Freiheit für Sonja Suder und Christian Gauger!

Der Staat vergisst nicht – Wir auch nicht

Freiheit für alle linksradikalen Gefangenen, Freiheit für Sonja Suder und Christian Gauger!

Seit Mitte September sind Sonja Suder und Christian Gauger als vermeintliche Mitglieder der Revolutionären Zellen in Frankfurt am Main inhaftiert. Sie wurden auf Betreiben der Frankfurter Staatsanwaltschaft von Frankreich ausgeliefert, wo sie über 30 Jahre im Exil aufgrund von Verfolgung durch deutsche Behörden lebten. Die Behörden werfen ihnen die Beteiligung an drei Anschlägen mit Sachschäden gegen Zulieferbetriebe für die südafrikanische Atombombe sowie gegen das Heidelberger Schloss vor. Diese Vorwürfe stützen sich vor allem auf die unter folterähnlichen Zuständen erlangte – und längst widerrufene – Aussage von Hermann Feiling.  Dieser wurde schwer verletzt ins Krankenhaus geliefert und unter Medikamenteneinfluss ohne Kontakt zu Anwält*innen oder Angehörigen verhört. Hinzu kommt, dass der Kronzeuge Hans Joachim Klein nach über 20 Jahren auf einmal Sonja eine Beteiligung am Opec – Attentat 1975 in Wien mit 3 Toten vorwirft.

Wir wollen und können nicht beurteilen, ob und was die beiden in den 70ern Jahren gemacht haben. Wir konnten nicht mit ihnen sprechen, denn sie sitzen in deutschen Gefängnissen. Aber was wir wissen ist, dass sie sich für die Befreiung der Menschen, für eine fortschrittliche Gesellschaft eingesetzt haben. Sie haben sich als Teil der radikalen Linken für die Veränderung all unserer Lebensverhältnisse eingesetzt. Das weiß auch der Staat, der mit unbedingten Verfolgungswillen versucht diesen Teil der Geschichte zu ende zu bringen. Es sollen keine Militanten ungestraft davon kommen, es soll immer und immer wieder klar gemacht werden, dass der Widerstand gegen diese Gesellschaftsordnung niemals sicher ist. Wer auch immer sich „gegen das System“ stellt und wer nicht irgendwann in der Mitte dieser Gesellschaft oder auch an ihrer Spitzte ankommt, wird scheinbar unnachgiebig verfolgt und gejagt. Der Staat zeigt sich als unnachgiebig, niemand soll sich auch nach Jahrzehnten seiner „staatsgefährdenden Aktivitäten“ sicher fühlen. Wir wissen, dass die konkreten eigenen Handlungen längst nicht der Maßstab der justiziellen Verfolgung sind, wir haben bereits zu viele vollkommen willkürliche Verurteilungen gesehen. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass diesem Staat all jene als gefährlich und zu bekämpfen gelten, die versuchen eine über diese Gesellschaft hinausweisende Vorstellung zu entwickeln und durchzusetzen.

Sonja und Christian lehnen bisher weiter jede Zusammenarbeit mit dem Staat ab. Sie verweigern die Aussage und wollen sich nicht zu Kronzeugen der staatlichen Geschichtsschreibung machen lassen. Wir haben großen Respekt vor der politischen Kontinuität, die in ihrem Handeln zu erkennen ist. Wir wissen, dass ihr Handeln juristisch wie politisch richtig ist. Und auch wissen wir, dass eine konsequente Aussageverweigerung nicht selbstverständlich ist, es aber für Linke/Linksradikale selbstverständlich sein sollte. Deshalb möchten wir sie in diesem Handeln nicht alleine lassen, wir möchten sie unterstützten und bestärken. Wir möchten gemeinsam die staatliche Isolierung überwinden und gemeinsam solidarisch weiter kämpfen: für ein lebenswertes Leben für alle. Wir denken, dass sich hierdurch eine Diskussion in unseren Zusammenhängen anstoßen lässt, über Aussageverweigerung, über unsere Selbstkritik und Grenzen, aber auch über unsere Möglichkeiten und Vorstellungen.

Jenseits von Heldengeschichten nehmen wir ihr Beispiel zum Anlass uns aktiv mit den Leuten zu solidarisieren, die sich der herrschenden Geschichtsschreibung widersetzten. Wir solidarisieren uns aufgrund ihrem konsequenten Eintreten für eine linke Sache, wir solidarisieren uns aufgrund ihrer miserablen Behandlung und Verfolgung durch die deutschen Behörden.

 

Wir wissen, dass es Christian sehr schlecht geht. Er wurde in Frankreich vor Jahren erfolgreich reanimiert, hat aber durch den Sauerstoffverlust große Teile seines Erinnerungsvermögens eingebüßt. Wie schwer muss es sein, für etwas im Knast zu sitzen, für eine Geschichte die nicht die eigene zu sein scheint? Im Haftprüfungstermin wurde die Aussetzung seines Haftbefehls beschlossen, doch die Frankfurter Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde ein. Bis hierüber entschieden ist, bleibt Christian weiter in Haft.

Wenn Nazischlägern Straferlass gewährt wird, wenn die BRD sich stolz weigert den für die SS mordenden Faber an die Niederlande auszuliefern oder auch nur zu verfolgen, dann wissen wir, dass der Hauch von „Gerechtigkeit“ nur der schlechte Atem der deutschen Staatsanwälte ist.

Wir fordern die sofortige Freilassung der Inhaftierten, wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren. Getroffen sind wenige, gemeint sind wir alle. Wir haben euch nicht vergessen!

 

Kommt zum Knastbeben nach Frankfurt Preungesheim, solidarisiert euch!

Sa, den 8.10 um 16:00 vor dem Haupteingang der JVA, obere Kreuzäcker Straße

Bringt gerne Redebeiträge und Grußwörter , Banner und Musik mit

Schreibt ihnen bitte Postkarten und Briefe hier nochmal eine Anleitung:

 

Sonja Suder

JVA Frankfurt III

Obere Kreuzäckerstr. 4.

60435 Frankfurt

 

Christian Gauger

JVA I

Obere Kreuzäckerstr. 4

 

60435 Frankfurt

Hintergründe und weitere Infos u.a:

Presseerklärung der Anwälte

http://www.woz.ch/artikel/archiv/19239.html

http://www.akweb.de/ak_s/ak538/26.htm

http://www.freilassung.de/

Anstehende Haft für Anti-Atom Aktivistin

Im November 2008 hielten einige Aktivist_innen den Castor-Zug in’s wendländische Gorleben (weitere Infos siehe unter bloXberg.blogsport.de) für über zwölf Stunden auf. Wegen angeblicher Nötigung wurden die drei angeketteten Aktivistis zu jeweils 80 Tagessätzen à 10,00 Euro, also jeweils 800,00 Euro Geldstrafe bzw. 80 Tage Haft verurteilt.

Zwei der Geldstrafen wurden bezahlt, die dritte Aktivistin, Franziska wird ihre Haft absitzen. Heute erreichte sie die Ladung zum Antritt der Strafe. Als Haftantrittstag wird dabei Freitag, der 07.10.2011 genannt. Eine Ladungsfrist von weniger als zwei Tagen findet die Betroffene unzumutbar und sie wird versuchen einige Tage Aufschub zu erwirken.

Im Begleitschreiben zur Ladung heist es:

„… der Antrag auf Ratenbewilligung wird abgelehnt. Da Sie keinerlei Einkommen beziehen sind Teilzahlungen in angemessener Höhe und Zeit nicht zu erwarten. Auch eine Stundung ist im Hinblick auf die Erreichung des Strafzwecks und die notwendige nachdrückliche Strafvollstreckung nicht zu vertreten. …“

Es ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Ladung noch unklar, ob und inwieweit der besagte Termin Gültigkeit besitzt, und Franziska am Freitag ihren Vollzug antreten muss. Falls dem so sein sollte, wird es nur nochmal umso wichtiger, ab Freitag bzw. in den 2,5 Monaten danach Solidarität zum Beipiel durch Soli-Aktionen oder aufmunternde Briefe zu zeigen.

 

Weite Infos über die Adresse usw folgen in Kürze

Quelle

Hausdurchsuchung im Vorfeld der IMK

Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt, des EA Frankfurt, des AK Recht und des Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen zur Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz

In der Nacht vom 25. zum 26. Mai wurden in Frankfurt zwei Personen in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben. Einer der beiden wurde vor seiner Festnahme von der Polizei gezielt mit dem Auto angefahren und anschließend von einem Beamten mehrfach mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Die Folge waren eine zerstörte Brille, Verletzungen im Gesicht und ein gebrochener Finger. Eine medizinische Versorgung wurde dem Verletzten in der Obhut der Polizei jedoch über eine Stunde hinweg vorenthalten.

Im Anschluss nutzten die BeamtInnen die Festnahmen als Gelegenheit, um im Laufe der Nacht die gesamte WG der Betroffenen inklusive der Zimmer von nicht beschuldigten Mitbewohnern zu durchsuchen. Dabei fand ein regelrechter Beschlagnahmungsexzess statt: Die Polizei nahm Computer, Speichermedien, Plakate und – was die Ermittler anscheinend besonders erboste – Flugblätter und Broschüren mit laut Beschlagnahmeprotokoll „offenbar antifaschistischem Inhalt“, mit aufs Präsidium. Während der Hausdurchsuchung erklärten die beteiligten PolizistInnen, dass man im Polizeipräsidium über die bevorstehenden Proteste gegen die Innenministerkonferenz empört sei und die Hausdurchsuchung in diesem Kontext zu sehen sei. Ganz offensichtlich suchte die Polizei hier einen Vorwand, um gegen die Frankfurter linke Szene vorzugehen.

Dass die Polizei einen Zusammenhang zwischen Graffiti und der Mobilisierung gegen die IMK zieht und damit eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, macht deutlich, wie sehr ihr die gegenwärtig laufende Kampagne dagegen ein Dorn im Auge ist. Doch auch mit solchen repressiven Maßnahmen wird es ihr nicht gelingen, die geplanten Demonstrationen gegen das Innenministertreffen zu verhindern.

Illegal ist das Vorgehen der Polizei, nicht der Widerstand gegen die Innenministerkonferenz. Die Rote Hilfe, der Ermittlungsausschuss Frankfurt, der AK Recht und der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen rufen deshalb alle Leute auf, sich von der Kriminalisierungstrategie der Polizei nicht einschüchtern zu lassen, sondern jetzt erst recht gegen die IMK auf die Straße zu gehen.

Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt
Ermittlungsausausschuss Frankfurt
AK Recht Uni Frankfurt
Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Uni Frankfurt

Konsulatsblockade: Antifaschistin wegen „Beamtenbeleidigung“ verurteilt

Übernahme der Pressemitteilung der autonomen antifa [f]

Prozess nach Konsulatsblockade: Antifaschistin wegen „Beamtenbeleidigung“ verurteilt

Vor einem knappen Jahr protestierten an die 70 Antifaschistinnen und Antifaschisten
mit Mitteln des zivilen Ungehorsam gegen die fundamentalistische Diktatur im Iran und ihre Unterstützer in der deutschen Wirtschaft: Sie blockierten früh morgens das iranische Konsulat in Frankfurt-Ginnheim. Für eine Kölner AktivistIn hatte die Aktion nun ein rechtliches Nachspiel vor dem Frankfurter Amtsgericht; ein Beamter fühlte sich nämlich bei der rabiaten Räumung der, von iranischen und deutschen Linken getragenen,  Blockade beleidigt.

Der Prozessverlauf war, gelinde gesagt, erstaunlich. Zwar war die Beleidigung des Beamten, auf nicht auf dem Polizeivideo zu hören und auch die zwei Polizeizeugen konnten sich nicht mehr genau erinnern, doch ein Beamter war sich – obwohl er bei der teilweise gewalttätigen und von lautstarken Parolen begleiteten Räumung der Blockade einen Helm trug –  sicher den Satz „Ihr Arschlöcher seit genauso wie die Wichser im Iran“ der Angeklagten zurechnen zu können. Nicht zuletzt, da sie ihn seinen Augen vorher durch inhaltliche Redebeiträge, über die Verwicklung deutscher Firmen mit dem iranischen Regime, auf sich aufmerksam gemacht hatte.

Die Verteidigung und über zwei dutzend UnterstützerInnen der AktivistIn protestierten wiederholt gegen das Vorgehen des Gerichts, welches alle Beweisanträge der Verteidigung – z.B. sich auch noch ein zweites vorhandenes Polizeivideo anzuschauen – mit der Begürdung ablehnte, dass dies zur Aufklärung des Falls ohnehin nichts beitragen könne.

Trotz der großen Zweifel an der Version des Polizisten einer Frankfurter Einsatzhundertschaft verurteilte der Richter die Antifaschistin schließlich zu 120 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung. Zwar hielt er ihr gnädigerweise zu gute, dass er die Aufregung anlässlich der Zustände im Iran „nachvollziehen“ könnte, gleichwohl sei es jedoch „naiv“ zu glauben man könne jenseits der vorgesehen rechtlichen und politischen Kanäle irgendetwas erreichen. Kurz vor der Ende des Prozesses drohte der Richter dann noch damit den Saal räumen zu lassen, wenn die Zuschauer ihre Unmutsbekundungen nicht unterließen.

Sahra Brechtel. Sprecherin der autonomen antifa [f,] erklärte zum Prozessverlauf: „Zwei Dinge sind hier bemerkenswert. Zum einen glaubt das Frankfurter Amtsgericht in klassisch obrigkeitsstaatlicher Manier und trotz der zahlreichen Skandale und Fälle von Polizeibrutalität in letzter Zeit, augenscheinlich immer noch sofort der Polizei und nicht linken Demonstranten. Zum anderen zeigt dieses Verfahren beispielhaft, wie die deutsche Iran Politik funktioniert. Das Gerede von ‚Freiheit und Demokratie‘ bleibt, wenn es ernst wird, Heuchelei. Der Staat tut nur seine Pflicht, die Wirtschaft macht nur Geschäfte – alles nichts persönliches. Ergebnis: Trotz allem Gerede von Sanktionen und der brutalen Politik des fundamentalistischen Regimes gegen die demokratische Opposition steigen die deutschen Exporte in den Iran ständig an. Wir werden uns  jedoch nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin mit unseren Mitteln dagegen vorgehen.“

Weitere Informationen zum Prozess, der Situation im Iran und der Beteiligung Deutschlands.

Am Samstag (22.01.) findet in Offenbach zudem eine Antifa-Demo „Gegen Nazis, Rechtspopulismus und Fundamentalismus – Turn Left!“ statt.

LKA Spitzel gegen linke Szene in Heidelberg enttarnt

Aus aktuellem Anlass dokumentieren wir die Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe, sowie der Antifaschistischen Initiative  Heidelberg (AIHD). Erinnert sei zu diesem Anlass auch daran, das in Frankfurt a. M. vor zwei Jahren vermummte und bewaffnete Zivilbeamte als agent provocateur aus den Reihen einer Griechenland Solidemo agierten. Das Video dazu ist weiter hier zu sehen.
Verdeckter Ermittler des LKA forscht über neun Monate hinweg unter
falschem Namen die linke Szene aus.

In Heidelberg ist am gestrigen Sonntag, den 12.12.2010 ein verdeckter
Ermittler des LKA enttarnt worden. Der Mann hatte sich unter falschem
Namen seit Mai 2010 Zugang zu verschiedenen Gruppen und Strukturen der
linken Szene in Heidelberg verschafft.

Der LKA-Mann war unter dem Namen Simon Brenner vor etwa neun Monaten in
Heidelberg aufgetaucht, hatte eine Wohnung in Leimen gemietet, sich an der
Universität Heidelberg in den Fächern Soziologie und Ethnologie
eingeschrieben und zunächst begonnen, sich in verschiedenen linken
StudentInnengruppen zu engagieren. Dabei zeigte er Interesse für nahezu
alle denkbaren Felder linker Politik. So beteiligte er sich an Aktionen
in den Bereichen Antifaschismus und Anti-AKW-Bewegung und nahm an den
Bildungsprotesten ebenso teil wie am No-Border-Camp in Brüssel.
Bei den vergangenen Anti-Castor-Protesten war er beispielsweise aktiv in
die Organisation der Süd-Blockade involviert.

Nachdem ihn AktivistInnen mit seinem Doppelleben konfrontiert hatten, gab
er zu, eine Sonderschulung als verdeckter Ermittler beim LKA
Baden-Württemberg absolviert zu haben und in regelmäßigen
Dienstbesprechungen sowohl mit dem Heidelberger Staatsschutz als auch mit
dem LKA Namen und Informationen zu sämtlichen Personen der linken Szene
weitergegeben zu haben, derer er habhaft werden konnte. Auch die Namen von
MitbewohnerInnen und Freundschaften seien in den Akten der Betreffenden
vermerkt worden. Sein Zielgebiet sei „insbesondere der Bereich Antifa“ und
sein Einsatz „von langer Hand geplant“ gewesen. Ein konkreter
Straftatbestand sei nicht Gegenstand seines Auftrags gewesen.

Das geheimdienstliche Ausspähen oppositioneller Gruppen durch die
politische Polizei spricht jedem Anspruch von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit Hohn. Es verletzt darüber hinaus eklatant das strikte
Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst, das sich die BRD als
Konsequenz aus der nationalsozialistischen Vergangenheit auferlegt hatte.

Das polizeiliche Vorgehen ist erkennbar und offensichtlich rechtswidrig.
Der Einsatz verdeckter Ermittler erfordert laut Polizeigesetz und
Dienstanweisungen die Benennung eines konkreten Tatverdachts und einer
Zielperson, die namentlich genannt werden muss. Der Polizeispitzel „Simon
Brenner“ hat aber offensichtlich über fast ein Jahr hinweg ein ganzes
politisches Milieu ausgeforscht und sämtliche ihm zugänglichen
Informationen über linke Gruppen und die in ihnen aktiven Personen
gesammelt, ohne dabei einen tatsächlichen oder konstruierten
Straftatbestand im Auge zu haben.

Die Rote Hilfe fordert die Polizeidirektion Heidelberg und das LKA
Baden-Württemberg auf, die Öffentlichkeit sofort und rückhaltlos über den
Einsatz dieses verdeckten Ermittlers zu informieren.

Wir fordern die Heidelberger Polizei auf, unverzüglich Stellung zu nehmen
zu folgenden Punkten: Was wusste die Polizeidirektion Heidelberg über den
rechtswidrigen Einsatz dieses Spitzels? War die Heidelberger Polizei an
Planung und Durchführung des Einsatzes beteiligt?

Wir verlangen vom LKA Baden-Württemberg eine sofortige und umfassende
Stellungnahme zu folgenden Punkten: Auf welcher Rechtsgrundlage hat das
LKA monatelang politische Aktivitäten und private Verhältnisse linker
AktivistInnen in Heidelberg mit geheimdienstlichen Mitteln ausspähen
lassen? Welchen Umfang hatte der Einsatz des Beamten? Welches Ziel sollte
mit dem Einsatz verfolgt werden? Welche Daten wurden aufgrund dieses
rechtswidrigen Einsatzes erhoben?

Wir fordern den baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech auf,
der Öffentlichkeit zu erklären, mit welcher Berechtigung staatliche
Behörden legal arbeitende linke Strukturen durch verdeckte Ermittler der
Polizei überwachen lassen. Gleichgültig, ob sich die Affäre mit Wissen von
Innenminister Rech abgespielt hat oder ob er vollkommen die Kontrolle über
seinen Apparat verloren hat: Die einzige denkbare politische Konsequenz
ist sein sofortiger Rücktritt sowie der Rücktritt aller für den
Spitzeleinsatz Verantwortlichen.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Für weitere Informationen aus Heidelberg wenden Sie sich bitte mit
Rückrufnummer an [email protected]

Pressemitteilung der AIHD:

Nach neunmonatigem Einsatz ist am 12. Dezember 2010 in Heidelberg ein V-Mann des Landeskriminalamts Baden-Württemberg enttarnt worden. Als er von GenossInnen zur Rede gestellt wurde, gab er zu, sich nach einer Spezialausbildung seit dem Frühjahr Zugang zu verschiedenen offenen linken Gruppen verschafft zu haben und Namen sowie sonstige Informationen zu AktivistInnen und deren Betätigungsfeldern an das LKA und den örtlichen Staatsschutz weitergegeben zu haben. Ziel seines Einsatzes war, ein umfassendes Szeneprofil der Heidelberger Linken zu erstellen und einen Einblick insbesondere in die Arbeit der Antifa-Strukturen zu bekommen.

Seit April 2010 war der Spitzel unter dem Namen „Simon Brenner“ an der Heidelberger Uni immatrikuliert und hatte sich über leicht zugängliche studentische Strukturen innerhalb der linken Szene bewegt.

Laut seinen eigenen Angaben sollte er sich auf die hiesige Antifa-Szene konzentrieren, insbesondere auf die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD), sah sich aber vorerst gezwungen, sich auf die Mitarbeit in anderen Bewegungen zu beschränken. So war der Schnüffler unter anderem bei Ökologie- und Anti-Castor-Protesten aktiv und beteiligte sich an antirassistischen Aktionen und antifaschistischen Demonstrationen.

Durch seine Mitarbeit in verschiedenen linken Strukturen bekam der LKAler einen Einblick in die Planung anstehender Aktionen, über die er wiederum den Heidelberger Staatsschutz informierte. So gab er beispielweise an, im Vorfeld der antifaschistischen Proteste gegen das umstrittene städtische „Heldengedenken“ im November 2010 einen verstärkten Polizeieinsatz veranlasst zu haben. Tatsächlich ging an diesem Tag die Heidelberger Polizei massiv mit Hundestaffeln, zivilen BeamtInnen und einem martialischen Aufgebot gegen die DemonstrantInnen vor.

Daneben sorgte der Spitzel für die Hausdurchsuchung bei einem linken Studenten, nachdem er in dessen Zimmer kriminalisierbares Material gesehen zu haben behauptete.

Durch diesen Einsatz wurde nicht nur das verfassungsgemäß vorgeschriebene Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei ausgehebelt, sondern auch ohne jeglichen konkreten Tatvorwurf eine Vielzahl oppositioneller Gruppen und Einzelpersonen ausspioniert und polizeilich erfasst. Damit wird die lange Reihe von massiven und sich jenseits der Legalität bewegenden Repressionsmaßnahmen gegen die Heidelberger Antifa-Szene fortgesetzt, deren Höhepunkte das langjährige Berufsverbotsverfahren gegen ein Mitglied der AIHD und der jetzige V-Mann-Einsatz sind.

Wir fordern die Heidelberger Polizei und das LKA auf, alle Details und Hintergründe dieses offensichtlich rechtswidrigen Spitzeleinsatzes offen zu legen.

Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD)

Pressback online

Das Hamburger Magazin ist wieder mit einer neuen Ausgabe online. Diesmal gehts unter anderem um:

– Behandlung von Gefangenen während des G8 in Rostock rechtswidrig
– EU-weiter Geheimdienst im Aufbau
– BKA-Studie zu „Biographien von Extremisten“ veröffentlicht

Pressback gibs wie immer hier zum download (pdf)

Datenbanken und Selbstauskunft

Veranstaltung gegen die Datenspeicherung bei den Repressionsbehörden

Demonstrationen und Protestaktionen enden immer wieder für einige Betroffene mit Personalienkontrollen, Anzeigen, Verfahren und zumeist der Datenspeicherung. In Frankfurt geschah dies in größerem Umfang zuletzt am 02.12.2009 in Folge der gewaltsamen Räumung des Casino-Gebäudes; mehr als 170 Strafverfahren wurden damals eröffnet. Auch wenn sämtliche Verfahren eingestellt wurden, werden Daten größtenteils bei den zuständigen Repressionsbehörden (LKA, BKA, Verfassungsschutz) gespeichert. Bei einer Autobahnbesetzung im Sommer 2006 durch Bildungsaktivist_innen wurden über Festnahmen die Daten von über 200 Personen in der so gennannten LIMO-Datei („linkspolitisch motivierte Gewalttäter“) gespeichert und zu großen Teilen erst gelöscht, als eine Einzelperson dagegen vorging. Genauso werden Daten über Menschen aus antifaschistischen, antirassistischen und anderen linken Bewegungen durch die Repressionsorgane gesammelt, unabhängig davon ob Verfahren noch laufen, eingestellt wurden oder überhaupt ein begründeter Tatverdacht gegen sie besteht.

Don’t panic! Get organized!

Inwiefern Daten von einzelnen Personen gespeichert sind und der Kriminalisierung dienen, könnte über eine kollektive Datenselbstauskunft erfahren werden. Auch eine Datenlöschung kann erst erfolgen, wenn die Betroffenen über die gespeicherten Daten informiert sind.

Was passiert mit diesen Daten und was könnt ihr gegen diese Speicherung tun? Wie funktioniert eine Datenselbstauskunft? Diese und andere Fragen sollen an diesem Abend geklärt werden.

Mo. 29.11. // 19 Uhr

KoZ // Studierndenhaus Campus Bockenheim

Eine Veranstaltung der Rote Hilfe, Ortsgruppe Frankfurt

unterstützt durch: AK Recht an der Uni Frankfurt, Arbeitskreis kritischer Jurist_innen, Protestplenum Uni Frankfurt, Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit

Podiumsdiskussion „Alltag Überwachung“ am 15.11.

Alltag Überwachung.
Bedrohte Bürgerrechte und Datensammelwut
von Staat und Unternehmen

mit
Henning Mächerle, Rote Hilfe Gießen
Christian Behnke, Vorsitzender der „Piratenpartei“ in Frankfurt/M
Ein Betriebsaktivist schildert Überwachung in einem Unternehmen

Montag, 15. November, 20:00 Uhr im Club Voltaire
Kleine Hochstrasse 5, Frankfurt/M.

Veranstaltet von: Linkes Forum Frankfurt

Seit dem 1. November gilt der neue elektronische Personalausweis. Ein integrierter RFID-Chip ermöglicht eine maschinelle Erfassung unserer Daten.
Staatliche und private Stellen sammeln unaufhörlich unsere Daten im Internet. Das Programm Elena erfasst sensible Arbeitnehmerdaten und speichert sie zentral.
Eine elektronische Gesundheitskarte soll unsere Daten erfassen und auf einem zentralen Server speichern.

***Auch Bürgerrechte werden massiv bedroht: Immer schärfere Polizeigesetze in den Ländern schränken das Demonstrations- und Versammlungsgesetz massiv ein.***

Auf der Podiumsdiskussion werden politisch unterschiedliche Teilnehmer eine Bestandsaufnahme und eine Einschätzung der wachsenden Datensammelwut, der Einschränkung der Bürgerrechte und der sozialen und politischen Überwachung vornehmen. Es soll auch diskutiert werden, welcher Widerstand und Protest möglich ist.

Anquatschversuch in Frankfurt

Anfang September wurde in Frankfurt am Main ein Anfang 20 jähriger Mann zu Hause von 2 Mitarbeitern des Verfassungsschutzes aufgesucht. Unter dem Vorwand mit ihm ein „intellektuelles Gespräch“ über die Kurdistanfrage zu führen, verwickelten sie ihn in ein Gespräch. Er wurde von den äußerst zuvorkommenden Verfassungsschützern zur Arbeit gefahren und dabei über kurdische Zusammenhänge befragt. Im Verlauf des Gespräches ging es um die Frage, was denn am Verfassungsschutzbericht verkehrt sei, und eine „Diskussion“ darüber. Anschließend wurde ein 2tes Treffen am nächsten Tag vereinbart. Dieses kam jedoch nicht zustande, da der Betroffene inzwischen die Lage erkannt hatte und jede weitere Zusammenarbeit ablehnte. Vor einer Woche kam es jedoch zu einem weiteren Anquatschversuch bei dem Betroffenen. Diesmal lehnte er jedoch entschieden und bestimmt jede Zusammenarbeit ab, und äußerte, dass er kein Interesse an weiteren Gesprächen habe.
Wir können nur wieder betonen, dass bei Kontaktaufnahmen durch den Verfassungsschutz nur die entschiedene und sofortige Ablehnung durch den_die Betroffene_n sich und alle anderen schützt. Jede noch so kleine Äußerung kann und wird von den Behörden gegen euch, eure Freund_innen und Genoss_innen genutzt. Der VS hat keinerlei direkte Befugnis gegen euch vorzugehen. Gleichzeitig sollte niemand zögern oder sich schämen Anquatschversuche den örtlichen Antirepressionsstrukturen mitzuteilen und öffentlich zu machen. Es ist nie zu spät, denn nur gemeinsam und solidarisch miteinander lässt sich das Problem angehen. Offen mit der Bedrohung und unseren Ängsten umgehen, sowie gleichzeitig mit Öffentlichkeit den fragwürdigen „Verfassungsschützer_innen“ entgegentreten.
Wir verurteilen auch die Herangehensweise der deutschen Behörden, in Deutschland völlig legale und legitime Arbeit anzugreifen, zu delegitimieren und zu kriminalisieren, bloß weil die Behörden Menschen der kurdischen Community unter Generalverdacht des Terrorismus stellen.

Einstellung im Verfahren gegen Beschuldigte der Casino-Spontandemo

+++ Pressemitteilung der Roten Hilfe Ortsgruppe Frankfurt am Main +++
Ffm, 20.10.2010

Kurzer Prozess gegen Beschuldigte der Casino-Spontandemo
Verfahren wegen Körperverletzung an einem BFE-Beamten eingestellt

Zum heutigen Verfahren gegen eine 22jährige Studentin kamen 40 solidarische Prozessbeobachter_innen bereits ab 8:00 Uhr in einen der kleinen Räume des Frankfurter Amtsgerichts. Die Anklage lautete auf Körperverletzung eines Polizisten der ansässigen Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE). Ihn sollte die Beschuldigte am 2. Dezember 2009 auf der Spontandemo nach der Räumung des Uni-Prestigegebäudes im Westend verletzt haben. Der Beamte habe „eine leichte Rötung im Gesicht und Spannungsschmerzen, die bis in die Nacht anhielten“ erlitten.

Bereits im Vorfeld hatte die Beschuldigte über ihre Anwältin ihr Bedauern gegenüber des Zuschadenkommens des Beamten geäußert, wobei sie gleichzeitig den brutalen Polzeieinsatz kritisierte. Ein Einsatz, der zudem rechtswidrig war, wie auch die Anwältin der Beschuldigten zu Beginn des Prozesses ausführte und somit kein Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hätte gemacht werden können.

Der Richter wollte auf eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes offensichtlich nicht eingehen und drängte auf eine Einstellung, so dass das Verfahren gegen die Betroffene gegen eine Geldbuße von 300 € beigelegt wurde.

„Nach der Räumung des Casinos auf dem IG Farben Campus und der Polizeigewalt auf der Demo, erscheint es lächerlich, dass ein Polizist sich im Nachhinein überhaupt als Opfer darstellt,“ so Clara Sterntal von der Roten Hilfe Frankfurt. „Wie zur Zeit bei den Protesten gegen Stuttgart 21 einer breiten Masse demonstriert wird, gehört es zur gängigen Polizeitaktik legitime Proteste durch Gewalt niederzuknüppeln und sie mit pauschalen Krawallvorwürfen zu kriminalisieren.“

Die erwartete Repressions- und Prozesswelle gegen Besetzer_innen und Demonstrant_innen in und rund um die dreitägige Casinobesetzung Ende letzten Jahres dürfte nach Einschätzungen der Frankfurter Rechtshilfegruppen weiterhin nicht die Dimensionen annehmen mit denen Polizei und Uni-Präsidium gedroht hatten. Dennoch kann, auch nachdem die meisten Verfahren gegen Aktivist_innen eingestellt wurden, nicht davon ausgegangen werden, dass es nicht mehr zu Repressionen in diesem Zusammenhang kommt.

Daher gilt auch hier weiterhin:
Gemeint sind Wenige, Betroffen sind wir Alle
Werdet Mitglied in der Roten Hilfe!

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Hier die Pressemitteilungen des AK Rechts (bildungsaktivistischer Arbeitskreis an der Uni Frankfurt) zum heutigen Prozess:

Verfahren gegen Studentin eingestellt.
AK Recht bekräftigt seine Kritik am Polizeieinsatz

Am 20.10.2010 fand der erste Prozess gegen eine Studentin im Zuge der Casino-Räumung statt. Sie war im Laufe der anschließenden Spontandemonstration im Frankfurter Westend am 02.12.2010 vorübergehend festgenommen wurde. Laut Anklage soll sie bei ihrer Festnahme Widerstand geleistet und einem Beamten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) „eine leichte Rötung im Gesicht“ sowie einen „Spannungsschmerz“ zugefügt haben. Gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hatte die Angeklagte im Vorfeld Einspruch eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte noch kurz vor dem Prozess eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße mit der Begründung abgelehnt, die Entschuldigung der Angeklagten sei nicht ausreichend. In einer Erklärung hatte diese ihr Bedauern über die Verletzung des Polizisten ausgedrückt, gleichzeitig aber den brutalen und unverhältnismäßigen
Polizeieinsatz kritisiert. Diese Erklärung wurde auch zu Beginn des Prozesses noch einmal vorgetragen. Auf Drängen des Richters wurde diese Erklärung von der Staatsanwaltschaft nun doch akzeptiert und das Verfahren gegen eine Zahlung von 300€ an die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt.

Der Arbeitskreis Recht an der Uni Frankfurt begrüßt die Einstellung des Verfahrens, kritisiert aber die Tatsache, dass es überhaupt bis zu einem Prozess gekommen ist. „Dieses Verfahren reiht sich nahtlos in die aktuelle Polizeistrategie ein, brutale Einsätze im Nachhinein durch angebliche Straf- und Gewalttaten seitens der Demonstrant_innen zu rechtfertigen und die friedlichen und legitimen Proteste der Studierenden zu kriminalisieren“, erläutert Florian Muhs, ein Sprecher des Arbeitskreises. So seien beispielsweise auch bei den Protesten gegen Stuttgart 21 unwahre Behauptungen seitens der Polizei in die Welt gesetzt worden, um den Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Reizgas gegen friedliche Menschen zu legitimieren.

Bei dem Polizeieinsatz im Anschluss an die Casino-Räumung waren mehrere Menschen durch Polizeigewalt verletzt worden. Sie erlitten teilweise schwere Verletzungen wie Handbrüche, Schädelprellungen und Nackenstauchungen. „Die Polizei spricht bis heute von einem „friedlichen“ und „verhältnismäßigen“ Einsatz ohne Verletzte. Diese offensichtlich falsche Darstellung muss weiter thematisiert und skandalisiert werden“, so Bettina Herold, eine Sprecherin des Arbeitskreises.

Der AK Recht wird die Studierenden weiterhin in ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit unterstützen und Prozesse gegen kritische Studierende juristisch begleiten.


AK Recht Uni Frankfurt
c/o AStA Ffm
Mertonstr. 26-28
60325 Frankfurt am Main

Treffen jeden Di. 21 Uhr im AStA-Büro.