Category Archives: Repressionsfälle

Hausdurchsuchung im Vorfeld der IMK

Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt, des EA Frankfurt, des AK Recht und des Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen zur Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz

In der Nacht vom 25. zum 26. Mai wurden in Frankfurt zwei Personen in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben. Einer der beiden wurde vor seiner Festnahme von der Polizei gezielt mit dem Auto angefahren und anschließend von einem Beamten mehrfach mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Die Folge waren eine zerstörte Brille, Verletzungen im Gesicht und ein gebrochener Finger. Eine medizinische Versorgung wurde dem Verletzten in der Obhut der Polizei jedoch über eine Stunde hinweg vorenthalten.

Im Anschluss nutzten die BeamtInnen die Festnahmen als Gelegenheit, um im Laufe der Nacht die gesamte WG der Betroffenen inklusive der Zimmer von nicht beschuldigten Mitbewohnern zu durchsuchen. Dabei fand ein regelrechter Beschlagnahmungsexzess statt: Die Polizei nahm Computer, Speichermedien, Plakate und – was die Ermittler anscheinend besonders erboste – Flugblätter und Broschüren mit laut Beschlagnahmeprotokoll „offenbar antifaschistischem Inhalt“, mit aufs Präsidium. Während der Hausdurchsuchung erklärten die beteiligten PolizistInnen, dass man im Polizeipräsidium über die bevorstehenden Proteste gegen die Innenministerkonferenz empört sei und die Hausdurchsuchung in diesem Kontext zu sehen sei. Ganz offensichtlich suchte die Polizei hier einen Vorwand, um gegen die Frankfurter linke Szene vorzugehen.

Dass die Polizei einen Zusammenhang zwischen Graffiti und der Mobilisierung gegen die IMK zieht und damit eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, macht deutlich, wie sehr ihr die gegenwärtig laufende Kampagne dagegen ein Dorn im Auge ist. Doch auch mit solchen repressiven Maßnahmen wird es ihr nicht gelingen, die geplanten Demonstrationen gegen das Innenministertreffen zu verhindern.

Illegal ist das Vorgehen der Polizei, nicht der Widerstand gegen die Innenministerkonferenz. Die Rote Hilfe, der Ermittlungsausschuss Frankfurt, der AK Recht und der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen rufen deshalb alle Leute auf, sich von der Kriminalisierungstrategie der Polizei nicht einschüchtern zu lassen, sondern jetzt erst recht gegen die IMK auf die Straße zu gehen.

Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt
Ermittlungsausausschuss Frankfurt
AK Recht Uni Frankfurt
Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Uni Frankfurt

LKA Spitzel gegen linke Szene in Heidelberg enttarnt

Aus aktuellem Anlass dokumentieren wir die Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe, sowie der Antifaschistischen Initiative  Heidelberg (AIHD). Erinnert sei zu diesem Anlass auch daran, das in Frankfurt a. M. vor zwei Jahren vermummte und bewaffnete Zivilbeamte als agent provocateur aus den Reihen einer Griechenland Solidemo agierten. Das Video dazu ist weiter hier zu sehen.
Verdeckter Ermittler des LKA forscht über neun Monate hinweg unter
falschem Namen die linke Szene aus.

In Heidelberg ist am gestrigen Sonntag, den 12.12.2010 ein verdeckter
Ermittler des LKA enttarnt worden. Der Mann hatte sich unter falschem
Namen seit Mai 2010 Zugang zu verschiedenen Gruppen und Strukturen der
linken Szene in Heidelberg verschafft.

Der LKA-Mann war unter dem Namen Simon Brenner vor etwa neun Monaten in
Heidelberg aufgetaucht, hatte eine Wohnung in Leimen gemietet, sich an der
Universität Heidelberg in den Fächern Soziologie und Ethnologie
eingeschrieben und zunächst begonnen, sich in verschiedenen linken
StudentInnengruppen zu engagieren. Dabei zeigte er Interesse für nahezu
alle denkbaren Felder linker Politik. So beteiligte er sich an Aktionen
in den Bereichen Antifaschismus und Anti-AKW-Bewegung und nahm an den
Bildungsprotesten ebenso teil wie am No-Border-Camp in Brüssel.
Bei den vergangenen Anti-Castor-Protesten war er beispielsweise aktiv in
die Organisation der Süd-Blockade involviert.

Nachdem ihn AktivistInnen mit seinem Doppelleben konfrontiert hatten, gab
er zu, eine Sonderschulung als verdeckter Ermittler beim LKA
Baden-Württemberg absolviert zu haben und in regelmäßigen
Dienstbesprechungen sowohl mit dem Heidelberger Staatsschutz als auch mit
dem LKA Namen und Informationen zu sämtlichen Personen der linken Szene
weitergegeben zu haben, derer er habhaft werden konnte. Auch die Namen von
MitbewohnerInnen und Freundschaften seien in den Akten der Betreffenden
vermerkt worden. Sein Zielgebiet sei „insbesondere der Bereich Antifa“ und
sein Einsatz „von langer Hand geplant“ gewesen. Ein konkreter
Straftatbestand sei nicht Gegenstand seines Auftrags gewesen.

Das geheimdienstliche Ausspähen oppositioneller Gruppen durch die
politische Polizei spricht jedem Anspruch von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit Hohn. Es verletzt darüber hinaus eklatant das strikte
Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst, das sich die BRD als
Konsequenz aus der nationalsozialistischen Vergangenheit auferlegt hatte.

Das polizeiliche Vorgehen ist erkennbar und offensichtlich rechtswidrig.
Der Einsatz verdeckter Ermittler erfordert laut Polizeigesetz und
Dienstanweisungen die Benennung eines konkreten Tatverdachts und einer
Zielperson, die namentlich genannt werden muss. Der Polizeispitzel „Simon
Brenner“ hat aber offensichtlich über fast ein Jahr hinweg ein ganzes
politisches Milieu ausgeforscht und sämtliche ihm zugänglichen
Informationen über linke Gruppen und die in ihnen aktiven Personen
gesammelt, ohne dabei einen tatsächlichen oder konstruierten
Straftatbestand im Auge zu haben.

Die Rote Hilfe fordert die Polizeidirektion Heidelberg und das LKA
Baden-Württemberg auf, die Öffentlichkeit sofort und rückhaltlos über den
Einsatz dieses verdeckten Ermittlers zu informieren.

Wir fordern die Heidelberger Polizei auf, unverzüglich Stellung zu nehmen
zu folgenden Punkten: Was wusste die Polizeidirektion Heidelberg über den
rechtswidrigen Einsatz dieses Spitzels? War die Heidelberger Polizei an
Planung und Durchführung des Einsatzes beteiligt?

Wir verlangen vom LKA Baden-Württemberg eine sofortige und umfassende
Stellungnahme zu folgenden Punkten: Auf welcher Rechtsgrundlage hat das
LKA monatelang politische Aktivitäten und private Verhältnisse linker
AktivistInnen in Heidelberg mit geheimdienstlichen Mitteln ausspähen
lassen? Welchen Umfang hatte der Einsatz des Beamten? Welches Ziel sollte
mit dem Einsatz verfolgt werden? Welche Daten wurden aufgrund dieses
rechtswidrigen Einsatzes erhoben?

Wir fordern den baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech auf,
der Öffentlichkeit zu erklären, mit welcher Berechtigung staatliche
Behörden legal arbeitende linke Strukturen durch verdeckte Ermittler der
Polizei überwachen lassen. Gleichgültig, ob sich die Affäre mit Wissen von
Innenminister Rech abgespielt hat oder ob er vollkommen die Kontrolle über
seinen Apparat verloren hat: Die einzige denkbare politische Konsequenz
ist sein sofortiger Rücktritt sowie der Rücktritt aller für den
Spitzeleinsatz Verantwortlichen.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Für weitere Informationen aus Heidelberg wenden Sie sich bitte mit
Rückrufnummer an [email protected]

Pressemitteilung der AIHD:

Nach neunmonatigem Einsatz ist am 12. Dezember 2010 in Heidelberg ein V-Mann des Landeskriminalamts Baden-Württemberg enttarnt worden. Als er von GenossInnen zur Rede gestellt wurde, gab er zu, sich nach einer Spezialausbildung seit dem Frühjahr Zugang zu verschiedenen offenen linken Gruppen verschafft zu haben und Namen sowie sonstige Informationen zu AktivistInnen und deren Betätigungsfeldern an das LKA und den örtlichen Staatsschutz weitergegeben zu haben. Ziel seines Einsatzes war, ein umfassendes Szeneprofil der Heidelberger Linken zu erstellen und einen Einblick insbesondere in die Arbeit der Antifa-Strukturen zu bekommen.

Seit April 2010 war der Spitzel unter dem Namen „Simon Brenner“ an der Heidelberger Uni immatrikuliert und hatte sich über leicht zugängliche studentische Strukturen innerhalb der linken Szene bewegt.

Laut seinen eigenen Angaben sollte er sich auf die hiesige Antifa-Szene konzentrieren, insbesondere auf die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD), sah sich aber vorerst gezwungen, sich auf die Mitarbeit in anderen Bewegungen zu beschränken. So war der Schnüffler unter anderem bei Ökologie- und Anti-Castor-Protesten aktiv und beteiligte sich an antirassistischen Aktionen und antifaschistischen Demonstrationen.

Durch seine Mitarbeit in verschiedenen linken Strukturen bekam der LKAler einen Einblick in die Planung anstehender Aktionen, über die er wiederum den Heidelberger Staatsschutz informierte. So gab er beispielweise an, im Vorfeld der antifaschistischen Proteste gegen das umstrittene städtische „Heldengedenken“ im November 2010 einen verstärkten Polizeieinsatz veranlasst zu haben. Tatsächlich ging an diesem Tag die Heidelberger Polizei massiv mit Hundestaffeln, zivilen BeamtInnen und einem martialischen Aufgebot gegen die DemonstrantInnen vor.

Daneben sorgte der Spitzel für die Hausdurchsuchung bei einem linken Studenten, nachdem er in dessen Zimmer kriminalisierbares Material gesehen zu haben behauptete.

Durch diesen Einsatz wurde nicht nur das verfassungsgemäß vorgeschriebene Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei ausgehebelt, sondern auch ohne jeglichen konkreten Tatvorwurf eine Vielzahl oppositioneller Gruppen und Einzelpersonen ausspioniert und polizeilich erfasst. Damit wird die lange Reihe von massiven und sich jenseits der Legalität bewegenden Repressionsmaßnahmen gegen die Heidelberger Antifa-Szene fortgesetzt, deren Höhepunkte das langjährige Berufsverbotsverfahren gegen ein Mitglied der AIHD und der jetzige V-Mann-Einsatz sind.

Wir fordern die Heidelberger Polizei und das LKA auf, alle Details und Hintergründe dieses offensichtlich rechtswidrigen Spitzeleinsatzes offen zu legen.

Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD)

Anquatschversuch in Frankfurt

Anfang September wurde in Frankfurt am Main ein Anfang 20 jähriger Mann zu Hause von 2 Mitarbeitern des Verfassungsschutzes aufgesucht. Unter dem Vorwand mit ihm ein „intellektuelles Gespräch“ über die Kurdistanfrage zu führen, verwickelten sie ihn in ein Gespräch. Er wurde von den äußerst zuvorkommenden Verfassungsschützern zur Arbeit gefahren und dabei über kurdische Zusammenhänge befragt. Im Verlauf des Gespräches ging es um die Frage, was denn am Verfassungsschutzbericht verkehrt sei, und eine „Diskussion“ darüber. Anschließend wurde ein 2tes Treffen am nächsten Tag vereinbart. Dieses kam jedoch nicht zustande, da der Betroffene inzwischen die Lage erkannt hatte und jede weitere Zusammenarbeit ablehnte. Vor einer Woche kam es jedoch zu einem weiteren Anquatschversuch bei dem Betroffenen. Diesmal lehnte er jedoch entschieden und bestimmt jede Zusammenarbeit ab, und äußerte, dass er kein Interesse an weiteren Gesprächen habe.
Wir können nur wieder betonen, dass bei Kontaktaufnahmen durch den Verfassungsschutz nur die entschiedene und sofortige Ablehnung durch den_die Betroffene_n sich und alle anderen schützt. Jede noch so kleine Äußerung kann und wird von den Behörden gegen euch, eure Freund_innen und Genoss_innen genutzt. Der VS hat keinerlei direkte Befugnis gegen euch vorzugehen. Gleichzeitig sollte niemand zögern oder sich schämen Anquatschversuche den örtlichen Antirepressionsstrukturen mitzuteilen und öffentlich zu machen. Es ist nie zu spät, denn nur gemeinsam und solidarisch miteinander lässt sich das Problem angehen. Offen mit der Bedrohung und unseren Ängsten umgehen, sowie gleichzeitig mit Öffentlichkeit den fragwürdigen „Verfassungsschützer_innen“ entgegentreten.
Wir verurteilen auch die Herangehensweise der deutschen Behörden, in Deutschland völlig legale und legitime Arbeit anzugreifen, zu delegitimieren und zu kriminalisieren, bloß weil die Behörden Menschen der kurdischen Community unter Generalverdacht des Terrorismus stellen.

Verhaltenstipps für Betroffene der Casino Räumung

Möglicherweise werden diejenigen Betroffene/n der Casinoräumung, welche sich dem Ablasshandel widersetzten, bald Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wir dokumentieren die Tipps des Ak Recht, welche zusammen mit einer Anwältin entwickelt wurden:

1) Wenn ihr eine Einstellung bekommt, ist alles relativ gut.

2) Wenn ihr einen sog. Strafbefehl bekommt, unbedingt WIDERSPRUCH innerhalb der 14 Tage nach Versendung dessen einlegen! Dieser könnte jederzeit zurück gezogen werden. Wenn ihr den Strafbefehl akzeptiert, seit ihr automatisch verurteilt, was sich in eurem Führungszeugnis wiederfinden kann. Widersprecht ihr der Vorverurteilung, könnt ihr das möglicherweise verhindern.

Auf der Seite des Ak Recht sind Musterbriefe für Aktenselbsteinsicht (ohne Anwalt) und eigentlich auch den Widerspruch

Denkt daran das ihr eventuell nicht zu Hause sein könnt, macht deshalb eventuell eine Postvollmacht bei einer vertrauenswürdigen Person.

Meldet euch umgehend wenn ihr was bekommt und sprecht alles weitere mit dem Ak Recht oder uns ab!

Gegen 106 ermittelt nun die Staatsanwaltschaft

Am 30.11.2009 besetzten Studierende auf dem IG Farben – Campus das prestigeträchtige Casino-Gebäude. Nach drei Tagen Besetzung mit kreativer Aneignung der Räume reichte es dem Uni – Präsidenten, Müller-Esterl, und er ließ das Gebäude und Gelände durch mehrere Hundertschaften räumen. Zur Zeit der Räumung fand ein selbstorganisiertes Seminar statt, dessen Teilnehmer_innen von der Polizei aus dem Hörsaal getragen und deren 176 Namen durch die Polizei festgestellt wurden.
2010 „bot“ Müller-Esterl den Betroffenen an sich durch eine schriftliche und mündliche Gewaltverzichtserklärung von der Besetzung des Casinos und den damit einhergehenden Umgestaltungen zu distanzieren. 70 Personen kamen dieser Nötigung, tlw. aus schwerwiegenden persönlichen/beruflichen Gründen, nach.

106 unterschrieben nicht!
Das Präsidium hat die ohnehin verlängerte Frist zum Unterzeichnen Ende Mai beendet und gegen die 106 Verweiger_innen wird nun seitens der Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt, wie mittlerweile auch die FR bestätigte: „Laut Doris Möller-Scheu, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, würden die 106 Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs nun abgearbeitet und die Betroffenen angehört. Die Anklagebehörde entscheide je nach Einzelfall.“
(FR vom 8.6.2010)

Da davon ausgegangen werden kann, dass die Betroffenen in der nächsten Zeit Post von den Strafverfolgungsbehörden bekommen werden, hier die Weiterleitung zur Seite des AK Recht an der Uni mit Informationen,

wie Akteneinsicht beantragt werden kann
und
wie sich im Falle von Strafanträgen, Vorladungen etc. am besten zu verhalten wäre

Bei weiteren Fragen können Betroffene sich zu den Sprechstunden des AK Rechts, jeden Dienstag ab 21 Uhr im AStA-Büro, melden.
http://akrecht.co.cc

Die Rote Hilfe Frankfurt solidarisiert sich mit den Betroffenen in ihrer berechtigten Haltung sich nicht durch Präsidium und Staatsgewalt unterwerfen zu lassen. Die Besetzung war absolut richtig und ein „verletztes Gebäude“ lächerlich im Gegensatz zu dem was die Stiftungsuniversität alltäglich an Perspektiven zerstört und an Ausschluss fördert.

Betroffene die bereits durch Kosten belastet wurden oder bei denen deutlich absehbar ist, dass solche entstehen werden, können sich auch bei ihrer Ortsgruppe Unterstützung einholen.
In Frankfurt erreicht ihr uns entweder per Mail unter:
ffm[at]rote-hilfe.de
oder
beim Info/Beratungsabend, immer am 2. Montag im Monat von 20-22 Uhr im Exzess (Leipzigerstr. 91)

Solidarität ist eine Waffe!

Weiterleitung zur Bildungsstreik-Homepage der Uni Ffm

Hausdurchsuchung – was tun?!

Zum runterladen, ausdrucken und an die Tür hängen. Die wichtigsten Infos im Hausdurchsuchungsflyer, kurz und knapp.          Und es gibt noch ein tolles Video, insbesondere auf  „Internetkriminalität“ ausgelegt, vom ccc- 23C3, aber zum Thema Hausdurchsuchung allgemein interessant und witzig: Sie haben das recht zu schweigen – gebrauchen Sie es! Da es leider mit dem einbetten gerade nicht klappt, hier die url: http://media.ccc.de/browse/congress/2006/23C3-1346-de-sie_haben_das_recht_zu_schweigen.html#