Category Archives: Prozesse

Prozesstermine und -berichte

Erste Bußgeldbescheide und weiteres Vorgehen

Erste Bußgeldbescheide zum 1. Mai // Höhe: 63,50 Euro // Zwei Wochen Frist für Einspruch // Nächstes Betroffenenplenum am 17.12. im ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld

Erste Bußgeldbescheide zum 1. Mai

Seit Ende letzter Woche wissen wir, dass die ersten Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der Gleisblockade am 1. Mai angekommen sind. Sie belaufen sich auf einen Betrag von 63,50 Euro (35 Euro Bußgeld + Gebühren). Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Zuständig im Fall von Einsprüchen sei das Amtsgericht Potsdam.

Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen alle Personen, die nach dem 1. Mai verwarnt wurden und das Verwarnungsgeld nicht gezahlt haben, einen solchen Bußgeldbescheid erhalten werden. Wichtig bleibt deshalb: Prüft regelmäßig eure Briefkästen! Continue reading

Presseerkärung des Solikomitees für Sonja und Christian und der Roten Hilfe

Nach über zwei Jahren ist Sonja Suder heute Mittag freigelassen worden. Das Frankfurter Landgericht verurteilte sie zu 3 Jahren und 6 Monaten, der Haftbefehl wurde außer Vollzuggesetzt, – wegen der Beteiligung an drei Brandanschlägen in den 1970er Jahren. Das Gericht folgte damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Continue reading

Klagen und Strafverfahren wegen Blockupy Kessel

Eine Information der Blockupy AG Antirepression / 14.10.2013

In den vergangenen Wochen berichtete die Junge Welt (*) mehrfach über die Klagen wegen der Kesselung der Blockupy-Demo am 1. Juni 2013. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass die Polizei gegen 943 im Kessel festgestellte und videografierte Demonstrant/innen Strafverfahren vorbereitet. Continue reading

Einstellung im Blockupy-Gerichtsverfahren

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Pressemitteilung der Roten Hilfe OG Frankfurt 11.7.2013

Einstellung im Blockupy-Gerichtsverfahren Heute wurde vor dem Frankfurter Amtsgericht gegen einen Aktivisten verhandelt, vorgeworfen wurde ihm, während einer Personalienfeststellung bei den Blockupy Aktionstagen 2012 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Rückblick: Mit überzogene Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen die ersten Blockupy Proteste 2012, durch präventiver Aufenthaltsverbote und Demonstrationsverbote versuchten Politik und Polizei notwendigen Protest gegen die europäische Krisenpoltik zu unterbinden und zu illegalisieren. Im Laufe der Aktionstage wurden wegen der im Nachhinein teilweise für ungültig erklärten Versammlungsverbote über 1000 Aktivist*innen in Gewahrsam genommen. Unter ihnen auch der heute Angeklagte, der sich seiner Festnahme angeblich entziehen wollte. Der Prozess gegen den Angeklagten wurde von vielen Vertreter*Innen der Presse und der interessierten Öffentlichkeit begleitet, was sicherlich auch ein Grund für die schnelle Einstellung war. Zu Beginn verlas der Angeklagte eine Prozesserklärung, in der er auf die politische Notwendigkeit der Proteste gegen die Europäische Krisenpolitik einging und den überzogenen und grundrechtswidrigen Einsatz der Polizei kritisierte. „Die Polizei setzte die administrativen Grundrechtsbe_ schneidungen dann an den Aktionstagen konkret um. In Frankfurt waren die Aktivist_innen mit unzähligen Schikanen und Übergriffen durch die Polizei konfrontiert. Wiederholte Kontrollen an jeder Ecke, Absper- rungen in der gesamten Innenstadt, massenhaftes Einkesseln und Festsetzen von zahlreichen Demonstrant_innen, schon bei der Anreise, und Aufent- haltsverbote sollten jeglichen Protest im Keim ersticken und den legitimen Widerstand kriminalisieren.“ So erklärte er weiter von seinem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen zu wollen und kritisierte die Doppelmoral bei der Kritik am Vorgehens der türkischen Behörden und dem realen Verhalten der deutschen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit Blockupy 2013. Weiter schilderte er seine Festnahme, bei der er verletzt wurde und bei der er nun, wie vorgeworfen, Widerstand geleistet haben soll. „Ich habe versucht, mein Recht auf Versammlung an jenem 18. Mai in Frankfurt wahrzunehmen. Hierbei wurde ich von der Polizei kontrolliert, schikaniert, geschlagen und schließlich in Gewahrsam genommen. Und nun wird auch noch versucht mich mit dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu kriminalisieren. Kriminell ist nicht das Wahrnehmen von Grundrechten, kriminell ist die Verbotspolitik der Stadt und das Vorgehen der Polizei.“ Außerhalb dieser Prozesserklärung wolle er sich aber zur Sache nicht äußern und lies seinen Anwalt für sich sprechen. Das Gericht schätze den Vorwurf der Staatsanwaltschaft allerdings als Lapalie ein und stellte das Verfahren folgerichtig nach einer Viertelstunde nach § 153 StPO, wegen geringer Schuld ein. Die erfolgreiche Einstellung des Verfahrens ist aber nur ein erster Schritt. Da diese Verfahren lediglich der Kriminalisierung von politischen Aktivist*innen und der nachträglichen Rechtfertigung überzogener Polizeieinsätze dienen, fordern wir die sofortige Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen Aktivist*innen der Krisenproteste. Wir fordern weiter die Entmilitarisierung der Polizei, die Möglichkeit sich gegen Polizeigewalt schützen zu können und Bewegungsfreiheit für Alle.

11.7. morgens: Verfahren Blockupy 2012

Am Donnerstag, den 11. Juli, findet in Frankfurt a.M. der Prozess gegen einen Blockupy-Aktivisten statt. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Kontrolle Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen geleistet zu haben. Wir lassen niemanden allein!
11. Juli 2013 | 11:20 | Amtsgericht Frankfurt, Raum 11, Stock I., Gerichtsgebäude E
Wir treffen uns ab 11 Uhr vorm AG (Gerichtsstrasse 2) | bereitet euch auf Taschenkontrollen vor und setzt durch, dass im Gerichtsraum die Öffentlichkeit hergestellt wird und alle rein kommen. Continue reading

Geht zu den Prozessen am Freitag!

Am Freitag, 15.02., gibt es gleich zwei Prozesse in unmittelbarer örtlicher Nähe.
Im Gerichtsviertel wird dann einmal, wie fast jeden Dienstag und Freitag seit über 5 Monaten, gegen Sonja und Christian verhandelt. Es ist davon auszugehen, dass der sich ständig widersprechende Kronzeuge H.J. Klein nochmals geladen wir. (Soli-Homepage und Prozesstermine)
Zweitens kommt es an diesem Tag zu einem weiteren Prozess mit Skandalcharakter. Der neue „Eigentümer“ des Kettenhofweg 130, die Franconufurt AG, will das Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI) per Konstrukt aus den Gebäude räumen lassen. Mit einem Gerichtsbesschluss soll durchgesetzt werden, dass das IvI als eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt wird und somit eine Zustellungsadresse, die seit einem dreiviertel Jahr fehlt um die Räumungsklage zuzustellen, vorhanden wäre. Dass ein besetztes Haus bzw. das IvI gar nicht als solches eine GbR sein kann, nicht nur weil sie von außen konstruiert wird, hat der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (AKJ) Frankfurt bereits in einem Gutachten dargestellt. Gravierend könnten die Auswirkungen eines zustimmenden Urteils auf weitere angeeignete Räume und Gebäude bundesweit sein! Auch darum:
verteidigt die Irrelevanz!

Kommt zu den Prozessen!

gegen Sonja und Christian:
9 Uhr im Landgericht Frankfurt,
Gebäude E, Raum II EG (Eingang an Konrad-Adenauer-Str Ecke Seilerstr.)

gegen das IvI:
10 Uhr  im Landgericht Frankfurt,
Gebäude B, Raum 116 (Gerichtsstraße 2)

Hier der Flyer der Roten Hilfe Frankfurt als pdf:
sonja-u-ivi-vor-gericht

[Blockupy update 17.10] Bußgelder fürs Demonstrieren

Menschen, die sich auf einer verbotenen Demonstration Mitte Mai 2012 in Frankfurt aufgehalten haben, werden mit Bußgeldverfahren belangt.

Derzeit werden Anhörungsbogen für einen kommenden Bußgeldbescheid verschickt.Einige Leute haben bereits Bußgeldbescheide bekommen. Diese sind wegen Teilnahme an einer verboten Versammlung ausgestellt und belaufen sich auf 223 Euro pro Person. Es ist davon aus zu gehen das eine sehr große Anzahl an Personen einen solchen Bescheid erhalten wird, waren nach den Blockupy Aktionstagen laut EA Frankfurt doch vermutlich die Personalien von mehr als 1000 Menschen festgestellt worden. Der EA- und Rote Hilfe Frankfurt raten zu einem gemeinsamen solidarischen politischen Umgang hiermit. Weiter Unten findet ihr eine Art Leitfaden zum Vorgehen. Bisher konnten in FFM gegen politische Massenverfahren durch ein gemeinsames Vorgehen statt einer Vereinzelung und dem offensiven Verweigern sehr gute Erfahrungen gemacht werden. (vergleiche hierzu beispielsweise das Vorgehen bei der sog. Casinoräumung 2010) Wichtig erscheint uns hierbei das gemeinsam der Aufwand und der politische Preis für die Repressionsbehörden in die Höhe getrieben wird.

 

Was ist zu tun? Vorgehen bei Anhörungsbögen/Bußgeldbescheiden

1 Was tun bei Anhörungsbogen

Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren.

2. Was tun bei Bußgeldbescheiden

Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter.

3. was dann

Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten.

Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!

Hier die Standard-Belehrung im Bußgeldverfahren im Amtsdeutsch:

“Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist dort eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Sie können zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides sich dazu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu ihrer Entlastung vorbringen wollen. Dabei steht es ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, können ihnen Nachteile bei der Kostenentscheidung entstehen, auch wenn das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. …”

Wer Einspruch gegen den Bescheid einlegen, sich aber zunächst keine/n AnwältIn nehmen möchte, kann versuchen, selbst Akteneinsicht zu beantragen. Die Beantragung von Akteneinsicht ist entweder vor Erhalt eines Bußgeldbescheids beim Ordnungsamt unter Nennung des Aktenzeichens auf dem Anhörungsbogen oder nach Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beim Amtsgericht möglich. Wenn ihr alleine Akteneinsicht genommen habt, könnt ihr euch immer noch entscheiden, ob ihr euch bei einer folgenden Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht selbst verteidigen wollt oder für die Verhandlung doch noch eine AnwältIn hinzuzieht.

 

Wir rufen alle dazu auf sich in ihren politischen Zusammenhängen und lokalen Rechtshilfe Strukturen einen politischen Umgang zu überlegen und sich gemeinsam um die Organisierung von Geld zu kümmern.

Die darauf folgenden Gerichtstermine werden aller Voraussicht nach in Frankfurt stattfinden. Wir bitten euch uns Bescheid zu geben wenn ihr Gerichtstermine habt. Hierdurch können wir eventuell Unterstützung organisieren wenn ihr wollt und haben einen gewissen Überblick über die laufenden/gelaufenen Verfahren. Wenn ihr konkrete finanzielle Unterstützung benötigt wendet euch an eure örtlichen Rechtshilfestrukturen. Ordnungswidrigkeitsverfahren werden von der Roten Hilfe in der Unterstützung genauso wie strafrechtliche Verfahren behandelt.

 

Antifaschist in Gießen zu Geldstrafe verurteilt!

Pressemitteilung der Aktionsgruppe zum Aufbau der 3. Reihe
mit Spendenaufruf

Am Donnerstag den 30.8.2012 fand der Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten in Gießen nach dem 4. Verhandlungstag sein vorläufiges Ende. Verhandelt wurde wegen Landfriedensbruch, Rädelsführerschaft und Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verknackte unseren Genossen zu einer Geldstrafe von 2700,00 Euro (90 Tagessätze à 30,00 €).
Die Strategie der Verteidigung, den damaligen Bulleneinsatz am Gießener
Bahnhof grundsätzlich in Frage zu stellen kam dabei gegen die zwischen Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft gut abgestimmte Argumentationskette nicht durch. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.
Wie so oft in den letzten Jahren wurde auch am 16.7.2011 in Gießen ein Aufmarsch der NPD und JN unter massiven Polizeiaufgebot durchgesetzt. AntifaschistInnen aus dem Frankfurter Antifa- Netzwerk wollten das nicht einfach hin nehmen und haben sich an der Mobilisierung des Bündnisses „Gießen bleibt Nazifrei“ beteiligt. Gemeinsam haben wir direkt nach unserer Ankunft am Gießener Bahnhof versucht die Abriegelung der Polizei zur Weststadt und dem Aufmarschgebiet der Nazis zu durchbrechen. Im Rahmen dieser Aktion kam es zur vorübergehenden Festnahme unseres Genossen und zu diesem Prozess.
Immer wieder versucht der Staat unseren legitimen antifaschistischen Widerstand zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Dem müssen wir nicht nur auf der Straße entgegen treten. Deshalb haben wir diesen Prozess von Anfang an politisch geführt und als Forum für unsere Forderungen genutzt.
Ein Staat , der über Jahrzehnte hinweg mit militanten Nazis zusammen arbeitet, diese finanziert und organisiert, hat kein Recht über unseren antifaschistischen Widerstand zu urteilen.
Deshalb fordern wir die Zerschlagung des Verfassungsschutzes und die Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen.
Wir möchten uns bei allen Genossinnen und Genossen bedanken, die uns im Prozess solidarisch begleitet haben. Diese Solidarität fand ihren Ausdruck nicht nur in dem, über alle 4 Prozesstage, gut gefüllten Gerichtssaal sondern auch in einer spontanen Kundgebung am letzten Prozesstag, die wir mit Gießener AntifaschistInnen gemeinsam organisiert haben.
Gut 30 Menschen sind mit Transparenten vom Gericht in die Innenstadt gezogen. Die gehaltenen Redebeiträge wiesen auf den Anlass dieses Prozesses hin und nahmen Bezug auf die Demonstrationen zum Jahrestag der Pogrome von Rostock-Lichtenhagen und die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und Faschisten.
Nach wie vor sind wir auf eure Solidarität angewiesen, denn auch die Kosten des Verfahrens können wir nicht alleine tragen. Deshalb bitte wir euch unseren Spendenaufruf zu unterstützen und weiter zu verbreiten.

Mit antifaschistischen Grüßen Aktionsgruppe zum Aufbau der 3. Reihe

Spendenkonto für den Prozess:
Kontoinhaber: C. Brandt
Kontonummer: 0471133303
BLZ: 25010030
Postbank Hannover

Keinen Fußbreit den Faschisten!
Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen!