beweise und Zeugeneinschüchterungen dürfen nicht hingenommen werden!
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