Category Archives: Repressionsfälle

Blockupy: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Hummel/Kaleck (Berlin)

Blockupy-Aktionen in Frankfurt/Main: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung // Polizei zahlt 500,00 € für rechtswidrige Ingewahrsamnahmen

Im Rahmen der unter dem Namen „Blockupy“ bekannt gewordenen Aktionstage
gegen die europäische Krisenpolitik vom 16. bis zum 19. Mai 2012 in
Frankfurt/Main kam es zu einer Vielzahl von offensichtlich
rechtswidrigen Ingewahrsamnahmen. Für einige der davon Betroffenen muss
die Frankfurter Polizei nun 500,00 EUR Schadensersatz zahlen.

Zum Hintergrund:
Am 17. Mai 2012 fuhren ca. 150 Personen in drei Bussen von Berlin nach
Frankfurt/Main, um dort an Veranstaltungen und angemeldeten
Versammlungen teilzunehmen. Die Aktivisten wurden von der Polizei auf
der Autobahn ca. 30 km vor Frankfurt/Main gestoppt und auf einer nahe
gelegenen Autobahnmeisterei z. T. mehr als sieben Stunden lang
festgehalten, kontrolliert, durchsucht und videografiert. Im Anschluss
wurde den Personen ein Aufenthaltsverbot für die Frankfurter Innenstadt
erteilt. Ca. 50 der B

Spendenaufruf – Solidarität mit Tim und allen anderen Antifaschist*Innen

Am Mittwoch, den 16. Januar wurde der Berliner Antifaschist Tim zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Tim soll am 13. Februar 2011 per Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre mit den Worten „nach vorne“ aufgefordert haben. Das Urteil ist ein Skandal und war vor allem politisch motiviert. Der Prozess wird selbstverständlich in der nächsten Instanz neu verhandelt. Allerdings benötigt Tim für die Berufung Geld. Für die Unterstützung im Fall Tim und weiteren von Repression Betroffenen bitte spendet an:
Netzwerk Selbsthilfe e.V. Kto. 7403887018 BLZ: 100 900 00 Berliner Volksbank Stichwort: „FREISTAAT“

Zusammenfassung des Prozesses:
Während der vier Verhandlungstage konnte die Staatsanwaltschaft Dresden weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft zur Entlastung des Angeklagten. Er hätte eine Person mit Megafon gesehen diese sei aber nicht der Angeklagte so der Zeuge.
Vier geladene Polizisten konnten ebenfalls keine Angaben zum Täter machen. Höhepunkt war dann am dritten Verhandlungstag die Ladung des Arbeitgebers vom Angeklagten. Der Richter wollte darüber mehr über den Angeklagten erfahren und vor allem eine eventuelle Verstrickung zwischen dem Durchbruch und der Partei Die LINKE in Erfahrung bringen. Das ein Arbeitgeber als möglicher Belastungszeuge geladen wird um anschließend sich politisch verteidigen zu müssen ist bereits eine Unverschämtheit.
Ein weiteres Beweismittel im Prozess war ein Polizeivideo. Auf dem war der Durchbruch einer Menschenmenge durch eine Polizeikette zu sehen. Dem vorangegangen waren mehrere Durchbruchsversuche sowie eine Stimme mittels Megafon mit den Worten ’nach vorne‘. Zu sehen ist keine Person mit einem Megafon. Nach dem Durchbruch sind auf dem Polizeivideo zwei Person mit jeweils einem Megafon zu sehen, allerdings nicht deren Gesichter.
Dem Staatsanwalt und dem Gericht reichte die Vermutung, dass es sich bei der gemeinten Person um den Angeklagten handele und er deshalb für alle begangenen Straftaten während des Durchbrechens verantwortlich sei. Auch wenn dem Angeklagten selber keine einzige Straftat vorgeworfen wurde, konstruierte die Staatsanwaltschaft eine Rädelsführerschaft aufgrund der gehörten Megafon durchsage.

In seiner mündlichen Urteilsverkündung konnte der Richter keine positive Sozialprognose trotz festem Wohnsitz, einer Arbeitsstelle, keiner Vorstrafe sowie Vater eines Kindes gegeben, da sich der Angeklagte während des Prozesses nicht entschuldigt habe und damit unklar sei, wie er denn heute zur Verhinderung des Naziaufmarsch stehe.

Auch für den Richter war eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten nicht ausschlaggebend, sondern er begründete das Urteil unter anderem mit den Aussagen: “Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen” sowie “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.”
Presseschau:
neues deutschland (18.01.)
lvz-online (18.01.) junge welt (18.01.) spiegel (17.01.) Störungsmelder (17.01.) Neues Deutschland (17.01.) Neues Deutschland (17.01.) TAZ (16.01.)

Schumann 2 – Polizeigewalt nach Räumung

Am Freitag wurde durch die Initiative „Wastend“ in der Schumannstraße 2 eine alte leerstehende Villa besetzt. Als die Hausbesetzer*innen sich kurz vor der dritten Aufforderung vorm Haus aufstellten, prügelte sich die BFE (Beweissicherungs und Festnahmeeinheit) durch die Masse. Auf der anschließenden kraftvollen Demonstration durch die Innenstadt, kam es immer wieder zu Übergriffen, massivem Abfilmen und einem Dauerspalier um die Demonstration. Als diese sich dann vor dem Weihnachtsmarkt an der Hauptwache auflöste, prügelte die BFE 58 (& 11) auf einzelne Demoteilnehmer*innen ein und nahm bei mindestens zwei Personen, unter der Androhung einer Strafverfolgung, Personalien auf. Eine Person wurde mit dem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert.

Einen ersten und noch unvollständigen Antirepressionsbericht des AK Recht findet ihr hier

Einen Bericht zur Hausbesetzung und anschließenden Demo hier

[Blockupy update 17.10] Bußgelder fürs Demonstrieren

Menschen, die sich auf einer verbotenen Demonstration Mitte Mai 2012 in Frankfurt aufgehalten haben, werden mit Bußgeldverfahren belangt.

Derzeit werden Anhörungsbogen für einen kommenden Bußgeldbescheid verschickt.Einige Leute haben bereits Bußgeldbescheide bekommen. Diese sind wegen Teilnahme an einer verboten Versammlung ausgestellt und belaufen sich auf 223 Euro pro Person. Es ist davon aus zu gehen das eine sehr große Anzahl an Personen einen solchen Bescheid erhalten wird, waren nach den Blockupy Aktionstagen laut EA Frankfurt doch vermutlich die Personalien von mehr als 1000 Menschen festgestellt worden. Der EA- und Rote Hilfe Frankfurt raten zu einem gemeinsamen solidarischen politischen Umgang hiermit. Weiter Unten findet ihr eine Art Leitfaden zum Vorgehen. Bisher konnten in FFM gegen politische Massenverfahren durch ein gemeinsames Vorgehen statt einer Vereinzelung und dem offensiven Verweigern sehr gute Erfahrungen gemacht werden. (vergleiche hierzu beispielsweise das Vorgehen bei der sog. Casinoräumung 2010) Wichtig erscheint uns hierbei das gemeinsam der Aufwand und der politische Preis für die Repressionsbehörden in die Höhe getrieben wird.

 

Was ist zu tun? Vorgehen bei Anhörungsbögen/Bußgeldbescheiden

1 Was tun bei Anhörungsbogen

Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren.

2. Was tun bei Bußgeldbescheiden

Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter.

3. was dann

Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten.

Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!

Hier die Standard-Belehrung im Bußgeldverfahren im Amtsdeutsch:

“Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist dort eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Sie können zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides sich dazu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu ihrer Entlastung vorbringen wollen. Dabei steht es ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, können ihnen Nachteile bei der Kostenentscheidung entstehen, auch wenn das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. …”

Wer Einspruch gegen den Bescheid einlegen, sich aber zunächst keine/n AnwältIn nehmen möchte, kann versuchen, selbst Akteneinsicht zu beantragen. Die Beantragung von Akteneinsicht ist entweder vor Erhalt eines Bußgeldbescheids beim Ordnungsamt unter Nennung des Aktenzeichens auf dem Anhörungsbogen oder nach Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beim Amtsgericht möglich. Wenn ihr alleine Akteneinsicht genommen habt, könnt ihr euch immer noch entscheiden, ob ihr euch bei einer folgenden Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht selbst verteidigen wollt oder für die Verhandlung doch noch eine AnwältIn hinzuzieht.

 

Wir rufen alle dazu auf sich in ihren politischen Zusammenhängen und lokalen Rechtshilfe Strukturen einen politischen Umgang zu überlegen und sich gemeinsam um die Organisierung von Geld zu kümmern.

Die darauf folgenden Gerichtstermine werden aller Voraussicht nach in Frankfurt stattfinden. Wir bitten euch uns Bescheid zu geben wenn ihr Gerichtstermine habt. Hierdurch können wir eventuell Unterstützung organisieren wenn ihr wollt und haben einen gewissen Überblick über die laufenden/gelaufenen Verfahren. Wenn ihr konkrete finanzielle Unterstützung benötigt wendet euch an eure örtlichen Rechtshilfestrukturen. Ordnungswidrigkeitsverfahren werden von der Roten Hilfe in der Unterstützung genauso wie strafrechtliche Verfahren behandelt.

 

Aufenthaltsverbote für die Blockupy-Aktionstage – aufgehoben

UPDATE Mittwoch morgen: Die Verfügungen wurden Aufgehoben. Kommt alle. Aktuelle Infos für die nächsten Tage auf der Seite des EA-Frankfurt

Die Frankfurter Polizei verschickt aktuell Verfügungen an Menschen aus Frankfurt und anderen Städten und erteilt ihnen vom 16. – 19. Mai – also für den Zeitraum der Blockupy-Aktionstage – Aufenthaltsverbote für die Frankfurter Innenstadt. Sollten die angeschriebenen Personen dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt zu demonstrieren, wird ihnen die “Anwendung unmittelbaren Zwanges” durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht.

Die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaats
Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen im gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt festgenommen oder auch nur polizeilich kontrolliert worden sind. Dem Sinn gemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche Gefährder der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in der Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Innenstadt ausgeschlossen werden müssten.

Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen.

Nicht einschüchtern lassen – Widerspruch einlegen – Eilantrag stellen
Trotz dieser polizeilich inszenierten Drohkulisse raten wir allen Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen, Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbote einzulegen und möglichst schon am Montagmorgen (14.5.) einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs einzureichen. Für einen solchen Antrag benötigt ihr nicht zwingend eine Anwält*in. Ihr könnt dies also von einer Anwält*in eures Vertrauens vornehmen lassen oder dies ganz einfach selbst machen. Für letzteren Fall haben wir einen kurzen Leitfaden verfasst, wie ein solcher Antrag aufgebaut werden muss und auf welche Formalitäten ihr achten solltet. Bitte bedenkt, dass im Falle einer Niederlage vor Gericht die anfallenden Gerichtsgebühren (ca. 200 Euro) auf euch zukommen.

Also: Legt Widerspruch ein + stellt einen Eilantrag beim VG Frankfurt + Sprecht euch mit euren Bezugsgruppen ab + lasst euch euer Demonstrationsrtecht nicht absprechen

Wir sehen uns in Frankfurt.
Für das Recht auf Protest – wann und wo und wie wir es entscheiden.
orginal vorbereitet vom EA Frankfurt

Update: Auf linksunten.indymedia.org kann eine anonymisierte Kopie der Verfügung heruntergeladen werden, hier die gemeinsame Pressemitteilung von EA, Rote Hilfe und AK-Recht

Update2, aktuellere Version, Mo 11 uhr: Wir haben auch ein Blanko_Antrag auf Aufhebung der Aufschiebenden Wirkung , der unbedingt noch von euch persönlich angepasst werden muss (persönl. Daten, Datum des Eingangs, persönl. Gründe usw./rot markiert). Wichtig ist dass ihr euren Widerspruch ebenfalls zuvor an die Polizei schickt und die Kopie dem Antrag bei legt. Der Blanko-Antrag kann nicht alle persönlichen Besonderheiten erfassen, diese müsst ihr selbst ergänzen.

 

Leitfaden für einen Widerspruch/einen verwaltungsrechtlichen Eilantrag gegen die Aufenthaltsverbote für die Blockupy-Aktionstage

 

Dieser Leitfaden bezieht sich auf das Szenario, dass du ohne eine anwaltschaftliche Vertretung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt einreichen willst. Je nach persönlicher Situation und verbleibender Zeit kann dies auch ein*e Anwält*in deines Vertrauens für dich machen, in diesem Fall kommen aber zu den ohnehin anfallenden Gerichtskosten (ca. 200 Euro) auch noch Anwaltskosten (bis zu 500 Euro) hinzu. Beides bekommst du nur dann zurück, wenn du das Verfahren gewinnst. Bei Teilgewinn muss unter Umständen ein Teilbetrag bezahlt werden.

 

1. WIDERSPRUCH EINLEGEN

 

ans Frankfurter Polizeipräsidium schicken/faxen

 

„Hiermit lege ich, (Name einsetzen), Widerspruch gegen die Verbotsverfügung

vom (Datum einsetzen) ein.“

 

Wichtig: Datum und Unterschrift nicht vergessen, sonst ist der Widerspruch

nicht gültig.

 

Bitte in jedem Fall Widerspruch einlegen, diesen aber – anders als in der Rechtsbehelfsbelehrung der Verbotsverfügung angeraten – nicht begründen.

 

2. EILANTRAG BEIM VG FRANKFURT ABGEBEN

 

Adresse: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Adalbertstr. 8 – 60487 Frankfurt a.M.

 

Eilantrag muss dem Gericht im Original vorliegen, kann aber im Vorfeld

bereits gefaxt werden. Wenn du ein Fax schickst, das Original bitte nachreichen.

 

Überschrift: Antrag nach § 80 V VwGO / Eilantrag“ (heißt: „§ 80 Abs. fünf“)

 

„Ich, (Name einfügen), beantrage die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums Frankfurt vom (Datum einsetzen) wiederherzustellen.

 

Begründung:

 

– private Begründungen (z.B. ich muss am 16.5. um 8.30 Uhr in der XY-Straße bei meiner Arbeitsstelle, beim Arzt, am Hauptbahnhof zwecks einer geplanten Reise o.ä. erscheinen)

Die Notwendigkeit, die Frankfurter Innenstadt in der Zeit des Verbots zu betreten, sollte am besten mit Hilfe von Bescheinigungen (z.B. vom Arbeitgeber etc.) belegt werden. Kannst du solche Bescheinigunbgen nicht

organisieren, kannst du alternativ eine eidesstattliche Erklärung verfassen

und gemeinsam mit dem Antrag einreichen. Wichtig ist aber das der Antrag möglichst schnell, eigentlich am Montag den 14.5. beim Verwaltungsgericht einreicht.

 

– politische Begründung (hier kannst du z.B. darlegen, aus welchen Gründen

du es trotz der Verbotsverfügung für wichtig hältst, von deinem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen.)

 

Du musst nicht notwendigerweise sowohl persönliche als auch politische Gründe geltend machen, sondern kannst dich auch nur für eine Variante entscheiden. Kombinationen sind aber auch möglich.

 

Auch hier bitte Unterschrift und Datum nicht vergessen

(es ist auch mit Vollmacht nicht möglich, dass du den Antrag für jemand anderen unterschreibst).

 

bitte außerdem eine Kopie deiner Verbotsverfügung beilegen

 

„Bitte schicken Sie mir die Entscheidung über diesen Antrag vor dem

16.5. an folgende Faxnummer: (Faxnummer einfügen)“

 

Bitte überleg dir, welche Faxnummer du hier angeben kannst, sodass nur du die Antwort erhältst. Im Internet gibt es Möglichkeiten, sich eine Faxnummer zu organisieren.

 

Bitte den Antrag möglichst am Montag persönlich abgeben oder per Fax schicken (eine spätere Einreichung ist auch möglich, aber je früher du sie abgibst, desto eher kannst du mit einer Antwort rechnen).

 

Bitte denk daran, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts möglichst

verschlüsselt auch an [email protected] zu mailen, falls du in Frankfurt trotz positiver Entscheidung des Verwaltungsgerichts Probleme mit der Polizei bekommen solltest. Der EA Frankfurt ist ab Mittwochnachmittag unter

0160 – 95657426 zu erreichen.

 

Solidarische Grüße,

 

[M31] Zeug*innen Vorladungen

 

Mittlerweile mehrere Betroffene+++ Keine Aussagen+++ Versuch der Einschüchterung +++ Diskussionsveranstaltung am 3.5

 

don´t panic! Informiert euch und die Rechtshilfe und bleibt solidarisch!

Nach der Antikapitalistischen Demo am 31.3 haben mehrere Leute aus dem Rhein Main Gebiet Vorladungen als Zeugen in einem Verfahren wegen „versuchtem Totschlag“ (oder „einem Tötungsdelikt“), sowie schwere Körperverletzung und Landfriedensbruch bekommen. Bereits wenige Tage nach der Demonstration erhielten einige Aktivist*innen eine entsprechende Vorladung der Polizei. Da diesen grundsätzlich nicht Folge geleistet werden muss, erschien bei der Polizei auch niemand, sondern setzten sich die Betroffenen umgehend mit den Rechtshilfegruppen in Verbindung. Anschließend bekamen mittlerweile 4 der Betroffenen eine staatsanwaltschaftliche Vorladung. Zu diesen wäre man verpflichtet hin zu gehen, andernfalls droht eine Vorführung durch die Polizei oder Ordnungsgeld. 4 Aktivist*innen erschienen nun darauf hin abgesprochen und in Begleitung ihres Anwalts zum Termin, wobei die Frage(n) der Staatsanwaltschaft wie abgesprochen konsequent mit Aussageverweigerung quittiert wurden.

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PM: JVA Frankfurt-Preungesheim verweigert Gefangener Zeitungsabonnements

Göttingen, den 10.11.2011

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Preungesheim verweigert der 77-jährigen
Untersuchungsgefangenen Sonja Suder die Lektüre von Zeitungen, darunter
ein Abonnement der Süddeutschen Zeitung (SZ). Die skandalöse Begründung
lautet, das Zeitungsabonnement werde von der Solidaritätsorganisation Rote
Hilfe e.V. finanziert. Diese wiederum werde im Verfassungsschutzbericht
des Landes Hessen als „linksextremistisch“ bezeichnet. Auch die frei im
Zeitschriftenhandel erhältliche Rote-Hilfe-Zeitung (RHZ) wurde der
Gefangenen mit derselben Begründung verweigert.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt und zuletzt in einem Urteil
vom 15.12.2004 darauf hingewiesen, dass die komplette Verweigerung der
Lektüre einer Druckschrift einen unverhältnismäßigen Eingriff in die
grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit Gefangener darstelle. Das gilt
umso mehr dann, wenn die Vollzugsbehörden nicht einmal den Versuch
unternehmen, eine konkrete „vollzugsfeindliche Tendenz“ bestimmter
Schriften nachzuweisen, sondern sich allein auf die zweifelhaften
Meinungsäußerungen eines Geheimdienstes berufen. Vollends absurd werden
die Schikanen der JVA, wenn es gar nicht um die Publikation selbst geht,
sondern um die Frage, wer das Abonnement einer gutbürgerlichen
Tageszeitung bezahlt.

Sonja Suder wurde vor geraumer Zeit gemeinsam mit Christian Gauger von
Frankreich an die BRD ausgeliefert. Den beiden wird die aktive
Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen in den 1970er Jahren
vorgeworfen. Die französischen Behörden, die sich bis 2009 geweigert
hatten, die beiden im Exil lebenden Linken auszuliefern, beugten sich im
Jahr 2011 dem Europäischen Haftbefehl, den die BRD beantragt hatte.
Während Christian Gaugers Haftbefehl wegen seiner lebensbedrohlichen
Erkrankung am 04.10.2011 außer Vollzug gesetzt wurde, soll an Sonja Suder
offensichtlich weiterhin ein Exempel statuiert werden.
Die Pressezensur der JVA Preungesheim zeigt erneut, dass das Verhältnis
der deutschen Justiz zu den militanten außerparlamentarischen Bewegungen
auch nach über dreißig Jahren von Rache geprägt ist. Wer einmal als
Staatsfeind definiert worden ist, dessen Menschenrechte gelten den
Repressionsbehörden offensichtlich als suspendiert.

Die Rote Hilfe e.V. wird auch weiterhin alles in ihrer Kraft Stehende tun,
um Sonja Suder in der Wahrnehmung ihrer Rechte und in ihrer Verteidigung
gegen die deutsche Justiz zu unterstützen.
Wir fordern ihre sofortige Freilassung und die Einstellung der Verfahren.
Die Rote Hilfe e.V. wird nicht zulassen, dass Grundrechte wie das der
Meinungsfreiheit für linke politische Gefangene außer Kraft gesetzt
werden.

Anstehende Haft für Anti-Atom Aktivistin

Im November 2008 hielten einige Aktivist_innen den Castor-Zug in’s wendländische Gorleben (weitere Infos siehe unter bloXberg.blogsport.de) für über zwölf Stunden auf. Wegen angeblicher Nötigung wurden die drei angeketteten Aktivistis zu jeweils 80 Tagessätzen à 10,00 Euro, also jeweils 800,00 Euro Geldstrafe bzw. 80 Tage Haft verurteilt.

Zwei der Geldstrafen wurden bezahlt, die dritte Aktivistin, Franziska wird ihre Haft absitzen. Heute erreichte sie die Ladung zum Antritt der Strafe. Als Haftantrittstag wird dabei Freitag, der 07.10.2011 genannt. Eine Ladungsfrist von weniger als zwei Tagen findet die Betroffene unzumutbar und sie wird versuchen einige Tage Aufschub zu erwirken.

Im Begleitschreiben zur Ladung heist es:

„… der Antrag auf Ratenbewilligung wird abgelehnt. Da Sie keinerlei Einkommen beziehen sind Teilzahlungen in angemessener Höhe und Zeit nicht zu erwarten. Auch eine Stundung ist im Hinblick auf die Erreichung des Strafzwecks und die notwendige nachdrückliche Strafvollstreckung nicht zu vertreten. …“

Es ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Ladung noch unklar, ob und inwieweit der besagte Termin Gültigkeit besitzt, und Franziska am Freitag ihren Vollzug antreten muss. Falls dem so sein sollte, wird es nur nochmal umso wichtiger, ab Freitag bzw. in den 2,5 Monaten danach Solidarität zum Beipiel durch Soli-Aktionen oder aufmunternde Briefe zu zeigen.

 

Weite Infos über die Adresse usw folgen in Kürze

Quelle